DE2629045C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Begrenzung eines
Strahls aus flüssigem Metall mit einer Austrittsöffnung
zur Abgabe des Strahls und einer im Bereich der Austrittsöffnung
angeordneten Einrichtung zum Erzeugen eines magnetischen
Wechselfelds zur Schaffung eines Überdrucks in dem Metallstrom
beim Durchtritt durch die Ausgangsöffnung.
Eine derartige Vorrichtung ist bereits bekannt (Hermann:
Handbuch des Stranggießens, Seite 353, Bild 1217, 1218).
Bei der bekannten Einrichtung ist an einem Ausflußrohr ein
Elektromagnet angeordnet, der ein sich quer zur Austrittsöffnung
erstreckendes Magnetfeld erzeugen kann. Versetzt
zu den Polen des Elektromagnetes sind Elektroden angeordnet,
die einen elektrischen Stromfluß durch das flüssige
Metall erzeugen. Durch das Zusammenwirken von magnetischen
Kraftlinien und elektrischem Stromfluß läßt sich eine Änderung
der Ausflußmenge des flüssigen Metalls erreichen.
Ebenfalls bekannt ist eine Metallgießvorrichtung (US-PS
34 63 365), bei der durch das flüssige Metall ein Strom
geleitet wird. Innerhalb der Austrittsdüse wird ein Magnetfeld
erzeugt, dessen Magnetlinien sich senkrecht zur Strömungsrichtung
des Metalls erstrecken. Auch hier wird eine Verlangsamung
oder Beschleunigung der Ausfließgeschwindigkeit
des flüssigen Metalles bezweckt.
Bei den zum Stand der Technik gehörenden Vorrichtungen wird
der Umfang eines aus der Austrittsdüse austretenden Strahles
unregelmäßig. Dies ergibt sich insbesondere aufgrund der
Unregelmäßigkeit in der Ausgangsöffnung der Düse, die von
dem ausströmenden Metall korrodiert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der ein aus
einer Öffnung austretender Strahl flüssigen Metalls begrenzt
bzw. zusammengezogen wird, indem sein Durchmesser verringert
wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen,
daß die Einrichtung zur Erzeugung des Wechselfelds eine
um die Austrittsöffnung angeordnete Spule ist und ein
elektrischer Schirm mit einem Hohlzylinder aus elektrisch
leitendem Material koaxial zu der Spule angeordnet ist,
wobei sich der Schirm in das Innere der Spule erstreckt
und Einrichtungen zur Kühlung der Spule und des Schirms
durch Abfuhr der beim Durchströmen der Spule mit Wechselstrom
erzeugten Wärme vorgesehen sind.
Durch die Erfindung wird es möglich, das ausströmende flüssige
Metall von der Wandung der Düse abzulösen. Dieses Ablösen
geschieht im Bereich der Oberkante des Schirmes. Dadurch
wird es möglich, zur Bildung eines Strahls mit einem verhältnismäßig
kleinen Durchmesser eine Öffnung mit einem verhältnismäßig
großen Durchmesser ohne Verstopfungsgefahr zu benutzen.
Der entstehende abgelöste Strahl erhält eine saubere und
glatte Kontur, und zwar aufgrund der Tatsache, daß die Oberflächenspannung
die Oberfläche des Strahls begrenzt.
Es ist möglich, Knüppel kleinen Durchmessers (von einigen
Millimetern Durchmesser) oder sogar Drähte durch Bildung
eines Strahls kleinen Durchmessers an dem Ausgang der Öffnung
z. B. einer Gießpfanne herzustellen. Weiterhin ist es möglich,
die Strömungsmenge des flüssigen Metallstrahls, seine Geschwindigkeit
oder seinen Druck durch Verringerung des Querschnitts
mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu
regeln. Es ist weiterhin möglich, eine Berührung zwischen
den den Strom flüssigen Metalls umgebenden Materialien und
dem flüssigen Metall zu verhindern und dadurch eine Verschmutzung
oder Verseuchung des flüssigen Metalls durch
die Begrenzungswände zu verhindern oder aufzuheben.
In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
der Schirm aus Kupfer besteht und seine Dicke größer ist
als die Dicke des Hauteffekts in diesem Metall. Unter der
Haut ist dabei derjenige Teil an der Oberfläche der flüssigen
Säule zu verstehen, in dem die von der Spule erzeugten
magnetischen Feldlinien im wesentlichen lokalisiert sind.
In Weiterbildung kann vorgesehen sein, daß zur Erzielung
des Übergangs über eine Stoßstelle zwischen einem ersten
bzw. strömungsaufwärts liegenden Element, dessen unteres
Ende die eine Düse bildende Austrittsöffnung bildet, und
einem zweiten bzw. strömungsabwärts liegenden Element zusätzlich
zu der die Düse umgebenden, an dem Ausgang derselben
angeordneten Spule und dem in das Innere dieser Spule eintretenden
Schirm eine zweite Spule vorgesehen ist, die an
dem Eingang des zweiten bzw. strömungsabwärts liegenden
Elements angeordnet ist und ebenfalls von dem Wechselstrom
durchflossen wird, wobei der Schirm auch in das Innere der
zweiten Spule eintritt. Auf diese Weise wird es möglich,
einen Strahl an einer Stoßstelle zwischen zwei Elementen
zusammenzuziehen, so daß das flüssige Metall von einem ersten
Element zu einem zweiten Element ohne Hängenbleiben an der
Stoßstelle übergeleitet werden kann.
Erfindungsgemäß können Einrichtungen zur Verschiebung des
Schirms gegenüber der eine Düse bildenden Austrittsöffnung
vorhanden sein. Zur Bestimmung des Durchmessers bzw. der
Durchmesserverringerung des Strahls können Einrichtungen
zur Veränderung der Stärke des die Spule bzw. die Spulen
durchfließenden Wechselstroms vorhanden sein.
Beim Gießen von Stahl liegt die Frequenz des verwendeten
Wechselstroms beispielsweise im Bereich von 2500 Hz, während
die Frequenz des Wechselstroms beim Gießen von reinem Aluminium
oder einer Aluminiumlegierung in der Nähe von 500 Hz liegt.
Beim Gießen von reinem Kupfer oder einer Kupferlegierung
liegt die Frequenz des Wechselstroms im Bereich von etwa
500 bis etwa 1000 Hz.
Mit der von der Erfindung vorgeschlagenen Vorrichtung ist
weiterhin das kontinuierliche Gießen aller Metalle, insbesondere
von Stahl, Aluminium, Kupfer und Uran möglich,
und zwar entweder durch Benutzung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Regelung der Strömungsmenge oder eines anderen
Parameters der Strömung, oder durch Benutzung derselben
zur Lösung eines an einer Stoßstelle auftretenden Problems
oder auch durch ihre Benutzung zur Unterdrückung, zum Ersatz
oder zur Verbesserung eines bei einem kontinuierlichen Gießvorgang
üblichen Arbeitsgangs.
Es ist ebenfalls möglich, die Trennung der mehr oder weniger
leitenden Einschlüsse von dem flüssigen Metall durch Ausnutzung
der Tatsache vorzunehmen, daß diese Einschlüsse und das
flüssige Metall verschieden auf den Übergang zwischen der
Zone, in der die magnetische Induktion vorhanden ist (innerhalb
der Spule) und der Zone, in der diese nicht vorhanden ist
(innerhalb des Schirms) reagieren.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die
Zeichnung beschrieben.
Fig. 1 ist ein Axialschnitt durch eine mit den erfindungsgemäßen
Verbesserungen (Spule und Schirm) versehene
Düse.
Fig. 2 ist ein Axialschnitt, welcher die Anwendung
der Erfindung zur Erzeugung einer Stoßstelle
ohne Haftenbleiben an den Wänden derselben
zeigt.
Fig. 3 ist ein Axialschnitt in größerem Maßstab, welcher
die Anordnung der Kraftlinien in dem Fall der
Düse der Fig. 1 zeigt.
Es sei zunächst auf Fig. 1 Bezug genommen,
welche zeigt, daß eine einen Umdrehungskörper bildende Düse
1 mit dem Austrittsdurchmesser D umgebende erfindungsgemäße Vorrichtung
eine Spule 2 mit der gleichen Achse X-X′ wie die Düse 1
mit (nicht dargestellten) Mitteln zur Speisung derselben mit
einem Wechselstrom hoher Frequenz und einen Schirm 3 aufweist,
welcher ebenfalls einen Umdrehungskörper um die Achse X-X′ bildet
und teilweise in das Innere der Spule 2 eintritt, wobei dieser
Schirm aus einem elektrisch leitenden Metall, insbesondere
Kupfer, besteht, wobei Mittel vorgesehen sind, welche gleichzeitig
die Spule 2 (z. B. ein die Windungen der Spule durchströmender
Luftstrom) und den Schirm 3 (z. B. ein durch den in dem
Schirm 3 ausgebildeten Kanal 4 strömendes Strömungsmittel) kühlen.
Wie in Fig. 1 sichtbar, kann die Düse 1 einen
Absatz 5 zum Schutz des in das Innere der Spule 2 eingetretenen
Schirms 3 aufweisen.
Die Erfinder haben festgestellt, daß bei dieser
Ausbildung der durch die Düse 1 strömende Strahl flüssigen
Metalls 6 sich von den Wänden 7 der Düse an der Stelle h des
oberen Randes 8 des Schirms 3 ablöst, da er durch die von der
Spule 2 erzeugten elektromagnetischen Kräfte aus den weiter unten
genauer erläuterten Gründen begrenzt wird. Der so begrenzte
Strahl besitzt einen Durchmesser d, welcher kleiner als der
Durchmesser D ist, und zwar von der Stelle h an, hinter welcher
der begrenzte Strahl 8 nicht mehr mit den Wänden 7 der Düse 1
in Berührung steht.
Man sieht, daß man auf diese Weise genau die
Stelle der Ablösung des Strahls durch Festlegung der Stellung
des Randes 8 des in die Spule 2 eintretenden Schirms 3 bestimmen
kann, wobei Mittel vorgesehen werden können, um den Schirm 3
gegenüber dem Absatz 5 der Düse so zu verschieben, daß die Stelle
verändert werden kann, an welcher sich der Strahl 9 von der
Wand 7 der Düse ablöst.
Andererseits kann man den Durchmesser d des
Strahls durch Veränderung der Stromstärke in der Spule 2 einstellen.
Man kann sogar eine Steuerung des Durchmessers d durch einen
gegebenen Sollwert herstellen.
Diese Erscheinung ist übrigens umkehrbar, wie
aus Fig. 2 hervorgeht, in welcher eine Stoßstelle 10 zwischen
zwei rohrförmigen Elementen 11 (erstes Element oder strömungsaufwärts
liegendes Element) und 12 (zweites Element oder strömungsabwärts
liegendes Element) dargestellt ist. Es werden dann
zwei Spulen 2 a und 2 b, welche die gleiche Achse Y-Y′ wie die
durch die beiden in einer Flucht liegenden rohrförmigen Elemente
11 und 12 gebildete Anordnung haben und von einem Wechselstrom
hoher Frequenz durchflossen werden, und ein Schirm 13 aus
einem elektrisch leitenden Werkstoff, insbesondere Kupfer, vorgesehen,
welcher einen Kühlkanal 14 enthält.
An der Stelle des strömungsaufwärts liegenden
Randes 18 a des Schirms 3 löst sich der Strahl aus flüssigem Metall
16 von der Wand 17 a des strömungsaufwärts liegenden Elements
11 infolge der durch die Spule 2 a erzeugten elektromagnetischen
Begrenzung ab. Umgekehrt legt sich an der Stelle des strömungsabwärts
liegenden Randes 18 b des Schirms 13 der begrenzte
Strahl 19 wieder an die Wand 17 b des strömungsabwärts liegenden
Elements 12 an, so daß ein diese Wand 17 b berührender Strahl 20
entsteht.
Dank der Ablösung an der Stoßstelle 10 erfolgt
der Übergang über diese ohne Haften an den Wänden an der Stelle
derselben, was sehr vorteilhaft ist, da im besonderen jedes Leck
und jede Abnutzung an der Stoßstelle vermieden werden, oder auch
der Zusatz eines beliebigen Körpers zu dem flüssigen Metall durch
die so an der Stoßstelle ausgebildete Zugangsöffnung ermöglicht
wird.
Nachstehend sind die Gründe erläutert, aus welchen
gemäß den Erfindern die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung
die Erzielung einer Begrenzung des Strahls ermöglicht.
Zur Erzielung der Begrenzung einer zylindrischen
Säule eines elektrisch leitenden Strömungsmittels in Ruhe genügt
es, diese der Wirkung von zentripetalen elektromagnetischen
Kräften auszusetzen, welche durch die Wechselwirkung eines Magnetfeldes
und von geeigneten elektrischen Strömen erhalten werden.
Ein solches System mit einem Magnetfeld und elektrischen
Strömen hat dagegen nicht die gleiche Wirkung auf einen in Bewegung
befindlichen Zylinder eines elektrisch leitenden Strömungsmittels.
In einer Strömung eines derartigen Strömungsmittels sind
nämlich zwei Größen Invarianten, nämlich:
- die Strömungsmenge Q = SV,
worin S den Querschnitt, V die Geschwindigkeit, P den Druck,
ρ die Volumenmasse des flüssigen Metalls und g die Erdbeschleunigung
bedeuten.
Zur Erzielung der Begrenzung oder der Zusammenziehung
eines in Bewegung befindlichen Stromfadens eines flüssigen
Metalls, um ihn von der Wand abzulösen, muß der Querschnitt S
verringert und somit die Geschwindigkeit V erhöht werden (da Q
konstant ist), so daß der Druck verringert werden muß, welcher
inmitten der Strömung herrscht (da H konstant ist und V vergrößert
wurde).
Man sieht daher, daß ein einen inneren Überdruck
erzeugendes System von zentripetalen Kräften die Begrenzung
eines Zylinders eines elektrisch leitenden Strömungsmittels in
Ruhe ermöglicht, daß aber ein gleiches System von zentripetalen
Kräften die Ausdehnung eines sich bewegenden elektrisch leitenden
Strömungsmittelstromfadens zur Folge hat. Diese Erscheinung
hat bisher zum Versagen der meisten Versuche der Begrenzung von
sich bewegenden flüssigen Metallen geführt.
In dem System der Fig. 1 ist der flüssige Metallstrahl
6 in ein magnetisches axiales Wechselfeld getaucht, und
es entsteht in ihm ein induzierter Kreisstrom in Phase mit dem
Magnetfeld . Jede Volumeneinheit des Metalls des Strahls 6 wird
dann einer Kraft unterworfen, welche gleich dem Vektorprodukt
von und ist, wobei diese Kraft radial und zentripetal ist.
Es entsteht also in der Masse des durch die Spule 2
strömenden flüssigen Metalls ein solcher Überdruck, daß der durch
diese Spule erzeugten Lorentzkraft durch einen zentrifugalen
Druckgradienten vollkommen das Gleichgewicht gehalten wird. Die
Tatsache, diesen Überdruck erzeugt zu haben und ihn schnell aufheben
zu können, ermöglicht tatsächlich die Verringerung des
Drucks und somit die Erhöhung der Geschwindigkeit
und die Verringerung des Querschnitts, was gerade das angestrebte
Ziel darstellt.
Die Zusammenziehung erfolgt sehr schnell, wenn die
Aufhebung des Überdrucks und somit der magnetischen Induktion B
ihrerseits sehr schnell erfolgt. Die Aufgabe des in das Innere
der Spule 2 eintretenden leitenden Schirms 3 besteht nun gerade
in der plötzlichen Aufhebung der magnetischen Induktion.
Infolge der verhältnismäßig hohen Frequenz des die
Spule durchfließenden Wechselstroms dringt das Feld nur über
eine geringe Dicke in das die Säule 6 bildende flüssige Metall
ein, wie dies aus Fig. 3 hervorgeht, in welcher die Kraftlinien
des Magnetfeldes bei 21 a innerhalb der Säule 6 dargestellt sind.
Die in der "Haut" an der Oberfläche der flüssigen Säule 6 lokalisierten
Feldlinien 21 a verlassen die Säule plötzlich an der
Stelle des oberen Randes 8 des Schirms 7, um in diesen Schirm
einzutreten (Feldlinien 21 b). Wenn der Schirm 3 eine genügende
Dicke hat, verschwindet das Magnetfeld plötzlich und gänzlich
aus dem flüssigen Strahl, sobald dieser in die durch den Schirm
3 geschützte Zone kommt. Hierdurch tritt eine sehr plötzliche
Abnahme des Drucks in dem Strahl in axialer Richtung und somit
eine Zusammenziehung des Stromfadens aus flüssigem Metall (begrenzter
Stromfaden 9), welche eine Ablösung des Strahls von der
Wand 7 an der Stelle des oberen Randes 8 des Schirms 3 zur Folge
hat, auf.
Die Begrenzung des flüssigen Metallstrahls, welche
nicht mit einer Spule allein hergestellt werden kann, wird so
dank der Kombination der Spule 2 mit dem Schirm 3 erhalten.
Es soll jetzt untersucht werden, wie man die gewünschten
Kenngrößen durch Wahl der verschiedenen Parameter der
Vorrichtung erhalten kann, deren Einfluß nacheinander untersucht
wird. Diese Parameter sind die Frequenz des durch die Spule
2 geschickten Stroms, die Stärke desselben und schließlich
die aufgewandte elektrische Leistung.
Die Frequenz f des durch die Spule 2 geschickten
Stroms muß so eingestellt werden, daß die Eindringtiefe δ der
magnetischen Induktion den beiden folgenden Bedingungen genügt:
w < R
δ < e,
δ < e,
wobei R der Halbmesser des Metallstrahls vor der Zusammenziehung
(R = D/2) und e die Dicke des Metallschirms 3 ist.
Es gilt:
worin σ m und s c die elektrische Leitfähigkeit des den Strahl 6
bildenden Metalls (z. B. Stahl oder Aluminium) bzw. des den
Schirm 3 bildenden Metalls (z. B. Kupfer) darstellen.
Für flüssige Stähle mit einer Leitfähigkeit σ m
in der Nähe von 10⁶Ω -1 m -1 und für einen Strahl mit einem Halbmesser
von 1 cm liegt die einzuhaltende Frequenz in der Nähe von
2500 Hz. Die Mindestdicke des Schirms beträgt dann, wenn er aus
Kupfer ist
Bei einem Metallstrahl
mit höherer Leitfähigkeit, wie Aluminium oder flüssiges Kupfer,
( σ m = 5 · 10⁶ Ω -1 m -1) würde die günstigste Frequenz niedriger
sein (f ∼ 500 Hz für Aluminium oder seine Legierungen und zwischen
etwa 500 und 1000 Hz für Kupfer und seine Legierungen).
Die Stärke des durch die das Magnetfeld erzeugende
Induktionsspule 2 geschickten Stroms bestimmt den Wert der magnetischen
Induktion B sowie der Zusammenziehung α des Strahls
( α ist gleich dem Verhältnis zwischen den Durchmessern des
Strahls nach und vor der Zusammenziehung: α = ).
Für einen Metallstrahl mit der Anfangsgeschwindigkeit
V₀ erhält man:
worin l die Länge der Spule, nI die Zahl der induzierenden Amperewindungen
und p bzw. µ die Volumenmasse des flüssigen Metalls
bzw. die magnetische Permeabilität desselben sind, wie oben.
Die nachstehende Tabelle gibt die Werte der Zusammenziehung
α an, welche mit einem Strahl 6 aus flüssigem Stahl
für mehrere Werte der Anfangsgeschwindigkeit V₀ des Metalls (in
cm/s) und verschiedene Amperewindungszahlen, welchen Werte der
magnetischen Induktion B₀ in Gauß entsprechen (wobei die Länge
der Spule hier 13 cm beträgt), erhalten wurden.
Die Spule 2 besitzt eine im wesentlichen induktive
Impedanz. Man kombiniert sie daher mit einer Anordnung von
(nicht dargestellten) Kondensatoren, um einen auf die Nutzfrequenz
f abgestimmten Stromkreis zu erhalten. Unter diesen Bedingungen
ist die in der durch die Spule 2 und die Kondensatoranordnung
aufgewandte Leistung, welche von dem äußeren (nicht dargestellten)
Netz geliefert werden muß, eine reine Wirkleistung, welche
für das in der obigen Tabelle angegebene Beispiel niemals einige
Kilowatt übersteigt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann vorteilhaft
folgende Anwendungen finden:
- Benutzung einer Öffnung verhältnismäßig großen Durchmessers, um jedoch einen Strahl mit verhältnismäßig kleinem Durchmesser ohne Gefahr einer Verstopfung der Öffnung zu erhalten;
- Herstellung von Knüppeln kleinen Durchmessers (von größenordnungsmäßig einigen Millimetern) oder gegebenenfalls von kleinen Barren ohne Berührung mit den Wänden der Kokille, wobei die plötzliche Aufhebung der magnetischen Induktion die Begrenzung des Knüppels oder des Barrens bewirkt, wobei Mittel zur Kühlung des Knüppels oder des Barrens während seiner Begrenzung sind;
- Fortfall eines der Arbeitsgänge der üblichen Ziehvorgänge, da durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Strahl gebildet wird, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser der Öffnung ist, was die Verminderung der Kapitalsanlagen und der Betriebskosten einer Drahtziehanlage ermöglicht. Man kann auf diese Weise Rohlinge von Metalldrähten (z. B. Stahldrähten und Aluminiumdrähten) herstellen, wobei Kühlmittel vorgesehen sind, welche den zusammengezogenen Strahl erstarren lassen;
- Lösung zahlreicher Aufgabe bei Stoßstellen oder der Abdichtung von Stoßstellen durch Beherrschung der freien Oberfläche des flüssigen Metalls in der Zone, in welcher diese von den Wänden abgelöst ist, mit besonderer Anwendung auf die Stoßstellenprobleme, welche bei der Speisung der Kokillen für waagerechten kontinuierlichen Guß von Stahl auftreten.
- Benutzung einer Öffnung verhältnismäßig großen Durchmessers, um jedoch einen Strahl mit verhältnismäßig kleinem Durchmesser ohne Gefahr einer Verstopfung der Öffnung zu erhalten;
- Herstellung von Knüppeln kleinen Durchmessers (von größenordnungsmäßig einigen Millimetern) oder gegebenenfalls von kleinen Barren ohne Berührung mit den Wänden der Kokille, wobei die plötzliche Aufhebung der magnetischen Induktion die Begrenzung des Knüppels oder des Barrens bewirkt, wobei Mittel zur Kühlung des Knüppels oder des Barrens während seiner Begrenzung sind;
- Fortfall eines der Arbeitsgänge der üblichen Ziehvorgänge, da durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Strahl gebildet wird, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser der Öffnung ist, was die Verminderung der Kapitalsanlagen und der Betriebskosten einer Drahtziehanlage ermöglicht. Man kann auf diese Weise Rohlinge von Metalldrähten (z. B. Stahldrähten und Aluminiumdrähten) herstellen, wobei Kühlmittel vorgesehen sind, welche den zusammengezogenen Strahl erstarren lassen;
- Lösung zahlreicher Aufgabe bei Stoßstellen oder der Abdichtung von Stoßstellen durch Beherrschung der freien Oberfläche des flüssigen Metalls in der Zone, in welcher diese von den Wänden abgelöst ist, mit besonderer Anwendung auf die Stoßstellenprobleme, welche bei der Speisung der Kokillen für waagerechten kontinuierlichen Guß von Stahl auftreten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt außerdem
den wertvollen Vorteil, die Vorwärmung des flüssigen Metalls
mittels der in diesem strömungsaufwärts von der Zusammenziehung
induzierten Wirbelströme zu ermöglichen und so die Gefahr einer
Verstopfung oder anderer durch eine vorzeitige Kühlung erzeugter
Störungen zu verringern.
Es sei auf die große Anpassungsfähigkeit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung an vorhandene Anlagen hingewiesen,
da die Vorrichtung keine besonderen geometrischen Verhältnisse
und keine genauen Abmessungen der Spule oder des
Schirms verlangt.
Zum Schluß seien zwei Zahlenbeispiele für mögliche
Anwendungen der Erfindung angegeben.
- spezifischer Widerstand im warmem Zustandδ = 160 · 10-8 Ω/m
- Dichte des flüssigen Stahlsρ = 7 · 10³ kg/m³
- dynamische Viskositätn = 4 · 10-2 Poisen
- TemperaturT = 1580°C
- Druck strömungsaufwärtsP₀ = 1 bis 2 · 10-5 Pa
-
D
= 40 bis 50 mm
-
-
d
= 30 bis 40 mm
Hierdurch wird das Platzen des Stahls verhindert
und seine Qualität verbessert.
-
D
= 50 bis 100 mm
-
-
d
= 40 bis 90 mm
-
-
P
₀ = 1 bis 2 · 10⁵ Pa
-
P
s
= 1 bis 1,5 · 10⁵ Pa
- lotrechtes oder waagerechtes System.
Die Erfindung kann natürlich abgewandelt werden.
Insbesondere kann man, anstatt die Aufhebung der
magnetischen Induktion und somit des Überdrucks in dem Strahl
mittels eines Schirms vorzunehmen, eine andere, mit einer zweiten
Wechselstromquelle verbundene Spule vorsehen, welche man von
einem elektrischen Strom in Gegenphase mit dem in der ersten
Spule fließenden Strom durchfließen läßt. Das Ergebnis ist das
gleiche, nämlich die genaue Aufhebung der Amperewindungen außerhalb
des Stromfadens von flüssigem Metall. Diese Ausführungsabwandlung
ermöglicht die Anpassung der Vorrichtung an niedrige
Frequenzen, für welche ein für höhere Frequenzen vorgesehener
Schirm nicht mehr die magnetische Induktion vollständig entfernen
könnte. Bei Änderung der Frequenz ändert sich nämlich die Dicke
der Haut ebenfalls, während die Dicke des Schirms fest bleibt.
Die andere, mit der Spule 2 in Gegenphase befindliche Spule ist
vollkommen einem Schirm gleichwertig, dessen veränderliche Dicke
sich stets der benutzten Frequenz anpassen würde.
Claims (5)
1. Vorrichtung zur Begrenzung eines Strahles aus flüssigem
Metall mit einer Austrittsöffnung zur Abgabe des Strahls
und einer im Bereich der Austrittsöffnung angeordneten
Einrichtung zum Erzeugen eines magnetischen Wechselfelds
zur Schaffung eines Überdrucks in dem Metallstrom beim
Durchtritt durch die Ausgangsöffnung, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zur Erzeugung des Wechselfelds
eine um die Austrittsöffnung angeordnete Spule (2) ist
und ein elektrischer Schirm (3) mit einem Hohlzylinder
aus elektrisch leitendem Material koaxial zu der Spule
(2) angeordnet ist, wobei sich der Schirm (3) in das
Innere der Spule (2) erstreckt und Einrichtungen zur
Kühlung der Spule (2) und des Schirms (3) durch Abfuhr
der beim Durchströmen der Spule (2) mit Wechselstrom
erzeugten Wärme vorgesehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schirm (3) aus Kupfer besteht und seine Dicke
größer ist als die Dicke des Hauteffekts in diesem Metall.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Erzielung des Übergangs über eine Stoßstelle
zwischen einem ersten oder strömungsaufwärts liegenden
Element (11), dessen unteres Ende die eine Düse bildende
Austrittsöffnung bildet, und einem zweiten oder strömungsabwärts
liegenden Element (12) zusätzlich zu der die
Düse (1) umgebenden, an dem Ausgang derselben angeordneten
Spule (2 a) und dem in das Innere dieser Spule eintretenden
Schirm (13) eine zweite Spule (2 b) vorgesehen
ist, die an dem Eingang des zweiten oder strömungsabwärts
liegenden Elementes (12) angeordnet ist und ebenfalls
von dem Wechselstrom durchflossen wird, wobei der Schirm
(13) auch in das Innere der zweiten Spule (2 b) eintritt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet
durch Einrichtungen zur Verschiebung des Schirms
(3, 13) gegenüber der eine Düse bildenden Austrittsöffnung.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet
durch Einrichtungen zur Veränderung der Stärke des
die Spule (2) oder die Spulen (2 a, 2 b) durchfließenden
Wechselstroms.
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