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Siebfeld
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Siebfeld aus einem steifen, rahmenartigen
Traggitter über dessen Zwischenräume gummielastische Siebelemente aufgesetzt sind,
die längs der Gitterstreben unter Ausbildung einer durchgehenden Siebfläche aneinander
stoßen und mit an den Rändern benachbarter Siebelemente sich paarweise ergänzenden,
unterseitigen Vorsprüngen durch Löcher in den Gitterstreben hindurchgesteckt sind.
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In der DT-OS 24 37 809 ist ein Siebfeld dieser Art beschrieben, bei
dem jedoch die unterseitigen Vorsprünge als rastende Druckknöpfe ausgesildet sind.
Die Befestigung der Siebelemente auf dem Traggitter erfolgt dort durch eine Schnappverbindung,
dazu muß man die jeweils benachbarten Siebelemente vor dem Aufsetzen auf das Traggitter
aneinanderhalten, damit sich die beiderseitigen Vorsprünge in bekannter Weise zu
je einem Rastknopf ergänzen,
der dann durch die Löcher in den Gitterstreben
hindurchgestecki erden kann. Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, daß man di einzelnen
Siebelemente nur schwer nacheinander auf das Traggitter aufsetzen kann, weil die
an den Stoßflächen der sich zu jeweils einem Druckknopf ergänzenden Vorsprünge auftretenden
Adhäsions- und Kohäsionskräfte eine Relativbewegung zwischen den nebeneinander liegenden
Vorsprüngen beeinträchtigen.
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Schließlich tritt an den Stoßflächen der benachbarten Vorsprünge an
den Siebelementen wegen der Schnappwirkung eine besonders hohe Flächenpressung auf.
Aus diesen Gründen ist bei dem bekannten Siebboden das nachträgliche Auswechseln
einzelner Siebelemente sehr erschwert. Man kann zwar an den pilzförmigen Vorsprüngen
der Siebelemente Schlitze vorsehen, um sie für eine Rückführung durch die Löcher
der Gitterstreben zusammendrücken zu können, damit wird zugleich die Rastwirkung
wieder beeinträchtigt. Deshalb sieht man dabei in der Regel vor, die pilzförmigen
Vorsprünge an den auszuwechselnden Siebelementen auf der Unterseite des Traggitters
abzuschneiden, um danach auf der Oberseite des Traggitters das betreffende Siebelement
herausheben zu können. Beschädigungen der auszuwechselnden Siebelemente sind kaum
auszuschließen, wodurch eine Wiederverwendung der ausgewechselten Siebelemente oft
nicht mehr möglich ist. Der bekannte Siebboden eignet sich daher nicht für eine
mehrmalige Umrüstung der Siebelemente, bei der ausgewechselte Siebelemente an gleicher
oder anderer Stelle erneut auf das Traggitter aufgesetzt werden können.
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Im übrigen ist es grundsätzlich bekannt, bei Siebfeldern gummielastische
Siebelemente vorzusehen, die auf einem starren Traggitter befestigt sind. Dazu besitzen
die Gitterstreben der Traggitter Löcher, durch die in die Siebelemente eingebettete
Befestigungsschrauben hindurchgesteckt und auf der Unterseite durch Muttern fixiert
werden ("Aufbereitungs-Technik", 8/1967, S. 646 ff.
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u. "Aufbereitungs-Technik ", 11/1970, S. 383 ff.). Bei derartigen
Siebböden gestaltet sich das Auswechseln einzelner Siebelemente noch umständliche,
weil man zum Anbringen oder Lösen der Befestigungsschrauben
besondere
Werkzeuge benötigt und außerdem im Betrieb der Siebböden die Befestigungsschrauben
stark verrotten Bei Siebfeldern mit gummielastischen Siebelementen ist es auch schon
bekannt, längs deren Ränder pilzförmige Ansätze vorzusehen, die nach Art von Druckknöpfen
in zwischen den Siebelementen angeordneten Verbindungsstegen lösbar eingreifen (DT-AS
1 814 839).
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Hierbei liegen die anker artigen Ansätze parallel zur Ebene der Siebelemente,
weshalb ihr seitlicher Uberstand durch die Verbindungsstege ausgeglichen werden
muß.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, bei einem Siebfeld
der eingangs genannten Art in Abkehr von den Schnappverbindungen die unterseitigen
Vorsprünge an den Siebelementen als Steckelemente mit separat anzubringenden Verriegelungen
auszubilden.
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Diese Aufgabe wird bei einem Siebfeld der gattungsgemäßen Art nach
der Erfindung dadurch gelöst, daß die unterseitigen Vorsprünge an den Siebelementen
diametral längsgeschnittene Halbröhren sind, deren Schnittflächen mit den Seitenflächen
der Siebelemente fluchten und deren halbe Durchgangs löcher sich in dazu koaxialen
Halblöchern in den Seitenflächen bis zur Oberseite der Siebelemente fortsetzen,
wobei in die sich ergänzenden Durchgangslöcher der Halbröhren und der Halblöcher
der Siebelemente deren elastisches Material aufweitende Befestigungsstifte eingesetzt
sind.
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Der besondere Vorteil eines erfindungsgemäßen Siebfeldes liegt darin,
daß die Siebelemente zunächst in ziemlich loser Anordnung auf das Traggitter aufgesteckt
werden können, wobei noch eine Ausrichtung der einzelnen Siebelemente möglich ist.
Im Gegensatz zu bekannten Ausführungen mit Rastelementen ist ein Verspannen der
Siebelemente beim Aufsetzen auf das Traggitter nicht beabsichtigt. Dann erst erfolgt
die Fixierung der Siebelemente durch Einsetzen der Befestigungsstifte. Zum Abnehmen
der Siebelemente
vom Traggitter müssen lediglich die Befestigungsstifte
wieder entfernt werden, womit man wieder den losen Verbund der betreffenden Siebelemente
mit dem Traggitter erreicht und diese Siebelemeiite leicht auswechseln kann. Auch
die Anbringung der Befestigungsstifte ist sehr einfach, man kann sie leicht von
Hand eindrücken und für das Lösen der Siebelemente entweder nach unten aus dem Traggitter
herausschlagen oder mit einem üblichen Werkzeug auf der Oberseite der Siebelemente
herausziehen.
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Die weiteren Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und aus der nachfolgenden Beschreibung.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung an Ausführungsbeispielen
noch näher erläutert. Dabei zeigen: Fig. 1 die Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Siebfeld mit aufgesetzten Siebelementen, Fig. 2 die Draufsicht auf einen weiteren
erfindungsgemäßen Sieb feld mit aufgesetzten Siebelementen, Fig. 3 eine perspektivische
Teilansicht eines einzelnen Siebelementes für einen erfindungsgemäßen Sieb feld,
Fig. 4 ' einen TeiTschnitt durch einen erfindungsgemäßen Siebfeld , Fig.5-7 u. 9
Ausführungsformen der Befestigungsstifte für einen erfindungsgemäßen Siebfeld und
Fig. 8 eine Randleiste für einen erfindungsgemäßen Sieb feld Man erkennt in den
Figuren 1 und 2 ein Siebfeld, das sich aus einem rahmenartigen Traggitter 1 und
darauf angeordneten Siebelementen 4 zusammensetzt. Das Traggitter 1 besteht aus
kreuzend oder versetzt kreuzend verlaufenden Gitterstreben 2, die Zwischenräume
umschließen,
welche von je einem Siebelement 4 überdeckt werden. Zur -cfestigung der Siebelemente
4 besitzen die Gitterstreben 2 an ihrer Oberseite durchgehende Löcher 3. Zweckmäßig
handelt es sich bei den Gitterstreben 2 um nach unten offene (Fig 4) oder nach der
Seite hin offene (Fig. 7) U-Profile, die eine ausreichende Festigkeit des gesamten
rahmenartigen Traggitters 1 sicherstellen Über dem Traggitter 1, das durch geschlossene
Ränder der Siebelemente 4 vor Verschleiß durch das Schüttgut geschützt ist, bilden
die Siebelemente 4 eine durchgehende Siebfläche. Die Siebelemente 4 besitzen in
der Regel Sieböffnungen 5 für den Durchtritt des Schüttgutes. Die Siebelemente 4
können aber auch als Platten in völlig geschlossener Ausführung, d.h. ohne Sieböffnungen
5, ausgeführt sein. Sie bilden dann eine Verschleißschutzfläche beispielsweise für
das Traggitter 1. Derart geschlossene Siebplatten benötigt man beispielsweise an
der stark beanspruchten Aufschlagstelle einer Siebmaschine oder auch an den Seitenwänden
des zugehörigen Siebkastens. In allen Fällen bestehen die Siebelemente 4 aus einem
gummielastischen Werkstoff, der sich als besonders widerstandsfähig gegen das schleißende
Schüttgut bewährt hat. Außerdem können die hierfür in Betracht kommenden Kunststoffe
leicht in Formen zu den Siebelementen 4 gegossen werden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzen die Siebelemente 4 einzelne Siebzonen 6, die durch Zwischenstege 7 miteinander
verbunden sind. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind in die Siebzonen 6 die
dagegen verhältnismäßig kleinen Sieböffnungen 5 eingearbeitet. In anderer Ausführung
können jedoch auch die Zwischenstege 7 unmittelbar die jeweiligen Sieböffnungen
umschließen. Die Zwischenstege 7 der Siebelemente 4 erstrecken sich zwischen Randstegen
8, mit denen die Siebelemente 4 unterseitig auf den Gitterstreben 2 auf liegen.
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In wahlweiser Ausführung können die Siebelemente 4 zwischen den Randstegen
8 und/oder den Zwischenstegen 7 separate, vorgefertigte Bauteile besitzen, die die
Siebzonen 6 bilden. Dabei können die
Siebzonen 6 aus einem anderen
Material bestehen, als die Randstege 8 bzw. ie Zwischenstege 7. Beispielsweise können
die Siebzonen 6 aus einem weichen, höher elastischen Kunststoff gefertigt sein als
die Randstege 8 und die Zwischenstege 7. In anderer Ausbildung können die Siebelemente
4 einstückig einschließlich der Siebzonen 6 gegossen sein.
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Zur lösbaren Befestigung auf dem Traggitter 1 besitzen die Siebelemente
4 an ihren auf den Gitterstreben 2 aufliegenden Randstegen 8 unterseitige Halbröhren
10, wie besonders in Fig. 3 veranschaulicht ist. Die Halbröhren 10 sind einstückig
an die Siebelemente 4 angeformt und bestehen somit auch aus dem gleichen gummielastischen
Werkstoff, wie er zumindest für die Randstege 8 verwendet ist. Die Halbröhren 10
sind diametral in Längsrichtung aufgeschnitten und so an den Siebelementen 4 angeordnet,
daß ihre Schnittflächen 11 mit den Seitenflächen 9 der Siebelemente 4 in einer Ebene
liegen. Die Anzahl und Anordnung der Halbröhren 10 an den Siebelementen 4 ist auf
die Lage der Löcher 3 in den Gitterstreben 2 des Traggitters 1 abgestimmt. Die Form
der Halbröhren 10 kann grundsätzlich beliebig gewählt sein, in bevorzugter Ausführung
sind die Halbröhren 10 jedoch kreisrund bzw. halbzylindrisch. Der äußere Durchmesser
der Halbröhren 10 ist etwas kleiner als der Durchmesser der Löcher 3 in den Gitterstreben
2. Die Halbröhren 10 lassen sich deshalb leicht mit geringfügigem Spiel in die jeweiligen
Löcher 3 einsetzen. In bevorzugter Ausführung ist der Überstand der Halbröhren 10
nach unten über die Unterseite der Siebelemente 4 hinaus so bemessen, daß bei Auflage
des jeweiligen Siebelementes 4 auf der Oberseite der Gitterstreben 2 die durch die
Löcher 3 hindurchragenden Halbröhren 10 nach unten noch über die Wandung der Gitterstreben
2 vorstehen. Dieser Überstand ist für die Befestigung der Siebelement 4 über die
Halbröhren 10 von besonderer Wichtigkeit, darauf wird weiter unten noch näher eingegangen.
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Nachfolgend wird in der Regel die bevorzugte halbrunde Ausführung
der Halbröhren 10 zugrundegelegt. Die Halbröhren 10 besitzen ein inneres Durchgangsloch
12, das eine halbzylindrische
Form hat und sich etwa bis zur Mittenebene
der Siebelemente 1 erstreckt. Weiter nach oben setzt sich das Durchgangsloch in
einer Halböffnung 13 fort, die bis zur Oberseite der Siebelemente 4 reicht. In bevorzugter
Ausführung hat das Halbloch 13 ein etwas größeren Durchmesser als das Durchgangsloch
12, wodurch ein Absatz 14 am übergang zwischen dem Durchgangsloch 12 und der Halbbohrung
13 gebildet ist. Vorteilhaft ist die Tiefe des Absatzes 14 von der Oberseite des
Siebelementes 4 her gesehen gleich groß oder größer als der Überstand der Halbröhren
10 über die Unterseite des Siebelementes 4, damit bei etwas größerem Durchmesser
der Halbbohrung 13 gegenüber den Halbröhren 10 eine gute Stapelbarkeit der Siebelemente
4 erreicht ist. Es lassen sich dann nämlich die Halbröhren 10 des einen Siebelementes
in die Halbbohrungen 13 des benachbarten Siebelementes einstecken, womit sich als
Stapelhöhe lediglich die Sumne der Einzelstärken der Siebelemente 4 ergibt. Allein
bei dem am einen Ende des Stapels angeordneten Siebelementes mit nach außen zeigenden
Halbröhren 10 ergibt sich ein überstand, der jedoch nicht störend ist.
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Die Siebelemente 4 lassen sich mit ihren Halbröhren 10 leicht auf
die jeweiligen Gitterstebe 2 des Traggitters 1 auf legen Dabei füllen die Halbröhren
10 mit etwas Spiel jeweils eine Hälfte der Löcher 3 in den Gitterstreben 2 aus.
Da die Siebelemente 4 auf dem Traggitter 1 mit ihren Seitenflächen 9 fugenlos aneinander
gelegt werden, nehmen die Halbröhren 10 mit ihren Durchgangslöchern 12 und den Halblöchern
13 benachbarter Siebelemente 4 eine spiegelbildliche Lage zueinander ein. Sie ergänzen
sich dabei zu einer zylindrischen Vollröhre mit einem zylindrischen Durchgangsloch
12 und einer entsprechenden Bohrung 13, die durch das jeweilige Loch 3 in der Gitterstrebe
2 des Traggitters 1 hindurchragt. Da die sich dergänzenden Halbröhren 10 ohne jede
Pressung und spannungsfrei in'den Löchern 3 der Gitterstreben 2 sitzen, können die
Siebelemente 4 unabhängig voneinander auf die Gitterstreben 2 aufgesetzt werden.
Das Spiel zwischen den einzelnen Siebelementen 4 kann so ausreichend groß bemessen
sein, daß die Reibung an den Seitenflächen 9
der Siebelemente 4
vernachlässigbar ist. Anfasungen 15 an der unteren Stirsite der Halbröhren 10 erleichtern
noch das Einführen der .qiebelemer,te 4 bis zum Eingriff der Halbröhren 10 in die
betreffenden Löcher 3 der Gitterstreben 2.
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Bestimmungsgemäß sollen die auf das Traggitter 1 lediglich aufgesteckten
Siebelemente 4 durch die in die Löcher 3 eingeführten Halbröhren 10 lediglich in
Richtung der Siebebene vorfixiert sein. Dabei ist die sogenannte Luft zwischen den
einzelnen Siebelementen 4 noch so ausreichend groß, daß die aufgesteckten Siebelemente
nachträglich einjustiert werden können.
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Die Befestigung der Siebelemente 4 senkrecht zur Siebebene erfolgt
dann nachträglich durch Befestigungsstifte 16, die in die Löcher 13 bzw. die Durchgangslöcher
12 von der Oberseite her eingedrückt werden. Man benötigt also für die Befestigung
der Siebelemente 4 keine Werkzeuge, wie einen Handhammer oder dergleichen.
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Ein solcher Befestigungsstift 16 ist in Fig. 3 in abgesprengter Anordnung
dargestellt. Er besitzt einen oberseitigen Kopf 18, der im Durchmesser an die Bohrung
13 angepaßt ist, um einen möglichst fugenfreien Sitz zu gewährleisten. Die Höhe
des Kopfes 18 entspricht dem Abstand des Absatzes 14 bis zur Oberseite des jeweiligen
Siebelementes 4. Der eingeführte Befestigungsstift 16 schließt im Normalfall mit
seinem Kopf 18 bündig mit der Oberseite des Siebelementes 4 ab. Nach unten hin besitzt
der Befestigungsstift 16 einen gegenüber dem Kopf 18 verjüngten Hals 17, dessen
Durchmesser an den Durchmesser der Durchgangslöcher 12 angepaßt ist. Am unteren
Ende hat der Befestigungsstift 16 in Umfangsrichtung an seinem Hals 17 einen Ringwulst
19, an den sich zum freien unteren Ende des Befestigungsstiftes 16 hin noch eine
Verjüngung 20 anschließt.
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Die Befestigungsstifte 16 können ebenso wie die Siebelemente 4 aus
elastischem Werkstoff bestehen. Die Funktion eines solchen Befestigungsstiftes 16
erkennt man in Fig. 4. Die Befestigungsstifte 16 werden beispielsweise von Hand
mit ihrem Hals 17
durch die Durchgangslöcher 12 der benachbarten
Siebelemente 4 hindurchgedrtckt. Dabei muß sich der Wulst 19 am Hals 17 der Befestigungsstifte
16 durch das im Durchmesser kleinere Durchgangsloch 12 hindurchzwängen. Da die Halbröhren
10 ebenso wie die gesamten Siebelemente 4 aus gummielastischem Material bestehen,
kann die Wandung der Durchgangslöcher 12 entsprechend nachgeben. Andererseits können
in elastischer Ausführung auch die Befestigungsstifte selbst nachgiebig sein. Die
axiale Höhe des Wulstes 19 an den Befestigungsstiften 16 ist nun so gewählt, daß
beim Aufsetzen des Kopfes 18 auf den Absatz 14 zwischen dem Durchgangsloch 12 und
der Bohrung 13 der Wulst 19 etwa in Höhe der Unterkante der Löcher 3 der Gitterstreben
2 liegt. Dadurch werden die Halbröhren 10 unmittelbar beim Austritt aus den Löchern
3 der Gitterstreben 2 aufgeweitet, wodurch sich eine über den Durchmesser der Löcher
3 radial vorstehende Verformung 31 der Halbröhren 10 ergibt. Durch diese Verformung
31 sind die Siebelemente 4 bei eingedrückten Befestigungsstiften 16 an den Gitterstreben
2 fixiert. Ein Lösen der Siebelemente 4 von den Gitterstreben 2 des Traggitters
1 ist sehr einfach, indem man in umgekehrter Bewegungsrichtung die Befestigungsstifte
16 wieder aus den Durchgangslöchern 12 bzw. den Bohrungen 13 der Halbröhren 10 heraustreibt
bzw. -zieht.
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Eine andere Ausführungsform für den Befestigungsstift 16, der von
oben her aus dem Durchgangsloch 12 bzw. der Bohrung 13 der Halbröhren 10 entfernt
werden kann, ::?ist Fig. 5. Von oben her ist in den Kopf 18 des Befestigungsstiftes
16 ein Ringspalt 25 eingearbeitet, der fast bis zur Unterkante des Kopfes 18 abgesenkt
ist. Der Durchmesser des Ringspaltes 25 entspricht etwa dem Durchmesser des Halses
17 des Befestigungsstiftes 16. Dadurch teilt sich der Kopf 18 in einen inneren Kern,
der eine Verlängerung des Halses 17 nach oben darstellt und in eine äußere Hülse,
die lediglich noch über einen schmalen Sollbruchsteg 26 am Unterende des Ringspaltes
25 mit dem inneren Kern des Kopfes 18 verbunden ist. Drückt man auf einen derart
ausgebildeten Befestigungsstift 16 in eingesetztem Zustand von oben her auf den
inneren
Kern des Kopfes 18, dann schert der Sollbruchsteg 26 ab und diese innere Kern kann
zusammen mit dem Hals 17 nach unten aus den sich ergänzenden Halbröhren 10 herausgetrieben
werden. Bei dieser Ausführung braucht man daher den Wulst 19 am Hals 17 des Be-estigungsstiftes
16 nicht wieder durch das gesamte Durchgangsloch 12 der Halbröhreiq 10 hindurchzuzwängen.
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Eine weitere Ausführungsform des Befestigungsstiftes 16 ist in Fig.
9 dargestellt. Beispielhaft besitzt hier der Spannwulst 19 am Hals 17 nach oben
hin einen scharfen Absatz 34, um in eingesetztem Zustand der Verformung 31 an den
Halbröhren 10 eine entsprechende Kontur zu geben. Im Zusammenwirken mit der jeweiligen
Unterkante der Löcher 3 in den Gitterstreben 2 erreicht man einen Formschluß zwischen
den Gitterstreben 2 und den Halbröhren 10. Grundsätzlich könnten die Befestigungsstifte
16 auch so ausgebildet sein, daß sie die Halbröhren 10 lediglich durch Klemmwirkung
an der Wandung der Löcher 3 in den Gitterstreben 2 fixieren. Figur 9 zeigt weiter,
daß unterhalb des Spannwulstes 19 sich der Hals 17 des Befestigungsstiftes 16 zu
einem Fortsatz 36 verjüngen kann, der einen noch geringeren Durchmesser als der
schon verjüngte Hals 17 besitzt. Den Übergang zwischen dem Spannwulst 19 und dem
Fortsatz 36 bildet eine Schräge 35, die neben der Fase am freien Ende 20 des Fortsatzes
36 zur erleichterten Einführung des Befestigungsstiftes 16 dient.
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Eine weitere Besonderheit ist an dem Befestigungsstift 16 in Fig.
9 veranschaulicht. Der Kopf 18 des Befestigungsstiftes 16 hat eine dazu etwa mittig
umlaufende Umfangsnut 33, die ein Entfernen der Befestigungsstifte 16 nach oben
aus den Siebelementen 4 heraus erleichtert. Man kann dann nämlich mit einem einfachen
Schraubenzieher die Befestigungsstifte 16 aus den Siebfeld heraushebeln, indem man
die Klinge des Schraubenziehers zwischen der Bohrung 13 und dem Kopf 18 hindurchzwängt,
bis sie mit der Umfangsnut 33 in Eingriff kommt. Durch Umlegen des Schraubenziehers
zur Seite hin kann man dann den Befestigungsstift 16 bis zur Tiefe der Umfangsnut
33 herausziehen. Danach
kann man den Befestigungsstift 16 leicht
von Hand entfernen.
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Figur 6 zeigt einen Befestigungsstift 16, an dessen Kopf 18 sich noch
ein Abweiser 29 befindet. Bei eingesetztem Befestigungsstift 16 legt der Abweiser
29 auf der Oberseite der Siebelemente 4 auf, wie es Fig. 1 veranschaulicht.
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Eine wiederum andere Ausführungsform für den Befestigungsstift 16
gibt Fig. 7 wieder. Hier ist der Hals 17 des Befestigungsstiftes 16 als Spreizhülse
ausgebildet, in die von oben her ein Spreizelement eingetrieben werden kann. Beim
Ausführungsbeispiel handelt es sich hierbei um eine Spreizschraube 27, die in eine
konische Bohrung 28 nach dem Einsetzen des Befestigungsstiftes 16 eingedreht worden
ist. Die Spreizschraube 27 hat einen zylindrischen Kern, sie weitet daher die konische
Bohrung 28 des elastischen Halses 17 des Befestigungsstiftes 16 auf. Dadurch werden
aber auch die Halbröhren 10 auf der Unterseite der betreffenden Gitterstreben 2
radial aufgeweitet, womit die-Siebelemente 4 auf dem Traggitter 1 fixiert sind.
Zum Abnehmen der Siebelemente 4 braucht man lediglich die Spreizschraube 27 wieder
aus dem Hals 17 des Befestigungsstiftes 16 herauszudrehen. Damit der Kopf der Spreizschraube
27 nicht störend über die Oberseite der Siebelemente 4 hervorsteht, ist bei dieser
Ausführungsform der Kopf 18 des Befestigungsstiftes 16, über den der Kopf der Spreizschraube
27 noch nach oben vorsteht, versenkt in der Bohrung 13 angeordnet. Nach oben hin
ist die Bohrung 13 durch eine Abdeckkappe 32 verschlossen, die zweckmäßig aus dem
gleichen Werkstoff wie die Siebelemente 4 besteht. Die Abdeckkappe 32 ist so ausgebildet,
daß ihre Außenseite bündig mit der Oberseite der Siebelemente 4 abschließt.
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Damit die Siebelemente 4 formstabil bleiben, ist es zweckmäßig, wenn
zumindest ihre Randstege 8 durch eine Armierung 30 verstärkt sind (Fig. 4). Man
vermeidet damit ein Durchhängen der Siebelemente 4, womit sämtliche Siebelemente
4 die systemgetreuen Abmaße einhalten. Bei Verwendung von Befestigungsstiften 16
beispielsweise nach Fig. 7 ist durch die Armierung 30
sichergestellt,
daß die Ausdehnung der Siebelemente 4 tatsächlich nur im Bereich der Halbröhren
10 auftritt Auch eine gleichmäßige Ausrizhts1ng der Ealbrö -n 10 wird durch die
Armierung 30 gefördert. Die Armierung 30 ermöglicht es, selbst für die Randstege
8 und de Zwischenstege 7 verhältnismäßig weiche Kunststoffe zu verwenden, die sich
gegenüber den schleißenden Schüttgütern als widerstandsfähig bewährt haben.
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Da die Siebelemente 4 jeweils immer nur bis zur Mitte der jewelligen
Gitterstreben 2 in horizontaler Richtung reichen, ist für die außenliegenden Gitterstreben
2 des Traggitters 1 noch eine Randleiste 21 vorgesehen, die in Fig. 8 dargestellt
ist.
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Eine solche Randleiste 21 kann auch zum Ausgleich von Lücken verwendet
werden, wie z.B. zwischen dem gesamten Siebfeld und der Siebkastenseitenwand auftreten
können. Für solche Zwecke muß die Randleiste 21 entsprechend breiter ausgebildet
sein. Die Randleiste 21 besitzt ebenso wie die Siebelemente 4 auf ihrer Innenseite
Halbröhren 10, die sich in der vorbeschriebenen Weise mit den entsprechenden Halbröhren
10 der benachbarten Siebelemente 4 ergänzen. Die Befestigung der außenliegenden
Siebelemente 4 zugleich mit den Randleisten 21 erfolgt in gleicher Weise über die
Befestigungsstifte 16 wie die Fixierung benachbarter Siebelemente 4 auf en innenliegenden
Gitterstreben 2.
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Die einzelnen Siebelemente 4 können je nach Ausbildung des Traggitters
1 in Förderrichtung des Siebgutes t die in den Figuren 1 und 2 durch die Pfeile
A angedeutet ist, fluchtend hintereinander liegen. Bei rechteckiger oder quadratischer
Ausbildung der Siebelemente 4, wie sie allgemein bevorzugt wird, können sich entlang
der Randstege 8 der Siebelemente 4, die in Förderrichtung liegen, Totzonen bilden,
auf denen das Siebgut entlangläuft, ohne die aktiven Siebzonen 6 zu passieren. Zur
Vermeidung dieses Nachteils sind die anhand von Fig. 6 schon erläuterten Abweiser
29 auf den Befestigungsstiften 16 vorgesehen. Im Gegensatz zu bekannten Abweisern,
die fest an den Siebelementen angeordnet sind und sich auch paarweise längs der
Randzonen der
Siebelemente ergänzen können, haben die an den Befestigungsstiften
16 an eordneten Abweiser 29 nach der Erfindung den Vorteil, daß sie in verschlissenem
Zustand einfach durch Austausch der Befestigungsstifte 16 ausgewechselt werden können.
Bei den bekannten, fest an den Siebelementen angeordneten Abweisern muß stets das
ganze Siebelement ausgetauscht werden, wenn die Abweiser verschlissen sind.
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Die mit den Abweisern 29 versehenen Befestigungsstifte 16 werden derart
in die Halbröhren 10 eingesetzt, daß eine Spitze der Abweiser 29 gegen die Förderrichtung
zeigt. Lediglich am Rand des Siebfeldes sind die Abweiser 29 so gedreht, daß sie
dem ankommenden Siebgut eine Auflaufschräge entgegensetzen, durch die das Siebgut
zum Innern des Siebfeldes hin abgeleitet wird (Fig. 1).
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Figur 2 zeigt eine Anordnung der Siebelemente 4, die solche Abweiser
29 erübrigt. In Förderrichtung A sind nämlich die Siebelemente 4 nicht fluchtend
hintereinander angeordnet, vielmehr sind die Siebelemente 4 hier quer zur Förderrichtung
benachbarter Reihen gegeneinander versetzt. Damit bei rechteckiger oder quadratischer
Grundform des Traggitters 1 und der Siebelemente 4 die randlichen Lücken in den
versetzten Reihen der Siebelemente 4 geschlossen werden, sind Ausgleichselemente
24 vorgesehen, die entweder breiter oder schmaler als die Siebelemente 4 sind.
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Beim Ausführungsbeispiel sind die Ausgleichselemente 24 halb so breit
wie die Siebelemente 4. Ordnet man an jeweils einer Seitenflächen 9 der Siebelemente
4 eine geradzahlige Anzahl von Halbröhren 10 an, so kann man an den Schmalseiten
der Ausgleichselemente 24 die halbe Anzahl von Halbröhren 10 vorsehen. Bei entsprechender
Anordnung der Gitterstreben 2 des Traggitters 1 können dann die in einer rechteckigen
oder quadratischen Grundform vorgegebenen Siebelemente 4 quer zur Förderrichtung
jeweils einander um die Hälfte überlappend angeordnet werden.
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Die oberseitigen Abweiser 29 an den Befestigungsstiften 16 sind bei
den dargestellten Ausführungsbeispielen dreieckförmig ausgebildet. Grundsätzlich
können die Abweiser 29 eine beliebige Gestalt haben, wenn nur sichergestellt ist,
daß das Siebgut on ihnen auf die aktiven Siebzonen 6 angedrängt wird. Bei dreieckförmiger
Ausbildung der Abweiser 29 besteht bei ungleichförmiger Belastung durch das Siebgut
die Möglichkeit, daß sich die Abweiser 29 und damit auch die mit ihnen vorzugsweise
einstückig verbundenen Befestigungsstifte 16 verdrehen können. Man kann solchen
Verdrehungen der Befestigungsstifte 16 durch eine entsprechende Form der Abweiser
29 entgegentreten. Dazu können die Abweiser 29 rund bzw. zylinderförmiy ausgebildet
sein.