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DE2619824C3 - Blister-Verpackung für Kleinteile und Verfahren zur Herstellung der Verpackung - Google Patents

Blister-Verpackung für Kleinteile und Verfahren zur Herstellung der Verpackung

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Publication number
DE2619824C3
DE2619824C3 DE19762619824 DE2619824A DE2619824C3 DE 2619824 C3 DE2619824 C3 DE 2619824C3 DE 19762619824 DE19762619824 DE 19762619824 DE 2619824 A DE2619824 A DE 2619824A DE 2619824 C3 DE2619824 C3 DE 2619824C3
Authority
DE
Germany
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blister
card
hood
packaging
intermediate floor
Prior art date
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Expired
Application number
DE19762619824
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English (en)
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DE2619824A1 (de
DE2619824B2 (de
Inventor
Auf Nichtnennung Antrag
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FA JOH MORITZ RUMP 5990 ALTENA
Original Assignee
FA JOH MORITZ RUMP 5990 ALTENA
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Filing date
Publication date
Application filed by FA JOH MORITZ RUMP 5990 ALTENA filed Critical FA JOH MORITZ RUMP 5990 ALTENA
Priority to DE19762619824 priority Critical patent/DE2619824C3/de
Publication of DE2619824A1 publication Critical patent/DE2619824A1/de
Publication of DE2619824B2 publication Critical patent/DE2619824B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2619824C3 publication Critical patent/DE2619824C3/de
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    • B65D2575/368Details with reclosing means

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Composite Materials (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

c)
hälfte aneinandergereiht die schieberartigen Zwischenböden (12) gestanzt werden;
zwischen beiden Streifenhälften eine die Faltlinie bildende Ritziinie (19), ein Falz od. dgl. vorgesehen wird;
die Streifenhälfte aufeinandergefaltet und dann auf ein, eine entsprechende Anzahl BIister-Hauben (S) aufweisendes Band aufgelegt und befestigt werden, worauf die Verpackungen in einer Trennvorrichtung vereinzelt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 4 bzw. 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hälften der Faltkarten (1) bzw. des Faltstreifens (22) vor dem Falten (mindestens in einer Hälfte) mit einem leicht lösbaren Klebestreifen (20), mit Klebepunkten oder mit sonstigen Haftmitteln versehen und dadurch nach dem Falten eng aneinandergelegt gehalten und so auf die Blister-Hauben (5) aufgelegt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 4 bzw. 5, dadurch gekennzeichnet, daß die den Bodenteil (11) bildenden Hälften der Faltkarten (1) oder der Kartenstreifen (22) im Bereich der die Entnahmeöffnung (7) verschließenden ausreißbaren Flächenteile (9) jeweils ein Loch (21) erhalten und daß nach der Faltung der Karten (1) bzw. des Streifens (22) mittels an der Transportvorrichtung der Verpackungsmaschine vorgesehener, über die Löcher (21) angesetzter Sauger die Faltkarten (1) bzw. die Kartenstreifen (22) durch Saugwirkung angehoben und so über die Blister-Hauben (5) transportiert werden, wo die Verbindung mit letzteren stattfindet.
Bei Blister-Verpackungen handelt es sich um Ausstellungs-, Verkaufs- und Aufbewahrungshilfsmittel für Kleinteile, wie Nadeln, Nägel, Schrauben, Dübel, Heftzwecken und viele andere Massenartikel, die in der Regel ein Endverbraucher nur in jeweils kleiner Stückzahl erwirbt. Der Hersteller der Kleinteile - gegebenenfalls aber auch ein Großhandelsbetrieb führt das Verpacken vorgenannter Kleinteile oder sonstiger Massenartikel auf für diesen Zweck bestimmten Maschinen oder Automaten aus und liefert solchermaßen vorverpackte Artikel an die Verkaufsstellen, wo die Verpackungen an vorbereiteten Ausstellflächen dem Endverbraucher oder Kunden gut sichtbar zum Zwecke der Selbstbedienung angeboten werden.
Um eine möglichst umfassende Ausnutzung der Ausstell- bzw. Aufhängeflächen für viele Artikel, d. h. für ein großes Warenangebot, zu erzielen, ist man bestrebt, durch vorgegebene Kleinstmaße der Verpakkungsgrößen, insbesondere durch Normung, raum-
bo sparende Verpackungen zu schaffen. Die Verpackung soll die angebotenen Kleinteile sichtbar darbieten und dazu derart sicher geschlossen sein, daß die Entnahme von Kleinteilen eine teilweise Zerstörung der Verpakkung voraussetzt und amit eine solche Entnahme erkennbar macht. Dadurch soll der Endverbraucher vor dem Erwerb unvollständiger Angebote geschützt werden. Wünschenswert ist ferner, daß die Verpakkung derart stabil ist, daß der Endverbraucher die
Möglichkeit hat, die Verpackung als Aufbewahrungshilfsmittel für eine mehr oder weniger lange Zeit verwenden zu können. Nicht mehr benötigte Verpackungen sollen dagegen zum größten Te.'l verrottbar und somit weitgehend umweltfreundlich sein.
Vorbekannte Verpackungen genügen aber noch nicht allen Wünschen. Dies ist besonders bei den einfachen und relativ billigen Blister-Verpackungen hinsichtlich der Weiterverwendbarkeit als zuverlässig verschließbares aufhängbares Aufbewahrungsmittel der Fall.
Eine bekannte Blister-Verpackung (DE-Gbm 1870775) umfaßt eine Blister-Karte, welche über eine an ihrer oberen Kante verlaufende Faltlinie doppellagig aufeinandergefaltet ist, wobei auf der Oberseite der unteren Lage eine aus durchsichtiger Kunststoffolie bestehende Blister-Haube mit ihren Randflanschen durch Kleben dauerhaft befestigt ist. Die Blister-Karte hat eine rechteckige Fcrm. Die Blister-Haube ist gleichfalls rechteckig. Ihre Gesamtbreite entspricht etwa der Kartenbreite und ihre Höhe etwa der der Karte.
Die untere Lage der Karte weist hierbei eine geschlossene Fläche auf, während die obere Lage eine fensterartige Ausnehmung besitzt. Die nach der Faltung einander zugewendeten Flächen der beiden Lagen sind selbstklebend ausgebildet. Bei der Montage der Blister-Verpackung wird zunächst die umfangsseitige, Randflansche aufweisende Haube von innen her durch die Ausnehmung gesteckt, bis die Oberseiten der Flansche an der rückwärtigen Klebefläche der oberen Lage zur Anlage gelangen. Dann wird die untere Lage an die Unterseiten der Flansche herangedrückt und die Verpackung ist fertig zusammengeklebt.
Bei dieser Blister-Verpackung muß zum Zwecke des Entnehmens von Kleinteilen die untere Lage aufgerissen werden. Damit ist die die Vollständig,' eit des Inhalts der Verpackung garantierende Sicherung entfernt und der Haubenraum offengelegt. Mittel zum Wiederverschließen der Entnahmeöffnung fehlen. Der Restinhalt der Verpackung kann jederzeit leicht herausfallen; dies ist besonders dann der Fall, wenn der Endverbraucher in seinem Arbeitsraum die geöffnete Blister-Verpackung so aufbewahren möchte, daß die angeschafften Kleinteile sichtbar gelagert sind und sich schnell wiederfinden lassen.
Dieselben Nachteile sind auch dann vorhanden, wenn in der unteren Lage ein aufreißbarer Flächenteil vorhanden wäre, der eine vormarkierte Entnahmeöffnung zunächst verschlossen hält.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine aufhängbare Blister-Verpackung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 vorausgesetzten Gattung zu schaffen, bei welcher der von der Blister-Haube gebildete Verpackungsraum zunächst vor unbefugtem Zugriff gesichert, jedoch nach Öffnen wieder zuverlässig vei schließbar ist. Ferner soll ein Verfahren zur einfacheren und wirtschaftlicheren Herstellung einer solchen Blister-Verpackung aufgezeigt werden.
Was den gegenständlichen Teil dieser Aufgabe anlangt, so besteht dessen Lösung in den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1.
Bei einer solchen Verpackung ist der von der BIister-Hauber umschlossene Packraum zur Entnahmeseite hin doppelt verschlossen bzw. gesichert. Der seitens des Herstellers absichtlich mit der unteren Lage,
d. h. dem Bodenteil, festverbundene und daher in seiner Position unveränderbare Zwischenboden schützt den in dem Bodenteil ausreißbar angeordneten Flächenteil derart, daß dieser durch zufällige oder auch beabsichtigte Druckbelastungen nicht schon ausreißt und Teile des verpackten Inhalts verlorengehen. Erfolgt unbefugterweise ein Auf- oder Herausreißen des die Entnahmeöffnung verschlossen haltenden Flächenteils, so wird durch den Zwischenboden der in
ίο der Haube eingelagerte Artikel trotzdem vor unmittelbarem Zugriff geschützt. Weitere Bemühungen, an den Inhalt der Verpackung zu gelangen, erfordern die Verwendung von Hilfsmitteln zum Trennen des Zwischenbodens von dem Bodenteil, weil nur nach Durchführung solcher zusätzlicher Maßnahmen der Zwischenboden hochgezogen werden kann und die Entnahmeöffnung freigegeben wird. Derartige Manipulationen zur Öffnung der Verpackung werden aber von Ladendieben gemieden, weil das Aufsichtspersonal oder Verkäufer wie auch Kunden auf solche Diebstahlsversuche eher aufmerksam werden und die Diebstahlsabsicht auch zuverlässiger beweisen können.
Für einen Käufer bzw. Endverbraucher der verpackten Kleinteile hat die erfindungsgemäße Blister-Verpackung den weiteren Vorteil, daß beim Herausreißen des die Entnahmeöffnung verschließenden Flächenteils der Zwischenbodden zunächst einmal das ungewollte Herausfallen oder Ausschütten der Kleinteile verhindert. Der Zwischenboden muß dann erst von dem Bodenteil der Karte getrennt werden, um ihn um das gewünschte Maß in den Führungsnuten aus dem Bereich der Entnahmeöffnung herausziehen zu können. Der gelöste Zwischenboden ist dann leicht und kontrollierbar zurückziehbar, so daß ein Verschütten des Inhalts nicht eintritt. Der Zwischenboden bleibt als unzerstörbares Mittel zum Wiederverschließen der Entnahmeöffnung erhalten. Die Anordnung des Zwischenbodens zwischen der unteren Lage der Blister-Karte und der Blister-Haube gibt dem Zwischenboden eine einwandfreie Führung, die das Entstehen seitlicher Spalte und damit einen Verlust von Kleinteilen ausschließt.
Der in die Schließstellung geschobene Zwischenboden ist in dem oberhalb der Blister-Haube liegenden Aufhängeabschnitt der Blister-Karte deckungsgleich zur unteren Lage der Blister-Karte ausgebildet. Beide Lagen haben übereinstimmende Aufhängeöffnungen. Damit ist die wiederverschlossene Blister-Verpackung wieder an einem Nagel oder Haken aufhängbar, wobei dieser Nagel od. dgl. die Lage des Zwischenbodens in der Schließsteilung sichert. Gleichzeitig ist im Zusammenhang mit dieser Aufhängeart sichergestellt, daß selbst eine große Entnahmeöffnung des Bodenteils der Blister-Karte vollständig verschlossen ist und auch verschlossen gehalten werden kann, wenn die Verpackung aufgehängt ist. Damit ist erreicht, daß der Endverbraucher diese nach totaler Entleerung meist wegwerfbare, relativ billige Blister-Verpackung zwischenzeitlich als zuverlässig verschließbares aufhängbares Aufbewahrungsmittel benutzen kann.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Verpakkung besteht darin, daß untere Randbereiche des scnieberartigen Zwischenbodens aus dem Bereich der Blister-Haube verhindernde Sperrelemente ausgebildet sind. Diese Ausbildung unerstützt zunächst die Fixierung der Lage des Zwischenbodens unter der BIi-
b)
c)
ster-Haube und ist darüber hinaus eine Gewähr dafür, daß beim Endverbraucher der Zwischenboden mit der Blister-Karte verbunden bleibt.
Ein zweckmäßiges weiterbildendes Merkmal der Erfindung, welches das vollständige Herausziehen des Zwischenbodens aus der Blister-Verpackung ausschließt, besteht darin, daß die oberen Enden der seitlichen Führungsnuten der Blister-Haube durch einwärts weisende Anschläge gesperrt sind. Die einwärts weisenden Anschläge können durch eine entsprechende Verleimung od. dgl. gebildet sein.
Mit Bezug auf den verfahrensmäßigen Teil der Aufgabe kennzeichnet sich dessen Lösung, und zwar bereits hinsichtlich einer Einzelverpackung, durch folgende Merkmale:
a) Zunächst werden eine etwa doppelt so groß wie die Normalgröße des Verpackungsbodens bemessene Faltkarte geschnitten oder gestanzt und die mittlere Faltstelle vorgefertigt (z. B. geritzt), wobei die eine Kartenhälfte die Form des Bodenteils mit vormarkierter (perforierter) Entnahmeöffnung sowie ein Aufhängeloch und die andere Kartenhälfte die Form des schieberartigen Zwischenbodens und ebenfalls ein Aufhängeloch erhält;
dann werden insbesondere maschinell die Hälften der Karten aufeinandergefaltet, gegebenenfalls in Haftverbindung gebracht;
zuletzt wird die gefaltete Karte auf die Ränder der bereits Kleinteile aufweisenden Blister-Haube aufgelegt; dabei wird der schieberartige Zwischenboden infolge der Befestigung der Haubenränder an dem Bodenteil zwischen diesem Bodenteii und der Haube verriegelt und gesichert.
Bei dieser Ausbildung und Verwendung einer Faltkarte wird die insbesondere durch die zur Zeit geplante Normung vorgegebene kleinstmögliche Abmessung der Verpackung eingehalten. Die aufgefaltete Faltkarte ist zwar fläch :nmäßig annähernd doppelt so groß wie der Grund iß der Blister-Karte einer fertigen Verpackung, jedoch gelangt die den Zwischenboden bildende Kartenhälfte nach der Faltung in eine annähernd deckungsgleiche Lage zum Bodenteil der Blister-Karte und schließt damit eine nutzlose Vergrößerung der Verpackung aus. Ein wesentlicher Vorteil des vorgenannten Herstellungsverfahrens besteht darin, daß der mit dem Bodenteil der Blister-Karte an der oberen Kante verbundene, durch das Zuammenfalten auf den Bodenteil geschwenkte Zwischenboden bei der Befestigung der Blister-Häube in seiner Endlage unverlierbar festgelegt wird und dadurch die Funktion einer Doppelsicherung und eines Mittels zum Wiederverschließen der Entnahmeöffnung übernimmt.
Die für die Herstellung der einzelnen Blister-Verpackung vorgesehene Grundausbildung der Faltkarte eignet sich besonders gut für die Serienfertigung von Blister-Verpackungen. Ein solches verbessertes Verfahren kennzeichnet sich erfindungsgemäß dadurch, daß
a) zur Serienfertigung von Blister-Verpackungen etwa doppelt breite Kartenstreifen verwendet werden, wobei — in Querrichtung sich gegenüberliegend — in der einen Streifenhälfte die Bodenteile aneinandergereiht hergestellt und in der anderen Streifenhälfte aneinandergereiht die schieberartigen Zwischenboden gestanzt werb)
den;
Q)
zwischen beiden Streifenhälften eine die Faltlinie bildende Ritzlinie, eine Falz od. dgl., vorgesehen wird;
die Streifenhälften aufeinandergefaltet und dann auf ein eine entsprechende Anzahl Blister-Hauben aufweisendes Band aufgelegt und befestigt werden, worauf die Verpackungen in einer Trennvorrichtung vereinzelt werden.
Die Verlängerung einer Faltkarte zu einem Kartenstreifen, der um eine etwa in der Mitte des Kartenstreifens vorgesehene Ritzlinie od. dgl. zu einem Doppellagen-Kartenstreifen zusammengefaltet und so über eine ein Band bildende Gruppe von Blister-Hauben aufgelegt und mit letzteren z. B. durch Verkleben fest verbunden wird, führt zur erheblichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Herstellung der jeweils doppelt gesicherten und nach Öffnung wiederverschließbaren Blister-Verpackungen.
Bezüglich des Herstellungsverfahrens wird eine Verbesserung dadurch erzielt, daß die Hälften der Faltkarte bzw. des Faltstreifens vor dem Falten (mindestens in einer Hälfte) mit einem Klebestreifen, mit Klebepunkten oder mit sonstigen Haftmitteln versehen und dadurch nach dem Falten eng aneinandergelegt gehalten und so auf die Blister-Hauben aufgelegt werden.
Mit Hilfe eines solchen Klebestreifens oder ähnlicher Mittel wird sichergestellt, daß die die Fallkarten bzw. Faltstreifen transportierende Vorrichtung einer Verpackungsmaschine oder eines Verpackungsautomaten die bereits gefaltete Karte bzw. den gefalteten Streifen derart sicher auf die Ränder der Blister-Hauben auflegt, daß die Zwischenboden die vorbestimmte J5 Lage einhalten.
Gemäß einem weiteren Verfahrensmerkmal ist vorgesehen, daß die den Bodenteil bildenden Hälften der Faltkarten oder der Kartenstreifen im Bereich der die Entnahmeöffnung verschließenden ausreißbaren Flächenteile jeweils ein Loch erhalten und daß nach der Faltung der Karten bzw. des Streifens mittels an der Transportvorrichtung der Verpackungsmaschine vorgesehener, über die Löcher angesetzter Sauger die Faltkarten bzw. die Kartenstreifen durch Saugwirkung angehoben und so über die Blister-Haube transportiert werden, wo die Verbindung mit letzterer stattfindet. Diese Ausbildung der Karten oder Streifen mit dem Loch für die Sauger der Transportvorrichtung kann allein oder in Kombination mit den Klebestreifen od. dgl. verwendet werden.
In der Zeichnung sind Blister-Verpackungen nach der Erfindung und Verfahren zu derer. Herstellung veranschaulicht.
Fig. 1 zeigt eine Blister-Verpackung in Ansicht; Fig. 2 ist ein vertikaler Schnitt gemäß Linie Π-ΙΙ der Fig. 1;
Fig. 3 ist ein horizontaler Schnitt gemäß Linie III-ΙΠ der Fig. 1;
Fig. 4 zeigt die Blister-Verpackung von der Rückseite her;
Fig. 5 und 6 zeigen Einzelheiten zur Erzeugung einer Haftwirkung zwischen dem Zwischenboden und dem Bodenteil einer Blister-Karte;
Fig. 7 zeigt eine Draufsicht auf die Rückseite einer Blister-Karte während des Aufreißens der Entnahmeöffnung;
Fig. 8 ist eine Seitenansicht zu Fig. 7;
Fig. 9 veranschaulicht in Ergänzung zu Fig. 7 das
Hochziehen des schieberartigen Zwischenbodens bis zur vollständigen Öffnung der Entnahmeöffnung im Bodenteil der Blister-Karte;
Fig. 10 bis 13 zeigen die Herstellung einer Blister-Verpackung (Einzelverpackung);
Fig. 14 bis 17 zeigen die Serienfertigung von Blister-Verpackungen.
Die Blister-Verpackung besitzt als Unter- bzw. Bodenteil eine aufhängbare kartonierte Blister-Karte 1. Auf der Oberseite der Blister-Karte ist eine aus durchsichtiger Kunststoffolie bestehende Blister-Haube 2 mit ihren seitlichen Randflanschen 3 und dem unteren Randflansch 4 durch Kleben od. dgl. dauerhaft befestigt. Die Blister-Haube umschließt einen Packraum 5 für Kleinteile 6. Der Packraum 5 ist nach allen Seiten hin geschlossen, wodurch unbefugte Entnahme von Kleinteilen verhindert werden soll. Das Herausnehmen von Kleinteüen setzt die Schaffung einer Entnahmeöffnung 7 (Fig. 7 und 9) im Bodenteil der Blister-Karte 1 voraus. Die Entnahmeöffnung 7 ist entlang einer perforierten Linie 8 im Bodenteil der Blister-Karte vormarkiert und damit zunächst durch den ausreißbaren Flächenteil 9 verschlossen gehalten. Am oberen Ende des ausreißbaren Flächenteils 9 ist eine Aufreißlasche 10 vorgesehen.
Bei vorstehend hinsichtlich des grundsätzlichen Aufbaus beschriebener Blister-Verpackung ist die Blister-Karte 1 nunmehr doppellagig ausgebildet. Diese Karte besitzt somit eine den Bodenteil 11 bildende untere Lage rechteckiger Grundform und eine als schieberartiger Zwischenboden 12 ausgebildete obere Lage. Diese obere Lage ist oberhalb der Haube 2 so breit wie der Unterteil 11 der Blister-Karte bemessen. In dem von der Blister-Haube überdeckten Bereich weist der schieberartige Zwischenboden 12 eine etwa dem Packraum 5 der Haube entsprechende Breite auf, so daß der Packraum durch den Zwischenboden in ganzer Erstreckung unterlegt ist. Die Randflansche 3 und 4 der Haube 5 liegen außenseitig der Randbegrenzungen des Zwischenbodens 12 und sind unmittelbar auf den entsprechenden Randbereichen der unteren Lage der Karte, nämlich dem Bodenteil 11, dauerhaft befestigt.
Der Zwischenboden 12 weist ebenso wie der Bodenteil 11 der doppellagigen Karte 1 ein Aufhängeloch 13 auf. Diese Löcher liegen genau übereinander. Anstelle des kreisrunden Loches kann auch ein Schlitzloch vorgesehen sein. Bei dieser doppellagigen Blisterkarte sind die oberen Kanten 14 des Zwischenbodens 12 und des Bodenteils 11 einstückig verbunden und dadurch für die Dauer ihrer Verbindung gegen jegliche Relatiwerschiebung gesperrt. Der Zwischenboden ist mit seinem im Bereich der Blister-Haube 5 liegenden Abschnitt zwischen dieser Haube und dem Bodenteil 11 eingepaßt. Die Entnahmeöffnung 7 und der diese verschließende Flächenteil 9 befinden sich in dem Bodenteil 11 der doppellagigen Karte 1 und sind demgemäß von dem Zwischenboden überdeckt und somit zusätzlich gesichert.
Bei der nach der Befüllung der Blisterhauben mit Kleinteüen erfolgenden Fertigstellung der Blister-Verpackung wird somit durch das Verbinden der Randflansche 3 und 4 der Haube mit den entsprechenden Randbereichen des Bodenteils 11 der Karte eine doppelt gesicherte Blister-Verpackung geschaffen. Die im Bodenteil vormarkierte Entnahmeöffnung 7 ist durch den Flächenteil 9 verschlossen und dieser ist zusätzlich durch den in die Verpackung eingepaßten schieberartigen Zwischenboden 12 überdeckt, dessen Oberkante 14 einteilig mit dem Bodenteil 11 der Karte verbunden ist. Damit ist die unbefugte Entnahme von Kleinteüen durch Ladendiebe in hohem Maße erschwert.
Beim Endverbraucher erfolgt das Öffnen der Verpackung in der aus Fig. 7 ersichtlichen Weise. Es wird der Aufreißlappen 10 beispielsweise zwischen Daumen und Zeigefinger erfaßt und der Flächenteil 9 aus der Entnahmeöffnung 7 herausgerissen. Die Entnahmeöffnung ist aber immer noch durch den Zwischenboden 12 vollständig verschlossen. Mit einem Messer, einer Schere oder einem anderen Hilfsmittel 15 wird dann die doppellagige Blister-Karte an der oberen Kante 14 geteilt und damit der Zwischenboden 12 vom Bodenteil 11 getrennt. Diese Trennung zeigt die Fig. 8. Gemäß Fig. 9 wird dann der Zwischenboden
12 längsgerichtet bis zu den Anschlägen 16 verschöben. In dieser Lage ist die Entnahmeöffnung frei. Bei nur teilweiser Entleerung des Packraums der Haube 5 ist ein Wiederverschließen und Aufhängen der Blister-Verpackung erwünscht. Dazu ist nur der Zwischenboden 12 bis zum bodenseitigen Randflansch 4 der Haube zurückzuschieben; die Entnahmeöffnung ist dann vollständig verschlossen. Die Aufhängelöcher
13 in beiden Lagen 11 und 12 der Karte 1 sind deckungsgleich. Der Aufhängenagel sichert damit den schieberartigen Zwischenboden 12 in der Schließlage und verhindert dadurch während der Aufbewahrungszeit ein selbständiges Öffnen der Verpackung sowie ein Herausfallen von Kleinteüen.
Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform dient als Blister-Karte eine doppellagige FaIt- karte, wobei die Faltung an der oberen Kartenkante
14 vorgesehen ist.
Der Zwischenboden 12 weist am unteren Ende seitliche Sperrelemente bzw. Führungsansätze 17 auf. Diese Ansätze 17 stoßen beim Herausziehen des Zwischenbodens 12 gegen die Anschläge 16, die am Ende der Randflansche der Haube 5 gebildet sind. Es ist weiterhin vorgesehen, daß die Längsseiten und die Bodenseiten der Blister-Haube Führungsnuten 18 erhalten, in welche die entsprechenden Randbereiche des Zwischenbodens 12 eingreifen. In diesen Nuten führen sich auch die seitlichen Führungsansätze 17 des Zwischenbodens.
Das Herstellen einer Einzelverpackung ist in den Fig. 10 bis 13 veranschaulicht. Zunächst wird die in
so Fig. 10 gezeigte Blister-Karte 1 als etwa doppelt so groß wie die Normalgröße des Verpackungsbodens bemessene Faltkarte geschnitten oder gestanzt. Etwa in mittlerer Höhe dieser Faltkarte ist die Faltstelle bzw. Faltlinie 19 vormarkiert, z. B. geritzt, gefalzt oder perforiert. Die eine Kartenhälfte besitzt die Form des Bodenteils 11 mit vormarkierter Entnahmeöffnung 7, ferner das Aufhängeloch 13. Die andere Kartenhälfte erhält die Form des schieberartigen Zwischenbodens 12 und ebenfalls das Aufhängeloch 13.
In der Praxis werden nun mit Hilfe einer entsprechenden Maschine oder eines Automaten die Hälften der Faltkarte entsprechend Fig. 11 aufeinandergefaltet. Fig. 11 zeigt mit den strichpunktierten Linien die Zwischenstellung des sich in Faltbewegung befindenden Zwischenbodens sowie die Endstellung. Fig. 12 zeigt nun die etwa quadratische Blister-Haube 5, welche Randflansche 3 und 4 aufweist, wobei es sich bei den seitlichen Flanschen 3 und dem unteren Flansch 4
um die Befestigungsflansche handelt. Der obere Flansch bildet einen Führungsflansch, welcher den Zwischenboden 12 lediglich eng anliegend übergreift.
Gemäß Fig. 13 ist die Haube aus Fig. 12 auf dem Bodenteil 11 der zusammengefalteten Blister-Karte aufgeklebt oder in anderer Weise dauerhaft befestigt. Bei diesem Verbindungsprozeß zwischen Haube und Bodenteil 11 befindet sich der Zwischenboden 12 eng eingepaßt zwischen der Haube und dem Bodenteil und ist dadurch bereits endgültig in seiner Lage fixiert.
Damit während des maschinellen Auflegevorganges der Faltkarte 1 auf die Randflansche der Haube 5 die beiden Kartenhälften eng aneinandergelegt bleiben, ist vorgesehen, auf mindestens einer Kartenhälf te einen Klebestreiben 20 anzubringen. Anstelle des Klebestreifens können auch Leimpunkte oder Haftmittel anderer Form vorgesehen werden. Die Klebestreifen 20 sind in den Fig. 4 und 5 beispielsweise veranschaulicht.
Fig. 6 zeigt eine weitere Methode für das Zusammenhalten der Hälften der Faltkarte während des Transportes. In diesem Fall ist in der den Bodenteil 11 bildenden Hälfte der Faltkarte im Bereich des die Entnahmeöffnung 7 verschließenden ausreißbaren Flächenteils ein Loch 21 vorgesehen. Nach der Faltung der Karte drückt die Transportvorrichtung der Verpackungsmaschine einen Sauger über dieses Loch 21 und saugt dadurch die darunterliegende Kartenhälfte ein. In diesem Zustand gelangt dann die gefaltete Blister-Karte in den Bereich der mit Kleinteilen gefüllten Haube 5 und wird in der schon beschriebenen Weise auf die Randflansche der Haube aufgedrückt und dauerhaft befestigt.
Ein Verfahren zur Serienfertigung von Blister-Verpackungen ist aus den Fig. 14 bis 17 ersichtlich. In diesem Fall werden etwa doppelt breite Kartenstreifen 22 verwendet. Zwischen beiden Streifenhälften ist eine die Faltlinie bildende Ritzlinie 19, ein Falz od. dgl. vorgesehen. Es befinden sich somit in Querrichtung gegenüberliegend in der einen Streifenhälfte die Bodenteile 11 eng aneinandergereiht. In der ande-ο ren Streifenhälfte sind ebenfalls aneinandergereiht die schieberartigen Zwischenboden 12 gestanzt. Diese Streifenhälften werden entsprechend der Ritzlinie 19 aufeinandergefaltet, wie dies Fig. 15 zeigt. Die BIister-Hauben 5 sind entsprechend serienmäßig in ein Band aus durchsichtiger Kunststoffolie tiefgezogen, wie dies Fig. 16 zeigt. Entsprechend Fig. 17 wird nun auf das die Hauben 5 bildende Band der gefaltete Kartenstreifen aufgelegt und in der schon beschriebenen Weise dauerhaft befestigt. Mit 23 sind in schematischer Darstellung Sauger angedeutet, die zur Transportvorrichtung einer Verpackungsmaschine gehören und welche den gefalteten Kartenstreifen über das Band mit den Hauben 5 transportieren. Auch bei dieser Serienfertigung kann zwischen den aufeinander zu
legenden Seiten der Streifenhälften ein Leimstreifen
20 vorgesehen sein. Die Kartenstreifen können aber auch in der aus Fig. 14 ersichtlichen Weise Löcher
21 erhalten, über die die Sauger 23 gedrückt werden und die darunterliegende Kartenhälfte während des Transportes hochhalten. Die in vorstehender Weise serienmäßig hergestellten Verpackungen werden in einer nicht dargestellten Trennvorrichtung vereinzelt, d. h. auseinandergeschnitten.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Blister-Verpackung für Kleinteile, die eine aufhängbare kartonierte Blister-Karte aufweist, welche über eine an ihrer oberen Kante verlaufende Faltlinie doppellagig aufeinandergef altet ist, wobei auf der Oberseite der unteren Lage eine aus durchsichtiger Kunststoffolie bestehende BIister-Haube mit ihren Randflanschen durch Kleben, Sigeln, Schweißen od. dgl. dauerhaft befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Lage als Bodenteil (11) mit einem eine vormarkierie Entnahmeöffnung (7) verschlossen haltenden, ausreißbaren Flächenteil (9) und die obere Lage als ein zwischen dem Bodenteil (11) und der darauf befestigten Blister-Haube (5) eingepaßter schieberartiger Zwischenboden (12), der im Bereich der Haube (5) schmaler ist als der Bodenteil (11), ausgebildet sind und daß die Längsseiten und die untere Seite der Blister-Haube (5) Führungsnuten (18) für die entsprechenden Randbereiche des schieberartigen Zwischenbodens (12) aufweisen.
2. Blister-Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß untere Randbereiche (17) des schiebei artigen Zwischenbodens (12) als ein vollständiges Herausziehen des Zwischenbodens (12) aus dem Bereich der Blister-Haube (5) verhindernde Sperrelemente ausgebildet sind.
3. Blister-Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Enden der seitlichen Führungsnuten (18) der Blister-Haube (5) durch einwärts weisende Anschläge (16) gesperrt sind.
4. Verfahren zur Herstellung der Blister-Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) zunächst werden eine etwa doppelt so groß wie die Normalgröße des Verpackungsbodens bemessene Fältkarte geschnitten oder gestanzt und die mittlere Faltstelle (19) vorgefertigt (z. B. geritzt), wobei die eine Kartenhälfte die Form des Bodenteils (11) mit vormarkierter (perforierter) Entnahmeöffnung (7) sowie ein Aufhängeloch (13) und die andere Kartenhälfte die Form des schieberartigen Zwischenbodens (12) und ebenfalls ein Aufhängeloch (13) erhält;
b) dann werden insbsondere maschinell die Hälften der Karten aufeinandergefaltet, gegebenenfalls in Haftverbindung gebracht;
c) zuletzt wird die gefaltete Karte auf die Randflanschen (3,4) der bereits Kleinteile (6) aufweisenden Blister-Haube (5) aufgelegt; dabei wird der schieberartige Zwischenboden (12) infolge der Befestigung der Haubenflansche an dem Bodenteil (11) zwischen diesem Bodenteil und der Haube verriegelt und gesichert.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
a) zur Serienfertigung von Blister-Verpackungen etwa doppelt breite Kartenstreifen (22) verwendet werden, wobei - in Querrichtung sich gegenüberliegend - in der einen Streifenhälfte die Bodenteile (11) aneinandergereiht hergestellt und in der anderen Streifenb)
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