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Gerät zum Räumen von Landminen
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Die Erfindung betrifft ein Gerät zum Räumen von Landminen mit einem
unter gleichförmig hoher Bodenanpressung über das Minenfeld bewegbaren Räumgewicht
in Form einer Walze zum mechanischen Auslösen der Minen.
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Die heutzutage u. a. gebräuchlichen Walzenräumgeräte eingangs genannter
Gattung kommen in der Regel als Vorspanngeräte an gepanzerten Fahrzeugen, zumeist
Kampfpanzern, zum Einsatz.
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Das Resultat sind Räumgespanne, deren Manövrierfähigkeit und Geländegängigkeit
bei der hohen Geräterollast vielfach zu wünschen übrig läßt. Als nachteilig wird
es des weiteren empfunden, daß dem verständlichen Bestreben, mit einem der artigen
Räumgespann auf dem Wege einer Vergrößerung der Walzenabmessungen in einem Durchgang
eine Räumbreite zu erzielen, die möglichst weit über die Spurbreite des schiebenden
Panzerfahrzeugs hinausreicht, enge Grenzen gesetzt sind, und zwar durch die für
den normalen Straßenverkehr maximal tragbare Fahrzeugbreite und Gewichtsbelastung.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein hohe Räumgeschwindigkeiten
zulassendes Minenräumgerät eingangs genannter Gattung zu entwickeln, bei dem das,
was im Fall der vorbeschriebenen gattungsgleichen Geräteausführungen als Nachteil
angesehen wird, auf einfache Art und Weise unterbunden ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch1 daß die Walze quergeteilt
ist, jeder Walzenteil ein eigenes Fahrgestell sowie ein autarke Antriebssystem fiir
Rotationsbewegungen um seine Längsachse aufweist und die Fahrgestelle benachbarter
Walzenteile lösbar miteinander verbunden sind, derart, daß von den betreffenden
Walzenteilen die Längsachse des einen zur Längsachse des anderen eine parallel versetzte
Lage innehat.
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Die erfindungsgemäß ergriffenen Maßnahmen sind ohne großen Aufwand
realisierbar. Zu den Vorteilen, die sie mit sich bringen, zählen folgende: Aufgrund
ihrer geteilten Ausführung ist die Minenräumwalze bedarfsweise sowohl leicht zerlegbar
als auch leicht zusammensetzbar, vor allem dann, wenn in Ausgestaltung der Erfindung
zum Verbinden der Fahrgestelle benachbarter Walzenteile auf einen Schraubverschluß
zurückgegriffen wird. Dementsprechend unproblematisch gestaltet sich auch ihre Lagerhaltung
sowie ihr Transport zum jeweiligen Bestimmungsort. Dies trifft selbst für die Fälle
zu, in denen zur Erzielung großer Räumbreiten in einem Durchgang von großen Walzengesamtlängen
Gebrauch gemacht wird und/oder der Walzendurchmesser solche Dimensionen aufweist,
daß Panzergräben oder dergleichen Eiindernisse im Gelände miihelos überwunden werden
können.
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Die autarken Antriebssysteme der einzelnen Walzenteile versetzen diese
in die Lage, mit eigener Kraft beispielsweise vom Ort der Lagerhaltung auf die Ladefläche
eines für den
Transport zum Bereitstellungsraum bestimmten Tiefladers
zu gelangen und den Tieflader am Transportziel wieder zu verlassen. Besagte Antriebssysteme
können beispielsweise aber auch dazu herangezogen werden, ein Zugfahrzeug beim Transport
der Minenräumwalze oder der einzelnen Walzenteile vom Bereitstellungsreum zum Einsatzort
bzw. zu einer gedeckten Stellung in Nähe des letzteren zu unterstützen. Schließlich
bieten sie die erstrebenswerte Möglichkeit einer Fernsteuerung des Räumungsvorganges
aus einer gesicherten Position und hoher Räumgeschwindigkeiten. Dabei erweist sich
die auf die parallele Längsachsverschiebung der miteinander verbundenen Walzenteile
zurückzuführende ausgezeichnete Manövrierfähigkeit und Geländegängigkeit als äußerst
vorteilhaft.
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Letztere läßt sich bedarfsweise weiter fördern, und zwar in der Weise,
daß die Mäntel der Walzenteile auf den Außenseiten mit Profilen versehen werden.
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In Ausgestaltung der Erfindung sind die einzelnen Walzenteile als
an beiden Stirnseiten offene Hohlkörper ausgebildet und Fahrgestell sowie Antriebssystem
jeweil in deren Innenraum angeordnet. Auf diese Weise sind Fahrgestell und Antriebasystem
durch den Mantel des betreffenden Walzenteils geschützt.
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Ihre Schutzfunktion vermögen die Walzenteilmäntel vor allem dann umfnssend
auszuüben, wenn sie einen Schottenaufbau und/ oder Einlagerungen in Form elastischer
Zwischenschichten aufweisen. Ist dies der Fall, kommt es bei einer Minendetonation
an der Mantelinnenseite nicht mehr zu Fahrgestell und Antriebssystem gefährdenden
Abplatzeffekten. Hartkern sowie Hohlladungsgeschosse kleinen und mittleren Kalibers
stellen dann auch keine Gefahr mehr für die erwähnten Bauteile bzw. Baugruppen dar.
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Gemäß weiteren ausgestaltenden Erfindungsmerkmalen sind die Antriebssysteme
zweier benachbarter Walzenteile im zusammengebauten Zustand jeweils über einen Drehmomentwandler
an ein
gemeinsames Differentialgetriebe angekoppelt, wobei von den
beiden Abtriebssträngen des Differentialgetriebes je einer über ein Planetengetriebe
mit einem der beiden Walzenteile in Antriebsverbindung steht. Mit Hilfe des Differentialgetriebes
können folglich durch Abbremsen eines Walzenteilkörpers am Planetengetriebe verschiedene
Umfangsgeschwindigkeiten der beiden Walzenteile erzielt werden, was für ein ferngesteuertes
Manövrieren von Bedeutung ist. Außerdem erlauben diese Maßnahmen, beide Walzenteile
erforderlichenfalls mit nur einem der beiden Antriebssysteme anzutreiben.
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Bei einer konstruktiv besonders einfachen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Geräts ist in jeder stirnseitigen Öffnung eines Walzenteils eine Lagerflächen für
letzteren aufweisende Scheibe angeordnet. Das Fahrgestell besteht jeweils aus den
beiden Scheiben an den Walzenteilstirnseiten und einem starken großmassigen Verbindungsglied
in Form eines Trägers mit Auflageflächen für Antriebssystem, Treibstoffbehälter
und Drehmomentwandler, der zur Schwerpunktverlagerung unter die Längsachse des Walzenteils
in dessen unterer Hohlraumhälfte angeordnet ist.
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Die Fahrgestelle benachbarter Walzenteile sind dabei an den einander
zugewandten Scheiben durch einen Schraubverschluß verbunden. Besagte Scheiben weisen
zugleich Einbauräume für das Differentialgetriebe vorerwähnter Zweckbestimmung auf.
Von den Fahrgestellscheiben sind schließlich diejenigen, die an den freien Walzenenden
liegen, beschußsicher ausgebildet. Darüber hinaus weisen sie der Luftzufuhr zu den
Antriebssystemen dienende Durchlaßöffnungen auf; mit Rücksicht auf die Splitterwirkung
der zu räumenden Minen vorzugsweise solche, die von der Scheibenaußenseite unter
Winkeln von 450 schräg nach unten zur Scheibeninnenseite verlaufen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der
schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 in der Draufsicht einen
Kampfpanzer, der eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Räumgeräts zu einer
gesicherten Stellung in Nähe des Einsatzortes zieht; Figur 2 einen Längsschnitt
durch das vorerwähnte Räumgerät, und zwar entlang der Linie II-II in Fig. 1; Figur
3 das Räumgerät gemäß Fig. i und 2 im einsatzbereiten Zustand, und zwar in der Seitenansicht
und im Querschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2.
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Figur 1 zeigt einen Kampfpanzer 1. Letzterer weist am Heck eine Kupplung
2 auf. Diese ist zum Ankuppeln von Zugdeichseln 3 einer Minenräumwalze 4 bestimmt.
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Letzterwehnte Walze 4 zum mechanischen Auslösen von Minen besteht
aus zwei Walzenteilen 5a und 5b. An den einander zugewandten Stirnseiten sind die
beiden Walzenteile 5a und 5b beispielsweise mittels eines Schraubverschlusses 6
(Fig. 3) lösbar miteinander verbunden. Ihre Verbindung erfolgt in der Weise, daß
die mit 7a bezeichnete Längsachse des einen Walzenteils 5a zur Langsachse 7b des
anderen Walzenteils 5b eine parallel versetzte Lage innehat.
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Aus Figur 2 ist ersichtlich, daß beide Walzenteile 5a und 5b eine
Ausbildung als stirnseitig offene iiohlkörper aufweisen, in deren Mantel 8a bzw.
8b zumindest eine elastische Zwischenschicht 9a bzw. 9b eingelagert ist. Figur 3
ist zu entnehmen, daß die Mäntel 8a und 8b außerdem auf der Außenseite mit Profilen
iOa und lOb zur Verbesserung der Geländegängigkeit versehen sind.
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In den stirnseitigen Öffnungen eines Jeden Walzenteile 5a und
5b
befinden sich Scheiben iia und 12a bzw. lib und 12b mit Lagerflächen 13a und 14a
bzw. 13b und 14b für diesen. Die Scheiben iia und 12a bilden mit einem großmassigen
starren Verbindungsträger 15a ein Fahrgestell iGa für den Walzenteil 5a, dessen
Hohlraum mit 17a bezeichnet ist. Der Träger 15a ist in der unteren Hälfte dieses
Hohlraums 17a zur Anordnung gelangt, und zwar zum Zweck der Schwerpunktverlagerung
unter die Längsachse 7a. Längsachsseitig weist er eine horizontale Auflagefläche
18a auf. Bestimmt ist diese für die Befestigung eines Antriebssystems, beispielsweise
eines Fahrgeschwindigkeiten von 20 km/h erbringenden Vielstoffmotors 19a mit 150
bis 200 PS, samt Treibstoffbehältern 20a und 21a (Fig. 3) und hydraulischem Drehmomentwandler
22a. Die Scheiben lib und 12b bilden in gleicher Weise mit einem großmassigen starren
Verbindungsträger 15b ein Fahrgestell 16b für den Walzenteil 5b, dessen Hohlraum
mit 17b bezeichnet ist. Aus bereits genannten Gründen ist der Träger 15b wiederum
in der unteren Hälfte des letzterwähnten Hohlraums 17b angeordnet. Ebenso wie der
Träger 15a weist er auf der Seite der Längsachse 7b eine horizontale Auflagefläche
18b zum Befestigen eines Vielstoffmotors -19b, zweier Treibstoffbehälter und eines
hydraulischen Drehmomentwandlers 22b auf.
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Die beiden Vielstoffmotoren 19a und 19b sind über den zugeordneten
hydraulischen Drehmomentwandler 22a bzw. 22b an ein gemeinsames Differentialgetriebe
23 angekoppelt. Untergebracht ist dieses Pifferentialgetriebe 23 in Hohlräumen 24a
und 24b der Scheiben 12a und 12b. Von dessen beiden Abtriebssträngen 25a und 25b
steht der eine (25a) über ein Planetengetriebe 26a mit dem Walzenteil 5a und der
andere (25b) über ein Planetengetriebe 26b mit dem Walzenteil 5b in Antriebsverbindung.
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Um den notwendigen Luftdurchsatz für die Vielstoffmotoren 19a und
19b zu gewährleisten, sind die im vorliegenden Beispiel beschußsicher ausgebildeten
Scheiben iia und lib an den freien Walzenenden mit Luftdurchlaßöffnungen 27a und
27b versehen.
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Diese verlaufen mit Rücksicht auf die Splitterwirkung detonierender
Minen beispielsweise unter Winkeln von 50 von der Scheibenaußenseite schräg nach
unten zur Scheibeninnenseite.
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Um eine Vorstellung von den beispielsweisen Abmessungen der vorbeschriebenen
Walzenkonstruktion zu vermitteln, ist dieser in Figur 3 ein ausgewachsener Mensch
28 durchschnittlicher Körpergroße gegenübergestellt. Bei einem Durchmesser von 1,8
m, einer Breite von 6,0 m und 0,3 m starkem Mantel aus Panzerstahl beläuft sich
das Walzengesamtgewicht beispielsweise auf etwa 70 t. Damit ist ein Bodendruck erzielbar,
der dem eines Kampfpanzers entspricht. Die Räumwalze 4 vermag daher im Feld ca.
20 cm tief einzusinken und somit auch tiefliegende Minen zu zerstören.
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Bedingt durch Größe und Gewicht werden die Walzenteile 5a und 5b auf
je einem Tieflader vom Ort der Lagerhaltung in den Bereitstellungsraum gefahren.
Wie schon erwähnt, verlassen die Walzenteile 5a und 5b bei Ankunft im ßereitstellungraum
die Tieflader mit eigener Kraft, und zwar in der Weise, daß die Zgdeichseln 3 am
hinteren Kupplungsmaul zusammengehängt werden können. Ist dies geschehen, wird das
Walzengespann 4 mit dem Zugfahrzeug, beispielsweise einem Kampfpanzer 1, eine kurze
Wegstrecke gezogen. Dadurch schwenken die Walzenteile Sa und 5b - wie aus Fig. 1
ersichtlich - aneinander, wobei es zur formschlüssigen Verbindung ihrer Antriebssysteme
kommt.
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Anschließend werden die Scheiben 12a und 12b mittels des Schraubverschlusses
verbunden. Die Räumwalze 4 ist nunmehr in einsatzbereitem Zustand und kann mit dem
Zugfahrzeug 1 zu einer gedeckten Stellung in Nähe des Einsatzortes transportiert
werden. Während dieses Transportes vermögen die Antriebssysteme 19a und 19b das
Zugfahrzeug 1 zu unterstützen. Das Abkuppeln der Räumwalze 4 vom Zugfahrzeug 1 kann
nach Erreichen der gedeckten Stellung ohne Gefährdung des Zugfahrzeugs 1 und dessen
Besatzung vom Fahrzeuginneren aus geschehen. Ist dies erfolgt,
kann
mittels Fernsteuening aus gesichcrter Position der Räumvorgang durchgeführt werden.
Dieser verläuft - bedingt durch die aufgezeigten Konstruktionsmerkmale - in jedem
panzergängigen Gelände erfolgreich.
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- Patentansprüche -
L e e r s e i t e