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Sicherheits-Radscheibe für Kraftfahrzeuge.
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Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind die Räder von Kraftfahrzeugen
aller Art bis auf wenige Ausnahmen mit Reifen aus Gummi oder ähnlichen Materialien
versehen, die auf sogenannte Felgen montiert und anschließend mit Luft bis zu einem
gewissen Überdruck gefüllt werden. Die Hersteller von Kraftfahrzeugen haben zusammen
mie der einschlägigen Reifenindustrie nahezu perfekte Rädar-entwickelt, die sehr
stabil, langlebig und zuverlässig sind, solange der Überdruck im Inneren des Reifens
gehalten werden kann.
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Durch Fabrikationsfehler oder äußere Einflüsse (gewaltsame Beschädigungen,
Temperaturanstieg, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschmontage etc.) kann jedoch
ein plötzlicher Druckabfall eintreten, der vielfach katastrophale Folgen hat. Bei
hoher Geschwindigkeit kann das Kraftfahrzeug nicht mehr auf der Fahrbahn gehalten
werden und es kommt sehr oft zum tödlichen Unfall oder zumindest zu schweren Verletzungen.
Sollte sich jedoch mit viel Glück und Erfahrung des Fahrers ein Unglück verhindern
lassen, dann ist trotzdem noch der relativ teuere Reifen zerstört und unbrauchbar,
weil das Leinwandgefüge durch die jähen Walkbewegungen und die Einwirkungen der
das Fahrzeuggewicht übertragenden Felge fast immer bricht, was nicht
immer
ohne weiteres mit freiem Auge festzustellen ist und deshalb als besonders gefährlich
anzusehen ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die geschilderten schwerwiegenden
Folgen eines plötzlichen Druckabfalls im Reifen von Kraftfahrzeugen zu vermeiden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, bei einem Kraftfahrzeug
mit Rädern aus auf Felgen montierten, unter innerem Überdruck stehenden Reifen an
den einzelnen Rädern eine flache, mitlaufende Scheibe anzubringen, deren äußerer
Durchmesser nur wenig kleiner als der Durchmesser des Reifens im normalen Betrieb
ist.
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Der mit der Brfindung erzielte wesentliche Fortschritt ist wohl ohne
weiteres ersichtlich: Bei Druckabfall im Reifen senkt sich das Kraftfahrzeug nur
so weit ab, bis die mitlaufende Scheibe den Boden berührt und nun als Art Sicherheitsrad
wirkt, mit dem das Kraftfahrzeug ohne verheerenden Eingriff in sein Lenk- und Fahrverhalten
zum Stillstand gebracht werden kann. Um dabei die Laufeigenschaften der als Sicherheitsrad"
mitlaufenden Scheibe zu verbessern, trägt dies zweokniäßig auf ihrem Außenrand einen
Ring aus elastischem Material wie Gummi oder Kunststoff.
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Im übrigen kann die mitlaufende Scheibe an der Innen- oder Außenseite
des Rades vorhanden seine ist jedoch bevorzugt an der Innenseite angeordnet, da
die Scheibe dort sowohl räumlich als auch optisch unauffällig ist. Die mitlaufende
Scheibe läßt sich unrittelbar am eigentlichen Rad anbringen, kann aber in besonderer
Ausgestaltung der Erfindung auch als bauliche einheit sit der den Reifen tragenden
Felge in Form einer vol F-lgeurand atasgebenden Lochscheibe ausgebildet sein.
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Anhand der figuren der Zeichnung seil die Erfindung nachstehend Sicher
erläutert werden. dabei sind einander entsprechende Teile mit gleichen Bezugszeichen
versehen. Is zeigt:
Figur 1 das Prinzip der Erfindung in einem ersten
Ausführungsbeispiel Figur 2 Rad und Sicherheits-Radscheibe des Ausführungsbeispiels
der Figur 1, Figur 3 Rad und Sicherheits-Radscheibe eines weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung und Figur 4 eine erfindungsgemäße Abwandlung des Ausführungsbeispiels
der Figur 1.
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In Figur 1 ist die Achse 5 eines Kraftfahrzeuges, teilweise schematisch,
dargestellt. Mit 4 sind an den äußeren Enden der Achse 5 vorhandene Radlager bezeichnet,
die üblicherweise als Bremstrommeln oder Bremsscheiben ausgebildet sind. An diese
Radlager 4 sind mit Radmuttern 7 Felgen 6 angeschraubt, auf denen unter innerem
Überdruck stehende Reifen 1 montiert sind. Der Reifen i hat zwischen der Felge 6
und seiner auf dem Boden 8 aufliegenden Lauffläche eine Bauhöhe x, die durch den
Reifen vorgegeben ist und für die Fahreigenschaften nicht niedriger konzipiert sein
kann. Bei plötzlichem Druckabfall, z.B. durch Platzen des Reifens 1 wurde das Kraftfahrzeug
um die verhältnismäßig große Höhe x zum Boden 8 abfallen, was das Kraftfahrzeug
meist völlig außer Kontrolle geraten läßt und damit zum Unfall führt. Diese verhängnisvolle
Gefahr schließt dii Erfindung aus, indem an den einzelnen Rädern eine flache mitlaufende
Scheibe 3 aus Metall angebracht ist, deren äußerer Durchmesser nur wenig kleiner
als der Durchmesser des Reifens 1 ist. Die Differenz im Durchmesser von Reifen 1
und Scheibe 3 um den Abstand jr ist so tu wählen, daß zwar der Reifen während störungsfreier
Fahrt sowohl in seinen Auf- und Abbewegungen als auch in seinem seitlichen Walkierh-ltWn
nicht beeinträchtigt ist, aber das Fahrzeug im Fall eines plZtslichca Druckvcrlustes
des
Reifens nur wenige Zentimeter abfallen kann. Es kommt dann die
Scheibe 3 zur Auflage auf den Boden 8 und iibernimmt vorübergehend die Funktion
des eigentlichen Rades, wobei das Lenk- und Fahrverhalten des Kraftfahrzeuges fast
unverändert bleibt und gleichzeitig eine Zerstörung des Reifens verhindert ist.
Zur Verbesserung ihrer Laufeigenschaften ist die Scheibe 3 an ihrem Außenrand noch
mit einem Ring 2 aus elastischem Material, z.B. Gummi oder ähnlichem, überzogen.
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Wie Figur 2 nochmals verdeutlicht, ist bei dem Ausführungsbeispiel
der Figur 1 die Scheibe 3 auf der Innenseite des Reifens 1 angeordnet. Für die Funktion
einer Abstützung des Kraftfahrzeuges bei Reifendefekt mit gleichzeitiger Schutzfunktion
für den Reifen kann aber die Scheibe 3 ebenso gut gemäß der Darstellung von Figur
3 außen am Rad befestigt sein. Die Scheibe 3 bietet hier einen zusätzlichen Schutz
des Reifens 1 gegen Beschädigungen an Bordsteinkanten beim Einparken.
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Figur 4 zeigt eine Ausführung der Erfindung, bei der die mitlaufende
Scheibe 3 mit der Felge 6 eine bauliche Einheit bildet. Zu diesem Zweck ist am Rand
der Felge 6 ein Kragen angeformt, der im Ergebnis zu einer Lochscheibe mit dem gleichen
Effekt wie die am Radlager befestigten Scheiben 3 in Figur 2 und 3 führt.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele.
Insbesondere liegen konstruktive Einzelheiten und Ausgestaltungen im Können des
Fachmannes.
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Wesentlich ist, daß die Sicherheits-Radcheibe so ausgebildet ist,
daß sie in der geschilderten Weise bei Reifenschaden ein Kraftfahrzeug unfallverhütend
abstützt.
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