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Magnetische Haltevorrichtung.
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Magnetische Haltevorrichtungen sind in den verschiedensten Ausbildungen
und für die verschiedensten Zwecke bekannt. So kennt man beispielsweise magnetische
Haltevorrichtungen, bestehend aus einer flexiblen, relativ dünnen Magnetplatte (magnetic
sheet), welche vielfach farbig ausgebildet ist, um Lehrmaterial, Werkzeuge oder
verschiedene Geräte aufhängen zu können. Die magnetische Anziehungskraft einer derartigen
Magnetplatte von beispielsweise 6x6 cm bei einer Dicke von 0,25 cm reicht jedoch
gewöhnlich nur aus, um ein Metallteil von höchstens 125g festhalten
zu
können. infolge der folienartigen Ausbildung der Magnetplatte ist die magnetische
Anziehungskraft jedoch nicht stark genug, uni ein schweres Metallteil anzuziehen
und festzuhalten.
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Infolgedessen eignen sich derartige magnetische Haltevorrichtungen
in ihrer derzeitigen Ausbildung nicht dazu, schwere Gegenstände irgendwelcher Art
festzuhalten und zu tragen.
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Die erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine magnetische
Haltevorrichtung, bestehend aus einer flexiblen, relativ dünnen Magnetplatte (magnetic
sheet) in der Weise auszubilden, daß die relativ schwache magnetische Anziehungskraft
dieser Magnetplatte derart verstärkt wird, daß sie wesentlich schwerere Metallteile
festhalten und tragen kann als dies durch herKömmliche Magnetplatten gleicher Größenordnung
erzielbar ist. Dabei soll eine derartige magnetische Haltevorrichtung keinerlei
Kratzer auf der Oberfläche eines festgehaltenen Metallteiles hinterlassen und das
Anschlagen eines von dieser Haltevorrichtung festzuhaltenden Gegenstandes an der
Haltevorrichtung selbst nahezu geräuschlos vor sich gehen. Die kraftvolle Magnetplatte
soll flexibel und leicht verschiebbar sein und ein ansprechendes Sauberes bieten.
Ferner soll durch die erfindungsgemäße Ausbildung einer derartigen Haltevorrichtung
gegenüber den herkömmlichen Haltevorrichtungen dieser Art eine merkliche Materialeinsparung
erzielbar sein.
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Verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend
anhand der beiliegenden Zeichnungen im einzelnen erläutert; es zeigt
Fig.1
einen Querschnitt durch ein AusführungsbeispLel einer erfindungsgemäßen Haltervorrichtung;
Fig.2 und 3 Querschnitte durch andere Ausführungsbeispiele; Fig.4a und 4b Querschnitte
durch eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung bei einem praktischen Anwendungsbeisplel;
Fig.4, 6, 7a und 7b Querschnitte durch weitere Ausführungsbeispiele; Fig.8, 9 und
10 perspektivische Darstellungen eines Ausführungsbeispiels der Erfindung als Verschluß
für eine Falttür; Fig.11 bis 13 die Anwendung einer erfindungsgemäßen Elaltevorrichtung
als Garderobehaken; Fig. 14 bis 23 einige Anwendungsbeispiele der Erfindung zur
Befestigung von Wandbelägen; Fig.24 bis 28 weitere Anwendungsbeispiele der Erfindung
als Magnetschloß fUr einen Kleiderschrank; und Fig.29 die Verwendung einer erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung bei einer Damentasche.
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Die Figuren 1 bis 7 zeigen eine im wesentlichen folienartige Magnetplatte
1 mit einem Mittelteil la und Randbereichen 1b, lb.
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Diese Magnetplatte ist in ihrem Mittelteil bei einigen AusfhrungsDeispielen
durch ein doppelseitiges Klebeband 2 an einem Tragorgan 3 befestigt, w'Üirerici
ein Metallteil 4 von der Magnetplatte 1 angezogen wird.
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Die Verbindung zwischen dem Mittelteil la der Magnetplatte 1 und dem
Tragorgan 5 braucht allerdings nicht, wie dies in den Figuren 1, 2 und 4 dargestellt
ist, unbedingt über ein derartiges doppelseitiges Klebeband 2 zu erfolgen, sondern
es kann auch irgendeine andere Klebverbindung verwendet werden oder es können auch
ineinandergreifende Verbindungsorgane am Tragorgan und an der Magnetplatte vorgesehen
werden. Wichtig ist dabei vor allem, daß lediglich das Mittelteil la der Magnetplatte
mit dem Tragorgan 3 verbunden ist, während die Randbereiche lb, 1b frei und flexibel
von dem Tragorgan abstehen. Anstelle eines normalen Tragorganes 3 kann auch alternativ
ein dicker Magnet verwendet werden, wodurch die gleichen oder sogar noch bessere
Wirkungen erzielbar sind als bei der vorbeschriebenen Verbindung. Außerdem kann
zwischen der Magnetplatte 1 bzw. einem mit seinem Mittelteil la verbundenen doppelseitigen
Klebeband 2 ein Eisenblech 5 angeordnet werden, welches seinerseits am Tragorgan
3 anliegt.
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Da bei der erfindungsgemäßen IIaltevorrichtung die Randbereiche lb,
lb der Magnetplatte 1 sich flexibel frei vom Tragorgan 3 abheben, legen sich infolge
der magnetischen Anziehungskraft zunächst diese Randbereiche an das Metallteil oder
die Metallplatte 4, während das Mittelteil la erst nachträglich angezogen wird.
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Da bei der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung die Randbereiche Ib,
1b der Magnetplatte 1 nicht am Tragorgan 5 befestigt sind, sondern frei und flexibel
von diesem abstehen, legen diese RandbereIche sich beim Ansetzen der Haltevorrichtung
an das Metallteil 4 als erste an demseluen an, während das Mittelteil la nachfolgt.
Bei diesem Vorgang wird die Luft zwischen der Magnetplatte 1 und dem Metallteil
4 herausgedrüclXt, sodaß der Bereich zwischen beiden luftleer ist. Infolgedessen
wird die Magnetplatte 1 außer durch die magnetische Anziehungskraft zusätzlich durch
den von außen her wirkenden Luftdruck fest gegen das Metallteil 4 gepreßt. Wenn
die Haltevorrichtung belastet wird, wird zunächst das Mittelteil la vom Metallteil
Lt abgehoben, während die Randbereiche lb, 1b noch an diesem Metallteil festhaften,
da die magnetische Anziehungskraft der Magnetplatte 1 sich auf diese die beiden
Pole der Magnetplatte 1 bildenden Randbereiche 1b, 1b lonzentriert. Die magnetische
Anziehung in diesen beiden Randbereichen 1b, 1b wird infolgedessen wie bei einem
Hufeisenmagnet verstärkt. Da somit diese flexiblen Randbereiche lb, lb mit verstärkter
Anziehungskraft am Metallteil 4 festsitzen, kann, selbst wenn versucht wird, die
Haltevorrichtung vom Metallteil 4 abzugeben, keine Luft in den Raum zwischen der
Metallplatte 1 und dem Metallteil 4 eindringen, sodaß der Luftdruck die Magnetplatte
1 gegen das Metallteil 4 preßt und infolgedessen die Magnetplatte 1 und damit die
Haltevorrichtung unbedingt fest am Metallteil 4 sitzenbleibt. Versuche haben gezeigt,
daß die erfindungsgemäße Haltevorrichtung mit einer Magnetplatte von 6x6 cm und
einer Dicke von 0,25 cm ein Gewicht von 5 kg tragen kann, während eine Magnetplatte
der üblichen Ausbildung in
gleichen Abmessungen, bei welcher jedoch
die Randbereiche sich nicht wie bei der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung ungehindert
verbiegen können, lediglich ein Gewicht von 125 g festhalten und tragen kann.
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Dadurch, daß bei der erfindungsgemäßen Ausbildung einer magnetischen
Haltevorrichtung sowohl die Flexibilität wie die Magnetkraft einer Magnetplatte
ausgenutzt wird und dadurch die magnetische Anziehungskraft diesei Magnetplatte
derart verstärkt wird, wodurch selbst relativ schwere Lasten festgehalten werden
können, wird der Verwendungsbereich einer derartigen magnetischen Haltevorrichtung
mit einer flexiblen, relativ dünnen Magnetplatte gegenüber den bisher bekannten
Ausbildungen wesentlich vergrößert.
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Einige weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen die Figuren
5 bis 7, bei denen insbesondere die Verbindung zwischen der Magnetplatte und den
Tragorgan abgewandelt ist. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.5 besitzt eine
Magnetplatte 1 mit relativ dickem Mittelteil la zwei Ansätze lc, lc, welche an der
Grenze zwischen diesem Mittelteil la und den flexiblen dünnen Randbereichen lb,
Ib nahezu rechtwinklig von diesem Mittelteil abstehen. Diese Ansätze lc, lc greifen
jeweils hinter eine Haltenase 3a des Tragorganes 3, sodaß eine feste Verbindung
zwischen der Magnetplatte 1 und diesem Tragorgan 3 erreicht wird, ohne daß ein doppelseitiges
Klebeband verwendet zu werden braucht.
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Bei dem Ausführungsbeispiei gemäß Fig.6 besitzt das Tragorgan 5 eine
dem Mittelteil la der Magnetplatte 1 entsprechende Vertiefung, in welcher das Mittelteil
ia der Magnetplatte mittels eines doppelseitigen Klebebandes 2 fixiert wird. Dabei
ergibt sich eine besonders innige Verbindung zwischen dem Mittelteil la und dem
Tragorgan 5, wenn dieses flitteiteil la der Magnetplatte dick genug ausgebildet
ist, um in die Vertiefung einzugreifen, wie dies in Fig.6a dargestellt ist. Wiofitig
ist naturgemäß auch hier, daß die Randbereiche 1b, Ib der Magnetplatte frei und
flexibel vom Tragorgan 5, d.h. seinen Randbereichen Db, b abstehen. Anstelle eines
doppelseitigen Kiebebandes 2 kann naturgemäß auch irgendeine andere Klebverbindung
vorgesehen werden.
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Bei dem in den Figuren Ya und 7b dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzt die Magnetplatte 1 im wesentlichen T-Profil, wobei der das Mittelteil la
der Magnetplatte bildende Steg in eine entsprechende Nut des Tragorganes 5 eingreift
und in dieser auf irgendwie geeignete Weise befestigt ist, während die Randbereiche
1b frei und flexibel vom Tragorgan 5 abstehen.
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Die vorbeschriebenen Ausführungsbeispiele lassen sich nun für die
verschiedensten Zwecke einsetzen. Sn kann beispielsweise das Ausfünrungsbeispiel
gemäß Fig.5 als Magnetschloß bei einer Falttür eingesetzt werden, da zur Verbindung
der Magnetplatte mit den Tragorgan 5 kein Klebstoff benötigt wird und dennoch die
Magnetplatte 1 unbedingt sicher mit dem Tragorgan 5 verbunden ist. Das Ausführungsbeispiel
gemäß Fig.6a kann ebenfalls in vielen Fällen verwendet werden, da das Mittelteil
la der Magnetplatte 1 dick ist und dadurch vom Klebmittel hervorgerufene
chemische
Veränderungen aufnchien kann, ohne daß dadurch die Magnetkraft beeinträchtigt würde.
Die in den figuren 7a und 7b dargestellten Ausführungsbeispiele eignen sich besonders
als Magnetschlösser, oei denen zwei im wesentlichen gleichartige Haltervorrichtungen
paarweise verwendet werden.
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In den Figuren 8 bis 10 ist die Verwendung einer erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung als Magnetschloß für eine Falttür dargestellt. Bei einem herkömmlichen
Magnetschloß für eine Falttür wird ein Kunststoffgehäuse 7 an einem oder mehreren
vorgegebenen Teilen einer Randleiste 6 der Falttür befestigt, wobei dieses Kunststoffgehäuse
7 einen Magnet 9 beherbergt, dessen magnetische Anziehungskraft durch zwei Jochplatten
8 iLonzentriert wird. Wenn ein derartiges Plastikgehäuse 7 mit dem Haltemagnet 9
in ihm an der Handleiste 6 einer Falttür befestigt wird, hebt sich dieses Kunststoffgehäuse
7 stets etwas von dem Teil 6 ab, sodaß zwischen der Falttür und den Türrahmen stets
ein Luftspalt freibleibt, es ei denn, daß entweder das Kunststoffgehäuse in die
dann entsprechend dicker auszubildende Randleiste 6 eingesetzt wird oder in Türrahmen
entsprechende Vertiefungen ausgebildet werden, in welche das Kunststoffgehäuse eingreifen
kann. Dies ist naturgemäß recht kompliziert und vertcuert die Anbringung eines derartigen
Magnetschlosses.
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Demgegenüber ist die erfindungsgemäße Haltevorrichtung, welche hier
als Magnetschloß dient, äußerst einfach anzubringen und daher wesentlich wirtschaftlicher.
Dabei wird das Mittelteil la an einem Tragorgan 7a befestigt, welches nur sehr dünn
ausgeDildet zu werden braucht, wie dies beispielsweise in Fig. 10 dargestellt
ist.
Da bei der erfindungsgemäßen Ausbildung eines derartigen Magnetschlosses keine Metallteile
wie die Jochplatten 8 benötigt werden, entstehen beim Schließen der Falttür auch
nicht mehr die störenden Anschlaggeräusche und, wenn beispielsweise der entsprechende
Metallbereich des Türrahmens gegen welchen sich die erfindungsgemäße Ilaltevorrichtung
beim Schließen anlegt, lackiert ist, ann diese lackierte Fläche beim Schließen oder
uffnen der Falttür auch nicht mehr beschädigt werden. Außerdem können bei den bisher
bekannten Magnetschlössern die Jochplatten rosten, was bei der erfindungsgemäß verwendeten
Magnetplatte nicht der Fall ist. Diese Magnetplatte läßt sich außerdem ohne Schwierigkeiten
einfärben und hübscher formen als die bisher verwendeten Magnete. Da die erfindungsgemäße
Haltevorrichtung nicht in die Randleiste 6 der Falttür eingelassen zu werden braucht,
da sie sehr dünn ausgebildet werden kann, kann diese Randleiste 6 naturgemäß auch
wesentlich dünner ausgebildet werden als bisher, sodaß sie nicht so klobig aussieht
wie bei den bisher üblichen Falttüren mit den herkömmlichen Magnetschlössern.
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In den Figuren 11 bis 13 ist die Verwendung einer erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung als Befestigungsorgan für einen Aufhängehaken dargestellt, wobei
dieser Aufhängehaken an eine Jeweils gewünschte Stelle verschoben werden kann. Dabei
ist das Mittelteil einer Magnetplatte 1 an einem Tragorgan 3 mit einem Aufhängehaken
12 befestigt. Durch die magnetische Anziehungskraft der Magnetplatte 1 wird das
Tragorgan 3 mit seinem Haken 12 unbedingt sicher an einem normalen Magnetband 11
festgehalten, welches an der oberen Innenseite eines Schrankes 10 festgeklebt ist.
Der Aufhängehaken läßt sich ohne weiteres mitsamt der
Magnetplatte
1 verschieben, ohne daß die Tragfähigkeit dadurch beeinflußt würde. Der besondere
Vorteil einer derartigen erfinctungsgenäßen llalte- oder Tragvorrichtung besteht
darin, daß die Magnetplatte 1 an Jeder gewünschten Stelle iner normalen magnetischen
Platte 1 des schrank es 10 ohne besondere Hilfsmittel befestigt werden kann. in
derartiger Aufhängehaken braucht lediglich gegen die Oberfläche des normalen magnetischen
Bleches 11 gedrückt zu werden und dann falls gewünscht auch ebenso leicht wieder
entfernt werden, indem seine ihn tragende Metallplatte 1 zu einem nichtnetallischen
Teil des Schrankes 10 verschoben wird, wodurch der Magnetfluß unterbrochen wird.
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AuSer den vorgenannten Anwendungsbereichen bietet sich die erfindungsgemäße
Haltevorrichtung jedoch auch zur Befestigung von Wandbelägen in Innenräumen an.
Dabei werden die Mittelteile der Magnetplatten 1 an eineni Wandbelag befestigt,
wie dies besonders deutlich in den Figuren 17 und lb zu sehen ist. An der Wand 13
werden dann, wie Fig.16 deutlich zeigt, Stahlbänder 14 befestigt, an denen die erfindungsgemäßen
Magnetplatten 1 unbedingt sicher festliaften. Zur Befestigung eines Wandbelages
12 mit den an seiner Rückseite festgeklebten Magnetplatten 1 wird der Wandbelag
einfach mit seiner Unterkante gegen die Wand gedrückt und dann nach oben hin abgerollt,
wobei die einzelnen Magnetplatten von den Stahlbändern 14 auf der Wand 15 angezogen
werden. Zum Abziehen des Wandbelages braucht dann lediglich, wie Fig.15 zeigt, der
Wandbelag nach unten gezogen und aufgerollt zu werden, da die Magnetplatten 1 sich
ohne Schwierigkeiten längs der Stahlbänder 14 verschieben lassen. Dabei können die
Stahlbänder 14 sehr dünn, beispielsweise 0,1 mm stark, ausgebildet
werden,
sodaß sie nicht auftragen. Als daß Mittelteil der Magnetplatte 1 am Wandbelag 12
fixierenden Teil 2 kann ein kurzes Stück eines doppelseitigen Klebebanden verwendet
werden oder es dann irgendeine andere Befestigungsart gewählt werden. Alternativ
können auch die Magnetplatten 1 mit ihrem Mittelteil direkt an der Wand 13 befestigt
werden und die Stahlbänder 14 können an der Rückseite des Wandbelages 12 vorgesehen
werden.
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Wenn der Wandbelag aus jiartfaserplatten 16 oder dgl. besteht, so
lassen sich diese Hartfaserplatten ebenfalls, wie die Figuren 19 bis 23 zeigen,
mittels einer erfindungsgemäßen fialtevorrichtung an einer Wand befestigen. Dabei
werden die einzelnen Platten 16 mit den erfindungsgemäßen Magnetplatten 1 an der
Rückseite neDeneinander oder übereinander, wie dies die Figuren 19 und 20 zeigen,
an einer Wand 15 befestigt, welche der Lage der Magnetplatten 1 entspreciende Stahlbänder
14 trägt. Dabei können naturgemäß diese Dekorationsplatten 16 aucii anstelle der
glatt aneinanderliegenden Kanten durch IJut und Federverbindung 15 miteinander verbunden
werden, wie dies big.2O zeigt. Zweckmäßigerweise werden die zu befestigenden Dekorationsplatten
16 zusammen mit den Haltevorrichtungen als Set zusammengestellt. Zu einem derartigen
Set gehört ein stählernes Tragband 14 mit einem doppelseitigen Klebeband 2 an der
einen Seite zur Befestigung an der Wand (Fig.21), ein Tragorgan mit einer erfindungsgemäßen
Magnetplatte 1 an der einen Seite und einem doppelseitigen Klebeband 2 an der anderen
Seite (Fig.22) und eine Dekorationsplatte 16a (Fig. 23).
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Die Figuren 24 als 26 zeigen die Anwendung einer erfindungsgemäßen
Haltervorrichtung als Magnetschloß für einen Schrank.
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Bei einen Herkömmlicherweise ausgebildeten Magnetschloß zum Verschließen
eines Schrankes wird ein Magnet @, zwischen zwei aus Eisen bestehenden Jochplatten
an einem Kunststoffgehäuse 1 befestigt und letzteren am Schrank angeschraubt. An
der Schrank tür wird dann eine entsprechende Metallplatte festgeschraubt, welche
beim Schließen der Tür von dem Magnet angezogen wird, dessen Anziehungskraft durch
die beiden Jochplatten verstärkt wird. Ein derartiges herkömmliches Magnetschloß
entspricht dem bereits im Zusammenhang mit der Falttür gemäß Fig. 8 und 8 beschrieben
Magnetschloß-Ein erfindungsgemäßes Magnetschloß besteht, wie Fig. 25 zeigt, aus
der Magnetplatte 1, welche im Mittelteil zweckmäßigerweise an der Tür festgeklebt
ist, und einen Gegenstück, welches euenfalls eine Magnetplatte 1 besitzt, die am
einen Schenkel eines Tragwinkels 9 festgeklebt ist, welcher seinerseits an einer
entsprechenden Stelle in den Schrank eingeschraubt ist, wobei die Randbereiche lb,
1b der Magnetplatte 1 frei verbiegbar sind und sich unbedingt sicher haftend praktisch
geräuschlos gegen die Randbereiche der an der Tür befestigten Magnetplatte legeti.
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Ein derartiges erfindungsgemäßes Magnetschloß arbeitet wie bereits
erwähnt einmal geräuschlos und ergibt einen wesentlich besseren, d.h. festeren Türverschluß
als die bisher üblichen Magnetschlösser, bei denen der tialtemagnet 17 mit den beiden
Jochplatten innerhalb gewisser Grenzen beweglich im Gehäuse 19 sitzt, sodaß die
Tür hin und her klappern kann.
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Ein weiteres Anwendungsbeispiel der Erfindung zeigt Fig.2.
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Hierbei wird die erfindungsgemäße Haltevorrichtung zum Verschließen
einer Handtasche oder eines Koffers verwendet, wobei die erfindungsgeiiäß ausgebildete
Magnetplatte 1 in doppelter Ausfertigung einander gegenüberliegenden an den Schließkanten
der Handtasche 22 befestigt ist und beim Verschluß sowohl die nagnotische Anziehungsl-raft
wie der Saugdruck ausgenutzt werden.
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Es hat sich herausgestellt, daß bei der erfindungsgemäßen Ausbildung
einer magnetischen Haltevorrichtung die Magnetplatte in einer Abmessung von 6xC
cm bei einer Stärke von C,) cm ein Gewicht von etwa 4 bis D kg tragen kann, während
eine herkömmliche Magnetplatte in den gleichen Abmessungen höchstens ein Gewicht
von 100 bis 130 g tragen dann Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen llalte-
oder Tragvorri ehtung ist die ereits njehrfach erwähnte leichte Verschiebbarkeit
der Magnetplatte 1 längs der magnetischen Gegenfläche, wobei ein Verschiebedruck
von höchstens 1)0 bis 200 g erforderlich ist. Demgegenüber läßt sich beispielsweise
ein üulicher Saughalter nicht ohne weiteres verschieben und er muß kräftig gegen
die ihn tragende unbedingt glatte porenfreie Fläche gepreßt werden, um dort festhalten
zu können, während die Magnetplatte 1 der erfindung gemäßen Haltevorrichtung ledigli
ch leicht gegen die Tragefläche gedrückt zu werden braucht, an welcher sie infolge
der magnetischen Anziehungskraft festhaftet. Da außerdem bei der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung die Magnetplatte 1 flexibel ist und insbesondere ihre Randbereiche
1b, lb sich auch unebenen Flächen anzupassen vermögen, braucht eine magnetische
Fläche wie beispielsweise die genannten Stahlbänder
An eines @@
sein, um einen einwandfreien festen @@ erfindungsgemäßen Haltevorrichtung zu @@@
ben.
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L e e r s e i t e