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Schubladenschrank zum Einbau In Fahrzeuge
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Schubladenschrank zum Einbau
in Fahrzeuge, beispielsweise Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe und dergleichen.
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Bei bekannten Schubladenschränken dieser Art, wie sie beispielsweise
als Einbauten in als Kundendienstwagen geeigneten Kraftfahrzeugen verwendet werden,
sind die Schubladen beispielsweise mit einem kagnetverschluß oder einem Schloß versehen,
um die Schubladen im Schrank im geschlossenen Zustand zu verankern und festzuhalten.
Nachteilig hieran ist, daß diese Schubladen nur in geschlossenem Zustand arretiert
werden können, während in geöffnetem
Zustand die Gefahr besteht,
daß sie beispielsweise an einer abschüssigen Straße oder in einer Kurve zufallen.
Bei Xagnetverschlüssen besteht andererseits wiederum die Gefahr, daß die Schubladen
sich in einer scharfen Kurve von selbst, unbeabsichtit öffnen können, da derartige
Magnetverschiisse nicht zu stark gemacht werden können, um die Schublade von Hand
leicht und bequem zu öffnen. Schlösser besitzen demgegenüber den Nachteil, daß sie
umständlich zu handhaben sind.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen Schubladenschrank
der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Schubladen in einfacher Weise sowohl
in der geschlossenen als auch in der offenen Stellung im Schrank gehalten und aus
jeder der Stellungen in die andere bequem überführt werden können.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß jede Schublade sowohl in ihrer
geschlossenen als auch in ihrer offenen Stellung am Schrank formschlüssig und zwangsläufig
arretierbar ist.
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Dies bedeutet, daß die Schubladen während des Fahrens in ihrer jeweiligen
Stellung verbleiben können, ohne daß die Gefahr besteht, daß sie unbeabsichtigt
in die eine oder andere Stellung übergehen. Es sind ferner keine besonderen Maßnahmen
beim Öffnen und Schließen der Schubladen zur Arretierung vorzusehen, da diese in
jeder Stellung zwangshäufig
erfolgt. Es muß also nicht darauf geachtet
oder überprüft werden, ob die betreffende Schublade auch wirklich arretiert ist.
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Diese Arretierung kann beispielsweise durch eine an der Schublade
oder an der ortsfesten Schubladenführung angelenkte Hebelvorrichtung erreicht werden,
der mindestens ein Arretierungszapfen an der ortsfesten Schubladenführung oder an
der Schublade zugeordnet ist. Beispielsweise kann bei Teleskopauszügen die Hebelvorrichtung
aus zwei an der Längsseite der Schublade hintereinander angeordneten Hebeln bestehen,
von denen der eine die Arretierung in der geschlossenen und der andere die Arretierung
in der offenen Stellung bewirkt.
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Bei einfachen Schubladen kann es jedoch zweckmäßiger sein, einen einzigen
zweiarmigen Hebel vorzusehen, der an einer Längswand der Schublade angelenkt ist
und dessen Betätigungsende die Frontplatte der Schublade durchdringt. In beiden
Fällen kann diesen Hebeln ein Arretierungszapfen im vorderen Bereich der ortsfesten
Schubladenführung zugeordnet sein. Auf diese Weise sind zur Entriegelung in jeder
der beiden Stellungen die Hebel in bequemer Diese zugänglich. Das zwangsläufige
Arretieren erfolgt dadurch, daß der Hebel aufgrund der Schwerkraft jeweils in der
betreffenden Stellung über den Arretierungszapfen fällt und diesen formschlüssig
umgreift.
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Diese Bewegung kann zweckmässigerweise durch eine entsprechend wirkende
Feder, die am Schwikpunkt angreift,
verstärkt werden. Es versteht
sich, daß der Hebel auch mit mehr als zwei Ausnehmungen versehen sein kann, so daß
die Schublade dann beispielsweise auch in einer Zwischenstellung arretierbar ist.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist
das bewegbare Teil ein an der Schublade drehbar angeordneter Stab, dessen Betätigungsknopf
die Front der Schublade überragt. Dabei ist der Stab zweckmäßigerweise gegen die
Wirkung einer Zug- oder Druckfeder drehbar, so daß er in seine die Arretierung vornehmende
Ausgangslage stets von selbst zurückkehrt. Der drehbare Stab besitzt zwei Arretierungsnocken,
die in der betreffenden Stellung mit einem an der ortsfesten Führung vorgesehenen
Vorsprung oder einer Ausklinkung zusammenwirken.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist
das bewegbare Teil eine an der Schublade befestigte Stange,
die zur Entriegelung in der geschlossenen Stellung der Schublade als Zugstange und
zur Entriegelung in der offenen Stellung als Schubstange ausgebildet ist. Diese
Ausbildung kommt der vorgesehenen Bewegung, die mit der Hand zum Ausziehen und Einschieben
der Schublade vorgenommen werden muß, insoweit entgegen, als die betreffende Bewegung
der Stange in derselben Richtung erfolgt. Dadurch ist eine sehr bequeme Handhabung
erreicht, was beispielsweise dann nicht
der Fall wäre, wenn zum
Öffnen, wie es bei angelenkten Klappen oder Deckeln der Fall ist, die Arretierung
durch einen Druckknopf erfolgt, dessen Bewegung entgegen der Öffnungsbewegung der
Klappe bzw. des Deckels gerichtet ist. Eine einfache konstruktive Ausbildung dieser
Zug- und Schubstange ergibt sich dann, wenn die Stange mit zwei an der Schublade
schwenkbar befestigten Klinken zusammenwirkt, die gegenläufig federbelastet sind
und die die Schublade in ihrer geschlossenen bzw. offenen Stellung arretieren. Die
Arretierung in beiden Stellungen erfolgt dabei formschlüssig in einer einzigen,
entsprechend angeordneten Ausnehmung der Führung für die Schublade bzw. den Teleskopauszug.
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Bei den bekannten zum Einbau in Fahrzeuge bestimmten Schränken sind
ferner die darin untergebrachten Behälter, Schalen, Kleinteile und dergleichen vor
Erschütterung nicht geschützt und auch keine Maßnahmen dafür getroffen, daß diese
nicht herausrutschen können. Zur Vermeidung dieser Nachteile ist erfindungsgemäß
die Schublade mit einem satt aufliegenden, an den Seitenbereichen angelenkten, aufklappbaren
Deckeln versehen, wodurch die in den Schubladen eingesetzten bzw. gelegten Teile
gegen Herausfallen während der Fahrt sind gesicher>. Sollen diese Gegenstände
auch bei großen Erschütterungen möglichst wenig .klappern, ist es zweckmäßig, den
Deckel innenseitig mit einer Polsterung zu versehen.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist zur erschtterungsfreien
Lagerung des gesamten Schrankes dieser an einem Unterbau befestigbar, der an seiner
dem Schrank abgewandten Unterseite mit einem oder mehreren Schwingungsdämpferelementen
versehen ist. Dieser Unterbau kann unabgängig vom Schubladenschrank im Fahrzeugboden
genau montiert werden, und es kann dann der Schrank auf dem Unterbau befestigt werden.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen: Fig. 1 einen
Schnitt längs der Linie I-I der Fig. 2 durch einen Schubladenschrank gemäß einem
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung im Bereich zweier übereinanderliegender
Schubladen von denen die obere geschlossen und die untere geöffnet ist, Fig, 2 eine
Draufsicht gemäß Pfeil II der Fig. 1 auf die obere Schublade, Fig, 3 eine perspektivische
Teilansicht eines Schubladenschrankes gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung, ebenfalls mit einer geschlossenen und einer geöffneten Schublade,
Fig.
4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV der Fig. 3, Fig. 5 eine Teildraufsicht auf
einen Schubladenschrank mit einer geöffneten Schublade gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung, Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI der Fig. 5, jedoch
in geschlossenem Zustand, Fig. 7 einen in schematischer Darstellung eine Arretiervorrichtung
zeigenden Schubladenschrank gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung, Fig. 8 eine Frontansicht einer Schublade, wobei zwei Varianten dargestellt
sind und Fig 9 eine Seitenansicht im Bodenbereich eines eingebauten Schubladenschrankes
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung.
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Der in der Zeichnung dargestellte Schubladenschrank 11, 11' bzw. 11"
dient zum Einbau in Fahrzeuge, beispielsweise Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe
und dergleichen, also in solche Einrichtungen, in denen der Schubladenschrank verschiedenartigen
Bewegungen unterworfen ist. Der Schubladenschrank
kann eine oder
mehrere übereinander und/oder nebeneinander angeordnete Schubladen 12 mit einfachem
Auszug und/oder Schubladen 12' mit Teleskopauszug, jeweils mit oder ohne besitzen
Deckels welche Schubladen sowohl in ihrer eschlossenen als auch in ihrer vollkommen
geöffneten Stellung arretiert werden können. Im Gegensatz zu den erfindungsgemäßen
Arretiervorrichtungen sind die Anschläge für die Begrenzungsbegrenzung, die üblicher
Bauart sind, nicht dargestellt.
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Der Schubladenschrank 11 nach Fig. 1 besitzt parallele Seitenwände
13, an deren Innenseiten Führungsleisten 14 befestigt sind, auf denen die Schubladen
12 bspw. mit ihrem Boden 15 gleiten ader rollen können. Die in den Schubladenschrank
11 eingebauten Schubladen 12 besitzen nahe ihrer Frontplatte 16 an einer ihrer Längsseitenwände
17 einen rechtwinklig abstehenden, fest angeordneten Lagerbolzen 18, an dem ein
zweiarmiger stabförmiger Hebel 19 schwenkbar befestigt ist, der parallel zur Längsseitenwand
17 verläuft. Der Betätigungsarm 21 des Hebels 19 durchdringt die Frontplatte 16,
die einen Schlitz 22 besitzt, dessen Breite der Dicke des Hebels 19 entspricht und
dessen Höhe größer ist als die Breite des Hebels 19. Das freie Ende des Betätigungsarmes
21 ist mit einer Schräge 23 versehen, auf die zur Entriegelung der Schublade gemäß
Pfeil A gedrückt werden kann. Der Arretierungsarm 24 des Hebels 19, der wesentlich
länger ist als der
Betätigungsarm 21, besitzt eine von der Unterkante
28 ausgehende rechteckförmige oder trapezförmige Ausnehmung 26 bzw. 26' und eine
Endanschlagfläche 27, deren Abstand voneinander der Größe der möglichen Auszugsbewegung
der Schublade 12 entspricht. Im Falle der günstigeren trapezförmigen Ausnehmung
26' hat der Zapfen eine angepaßte Querschnittsform 33'.
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An der betreffenden dem Hebel 19 zugewandten Seitenwand 13 oder Führungsleiste
14 des SchraS.es 11 ist für jede Schublade 12 ein Zapfen 33 ortsfest angebracht,
der etwa quadratischen Querschnitt besitzt und der nahe der Elnschuböffnung im Schrank
11 angebracht ist. Die Lage der Zapfen 33 an der Seitenwand 13 oder der Führungsleiste
14 ist derart, daß sie in jedem Falle im Bereich des Arretierungsarmes 24 liegen.
In der vollkommen geöffneten Stellung der in Fig. 1 unteren Schublade 12 liegt die
Endanschlagfläche 27 des Hebels 19 am Zapfen 33 an, so daß die Schublade 12 gegen
unbeabsichtigtes Schließen gesichert ist und in der geschlossenen Stellung der in
Fig. l oberen Schublade 12 wird der Zapfen 33 zur Arretierung der Schublade 12 im
Schubladenschrank 11 von der Ausnehmung 26 formschlüssig umgriffen. Will man die
Schublade 12 von der einen in die andere Stellung überführen, so muß man mit der
Hand die Schräge 23 des Betätigungsarmes 21 gemäß Pfeil A nach unten drücken, wodurch
der Hebel 19 vom Zapfen 33 freikommt. Beim Herausziehen oder Einschieben der Schublade
12 und Loslassen
des Betätigungsarmes 21 gleitet die Unterkante
28 des Hebels 19 auf dem Zapfen 33 so lange, bis die Endfläche 27 bzw. die Ausnehmung
26 hinten bzw. über den Zapfen 33 gelangt, so daß dann der Hebelarm 24 wegen des
größeren Eigengewichts des Arretierungsarmes 24 wieder nach unten fällt und die
formschlüssige Arretierung in der anderen Endstellung vornimmt. Dadurch ist ein
zwangsläufiges Arretieren in jeder Endstellung beim Bewegen der Schublade 12 erreicht.
Wenn auch beim Ausführungsbeispiel diese Zwangsläufigkeit dadurch erfolgt, daß der
Arretierungsarm 24 unter es Wirkung der Schwerkraft nach unten fällt ist/auch möglich,
diese Bewegung dadurch zu unterstützen, daß am Lagerbolzen 18 eine vorgespannte
Feder vorgesehen wird, die auf den Arretierungsarm 24 drückt. Diese Feder kann gegebenenfalls
so stark gemacht werden, daß ßumindest in geschlossenem Zustand der Schublade 12
diese etwas nach oben angehoben wird, so daß ggf. ihre auf den Führungsleisten 14
rollenden nicht dargestellten Kugellager entlastet und dadurch vor Erschütterungen
während der Fahrt gesichert sind.
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Das in den Figuren 3 und 4 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung unterscheidet sich vom in den Fig. 1 und 2 dargestellten
ersten usführungsbeispiel im wesentlichen dadurch, daß die Arretiervorrichtung an
einer mit einem Teleskopauszug 53 versehenen Schublade 12' angewendet
wird
und dadurch, daß der beim ersten Ausführungsbeispiel einstückige lange Hebel durch
einen einarmigen kurzen Hebel 20 und einen zweiarmigen Hebel 20' ersetzt ist. Wie
insbesondere aus Fig. 4 ersichtlic, sind die an den Seitenwänden 1) des Schrankes
11' angeordneten Führungsleisten 14' etwa U-förmig ausgebildet, deren untere behenkel
51 eine Bahn für die unteren wollen 52 des Teleskopauszugs 53 bilden, der jeweils
seitlich eine Profilschiene 54 besitzt, die die unteren Rollen 52 und die oberen
Rollen 56 miteinander verbindet. Längs jeder Profilschiene 54 sind dabei mindestens
zwei, vorzugsweise jedoch drei Rollenpaare vorgesehen. Zwischen den unteren und
oberen Rollen 52, 56 greift der horizontale Schenkel 57 einer beidseitig angeordneten
L-förmigen Schiene 58 ein, die mit ihrem vertikalen Schenkel an den Längsseitenwänden
17 der betreffenden mit Kleinteilegefachen 59 versehenenSchublade 12' befestigt
sind. Mittels dieser L-Schienen 58 liegt die Schublade 12' auf den unteren Rollen
52 auf und kann relativ zum Auszug 53 bewegt werden. Auszug 53 und Schublade 12'
besitzen dabei nicht dargestellte Anschläge derart, daß die Schublade aus dem Schrank
vollständig ausgezogen werden kann, wobei der Auszug 53 maximal mit seiner halben
Länge den Schrank 11' überragt. Vorzugsweise seinem Bereich hahe der Einführungsöffnung
des Schubladenschrankes 11' ist zwischen einer der Längsseitenwände 17 der Schublade
12' und dem betreffenden huszugteil an der U-Führungsleiste 14' ein Arretiernocken
33' angeformt, der in der geöffneten
Stellung (untere Schublade
in Fig. 3) mit dem inneren Hebel 20 1 und in der geschlossenen Stellung (obere Schublade
in Fig. 3) mit dem äußeren Hebel 20 zusammenwirkt. Der innere Hebel 20' ist etwa
stabförmig ausgebildet und nahe dem vorderen Ende des Aussugs 53 an einer Achse
61' angelenkt, wobei sein Betätigungsende den Auszug 53 überragt und von der einen
Längsseitenwand 17 der Schublade 12' her zugänglich ist. Der innere Hebel 20' kann
in seiner die Schublade 12' in ihrer geöffneten Stellung arretierenden Lage durch
eine entsrechende an der Schwenkbachse 61 angeordnete Feder gehalten werden. In
dieser Arretierlage liegt eine am freien Ende des Hebels 20' angeordnete Arretierfläche
27' am Arretiernocken 33 an.
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Durch Druck auf das vordere Ende des Hebels 20 | gemäß pfeil B kommt
die Arretierfläche 27' vom Nocken 33 frei, so daß die Schublade 12' samt Auszug
53 in den Schrank 11' eingeschoben werden kann. Beim Einschieben gelangt der Arretiernocken
27' automatisch in eine Ausnehmung 26' am äußeren Hebel 20, wodurch die Schublade
12' in ihrer geschlossenen Stellung arretiert ist. Der äußere Hebel 20 besitzt eine
vom ersten Ausführungsbeispiel unterschiedliche Ausbildung, indem sein über die
Frontplatte 16 durch einen entsprechenden Schlitz ragendes Betätigungsende 21' eine
etwa griffartige Form besitzt, die ein Entriegeln dieses Hebels 20 durch Druck von
unten gemäß Pfeil C erleichtert und die dadurch auch etwa in Richtung der Auszugsbewegung
der Schublade 12' verläuft. Dies ist auch dadurch möglich, daß der Hebel 20 an seinem
freien Ende an einer Achse 61 schwenkbar gelagert ist.
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Es versteht sich, daß auch das erste Ausführungsbeispiel auf Schubladen
mit einem Teleskopauszug entsprechend angewendet werden kann.
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Auch das in den Figuren 5 und 6 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung zeigt eine Schublade 12' mit einem Teleskopauszug 53, wobei
Schublade und Teleskop im wesentlichen dieselbe Ausbildung besitzen, wie in den
Fig. 3 und 4 dargestellt ist. Zur Arretierung der Schublade 12' sowohl in der geschlossenen
als auch in der geöffneten Wellung ist an einer der Längsseitenwände 17 der Schublade
12' ein über deren gesamte Länge verlauf ender Stab 66 drehbar befestigt. als Lager
dienen dabei eine Bohrung 67 in der Frontplatte 16, durch die der Stab 66 ragt und
an diesem freien Ende einen Drehknopf 68 besitzt, und ein Bügel 69, der am inneren
Ende der Schublade 12' befestigt und mit einem Lagerauge versehen ist. Der Stab
66 verläuft dabei zwischen der Längsseitenwand 17 der Schublade 12' und dem Auszug
53 und zwar in einem Höhenbereich nahe dem oberen Schenkel 72 der Führungsleiste
14, die bei diesem Ausführungsbeispiel den Stab 66 im wesentlichen überdeckt.
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Der Schenkel 72 ist an seinem vorderen der Schrankeinführungsöffnung
zugewandten Endbereich und an einem mittleren Bereich mit jeweils einer Ausklinkung
73 bzw. 74 versehen, in die eine am Stab 66 starre, nach oben abstehende Nase 76
bzw. 77 formschlüssig eingreifen kann. Der Stab 66 ist
genen die
Wirkung einer nicht dargestellten Druckfeder drehbar, welche Feder bewirkt, daß
der Stab 66 beim Loslassen des Drehknopfes 68 in seine die Arretierung bewirkende
Ausgangslage zurückkehrt, sobald eine der Nasen in die zugeordnete Ausklinkung eindringen
kann.
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Wie aus Fig. 5 ersichtlich, erfolgt die Arretierung in der vollkommen
ausgezogenen Stellung der Schublade 12' dadurch, daß die am inneren Ende des Stabes
66 angeordnete Nase 76 in die Ausklinkung 73 eingreift. Wird der Stab 66 mittels
des Drehknopfes 68 entgegen der Wirkung der Druckfeder gedreht, so kommt die Nase
76 außer Eingriff mit der Aus-Idinmng 73, so daß die Schublade 12' samt Auszug 53
eingeschoben werden kann. In eingeschobenem Zustand kann sich der Stab 66 entsprechend
dem Druck der Feder zurückverschwenken, da nun die Nase 77 im Bereich der Ausklinkung
74 ist. Die Ausklinkung 73 kann auch am anderen Ende des teils 14' angebracht sein
(73'), dann greift der Nocken 76 in 73' ein.
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Es versteht sich, daß der Stab 66 auch durch eine Zugfeder belastet
werden kann und daß auch weitere Nasen am Stab und ortsfeste Ausklinkungen an einer
der Führungsleisten 14' vorgesehen sein können, wodurch es möglich wäre, die Schublade
in stufenweise einstellbaren Öffnungsstellungen zu arretieren. Da die Nasen dann
in sowohl eine hintere als auch eine vordere Anschlag- bzw. Begrenzungsfläche aufweisende
Ausklinkungen eingreifen würden, wären die Schubladen
in beiden
Richtungen arretiert.
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Beim in r'ig. 7 dargestellten vierten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung ist an der ebenfalls mit einem Auszug 53 versehenen Schublade 12' eine
Stange 81 vorgesehen, die zur Entriegelung in der geschlossenen Stellung der Schublade
als Zugstange und zur Entriegelung in der geöffneten Stellung als Schubstange wirkt.
Aus der schematischen Darstellung der Fig. 7 wird deutlich, daß die Stange 81, die
an ihrem die Frontplatte 16 überragenden Ende mit einem Knopf 82 versehen ist, vorzugsweise
über drei Lager 83 verschiebbar gelagert ist, die jeweils an einer der Längsseitenwände
17 der Schublade 12' angeordnet sind. An der betreffenden Längsseitenwand 17 der
Schublade 12' sind ferner zwei Klinken 84 und 86 angeordnet, die um eine an der
Schublade befestigte Achse 87 bzw. 88 gegen die wirkung jeweils einer Feder 89 schwenkbar
sind. Die Klinken 84 und 86 sind dabei schrag verlaufend gegeneinander gerichtet
und gegenläufig verschwenkbar. Mit ihrem freien Ende ragen sie jeweils in die Bahn
eines etwa in einem mittleren Bereich an der Stange 81 befestigten Zapfens 91 bzw.
eines am inneren Ende der Stange 81 angeordneten Zapfen 92, wobei die Klinke 84
unter der Wirkung der Druckfeder 89 von der Frontseite her am Zapfen 91 und die
Klinke 86 ebenfalls druckfederbelastet von der Rückseite her am Zapfen 92 anliegt.
Die Klinke 84 dient zur Arretierung der geschlossenen Stellung der Schublade
12'
und die Klinke 86 zur Arretierung der geöffneten Stellung der Schublade dadurch,
daß, wie in Fig. 7 anhand der geschlossenen Stellung dargestellt, die Klinke 84
in eine nur angedeutete Ausnehmung 93 im oberen Schenkel der Führungsleiste 14'
formschlüssig eingreift. Da die Klinke 84 durch die Druckfeder 89 in dieser Stellung
gehalten wird, kann die Schublade 12' nur dann geöffnet werden, wenn die Klinke
84 auf grund eines Zuges an der Stange 81 durch den Zapfen 91 gemäß Pfeil D nach
unten verschwenkt wird und mit der Arretierfläche 94 der Ausnehmung 93 auger Eingriff
kommt. Während der Auszugsbewegung gleitet die ICl n'xe 86 etwas nach unten verschwenkt
an der Unterkante 96 des oberen Schenkels der Führungsleiste 14' entlang und -dinkt
in der vollkommen ausgezogenen Stellung der Schublade 12' in die Ausnehmung 93 unter
der Wirkung der Druckfeder 89 ein.
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Durch Drücken auf den Knopf 82 der Stange 81 kann die Klinke 86 gemäß
Pfeil E, der dem Pfeil D gegengerichtet ist, verschwenkt werden, so daß sie von
der anderen Arretierfläche 95 der Ausnehmung 94 freikommt und die Schublade 12'
wieder geschlossen werden kann. Durch Ziehen oder Schieben nur an der Schublade
12' kann die Entriegelung nicht vorgenommen werden, da dann keine Relativbewegung
zwischen der Stange 81 und den Klinken 84, 86 erfolgen kann. Den Klinken 84 und
86 sind Anschläge 84', 86' zugeordnet, um die Drehbewegung im Uhrzeigersinn (84)
bzw. entgegen dem Uhrzeigersinn zu begrenzen und damit ein Verklemmen zu vermeiden.
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Beim in Fig. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung
sind Schubladen 12" vorgesehen, die mit zwei an
der Längsseite
angeschlagenen Klappdeckeln 37, 38 versehen sind, die in abgeklapptem Zustand satt
bzw. dicht auf der Schublade aufliegen und die mittels beispielsweise eines Klavierbandes
aufklappbar angelenkt sind. Die beiden Klappdeckel 37, 8 die mit einer Grifföffnung
,, versehen sind, bedecken die gesamte Schublade 12". Wie anhand des einen Klappdeckels
37 dargestellt, kann einer von beiden oder beide Klappdeckel 37, 38 an ihrer Innenseite
mit einer Polsterung 41 versehen sein, die eine nahezu Klapperfreie Lagerung der
in der Schublade 12' angeordneten Gegenstände ermöglicht.
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Es versteht sich, da auch die Schubladen 12 bzw. 12' mit einem solchen
Klappdeckel 36 und die Schubladen 12" nit einem der vorgenannten Arretierungsmittel
und einem Teleskopauszug versehen sein können.
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Ge Fig. 9 kann der Schubladenschrank 11, 11' bzw. 11" auf einen Unterbau
42 aufgesetzt werden, der beispielsweise vier an den Ecken angeordnete Schwingungsdämpferelemente
43 besitzt, die am Fahrzeugboden 44 festschraubbar sind.
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Der Unterbau 42 kann ferner eine mit den Schwingungsdämpferelementen
43 verbundene Grundplatte aufweisen, auf der der Schubladenschrank 11 lösbar befestigbar
ist.
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Auf diese Weise kann ein mit den Schwingungsdämpferelementen 43 versehener
Unterbau 42 unabhängig vom Schubladenschrank 11 am
Fahrzeugboden
oder dergleichen in genauer Lage befestigt werden, worauf dann der Schubladenschrank
aufgesetzt wird. Es versteht sich, daß diese Maßnahme der Schwingungsdämpfung auch
bei solchen Einbauschränken Verwendung finden kann, die nicht mit Schubladen versehen
sind, sondern in anderer Weise ausgebildet sind.