DE2744848C2 - - Google Patents
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- DE2744848C2 DE2744848C2 DE2744848A DE2744848A DE2744848C2 DE 2744848 C2 DE2744848 C2 DE 2744848C2 DE 2744848 A DE2744848 A DE 2744848A DE 2744848 A DE2744848 A DE 2744848A DE 2744848 C2 DE2744848 C2 DE 2744848C2
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- B60C2200/00—Tyres specially adapted for particular applications
- B60C2200/08—Tyres specially adapted for particular applications for agricultural vehicles
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Tires In General (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugreifen, insbesondere
für die Antriebsräder von landwirtschaftlichen Schleppern od.
dgl.,
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Patentanspruchs 1.
Mit der zunehmenden Leistung landwirtschaftlicher Zugfahr
zeuge ist die Traktion, also die Fähigkeit des Reifens, das
Drehmoment in einen Vortrieb umzuwandeln, zunehmend zu einem
Problem geworden. Es kommt hinzu, daß wegen der aus Rationalisie
rungsgründen notwendigen Verminderung des Personaleinsatzes
bei der Bodenbearbeitung häufig nicht auf den optimalen Be
arbeitungszeitpunkt gewartet werden kann. Gerade bei längeren
Schlechtwetterperioden wäre es sonst nicht mehr möglich, die
gesamte Fläche ordnungsgemäß zu bearbeiten. Es ist deshalb häu
fig notwendig, auch bei nicht optimalen Bedingungen zu arbeiten.
Dabei werden aber nicht nur weiche, sondern insbesondere rut
schige und schmierige Bodenbeschaffenheiten vorgefunden, welche
die Traktionsprobleme vergrößern. Im übrigen gibt es aber auch
solche Böden, die aufgrund ihrer mineralischen Beschaffenheit
auch bei guten Wetterverhältnissen schwer zu bearbeiten sind,
weil die Antriebsräder des Schleppers tief einsinken.
Aus der DE-OS 19 06 105 ist ein Fahrzeugreifen der eingangs
genannten Bauart bekannt, der zum Einsatz auf einem Laufwerk
dient, dessen Felgenteile teleskopartig verschiebbar sind. Die
ser bekannte Fahrzeugreifen soll während eines Einsatzes bzw.
während der Fahrt eine stufenlose Veränderung seines Querschnit
tes und damit der Form und Größe seiner Aufstandsfläche ermög
lichen. Diese Veränderung des Reifenquerschnittes durch eine
Veränderung des Axialabstandes seiner Wülste macht es erforder
lich, daß die außenliegenden Seitenabschnitte der Profil
stege von den im Bereich der Reifenflanken angeordneten Steg
vorsprüngen durch V-förmige Einschnitte getrennt sind, die als
Verformungsscharniere dienen.
Aus der DE-PS 5 49 099 ist auch bereits ein Fahrzeugreifen
mit zellenförmigen Hohlräumen bekannt, der im Bereich der Reifen
flanken Stegvorsprünge aufweist, die sich bis zu den Wülsten
erstrecken und sich mit ihren Enden auf dem Felgenhorn abstüt
zen, wobei diese Enden durch eine in sich geschlossene Umfangs
rippe miteinander verbunden sind, die das Felgenhorn abdeckt.
Bei diesem bekannten Fahrzeugreifen sind aber keine in Um
fangsrichtung unter Abstand voneinander angeordnete Profilstege
vorhanden, und die Reifenflanken sind auch nicht axial nach au
ßen vorgewölbt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsge
mäßen Fahrzeugreifen dahingehend weiterzubilden, daß auch dann
noch eine ausreichende Traktion gewährleistet ist, wenn der
Reifen tief in den Boden einsinkt.
Ein gemäß der Erfindung diese Aufgabe lösender Fahrzeugreifen
ist im Patentanspruch 1 gekennzeichnet.
Wenn der erfindungsgemäße Reifen in einen weichen Boden
tief eindringt, dann ergibt sich durch die seitliche Profilie
rung ein Anwachsen der Traktion und damit eine Verminderung des
Schlupfes des Reifens unter diesen erschwerten Arbeitsbedingun
gen. Die Wirksamkeit der seitlichen Stegvorsprünge wird maxi
mal aufgrund der Tatsache, daß sie sich über die gesamte Höhe
der Reifenflanken bis zur Abstützung auf dem Felgenhorn er
strecken und auf diese Weise eine ähnlich massive Form annehmen,
wie die auf dem Laufstreifen des Reifens angeordneten Profil
stege, die sie verlängern. Die Stegvorsprünge haben überdies
die Wirkung, auf den Reifenflanken Verstärkungen zu bilden,
welche die Radialelastizität der Reifenflanken verringern.
Auf diese Weise wird die Durchbiegung des Reifens von seinen
Flanken auf den Laufstreifen verlagert. Dies verstärkt wiede
rum die Bewegung der Profilstege im vorderen und hinteren Grenz
bereich der Aufstandsfläche, wodurch die Selbstreinigung des
Reifens unterstützt wird. Die Stegvorsprünge unterstützen auch
die Reifenflanken vor Beschädigungen beim Befahren von Böden
mit scharfkantigen oder felsigen Einschlüssen.
Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger in den
Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 und 2 einen Querschnitt und eine Drauf
sicht auf eine erste Ausführungsform, und
Fig. 3 und 4 Querschnitte durch zwei andere
Ausführungsformen.
Der Fahrzeugreifen besteht aus einem Reifenkörper 1
mit Wülsten 2, die einen axialen Abstand voneinander haben,
einem Reifenscheitel 3 mit einem profilierten Laufstreifen 4
und Reifenflanken 5, die die Seiten des Reifenscheitels mit
den Wülsten 2 verbinden. Der Reifenkörper 1 weist zu seiner
Verstärkung eine Karkasse 6 auf. Diese besteht aus einer
oder mehreren Schichten oder Lagen von Textil- oder Metall
fäden, deren Enden um Wulsteinlagen 7 der Wülste 2 herumge
schlagen sind. Die Karkasse 6 kann gekreuzte Fadenlagen auf
weisen, also eine Diagonal-Karkasse oder eine Radial-
Karkasse sein. In diesem letzten Fall wird der Reifenscheitel
durch eine Gürteleinlage 8 verstärkt und versteift, die
den Außendurchmesser des Reifens im aufgeblasenen Zustand
begrenzt und zwischen den Scheitel der Karkasse 6 und den
Laufstreifen 4 eingelegt ist. Die Gürteleinlage 8 besteht
beispielsweise aus zwei oder mehr Schichten oder Lagen von
Textil- oder Metall-Fäden, die einen kleinen Winkel der
Größenordnung von 20° mit der Umfangsmittelebene des Reifens
bilden und auf diese Weise eine ringförmige Verstärkung
schaffen, die in Umfangsrichtung im wesentlichen undehnbar
ist. Diese klassische Konstruktion des Gürtels kann durch
eine andere der zahlreichen bekannten Konstruktionen er
setzt werden.
Im auf eine Felge 10 aufgezogenen Reifen ist der
Axialabstand A der Wülste zwischen den nach außen umgebogenen
Rändern der Felge in etwa gleich der Laufstreifenbreite B,
um so dem Reifen eine gute Seitenstabilität zu geben. Im
allgemeinen ist der Axialabstand A etwas kleiner oder gleich
der Laufstreifenbreite B. Ist der Reifen aufgeblasen, so
sind die Reifenflanken 5 axial über die Wülste des auf die
Felge aufgezogenen Reifens nach außen vorgewölbt.
Da es sich bei den Reifen um solche für die Antriebs
räder von landwirtschaftlichen Schleppern oder dergleichen
Fahrzeuge und Maschinen handelt, die auf vergleichbaren Böden
arbeiten, ist der Laufstreifen 4 mit einer griffigen Profilie
rung versehen, die im wesentlichen aus Profilstegen 9 erheb
licher Höhe und Dicke besteht, die untereinander in Umfangs
richtung einen Stegabstand D aufweisen, der mindestens das
Zweifache, vorzugsweise das Vier- bis Siebenfache der jeweili
gen Stegbreite E beträgt. Der Stegabstand D ist dennoch kleiner
als die Eindringlänge des normal belasteten Reifens in den
Boden. Vorzugsweise erstrecken sich die Profilstege 9 von einer
Seite des Reifens bis etwa zur Mitte des Laufstreifens und
sind dabei abwechselnd nach der einen oder anderen Seite ge
neigt. Es ergibt sich dadurch ein Zick-Zack Muster mit offener
Mitte, bei dem die in der Mitte des Laufstreifens liegenden
Enden der Profilstege voneinander getrennt bleiben, wie das
Fig. 2 gut erkennen läßt.
Bei den in Frage stehenden Reifen sind die außenliegen
den Seitenabschnitte 9 a der Profilstege 9 des Laufstreifens
verlängert: Sie gehen ohne Unterbrechung in Stegvorsprünge 9 b
über, die sich über die ganze Höhe der Reifenflanken 5 bis
zu den Wülsten 2 hinunter erstrecken, wo sich ihre unteren
Enden auf dem nach außen umgebogenen Horn 10 a der Felge 10
abstützen, auf die der Reifen aufgezogen ist. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel sind die Stegvorsprünge 9 b etwa radial
ausgerichtet und springen über die nach außen vorgewölbten
Oberflächen der Reifenflanken um eine Axialstrecke e vor,
die je nach den Abmessungen des Reifens zwischen 5 und 50 mm
liegen kann. Vorzugsweise ist diese Axialstrecke e bei den
Stegvorsprüngen 9 b nicht erheblich größer als die Stegdicke
E der Stegvorsprünge 9 b. Damit wird erreicht, daß sich die
Stegvorsprünge 9 b unter Zugkräften nicht durchbiegen. Die
seitlichen Stegvorsprünge 9 b stellen eine zusätzliche Profi
lierung nach Art eines Schaufelrades dar. Sie haben unterein
ander einen Abstand, der dem Stegabstand D der Profilstege 9
gleich ist. Die seitliche Profilierung wird erst dann wirksam,
wenn der Reifen tief in einen weichen Boden eindringt. In
diesem Fall ergibt sich durch die seitliche Profilierung
ein Anwachsen der Haftung und damit eine Verminderung des
Schlupfes des Reifens unter diesen schwierigen Arbeitsbe
dingungen.
Die Wirksamkeit der seitlichen Stegvorsprünge 9 b wird
maximal aufgrund der Tatsache, daß sie sich über die ganze
Höhe der Reifenflanken bis zur Abstützung auf den nach außen
umgebogenen Rändern der Felge erstrecken und auf diese Weise
eine ähnlich massive Form annehmen, wie die hauptsächlich
wirksamen Profilstege 9 des Laufstreifens, die sie verlängern.
Die Stegvorsprünge 9 b haben überdies die Wirkung, auf den
Reifenflanken 5 pilasterartige Verstärkungen zu bilden, die
die der Reifenflanke eigene Radialelastizität vermindern.
Die so verstärkten Reifenflanken werden weniger stark durch
gebogen als solche ohne Verstärkung. Auf diese Weise wird
die Durchbiegung des Reifens mehr im Bereich des Reifen
scheitels lokalisiert. Das verstärkt wieder die Bewegung der
Profilstege 9 der Hauptprofilierung im Bereich des Ver
lassens des Bodenkontaktes, wodurch die Selbstreinigung des
Reifens unterstützt wird. Die seitlichen Stegvorsprünge 9 b
stellen überdies auch einen Schutz der Reifenflanken 5 gegen
Schnitte dar, wenn der Reifen in Erdreich mit scharfkantigen
oder felsigen Einschlüssen Verwendung findet.
Fig. 3 zeigt einen Reifen, der insgesamt mit den in
den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen bis auf zwei
Ausnahmen identisch ist: Einmal sind die Profilstege 9 der
Hauptprofilierung des Laufstreifens in Querrichtung in ihren
Seitenabschnitten 9 a über die Vertikalebene hinaus erstreckt,
die eine Tangente an die zugehörige, bombierte Reifenflanke
darstellt. Da der Reifen symmetrisch aufgebaut ist, folgt
hieraus, daß die Laufstreifenbreite B größer ist, als die
größte Breite G des Reifenquerschnitts. Dadurch ergibt sich
eine größere Fläche des Bodenkontaktes, wodurch die Haftung
des Reifens und seine Fähigkeit zur Traktionsübertragung noch
verbessert wird. Zum anderen weist der Reifen am Fuß der
Reifenflanken 5 eine durchlaufende Umfangsrippe 14 auf,
mit der die unteren Abschnitte der seitlichen Stegvorsprünge
9 b verbunden sind. Das trägt dazu bei, den seitlichen Steg
vorsprüngen 9 b Festigkeit gegenüber Biegebeanspruchungen zu
geben. Die Umfangsrippe 14 ist an ihrer felgenseitigen Ober
fläche so ausgebildet, daß sie das entsprechende nach außen
umgebogene Horn 10 a der Felge 10 abdeckt. Dadurch kann weder
Erdreich noch Schlamm zwischen Felge und Wulst eindringen.
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform, in der der
Reifenkörper 1 Reifenflanken 5 aufweist, die erheblich kürzer
sind als bei den oben beschriebenen Reifen. Auf diese Weise
erhält man am Reifenkörper 1 einen Niederquerschnitt, in dem
das Verhältnis der Höhe H des Reifenquerschnitts zur Breite
G des Reifenquerschnitts kleiner 0,60 ist und vorzugsweise
zwischen 0,30 und 0,50 beträgt. Ein solcher Reifen hat eine
breite Lauffläche, was für die Haftung günstig ist, sowie eine
niedrige Höhe, was eine gute Seitenstabilität ergibt. Wie im
Fall von Fig. 1, verlängern auch hier die seitlichen Steg
vorsprünge 9 b die Profilstege 9 der Hauptprofilierung des
Laufstreifens bis zum felgenseitigen Fuß der Reifenflanken 5,
um eine Haftungsverbesserung zu erzielen, wenn der Reifen
in weichem Gelände tief einsinkt. Die seitlichen Stegvor
sprünge 9 b tragen wiederum zur Selbstreinigung der Profilierung
bei.
Der Reifen kann überdies, wie derjenige nach Fig. 3,
eine Profilierung des Laufstreifens aufweisen, die nach der
Seite verbreitert ist und eine Laufstreifenbreite B ergibt,
die die Breite des Reifenquerschnitts G des Reifenkörpers 1
im Bereich der Vorwölbung der Reifenflanken nach außen über
steigt. Weiter kann auch hier die durchlaufende Umfangsrippe
14 in Ringform vorgesehen sein, die das nach außen umge
schlagene Horn 10 a der Felge 10 einhüllt und durch die die
seitlichen Stegvorsprünge 9 b verbunden sind.
Zahlreiche Abwandlungen der beschriebenen Ausführungs
beispiele sind möglich. Insbesondere können die seitlichen
Stegvorsprünge 9 b auf nur einer Reifenflanke 5 vorgesehen sein.
Auch können sie auf der einen Reifenflanke mehr als auf der
anderen vorspringen. Das kann insbesondere in Abhängigkeit
von der bei Straßenfahrt zulässigen Gesamtbreite notwendig
sein.
- Bezugszeichenliste
1 - Reifenkörper
2 - Wulst
3 - Reifenscheitel
4 - Laufstreifen
5 - Reifenflanke
6 - Karkasse
7 - Wulsteinlage
8 - Gürteleinlage
9 - Profilstege
9 a - Seitenabschnitte
9 b - Stegvorsprünge
10 - Felge
10 a - Felgenhorn
14 - Umfangsrippe
Claims (4)
1. Fahrzeugreifen, insbesondere für die Antriebsräder von
landwirtschaftlichen Schleppern od. dgl., mit einem Laufstrei
fen, der eine Profilierung aus hohen und in Umfangsrichtung un
ter Abstand voneinander angeordneten Profilstegen aufweist, mit
Wülsten, die einen Axialabstand (A) von der Größenordnung der
Laufstreifenbreite (B) aufweisen, mit axial nach außen vorge
wölbten Reifenflanken, wobei die Reifenflanken Stegvorsprünge
aufweisen, die sich bis zu den Wülsten erstrecken, dadurch
gekennzeichnet, daß die außenliegenden Seitenabschnitte (9 a)
der Profilstege (9) ohne Unterbrechung in die Stegvorsprünge
(9 b) übergehen und daß die Stegvorsprünge (9 b) bis zu den Wül
sten (2) verlängert sind und sich mit ihren Enden auf dem Fel
genhorn (10 a) abstützen.
2. Fahrzeugreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sich mindestens auf einer Seite des Fahrzeugreifens die
außenliegenden Seitenabschnitte (9 a) der Profilstege (9) axial
über die vorgewölbte Reifenflanke (5) hinaus erstrecken.
3. Fahrzeugreifen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stegvorsprünge (9 b) durch eine in sich geschlos
sene Umfangsrippe (14) miteinander verbunden sind, die das Fel
genhorn (10 a) abdeckt.
4. Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, daß die Höhe (e) der Stegvorsprünge (9 b)
der Reifenflanken (5) ihre Breite (E) höchstens geringfügig
übersteigt.
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