DE2613277C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von quaderförmigen, stabförmige Gegenstände, wie Zigaretten, enthaltende Packungen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von quaderförmigen, stabförmige Gegenstände, wie Zigaretten, enthaltende PackungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von quaderförmigen, stabförmige Gegenstände, wie
Zigaretten, enthaltende Packungen unter Verwendung eines faltbaren Zuschnittes, insbesondere aus Verbundfolie,
bei dem aus dem Zuschnitt ein Schlauch mit reckteckigem Querschnitt gebildet und eine Gegenstandsgruppe
in den außen abgestützten Schlauch eingeschoben wird und bei dem anschließend die
überstehenden Fndhnnen der Zuschnittes auf die
Stirnflächen der Packung gefaltet werden.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens mit einem
Förderer zum Zuführen der Zigarettengruppen, mit einem um ihre Längsachse drehbar angeordnete
Wickeldorne tragenden Wickelrevolver, mit einem mit Aufnahmen für die Packungen versehenen Faltrevolver,
mit Zuführeinrichtungen zum Transportieren der Zuschnitte zu den Wickeldornen, mit Einrichtungen zum
Einschieben der Gegenstandsgruppen in die teilweise gefalteten Zuschnitte und zum Einbringen der letzteren
in eine Aufnahme des Faltrevolvers.
Aus der DE-PS 1 25 902 ist ein Verfahren zum Herstellen von Zigarettenpackungen unter Verwendung
eines faltbaren Zuschnittes zu entnehmen, bei dem der Zuschnitt den Packungsinhalt schlauchförmig
umschließt und an den Stirnenden überstehende Endlappen in die Stirnflächen gefaltet werden. Dabei
wird zunächst eine Packungshülle mit geeignetem Querschnitt hergestellt und sodann der Packungsinhalt
(Zigarettengruppe) in Längsrichtung der außen abgestützten Packurigshülle über eine offene Stirnseite
derselben eingeschoben.
Durch die DE-OS 20 58 949 ist es an sich bekanntgeworden,
beim Herstellen einer quaderförmigen Packung zunächst eine im Querschnitt rechteckige Packungshülle
(Packungsschlauch) herzustellen und sodann den Pakkungsinhalt in Längsrichtung der außen abgestützten
Packungshülle über eine offene Stirnseite derselben einzubringen.
Aus dem DE-GM 70 24 433 ist eine Vorrichtung zum Herstellen von Zigarettenpackungen unter Verwendung
eines faltbaren Zuschnittes bekannt. Der den Packungsinhalt umschließende Zuschnitt wird zunächst
schlauchförmig gefaltet. Später werden die an den Stirnenden überstehenden Endlappen in die Stirnflächen
umgelegt. Diese bekannte Vorrichtung ist mit einem Wickelrevolver versehen, der Werkzeuge,
insbesondere Wickeldorne, zum Herstellen eines Pakkungsschlauches aufweist. Die Wickeldorne sind dabei
um ihre Längsachse drehbar am Wickelrevolver angeordnet. Weiterhin ist ein Faltrevolver vorgesehen,
dem Einrichtungen zum Verschließen der Packungen durch Faltung von Endlappen zugeordnet sind. Auch
Einrichtungen zum Füllen der Packung sind vorhanden.
Aus der bereits genannten DE-OS 20 58 949 ist es im übrigen an sich noch bekannt, einem Faltrevolver, auf
dem beide Enden einer schlauchförmigen Hülle verschlossen werden, Einrichtungen zum Füllen des
Packungsschlauches zuzuordnen.
Die Erfindung bezieht sich vornehmlich auf das Verpackungsmaterial »Verbundfolie«, bei dem es relativ
schwierig ist. exakte Kantenfaltungen herzustellen. Die aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren und
Vorrichtungen erwiesen sich dafür als ungeeignet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung für die Herstellung von
quaderförmigen Packungen aus einzelnen dünnwandigen Zuschnitten, insbesondere Verbundfolien, vorzuschlagen,
mit deren Hilfe exakte Kantenfaltungen mit geringem maschinentechnischen Aufwand herstellbar
sind.
Diese Aufgabe wird verfahrensgemäß dadurch gelöst, daß aus dem Zuschnitt zunächst ein im Querschnitt
kreisförmiger Schlauch hergestellt und dieser dann durch an seiner Innenseite angreifende Kräfte derart
verformt wird, daß sein Querschnitt eine rechteckige Form annimmt.
Vorrichtungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß jeder Wickeldorn einen runden und
einen rechteckigen Teil aufweist und Einrichtungen zum Verschieben des schlauchförmig gefalteten Zuschnitts
auf dem Wickeldorn vorgesehen sind, daß ein bewegbar angeordnete Zange zum Abziehen des schlauchförmig
gefalteten Zuschnitts vom Wickeldorn vorgesehen ist und daß die Einrichtung zum Einschieben der Zigarettengruppen
in die schlauchförmig gefaltete Zuschnitte dem Faltrevolver zugeordnet ist
Durch die äußerst einfache und damit auch maschinentechnisch wenig aufwendige Maßnahme, aus dem
Zuschnitt zunächst einen im Querschnitt kreisförmigen Schlauch zu bilden und diesen dann durch an seine
Innenseite angreifende Kräfte derart zu verformen, daß sein Querschnitt eine rechteckige Form annimmt, lassen
sich exakt gefaltete Packungshülsen bzw. Packungshülsen mit sehr exakten rechteckigen Querschnitten
herstellen.
Weitere Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die konstruktive Ausbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung und sind in den Unteransprüchen im einzelnen beschrieben.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Herstellen und
Füllen quaderförmiger Packungen anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g 1 einen ausgebreiteten Zuschnitt, aus dem eine quaderförrnige Packung hergestellt werden soll,
Fi g. 2 eine teilweise, nämlich bis auf die Stirnseiten,
fertiggestellte Packung in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3 eine Ansicht entsprechend Fig. 2 der geschlossenen
Packung,
F i. 4 eine Zwischenstellung des Zuschnitts bzw. der
Packung während der Fertigung derselben in perspektivischer Darstellung,
F i g. 5 die zur Aufnahme des Packungsinhalts, nämlich einer Zigarettengruppe, fertiggestellte Pakkung,
ebenfalls in perspektivischer Darstellung,
Fig. 6 eine vereinfachte Gesamtansicht einer Vorrichtung
zum Herstellen und Füllen einer Packung gemäß Fig. 1 bis5,
Fig. 7 einen Grundriß zu Fig. 6, ebenfalls stark vereinfacht,
F i g.8 eine Seitenansicht entsprechend Fig.6 eines
ersten Revolvers der Vorrichtung in vergrößertem Maßstab,
F i g. 9 einen Wickeldorn des Revolvers gemäß F i g. 8 in Seitenansicht bei nochmals vergrößertem Maßstab,
F i g. 10 einen Querschnitt X-X durch den Wickeldorn in F i g. 9, bei vergrößertem Maßstab,
F i g. 11 einen weiteren Schnitt XI-XI in F i g. 9,
ebenfalls bei vergrößertem Maßstab,
Fig. 12 den Wickeldorn gemäß Fig. 9 im Grundriß,
Fig. 13 den Wickeldorn gemäß Fig.9 bis 12 mit
Vorschubeinrichtung für den Zuschnitt, F i g. 14 einen Grundriß zu F i g. 13,
F i g. 15 den Bereich der Übergabe der Packungshülsen von dem ersten Revolver an den zweiten Revolver
im Grundriß bei gegenüber F i g. 7 vergrößertem Maßstab,
Fig. 16 eine Einzelheit einer Zange zum Abziehen der Packungshülse von einem Wickeldorn in Stirnansicht
bei gegenüber F i g. 15 vergrößertem Maßstab,
Fig. 17 eine Darstellung entsprechend Fig. 16 bei
veränderter Relativstellung,
Fig. 18 die gefüllte Packung in perspektivischer Darstellung entsprechend F i g. 2 mit schematisiert
dargestellten Faltorgancr· für die stirr.scitigcr· End'.appen,
Fig. 19 die dem zweiten Revolver zugeordneten Faltorgane zum Einfalten der stirnseitigen Endlappen in
Seitenansicht,
Fig. 20 einen Schnitt XX-XX im Bereich einer
Faltstation in Fig. 19 bei unterschiedlichen Stellungen von Faltorganen.
Die Packung 3D ist eine quaderförmige Zigarettenpackung, nimmt also eine Zigarettengruppe 31 auf. Die
Packung 30 besteht aus einem einteiligen Zuschnitt 32, insbesondere aus Verbundfolie. Dieser ist zweckmäßigerweise
durch vorgeprägte Längsfaltlinien 33 sowie Querfaltlinien 34 in Felder unterteilt, die zur Bildung
einzelner Wandungen bzw. Lappen der Packung 30 bestimmt sind. In diesem Sinne werden Vorderwand 35,
Rückwand 36 sowie Seitenwände 37 und 38 gebildet. An den freien Rand der Seitenwand 38 schließt ein
Seitenstreifen 39 an, der in einer schlauchförmigen Zwischenfaltstellung mit der Innenseite der Rückwand
36 unter Bildung einer Längsnaht verbunden wird.
An den Schmalseiten der Wände 35 ... 38 schließen Endlappen an, und zwar ein innerer Längsendlappen 40,
ein äußerer Längsendlappen 41 und zwischen diesen bzw. neben diesen angeordnete Seitenendlappen 42 und
43. Die vorgenannten Endlappen 40 ... 43 werden zur Bildung einer Deck- und Bodenwandung in die
Stirnflächen der Packung gefaltet.
Die Seitenendlappen 42 und 43 sind an den dem äußeren Längsendlappen 41 zugekehrten Rändern mit
diesem verbunden und lediglich durch die entsprechend verlängerten Längsfaltlinien 33 abgegrenzt. Gegenüber
dem inneren Längsendlappen 40 ist der Seitenendlappen
42 durch einen Einschnitt 44 abgeteilt. Durch diesen Einschnitt 44 hat der Seitenendlappen 42, und durch
entsprechende Gestaltung auch der Seitenendlappen 43, eine geringere Breite als die der Stirnfläche der
Packung, derart, daß die dem freien Rand der Stirnfläche zugekehrten Ränder 45 zurückspringen
(siehe F i g. 2 und 3). Die Seitenendlappen 42 und 43 sind mit einer Diagonalfaltlinie 46 versehen, durch die diese
Seitenendlappen 42 und 43 in zwei jeweils an die Seitenwände 37 und 38 sowie den äußeren Längsendlappen
41 angrenzende Dreieckzwickel 47 und 48 unterteilt werden.
Die fertige Packung aus einem derartigen Zuschnitt 32 sieht so aus, daß der die volle Stirnfläche abdeckende
innere Längsendlappen 40 gegen den Packungsinhalt gefaltet ist. Die Seitenendlappen 42 und 43 sind bei
aufeinanderliegenden Dreieckzwickeln 47 und 48 zwischen den inneren Längsendlappen 40 und den
äußeren Längsendlappen 41 eingefaltet. Durch die zurückgesetzten Ränder 45 erhält der äußere Längsendlappen
41 längs eines Randstreifens über nahezu die gesamte Länge der Stirnfläche unmittelbare Anlage und
Verbindung mit dem inneren Längsendlappen 40.
Die Diagonalfaltlinie 46 ist in den Seitenendlappen 42 und 43 so geführt, daß sie nicht durch die äußeren Ecken
derselben läuft, sondern mit Abstand von diesen. Dadurch wird erreicht, daß bei der fertiggefalteten
Packung die Ränder 45 der Dreieckzwickel 47 und 48 eines Seitenendlappens 42 bzw. 43 nicht deckungsgleich
aufeinanderliegen, sondern versetzt sind. Es werden dadurch mehrlagige Abstufungen vermieden. Eine
weitere Besonderheit besteht darin, daß die Diagonalfaltlinien 46 vom freien Rand der Seitenendlappen 42
und 43 her mit einem Trennschnitt 49 versehen sind. Dieser bewirkt, daß die Dreieckzwickel 47 und 48 im
Bereich des Trennschnitts 49 vollflächig, das heißt ohne Bildung eines bei Umfaltung von Folienlagen sonst
entstehenden Kanals in der Faltkehle, miteinander verbunden sind. Die aufeinanderliegenden Flächen
sowohl der Dreieckszwickel 47 und 48 wie auch der Längsendlappen können durch Klebung, Schweißung
od. dgl. miteinander verbunden sein.
Zum Herstellen und Füllen einer Packung 30 mit den voranstehenden Merkmalen wird aus dem Zuschnitt 32
zunächst ein Packungsschlauch 50 mit offenen Stirnenden gebildet Als Vorstufe des entsprechend der fertigen
Packung 30 im Querschnitt rechteckigen Packungsschlauchs 50 (F i g. 5) wird ein im Querschnitt kreisförmiger
Packungsschlauch 50 dadurch gebildet, daß der Zuschnitt 32 ohne Faltung gewickelt bzw. gerollt und
der Seitenstreifen 39 mit dem freien Rand 71 der
Rückwand 36 verbunden wird (F i g. 4). Dieser Pakkungsschlauch
50 wird durch Aufwickeln des Zuschnitts 32 auf einen um seine Längsachse drehenden Wickeldorn
51 als massiven Kern gebildet. Sodann wird durch formgebende Beeinflussung des Packungsschlauchs 50
von innen her und zusätzlich von außen der im Querschnitt rechteckige Packungsschlauch gemäß
F i g. 5 hergestellt und dieser durch Einführen der Zigarrettengruppe 31 in Längsrichtung gefüllt. Danach
werden in der beschriebenen Weise die Endlappen 40 ... 45 gefaltet.
Die als Ausführungsbeispiel dargestellte Vorrichtung zum Herstellen und Füllen der Packung 30 besteht im
wesentlichen aus zwei Revolvern, nämlich einem Wickelrevolver 52 und einem Faltrevolver 53. Die
beiden vorgenannten Revolver 52 und 53 sind mit mehrteiligen Wellen 54 und 55 taktweise drehbar in
bzw. an einem gemeinsamen Gehäuse 56 gelagert, welches auch zwei Schrittschaltgetriebe für den Antrieb
der beiden Revolver 52 und 53 aufnimmt. Der Wickelrevolver 52 dient zur Herstellung des Packungsschlauchs
50 gemäß Fig.4 und 5. Der im Querschnitt rechteckige Packungsschlauch 50 wird an den Faltrevolver
53 übergeben. In dessen Bereich wird der Packungsschlauch 50 durch Einführen der Zigarettengruppe
31 gefüllt und anschließend im Bereich der Stirnflächen fertiggefaltet.
Es folgt dann noch ein dritter Revolver 57, der die fertigen Packungen 30 von dem Faltrevolver 53
übernimmt und sie mit einer Steuermarke versieht.
Der Wickelrevolver 52 besteht aus einem scheibenförmigen Revolvergehäuse 58, welches über eine äußere
Hohlwelle 59 taktweise drehend angetrieben wird. Damit laufen entsprechend mehrere an der Vorderseite
des Revolvergehäuses 58 längs dessen Umfang angeordnete, einseitig auskragende Wickeldorne 51 mit
um. Diese langgestreckten Wickeldorne 51 sind im Revolvergehäuse 58 relativ zu diesem drehbar gelagert.
Für den Antrieb der Wickeldorne 51 ist ein Planetenradgetriebe vorgesehen. Dieses besteht aus einem durch
eine innenliegende Hohlwelle 60 angetriebenen Sonnenrad 61 und je einem Wickeldorn 51 zugeordneten
Planetenrädern 62. Die Wickeldorne 51 werden bei jedem Schaltschritt des Wickelrevolvers 52 um ihre
Längsachsen drehend angetrieben.
Die übereinstimmend ausgebildeten Wickeldorne 51 bestehen aus einem dem Revolvergehäuse 58 zugekehrten
Rundteil 63 und einem sich bis zum freien Ende erstreckenden Rechteckteil 64 (Fig. 12). Auf dem
erstgenannten Rundteil 63 wird der kreisförmige Packungsschlauch gemäß F i g. 4 gebildet. Durch Längsverschiebung
desselben vom Rundteil 63 auf den Rechteckteii 64 wird der Packungsschiauch 50 somit
von innen her in die rechteckige Querschnittsgestalt gebracht. Der Rechteckteil 64 füllt dabei den Querschnitt
des Packungsschlauchs 50 voll aus.
Die Zuschnitte 32 werden aufeinanderfolgend einem Magazin 65 entnommen und dem Wickelrevolver 52.
nämlich über einen sich in der Übergabestation befindlichen Wickeldorn 51 zugeführt. Übernahme des
Zuschnitts 32 aus dem Magazin 65 sowie der Transport zum Wickelrevolver 52 erfolgen durch eine im Prinzip
bekannte Transportvorrichtung mit einem Abroller 66, der mit Hilfe von Saugbohrungen (nicht gezeigt) jeweils
einen Zuschnitt 32 erfaßt. Durch Drehen des Abrollers 66 um seine Längsachse und Verfahren längs der
Unterseite des Magazins 65 wird der Zuschnitt 32 unter Aufrollen auf den Abroller 66 transportiert.
Im vorliegenden Fall ist dem Abroller 66 ein mit diesem lediglich translatorisch bewegbarer Anschlag 67
angeordnet. Die Relativstellung zwischen diesem Anschlag 67 und dem Abroller 66 ist so gewählt, daß der
zuerst durch den Abroller 66 aufgenommene Seitenstreifen 39 des Zuschnitts mit seinem freien Rand 68
Anlage an diesem Anschlag 67 erhält.
Im Bereich der Übergabe des Zuschnitts 32 an einen Wickeldorn 51 des Wickelrevolvers 52 ist ebenfalls eine
ίο feste, unveränderliche Relativstellung vorgegeben, und
zwar derart, daß der in seiner Endstellung durch den Anschlag 67 fixierte Zuschnitt 32 in bestimmter, sich
stets wiederholender Relativstellung mit dem Rand 68 bzw. dem Seitenstreifen 39 an den Wickeldorn 52
übergeben werden kann, so daß eine exakte Lage des Zuschnitts 32 auf dem Wickeldorn 52 gewährleistet ist.
Diese Übergabe wird durch eine an einem hin- und herschwenkbaren Arm 69 gelagerte Andrückrolle 70
bewirkt, die den freien Rand 68 bzw. den Seitenstreifen 39 des Zuschnitts 32 von dem Abroller 66 unter
Ausführung einer Schwenkbewegung des Arms 69 abhebt und an den Umfang des Wickeldorns 51 im
Bereich des Rundteils 63 andrückt. Durch Zurückfahren des Abrollers 66 in die Ausgangsstellung und durch die
Weiterbewegung des Wickelrevolvers 32 unter Drehung des Wickeldorns 51 um die eigene Längsachse
wird der Zuschnitt 32 vom Abroller 66 abgezogen und nach und nach um den Rundteil 63 herumgewickelt.
Der Rundteil 63 ist so bemessen, daß der durch
Der Rundteil 63 ist so bemessen, daß der durch
jo Wickeln aufgenommene Zuschnitt 32 den Rundteil 63 unter Überlappung eines Randes 71 mit dem Seitenstreifen
39 umschließt.
Der Zuschnitt 32 wird bis zur Fertigstellung des kreisförmigen Packungsschlauchs 50 auf dem Wickeldorn
51 fixiert, nämlich an diesen angedrückt.
Zu diesem Zweck ist jedem Wickeldorn 51 eine Andrückwalze 72 zugeordnet. Diese ist an einem
Kurbelarm 73 gelagert, dessen Welle 74 in das Revolvergehäuse 68 führt. An dem innenliegenden Ende
der Welle 74 ist ein weiterer Kurbelarm 75 angebracht, der mit einer Stützrolle 76 auf einer Kurvenscheibe 77
abläuft. Die Kurvenscheibe 77 ist so ausgebildet, daß die Andrückwalze 72 nach Fertigstellung des Packungsschlauchs
50 gemäß F i g. 4 von diesem abgehoben werden. Die Andrückwalzen 72 bzw. das Kurbelgetriebe
73, 74, 75 steht unter der Belastung einer Feder (nicht dargestellt), die die Andrückwalze 72 an den Wickeldorn
51 und die Stützrolle 76 bei abgehobener Andrückwalze 72 an die Kurvenscheibe 77 drückt.
Die einander überlappenden Zuschnitteile, nämlich der Rand 71 der Rückwand 36 und der Seitenstreifen 39.
werden im Bereich einer Schweißstation 78 aktiviert. Zu diesem Zweck werden die vorgenannten Raiidbereiche
des Zuschnitts zunächst derart fixiert, daß der Rand 71 tangential geführt ist. Es entsteht dadurch ein etwa
keilförmiger Spalt zwischen dem Seitenstreifen 39 und dem Rand 71. In diesem wird ein Aktivierungsmedium,
bei thermisch aktivierbaren Flächen Heißluft, durch eine schwenkbar gelagerte Heißluftdüse 79 eingeführt Der
Rand 71 wird dabei durch eine Haltebacke 80 fixiert, die mindestens im Bereich des Randes 71 mit Saugbohrungen
81 ausgestattet ist. Auch der Wickeldorn 51 ist mindestens im gegenüberliegenden Bereich mit Saugbohrungen
82 versehen, die den Seitenstreifen 39 auf dem Wickeldorn 51 haiten. Die letztgenannten Saugbohrungen
82 schließen an eine achsparallellaufende Saugleitung 83 des Wickeldorns 51 an. Die Luftzufuhr
wird hier zentral in bekannter Weise gesteuert. Die
aktivierten Randbereiche des Zuschnitts werden nach Verlassen der Schweißstation 78 durch die Andrückwalze
72 miteinander verbunden.
Der Packungsschlauch 50 wird sodann in einer Verschiebestation 83 auf dem Wickeldorn 51 in
Axialrichtung verschoben, nämlich vom Rundteil 63 auf den Rechteckteil 64. Diese Bewegung wird durch am
Außenumfang des betreffenden Wickeldorns 51 angreifende Förderorgane bewirkt. Es handelt sich dabei im
vorliegenden Fall um mehrere, zum Beispiel drei Transportrollen 84, die außen am Packungsschlauch 50
anliegen und durch Antrieb infolge Reibungsmitnahme den Packungsschlauch 50 verschieben.
Die Transportrollen 84 sind seitlich an einem Schwenkarm 85 gelagert, der derart bewegbar ist, daß
die Transportrollen 84 in abgeschwenkter Stellung an der Oberseite des Mantels des Wickeldorns 51 Anlage
erhalten. Die Transporirollen 84 sind je auf Wellen 86 gelagert, die sich quer durch den Schwenkarm 85
hindurch erstrecken und auf der gegenüberliegenden Seite angetrieben werden. Zu diesem Zweck sitzt auf
den Enden der Wellen 86 jeweils eine Antriebsrolle 87. Die Antriebsrollen werden durch ein gemeinsames
Band 88 angetrieben, welches über eine Triebrolle 89 läuft und alle Antriebsrollen 87 umschlingt. Zu diesem
Zweck sind zwischen den Antriebsrollen 87 durch das Band 88 ebenfalls umschlungene Leerrollen 90 am
Schwenkarm 85 gelagert. Die Triebrolle 89 wird zentral über eine Welle 91 angetrieben. Der Schwenkarm 85 ist
ausschließlich im Bereich eines Lagers 92 schwenkbar fixiert.
Der Wickeldorn 51 ist zusammendrückbar ausgebildet, und zwar insbesondere zur Durchführung von
Axialverschiebungen des Packungsschlauchs 50. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der
Wickeldorn aus zwei Teilen, nämlich einem unteren Basisteil 93 und einem oberen Schwenkteil 94. Letzterer
ist relativ zum Basisteil 93 schwenkbar und durch ein entsprechendes Schwenklager 95 in einem gemeinsamen
Tragteil 96 gehalten. Letzteres ist mit einem Zahnkranz zur Bildung eines Planetenrades 62 des
Planetenradgetriebes versehen.
Zwischen dem Basisteil 93 und dem Schwenktei! 94 wird ein Spalt 97 gebildet, der sich zum freien Ende des
Wickeldorns 51 hin erweitert. Der Schwenkteil 94 ist unter Verkleinerung dieses Spaltes 97 relativ zum
Basisteil 93 schwenkbar, und zwar gegen die Belastung einer Druckfeder 98. Eine Schwenkbewegung in
zusammendrückendem Sinne wird im vorliegenden Fall durch den Schwenkarm 85 durchgeführt, wenn dessen
Antriebsrollen 87 auf dem Wickeldorn 51 bzw. dem Packungsschlauch 50 Anlage erhalten. Der Querschnitt
des Wickeldorns 51 wird dadurch verringert und der Axialtransport des Packungsschlauchs 50 erleichtert.
Zur weiteren Erleichterung dieser Axialverschiebung des Packungsschlauchs 50 ist der Wickeldorn 51, und
zwar dessen Schwenkteil 94, mit Gegenrollen 99 ausgerüstet Diese sind innerhalb des Schwenkteils 94 so
gelagert, daß sie mit einem Mantelabschnitt etwa unmittelbar unterhalb des Packungsschlauchs 50 liegen.
Die Relativstellung der Gegenrollen ist derart, daß sie mit den Antriebsrollen 87 des Schwenkarms 85
zusammenwirken, nämlich den Packungsschlauch 50 zwischen sich einschließen.
Wenn der Packungsschlauch 50 in der beschriebenen Weise in den Bereich des Rechteckteils 64 des
Wickeldorns 51 gefördert ist, wird der Packungsschlauch 50 mit dem rechteckigen Querschnitt entspre
chend F i g. 5 versehen. Der Packungsschlauch 50 ist nunmehr fertiggestellt. Im Bereich einer Ausschubstation
100 verläßt der Packungsschlauch 50 den Wickeldorn 51. Bei dieser erneuten Axialbewegung sind
die Antriebsrollen 87 des Schwenkarms 85 sowie die Gegenrollen 99 in der bereits beschriebenen Weise
wieder beteiligt.
Der Packungsschlauch 50 wird darüber hinaus im Bereich dieser Ausschubstation 100 vom Wickeldorn 51
abgezogen. Zu diesem Zweck ist im vorliegenden Fall in dieser Station eine hin- und herbewegbare Zange 101
vorgesehen. Diese ist auf einer Zentralstange 102 mit einem Lagerblock 103 verschiebbar gelagert.
Die Zange 101 besteht aus zwei Außenbacken 104, 105 und einem zwischen diesen angeordneten, bewegbaren
Gegenstück in Gestalt eines doppelt wirkenden Innenbackens 106. Letzerer sitzt auf einer Drehstange
107, die durch eine Kurbel 108 mit anschließender Schubstange 109 drehbar ist.
Die Zange 101 wird durch Verfahren des Lagerblocks 103 auf der Zentralstange 102 aus der in Fig. 7 bzw.
Fig. 15 gezeigten Ausgangsstellung an das freie Ende eines Wickeldorns 51 herangefahren, und zwar im
Bereich des zwischen Basisteil 93 und Schwenkteil 94 gebildeten Spalts 97. In diesen treten die Enden der
Außenbacken 104, 105 sowie der Innenbacke 106 ein. Dabei ist in der Ausgangsstellung die Innenbacke 106 so
gedreht, daß gegenüber den Außenbacken 104 und 105 ein ausreichender Abstand zum Einführen der Wandungen
bzw. der vorstehenen Längsendlappen 40 und 41 zwischen Außenbacken 104 und 105 einerseits sowie
Innenbacke 106 andererseits gegeben ist (Fig. 17). Die Innenbacke 106 wird sodann gedreht, in bezug auf
Fig. 16 und 17 im Gegenuhrzeigersinn. Dadurch erhält
die Innenbacke 106 mit Klemmflächen 110 Anlage an den Außenbacken 104 und 105 bzw. an den eingeführten
Teilen des Packungsschlauchs 50. Nunmehr wird durch Zurückfahren der Zange 101 mit dem Lagerblock 103
der Zuschnittschlauch 50 vom Wickeldorn 51 abgezogen.
Die Schubstange 109 für die Betätigung der Innenbacke 106 wird durch ein Schwenkstück 111
beaufschlagt, welches schwenkbar mit dem zugekehrten Ende der Schubstange 109 verbunden ist. An dem
Schwenkstück 111 ist eine Stützrolle 112 angebracht, die
auf einer Rollenbahn abläuft. Am Ende dieser Rollenbahn ist ein Anschlag 113 vorgesehen, gegen den
die Stützrolle 112 bei der Verschiebung der Zange 101
läuft, mit der Folge, daß das Schwenkstück 111 unter
Betätigen er Schubstange 109 verschwenkt wird. Dies ist der Moment der Öffnung der Zange 101 durch
Drehen der Innenbacke 106 in die Stellung gemäß F i g. 17. Die Zange 101 ist in Schließrichtung federbelastet.
Im vorliegenden Fall ist dem Schwenkstück 111 eine Zugfeder 114 zugeordnet, die in das Schwenkstück
111 stets in schließendem Sinne der Zange 101 bzw. der
Innenbacke 106 beaufschlagt. Das um einen Zapfen 115
schwenkbare Schwenkstück 111 befindet sich bei öffnungs- und Schließstellung der Zange 101 jeweils in
einer stabilen Lage nach Überschreiten einer Totpunktstellung. Diese ergibt sich durch die Relativstellung der
Zugfeder 114 in bezug auf den Zapfen 115.
Der von dem Wickeldorn 51 abgezogene Packungsschlauch 50 wird durch eine Matrize 116 hindurchgezogen.
Diese besteht aus Oberteil 117 und Unterteil IIS. Beide sind derart im Abstand voneinander angeordnet,
daß zwischen Oberteil 117 und Unterteil 118 die voranstehend erläuterte Zange ICl hindurchzutreten
vermag. Weiterhin sind die Abmessungen so gewählt, daß der im Querschnitt rechteckige Packungsschlauch
50 passend durch die Matrize 116 hindurchgeführt werden kann, und zwar unter Stabilisierung der
Rechteckgestalt und unter Stützung der Kantenfahung. Oberteil 117 und Unterteil 118 sind zu diesem Zweck im
Querschnitt derart ausgebildet, daß die Wandungen der
Packung, nämlich Vorderwand, Rückwand und Seitenwände, leicht nach innengewölbt werden unter Ausbildung
einer kantigen Eckfaltung.
An die Matrize 116 schließt ein aus Oberführung 119 und Unterführung 120 bestehender Tisch an. Auf diesem
wird der Packungsschlauch 50 mit den Seitenwänden 37 und 38 nach oben bzw. unten gerichtet abgesetzt und
durch die Zange 101 freigegeben, indem die Stützrolle 112 des Schwenkstücks 111 auf ein Kurvenstück 121
aufläuft Dieses ist an dem zum Anschlag 113 gegenüberligenden Ende der Rollenbahn angeordnet
Der Tisch mit seiner Oberführung 119 und Unterführung
120 ist gegenüber dem Faltrevolver 53 angeordnet Von diesem wird nunmehr der Packungschlauch 50
übernommen. Die Übergabe vollzieht sich mit Hilfe eines Mitnehmers 122, von dem zwei zu beiden Seiten
des Faltrevolvers 53 angeordnet sind. Die Mitnehmer 122 sind an vorspringenden Nasen 123 mit Saugbohrungen
124 versehen, die an Saugkanäle 125 anschließen. Die Nasen 123 erfassen mit Hilfe der beaufschlagten
Saugbohrungen 124 jeweils einen Packungsschlauch 50 im Bereich der zugekehrten, überstehenden Längsendlappen
40 oder 41. Zu diesem Zweck werden die an Hebeln 126 und 127 sitzenden Mitnehmer 122 hin- und
hergehend bewegt.
Der Faltrevolver 53 besteht aus einer durch eine Hohlwelle 128 angetriebenen Revolverscheibe 129, an
deren Außenumfang Taschen 130 je zur Aufnahme eines Packungsschlauchs 50 angeordnet sind. Der Packungsschlauch 50 wird bei achsparalleler Stellung zum
Faltrevolver 53 in die an den axialen Enden sowie radial nach außen offenen Taschen 31 aufgenommen. Die
Taschen 130 haben zu diesem Zweck einen U-förmigen Querschnitt. Jeder Tasche ist ein schwenkbar gelagerter
Außendeckel 131 zugeordnet, der die Tasche 130 auf der radial außenliegenden Seite abdeckt. Im Bereich der
Einführung eines Packungsschlauchs 50 in eine Tasche 130 durch den Mitnehmer 122 ist jeweils der an einem
Schwenkarm 132 angebrachten Außendeckel 131 von der Tasche 130 abgeschwenkt. Zu diesem Zweck ist der
mit einem Lagerzapfen 133 an der Revolverscheibe 129 angebrachte Schwenkarm 132 mit einer am freien Ende
angeordneten Führungsrolle 134 auf einer Kurvenscheibe abgestützt bzw. in einem Führungsschlitz 135 einer
Kurvenscheibe 136 geführt. Diese steuert die Öffnungsund Schließbewegungen des Außendeckels 131.
Dem in der geschlossenen Tasche 130 sitzenden Packungsschlauch 50 wird im Bereich einer Füllstation
137 des Faltrevolvers 153 der Packungsinhalt, nämlich die Zigarettengruppe 31, durch einen geeigneten
Förderer 138 zugeführt. Die Zigarettengruppe 31 wird
achsparallel zum Faltrevolver 53 über eine der offenen Stirnseiten in den Packungsschlauch 50 eingeschoben.
einer danach folgenden ersten Faltstation 139 wird der beschriebene erste Faltschritt vollzogen, nämlich
der innere Längsendlappen 40 gegen den Packungsinhalt gefaltet. Hierfür ist eine Faltklappe 140 vorgesehen,
die an einer drehbar gelagerten Kurbelwelle 141 angebracht ist. Diese ist an beiden Enden mit einem
Kurbelarm 142 versehen, der wiederum durch einen Lenker 143 bewegbar ist. Der Lenker 143 ist Teil eines
Betätigungsgestänges mit einem Hauptarm 144, durch den das Faltwerkzeug, nämlich die Faltklappe 140 mit
dem dazugehörenden Betätigungsgestänge an den Faltrevolver 53 bzw. an die betreffende Tasche
desselben herangeschwenkt werden kann.
Der Hauptarm 144 ist zum An- und Abschwenken der Faltwerkzeuge an den Faltrevolver 53 um ein nicht
dargestelltes ortsfestes Lager schwenkbar. Die hin- und hergehenden Pendelbewegungen des Hauptarms 144
ίο werden durch einen ebenfalls hin- und herbewegten
Kurbelarm 145 ausgelöst Dessen Bewegungen überträgt ein Zwischenlenker 146 auf den Hauptarm 144.
Gleichachsig mit dem Kurbelarm 145 ist als Hauptantriebsmittel ein Winkelarm 147 hin- und
hergehend schwenkbar gelagert Die Bewegungen dieses Winkelarms 147 werden durch eine umlaufende
Kurvenscheibe 148 gesteuert, auf deren Umfang ein Schenkel 149 des Winkelarms 147 mit einer Tastrolle
abläuft
Am freien Ende des anderen Schenkels 150 des Winkelarms 147 ist eine Übertragungslasche 151
angebracht, die wiederum die Bewegungen des Winkelarms 147 auf einen Betätigungsarm 152 überleitet. An
dem einen Ende dieses zweischenkligen bzw. zweiarmigen Betätigungsarms 152 ist der Lenker 143 für die
Betätigung de. Faltklappe 140 angeordnet. Der Betätigungsarm 152 ist schwenkbar am Hauptarm 144
gelagert, ist demnach Teil des zustellbaren und zurückschwenkbaren Faltgestänges.
Die Bewegung der Faltklappe 140 vollzieht sich laut F i g. 20 derart, daß die Faltkiappe mit deren Längsendlappen
40 aus der aufrechten Stellung in die Ebene der Stirnfläche umgeschwenkt wird. Die (gedachte)
Schwenkachse liegt am Rand der Packung.
Eine nachfolgende, zweite Faltstation 153 dient zur Fertigstellung der Stirnfaltung, also zum gleichzeitigen
Einfalten der Seitenendlappen 42 und 43 mit dem äußeren Längsendlappen 41. Die hierfür vorgesehenen
Faltwerkzeuge sowie der Ablauf der Faltvorgänge werden vorab anhand der Fig. 18 erläutert. In die
zunächst sich U-förmig erstreckenden Seitenendlappen 42,43 mit Längsendlappen 41 wird eine Stützplatte 154
eingefahren, die auf dem bereits gefalteten innerer Längsendlappen 40 aufliegt. Zum Einfalten der Seitenendlappen
42, 43 sind blechförmige Seiteneinfalter 155 und 156 vorgesehen.
Diese sind in einer Ausgangstellung <Mwa aufrecht zui
Stirnfläche der Packung gerichtet, und zwar am Ranc der Stirnfläche sich erstreckend. Durch Verschwenken
dieser Seiteneinfalter 155 und 156 in die Ebene dei Stirnfläche werden die Seitenendlappen 42, 43 mitge
nommen und nach innen gefaltet. Die im Bereich dei Seitenendlappen 42,43 etwa dreieckf örmigen Seitenein
falter 155,156 legen sich dabei an bzw. auf den unterer Dreieckzwickel 47 auf, während ein Rand 157 dei
Seiteneinfalter 155, 156 in der durch die Diagonalfaltli nie 46 gebildete Kehle zwischen den Dreieckzwickeh
47 und 48 verläuft. Die Schwenkbewegung de Seiteneinfalter 155 und 156 wird bis zur Stellung etwa ii
der Ebene der Stirnfläche fortgesetzt.
Dem äußeren Längsendlappen 41 ist eine Führungs platte 158 als wesentliches Faltorgan zugeordnet. Diesi
tritt in die noch nicht gefaltete Packung im Stirnbereicl derart ein, daß sie an der Innenseite des äußere:
Längsendlappens 41 anliegt. Synchron mit den Seiten einfaltern 155,156 wird die Führungsplatte 158 aus eine
aufrechten Stellung in die Ebene der Stirnfläch geschwenkt, wodurch die Stirnfaltung praktisch vollen
det ist Die genannten Faltorgane, nämlich die Stützplatte 154, die Seiteneinfalter 155 und 156 sowie
die Führungsplatte 158 werden sodann an der offenen Seite aus den gefaltet übereinanderliegenden Endlappen
herausgezogen.
Die Bewegung der vorgenannten Faltorgane ist auf die der Faltstation 139 zugeordneten Faltorgane und
Betätigungsmittel abgestimmt Zu diesem Zweck sind die Stützplatte 154 und die Seiteneinfalter 155 und 156
an einem gemeinsamen Träger 159 gelagert Die Seiteneinfalter 155 und 156 sind relativ zu diesemTräger
159 um Achsen 160 schwenkbar. Der Träger 159 ist an einem Fortsatz 161 des Hauptarms 144 angebracht, so
daß die beschriebenen Faltwerkzeuge mit diesem bzw. durch diesen Hauptarm 144 zugestellt und abgeschwenkt
werden.
Auf die Faltstation 153 folgt eine Schließstation 162. In dieser werden die gefalteten Endlappen 40 ... 43
durch eine jeweils gegen die Stirnflächen der Packung bewegte Druckplatte 163 in der Schließstellung
nochmals einem Schließdruck ausgesetzt Die voranstehend beschriebenen FaIt- und Schließorgane der
Stationen 139, 153 und 163 werden durch ein in Abhängigkeit voneinander bewegtes Gestänge betätigt.
Für die Durchführung der Schwenkbewegungen der Seiteneinfalter 155 und 156 ist an den Betätigungsarm
152 jeweils eine Schubstange 164 und 165 angeschlossen,
die über einen Kurbelarm 166 auf eine zu dem jeweiligen Seiteneinfalter 155 bzw. 156 führende Welle
wirkt. Diese ist in dem Träger 159 drehbar gelagert Die Schubstangen 164 und 165 greifen auf der zum Lenker
143 für die Faltklappe 140 gegenüberliegenden Ende des
zweiarmigen Betätigungsarms 152 an. Die vorgenannten Faltorgane werden demnach durch den Hauptarm
144 gemeinsam den jeweiligen Faltstationen 139 und j>
153 zugestellt und dann von einem gemeinsamen Organ ausgehend, nämlich dem Winkelarm 147, betätigt.
Auch für die Führungsplatte 158 sind Mittel zum Zustellen derselben zu der Faltstation 153 und weitere
Mittel zum Verschwenken vorgesehen. Zu diesem Zweck ist die Führungsplatte 158 an einem Tragarm 167
angebracht, der über Lenker 168 und 169 an Tragstangen 170 und 171 schwenkbar gelagert ist. Zur
Durchführung der Zustellbewegungen wird der Lenker 169 durch einen Kurbelarm 172 betätigt, der wiederum
mit einem auf einer Zentralwelle 173 gelagerten Schwenkarm 174 verbunden ist.
Die Schwenkbewegungen der in Stellung gebrachten Führungsplatte 158 werden durch eine Kurbel 175
bewirkt, die an dem entsprechend abgewinkelten Tragarm 167 unmittelbar angreift und die Schwenkbewegungen
um die Längsachse desselben ausführt Die Kurbel 175 ist mit einem weiteren auf der Zentralwelle
173 gelagerten Schwenkarm 176 getrieblich verbunden. In F i g. 19 ist von diesen Teilen lediglich ein Kurbelarm
177 am Ende des Schwenkarms 176 dargestellt. Dieser Kurbelarm 177 ist über nicht dargestellte Zwischenglieder
mit der Kurbel 175 verbunden.
Auf der Tragstange 170 ist mit einem Schwenklager
178 ein weiteres Getriebe für die Bewegung der ω
Druckplatte 163 gelagert. Von dem Schwenklager 178 führt eine Haltestange 179 zur Druckplatte 163. Das
Schwenklager 178 ist durch einen Kurbelarm 180 schwenkbar, der mit an dem Schwenkarm 174 gelagert
ist. Die Zentralwelle 173, die zur Durchführung der ^s
unterschiedlichen Bewegungen aus einer Innenwelle und einer diese umgebenden Hohlwelle besteht, wird
über einen Wellenarm 181 durch eine Hauptkurbel 182 angetrieben, die gleichachsig zum Winkelarm 147
gelagert and durch dessen mit der Tastrolle auf der
Kurvenscheibe 148 ablaufenden Arm bewegt wird. Wellenarm 181 und Hauptkurbel 182 sind zweifach
hintereinanderliegend angeordnet Sie wirken jeweils auf die Innenwelle und die Hohlwelle der Zentralwelle
173.
Durch das voranstehend erläuterte Getriebe werden die den Stationen 139 und 153 zugeordnete Faltwerkzeuge
gemeinsam dem Faltrevolver 53 zugestellt Darüber hinaus werden alle Werkzeuge der Stationen
139,153 und 162 durch zentrale Betätigung bewegt
Auf die Schließstation 162 folgt eine Aktivierun^sstation
183. In dieser Station 183 werden die miteinander zu verbindenden Flächen der Endlappen 40... 43 durch
Wärme aktiviert nämlich insbesondere plastifiziert Zu diesem Zweck tritt eine breite Schlitzdüse 184 für die
Zuführung von Warmluft in die aufgrund der Materialsteifigkeit noch teilweise offenstehenden Stirnseiten der
Packung ein. Die Stellung der Endlappen 40 ... 43 ist dabei etwa so wie in Fig.2 angegeben, in den
gebildeten keilförmigen Spalt tritt die Schlitzdüse 184 ein. Dadurch werden die einande; zugekehrten Flächen
der Längsendlappen 41,42 sowie der Dreieckzwickel 47 und 48 durch Wärmebeaufschlagung aktiviert
In der nachfolgenden Andrückstation 185 werden die aktivierten Endlappen 40 ... 43 in die Ebene der
Stirnfläche gedruckt, beispielsweise durch eine über die Stirnflächen der Packung bewegte Druckrolle 186. Die
Endlappen werden dadurch in die Stellung gemäß Fig.3 bewegt, wobei die aktivierten Flächen durch
thermische Schweißung od. dgl. miteinander verbunden werden.
Die Wirkung der Druckrolle 186 wird in einer nachfolgenden Finish-Station 187 vollendet. Hier wird
eine Preßplatte 188 gegen die Stirnflächen der Packung gefahren. Die Preßplatte 188 ist an einem Arm 189
gelagert, der hier durch einen Exzentertrieb 190 bewegt wird.
Die danach folgende Station ist die Ausstoßstation 191 für die fertiggestellten Packungen. Durch einen
Schieber 192, der in Radialrichtung von innen her in die Tasche 130 des Faltrevolvers 53 eintritt, wird bei
abgeschwenkten Außendeckel 131 die Packung aus der Tasche ausgestoßen, und zwar in eine gegenüberliegende
Aufnahme 193 des Revolvers 57 zum Anbringen einer Banderole an der fertigen Packung. Aus diesem
Revolver 57 werden die banderolierten Packungen in geeigneter Weise entnommen und abgefordert.
Bezugszeichenliste
30 Packung
31 Zigarettengruppe
32 Zuschnitt
33 Längsfaltlinien
34 Querfaltlinien
35 Vorderwand
36 Rückwand
37 Seitenwand
38 Seitenwand
39 Seitenstreifen
40 (innerer) Längsendlappen
41 (äußerer) Längsendlappen
42 Seitenendlappen
43 Seitenendlappen
44 Einschnitt
45 Rand
46 Diagonalfaltlinie
47 Dreieckzwickel | 26 13 | 277 | 18 | 115 Zapfen | |
17 | 48 Dreieckzwickel | 116 Matrize | |||
49 Trennschnitt | 117 Oberteil | ||||
50 Packungsschlauch | 118 Unterteil | ||||
51 Wickeldorn | 119 Oberführung | ||||
52 Wickelrevolver | 120 Unterführung | ||||
53 Faltrevolver | S | 121 Kurvenstück | |||
54 Welle | 122 Mitnehmer | ||||
55 Welle | 123 Nase | ||||
56 Gehäuse | 124 Saugbohrung | ||||
57 Revolver | 125 Saugkanal | ||||
58 Revolvergehäuse | IO | 126 Hebel | |||
59 Hohlwelle | 127 Hebel | ||||
60 Hohlwelle | 128 Hohlwelle | ||||
61 Sonnenrad | 129 Revolverscheibe | ||||
62 Planetenrad | 130 Taschen | ||||
63 Rundteil | 15 | 131 Außendeckel | |||
64 Rechteckteil | 132 Schwenkarm | ||||
65 Magazin
66 Abroller
67 Anschlag
68 Rand
69 Arm
70 Andrückrolle
71 Rand
72 Andrückwalze
73 Kurbelarm
74 Welle
75 Kurbelarm
76 Stützrolle
77 Kurvenscheibe
78 Schweißstation
79 Heißluftdüse
80 Haltebacke
81 Saugbohrungen
82 Saugbohrungen
83 Verschiebestation
84 Transportrollen
85 Schwenkarm
86 Wellen
87 Antriebsrolle
88 Band
89 Triebrolle
90 Leerrollen
91 Welle
92 Lager
93 Basisieil
94 Schwenkteil
95 Schwenklager
96 Tragteil
97 Spalt
98 Druckfeder
99 Gegenrolle
100 Ausschubstation
101 Zange
102 Zentralstange
103 Lagerblock
104 Außenbacken
105 Außenbacken
106 Innenbacke
107 Drehstange
108 Kurbel
109 Schubstange
110 Klemmflächen
111 Schwenkstück
112 Stützrolle
113 Anschlag
114 Zugfeder
133 Lagerzapfen 134 Führungsrolle
135 Führungsschlitz
136 Kurvenscheibe
137 Füllstation
138 Förderer 139 Faltstation
140 Faltklappe
141 Kurbelwelle
142 Kurbelarm
143 Lenker
144 Hauptarm
145 Kurbelarm
146 Zwischenlenker
147 Winkelarm
148 Kurvenscheibe 149 Schenkel
150 Schenkel
151 Übertragungslasche
152 Betätigungsarm
153 Faltstation 154 Stützplatte
155 Seituneinfalter
156 Seiteneinfalter
157 Rand
158 Führungsplatte 159 Träger
160 Achse
161 Fortsatz
162 Schließstation
163 Druckplatte 164 Schubstange
165 Schubstange
166 Kurbel
167 Tragarm
168 Lenker 169 Lenker
170 Tragstange
171 Tragstange
172 Kurbelarm
173 Zentralwelle 174 Schwenkarm
175 Kurbel
176 Schwenkarm
177 Kurbelarm
178 Schwenklager 179 Hallestange
180 Kurbelarm
181 Wellenarm
182 Hauptkurbel
183 Aktivierungsstation
184 Schlitzdüse
185 Andrückstation
186 Druckrolle
187 Finish-Station
188 Preßplatte
20
189 Arm
190 Exzentertrieb
191 Ausstoßstation
192 Schieber
193 Aufnahme
Hierzu 11 Blatt Zeichnungen
Claims (44)
1. Verfahren zum Herstellen von quaderförmigen, stabförmige Gegenstände, wie Zigaretten, enthaltenden
Packungen unter Verwendung eines faltbaren Zuschnittes, insbesondere aus Verbundfolie, bei
dem aus dem Zuschnitt ein Schlauch mit rechteckigem Querschnitt gebildet und eine Gegenstandsgruppe in den außen abgestützten Schlauch einge-
schoben wird und bei dem anschließend die überstehenden Endlappen des Zuschnittes auf die
Stirnflächen der Packung gefaltet werden, d a durch gekennzeichnet, daß aus dem Zuschnitt
zunächst ein im Querschnitt kreisförmiger Schlauch hergestellt und dieser dann durch an seiner
Innenseite angreifende Kräfte derart verformt wird, daß sein Querschnitt eine rechteckige Form
annimmt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daO der Zuschnitt beim Verformen um vormarkierte Längsfaltlinien gefaltet wird.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 und 2, mit einem Förderer
zum Zuführen der Zigarettengruppen, mit einem um ihre Längsachse drehbar angeordnete Wickeldorne
tragenden Wickelrevolver, mit einem mit Aufnahmen für die Packungen versehenen Faltrevulver, mit
Zuführeinrichtungen zum Transportieren der Zuschnitte zu den Wickeldornen, mit Einrichtungen
zum Einschieben der Gegenstandsgruppen in die teilweise gefalteten Zuschnitte und zum Einbringen
der letzteren in eine Aufnahme des Faltrevolvers, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Wickeldorn (51)
einen runden und einen rechteckigen Teil (63, 64) aufweist und Einrichtungen (84,99) zum Verschieben
des schlauchförmig gefalteten Zuschnitts (32) auf dem Wickeldorn (51) vorgesehen sind, daß eine
bewegbar angeordnete Zange (101,104 bis 107) zum Abziehen des schlauchförmig gefalteten Zuschnitts
(32) vom Wickeldorn (51) vorgesehen isi und daß die Einrichtung (138) zum Einschieben der Zigarettengruppen
(31) in die schlauchförmig gefalteten Zuschnitte (32) dem Faltrevolver (53) zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Verschieben des
schlauchförmig gefalteten Zuschnitts (32) auf dem Wickeldorn (51) angetriebene Transportrollen (84)
umfaßt, die an einem gemeinsamen Schwenkarm (85) gelagert und durch eine Triebrolle (89) über
Wellen (86) durch ein Band oder dergleichen gemeinsam antreibbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Verschieben des
schlauchförmig gefalteten Zuschnitts (32) auf dem Wickeldorn (51) zusätzlich in diesem angeordnete
Gegenrollen (99) umfaßt, die derart drehbar gelagert sind, daß sie an der Innenseite des Packungsschlauchs
(50) Anlage erhalten, insbesondere gegenüberliegend zu den Transportrollen (84) des
Schwenkarms (85).
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 — 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickeldorn (51)
mehrteilig, insbesondere zweiteilig ausgebildet ist. nämlich aus einem Basisteil (93) und einem
Schwenkarmteil (94) besteht, wobei letzterer relativ zum Basisteil zur Verminderung des Querschnitts
des Wickeldorns (51) schwenkbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Basisteil (93) und Schwenkteil (94)
gegen die Belastung einer Druckfeder (98) zusammendrückbar sind, vorzugsweise durch Schwenken
des Schwenkteils (94) relativ zum Basisteil (93).
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verminderung des Querschnitts
das Schwenkteil (94) durch den Schwenkarm (85) bzw. durch die an diesem angeordneten Transportronen
(84) bei Anlage derselben am Wickeldorn (51) verschwenkbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zange (101, 104-107) den
Packungsschlauch durch eine Matrize (116) hindurchzieht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrize (116) derart
geformt und bemessen ist, daß die Wandungen des Packungsschlauchs (50) nach innen gewölbt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrize (116) aus Oberteil
(117) und mit Abstand davon angeordnetem Unterteil (118) besteht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zange (101) mit wenigstens
zwei Klemmorganen (104, 105; 106) zum Erfassen von zwei einander gegenüberliegenden Wandungen
des Packungsschlauchs (50), insbesondere zum Erfassen der Längsendlappen (40,41) ausgerüstet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmorgane (104, 105;
106) aus zwei äußeren, den Packungsschlauch (50) auf der Außenseite erfassenden Außenbacken (104,
105) und wenigstens einer in den Packungsschlauch (50) einfahrenden und diesen gegen die Außenbakken
(104, 105) drückenden Innenbacke (106) bestehen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenbacke (106) durch
Drehen, insbesondere über eine durch ein Kurbelgetriebe betätigte Drehstange (107) mit Klemmflächen
(110) gegen die Außenbacken (104,105) drückbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmorgane (104, 105;
106) durch Fcderbelastung, insbesondere durch eine an einem Schwenkstück (111) angreifende Zugfeder
(114), in Klemmstellung belastet sind und daß an den
Endpunkten der Bewegungsbahn der Zange (101), nämlich bei der Übernahme des Packungsschlauchs
(50) vom Wickeldorn (51) und bei der Freigabe desselben, die Klemmorgane (104, 105; 106) gegen
die Federbelastungen in Öffnungsstellung bewegbar sind, vorzugsweise durch Auflaufen des Schwenkstücks
(111) auf Endanschläge (113,121).
16. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Wickeldorn (51)
abgezogene Packungsschlauch (50) benachbart zum Faltrevolver (53) auf einer Halterung mit Oberführung
(119) und Unterführung (120) absetzbar und dem Faltrevolver (53) zuführbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Packungsschlauch (50)
durch bcidseits des Faltrevolvers (53) angeordnete Mitnehmer (122) erfaßbar und dem Faltrevoiver (53)
7.U-, nämlich in eine Tasche (130) desselben einführbar ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17. dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (122) an den
Packungsschlauch (50) ansetzbar sind, insbesondere im Bereich der Längsendlappen (40,41), und daß der
Packungsschlauch (50) durch mit Vakuum beaufschlagte Saugbohrungen (124) an den Mitnehmern
(122) fixierbar ist
19. Vorrichtung nach einem der Anspräche 3—18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wickeldorne (51) einseitig auskragend an einem Revolvergehäuse (58)
des Wickelrevolvers (52) gelagert sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch in gekennzeichnet, daß die Wickeldorne (51) während
der taktweisen Drehung des Wickelrevolvers (52) um die eigene Längsachse drehbar sind, insbesondere
durch Antrieb vom Wickelrevolver (52).
21. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickeldorne (51)
durch ein vorzugsweise im Revolvergehäuse (58) untergebrachtes Planetenradgetriebe drehbar sind,
wobei jeweils ein Planetenrad (62) an einem Wickeldorn (51) und ein Sonnenrad (61) im
Revolvergehäuse (58) gelagert ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickeldorn
(51) Haltemittel für den Zuschnitt (32) aufweist, derart, daß dieser jeweils mit einem Rand,
insbesondere mit einem Seitenstreifen (39), an den Umfang des Wickeldorns (51) anlegbar ist, und daß
ein mitumlaufendes Andrückorgan vorgesehen ist, das den Zuschnitt (32) an den Mantel des
Wickeldorns (51) bei Drehung desselben andrückt.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Andrückorgan eine zum
Wickeldorn (51) achsparallele Andrückwalze (72) ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückwalzen (72) von
dem jeweils zugeordneten Wickeldorn (51) abhebbar sind, vorzugsweise dadurch, daß die unter
Federbelastung oder dergleichen am Wickeldorn (51) anliegende Andrückwalze (72) durch Steuerung
einer Kurvenscheibe (77) über ein Kurbelgetriebe (73, 74, 75, 76) gegen die Federbelastung abhebbar
ist. vorzugsweise für die Durchführung von Axialverschiebungen des Packungsschlauchs (50) auf dem
Wickeldorn (51).
25. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickeldorn (51) wenigstens
im Bereich der Anlage des zuerst zugeführten Randes (Seitenstreifen 39) des Zuschnitts (32) mil
Haftorganf η als Haltemittel, insbesondere Saugbohrungen (82), zum lösbaren Fixieren dts Zuschnitts
(32) ausgerüstet ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß in fester Relativstellung zum
Wickeldorn (51) ein Anschlag (67) vorgesehen ist, gegen den ein Rand (68) des Zuschnitts (32)
bewegbar ist und der den Zuschnitt (32) in seiner Endstellung fixiert, und daß der Anschlag (67) mit
einem Abroller (66) für die Entnahme der Zuschnitte (32) aus einem Magazin (65) bewegbar ist, derart,
daß in der einem Wickeldorn (51) zugekehrten Endstellung der Anschlag (67) eine sich stets
wiederholende Relativstellung in Bezug auf den Wickeldorn (51) einnimmt.
27. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel eine Andrückrolle
(70) ist, durch die der zuerst an den Wickeldorn (51) angelegte Teil (Seitenstreifen 39) des Zuschnitts
i32) am Mantel des Wickeldorns (51) momentan fixierbar ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückrolle (70) durch
einen schwenkbaren Arm (69) an den Wickeldorn (51) bewegbar und von diesem abschwenkbar ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3—28, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der
einander überlappenden Teile des Zuschnitts (32) bei der Bildung des Packungsschlauchs (50), nämlich ein
Randbereich einer Rückwand (36) sowie der Seitenstreifen (39) zur Aktivierung derselben durch
Stützorgane in einer keilförmigen Relativstellung zueinander fixierbar und auf den miteinander zu
verbindenden Flächen aktivierbar sind, insbesondere durch Einblasen von Heißluft in den keilförmigen
Spalt.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Seitenstreifen (39)
gegenüberliegende Randbereich des Zuschnitts (32) durch eine vorzugsweise mit Saugbohrungen (81)
versehene, in einer Schweißstation (78) angeordnete Haltebacke (80) in der Stellung unter Bildung eines
keilförmigen Spaltes fixierbar ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3—30, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltrevolver (53)
aus einer taktweise bewegten Revolverscheibe (129) besteht, an deren Außenumfang im Querschnitt
U-förmige, nach außen und zu den Seiten offene Taschen (130) angebracht sind.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (130) auf der radial
außen liegenden Seite durch an- und abschwenkbare Außendeckel (131) verschließbar sind.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Außendecke] (131) während
der Durchführung von FaIt- und Schließbearbeitungep an den beidseits überstehenden Endlappen (40
... 41) in Schließstellung bewegt sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3—33, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Längsendlappen
(40) in einer ersten Faltstation (139) des Faltrevolvers (53) durch eine auf der Seite des
inneren Längsendlappens (40) angeordnete und von außen gegen diesen schwenkbare Faltklappe (140) in
die Stirnfläche, insbesondere gegen den Packungsinhalt, fakbar ist.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3—34, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenendlappen
(42, 43) in einer zweiten Faltstation (153) des Faltrevolvers (53) durch schwenkbare Seiteneinfalter
(155, 156) faltbar sind, die von außen her gegen die Seitenendlappen (42, 43) derart faltbar sind, daß
ein Rand (157) der Seiteneinfalter (155, 156) im Bereich einer Diagonalfaltlinie (46) der Seitenendlappen
(42, 43) Anlage an diesen erhält und die Seiteneinfalter (155,156) zwischen die sich bildenden
Dreieckzwickel (47,48) treten, wobei die Seitenandlappen (42, 43) in der zweiten Faltstation (153) mit
den äußeren Längsendlappen (41) gemeinsam faltbar sind.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Längsendlappen
(41) durch eine an der Außenseite des Längsendlappens angesetzte, schwenkbare Führungsplatte (158)
faltbar ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem gefalteten
inneren Längsendlappen (40) eine Stützplatte (154)
aufliegt.
38. Vorrichtung nach Anspruch 34 und 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltwerkzeuge der Faltstationen
(139, 153) gemeinsam dem Faltrevolver (53) zustellbar sowie während der Weiterbewegung
desselben von diesem abschwenkbar sind.
39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltwerkzeuge der Faltstationen
(139 und 153) an einem Hauptarm (144) angebracht sind, der durch einen gemeinsamen
Antrieb (Kurbelarm J45, Winkelarm 147) schwenkend antreibbar ist.
40. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltwerkzeuge der Faltstationen
(139 und 153) durch einen zentralen Antrieb bewegbar sind.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß der zweiten
Faltstation (153) eine Schließstation (162) mit einer Druckplatte (163) folgt, die gegen die gefalteten
Stirnflächen der Packung drückbar ist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (163) an den
zentralen Antrieb für die Faltwerkzeuge der Faltstationen (139,153) angeschlossen ist.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis
42, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Schließstation (162) eine Aktivierungsstation (183) folgt, in der
die miteinander zu verbindenden Flächen der gefalteten Endlappen aktivierbar sind, insbesondere
durch eine in dem gebildeten keilförmigen Spalt ragende Heißluft-Schlitzdüse (184).
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis
43, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Aktivierungsstation (183) eine Andrückstation (185) und
vorzugsweise eine End-Station (187) folgt, in der die aktivierten Seitenendlappen (42, 43) in die Schließstellung
drückbar sind, vorzugsweise durch eine Druckrolle (186) und durch eine Preßplatte (188).
40
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