DE2743035A1 - Enossales implantat zur befestigung von festsitzendem zahnersatz - Google Patents
Enossales implantat zur befestigung von festsitzendem zahnersatzInfo
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Description
- Enossales Implantat zur Befestigung von
- festsitzendem Zahnersatz Die Erfindung betrifft ein enossales Implantat zur Befestigung von festsitzendem Zahnersatz,mit einem Pfosten, dessen eines Ende zur Befestigung des festsitzenden Zahnersatzes dient und dessen anderes Ende mit einer chirurgisch in den Kieferknochen einbringbaren Verankerung versehen ist.
- Durch die deutsche Patentanmeldung P 2 505 734 ist ein Implantat der betreffenden Art bekannt, dessen in den Kieferknochen einzubringender Pfosten zylindrisch ist, wobei sich von diesem Teil aus seitlich Tragarme erstrecken, die die Kaukräfte in den Kieferknochen einleiten. Das Ende des Pfostens ist kugelförmig und trägt zusätzlich zu den Tragarmen zur Einleitung der Kaukräfte in den Kieferknochen bei.
- Zusätzlich zu der Übertragung der Kaukräfte in den Kieferknochen haben die Tragarme den Zweck, nach dem Einwachsen in den Kieferknochen das Implantat gegen Zugkräfte zu sichern.
- Ein Nachteil dieses Implantats besteht darin, daß die Tragarme verhältnismäßig viel Platz in Richtung der Zahnreihe im Kieferknochen erfordern; es ist daher nicht in engen Zahnlücken, insbesondere im Frontzahnbereich, verwendbar.
- Die deutsche Patentanmeldung P 2 413 883 betrifft ein enossales Implantat, das aus zwei Teilen besteht, von denen ein Teil zylindrisch und mit einem kugelfdrmigen Ende versehen ist. Dieser Teil dient zum Einsetzen in den Kieferknochen. Das Wesentliche dieser Patentanmeldung besteht in der Zweiteiligkeit. Der in den Knochen eingesetzte zylindrische Teil des Implantats hat den Nachteil, daß er weder gegen Drehen noch gegen Zugkräfte gesichert ist.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein enossales Implantat zur Befestigung von festsitzendem Zahnersatz zu schaffen, das in enge Lücken zwischen Zähnen einbringbar und trotzdem gegen Zugkräfte gesichert ist.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Verankerung durch eine Einschnürung im Bereich des anderen Endes des Pfostens gebildet ist.
- Die bei der Erfindung verwendete Einschnürung hat zur Folge, daß nach dem Einsetzen in einen Kieferknochen Knochen gewebe in den Bereich der Einschnürung einwächst. Dieses eingewachsene Knochenmaterial wird von dem Pfostenteil, der jenseits der Einschnürung liegt, hintergriffen, so daß eine Anlage und Sicherung gegen Zugkräfte gegeben ist. Darüber hinaus werden durch die Einschnürung Wandungsteile des Pfostens gebildet, die in der Lage sind, in Kaurichtung Kräfte in den Bereich des in die Einschnürung eingewachsenen Knochenmaterials zu übertragen.
- Dadurch ist die Gesamtbelastbarkeit des Implantats erhöht.
- Statt einer Einschnürung können auch mehrere Einschnürungen verwendet werden; je nachdem, wie lang das Implantat ist.
- Der jenseits der Einschnürung liegende Teil des Pfostens hat zweckmäßigerweise eine kugelförmige Oberfläche. Dadurch ergeben sich sowohl hinsithtlich der Kau- als auch der Zugkräfte ebenso wie für Kippkräfte qlatte, im wesentlichen gleichmäßig gekrümmte Oberflächen, so daß die spezifische Knochenpressung auf das Kno(2)elEnaterial im hohen Maße (leichmäßig ist, also z.B. Druckspitzen vermieden werden, wie sie bei bekannten Implantaten mit scharfen Spitze oder Kanten auftreten könnten.
- Auch für die Einschnürung ist es zweckmäßig, daß sie im Querschnitt im wesentlichen den gleichen Krümmungsradiuf: hat wie der jenseits der Einschrlrlng liegende Teil des Pfostens.
- nadurch sind auch in diesem Bereich Flächen geschaffen, durch die Druckspitzen im Knochengewebe vermieden sind.
- Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der in den Kieferknochen einbringbare Teil des Pfostens mit seitlichen Abflachungen versehen ist. Diese seitlichen Abflachungen verhindern eine Drehhewegunq des Implantats im Knochen, indem sich Knochenmaterial im Bereich der Abflachungen bildet, wobei zunächst das in den Kieferknochen gefräste Loch rund war und im wesentlichen in seinem Durchmesser dem Durchmesser des Pfostens entsprach. Ilierbei ist es zweckmäßig, daß der Pfosten zu beiden Seiten der Einschnürung im wesentlichen den gleichen Durchmesser hat. Bei dieser Ausführungsform kann auch das gefräste Loch über die qsamt Länge einen gleichen Durchmesser haben.
- Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der Durchmesser des Pfostens zum Befestigungsende hin entfernt von der Einschnürung größer ist als in der Nähe der Einschnürung. Dieser sich erweiternde Durchmesser bedeutet, daß in Längsrichtung des Implantats, also in Richtung der Kaukräfte zusätzliche tragende Flächenanteile geschaffen werden, die die Gesamtbelastbarkeit des Implantats erhöhen. Trotz geringer Vergrößerungen des Durchmessers ergeben sich schon verhältnismäßig große Tragflachen, weil sich diese um den gesamten Pfosten herum erstrecken. Der Gesamtdurchmesser deo Pfostens kann dadurch weiterhin gering sein, so daß sich dadurch das Implantat auch in engen Zahnlücken einsetzen läßt.
- Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist es zweckmäßig, daß der Pfosten zwischen Befestigungsende und Einschnürung kegelförmig ausgebildet ist. Durch diese Ausbildungsform der zusätzlichen tragenden Flächen ergibt sich eine gleichmäßige Belastung auf die seitliche, entsprechend kegelförmig gefraste Wandung des Loches im Kieferknochen, so daß Belastungsspitzen im Kieferknochen weitgehend vermieden sind. Bei Verwendung der zusätzlichen Durchmesservergrößerungen, entweder in abgerundeten Stufen oder kegelförmig, kann man auch von einer abgestuften Einschnürung sprechen.
- Bei der kegelförmigen Ausbildung einer Abstufung ist es zweckmäßig, daß der kegelförmige Teil sich nur über einen Teilbereich der Strecke von der Einschnürung zu dem Befestigungsende hin erstreckt und daß der Teilbereich an das Befestigungsende angrenzt.
- Anhand der Zeichnung soll die Erfindung an Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
- Fig. 1 zeigt ein Implantat gemäß der Erfindung im Schnitt, Fig. 2 ist eine Draufsicht auf das Implantat nach Fig. 1, Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
- Das in den Figuren 1 und 2 dargestellte Implantat besteht aus einem Pfosten 1, in dem sich eine Gewindebohrung 2 zur Befestigung von festsitzendem Zahnersatz befindet.
- Der Pfosten hat eine im wesentlichen zylindrische Mantelfläche und weist eine Einschnürung 3 auf, die den Pfosten in einen Teil 4 mit kugelförmiger Oberfläche und einen Teil 5 teilt, der mit vier Abflachungen 6 versehen ist, wie das aus Fig. 2 erkennbar ist. Diese Abflachungen erstrecken sich nur bis zu der Einschnürung 3 und sind in Fig. 1 nicht erkennbar.
- Es ist zu erkennen, daß die Teile 4 und 5 im wesentlichen den gleichen Durchmesser haben, so daß sie in eine in den Kieferknochen gefräste Bohrung gleichen Durchmessers einsetzbar sind. Der Krümmungsradius der Einschnürung 3 entspricht ungefähr dem der kugelförmigen Oberfläche des Teiles 4, so daß eine insgesamt im wesentlichen gleichmäßig gekrümmte Oberfläche gebildet ist. Dieses gilt auch für den Übergang von der Einschnürung 3 zu der Mantelfläche des Teiles 5.
- Nach dem Einsetzen des Pfostens 1 in eine entsprechend komplementär, jedoch zylindrisch gefräste Bohrung im Kieferknochen verbleibt das Implantat ohne Anbringung eines festsitzenden Zahnersatzes so lange im Kieferknochen,bis sich der zunächst freie Raum der Einschnürung 3 und der Abflachungen 6 mit Knochengewebe gefüllt hat. Wird danach ein festsitzender Zahnersatz angebracht, so sichert das in die Einschnürung 3 eingewachsene Knochengewebe das Implantat gegen Zugkräfte und das in den Bereich der Abflachungen 6 eingewachsene Knochenmaterial das Implantat gegen Drehkräfte.
- Diese Drehkräfte treten insbesondere auch dann auf, wenn der festsitzende Zahnersatz in die Gewindebohrung 2 eingeschraubt wird.
- Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Implantats, das in seinem Grundaufbau dem gemäß den Fig. 1 und 2 entspricht. Entsprechende Teile sind mit gleichen Bezugsziffern wie in den Fig. 1 und 2 versehen. Insgesamt ist der Pfosten 1 jedoch länger ausgeführt, und die Gewindebohrung 2 erstreckt sich auch nur über einen ausreichenden, jedoch geringeren Teil des Pfostens. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, daß der zwischen der Einschnürung 3 und dem Ende des Pfostens 1, an dem auch die Gewindebohrung 2 zur Befestigung von Zahnersatz endet, also dem Befestigungsende, der Durchmesser des Pfostens stetig zunimmt, derart, daß eine kegelige Mantelfläche 7 gebildet ist, die zusätzliche Flächen schafft, die die Kaufkräfte übertragen können, und zwar nicht nur in Längsrichtung des Pfostens 1, sondern auch quer dazu, so daß die spezifische Belastung des Knochengewebes quer zur Längsrichtung des Pfostens 1 verringert ist.
- Um die Austrittsfläche des Pfostens 1 aus dem Kieferknochen nicht größer zu machen als bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2, also um diese Fläche auf ein geringstmögliches Maß zu beschränken, erstreckt sich die Mantelfläche 7 nicht bis zur Stirnfläche des Pfostens 1, vielmehr schließt sich eine umgekehrt kegelförmige Mantelfläche 8 an, mit der sich der Durchmesser kurz vor dem Befestigungsende verringert.Im Bereich des Kieferknochens liegende Teile der Außenflächen gehen in stetigen Krümmungen 9 und 10 ineinander über, so daß keine Spitzenbelastungen im Knochengewebe auftreten können.
- Leerseite
Claims (9)
- Patentansprüche 1. Enossales Implantat zur Befestigung von festsitzendem Zahnersatz, mit einem Pfosten, dessen eines Ende zur Befestigung des festsitzenden Zahnersatzes dient und dessen anderes Ende mit einer chirurgisch in den Kieferknochen einbringbaren Verankerung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerung durch eine Einschnürung (3) im Bereich des anderen Endes des Pfostens gebildet ist.
- 2. Enossales Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der jenseits der Einschnürung (3) liegende Teil (4) des Pfostens (1) eine kugelförmige Oberfläche hat.
- 3. Enossales Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnürung (3) im Querschnitt im wesentlichen den gleichen Krümmungsradius hat wie der jenseits der Einschnürung (3) liegende Teil (4) des Pfostens (1).
- 4. Enossales Implantat nach Anpruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der in den Kieferknochen einbringbare Teil des Pfostens (1) mit seitlichen Abflachungen (6) versehen ist.
- 5. Enossales Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfosten (1) zu beiden Seiten der Einschnürung (3) im wesentlichen den gleichen Durchmesser hat.
- 6. Enossales Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Pfostens (1) zum Befestigungsende hin entfernt von der Einschnürung (3) größer ist als in der Nähe der Einschnürung (3).
- 7. Enossales Implantat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfosten (1) zwischen Befestigungsende und Einschnürung (3) kegelförmig (7) ausgebildet ist.
- 8. Enossales Implantat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der kegelförmige Teil (7) sich nur über einen Teilbereich der Strecke von der Einschnürung (3) zu dem Befestigungsende hin erstreckt und daß der Teilbereich an das Befestigungsende angrenzt.
- 9. Enossales Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesseränderungen stetig sind, derart, daß nur abgerundete Flächen des Pfostens (1) mit dem Kieferknochen in Kontakt kommen.
Priority Applications (1)
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DE (1) | DE2743035A1 (de) |
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- 1977-09-24 DE DE19772743035 patent/DE2743035A1/de not_active Ceased
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