DE2615613C3 - Befestigungsvorrichtung zur Verwendung in einem vorgebohrten Loch sowie Verfahren zum Herstellen und zum Anbringen einer Befestigungsvorrichtung - Google Patents
Befestigungsvorrichtung zur Verwendung in einem vorgebohrten Loch sowie Verfahren zum Herstellen und zum Anbringen einer BefestigungsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zur Verwendung in einem vorgebohrten Loch gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Befestigungsvorrichtung
sowie zum Anbringen einer Befestigungsvorrichtung in einem Bauwerksloch.
Befestigungsvorrichtungen, mit denen sich die Erfindung beschäftigt, dienen in erster Linie zum Befestigen
von Gegenständen, wie Fächern, Geschirrschränken oder anderen Bauteilen, an Mauern, insbesondere aus
dichtem Mauerwerk.
Eine bekannte gattungsgemäße Befestigungsvorrichtung (GB-PS 6 72 053) besteht aus einer außen mit
Rippen versehenen Hülse aus Kunststoff und einer in die Hülse einschraubbaren Schraube. Zum Befestigen
eines Gegenstandes wird die Hülse zunächst in ein vorgebohrtes Mauerloch eingeschoben. Dann wird der
zu befestigende Gegenstand über dem Mauerloch angeordnet und die Schraube durch ein Loch in dem zu
befestigenden Gegenstand hindurch in die Hübe eingeschraubt Die Dimensionierung der Hülse ist
derart, daß die Hülse dabei durch die Schraube aufgeweitet wird, so daß die an der Außenseite der
Hülse ausgebildeten Rippen, welche die Hülse zunächst nur gegen Verdrehung innerhalb des Mauerloches
sichern, sowie ggf. die gesamte Außenfläche der Hülse in festen Eingriff mit dem Mauerloch kommen.
Bei den bekannten Befestigungsvorrichtungen ist zum Einschrauben der Schraube in die Hülse eine verhältnismäßig
starke Kraft erforderlich. Des weiteren besteht unter Umständen die Gefahr, daß die Schraube durch
eine Seitenwand der Hülse hindurchbricht, insbesondere, wenn das Mauerwerk ungleichmäßig ist, wodurch
dann kein fester Halt der Befestigungsvorrichtung im Mauerloch gewährleistet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Befestigungsvorrichtung derart
weiterzubilden, daß Gegenstände auf besonders einfaehe und sichere Weise befestigt werden können. Des
weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Befestigungsvorrichtung
und ein Verfahren zum Anbringen einer solchen Befestigungsvorrichtung in einem Bauwerksloch
anzugeben.
Der die Befestigungsvorrichtung betreffende Teil der Erfindungsaufgabe wird mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung ist danach lediglich durch ein mit Gewinde versehenes
Befestigungselement gebildet, welches zumindest im Bereich des Gewindes mit einer Beschichtung aus
steifem, relativ nachgiebigem Material versehen ist. Die außen mit sich längs erstreckenden Rippen versehene
Beschichtung ist dabei so dimensioniert, daß der Außendurchmesser, an den Rippen gemessen, größer als
der Bohrungsdurchmesser des Bauwerksloches ist. Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung ist in ihrer
Anwendung besonders einfach, da sie insgesamt in einem einzigen Arbeitsgang bei über dem Bauwerksloch
angeordnetem, zu befestigenden Gegenstand durch ein Loch im Gegenstand hindurch in das Bauwerksloch
eingetrieben werden kann. Die Rippen gewährleisten einen sicheren Halt der Befestigungsvorrichtung im
Bauwerksloch. Soll der Gegenstand zeitweise entfernt werden, kann das Befestigungselement aus dem
Bauwerksloch herausgeschraubt werden, wobei die Beschichtung innerhalb des Bauwerksloches zurückbleibt
und ein erneutes Einschrauben des Befestigungselementes ermöglicht.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 2 wird das Einführen der Befestigungsvorrichtung in ein im zu
befestigenden Gegenstand vorgesehenes Loch und in das Bauwerksloch erleichtert.
Der Anspruch 3 kennzeichnet ein für die Beschichtung besonders vorteilhaftes Material.
Der Anspruch 4 ist auf eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Befestigungselements gerichtet.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 5 wird eine sichere Trennung zwischen Befestigungselement und Beschichtung zum Lösen des Befestigungselements erzielt.
Der Anspruch 6 und in Weiterbildung der Anspruch 7
Mit den Merkmalen des Anspruchs 5 wird eine sichere Trennung zwischen Befestigungselement und Beschichtung zum Lösen des Befestigungselements erzielt.
Der Anspruch 6 und in Weiterbildung der Anspruch 7
kennzeichnen die Lösung des auf ein Verfahren zum Herstellen der Befestigungsvorrichtung gerichteten
Teils der Erfindungsaufgabe.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 8 wird der auf ein Verfahren zum Anbringen einer Befestifcungsvorrichtung
in einem Bauwerksloch gerichtete Teil der Erfmdungsaiifgabe gelöst
Als Befestigungselemente können Schrauben mit jeglicher Gewindeform, beispielsweise Maschinenschrauben,
verwendet werden. Die Schraube kann jegliche Kopfform aufweisen. Holzschrauben mit
ebenen Schraftbereichen können ebenfalls verwendet werden.
Metallische Beschichtungen der Schrauben, beispielsweise aus Zink oder Aluminium, eignen sich für
Anwendungen, bei denen Hitze auftritt.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung kann für jegliche Art Mauerwerk, beispielsweise aus Beton,
Ziegelsteinen oder Gips, verwendet werden.
Die Erfindung wird im folgenden anha.id schematischer
Zeichnungen beispielsweise und mit weiteren Einzelheiten erläutert. Es stellen dar
Fi g. 1 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, zweier
Befestigungsvorrichtungen, von denen eine fertig zum Einbau in eine Wand ist und die andere fertig eingebaut
ist,
F i g. 2 einen vergrößerten Schnitt längs der Linie H-II
in Fig. 1 und
F i g. 3 eine Endansicht der Befestigungsvorrichtung.
In F i g. 1 ist eine Wand, beispielsweise eine Wand aus Mauersteinen hoher Dichte oder aus Beton, mit 10
bezeichnet. An dieser Wand 10 soll ein Bauteil 11 befestigt werden, das ein Teil eines Regals, eines
Geschirrschranks oder irgendein anderes Bauteil sein kann.
Das Bauteil 11 weist ein Stück Senklöcher 12 auf, die zur Aufnahme zweier Befestigungsvorrichtungen vorgesehen
sind, mit denen es an der Wand 10 befestigt werden soll.
Mit jedem Senkloch 12 fluchtet eine Blindbohrung 13 in der Wand 10. Das Senkloch 12 im Bauteil 11 kann
gleichen Durchmesser oder etwas größeren Durchmesser als die Blindbohrung 13 aufweisen.
Jede Befestigungsvorrichtung weist als Befestigungselement eine gewöhnliche Schraube 14 mit Senkkopf
auf, die im wesentlichen längs ihrer gesamten Länge mit einem selbstschneidenden Gewinde ausgebildet ist. Der
Gewindebereich der Schraube 14 weist eine Beschichtung 15 aus steilem, nicht fließendem, relativ nachgiebigem
Kunststoff auf. Die Beschichtung 15 ist außen zylindrisch und weist voneinander entfernte, längs
verlaufende Rippen 16 auf und erstreckt sich bis über die Schraube 14 hinaus. Der jenseits des Endes der
Schraube 14 liegende oder diesem benachbarte Endbereich der Beschichtung 14 ist ohne die kippen 16
ausgebildet, so daß ein glatter, zylindrischer Einführungsbereich 17 gebildet ist, der es erleichtert, die
Vorrichtung in das Senkloch 12 im Bauteil 11 einzuschieben und an der Blindbohrung 13 in der Wand
10 anzusetzen.
Der außen an den Rippe·. 15 der Beschichtung 15 gemessene Gesamtdurchmesser ist etwas größer als der
Durchmesser der Blindbohrung 13 und etwa gleich oder etwas kleiner als der Durchmesser des Senkloches 12 im
Bauteil 11. Wenn die Befestigungsvorrichtung in die Blindbohrung eindringt, werden die Rippen 16 je nach
dem Zwischenraum zwischen der Blindbohrung 13 und der zylindrischen Oberfläche der Beschichtung 15
zwischen den Rippen mehr oder weniger abgeflacht. Die Abflachung der Rippen ist in Fig.2 dargestellt
Daraus ist ersichtlich, daß die Rippen tatsächlich breiter und flacher werden. Sie reißen nicht ab. Auf diese Weise
wird ein sehr fester Preßsitz erreicht
Die Größe des Übermaßes zwischen den Rippen 16
der Beschichtung 15 und dem Inneren der Blindbohrung 13 hängt etwas von der Art des Materials der Wand ab,
in die die Befestigungsvorrichtung eingebracht werden soll.
Um das Bauteil 11 an der Wand 10 zu befestigen, wird das Bauteil derart an der Oberfläche der Wand
angeordnet, daß sein Senkloch 12 mit der Blindbohrung
13 fluchtet. Dann wird die Befestigungsvorrichtung 14, 15 in das Senkloch 12 eingeschoben und ihr zylindrisches
Ende, d. h. der Einführungsbereich 17, tritt in die Blindbohrung 13 ein.
Die Befestigungsvorrichtung wird dann beispielsweise mit einem Hammer ohne Drehung in die Biindbohrung
13 eingetrieben bis der Kopf der Schraube 14 in die komplementär ausgebildete Ansenkung des Senkloches
12 im Bauteil 11 eingreift. Die Länge der Befestigungsvorrichtung
14, 15 ist kleiner als die Tiefe der Blindbohrung 13, so daß die Vorrichtung voll eingetrieben
werden kann, ohne daß sie den Boden der Blindbohrung 13 erreicht.
Das Eintreiben der Vorrichtung in die Blindbohrung geschieht mit Hammerschlägen. Um den Kopf zu
schützen, kann ein Schraubenzieher oder ein Dorn in den Kopf der Schraube eingesetzt werden. Die
Hammerschläge werden dann auf den Griff des Schraubenziehers oder des Doms gerichtet. Während
des Eintreibens ist keine Drehung der Vorrichtung erforderlich oder notwendig und kann sogar nachteilig
sein, weil sie dazu führen kann, daß sich die Schraube 14 von der Beschichtung 15 während des Eintreibens
trennt. Bei Fehlen einer Drehung neigen Schraube 14 und Beschichtung 15 nicht zu einer solchen Trennung.
Damit die Vorrichtung im Loch gehalten wird bevor sie eingetrieben wird und damit ein versehentliches
Herausfallen verhindert wird, ist der glatte zylindrische Endbereich 17 vorgesehen.
Wenn das Bauteil 11 irgendeinmal von der Wand 10 entfernt werden soll, kann die Schraube 14 durch
Herausdrehen weggenommen werden. Dies trennt die Schraube von der Beschichtung, die auf diese Weise in
der Blindbohrung 13 bleibt. Die Schraube 14 kann wieder eingesetzt werden, ohne daß eine merkliche
Beschädigung der Beschichtung 15 erfolgt. Auf diese Weise ist nach einem Wiedereinsetzen der Schraube 14
eine Befestigung erreicht, die ebenso stark und verläßlich ist wie sie anfänglich war.
Um ein Freikommen der Schraube 14 von der Beschichtung 15 zu erleichtern, kann direkt auf die
Schraube 14 ein Trennmittel aufgebracht werden, bevor sie beschichtet wird, oder es kann ein Trennmittel in das
Material, aus dem die Beschichtung 15 hergestellt wird, eingebracht werden. Wichtig ist jedoch, daß das
Beschichtungsmaterial nicht unlösbar an der Schraube
14 festhalten sollte.
Ein geeignetes, auf die Oberfläche der Schraube 14 aufzubringendes Trennmittel ist Schmiermittel.
Es ist unwesentlich, daß die Vorrichtung 14,15 dafür
verwendet wird, ein Bauteil, wie das mit 11 bezeichnete
an einer Wand zu befestigen. Die Vorrichtung 13, 14 kann an einem Bauwerk für jedwelchen Zweck befestigt
werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Befestigungsvorrichtung zur Verwendung in einem vorgebohrten Loch, insbesondere in Mauerwerk,
mit einem mit Gewinde versehenen Befestigungselement, das von einem Körper aus steifem,
relativ nachgiebigem Material umgeben ist, der mit sich längs erstreckenden, äußeren Rippen versehen
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der das
Befestigungselement (Schraube 14) umgebende Körper als Beschichtung (15) zumindest des mit
Gewinde versehenen Bereiches des Befestigungselements ausgebildet ist, deren Außendurchmesser über
die Rippen gemessen größer als der Bohrungsdurchmesser des Bauwerkloches ist
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vom Kopf des
Befestigungselements (Schraube 14) abgewandte Ende der Beschichtung mit einem rippenfreien
Einführungsbereich (17) versehen ist.
3. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Beschichtung (15) aus stoßfestem Polyamid besteht
4. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Befestigungselement eine mit selbstschneidendem Gewinde versehene Schraube (14) ist, deren
Gewinde sich bis zu ihrem Kopf erstreckt.
5. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Trennmittel vorgesehen ist, um eine Trennung zwischen Befestigungselement (Schraube 14) und
Beschichtung (15) zu ermöglichen.
6. Verfahren zum Herstellen einer Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das mit Gewinde versehene Befestigungselement durch Gießen,
Spritzgießen oder Tauchen zumindest über einen Teil seines mit Gewinde versehenen Bereiches mit
einer Beschichtung aus relativ nachgiebigem Material versehen wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Gießen, Spritzgießen oder
Tauchen ein Trennmittel auf das Befestigungselement aufgebracht wird.
8. Verfahren zum Anbringen einer Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 in
einem Bauwerksloch, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung ohne Drehung eingetrieben
wird.
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