DE2745277A1 - Expansionsnagel - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Expansionsnagel, der insbesondere für die Befestigung von Gegenständen an dünnen
Wänden verwendbar ist.
Bisher gibt es keine Expansionsnägel für verhältnismäßig dünne Wände zur Befestigung verschiedener Gegenstände. Ein
solcher Fall besteht beispielsweise in der Befestigung von Dosen oder anderen Organen, die in Zement- bzw. Betonfonen
zur Herstellung vorfabrizierter Wände anzuordnen sind, und zwar an eisernen Verschalungen, oder ebenso in
der Befestigung elektrischer Apparate bzw. Geräte an Wänden Chassis oder dergleichen oder auch in der Befestigung
verschiedener Gegenstände, wie beispielsweise Wandtafeln bzw. Bildern, Spiegeln oder anderen Gegenständen
an vorfabrizierten Leichtbauwänden, die aus zwei parallelen äußeren Platten diverser Materialien, wie Gips, Kunststoffen
etc. bestehen und einen leeren Innenraum oder einen mit
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einem geeigneten cohibanten bzw. Füllmaterial aufgefüllten
Raum begrenzen.
In allen vorstehend angegebenen Fällen lassen sich die bekannten Expansionsnägel nicht verwenden, die insbesondere
für Hassivwände vorgesehen sind. Darüber hinaus basieren alle diese bekannten Nägel auf der Expansion eines Organs
durch Einklemmen einer Schraube in einer Mutter, deren Verschiebung die Expansion eines Zylinders aus Kautschuk
oder Metall zur Folge hat und was somit eine bestimmte Zeit zu ihrer Anbringung nötig macht, woraus erhebliche
Arbeitskosten insbesondere dann resultieren, wenn die Anzahl der Nägel groß ist, wie dies beispielsweise bei einer
industriellen Fertigung oder bei einer Installationsarbeit der Fall ist. Die bekannten Nägel sind darüber hinaus
wenig wirtschaftlich, weil sie komplex und teuer und auch nach ihrer Demontage nur schv/er wieder verwendbar sind.
Der erfindungsgemäße Expansionsnagel ist viel wirtschaftlicher und kann schnell verarbeitet und demonatiert und
darüber hinaus auch wieder verwendet werden. Er erfüllt somit die Forderungen hinsichtlich Kosten und Wirtschaftlichkeit
der Arbeit für die vorstehend angegebenen Anwendungsfälle. Er erfüllt darüber hinaus aber auch die Bedingungen
für die Verwendung bei massiven Wänden als Ersatz für die bekannten Expansionsnägel.
Dieser Nagel besteht aus einem Aufnahmeorgan im wesentlichen in der Form einer Gabel, deren Arme parallel verlaufen und
zylindrische Außenwände zur angepaßten Aufnahme in einem kreisrunden Loch und ebene und parallele Innenwände als
Begrenzung für einen sich bis zum Boden erstreckenden Schlitz besitzen, und aus einem Einführungsorgan, das in
das Innere des Schlitzes einzusetzen und mit seinem Ende bis zum Boden des Schlitzes führbar ist, wobei Mittel zur
Bewirkung der Expansion des Aufnahmeorgangs bein Einsetzen des Einführungsorgangs in den Schlitz vorgesehen sind.
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Diese die Expansion des Aufnahmeorgans bewirkenden Mittel bestehen in der Hauptsache in zwei einander gegenüberliegenden
Vorsprüngen, die mindestens teilweise den Schlitz in der Nähe des Bodens der Gabel versperren und
dazu bestimmt sind/ mit dem Ende des Einführungsorgans in eine gegenseitige Zusammenwirkung einzutreten, um so
die Expansion des Endbereichs des Aufnahmeorgans zu bewirken. An den den Schlitz begrenzenden ebenen Flächen
vorgesehene Längsrippen haben die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Einführungsorgan einzutreten, um so eine Vergrößerung
des Durchmessers des Aufnahmeorgans auszulösen, damit eine Verklemmung in dem Loch, in dem das Aufnahmeorgan
eingesetzt ist, hervorgerufen wird, wodurch jegliches Spiel hinsichtlich des Lochs ausgeschaltet wird.
Das Einführungsorgan besitzt einen Querschnitt entsprechend im wesentlichen demjenigen des Schlitzes und verfügt über
glatte Flächen, die mit den Rippen zur Bewirkung der Expansion des Aufnahmeteils in den Löchern und mit den Vorsprüngen
zur Bewirkung der Aufstauung des Endabschnitts des Aufnahmeorgans in Zusammenwirkung eintreten. Das
Einführungsorgan besitzt des v/eiteren an seinem äußeren Ende einen Kopf, der gegen einen Rand des Aufnahmeorgans
zur Anlage kommen kann und der mittels eines geeigneten Werkzeugs erfaßbar ist, was ein einfaches und leichtes Herausziehen
des Einführungsorgans und damit die Rückgängigmachung der gesamten AufStauchung ermöglicht, was dann
seinerseits gleichfalls ein schnelles Herausziehen des Aufnahmeteils gestattet, wenn der an der Wand befestigte
Gegenstand entfernt werden soll.
Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform bestehen die beiden
Organe des Expansionsnagels aus Kunststoff, und sind sie als ein einziges Stück mit einer dünnen Verbindung untereinander
bei ihrer Formgebung hergestellt, was eine sehr einfache Handhabung und eine sehr schnelle Einführung des
Einführungsorgans ermöglicht, indem ein axial gerichteter
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Schlag beispielsweise mit einen Hammer oder einen anderen Arbeitswerkzeug auf das Einführungsorgan zur Einwirkung
gebracht wird, wodurch die Verbindungszone abreißt und das Einführungsorgan eingesetzt wird.
Im folgenden wird die Erfindung weiter ins einzelne gehend unter gleichzeitiger Bezugnahme auf eine besondere
Ausführungsform beschrieben, die ausschließlich beispielsweise
zu verstehen und in der Zeichnung dargestellt ist; es zeigen:
Figur 1 einen Axialschnitt durch den Nagel in einer bei einer Wand zur Anwendung bringbaren Form
vor der Einführung des Einführungsorgans,
Figur 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Figur
1,
Figur 3 einen Axialschnitt nach der Linie III-III
der Figur 1 und
Figur 4 einen Schnitt durch den festgelegten Nagel und durch eine der Flächen, aus der der
Nagel zurückgezogen werden kann.
Gemäß Figur 1 bis 3 besteht der erfindungsgemäße Expansionsragel
aus einem Aufnahmeorgan 1 und einem Einführungsorgan
2, wobei die gegebene Darstellung den Zustand vor der Einsetzung des Einführungsorgans 2 in das Aufnahmeorgan 1 mittels
eines axialen Drucks zeigt.
Das Aufnahmeorgan 1 besitzt im großen und ganzen die Form
einer Gabel mit zwei einander gegenüberliegenden, parallelen Armen, die an ihrem unteren Ende 3 miteinander in Verbindung
stehen. Die genannten Arme 4 und 5 besitzen parallele und einander gegenüberliegende Innenfläche 6 und 7, die zwischeneinander
einen Schlitz 8 begrenzen, und zylindrische Außenwände 9 und 10, so daß es möglich ist, diese Wände in ein
kreisrundes Loch vorbestimmten Durchmessers einzusetzen.
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Die beiden freien Enden der Arme 4 und 5 besitzen je einen Kragen 11 und 12, die einen nach außen gerichteten Vorsprung
bilden und zwischeneinander einen ringförmigen Anschlag begrenzen.
Die den Schlitz 8 bildenden bzw. begrenzenden Innenflächen 6, 7 besitzen je mindestens eine Längsrippe 13, 14 beschränkter
Länge und zwei einander gegenüberliegende dicke Vorsprünge 15 und 16, die so in Richtung zum Boden des
Schlitzes 8 angeordnet sind, daß sie einen großen Teil der Breite des Schlitzes 8 versperren und sich in bevorzugter
Weise quer über die gesamte Breite der Flächen 6 und 7 erstrecken.
Das Einführungsorgan 2 besitzt einen Stiel 17, dessen Querschnitt demjenigen des Schlitzes 8 entspricht, und ist im
dargestellten Fall rechteckig bei einer Dicke gleich der Breite des Schlitzes 8 und einer Länge im wesentlichen
gleich der Breite der Flächen 6 und 7.
Das in das Aufnahmeorgan 1 einzuführende Ende des Stiels 17 verfügt über eine Verjüngung 18, während das andere
Ende einen kreisförmigen Kragen 19 besitzt, oberhalb dessen ein zylindrischer Kopf 20 vorgesehen ist. Die Länge des
Stiels ist eine solche, daß bei Anschlag des Kragens 19 gegen die Kragen 11 und 12 des Aufnahmeorgans 1 das verjüngte
Ende 18 sich jenseits der Vorsprünge 15 und 16 befindet, wie Figur 4 zeigt, um so eine Aufstauchung des
jenseits des Loches der Mauer gelegenen Endabschnitts des Aufnahmeorgans 1 hervorzurufen.
Sowohl das Aufnahmeorgan 1 als auch das Einführungsorgan 2 können aus einen beliebigen geeigneten Material hergestellt
sein, wobei auch unterschiedliche Materialien für die einzelnen Organe in Frage kommen. In bevorzugter Weise
kommt Kunststoff, beiaielsweise Polyamid (Nylon) oder Polystyrol in Frage, um den beiden Organen 1 und 2 eine
ausreichende mechanische Festigkeit und eine für die Deformation des Aufnahmeorgans 1 geeignete Elastizität zu
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verleihen.
Bei einer Herstellung aus Kunststoff, wie oben angegeben, können die beiden Organe 1 und 2 einstückig in einer gegenseitigen
Zuordnung, gemäß Darstellung in Figur 1 und 3,
hergestellt sein, bei der die beiden seitlichen Kanten der Verjüngung 18 mit den oberen Rändern des Schlitzes 8
über dünne Verbindungsanschlüsse in Verbindung stehen. Somit, kann jeder Nagel in einem einzigen Herstellungsgang
formgespritzt bzw. gegossen werden. Der Nagel ist sehr schnell zu entsprechenden Befestigungsarbeiten verarbeitbar
und sehr einfach zu handhaben und anzuwenden. Darüber hinaus sind die Verbindungsanschlüsse solche, daß
ein axialer Druck auf das Organ 2 beispielsweise mittels eines Hammers oder eines anderen Werkzeugs in einfacher
V/eise das Abreißen der Verbindur.gsanschlüsse und das Eintreten
des Stiels 17 bewirkt.
Zur Anwendung dos Nagais wird ein Loch 2 3 in der Wand 21
vorgesehen, an der ein beliebiger Gegenstand 22 befestigt werden soll, der seinerseits ebenfalls ein Loch 24, und
zwar auf der Achse des Lochs 23, besitzt. Die Löcher 23, 2 4 müssen selbstverständlich einen Durchmesser geringfügig
größer als der Außendurchmesser des Aufnahmeorgans 1 besitzen, damit dieses einfach durch die3 Löcher eingesetzt
werden kann, bis die Kragen 11 und 12 sich auf der Außenwand des Gegenstandes 22 abstützen.
Nach der solchermaßen durchgeführten Einsetzung des Aufnahmeorgans
1 v/ird axial auf das Einführungsorgan 2 geschlagen, um dieses in das Innere des Schlitzes 8 eintreten
zu lassen. Diese Arbeit ist nicht nur einfach und schnell auszuführen, .sondern erfordert darüber hinaus keinen sehr
starken Druck, so daß nicht nur ein Hammer, .sondern auch
ein beliebiges, gerade dem Handwerker zur Verfügung .stehendes
Werkzeug verwendet v/erden kann, v/ie beispielsweise eine
Flachzange, dor Griff ο ines Schraubendrehern; alle derartige
Werkzeuge reichen aus, den Stiel 17 in den Schütz 8 eintreten
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zu lassen und die gießtechnischen Verbindungsanschlüsse zwischen den beiden Organen 1 und 2 zu durchtrennen. In
bestimmten Fällen reicht sogar der von einem Daumen ausübbare Druck aus.
Beim. Eintritt des Stiels 17 in den Schlitz 8 trifft der
Stiel zunächst auf die Rippen 13 und 14, v/odurch eine Expansion des Aufnahmeorgans 1 insbesondere in den im
Inneren der Löcher 23, 2 4 angeordneten Abschnitte bzw. Querschnitte derart auftritt, daß das Aufnahmeorgan 1
einen Druck gegen die Wände der Löcher 23, 2 4 ausübt, der ausreicht, mindestens das vorhandene Spiel auszuschalten.
Bei dem weiteren Eintritt des Stiels 17 gelangt dessen Ende 18 zwischen die Vorsprünge 15 und 16
gemäß Figur 4 derart, daß das Ende 25 des Aufnahmeorgans 1, das durch das Loch 23 hindurchgeführt ist, sich schließlich
vergrößert, wobei Außendurchmesser entstehen größer als der Durchmesser des Lochs 23, so daß das Aufnahmeorgan
1 blockiert und an einem Herausziehen gehindert ist.
Wenn der Gegenstand 22 von der Wand 21 wieder entfernt werden soll, kann das Herausziehen des Nagels in ebenfalls
ganz einfacher Weise ausgeführt werden. Tatsächlich reicht es in diesem Fall aus, den Stiel 17 zurückzuziehen, beispielsweise,
indem der Kopf 20 mit einer Zange 26 erfaßt und nach außen gezogen wird, oder indem der Kragen 19
mittels eines Schraubendrehers angehoben und dann zurückgezogen wird, damit das Aufnahmeorgan 1 in elastischer
Weise wieder seine ursprünglichen Querabmessungen annimmt
und ohne Schwierigkeiten zurückgezogen v/erden kann.
WLe bereits angegeben, ist die Erfindung insbesondere für
die Befestigung an verhältnismäßig dünnen Wänden geeignet und bestimmt; sie kann jedoch aber auch bei Massivv/änden
zum Einsatz kommen, v/odurch sie als Ersatz für die normalerv/eise bei ilassivwänden verwendeten bekannten
Kxpansionsnägel dient.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die beschriebene und dargestellte Ausführungsform beschränkt;
vielmehr sind zahlreiche Detailveränderungen möglich,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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eerseite
Claims (5)
1.) Expansionsnagel insbesondere für die Befestigung von
Gegenständen an verhältnismäßig dünnen Wänden, gekennzeichnet durch ein Aufnahmeorgan (1) mit im wesentlichen
der Form einer Gabel, deren beide Arme (4, 5) parallel zueinander verlaufen und außenzylindrisch gestaltet sind, wobei die einander gegenüberliegenden
Innenseiten (6, 7) eben bzw. glattflächig ausgebildet sind und einen Längsschlitz (8J begrenzen, und durch
ein Einführungsorgan (2), das in den Schlitz (8) einsetzbar ist, wobei Mittel zur Bewirkung der Aufstauchung
des Endes (25) der Gabel beim Einsetzen des Einführungsorgans (2) vorgesehen sind.
2. Expansionsnagel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (4, 5) der Gabel an ihren freien
Enden über Kragen (11, 12) verfügen, die als Anschlag
zur Begrenzung des Einsetzens des Aufnahmeorgans (1) dienen, während das Einführungsorgan (2) einen entsprechenden
Kragen (19) besitzt, der sich an den Kragen
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ORIGINAL INSPECTED
(11, 12) der Arme (4, 5) derart abzustützen in der Lage
ist, daß hierdurch das Eintreten des Einführungsorgans (2) festgelegt ist.
3. Expansionsnagel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einführungsorgan (2) die Gestalt eines Stiels (17) besitzt, dessen in den Schlitz (8) des Aufnahmeorgans
(1) eintretender Teil ebene Flächen besitzt, die den den Schlitz (8) begrenzenden Wänden (6,7) zugewandt
sind, und dessen in den Schlitz (8) eintretendes Ende (18) verjüngt ist, wobei zwei einander gegenüberliegende
Vorsprünge (15, 16), die hinter den den Schlitz (8) begrenzenden Flächen (6, 7) liegen und in Richtung
auf den Boden des Schlitzes (8) angeordnet sind, derart vorgesehen sind, daß sie mit dem freien Ende (18) des
Stiels (17) nach dessen vollständigen Einsetzung in Zusammenarbeit treten, um eine Stauchung des durch das
Loch (23) der Mauer (21) hindurchgeführten Aufnahmeorgans
(1) zu bewirken.
4. Expansionsnagel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schlitz (8)
des Aufnahmeorgans (1) begrenzenden ebenen Flächen (6,7) oberhalb der einander gegenüberliegenden Vorsprünge
(15, 16) Längsrippen (13, 14) begrenzter Längenerstreckung
aufweisen, die zu einer leichten Expansion des Aufnahmeorgans (1) bei Einsetzen des Einführungsorgans (2)
» dienen.
5. Expansionsnagel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeorgan (1)
und das Einführungsorgan (2) aus einem etwas elastischen Kunststoff bestehen.
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