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Hänge schiene mit Tasche zur Aufnahme
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von Schriftgut Die Erfindung betrifft eine Hängeschiene mit Tasche
zur Aufnahme von Schriftgut, wobei die Tasche an ihrem oberen Rand in eine im unteren
Teil der Hängeschiene befindlichen Nut eingesetzt ist.
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Es sind bereits Hänge schienen mit einer Tasche aus Hartfolienmaterial
bekannt. Die Hängeschiene besitzt an ihrem unteren Rand eine allgemein U-förmige,
nach unten durch eine Verengung geschlossene Nut zur Aufnahme der Tasche. Die Tasche
wird in der Nut durch einen um 1800 umgefalzten Streifen des Hartfolienmaterials
des oberen Randes der Tasche gehalten. Dabei liegt dieser Streifen nicht flach auf
dem Hartfolienmaterial der Tasche auf, sondern ist durch die Federwirkung des Hartfolienmaterials
abgespreizt, so daß der Streifen gut an der Innenseite der Nut anliegt. Bei diesen
bekannten Hängeschienen besteht die Gefahr, daß. die Tasche bei hoher Belastung
aus der Nut herausrutscht.
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Diese bekannte Gestaltung der Hängeschiene, der Nut zum Einschieben
der Tasche und des oberen Taschenrandes ist jedoch nicht für eine Tasche aus Weichfolienmaterial
geeignet. Durch die geringe Biegesteifigkeit dieses Materials gelingt es nicht,
eine Tasche aus Weichfolienmaterial mit dieser bekannten Gestaltung in eine solche
Hängeschiene so einzusetzen, daß sie bei der Belastung durch das in die Tasche eingelegte
Schriftgut nicht aus der Nut herausgezogen wird. Andererseits bietet die Verwendung
von Weichfolienmaterial hinsichtlich der Handhabung große Vorteile, da es beispielsweise
wegen der hohen Elastizität nicht bricht.
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Es ergab sich daher die Aufgabe, eine einfache, gegen Herausziehen
der Tasche gesicherte und leicht herzustellende Anordnung einer Hänge schiene mit
Tasche aus Weichfolienmaterial zur Aufnahme von Schriftgut zu schaffen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Hängeschiene mit Tasche
zur Aufnahme von Schriftgut gelöst, bei der die Tasche an ihrem oberen Rand in eine
Nut im unteren Teil der Hängeschiene eingesetzt ist und die dadurch gekennzeichnet
ist, daß die Tasche aus Weichfolie besteht und mindestens einen aufliegenden, verstärkenden
Folienstreifen am oberen Rand besitzt.
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Besonders vorteilhaft ist eine solche ffiångeschiene mit Tasche, bei
der die Hänge schiene unterhalb einer nach unten offenen Nut an der zur Taschenoberfläche
benachbarten Innenfläche einen in Richtung dieser Taschenoberfläche vorstehenden
erhabenen Bereich besitzt, der parallel zur Nut verläuft. Die Nut in der Hängeschiene
kann auch eine etwa U-förmige Gestalt besitzen.
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Der erhabene Bereich wird vorteilhaft durch einen an der Innenfläche
der Hängeschiene angeformten Stegteil gebildet, der sich etwa über die gleiche Länge
erstreckt wie die Nut.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der erhabene
Bereich
durch eine Vielzahl vnn kleinen Stegteilen gebildet, die mit Abstand untereinander
in einer Reihe etwa parallel zur Nut angeordnet sind.
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Die Reihe von Stegteilen kann erfindungsgemäß aus kürzeren, mittleren
Stegteilen etwa gleicher Länge und jeweils einigen längeren Stegteilen an beiden
Enden bestehen. Der aufliegende Folienstreifen kann dabei vorteilhaft ebenfalls
aus Weichfolienmaterial bestehen.
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Der Folienstreifen läßt sich ferner so gestalten, daß er eine Riffelung
aufweist, wobei der Folienstreifen in einer Ausführungsform in Querrichtung geriffelt
ist. Damit wird in einfacher Weise die Steifigkeit des. Folienstreifens erhöht.
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Man kann den Folienstreifen aber auch gemäß der Erfindung so gestalten,
daß der oder die Folienstreifen aus einem umgefalzten Teil des oberen Randes der
Tasche bestehen.
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Der Folienstreifen kann in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
auch eine größere Dicke besitzen als das Folienmaterial der Tasche.
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Der Folienstreifen läßt sich an der Tasche aufkleben oder mit ihr
verschweißen, beispielsweise durch Erhitzen.
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Wenn der Folienstreifen aus einem umgefalzten Teil des oberen Randes
der Tasche besteht, kann der Falz durch eingeprägte Riffelmarken verstärkt sein,
so daß ein Herausrutschen aus der Nut verhindert und eine ausreichende Steifigkeit
erreicht wird.
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Dabei kann ein erster Folienstreifen durch Falzen des oberen Randes
der Tasche aus Weichfolie gebildet sein und zwischen diesen ersten Folienstreifen
und der Tasche kann ein zweiter Folienstreifen eingefügt sein.
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Die Anordnung kann in einer Weiterbildung der Erfindung auch zwei
Folienstreifen am Rand der Tasche aufweisen, die durch doppeltes Falzen des Randes
der Tasche gebildet sind.
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Zwischen diese beiden, durch doppeltes Falzen des Randes der Tasche
gebildeten Folienstreifen, kann in Sonderfällen ein dritter Folienstreifen eingesetzt
sein.
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Die Nut in der Hänge schiene für das Einschieben des Taschenrandes
ist an einem Ende durch ein kompaktes Ranlstück verschlossen, so daß die Taschenverschiedener
Hänge schienen untereinander exakt ausgerichtet sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt die Hängeschiene an ihrem
oberen Rand ein zur Aufnahme von Markierungsstreifen und Reitern ausgestattetes
Kopfstück.
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Das Kopfstück ist zur Verbesserung der Ablesbarkeit gegen den übrigen
Teil der Hänge schiene abgewinkelt.
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Zwischen der Nut zur Aufnahme der Tasche und dem Kopfstück ist in
Weiterbildung der Erfindung an der Hängeschiene eine Federlasche für Schnellhefter
befestigt, an der gelochtes Schriftgut zusätzlich zu dem Schriftgut in der Tasche
eingeheftet werden kann. Die Tasche läßt sich dabei unabhängig von dem mittels Lochung
befestigten Schriftgut auch entfernen.
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Oberhalb der Nut für die Tasche kann in der Hänge schiene eine zweite
Nut vorhanden sein, in welche die Federlasche mit ihrem Mittelteil eingesetzt ist,
wobei in der Hängeschiene in diesem Bereich zwei durchgehende Bohrungen vorgesehen
sind, durch welche die beiden Endstücke der Federlasche nach vorn herausgeführt
sind.
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In einer weiteren Ausgestaltung dieser Merkmale ist die Federlasche
für Schnellhefter an einem Folienstreifen befestigt der mit der Hängeschiene verbunden
ist.
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Zur Veranschaulichung der Erfindung folgt nachstehend anhand der Zeichnung
eine Beschreibung von beispielhaften Ausfühnmgsformen. =
Hierbei
zeigen: Figur 1 eine perspektivische Draufsicht des linken Teils einer Hängeschiene
und der daran befestigten Tasche aus Weichfolienmaterial.
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Figur 2 einen vergrößerten, teilweise schematischen Querschnitt des
unteren Teils der Hängeschiene mit der Nut zur Aufnahme der Tasche und den oberen
Rand der Tasche mit einem aufliegenden Folienstreifen; Figur 3 eine vergrößerte,
teilweise schematische Draufsicht des in Figur 2 dargestellten Bereiches, aus der
insbesondere die Riffelung des Folienstreifens und die Stegteile ersichtlich sind;
Figur 4 einen Querschnitt durch den oberen Rand der Tasche und den Folienstreifen?:
Figur 5 die Draufsicht der Ausführungsform nach Figur 4; Figur 6 einen Querschnitt
durch den oberen Rand der Tasche aus Weichfolie für eine Ausführungsform mit mehreren
Folienstreifen; Figur 7 einen Querschnitt durch den oberen Rand der Tasche aus Weichfolie
für eine weitere Ausführungsform mit mehreren Folienstreifen und Figur 8 einen Querschnitt
durch den oberen Rand der Tasche aus Weichfolie für eine andere Ausführungsform
.mit mehreren
Folienstreifen.
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Die Figur 1 zeigt eine perspektivische, teilweise schematische Darstellung
einer Ausführungsform der Erfindung mit Hänge schiene 1 und einer in die Nut 4 eingeschobenen
Tasche 5 aus Weichfolienmaterial, Die Nut 4 befindet sich in dem unteren Teil 3
der Hängeschiene. Das obere Teil der Hängeschiene in Form des Kopfstückes 2 ist
gegen das untere Teil 3 leicht nach hinten abgewinkelt. Es ist vorzugsweise mit
Taschen und Nuten zur Aufnahme von Markierungsstreifen 6 und verschiebbaren Reitern
7, 8 zur Markierung von Terminen und dergleichen ausgestattet. Die Reiter 7 und
8 bestehen aus dünnem, relativ federndem Kunststoffmaterial. In eine Laufnut können
dabei nach Bedarf mehrere, gegebenenfalls verschiedenfarbige Reiter eingesetzt und
beliebig ausgetauscht werden. Die Tasche zur Aufnahme des Markierungsstreifens 6
und die Laufnuten zur Aufnahme der Reiter 7, 8 bestehen aus gebogenen Leisten aus
einem durchsichtigen Kunststoffmaterial, die auf einem tragenden, unteren Teil des
Kopfstückes 2 angeordnet und fest mit ihm verbunden sind. An der Verbindungsstelle
des Kopfstückes 2 und des unteren Teils 3 der Hängeschiene ist zur Verstärkung der
Anordnung ein nur angedeutet dargestellter Steg 15 vorgesehen, der sich über die
ganze Breite der Hängeschiene 1 erstreckt. Wie noch aus der Figur 2 ersichtlich
ist, besteht das untere Teil der Hängeschiene aus einer unteren Leiste 9 und einer
oberen Leiste 10 aus Kunststoffmaterial, welche durch einen oder mehrere Stege miteinander
zu einem kastenförmigen Gebilde verbunden sind.
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Die Hänge schiene 1 kann beispielsweise durch Verkleben oder Verschweißen
von Einzelteilen hergestellt werden.
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Im unteren Teil 3 der Hänge schiene und oberhalb der Nut 4 ist eine
Hängeöse 11 am linken und rechten Rand (nicht gezeigt) vorgesehen, mit deren Hilfe
die Hänge schiene 1 mit der daran befestigten Tasche 5 in die Stangen einer Registratur
eingehängt werden kann.
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Oberhalbe der Nut 4 ist im unteren Teil 3 der Hänge schiene eine zweite
Nut 12 zwischen der unteren Leiste 9 und der oberen
Leiste 10 gebildet.
Im Bereich dieser Nut 12 befinden sich zwei durchgehende Bohrungen 13 ( nur die
linke Bohrung ist gezeigt). In diese Nut 12 ist das Mittelteil einer Federlasche
14 eingesetzt und ihre beiden Endteile sind jeweils durch die Bohrung 13 nach vorn
herausgeführt. Diese Federlasche 14 kann zum Einheften von gelochtem Schriftgut
zusätzlich zu dem in der Tasche 5 aufbewahrten Schrift gut verwendet werden. Alternativ
zu der gezeigten Ausführungsform kann eine Federlasche, die auf einem Folienstreifen
befestigt ist, durch Verkleben oder Verschweißen dieses Streifens mit der Oberseite
des unteren Teils 3 der Hänge schiene verbunden werden.
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An den mit 15, 16 und 17 bezeichneten Stellen können Stege vorgesehen
sein, welche zwischen der oberen und unteren Leiste 9, 10 (s.auch Figur 2) des unteren
Teils 3 der Hängeschiene eingefügt sind. Zur Vereinfachung der Zeichnung sind diese
Stege nur durch die bezeichneten durchgehenden Linien angedeutet.
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Die Stege 15, 16, 17 können entweder in einem Stück mit der unteren
und oberen Leiste 9, 10 hergestellt sein oder aus eingefügten und verklebten oder
verschweißten Einzelteilen bestehen. Durch diese Stege wird eine Verstärkung und
eine größere Steifigkeit der Hängeschiene bewirkt.
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Die Figur 2 zeigt einen vergrößerten, teilweise schematwschen Querschnitt
durch den Bereich des unteren Teils 3 der Hängeschiene, welcher die Nut 4 zur Aufnahme
des oberen Randes der Tasche 5 enthält. Sie zeigt den unteren Teil der zweiten Nut
12 zur Aufnahme der Federlasche 14. Diese zweite Nut 12 ist nach unten durch den
Steg 17 abgeschlossen. Eine allgemein U-förmige Nut 4 zur Aufnahme des oberen Randes
der Tasche 5 wird durch die unteren Teile der unteren Leiste 9 und der oberen Leiste
10 gebildet und ist nach unten offen.
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In diese Nut 4 ist der obere Rand der Tasche 5 mit dem aufliegenden
Folienstreifen 18 eingeschoben. Die obere Leiste 10
ist nach unten
über die untere Öffnung der Nut 4 hinaus verlängert und trägt dort einen erhabenen
Bereich in Form eines Stegteils 19, der von der Innenfläche der oberen Leiste 10
aus in Richtung zur Oberfläche der Tasche Sherausragt. Der Stegteil 19 verläuft
etwa parallel zur Nut 4 und verhindert in besonders vorteilhafter Weise das Herausziehen
des oberen Randes der Tasche 5 mit dem aufliegenden Folienstreifen 18 aus der Nut
4 nach unten. Der Stegteil 19 kann aus einem einzigen, durchgehenden Teil oder aus
einer Vielzahl von in einer Reihe mit Abstand angeordneten Stegteilen bestehen.
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In Figur 2 besitzt der aufliegende Folienstreifen 18 die Form eines
einzelnen Streifens, der mit dem oberen Rand der Tasche 5 aus Weichfolie verbunden
ist. Der Folienstreifen 18 kann dabei aus dem gleichen Weichfolienmaterial wie die
Tasche 5 oder aus einem anderen Material, beispielsweise aus Hartfolie bestehen,
und mit dem oberen Rand der Tasche 5 aus ,Zeichfolie durch Verschweißen an einer
oder mehreren Randlinien oder an einer Reihe von Punkten oder durch Verkleben verbunden
sein. Der Folienstreifen 18.besitzt in der Figur 2 gezeigten Form eine etwas größere
Dicke als die Tasche 5 aus Weichfolie. Er kann jedoch auch die gleiche Dicke wie
die Tasche 5 besitzen.
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Die Figur 3 zeigt eine vergrößerte, teilweise schematische Draufsicht
der linken Seite des unteren Teiles 3 der Hängeschiene und des oberen Randes der
Tasche 5, wie sie in Figur 2 im Querschnitt dargestellt sind. Das Stegteil 19 besteht
in der Ausführungsform' nach Figur 3 aus einer Vielzahl von in einer Reihe mit Abstand
angeordneten Stegteilen 20, 21, die etwa parallel zu der Nut 4 ausgerichtet sind.
Sie können an ihrer Innenseite, welche der Oberfläche der Tasche 5 zugewendet ist,
leicht gerundet sein. Die Vielzahl von Stegteilen besteht hier aus ktirzeren Stegteilen
20 in der Mitte.und aus einigen längeren Stegteilen 21 am linken und rechten Rand
der Hängeschiene.
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An der Oberfläche des Folienstreifens 18 sind zur Versteifung desselben
Riffelmarken einer Riffelung 22 eingeprägt, die hier quer zur Längsausdehnung des
Folienstreifens 18 verlaufen. Die-
Nut 4 ist an einem Ende durch
ein kompaktes Randstück 30 verschlossen.
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Die Figur 4 zeigt einen Querschnitt durch den oberen Rand der Tasche
5. Der Folienstreifen 23 ist hier durch einen umgefalzten Teil der Weichfolie des
Taschenrandes gebildet.
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Die Figur 5 zeigt die Draufsicht der Ausführungsform nach Figur 4.
Der Folienstreifen 23 besitzt eine an seiner Oberfläche eingeprägte Riffelung 22,
die eine Verfestigung des relativ weichen Materials ergibt. An dem Falz sind Erhebungen
sichtbar in Form von Riffelmarken 24. Diese entstehen durch Einprägen entlang der
Innenseite der Falzlinie vor dem Falzen und ergeben eine Verfestigung des Falzes
und eine Sicherung gegen Aufbiegen.
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Die Figur 6 zeigt einen Querschnitt durch eine Anordnung mit mehreren
Folienstreifen. Der Folienstreifen 25 ist durch Falzung des oberen Randes der Tasche
5 gebildet.
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Zwischen diesen ersten Folienstreifen 25 und der Tasche 5 ist ein
zweiter Folienstreifen 26 eingelegt. Er kann durch Verkleben oder durch Verschweißen
oder auf andere Weise mit dem ersten Folienstreifen 25 und der Tasche 5 verbunden
sein.
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Auch hier kann an der Oberfläche des Folienstreifens 25 eine Riffelung
eingeprägt sein.
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Die Figur 7 zeigt einen Querschnitt durch eine weitere Form des Taschenrandes
mit mehreren Folienstreifen. Die beiden Folienstreifen 27 und 28 sind durch eine
doppelte Falzung des Taschenrandes gebildet. Auch hier kann an der Oberseite des
Folienstreifens 27 eine Riffelung angebracht werden.
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Gegebenenfalls können die Folienstreifen 27 und 28 noch untereinander
und mit der Tasche 5 durch Verkleben oder Verschweißen verbunden werden.
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Die Figur 8 zeigt einen Querschnitt durch eine Form des Randes der
Tasche 5 mit mehreren Folienstreifen. Die beiden Folienstreifen 27 und 28 sind wie
in Figur 7 durch eine doppelte Falzung des Taschenrandes gebildet. Zwischen diesen
beiden aus dem Weichfolienmaterial der Tasche 5 bestehenden Fo-.' lienstreifen 27
und 28 ist ein dritter Folienstreifen 29 eingefügt. Er kann. dicker sein als die
beiden Folienstreifen 27 und 28 und kann aus einem anderen Material als die Tasche
5 bestehen, beispielsweise aus Hartfolie. Die Folienstreifen 27, 28 und 29 können
durch Verkleben oder Verschweßen untereinander und mit dem oberen Rand der Tasche
5 verbunden sein. An der Oberseite des Folienstreifens 27 können Riffelmarken eingeprägt
sein.
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Vorstehend-.wurden mehrere erfindungsgemäße Ausführungsformen von
Hängeschienen mit einer Tasche zur Aufnahme von Schriftgut beschrieben, bei denen
die Tasche an ihrem oberen Rand in eine Nut im unteren Teil der Hängeschiene eingesetzt
ist. Durch sie wird eine einfache, gegen Herausziehen der Tasche gesicherte und
leicht herzustellende Anordnung mit einer Tasche aus Leicht folienmaterial geschaffen.
Auf diese Weise wird es möglich, anstelle der bekannten Tasche aus Hartfolie, die
leicht reißt, bricht und weniger gut handhabbar ist, die geschmeidige Tasche aus
Weichfolie zu verwenden, welche unbeabsichtigt nicht aus der Nut herausrutscht,
jedoch relativ leicht seitwärts aus der Nut herausgezogen werden kann.
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L e e r s e i t e