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DE2744814A1 - Stecker fuer optische wellenleiter fuer kabel mit mehreren wellenleitern - Google Patents

Stecker fuer optische wellenleiter fuer kabel mit mehreren wellenleitern

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Publication number
DE2744814A1
DE2744814A1 DE19772744814 DE2744814A DE2744814A1 DE 2744814 A1 DE2744814 A1 DE 2744814A1 DE 19772744814 DE19772744814 DE 19772744814 DE 2744814 A DE2744814 A DE 2744814A DE 2744814 A1 DE2744814 A1 DE 2744814A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
connector
housing
fibers
fiber
channels
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19772744814
Other languages
English (en)
Inventor
Mark L Dakss
Charles K Wellington
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Verizon Laboratories Inc
Original Assignee
GTE Laboratories Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GTE Laboratories Inc filed Critical GTE Laboratories Inc
Publication of DE2744814A1 publication Critical patent/DE2744814A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/24Coupling light guides
    • G02B6/36Mechanical coupling means
    • G02B6/38Mechanical coupling means having fibre to fibre mating means
    • G02B6/3807Dismountable connectors, i.e. comprising plugs
    • G02B6/3873Connectors using guide surfaces for aligning ferrule ends, e.g. tubes, sleeves, V-grooves, rods, pins, balls
    • G02B6/3874Connectors using guide surfaces for aligning ferrule ends, e.g. tubes, sleeves, V-grooves, rods, pins, balls using tubes, sleeves to align ferrules
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    • GPHYSICS
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    • G02B6/3888Protection from over-extension or over-compression

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  • Physics & Mathematics (AREA)
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Description

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Im folgenden wird eine Steckeranordnung für ein Mehrfachwellenleiter-Kabel beschrieben, diese Steckeranordnung dient zur Kopplung von mehreren schutzummantelten optischen Wellenleiterfasern, die in zwei Mehrfachfaser-Kabeln aufgenommen sind.
Jeder der beiden Stecker, die die Steckeranordnung bilden, enthält eine Vielzahl von Faserführungskanälen, die sich in axialer Richtung erstrecken, und die die entsprechenden Fasern frei aufnehmen, außerdem enthält jeder Stecker eine entsprechende Vielzahl von transversal verschiebbaren fingerähnlichen Elementen, die sich vom äußeren Steckerumfang in die entsprechenden Kanäle hinein einwärts erstrecken. Bei transversaler Verschiebung drücken die fingerähnlichen Elemente die schutzummantelten Fasern sicher gegen die Kanalwände.
Einer der Stecker hält als Schutz die entblößten Faserenden des einen Kabels an seinem Verbindungsende in einer vorbestimmten Anordnung. Der andere Stecker hält innen die entblößten Faserenden des zweiten Kabels in einem Widerlagerbereich und nimmt die aus dem ersten Stecker hervorragenden Faserenden bei der Verbindung mit diesem Stecker frei auf.
Der zweite Stecker umfaßt zusätzlich eine Vielzahl von transversal verschiebbaren fingerähnlichen Elementen, die sich vom Äußeren des Steckers in die entsprechenden Kanäle innerhalb des Widerlagerbereiches erstrecken, um die zusammenstoßenden Faserenden innerhalb der Kanäle bei transversaler Verschiebung sicher zueinander auszurichten.
Außerdem sind Vorrichtungen zur Verschiebung der fingerähnlichen Elemente, die den Mantel bzw. die Faser umfassen, vorgesehen, diese Elemente haben die Form von Hülsengliedern, die konzentrisch um die Stecker angeordnet sind. Die Innenwände der Hülsenelemente greifen auf sich nach außen erstreckende Teilstücke der fingerähnlichen Elemente, so daß diese transversal verschoben werden und mit dem äußeren Umfang des Steckers im wesentlichen in
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-8-gleicher Ebene liegen.
Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf optische Wellenleiterfasern und insbesondere auf Stecker zur Verbindung zweier Mehrfachfaser-Kabel .
Optische Wellenleiterfasern werden möglicherweise bei Nachrichtensystemen zur Führung von Lichtbündeln benutzt, die Stimmsignale» Fernsehsignale und Daten hoher Geschwindigkeit tragen. Ein wichtiger Bereich der Technik, der erforderlich ist, wenn Nachrichtensysteme mit optischen Fasern verwirklicht werden sollen, ist die Entwicklung brauchbarer Möglichkeiten zur Verbindung von Fasern. Eine verlustfreie Kopplung zweier optischer Fasern erfordert eine möglichst geringe seitliche und longitudinale Versetzung der Faserenden und einen möglichst geringen Winkel zwischen den Faserenden. Die Toleranz für den Längsabstand ist im allgemeinen unter diesen drei Bedingungen am wenigsten kritisch, dies hat seinen Grund darin, daß das Licht, welches sich zwischen den Faserenden ausbreitet, nur einen sehr geringen Divergenzgrad besitzt, und daß eine ImmersionsflUssigkeit, die den Divergenzeffekt noch vermindert, zwischen den Faserenden eingebracht werden kann.
Eine unerwünschte Verwinkelung kann dadurch weitestgehend vermindert werden, daß die Fasern innerhalb von geeigneten Kanälen angeordnet werden. Eine seitliche Versetzung, d.h. eine Nichtübereinstimmung der optischen Achsen der verbundenen Fasern ist der am meisten kritische Parameter und muß daher in außerordentlich engen Toleranzen gehalten werden, wenn zwei optische Fasern miteinander verbunden werden müssen. Beispielsweise erfordert ein Kopplungsverlust von 0,1 db, daß die seitliche Versetzung nicht größer als 1096 des Radius des Faserkerns ist, bzw. bei einer typischen Faser bei ungefähr 0,0001 inch (0,00254 mm) liegt.
Aus praktischen Gründen erfordern optische Nachrichtensysteme oftmals die Verwendung von Mehrfachfaser-Kabeln, die eine Vielzahl von schutzummantelten optischen Wellenleiterfasern umfassen, die von einer Kabelumhüllung eingeschlossen sind. Für viele Kabelverbindungen innerhalb eines Jeden optischen Nachrichtensystems ist es erforderlich, daß die Stecker die Möglichkeit
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einer Verbindung und Wiederverbindung bieten, beispielsweise bei Ausrüstung mit Endgeräten und bei Leitwegverbindungen.
In der US-Patentschrift 3 861 781 wird ein trennbarer Stecker für optische Fasern gezeigt, dieser besitzt ein Endstück, welches eine in axialer Richtung hindurchgeführte Bohrung besitzt, diese besitzt einen ersten Teil mit einem relativ großen Durchmesser, der gleich dem Durchmesser der thermoplastisch umhüllten schutzummantelten optischen Faser ist, und einen zweiten Teil mit geringem Durchmesser, der gleich dem Durchmesser der optischen Faser ohne Ummantelung ist. Die Faser wird in die Durchbohrung eingeführt, bis sie am anderen Ende hervorschaut, dann wird sie an der Endfläche des Endstückes befestigt und poliert, bis sie mit der Endfläche glatt abschließt.
In der US-Patentschrift 3 902 785 wird ein Koppler für dielektrische optische Wellenleiter beschrieben, dieser besitzt zwei identische Stöpsel, die in eine Doppelbuchse eingreifen. Jeder Stöpsel besteht aus einer Hülse und einem Kapillarglasrohr innerhalb der Hülse, dieses ist so angeordnet, daß ein kreisförmiger Raum zwischen der Innenwand der Hülse und der Außenwand des Rohres verbleibt. Ein dielektrischer optischer Wellenleiter wird durch die Kapillarröhre gezogen und darin fest fixiert. Ein aus einem Rohr bestehendes Gleitstück kann innerhalb des kreisförmigen Raumes gleiten. Ein zweites Längsstück der Kapillarröhre ist innerhalb des Gleitstückes befestigt, und der dielektrische optische Wellenleiter wird teilweise darin eingeführt und kann gegenüber der Bohrung dieses Rohres frei gleiten. Die Buchse besteht aus einem dritten Längsstück von Kapillarröhren, die von einer Manschette umgeben sind. Werden die Stöpsel in die Buchsen eingesetzt, so bewegt sich das Gleitstück rückwärts und bewirkt, daß die beiden Längsstücke des dielektrischen optischen Wellenleiters, und zwar eines von jedem Stöpsel, in die Bohrung des dritten Längsstückes der Kapillarröhre eingeführt werden. Wenn die beiden Längsstücke des dielektrischen Wellenleiters zusammen stoßen, wird eine optische Kopplung gebildet, und die Stöpsel können in dieser Position verriegelt werden.
In der US-Patentschrift 3 948 582 wird ein Stecker für optische
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Fasern dargestellt, der getrennt ausgebildete im wesentlichen längliche Körper besitzt, Jeder Körper besitzt eine axiale Bohrung, in die eine optische Faser eingepaßt werden kann. Das Ende des einen Körpers bildet eine sich erweiternde Buchse, die so ausgebildet ist, daß sie mit dem konisch stöpselähnlichen Ende des zweiten Körpers zusammenpaßt. Eine optische Wellenleiterfaser wird vorspringend von dem stöpseiförmigen Körper gehalten und in die Bohrung des sich muffenförmig erweiternden Körpers gestoßen, wenn drr Stöpsel in die Buchse eingeführt wird.
Gemäß der Druckschrift J.F. Dalgleish et al., "Optical Fiber Connector", Electronics Letters Vol. 11, No. 1, 9. Jan. 1975, werden entblößte Faserenden radial auf dem Boden einer sich in axialer Richtung erstreckenden V-Rille angeordnet, die in einem von zwei ineinandergreifenden Gehäuseteilen ausgebildet ist. Das zweite Gehäuseteil paßt über das erste Gehäuseteil und besitzt zwei Fasernaufnehmende Schlitze, die quer zur Längsrichtung der V-Rille verlaufen, und zwei die Fasern zurückhaltende Drähte, die die Faserenden auf den Boden der Rille drücken.
Wie aus den vorangegangenen US-Patentschriften entnommen werden kann, ist es notwendig, die optische Wellenleiterfaser in die enge Kapillarbohrung hineinzustoßen, die für eine genaue Ausrichtung der Fasern notwendig ist. Dies ist aufgrund der Zerbrechlichkeit der optischen Wellenleiterfasern ein ziemlich unsicheres Verfahren. Die Fasern haben die Neigung zu brechen, wenn sie durch eine enge Kapillare gestoßen werden. Bei den Anordnungen der US-Patentschriften 3 902 285 und 3 948 582 werden außerdem die Spannungen, denen die verspleißten Fasern ausgesetzt sind, über die einzelnen Fasern übertragen, und die Widerstandsfähigkeit dieser Verspleißungen gegenüber den Spannungen ist damit durch die relativ geringe Stärke der optischen Fasern begrenzt.Keine dieser technischen Anordnungen berücksichtigt den praktischen Aspekt bei Nachrichtensystemen, wonach optische Wellenleiterfasern in Mehrfachfaser-Kabeln gruppiert sein werden. Dementsprechend berücksichtigt keine der Druckschriften die Überlegung, daß die Kabelhülle sicher als Teil der Verbindung verankert sein muß, um die Spannungen zu verteilen, die der Koppler mit sich bringt.
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Es sind einige wenige Stecker bekannt, die die Möglichkeit einer Verbindungstrennung und erneuten Verbindung bieten und die für den Gebrauch mit Mehrfachfaser-Kabeln geeignet sind. Ein Typ erfordert, daß die Fasern in Form eines Bandes hergestellt werden, wobei die Fasern in derselben Ebene liegen müssen, mit sehr genauem Abstand voneinander, und wobei die Fasern Außendurchmesser und Kernzentrierungen haben müssen, die auf ungefähr 1% zusammenpassen. Beispiele für diese Stecker sind in der Druckschrift "Bell System Techn. Journal", Vol. 54 (1971) S. 471 - 479 beschrieben. In der US-Patentschrift 3 864 018 ist ein Stecker beschrieben, bei dem es erforderlich ist, Faserreihen abwechselnd mit Rillenplatten übereinander zu stapeln.
Es sollte darauf hingewiesen werden, daß die Kanäle, die die Fasern aufnehmen, bei den oben beschriebenen Anordnungen fest sind und damit keine Veränderung der Faserdurchmesser erlauben, wie sie bei der Herstellung auftreten. Diese Veränderungen bewirken eine schlechte seitliche Ausrichtung der gegenüberliegenden Faserenden, dies führt zu Kopplungsverlusten, wie oben dargestellt wurde.
In der Druckschrift "Electronics",21. Aug. 1975, Vol. 48, S. 29 ist eine Steckeranordnung beschrieben, bei der die Wand einer jeden Faser in einer öffnung gehalten wird, die durch die Seiten dreier komprimierbarer, plastischer, zylindrischer Ausrichtungsstrukturen gebildet wird. Einer der Zylinder erstreckt sich in axialer Richtung entlang des Innenraums des einen Steckers und ruht auf zwei angrenzenden Zylindern, die sich in axialer Richtung entlang des Innenraumes eines seitlich anschließenden Steckers erstrecken, die Rille zwischen den zwei benachbarten Zylindern wird dabei von der Oberfläche des genannten einen Zylinders eingeschlossen und stellt die Öffnung dar. Obwohl bei dieser Anordnung Veränderungen des Faserdurchmessers möglich sind, aufgrund der flexiblen Rillen, hat diese Anordnung viele Nachteile. Die Fasern des einen Kabels, welches dem Stecker mit den zwei Zylindern zugeordnet ist, müssen einzeln in die entsprechenden Rillen eingeführt werden, dabei besteht aber die Gefahr eines Bruchs der Fasern. Die Fasern des zweiten Kabels, welches dem Stecker mit dem einen
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Zylinder zugeordnet ist, sitzen nicht in Rillen, sondern bleiben auf der Oberfläche des zugehörigen Zylinders und fallen in die Rillen des Steckers mit den zwei Zylindern, wenn die Stecker verbunden werden.
In unserer Parallelanmeldung US-Serial No. 689 753 wird eine Anordnung zur Kopplung zweier Fasern beschrieben, diese Anordnung besitzt einen elastisch komprimierbaren Körper, um eine Vielzahl aufeinanderstoßender Faserpaare, die aus ummantelten Fasernbestehen, in einer Stoßverbindung innerhalb einer überbemessenen Bohrung zu halten. Der Körper wird um seinen Mittelbereich herum symmetrisch zusammengepreßt, um den Querschnitt der Bohrung auf ein solches Maß zu verkleinern, daß die entblößten Faserenden eingeklemmt werden. In ähnlicher Weise wird der Körper an seinen Endbereichen zusammengedrückt, um den Querschnitt der Bohrung auf ein Maß zu verkleinern, so daß die Faserummantelung festgeklemmt wird, so daß die Spannungen im Bereich der Spleißung über die Faserummantelung verteilt werden.
Die Stecker, die zur Verbindung von Mehrfaser-Kabeln untereinander oder mit Systemteilen verwendet werden, sollten bestimmte gemeinsame Merkmale haben. Die Vorbereitung der Kabel und Faserenden sollte einfach sein, und die Fasern sollten sich leicht in die Stecker einschieben lassen, und zwar mit möglichst geringer Bruchgefahr. Fasern, die innerhalb angemessener Fertigungstoleranzen Schwankungen des Durchmessers besitzen,sollten mit einem möglichst geringen Kopplungsverlust aufgenommen werden. Der Stecker sollte rauh sein und am Kabel in einer Weise angebracht sein, bei der die Möglichkeit einer Faserbeschädigung bei der Handhabung oder der Verbindung der Stecker möglichst klein gehalten wird. Der Wirkungsgrad des Lichtdurchsatzes der miteinander verbundenen Stecker sollte hoch sein, vorzugsweise höher als 95 %. Schließlich sollten die Stecker einfach zusammenzufügen sein.
Dementsprechend wird eine Steckeranordnung für ein Mehrfachfaser-Kabel beschrieben, diese Anordnung dient zur Kopplung der Vielzahl einander gegenüberliegender, schutzummantelter optischer Wellenleiterfasern, die in zwei Mehrfachfaser-Kabeln enthalten sind.
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Die Steckeranordnung umfaßt zwei einander gegenüberstehende zusammenpassende Stecker, jeder Stecker besitzt eine Vielzahl von Faserführungskanälen, die sich in axialer Richtung erstrecken, und die so bemessen sind, daß sie die entsprechenden eingelegten Fasern frei aufnehmen. Jeder Stecker besitzt außerdem eine entsprechende Vielzahl von inneren, transversal verschiebbaren, die Ummantelung festdrückenden Oberflächengliedern,die sich einwärts in die entsprechenden Kanäle erstrecken. Einer der Stecker ist dafür ausgelegt, die ummantelten Fasern des einen Kabels des Kabelpaares aufzunehmen und die entblößten Faserenden an seinem Verbindungsende in einem vorbestimmten Muster nach vorn herausspringend zu halten. Der zweite Stecker ist dafür ausgelegt, die ummantelten Fasern des anderen Kabels aufzunehmen und dessen entblößte Faserenden in seinem Innenraum in einem ähnlichen Muster zu halten. Der zweite Stecker ist außerdem dafür ausgelegt, die nach vorn herausragenden Faserenden des ersten Gehäuses bei der Verbindung mit diesem Gehäuse frei aufzunehmen und die paarweise einander gegenüberliegenden Faserenden auf Stoß zu halten. Zusätzlich umfaßt der zweite Stecker eine Vielzahl von innen liegenden und seitlich verschiebbaren, gegen die Fasern drückenden Oberflächengliedern,die so angeordnet sind, daß sie in entsprechende Kanäle innerhalb des Stoßbereiches hineinreichen, um die zusammenstoßenden Faserenden sicher auszurichten. Die Kabelsteckeranordnung umfaßt außerdem eine erste Vorrichtung, um die gegen die Fasern drückenden Oberflächen eines jeden Gehäuses seitlich zu verschieben, um die aufgenommenen Fasern innerhalb der zugehörigen Kanäle zu sichern, außerdem umfaßt die Kabelsteckeranordnung eine zweite Vorrichtung, um die gegen die Fasern drückenden Oberflächen des zweiten Gehäuses seitlich zu verschieben, um die aufeinanderstoßenden Faserenden sicher auszurichten.
Jeder der Stecker kann zusätzlich dazu benutzt werden, ein Mehrfaser-Kabel an Stecker von Endgeräten des Systems zu koppeln. Außerdem fällt eine Steckeranordnung zur Kopplung zweier einzelner Wellenleiterfasern, einschließlich eines Steckerpaares, welches nur einen einzigen Kanal zur Aufnahme der Fasern besitzt, ebenso in den Bereich der Erfindung. Diese und weitere Merkmale einer
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Mehrfaser-Kabelverbindungsanordnung, die entsprechend dieser Erfindung konstruiert ist, werden in der folgenden Beschreibung näher erläutert, zu dieser Beschreibung sind die Figuren hinzuzunehmen.
Figur 1 ist eine teilweise geschnittene Ansicht einer zusammengesetzten erfindungsgemäßen Steckervorrichtung für optische Mehrfachfaser-Kabel .
Figur 2 ist eine teilweise geschnittene Ansicht, die in auseinandergenommener Form einen der zusammenpassenden Stecker zeigt, die die Steckeranordnung der Figur 1 bilden.
Figur 3 ist eine teilweise geschnittene Ansicht, die in auseinandergenommener Form den zweiten der zusammenpassenden Stecker zeigt, die die Steckeranordnung der Figur 1 bilden.
Figur 4 ist eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung, die Merkmale der gegen die Ummantelung drückenden fingerähnlichen Elemente in Figur 1 bis 3 zeigt.
Figur 5 ist ein Schnittbild des ersten Steckerteils, entsprechend der Schnittlinie 5-5 in Figur 2.
Es sollte darauf hingewiesen werden, daß einander entsprechende Bezugszeichen in den Figuren verwendet wrden, um entsprechende Elemente der Steckeranordnung für optische Mehrfachfaser-Kabel zu bezeichnen.
In Figur 1 wird eine Mehrfachfaser-Kabelsteckeranordnung 10 gezeigt, die entsprechend der Erfindung ausgestaltet ist, diese Anordnung dient zur Verbindung der einander gegenüberliegenden Vielzahlen der schutzummantelten optischen Wellenleiterfasern 12 und 14, die innerhalb zweier Mehrfachfaser-Kabel 16 und 18 liegen. Die Steckeranordnung 10 umfaßt zwei gegenüberliegende zusammenpassende Stecker 20 und 22, die weiter unten zur größeren Klarheit einzeln beschrieben werden.
Figur 2 ist eine teilweise geschnittene Ansicht des einen der
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beiden zusammenpassenden Stecker, die die Steckeranordnung nach Figur 1 bilden. Diese Steckerhälfte ist auseinandergenommen dargestellt, so daß ihre verschiedene Teile und deren Zusammenwirken leichter verstanden werden kann.
Der erste Stecker 22, im folgenden als weiblicher Stecker bezeichnet, besitzt ein festes Gehäuse 50, welches aus Metall oder Plastik geformt ist, beispielsweise Acetal oder Polykarbonat, dieser Stecker hat eine im wesentlichen zylindrische Form und besitzt eine sich in axialer Richtung erstreckende Durchbohrung 51, die zwischen der Verbindungsfläche 60 und der die Faser aufnehmenden Fläche 61 der Steckerhälte liegt und diese Flächen miteinander verbindet. Wie weiter unten genauer beschrieben wird, ist eine Vielzahl von Kanälen, als 56a bis 56f bezeichnet, die sich in axialer Richtung erstrecken und im wesentlichen eine V-Form haben und die Fasern aufnehmen, innerhalb der Bohrung angeordnet, diese Kanäle dienen dazu, die optischen Wellenleiterfasern 14 individuell durch das Gehäuse 50 zu führen und innen die entblößten Wellenleiterenden 14 in einer vorbestimmten Anordnung im Verbindungsstoßbereich 26 zu halten. Wie ebenfalls weiter unten genauer beschrieben wird, werden die Wellenleiter 14 innerhalb der zugehörigen Kanäle von einer Vielzahl seitlich verschiebbarer, gegen die Ummantelung drückender Oberflächen gesichert, die durch fingerähnliche Glieder 62a bis 62f gebildet werden, diese erstrecken sich von einer gemeinsamen Basis 64, die zwischen den Endstücken 50a und 50b des Gehäuses 50 angeordnet ist, in die entsprechenden Kanäle hinein. Zumindest ein Teil der gemeinsamen Basis 64 bildet eine im wesentlichen keilförmige Nockenoberfläche 64a, die etwas aus der Umfangsflache des Gehäuses 50 hervorragt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform weisen die fingerähnlichen Elemente 62a bis 62f von der Kanaloberfläche nach auswärts einen Abstand auf, so daß die Wellenleiter frei eingeführt und herausgezogen werden können, außerdem sind diese fingerähnlichen Elemente einwärts verschiebbar, um Kontakt mit der Schutzummantelung der Wellenleiter 14 zu haben und um die Wellenleiter nach ihrer Einführung sicher in die zugehörigen Kanäle zu pressen. Der von den
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Fingern auf die Ummantelung ausgeübte Druck ist hinreichend, um die Fasern gegenüber Bewegungen zu sichern, jedoch zu gering, um die Fasern beschädigen zu können, dies beruht auf der Schutzwirkung der Faserummantelung, welche die Wellenleiter vor Kratzern oder Einkerbungen schützt und zusätzlich die auf die Fasern ausübten Kräfte verteilt.
Eine entsprechende Vielzahl fingerähnlicher Elemente 58a bis 58f, ähnlich den Elementen 62a bis 62f,ist innerhalb des Verbindungsstoßbereiches 26 vorgesehen. Die Fingerelemente 58a bis f werden ebenfalls von den Kanaloberflächen aus nach außen gedrückt, um zu ermöglichen, daß die Faserenden frei eingeführt oder herausgezogen werden. Anders als die gegen die Ummantelung drückenden Oberflächen der Fingerelemente 62a bis f sind die Oberflächen der fingerähnlichen Elemente 58a bis f jedoch dafür ausgelegt, bei einer einwärts gerichteten Verschiebung gegen die entblößten Fasern zu drücken und dabei, in einer weiter unten beschriebenen Weise, zur Ausrichtung der Vielzahl der auf Stoß gehaltenen Faserenden im Bereich 26 zu dienen, wenn die Stecker 20 und 22 zusammengesteckt werden. Dementsprechend sind die gegen die Fasern drückenden Oberflächen der fingerähnlichen Elemente 58a bis f aus einem elastischen Material geformt, beispielsweise aus Polypropylen oder Polyäthylen, welches sich beim Preßkontakt mit den entblößten Wellenleiterenden etwas verformt. Bei der bevorzugten Ausführungsform sind viele Merkmale der Fingerelemente 62a bis f und 56a bis f identisch, und die nachfolgend anhand der Figuren 4 und 5 beschriebenen Merkmale sind für beide gleich, soweit nichts anderes angezeigt wird.
Figur A ist eine Ausschnittansicht der fingerähnlichen Elemente 58a bis f der Figur 2. Wie dargestellt, erstrecken sich die Fingerelemente 58a bis f von einer gemeinsamen Basis 59, deren äußerer Umfangsteil umfaßt eine im wesentlichen keilförmige Nockenoberfläche 59a und eine im wesentlichen lineare tragende Blattfeder 64. In der bevorzugten Ausführungsform ist die Blattfeder 64 mit der Basis 59 integriert und besitzt ein elastisches Material, beispielsweise Polypropylen oder Polyäthylen. Die Blattfeder 64 ruht auf einer profilierten Schulter 66, die einen Schlitz 88 umgibt,
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der sich vom Umfang des Gehäuses 50 einwärts zur Gehäusedurchbohrung 51 erstreckt.
Die Blattfeder 64 kann damit beim Einwirken einer gegen die Nockenoberfläche 59a einwärts gerichteten Kraft gegen die Schulter 66 verformt werden, um die Einwärtsverschiebung des fingerähnlichen Elementes 58a bis f in die Kanäle 56a bis f zu ermöglichen. Die Kanäle 56a bis f und die fingerähnlichen Elemente 58a bis f sind genauer in Figur 5 dargestellt.
Figur 5 ist eine Querschnittansicht des Gehäuses 50 nach Figur entsprechend der Schnittlinie 5-5 in Figur 2. Die Durchbohrung 51 des Gehäuses 50 enthält eine Vielzahl von im wesentlichen V-förmigen die Fasern aufnehmenden Kanälen 56a bis f und eine entsprechende Vielzahl von fingerähnlichen Elementen 58a bis f, die sich jeweils von einer gemeinsamen Basis 59 aus in den entsprechenden Kanal hinein erstrecken. Die Kanäle haben, so wie sie abgebildet sind, eine gleichförmige Anordnung, jedoch ist es ersichtlich, daß verschiedene Muster gewählt werden können. Der Abstand zwischen jedem Finger 58a bis f und der Grundfläche des zugehörigen Kanals 56a bis f ist vor der Einwärtsverschiebung der Finger so bemessen, daß eine optische Wellenleiterfaser innerhalb eines jeden Kanals frei durch das Gehäuse 50 eingeführt und innen innerhalb der Verbindungsstoßregion 2b gehalten werden kann. Die nachfolgende Einwärtsverschiebung der Finger 64a bis f (Figur 2) sichert damit innerhalb der zugehörigen Kanäle die einzelnen Lichtleitfasern, da deren schutzummantelte Teile eingeklemmt werden, dagegen drücken die Finger 58a bis f gegen die entblößten Faserenden, um diese mit den anstoßenden Fasern eines verbindenden Steckers optisch auszurichten, wie weiter unten beschrieben wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform sind sowohl die fingerähnlichen Elemente 58a bis f als auch die Kanäle 56a bis f aus einem elastischen Material geformt, beispielsweise Polypropylen oder Polyäthylen, welches sich beim Preßkontakt mit den Wellenleitern leicht verformt. Damit können die Wellenleiterenden fest gesichert werden, ohne daß auf sie möglicherweise zerstörende Kräfte einwirken können. Die Verformung des
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elastischen Materials der V-förmigen Kanäle erlaubt zusätzlich eine Selbstzentrierung von Wellenleitern, die innerhalb der Herstellung stoleranzen verschiedene Durchmesser haben.
Um jede Faser vollständig zu halten, besitzen die Innenabmessungen der Kanäle 56a bis f am Verbindungsstoßbereich eine sprunghafte Abmessungsänderung, um den gegenüber dem ummantelten Längsstück der Faser kleineren Durchmessers des entblößten Faserendes zu kompensieren. Diese Abstufung dient zusätzlich dazu, die Faserenden innerhalb des Verbindungstoßbereiches genau zu positionieren, dabei stößt die Abstufung gegen die vordere Kante der Faserummantelung und kontrolliert dabei die Tiefe der Einführung in das Gehäuse 50.
Um feste Stecker in einfacher Weise mit elastischen Kanälen herzustellen, können die Kanäle als ein Einsatz aus einem elastischen Material ausgebildet und, wie in Figur 5 dargestellt ist, in die Gehäusebohrung 51 eingeführt werden.
Zusätzlich ist als Vorteil anzusehen, vergleiche wiederum Figur 2, daß sich die Kanäle 56a bis f in axialer Richtung über das die Fasern aufnehmende Ende 50b des Gehäuses 50 erstrecken können und dabei einen Rahmen 55 bilden, der die Einbringung der Wellenleiter 14 innerhalb der Kanäle 38a bis f erleichtert.
Nunmehr werden die Vorrichtungen beschrieben, durch die die fingerähnlichen Elemente 62a bis f seitlich verschoben werden. Aus den Figuren 1 und 2 ist ersichtlich, daß die einwärts gerichtete Kraft, die auf die Nockenoberfläche 64a ausgeübt wird, um die ummantelten Fasern in den Kanälen zu sichern, von einem ersten hülsenförmigen Glied 52 ausgeübt wird, welches teilweise ein Innengewinde besitzt und auf dem die Fasern aufnehmenden Ende 50b des Gehäuses 50 festgezogen wird, wobei es in das Außengewinde 68 eingreift, welches für diesen Zweck auf dem Außengehäuse ausgebildet ist. Wenn das Hülsenglied 52 auf dem Gehäuse 50 festgezogen wird, drückt der vordere, gewindelose Teil 70 der Innenfläche des Hülsengliedes gegen die Nockenoberfläche 64a und schiebt diese einwärts, bis sie etwa in gleicher Ebene wie die Umfangsfläche des Gehäuses 50 liegt. Um zu verhindern, daß der Innengewindebereich der Hülse 52
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die Nockenoberfläche 64a abschleift, kann der Vorschubbereich des Hülsengliedes 52 beim Aufschrauben auf das Gehäuse 50 begrenzt werden, dazu kann der Endbereich 50a des Gehäuses, der an der Verbindungstoßfläche 24a liegt, im Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser des Hülsengliedes 52 bemessen sein.
Zusätzlich zur Einwärtsverschiebung der Finger 58a bis f bewirkt das Hülsenglied 52 eine sichere Halterung des Vielfaser-Kabels 18, dazu dient an ihrem das Kabel aufnehmenden Ende eine Kabelsicherungs-Klemmbacke 72. Die Klemmbacke 72 besitzt eine Vielzahl vorragender Elemente, als 72a und 72b bezeichnet, die sich aus einem gemeinsamen Schaft 74 herauserstrecken, der ein Außengewinde aufweist. Die vorkragenden Elemente weisen voneinander einen Abstand auf, um das Vielfaser-Kabel 18 frei aufzunehmen, und wirken nach Art eines Bohrfutters, um das Kabel 18 zu sichern. Dementsprechend ist ein zweites Hülsenglied 54 mit Innengewinde so bemessen, daß es auf den Schaft 74 mit Außengewinde aufgeschraubt werden kann. Das zweite Hülsenglied 54 hat eine sich verjüngende Bohrung 76, die so ausgelegt ist, daß sie die vorkragenden Elemente 72a, 72b in radialer Richtung zusammendrückt, wenn das Hülsenglied 54 auf den Schaft 74 aufgeschraubt wird, um das Mehrfachfaser-Kabel 18 sicher und fest zu umfassen.
Im folgenden wird auf die Figur 3 verwiesen, hier handelt es sich um eine teilweise geschnittene Ansicht des anderen Verbindungssteckers 20 in auseinandergenommener Form. Viele der Merkmale des Steckers 20, nachfolgend als männlicher Stecker bezeichnet, sind ähnlich den Merkmalen, wie sie beim weiblichen Stecker 22 beschrieben wurden. Um die Beschreibung kurz zu halten, werden beim männlichen Stecker 20 nur die Unterschiede erläutert. Wie dargestellt ist, besitzt der männliche Stecker 20 ein männliches Gehäuse 24 und zwei hülsenähnliche Glieder 26 bzw. 28, die ähnliche Form und Funktion wie die oben erläuterten hülsenähnlichen Glieder 52 und 54 haben. Das männliche Gehäuse 24 besitzt eine Durchbohrung 30, die sich in axialer Richtung erstreckt und eine Vielzahl von im wesentlichen V-förmigen Kanälen 38a bis f besitzt, die im wesentlichen in gleicher Anordnung wie die Kanäle des weiblichen Gehäuses 50 angeordnet sind.
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Das männliche Gehäuse 24 ist jedoch dafür ausgelegt, die entblößten Enden der Wellenleiterfasern 14 in zugehörigen Kanälen nach vorne vorspringend zu halten. Der Abstand zwischen den Kanälen 56a bis f des weiblichen Steckers und den Fingern 58a bis f ist so bemessen, daß die vom männlichen Stecker 20 nach vorne vorspringend gehaltenen nackten Faserenden ungehindert in das weibliche Gehäuse 50 eingeführt und dort aufgenommen werden, wenn die Gehäuse 24 und 50 zusammengesteckt werden.
Jedes Paar der zusammenstoßenden Faserenden wird innerhalb des zugehörigen Kanals in der oben beschriebenen Weise sicher ausgerichtet, dazu dient die seitliche Verschiebung der Finger 58a bis f. Diese seitliche Verschiebung wird dadurch bewirkt, daß die Nockenoberfläche 59a gegen die Innenfläche einer Hülse 76 an der Steckerstoßfläche stößt, diese Hülse ist konzentrisch um das männliche Steckergehäuse 24 herum angeordnet. Diese Hülse 76 besitzt teilweise ein Innengewinde, welches in das Außengewinde 62 paßt, welches wiederum für diesen Zweck am Verbindungsende des weiblichen Steckers 50 vorgesehen ist. Vorzugsweise besitzt der vordere Teil der Innenfläche der Hülse 76 kein Gewinde, um den Verschleiß auf der Nockenfläche 59a möglichst klein zu halten. Wie aus Figur 1 ersichtlich ist, sichert die Hülse 76 an der Steckerstoßstelle eine sichere und feste Verbindung, wobei eine versehentliche Entkopplung des männlichen und des weiblichen Steckers ausgeschlossen wird.
Nachdem die konstruktiven Merkmale der Mehrfachfaser-Kabelsteckeranordnung beschrieben worden sind, wird die Art und Weise beschrieben, in der die Steckeranordnung zur Kopplung zweier solcher Kabel benutzt wird. Wie aus dem Stand der Technik bekannt ist, enthalten Mehrfachfaser-Kabel eine Vielzahl von schutzummantelten optischen Wellenleiterfasern. Die Schutzummantelungen dienen zum Schutz der zerbrechlichen Wellenleiter vor ungewollten Kratzern und Einkerbungen, außerdem dienen sie dazu, möglicherweise zerstörende Spannungen zu verteilen. Beim Kopplungsvorgang muß diese Schutzummantelung zuerst von den Faserenden entfernt werden.
Dementsprechend wird ein Teil der äußeren KabelumhUllung entfernt
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und zurückgezogen, die Fasern werden dann auf einer einfachen Trägerplatte abgeschrägt, so daß sie eine im wesentlichen gradlinige Anordnung bilden. Die Schutzummantelungen der einzelnen Fasern können dann mit irgendeiner bekannten Vorrichtung entfernt werden, beispielsweise mit einem heißen Drahtabisolierer. Dann können die Fasern gleichzeitig eingekerbt und gebrochen werden. Auch wenn die Fasern nach dem Einkerben und Brechen abgeschrägt werden können, erhält man durch vorheriges Abschrägen Fasern mit Enden, die die gleiche Länge besitzen, außerdem muß man nur wenig mit nackten Fasern hantieren, und damit wird die Möglichkeit von Faserbrüchen klein gehalten.
Der männliche Stecker 20 kann dann zusammengesetzt werden, indem das Hülsenglied 28 und das Hülsenglied 26 auf das Kabel 16 geschoben werden, und indem die Wellenleiter 12 des Kabels 16 in die V-förmigen Kanäle des Gehäuses 24 eingeschoben werden, bis die entblößten Faserenden um einen vorbestimmten Betrag über die Fläche 24a hervorragen. Da die Fasern in den V-Rillen des Gehäuses schutzummantelt sind, während die herausragenden Faserenden entblößt sind, kann die Tiefe der Einführung der Wellenleiter kontrolliert werden, dazu dienen innen im Gehäuse 24 angeordnete Anschläge, die gegen die Enden der Faserummantelung stoßen. Es kann als Vorteil angesehen werden, daß der mit V-Rillen versehene Fortsatzrahmen 55 die Einsetzung eines jeden Wellenleiters in einen zugehörigen Kanal erleichtert. Jede V-Rille im Gehäuse 24 ist tief genug, um zusammen mit den nicht verschobenen Fingerelementen zu verhindern, daß die Fasern von einem Kanal in den anderen springen.
Das Hülsenglied 26 wird dann entlang des Kabels auf das Gehäuse geschoben und dort festgeschraubt, dabei wird das Kabel so gehalten, daß es nicht gedreht wird. Wenn die Hülse 26 auf dem Gehäuse 24 festgeschraubt wird, wird die Nockenfläche 36a eingedrückt, so daß die fingerähnlichen Glieder 34a bis f die schutzummantelten Fasern auf dem Boden der Kanäle 38a bis f festklemmen. Danach wird das Hülsenglied 28 auf das andere gegenüberliegende Ende des Hülsengliedes 26 geschraubt, um das Kabel 16 mittels der Klemmbacken 44 fest einzuklemmen. Auf diese Weise
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wird für eine Halterung und Spannungsentlastung für die Fasern gesorgt. Mit anderen Worten, von den Fasern werden Spannungen ferngehalten, die auf das Kabel über den Stecker ausgeübt werden.
Der weibliche Stecker 22 wird in ähnlicher Weise zusammengesetzt. Jedoch sind die Enden der Wellenleiterfasern 14, die in das weibliche Gehäuse 50 eingeführt sind, gegenüber der Verbindungsstoßfläche 60 um einen vorbestimmten Abstand zurückgesetzt, dieser Abstand entspricht der Länge, um die die Wellenleiter 12 des Gehäuses 24 hervorstehen.
Der männliche und der weibliche Stecker 20 und 22 werden dann zusammengesteckt. Als Vorrichtung zur genauen Ausrichtung der vorspringend gehaltenen Faserenden mit den Kanälen des weiblichen Steckers dient ein Paar Führungsstifte 78 am männlichen Stecker, die in Führungsbohrungen 80 am weiblichen Stecker passen. Damit wird vorteilhafterweise eine mögliche Bruchgefahr beim Umgang mit den Wellenleitern, wie es bei bekannten Kopplern beim Zusammenstecken der Fall ist, vermieden.
Obwohl die entblößten Faserenden ungehindert in die V-Ri11en des weiblichen Gehäuses 50 hineingleiten, ist der Abstand zwischen den Fingern 38a bis f und den Kanälen so bemessen, daß die gegenüberliegenden Faserenden gegeneinanderstoßen und nicht aneinander vorbeigleiten. Jede weitere Faseraufnahme erfolgt in Speicherkammern, die auf beiden Seiten der Finger 38a bis f vorgesehen sind.Dann wird die Hülse 76 an der Steckerstoßfläche auf dem weiblichen Gehäuse 30 festgeschraubt, um eine feste Verbindung herzustellen. Eine Verdeckte Zugangsbohrung durch das Steckergehäuse kann zur Zuführung einer ImmersionsflUsslgkeit vorgesehen sein, die Flüssigkeit kann aber auch vorher in die V-Rillen der Gehäuse 24 und 30 gefüllt worden sein.
Wie oben beschrieben wurde, bewirkt die Hülse 76 an der Steckerstoßfläche, daß die Finger 38a bis f die gegenüberliegenden Faserenden ausrichten und in den V-rillenförmigen Kanälen einklemmen. Da die Finger und Kanäle aus einem weichem elastischen Material
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bestehen, um Variationen der Faserdurchmesser, wie sie aufgrund der Herstellungstoleranzen entstehen, auszugleichen, wird eine verlustarme Kopplung erreicht. Außerdem können die Steckerhälften voneinander getrennt und wieder miteinander verbunden bzw. auseinandergenommen und zusammengesetzt werden, wie es erforderlich sein mag.
Ee ist als Vorteil anzusehen, daß beide Stecker 20 und 22, wie sie oben beschrieben wurden, zusammen mit dem Anschlußstecker benutzt werden können, der einem Gerät der hardware eines speziellen Systems zugeordnet ist. Aus praktischen Gründen wäre dann der Anschlußstecker ähnlich dem weiblichen Gehäuse 50, wie es hier beschrieben wurde, und würde innen eine Vielzahl von Wellenleitern halten, die durch die Gehäusestruktur geschützt werden. Ein Mehrfachfaser-Kabel, welches in einem männlichen Stecker endet, wie er hier als Stecker 20 beschrieben wurde, könnte dann mit diesem System in der oben beschriebenen Weise verkoppelt werden.
Außerdem können ein Stecker und eine Steckeranordnung der hier beschriebenen Bauweise, jedoch mit nur einem einzigen Kanal, zur Kopplung einzelner Wellenleiterfasern verwendet werden.
Vorangehend wurde eine bevorzugte Ausführungsform einer Mehrfachfaser-Kabelkopplung beschrieben, Abwandlungen dieser Anordnung lallen ebenso in den Bereich der Erfindung.
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L e e r s e ι \ e

Claims (1)

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    ^«TENTAN'A'ÄLTS
    DR. CLAUS REINLANDER DIPL.-ING. KLAUS BERNHARDT
    Orthstraße 12 · D-8000 München 60 · Telefon 832024/5
    Telex 5212744 · Telegramme Interpatent
    G 7P21D 3.Okt. 77
    Stecker für optische Wellenleiter für Kabel mit mehreren Wellenleitern
    Anm.: GTE Laboratories Inc., Wilmington, Delaware, USA
    Prio.: 8. Okt. 1976 - USA - Serial No. 731058
    Patentansprüche
    1. Mehrfachfaser-Kabelsteckeranordnung zur Kopplung von mehreren, einander gegenüberliegenden, schutzummantelten optischen Wellenleiterfasern, die in zwei Mehrfachfaser-Kabeln enthalten sind, dadurch gekennzeichnet , daß zwei gegenüberliegende, zusammenpassende Steckergehäuse vorgesehen sind, von denen Jedes eine Vielzahl von sich in axialer Richtung erstreckenden Faserführungskanälen enthält, die so bemessen sind, daß sie die Jeweils eingelegten Fasern ungehindert aufnehmen, wobei Jeder Stecker innen eine entsprechende Vielzahl von seitlich verschiebbaren, gegen die Ummantelung
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    drückenden Oberflächenglieder besitzt, die so angeordnet sind, daß sie seitlich in die entsprechenden Kanäle hineinragen; der eine Stecker so ausgebildet ist, daß er die ummantelten Fasern des einen Kabels des Kabelpaares aufnimmt und die entblößten Faserenden so hält, daß sie an seinem Verbindungsende in einem vorbestimmten Muster hervorspringen; der zweite Stecker so ausgebildet ist, daß er die ummantelten Fasern des anderen Kabels aufnimmt und in seinem Innern die entblößten Faserenden in einem ähnlichen Muster hält, wobei der zweite Stecker außerdem so ausgebildet ist, daß er die aus dem ersten Gehäuse hervorspringenden Faserenden beim Zusammenstecken mit dem ersten Gehäuse ungehindert aufnimmt, um die gegenüberliegenden Paare der Faserenden auf Stoß zusammenzuhalten, wobei der zweite Stecker eine Vielzahl seitlich verschiebbarer, gegen die Fasern drückende Oberflächenglieder besitzt, die so angeordnet sind, daß sie innerhalb des Stoßbereiches in die jeweiligen Kanäle hineinragen, um die zusammenstoßenden Faserenden sicher gegeneinander auszurichten;
    eine erste Vorrichtung vorgesehen ist, um die gegen die Ummantelung drückenden Oberflächen eines jeden Steckers seitlich zu verschieben, um die jeweils in den zugehörigen Kanälen aufgenommenen Fasern zu sichern; und eine zweite Vorrichtung vorgesehen ist, um die gegen die Fasern drückenden Oberflächen des zweiten Steckers seitlich zu verschieben, um die aneinanderstoßenden Faserenden sicher auszurichten.
    2. Steckeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecker im wesentlichen zylindrisch sind.
    3. Steckeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuse eine axiale Durchbohrung besitzt, und daß die Kanäle aus einem elastischen Material, welches in den Stecker einsetzbar ist, geformt sind.
    A. Steckeranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die gegen die Ummantelung drückenden Oberflächen eines jeden Steckers durch eine Vielzahl von vorspringenden fingerähnlichen
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    Gliedemgebildet wird, wobei jedes fingerähnliche Glied sich von einer gemeinsamen Basis, die etwas außerhalb des Gehäuseumfanges angeordnet ist, nach innen erstreckt, und daß die erste Verschiebungsvorrichtung ein ringförmiges Glied besitzt, welches um jedes Gehäuse herum angeordnet ist und so bemessen ist, daß es eine seitlich gerichtete Kraft auf die gemeinsame Basis ausübt, um die ummantelten Fasern innerhalb der zugehörigen Kanäle zu sichern.
    5. Steckeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle mehrere, im wesentlichen V-förmige, sich in axialer Richtung erstreckende Rillen besitzen.
    6. Steckeranordnung nach Anspruch A, dadurch gekennzeichnet, daß das ringförmige Glied eine im wesentlichen zylindrische Hülse besitzt, welche ein Ende besitzt, welches auf einem nicht passenden Ende des zugehörigen Gehäuses angeordnet ist, um eine Kraft in radialer Richtung auf die gemeinsame Basis auszuüben, und daß das andere Ende der zylindrischen Hülse für eine Aufnahme des Kehrfachfaser-Kabels bemessen ist, wobei die Hülse einen abgeschrägten Bereich zwischen ihren Enden besitzt, der zur Aufnahme der auseinanderlaufenden Fasern dient, die aus dem Kabel kommen.
    7. Steckeranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Hülsenende mehrere elastische, einwärts biegbare Klemmbacken besitzt, um das Kabel einzuklemmen, und daß diese Hülse außerdem Vorrichtungen besitzt, um die Klemmbacken einwärts zu biegen, um das Kabel sicher einzuklemmen.
    8. Steckeranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die gegen die nackten Fasern drückenden Oberflächen innerhalb des zweiten Gehäuses durch mehrere, hervorspringende fingerähnliche Glieder gebildet werden, die von einer gemeinsamen Basis, die etwas außerhalb des Umfanges des zweiten Gehäuses angeordnet ist, nach innen gerichtet sind, und daß die zweite Verschiebungsvorrichtung ein ringförmiges Glied besitzt, welches um das zweite Gehäuse herum angeordnet ist und so bemessen ist, daß es auf die gemeinsame Basis eine radial gerichtete Kraft ausUbt.
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    9. Steckervorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die fingerähnlichen Elemente elastisch sind.
    10. Steckervorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das ringförmige Glied eine im wesentlichen zylindrische Hülse umfaßt, welche die Steckerenden des ersten und zweiten Gehäuses umschließt, um die Enden sicher in einer Steckverbindung zu halten.
    11. Mehrfachfaser-Kabelstecker zur Ankopplung mehrerer optischer Wellenleiterfasern eines Mehrfachfaser-Kabels an eine Anordnung optischer Wellenleiterfasern, die innerhalb einer Steckervorrichtung auseinandergehen, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse vorgesehen ist, welches so ausgebildet ist, daß es auf die Steckervorrichtung paßt, und welches mehrere, sich in axialer Richtung erstreckende Faserdurchführungskanäle besitzt, die so bemessen sind, daß sie die jeweils eingeführten optischen Wellenleiterfasern ungehindert aufnehmen, und die so angeordnet sind, daß sie die Wellenleiter in einem dem Muster der Anordnung ähnlichen Muster halten, wobei die Fasern des Steckergehäuses und der Steckervorrichtung einander auf Stoß gegenüberliegen;
    mehrere seitlich verschiebbare fingerähnliche Elemente vorgesehen sind, wobei jedes Element sich vom Umfang des Gehäuses aus in einen zugehörigen Kanal hinein erstreckt und vom Kanalboden in einer ersten Stellung einen Abstand hat, der ein ungehindertes Einführen und Herausziehen einer Wellenleiterfaser aus dem Kanal ermöglicht, und wobei jedes Element in einer zweiten Position einen Abstand vom Kanalboden hat, bei dem die Faser im Kanal gesichert wird; Vorrichtungen zur seitlichen Verschiebung der fingerähnlichen Elemente vorgesehen sind;
    Vorrichtungen zur Sicherung des Gehäuses bei der Steckverbindung mit der Steckervorrichtung vorgesehen sind.
    12. Stecker nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine axial gerichtete Durchbohrung besitzt, und daß die Kanäle aus einem Einsatzmaterial geformt sind, welches in die Gehäusedurchbohrung eingesetzt ist.
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    13. Stecker nach Anbruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Material elastisch ist.
    14. Stecker nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Material aus der Gruppe, die aus Polyäthylen und Polypropylen besteht, ausgewählt ist.
    15. Stecker nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle im wesentlichen V-förmig sind.
    16. Stecker nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Stellung der fingerähnlichen Elemente deren seitlich verschobene Stellung ist.
    17. Stecker zur Verwendung mit schutzummantelten optischen Wellenleiterfasern, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse vorgesehen ist, welches eine in axialer Richtung gerichtete Durchbohrung besitzt, die einen Kanal zur Aufnahme einer Faser besitzt und gegenüber dem Wellenleiterquerschnitt überbemessen ist, um den Wellenleiter ungehindert aufzunehmen, wobei das Gehäuse außerdem einen seitwärts gerichteten Schlitz besitzt, der an seinem einen Ende mit dem Außenumfang des Gehäuses und an seinem anderen Ende mit der Durchbohrung verbunden ist;
    ein seitwärts verschiebbares Element vorgesehen ist, welches durch den Schlitz geht und eine gegen einen Wellenleiter drückende Oberfläche besitzt, die in einer Position vom Kanal einen solchen Abstand hat, daß eine ungehinderte Einführung und Entnahme einer optischen Wellenleiterfaser möglich ist; Vorrichtungen zur seitlichen Verschiebung des Elementes vorgesehen sind, um den Wellenleiter zur Sicherung gegen die Kanalwände zu drücken.
    18. Stecker nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das seitlich verschiebbare Element einen Umfangsbereich, der seitlich aus dem Gehäuseumfang herausragt, und ein einwärts gerichtetes Teil besitzt, um gegen die Wellenleiterummantelung zu drücken, und daß das seitlich verschiebbare Element eine Blattfeder umfaßt, die das Element am Umfang innerhalb des Schlitzes elastisch
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    -6-hält, um die seitliche Verschiebung des Elementes zu ermöglichen.
    19. Stecker nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder auf dem seitlich verschiebbaren Element als eine umlaufende Trägerschulter integriert ausgebildet und so bemessen ist, daß sie sich mit dem Gehäusematerial am Schlitz überlappt.
    20. Stecker nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das überlappte Gehäusematerial zur Anpassung an die Verformung der Schulter abgerundet ist.
    21. Stecker nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfangsteil des verschiebbaren Elementes eine ungefähr keilförmige Nockenfläche besitzt, die etwas aus dem Gehäuseumfang herausragt und so ausgebildet ist, daß sie in die Verschiebungsvorrichtung eingreift.
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