DE2622246B1 - Maschine zum verteilen von streubarem material - Google Patents
Maschine zum verteilen von streubarem materialInfo
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- A01B73/005—Means or arrangements to facilitate transportation of agricultural machines or implements, e.g. folding frames to reduce overall width for endwise transportation, i.e. the direction of transport being substantially perpendicular to the direction of agricultural operation
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- A01C7/208—Chassis; Coupling means to a tractor or the like; Lifting means; Side markers
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- B60B—VEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
- B60B33/00—Castors in general; Anti-clogging castors
- B60B33/02—Castors in general; Anti-clogging castors with disengageable swivel action, i.e. comprising a swivel locking mechanism
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Verteilen von streubarem Material, deren Gesamtbreite in
Arbeitsrichtung gesehen größer als deren Gesamtlänge ist, wobei die Gesamtlänge des für die Transportfahrt
auf öffentlichen Straßen und Wegen für Landmaschinen maximal zulässige Breitenmaß nicht übersteigt, und die
in hintereinander befindlichen Querreihen angeordnete in Arbeitsstellung absenkbare und in Transportstellung
anhebbare Arbeitswerkzeuge für die Ablage des Materiales in den Boden sowie einen über drei
Auflagestellen von Laufrädern getragenen Rahmen aufweist, an dem vorn und seitlich eine Zugvorrichtung
anschließbar ist, wobei sich eine Auflagestelle in Arbeitsrichtung gesehen im vorderen und zwei Auflagesteilen
im hinteren Bereich des Rahmens befinden und ein mit der vorderen Auflagestelle verbundenes Laufrad
als ein um eine aufrechte Achse frei um 360° schwenkbares Lenkrad ausgebildet ist, während die mit
den hinteren Auflagestellen verbundenen Laufräder von der Arbeitsrichtung in eine rechtwinklig dazu verlaufende
Transportrichtung bewegbar sind und zumindest eines dieser Laufräder sowohl in Arbeitsrichtung als
auch in Transportrichtung arretierbar ist.
Eine derartige Maschine ist bereits durch die US-PS 38 84 309 bekannt. Bei dieser Maschine sind die hinteren
Laufräder an Halterungen befestigt, die in senkrecht am Rahmen angeordneten Führungen mit Hilfe je einer
Gewindespindel auf- und abbewegbar sowie aus diesen Führungen herausschiebbar sind. Da sowohl die
Halterungen als auch die Führungen einen quadratischen Querschnitt aufweisen, ist es möglich, die
Halterungen so in die Führungen einzustecken, daß die Laufräder entweder in Arbeitsrichtung oder in der
rechtwinklig hierzu verlaufenden Transportrichtung auf dem Boden abrollen können. Es ist daher kein
besonderes Transportfahrzeug erforderlich, wenn die Maschine im öffentlichen Straßenverkehr gefahren
werden muß.
Von erheblichem Nachteil ist jedoch bei dieser Maschine, daß ihre Umstellung von der Fahrt in
Arbeitsrichtung auf die Fahrt in Transportrichtung oder umgekehrt einen erheblichen Kraft- und Zeitaufwand
erfordert. Müssen doch zu diesem Zwecke die Halterungen der hinteren Laufräder durch Betätigung
der Gewindespindeln aus den Führungen herausgeschoben und nach dem Schwenken um je 90° wieder in diese
Führungen hineingezogen werden. Für diesen Vorgang
des Umsteckens der Halterungen ist es jedoch
erforderlich, die Maschine unter Verwendung zusätzlicher Einrichtungen aufzubocken. Für die Fahrt in
Transportrichtung ergibt sich ferner der Nachteil, daß hierbei die in Arbeitsrichtung gesehen beiden hinteren
Laufräder mit großem Abstand hintereinander angeordnet sind, so daß bei der Kurvenfahrt zumindest
eines dieser Laufräder quer zur Transportrichtung auf der Bodenoberfläche schleifen muß. Hierdurch entsteht
zunächst ein beschleunigter Reifenverschleiß. Weit schlimmere Folgen kann diese Anordnung jedoch
haben, wenn bei der Fahrt auf ausgefahrenen und mit tiefen Spuren versehenen Wegen eine derartige
Querbewegung der Laufräder gar nicht möglich ist Verbiegungen und Brüche an den Laufradhalterungen
bzw. den hiermit verbundenen Rahmenteilen sind dann unvermeidbar.
Ferner ist durch die DT-OS 14 82 096 ein Sternradrechen bekannt, dessen Rahmen sich ebenfalls über drei
mit Laufrädern ausgestattete Auflagestellen auf dem Boden abstützt, wobei sämtliche Laufräder als Lenkräder
ausgebildet sind. Ferner sind diese Laufräder in verschiedenen Stellungen, d.h. auch in einer Arbeitsrichtung und in einer rechtwinklig hierzu verlaufenden
Transportstellung arretierbar, wobei allerdings diese verschiedenen Stellungen der wahlweisen Verwendung
des Sternradrechens als Seiten- oder Wenderechen dienen sollen.
Bei beiden Verwendungsarten nimmt der die Arbeitswerkzeuge in Form der Sternräder tragende
Rahmen eine Winkelstellung von ungefähr 45° zur jeweiligen Arbeitsrichtung ein. Da nun der Rahmen in
seiner Längsausdehnung länger als die für die Transportfahrt auf öffentlichen Straßen und Wegen für
Landmaschinen maximal zulässige Breite ist, muß er auch bei der Fahrt in Transportrichtung eine ungefähr
gleichschräge Lage einnehmen. Hierdurch ergibt sich nicht nur für die Fahrt in Arbeitsrichtung sondern auch
für die Fahrt in Transportrichtung eine große Länge des Sternradrechens, durch die dessen Manövrierfähigkeit
stark beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die bekannte Maschine derart zu verbessern, daß ihre
rasche und bequeme Einstellung für die Fahrt sowohl in Arbeits- als auch in Transportrichtung und für beide
Richtungen eine möglichst gedrungene Bauweise erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sämtliche Laufräder in an sich bekannter Weise als
Lenkräder ausgebildet sind, daß die mit den beiden hinteren Auflagestellen verbundenen Laufräder seitlich
am Rahmen derart angeordnet sind, daß sie in der zur Transportrichtung parallelen Transportstellung die in
Arbeitsrichtung gesehen hintersten Arbeitswerkzeug seitlich nicht überragen, und daß das sowohl in
Arbeitsrichtung als auch in Transportrichtung arretierbare hintere Laufrad in Arbeitsrichtung auf dem auf
dieser Seite gelegenen Rand der durch die Arbeitsbreite der Maschine bestimmten Arbeitsbahn abrollt Für die
Umstellung von der einen auf die andere Fahrtrichtung braucht dann lediglich an der jeweiligen Rahmenvorderseite
eine Zugvorrichtung angeordnet und das arretierbare Laufrad nach Verschwenken in der jeweils
vorgesehenen Fahrtrichtung arretiert zu werden. Außerdem ergeben die erfindungsgemäßen Maßnahmen
den zusätzlichen Vorteil, daß in Arbeitsrichtung gesehen ohne Vergrößerung der Gesamtlänge der
Maschine die Arbeitswerkzeuge in mehreren Reihen hintereinander angeordnet sein können, wobei ein für
die störungsfreie Ablage des Materials in den Boden mit Hilfe von Scharen auch bei geringen Reihenweiten
zweckmäßiger großer freier Durchgang zwischen diesen Arbeitswerkzeugen erreicht wird. Schließlich
wird in weiterer vorteilhafter Weise erreicht daß mit der Verteilung des Materials direkt am Feldrand
begonnen werden kann, ohne daß das arretierbare Laufrad auf dem benachbarten Land abrollen muß,
wobei sich noch ein sicheres Fahren am Querhang ergibt
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine erfindungsgemäße Maschine in der Seitenansicht und
F i g. 2 die gleiche Maschine in der Draufsicht.
Die Maschine weist einen Rahmen 1 auf, an dem der zweigeteilte Vorratsbehälter 2 angebracht ist an dessen
unterem Teil sich die Dosiereinrichtung 3 befindet Ferner sind am Rahmen 1 in drei Reihen hintereinander
die aus Scharen und Druckrollen bestehenden und in abgesenkter Arbeitsstellung dargestellten Arbeitswerkzeuge
4 schwenkbar angeordnet, denen das aus dem Vorratsbehälter 2 über die Dosiereinrichtung 3 in genau
einstellbaren Mengen ausfließende Material über die Leitungsschläuche 5 zugeführt wird. Wie aus der F i g. 2
deutlich erkennbar ist, sind die Arbeitswerkzeuge 4 in Arbeitsrichtung 6 gesehen versetzt angeordnet, wobei
sich seitlich zwischen den Arbeitswerkzeugen gleiche Abstände ergeben.
Getragen wird der Rahmen 1 von zwei vorderen Laufrädern 7 und zwei hinteren Laufrädern 8, wobei er
sich auf den vorderen Laufrädern 7 über die Auflagestelle 9 und auf den hinteren Laufrädern 8 über
die beiden Auflagestellen 10 abstützt Durch diese drei Auflagestellen ergibt sich die statisch bestimmte feste
Abstützung des Rahmens 1. Hierbei wird die vordere Auflagestelle 9 durch das mittig am Rahmen 1
angebrachte Lager 11 gebildet, an dem das Gestell 12 in
aufrechter Ebene schwenkbar befestigt ist. An den äußeren Enden des Gestells 12 sind die beiden vorderen
als Lenkräder ausgebildeten Laufräder 7 über die Halterungen 13 um je eine aufrechte Achse 14 frei in
waagerechter Ebene um 360° schwenkbar angeordnet Die hinteren beiden Auflagestellen 10 befinden sich auf
beiden Längsseiten der Maschine und werden von den Halterungen 15,15' der hinteren ebenfalls als Lenkräder
ausgebildeten und um aufrechte Achsen 14 schwenkbaren Laufräder 8 gebildet Die Anordnung der Halterungen
15, 15' ist hierbei lösbar am Rahmen 1 vorgenommen. Schließlich ist auf der Vorderseite des
Rahmens 1 mit Hilfe der Befestigungselemente 16 die Zugvorrichtung 17 in aufrechter Ebene schwenkbar
angeordnet, deren Zugöse 18 sich vor der Maschinenmitte befindet und durch welche die Maschine an den
Schlepper 19 angekuppelt ist
Die Anordnung der vorderen Laufräder 7 ist nun so vorgenommen, daß ihre Spurweite genau der Spurweite
der Schlepperhinterräder 20 entspricht Hierdurch wird auch bei größerer Arbeitsgeschwindigkeit ein ruhiger
Lauf dieser Laufräder gewährleistet Außerdem erfolgt eine Reduzierung der Laufradspuren auf dem Feld.
Weiterhin sind die hinteren Laufräder 8 derart am Rahmen 1 angebracht, daß sie beiderseits der Maschine
auf den beiden Rädern 21 der durch die Arbeitsbreite 22 der Maschine bestimmten Arbeitsbahn abrollen. Diese
Anordnung bietet die Vorteile einer weiteren Reduzierung der Spuren der Maschine auf dem Feld, das eines
der hinteren Laufräder 8 immer in der bei der vorhergehenden Arbeitsbahn von einem linken Laufrad
8 geschaffenen Spur abrollt. Ferner ist es hierdurch möglich, daß das Feld bis an den Feldrand bearbeitet
werden kann, ohne daß ein Laufrad auf dem benachbarten Land abrollen muß. Bei sehr engen
Reihenweiten, h. h. geringen seitlichen Abständen der Arbeitswerkzeuge 4 zueinander ist es allerdings
erforderlich, daß das rechte Laufrad 8 mit einem größeren seitlichen Abstand am Rahmen 1 angebracht
sein muß, damit es in Transportfahrt oder beim Rückwärtsstoßen der Maschine, wie dieses an schmalen
Vorgewenden häufig nicht zu umgehen ist, nicht mit den benachbarten Arbeitswerkzeugen 4 in Berührung
kommt
Damit diese Möglichkeit der Kollision mit den Arbeitswerkzeugen 4 beim linken unteren Laufrad 8
ebenfalls ausgeschlossen ist, kann es sowohl in Arbeitsrichtung 6 als auch in der rechtwinklig hierzu
gelegenen Transportrichtung 23 arretiert werden. Hierzu ist dessen Laufradhalterung 15' mit einer
Scheibe 24 ausgestattet, die zwei rechtwinklig zueinander angeordnete Aussparungen 25 aufweist. In jeweils
einer dieser Aussparungen wird ein Riegel 26, der schwenkbar am Rahmen 1 angeordnet ist, durch die
Kraft der Feder 27 gehalten. Zur Lösung der Arretierung ist das obere Ende des Riegels 26 mit einem
Hydraulikzylinder 28 verbunden, der beim Einschalten der Hydraulikanlage das untere Ende des Riegels 26
gegen die Kraft der Feder 27 aus der jeweiligen Aussparung 25 herausschwenkt. Nach Umschwenken
des Laufrades 8 in die in gestrichelter Linie angedeutete Transportstellung 8' wird die Hydraulikanlage wieder
ausgeschaltet, so daß die Feder 27 das untere Ende des Riegels 26 in die andere Aussparung 25 hineinzieht.
Wie aus der Fig.2 entnehmbar ist, sind auf der rechten Maschinenseite am Rahmen t ebenfalls
Befestigungselemente 16 vorgesehen, welche den gleichen Abstand zueinander wie die auf der Vorderseite
des Rahmens 1 angeordneten Befestigungselemente 16 aufweisen. Zur Umstellung der Maschine zur Fahrt in
Transportrichtung 23 wird nach Abkuppeln vom Schlepper 19 die Zugvorrichtung 17 von den vorderen
Befestigungselementen 16 gelöst und an den seitlichen Befestigungselementen 16 angeordnet, wobei sie die in
gestrichelter Linie eingezeichnete Lage 17' einnimmt. Anschließend wird die Arretierung des linken hinteren
Laufrades 8 gelöst. Nach Ankuppeln des Schleppers an die nunmehr in der Stellung 17' befindliche Zugvorrichtung
wird die Maschine ein kleines Stück vorwärts gefahren, wobei die Laufräder 7 und 8 die mit
gestrichelten Linien wiedergegebene Stellung T und 8' einnehmen. Hiernach wird durch Ausschaltungen der
Hydraulikanlage das linke hintere Laufrad 8 in Transportstellung 8' arretiert. Die Maschine kann
nunmehr in Transportrichtung 23 wie ein normaler Zweiachsanhänger gefahren werden. Hierbei ist die
Gesamtbreite 29 der Maschine nicht größer als die für Landmaschinen für den Straßenverkehr zugelassene
Maximalbreite.
Schließlich sind die hinteren Laufräder 8 lösbar in ihren Halterungen 15, 15' angebracht. Hierdurch wird
der Vorteil erreicht, daß sie für den Fall, in dem bei arrondierten landwirtschaftlichen Betrieben eine Fahrt
auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht erforderlich ist, mit Hilfe einfacher und nicht schwenkbarer
Halterungen 30 lösbar am hinteren Teil des Rahmens 1 angebracht werden können. Hierbei ist ihre Anordnung
so vorgesehen, daß sie in der Stellung 8" zur weiteren Reduzierung der Spuren auf dem Feld in den von den
Schlepperhinterrädern 20 erzeugten Spuren abrollen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Maschine zum Verteilen von streubarem Material, deren Gesamtbreite in Arbeitsrichtung
gesehen größer als deren Gesamtlänge ist, wobei die Gesamtlänge das für die Transportfahrt auf
öffentlichen Straßen und Wegen für Landmaschinen maximal zulässige Breitenmaß nicht übersteigt, und
die in hintereinander befindlichen Querreihen angeordnete in Arbeitsstellung absenkbare und in
Transportstellung anhebbare Arbeitswerkzeuge für die Ablage des Materials in den Boden sowie einen
über drei Auflagestellen von Laufrädern getragenen Rahmen aufweist, an dem vorn und seitlich eine
Zugvorrichtung anschließbar ist, wobei sich eine Auflagestelle in Arbeitsrichtung gesehen im vorderen
und zwei Auflagestellen im hinteren Bereich des Rahmens befinden und ein mit der vorderen
Auflagestelle verbundenes Laufrad als ein um eine aufrechte Achse frei um 360° schwenkbares Lenkrad
ausgebildet ist, während die mit den hinteren Auflagestellen verbundenen Laufräder von der
Arbeitsrichtung in eine rechtwinklig dazu verlaufende Transportrichtung bewegbar sind und zumindest
eines dieser Laufräder sowohl in Arbeitsrichtung als auch in Transportrichtung arretierbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß sämtliche Laufräder (7,8) in an sich bekannter Weise als Lenkräder
ausgebildet sind, daß sie mit den beiden hinteren Auflagestellen (10) verbundenen Laufräder (8)
seitlich am Rahmen (1) derart angeordnet sind, daß sie in der zur Transportrichtung (23) parallelen
Transportstellung (8') die in Arbeitsrichtung (6) gesehen hintersten Arbeitswerkzeuge (4) seitlich
nicht überragen, und daß das sowohl in Arbeitsrichtung (6) als auch in Transportrichtung (23)
arretierbare hintere Laufrad (8) in Arbeitsrichtung (6) auf dem auf dieser Seite gelegenen Rand (21) der
durch die Arbeitsbreite (22) der Maschine bestimmten Arbeitsbahn abrollt.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch das andere nicht arretierbare
hintere Laufrad (8) in Arbeitsrichtung (6) gesehen auf dem auf der Seite dieses Laufrades gelegenen
Rand (21) der durch die Arbeitsbreite (22) der Maschine bestimmten Arbeitsbahn abrollt.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der vorderen Auflagestelle
(9) zwei über ein Gestell (12) miteinander verbundene und als Lenkräder ausgebildete Laufräder (7)
angeordnet sind, wobei das Gestell (12) mittig über ein die Auflagestelle (9) bildendes Lager (11)
schwenkbar am Rahmen (1) angebracht ist.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich in Arbeitsrichtung (6) gesehen das
Lager (11) hinter dem vorderen Ende der Zugvorrichtung (17) befindet und daß die vorderen
Laufräder (7) eine Spurweite aufweisen, die gleich der Spurweite der Hinterräder (20) des die Maschine
ziehenden Schleppers (19) ist.
5. Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Arbeitsrichtung (6) gesehen die hinteren beiden Laufräder
(8) mit ihren Halterungen (15, 15') seitlich am Rahmen (1) und lösbar angeordnet sind.
6. Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
hinteren Seite am Rahmen (1) Laufräder (8") mit Halterungen (30) anbringbar sind.
7. Maschine nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden hinteren Laufräder
(8) lösbar an ihren Halterungen (15,15') angeordnet sind.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden hinteren am Rahmen (1)
vorzusehenden Laufräder (8") symmetrisch zur Maschinenmitte anzuordnen sind und eine Spurweite
aufweisen, die gleich der Spurweite der Hinterräder (20) des die Maschine ziehenden Schleppers (19)
ist.
9. Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Arbeitsrichtung (6) gesehen vorn und auf einer Seite am
Rahmen (1) gleiche Befestigungselemente (16) für eine Zugvorrichtung (17) vorgesehen sind.
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