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Behältertransportsystem
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Die Erfindung betrifft ein Behältertransportsystem mit mindestens
zwei quaderförmigen Einzelbehältern, die an ihren einander zugewandten Stirnseiten
an allen vier Ecken mit Kuppelvorrichtungen zur Bildung einer größeren, jedoch trennbaren
Transporteinheit zusammengefaßt sind.
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Im internationalen Containerverkehr haben sich Container nach einer
internationalen Norm ( ISO-Norm ) durchgesetzt, wobei insbesondere Zwanzigfußcontainer
oder Vierzigfußcontainer mit genormten Abmessungen und Eckbeschlägen verwendet werden.
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Dementsprechend sind auf den meisten Containerumschlagplätzen ( Häfen,
Bahnhöfen, Flugplätzen etc. ) Umschlageinrichtungen für Container dieser Größe vorgesehen.
Im Güterverkehr besteht jedoch auch ein beträchtlicher Bedarf an kleineren Containern,
beispielsweise beim Stückgutverstand von Haus zu Haus. Es sind
deshalb
nach dem Stande der Technik auch kleinere Containereinheiten bekannt, die zu größeren
Einheiten zusammengesetzt werden können, so daß durch das Zusammensetzen Transporteinheiten
entste:ien, die im internationalen Containerverkehr üblich sind.
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Die nach dem Stande der Technik bekannten Kuppelvorrichtungen zum
Zusammensetzen von Einzelbehältern zu einer größeren Transporteinheit sind in der
Handhabung außerordentlich umständlich, so daß sich kleine, zu größeren Transporteinheiten
zusammensetzbare Behälter bisher im Verkehr nicht haben durchsetzen können. Die
bekannten Kuppelvorrichtungen bestehen aus an die vorhandenen genormten Eckbeschläge
ansetzbaren Verbindungsgliedern, die mit Spezialwerkzeugen geöffnet und/oder geschlossen
werden müssen und Manipulationen an allen vier miteinander zu verbindenden Ecken
der Behälter erfordern. Außerdem fehlt es an geeigneten Transportfahrzeugen, die
ohne Stationäre Umladevorrichtungen das Abladen und-das Zuladen von kleineren Einzelbehältern
ermöglichen. Aus diesem Grunde sind die aus mehreren kleineren Einzelbehältern zusammengesetzten
großen Transporteinheiten an den Hauptumschlagplätzen zwar leicht zu handhaben.
Schwierigkeiten treten dagegen bei der Einzelannahme und der Einzelabgabe, d. h.
also beim Einsammeln und Verteilen der kleinen Einzelbehälter auf.
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Es ist deshalb Aufgabe der.Erfindung, das Behältersystem der eingangs
genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß die Einzelbehälter auf einfachste
Art und Weise zusammengesetzt und voneinander gelöst werden können und auf besonderen
Transportfahrzeugen einzeln oder zu kleineren Einheiten zusammengefaßt zu- oder
abgeladen werden können.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ausgehend von einem
Behältertransportsystem der eingangs genannten Art vor, daß die Kupplungselemente
der vier Kuppelvorrichtungen mit einer gemeinsamen Betätigungsvorrichtung zur gleichzeitigen
Betätigung aller vier Kuppelvorrichtungen versehen sind.
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Hierdurch ist es möglich, die Einzelbehälter schnell und problemlos
zu kuppeln und zu entkuppeln, so daß beim Einsammeln und Verteilen der kleinen Einzelbehälter
bei den Versendern bzw.
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den Empfängern für das Kuppeln und Entkuppeln der Einzelbehälter kaum
Arbeitsaufwand erforderlich ist.
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Die Kupplungselemente sind zweckmäßig als jedem Einzelbehälter zugeordnete
schwenkbare Haken ausgebildet, die in entsprechend angeordnete Ösen an der Stirnseite
des benachbarten Einzelbehälters eingreifen und an eine gemeinsame Verschwenkvorrichtung
angeschlossen sind. Derartige Haken-Ösen-Verbindungen sind robust im Aufbau und
problemlos in der Handhabung.
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Um das Verladen der zu größeren Transport einheiten zusammengefaßten
Einzelbehälter mit den an den Umschlagplätzen vorhandenen genormten Verladeeinrichtungen
nicht zu behindern, ist weiterhin vorgesehen, daß die Haken und die Ösen mit Abstand
zu den nach ISO-Norm angeordneten Eckbeschlägen der Behälter angeordnet sind.
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Zum Zwecke des gemeinsamen und gleichzeitigen Verschwenkens der Haken
sind diese um parallel angeordnete Achsen verschwenkbar und an ihren rückwärtigen
Enden paarweise durch gemeinsam betätigbare Stellmittel verbunden.
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Diese Stelimittel sind zweckmäßig als im Öffnungsinne der Haken federbelastete
und im Schließsinne der Haken druckmittelbelastete Hydraulikzylinder mit je zwei
Kolben ausgebildet. Hierdurch wird allen vier Haken ohne kompliziertes mechanisches
Verbindungsgestänge gleichzeitig die zum Schließen oder zum Öffnen erforderliche
Schwenkbewegung erteilt. Die Hydraulik gestaltet sich dadurch besonders einfach,
daß wegen Verwendung der Rückstellfedern Umschaltventile etc. zum Aus- und Einfahren
der Hydraulikzylinder vermieden werden.
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Zweckmäßig sind die Hydraulikzylinder an eine gemeinsame Druckmittelpumpe,
insbesondere eine handbetätigte Druckmittelpumpe, angeschlossen. Hierdurch gestaltet
sich das gesamte Hydrauliksystem
ähnlich einfach, wie beispielsweise
bei einem hydraulischen Wagenheber oder dgl..
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Um ein ungewelltes Offnen der Kuppelvorrichtung beispielsweise durch
Erschütterungen während der Fahrt zu verhindern, ist weiterhin vorgesehen, daß den
jeweils unteren Ösen Arretierbolzen zugeordnet sind, durch die die zugehörigen Haken
in der Schließstellung in den Ösen arretiert werden.
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Für den Haus zu aus Verkehr weist das Behältertransportsystem gemäß
der Erfindung ein Transportfahrzeug auf, weiches zum Einsammeln und Abliefern bei
den Absendern und Empfängern dient.
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Dieses Transportfahrzeug muß mit fahrzeugeigenen Ladevorrichtungen
versehen sein, weil bei den Abnehmern und Empfängern das Vorhandensein von geeigneten
Ladevorrichtungen nicht vorausgesetzt weden kann. Nach dem Stande der Technik sind
zwar verschiedene Container Transportfahrzeuge bekannt, die mit fahrzeugeigenen
Lademitteln versehen sind. Diese Ladevorrichtungen können aber jeweils nur eine
Transporteinheit als ganzes auf- und abladen. Tralsportfahrzeuge, die dazu geeignet
sind, Teile einer zusammengesetzten Transporteinheit einzeln auf- bzw. abzuladen,
sind hingegen nach dem Stande der Technik riecht bekannt. Aufgabe der Erfindung
ist es demgemäß weiterhin, ein fiir das oben erläuterte Transportsystem geeignetes
Transportfahrzeug zu schaffen.
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Gegenstand der Erfindung ist also weiterhin ein Behältertransportsystem
mit einem zugehörigen Transportfahrzeug, dem eine Ladevorrichtung zum Auf- und Abladen
von Behältern zugeordnet ist, wobei die Ladevorrichtung zwei teleskopartig ausfahrbare-Ladebäume
aufweist, die beidseitig am hinteren Ende des Fahrzeugrahmens in Längsrichtung des
Fahrzeuges verschwenkbar gelagert sind und-mit Verschwenkzylindern verbunden sind,
die seitlich am Fahrzeugrahmen in dessen Längenbereich gelagert sind, wobei die
Lager der Ladebäume und der Verschwenkzylinder in Bezug auf den Fahrzeugrahmen seitlich
ausfahrbar sind, derart, daß die Ladebäume und die Verschwenkzylinder in der ransportstellung
die durch die Breite des Behälters vorgegebene Fahrzeugbreite nic überragen, in
der Lade- und Entladestellung jedoch seitlich am Behälter vorbei verschwenkbar sind.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen vorgeschlagenen Ladevorrichtung
für das Transportfahrzeug liegt darin, daß die Einzelbehälter einzeln und gegebenenfalls
an verschiedenen Orten zu-oder abgeladen-werden können, wobei die Fahrzeuglänge
unverändert bleiben kann. Der Ladevorgang erfolgt vorteilhafterweise über das Fahrzeugende.
Nach dem Stande der Technik sind zwar verschiedene Ladevorrichtungen bekannt, die
ebenfalls über das Fahrzeugende rf- bzw. abladen. Dabei sind die zum Heben und Bewegen
des Behälters dienenden Hebezeuge aber stets vor der in Fahrzeugrichtung weisenden
Stirnseite des Behälters angeordnet, so daß immer nur eine Transporteinheit auf-
bzw.
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abgeladen werden kann, nicht aber ein Teil einer solchen Transporteinheit.
Bei der Ladevorrichtung gemäß der Erfindung sind die zum Auf-und Abladen dienende
Hebezeuge dagegen seitlich neben den seitlichen Behälterwandungen angeordnet, so
daß die Transporteinheit oder Teile davon beim Ladevorgang zwischen den Hebezeugen
durchtreten können. Infolgedessen können mit der Ladevorrichtung gemäß der Erfindung
mehrere Einzelbehälter nacheinander auf- bzw. abgeladen werden. Bei fahrzeugeigenen
Ladevorrichtungen war dier.Anordnung von Hebezeugen neben den Seitenwandungen des
Behälters bisher nicht möglic4, weil infolge der relativ großen, genormten Breite
der Behälter die höchstzulässige Fahrzeugbreite überschritten wird. Dieses Hindernis
wird bei der ladevorrichtung gemäß der Erfindung überwunden, daß die Verlagerungspunkte
der Hebezeuge am Fahrzeugrahmen seitlich ausfahrbar sind, so daß die Hebezeuge in
der Transportstellung unterhalb der Behälter am Fahrzeugrahmen bzw. hinter den Behältern
derart verstautwerden können, daß sie die Seitenwände der Behälter seitlich nicht
überragen.
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Um in der Transportstellung die Verschwenkzylinder der Ladebäume -mterhalb
der Behälter an den Fahrzeugrahmen anlegen zu können und trotzdem ein günstiges
Hebelverhältnis an den Ladebäumen zu erzielen, sind die Ansatzpunkte der Verschwenkzylinder
an den Ladebäumen in deren Längsrichtung insbesondere durch usätzliche Druckmittelzylinder
verschiebbar. Um die
Ladevorrichtung in der Transportstellung vor
Beschädigungen zu schützen, ist der Fahrzeugrahmen seitlich mit Ausnehmungen zur
Aufnahme der Verschwenkzylinder in der Transportstellung versehen, in welcher die
Ladebäume an der Rückseite des Fahrzeugrahmens bzw. der aufgesetzten Behälter angeordnet
ist.
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Zweckmäßig sind die Lager der Ladebäume und der zJerschwenkzylinder
als Rohrlager mit quer zum Fahrzeugrahmen angeordneten Lagerrohren ausgebildet,
in denen mit den Ladebäumen bzw.
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mit den Verschwenkzylindern verbundene Lagerzapfen gelagert sind,
die insbesondere durch zusätzliche Hydraulikzylinder seitlich ausfahrbar sind. Derartige
Rohrlager sind robust im Aufbau-und gestatten trotz der seitlichen Verschiebbarkeit
eine stabile Verlagerung der Verschwenkzylinder und der Ladebäume.
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Am Ende des Fahrzeugrahmens sind zweckmäßig Stützzylinder angeordnet,
die den Fahrzeugrahmen im Bereich der Verlagerung der Ladebäume gegen den Boden
abstützen. Hierdurch wird verhindert, daß sich das Fahrzeug während der Ladearbeit
unzulässig verkippt.
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Zur Vereinfachung des Verschiebens der Behälter bzw. der Behälterreihe
auf dem Fahrzeugrahmen sind auf dem Fahrzeugrahmen sich in dessen Längsrichtung
erstreckende Verschiebemittel angeordnet, durch die die aufgesetzten Behälter in
Längsrichtung
des Fahrzeuges verschoben werden können.
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Diese Verschiebemittel weisen mindestens eine umlaufende Transportkette
mit Mitnehmern auf, die den vorderen und/oder den hinteren Rand der zu verschiebenden
Behälter hinterfassen.
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Weiterhin weisen die Verschiebehilfsiäittel zweckmäßig sich in Längsrichtung
des Fahrzeuges erstreckende Schienen auf, an denen, längsverschiebbar Tragböcke
zwangsgeführt sind, die mit Befestigungsmitteln zum Festlegen der Behälter an deren
Eckbeschlägen versehen sind. Diese Tragböcke verhindern einerseits Beschädigungen
der Behälter beim Verschieben und dienen außerdem als Transportsicherung bei der
Fahrt des Transportfahrzeuges.
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Um die Reibung zwischen den Tragböcken und den Schienen zu vermindern,
sind zwischen den Tragböcken und den Schienen Rollen angeordnet.
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Ein Ausführungsbeispiel des Transportsystemes gemäß der Erfindung
wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert, in der Figur 1 die beiden
Stirnansichten des beim Transportsystem gemäß der Erfindung verwendeten Behälters,
Figuren 2 vier bzw. zwei an ihren Stirnseiten zusammengesetzte und3 Behälter in
Seitenansicht,
Fiffur 4 die Kuppelvorrichtung in Seitenansicht
und teilweise im Schnitt, Figur 5 die Kuppelvorrichtung in Stirnansicht, Figur 6
schematisch die hydraulische Schaltung der Betätigungsvorrichtung, Figur 7 das Transportfahrzeug
schematisch in Seitenansicht, Figur 8 die Ladevorrichtung des Transportfahrzeuges
in Seitenansicht, Figur 9 eine Draufsicht auf das Fahrgestell des Trånsportfahrzeuges,
Figur lo einen senkrechten Schnitt durch einen der Tragböcke und den zugehörigen
Teil des Fahrgestelles und, Figur 11 die Transportketten in Draufsicht und Seitenansicht
zeigen.
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In den Figuren 1 bis 3 sind die Einzelbehälter in ihrer Gesamtheit
jeweils mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Wie aus Figur 1 entnommen werden kann,
sind die Behälter 1 an einer Stirnseite mit Türen 2 versehen, durch welche der Behälter
zugänglich-ist.
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Die andere Stirnseite 3 des Behälters 1 ist dagegen verschlossen.
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Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel können Türen auch
in einer Seitenwand des Behälters angeordnet sein, was den Vorteil hat, daß der
Innenraum des Behälters 1 auch zugänglich ist, wenn seine Stirnseite nicht zugänglich
ist.
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An allen acht Ecken sind die quaderförmigen Behälter 1 mit Eckbeschlägen
4 versehen, deren Abstände der TSO-Norm entsprechen
und die jeweils
ovale Öffnungen )f jufweisen, die ebenfalls der ISO-Norm entsprechen. Neben den
ovalen Öffnungen 5 befinden sicli jeweils Haken 6 bzw. rechteckige Osen 7, die zum
Zusammenkuppeln jeweils zweier Behälter 1 an ihren Stirnflächen dienen, wie weiter
unten noch erläutert wird. Außerdem sind an den Behaltern 1 im Bereich der seitlichen
Unterkanten Gabelstaplerlöcher vorgesehen.
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Wie aus den FiLuren 2 und 3 entnommen werden kann, sind die Einzelbehälter
1 jeweils zehn Fuß lang und können wahlweise zu Vierzugfußcontainern ( Figur 2 )
Zwanzigfußcontainern ( Figur 3 ) oder ucL Dreißigfußcontainern ( nicht dargestellt
) zusammengesetzt werde..
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Wie als Figur 4 erkennbar ist, sind die Haken 6 um parallel verlaufende
Achsen 8 verschwenkbar gelargert und können durch Verschwenken um diene Achsen 8
in die in Figur 4 ausgezogenen Linien dargestellte Schließstellung oder in die in
Figur 4 in gestrichelten Linien dargestellte Öffnungsstellung verbracht werden.
Zum Verschwenken der haken 6 um die Achsen 8 dient ein Hydraulikzylinder 9, aus
welcheni durch hydraulischen Druckmitteldruck zwei Kolben io ausgefihren werden
können, die über Kolbenstangen 11 mit den rückwärtigei Enden der Haken 6 verbunden
sind. Der Druckmitteldruck beaufschlagt die Kolben 10 im Ausfahrsinne. Im Einfahrsinne
sind die Kolben lo dagegen durch Federn 12 belastet. Der Druckmitteldruck 9 betatigt
jeweils zwei gegenüberliegende Haken 6, so daß pro Behälter 1 zwei Druckmittelzylinder
9 erforderlich ind.
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Der Druckmitteldruck wird durch eine vorzugsweise handbetätigte Druckmittelpumpe
13 erzeugt, welche ein Absperrventil 14 aufweist, durch welches der Rückfluß des
Druckmittels in einen Druckmitteltank 15 verhindert wird, solange die Haken 6 in
der Schließstellung verbleiben sollen. Der Druckmitteltank 15 ist zweckmäßig in
einem hohl ausgebildeten Rahmenteil des Behälters angeordnet. Der untere Eckbeschlag
4 des in Figur 2 dargestellten linken Behälters 1 weist weiterhin eine Öffnung zum
Linstecken eines Arretierbolzens 16 auf. Durch diesen Arretierbolzen 16 wird der
untere Haken der beiden Haken 6 arretiert. Die Arretierung der unteren Haken 6 reicht
aus, weil nur diese beim Verladen einer zusammengesetzten Einheit mittels Gehängen
auf Zug beansprucht sind.
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In Figur 5 sind die Details der Figur 4 in einer anderen Ansicht erkennbar.
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Figur 6 veranschaulicht schematisch das Druckmittelsystem mit der
Hydraulikpumpe 13, dein Absperrventil 14, dem Druckmittelbehälter 15 und den Druckmittelzylindern
9 mit darin engeordneten Kolben lo, i£olbenstangen 11 und Federn 12.
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Das anhand der Figuren 7 bis 1-1 erläuterte Transport fahrzeug weist
eflIen Fahrzeugrahmen 2 rlur, , der bis zu vier Linzelbehälter 1 von je zehn Fuß
Länge aufnehmen kann. Am rückwärtigen Ende des Fahrzeugrahmens 21 sind beidseitig
teleskopartig hydraulisch ausfahrbare Ladebäume 22 gelagert, die in Längsrichtung
des
Fahrzeuges verschwenkbar sind, Wie in Figur 7 in gestrichelten
Linien angedeutet ist. An die oberen Enden der Ladebäume 22 können Tragseile 23
angehängt werden, an die die Eckbeschläge 4 des Behälters 1 angeschlagen werden
können, so daß dieser in der in Figur 7 angegebenen Art und Weise auf- bzw. abgeladen
werden kann. Die Ladebäume 22 können erforderlichenfalls soweit verlängert werden,
daß sie gleichzeitig zwei oder mehr Einzelbehälter auf- oder abladen können. Die
Ladebäume 22 können jeweils soweit verlängert werden, daß sich ihre Spitzen in einer
vertikalen Ebene mit dem Schwerpunkt der abzuladenen Transporteinheit befinden.
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In den Figuren 8 und 9 ist die Ladevorrichtung mehr im Detail zu erkennen.
Sie weist zum Verschwenken der Ladebäume 22 Verschwenkzylinder 24 auf, die seitlich
am Fahrzeugrahmen 21 in dessen Längenbereich gelagert sind. Die Angriffspunkte 25
der Verschwenkzylinder 24 an den Ladebäumen 22 sind in deren Längsrichtung durch
in der Zeichnung nicht näher dargestellte Druckmittelzylinder verschiebbar, welche
parallel zu den Ladebäumen 22 verlaufen und mit diesen verschwenkbar sind. Hierdurch
kann an den Ladebäumen 22 das jeweils günstigste Hebelverhältnis zum Heben der Behälter
1 eingestellt werden. In Figur 8 ist der Verschwenkzylinder 24 in ausgezogenen Linien
in der Verschwenkstellung mit hochgeschobenem Angriffspunkt 25 und in gestrichelten
Linien in der Transportstellung mit abgesenktem
Angriffspunkt 25
dargestellt.
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Die Verlagerungspunkte 22a der Ladebäume 22 und die Verlagerungspunkte
24a der Verschwenkzylinder 24 sind relativ zum Fahrzeugrahmen 21 seitlich aus- und
binfahrbar. Zu diesem Zweck sind die Ladebäume 22 und die VerschweSzylinder 24 in
Rohrlagern 26 und 27 gelagert. Diese Rohrlager weisen sich quer zur Längsrichtung
des Fahrzeugrahmens 21 erstreckende Rohre auf, indie mit den Ladebäumen 22 bzw.
den Verschwenkzylindern 24 verbundene Lagerzapfen eingreifen. Diese Lagerzapfen
sind quer zur Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar. Diese Verschiebung ist in Figur
9 durch die Pfeile Y angedeutet. Als Verschiebehilfsmittel dienen vorzugsweise in
den Rohrlagern angeordnete Druckmittelzylinder, die in d-er Zeichnung nicht näher
dargestellt sind.
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In Figur 9 sind die Ladebäume 22 und die Verschwenkzylinder 24 in
der Transportstellung dargestellt, in welcher sich die Ladebäume 22 hinter den Fahrzeuga
auten befinden und die Verschwenkzylinder in seitlichen Ausnehmungen des Fahrzeugrahmenes
21 angeordnet sind. Diese seitlichen Ausnehmungen werden durch seitlich offene,
sich in Längsrichtung des Fahrzeugrahmens 21 erstreckende U-Träger gebildet.
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Zum Verbringen der Ladebäume 22 und der Verschwenkzylinder 24 in-die
Ladestellung werden die Lagerzapfen in den Rohrlagern
26 und 27
seitlich ausgefahren, so daß die Ladebäume 22 und die Verschwenkzylinder 24 seitlich
an den Seitenwandungen der aufgesetzten Behälter vorbeigeschwenkt werden können.
Ist diese Stellung erreicht, so wird der Angriffspunkt 25 des Verschwenkzylinders
24 am Ladebaum 22 nach oben verscho-ben ( siehe Figur 8 ) und der Ladebaum 22 ausgefahren,
so daß die Verladearbeit beginnen kann.
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Am rückwärtigen Ende des Fahrgestelles 21 ist weiterhin ein Stützzylinder
28 angeordnet, der den Fahrzeugrahmen 21 während der Verladearbeiten gegen den Untergrund
abstützt.
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Wie weiterhin aus Figur 9 ersichtlich ist, sind die Längsträger des
Fahrzeugrahmes 21 als Schienen 29 ausgebildet, auf den Tragböcke 30 längsverschiebbar
zwangsgeführt sind. Weiterhin weist der Fahrzeugrahmen 21 sich in Längsrichtung
erstneckende, umlaufende Transportketten 31 auf, durch die die Behälter in Längsrichtung
des Fahrzeugrahmens verschoben werden können. Hierdurch ist es möglich, die Behälter
1 auf dem Fahrzeugrahmen 21 ohne Zuhilfenahme der Ladebäume 22 zu verschieben.
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Figur 10 zeigt einen senkrechten Schnitt durch eine der Schienen 29
mit darauf angeordnetem Tragbock 30. Zwischen der Schiene 29 und dem Tragbock 30
sind Rollen 32 angeordnet, durch die die Reibung zwischen dem Tragbock 30 und der
Schienen 29 vermindert
werden soll. An seiner Oberseite weist
der Tragbock 30 einen Zapfen 33 auf, der von unten in den Eckbeschlag 4 eines Behälters
1 eingreift und in diesem mit Hilfe eines Transportsicherungsbolzens 34 festgehalten
wird. Auf diese Weise ist es möglich, die Behälter 1 an dem Tragbock 30 sicher festzulegen.
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In Figur 11 sind die umlaufenden Transs.vrtketten 31 in Draufsicht
und Seitenansicht dargestellt. Diese Transportketten sind als Laschenketten ausgebildet
und in regelmäßigen Abständen mit Mitnehmern 35 versehen, welche die Unterkanten
der Behälter 1 hinterfassen können und auf diese Weise die Behälter 1 entlang den
Schienen 29 verschieben können.
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Patentasprüche
L e e r s e i t e