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Anordnung mit einem Flüssigkeits-
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behälter eines Fahrzeugs und mit Entlüftungsleituggenfür diesen Die
Erfindung betrifft eine Anordnung mit einem zur Aufnahme einer Flüssigkeit, insbesondere
Kraftstoff, bestimmten Behälter eines Fahrzeugs und mit in bezüglich der Fahrzeuglängs
achse seitliche obere Bereiche des Behälters einmUndendenEntlüftungsleitungen, deren
den Einmündungen abgekehrte Enden bis zu einer vorgegebenen Fahrzeugquerneigung
oberhalb der Ebene des sich dann bei maximaler Füllung des Behälters in diesem einstellenden
Flüssigkeitsspiegels liegen.
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Bei der Ausbildung von Anordnungen dieser Art, wie sie bei spielsweise
aus der DAS 1 960 351, B65D, 87-48, bekannt sind, ist nicht nur darauf zu achten,
daß auch bei relativ großen Querneigungen des Fahrzeugs und Erwärmung der Flü8sigkeit
im Behälter aus den Enden der Entlüftungsleitungen - die zusätzlich auch als BelüStungsleitungenwirken
können - keine Flüssigkeit, beispielsweise Kraftstoff, austritt und die sich im
Behälter bildenden Gase und Dämpfe entweichen-können, sondern es müssen auch die
durch den Aufbau des Fahrzeugs gegebenen platzverhältnisse berücksichtigt werden.
Die aus der genannten
DAS 1 960 351 bekannte Anordnung trägt dem
dadurch Rechnung, daß die Entlüftungsleitungen, ausgehend von ihrer jeweiligen Einmündung,
sich zunächst längs der oberen Wand des ehälters in Richtung auf die andere Seite
erstrecken und dort nach oben abgebogen sind. Die Entlüftungsleitungen umgreifen
also gleichsam den Ladeboden des Fahrzeugs. Ihre der jeweiligen Einmündung abgekehrten
Enden laufen in Auffangräume ein, die so dimensioniert sind, daß sie das bei den
verschiedenen Querneigungen des Fahrzeugs aus den Entlüftungsleitungen austretende
Flüssigkeitsvolumen aufnehmen können.
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Diese bekannte Anordnung funktioniert nur dann einwandfrei, wenn die
genannten Auffangräume in entsprechender Größe vore handen und die -Entlüftung81eitungen
in der beschriebenen Weise längs der oberen Wand des Behälters, also im wesentlichen
horizontal unterhalb der Ladefläche und quer zur Fahrzeuglängsachse, geführt sind.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß weder oberhalb noch unterhalb der
oberen Wand des Behälters Platz für zumindest ungefähr horizontal verlaufende Entlüftungsleitungen
erforderlich ist, ohne daß infolge dieser Anpassung an die Platzverhältnisse im
Fahrzeug eine Verschlechterung der Entlüftungswirkung bei Neigungen des Fahrzeugs
und Temperaturerhöhungen der Flüssigkeit in Kauf genommen werden muß.
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Daß diese Aufgabe nur schwer zu lösen ist, zeigt der weitere Stand
der Technik auf diesem technischen Gebiet. So beschreibt die DI-PS 1 175 097, 63c,
78, zwar eine Anordnung, bei der oberhalb der oberen Wand des Behälters nicht notwendigerweise
Entlüftungsleitungen bzw. Zweige davon sich zu erstrecken brauchen. Der Kraftstoffbehälter
weist dort eine erste, vom
Einfüllstutzen ausgehende Entlüftungsleitung
sowie eine zweite Entlüftungsleitung auf, deren Mündung auf der dem Einfüllstutzen
gegenüberliegenden Seite des Behälters angeordnet ist und die unter der oberen Wand
des Behälters in Richtung auf den Stutzen verläuft; dort tritt sie aus dem Behältervolumen
in einen beiden Entlüftungsleitungen gemeinsamen, mit einem Überlauf versehenen
Sammeltopf ein. Da die zweite Entlüftungsleitung in der Regel mit Kraftstoff gefüllt
ist, bewirkt eine Querneigung des Fahrzeugs so, daß das Einmündungsende dieser Entlüftungsleitung
hoch liegt, erst dann einen Gasaustritt durch diese Entlüftungsleitung, wenn der
Flüssigkeitsspiegel im Kraftstoffbehälter die tiefste Stelle der zweiten Entlüftungsleitung
erreicht hat. Bis dahin wird durch beide Entlüftungsleitungen Kraftstoff in den
Sammeltopf befördert. Der sich längs der oberen Wand des Kraftstoffbehälters erstreckende
Bereich der zweiten Entlüftungsleitung ist also weitgehend überflüssig.
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Das Entsprechende gilt für die in der OS 1 964 124, 63c, 76, beschriebenen
Anordnung, bei der die Entlüftungsleitungen ebenfalls unmittelbar unter der oberen
Wand des Beh.iltere rerlaufende, lange kraftstoffgefüllte Zweige aufweisen.
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Demgegenüber ist die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine der Entlüftungsleitungen sich, ausgehend von ihrer Einmündung,
in einem Hohlraum der dieser benachbarten Fahrzeugseitenwand nach oben in Höhe des
Fahrzeugdachs in Richtung auf die gegenüberliegende Fahrzeugseitenwand erstreckt,
und daß die den Einmündungen abgekehrten Enden der einen Entlüftungsleitung sowie
zumindest einer an der gegenüberliegenden Fahrzeugseitenwand einsündenden zweiten
Entlüftungsleitung in eine mit der Atmosphäre in Verbindung stehende Verzweigung
einlaufen.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung verlaufen also die Entlüftungsleitungen,
ausgehend von ihren Einmündungen in den Behälter, nur so weit seitlich, daß sie
in den Bereich der der Einmündung der jeweiligen Entlüftungsleitung benachbarten
Fahrzeugseitenwand kommen. Die Entlüftungsleitungen erstrecken sich weder ober-
noch unterhalb der oberen Wand des Behälters in Querrichtung des Fahrzeugs, so daß
dort auch kein Raum für Entlüftungsleitungen vorgesehen werden muß. Der Behälter
kann vielmehr unmittelbar unterhalb eines Ladebodens oder dergleichen des Fahrzeugs
angeordnet sein und sein gesamtes Volumen kann. genutzt werden.
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Da die Entlüftungsleitungen in ihrer Gesamtheit gleichsam den Querschnitt
des Fahrzeugaufbaus umgreifen, in-dem sie in Hohlräumen der Seitenwände und des
Dachs verlaufen, ergibt sich ohne zusätzlichen Platzbedarf leicht die Möglichkeit,
die Verzweigung und damit die freien Enden der Entlüftungsleitungen in einer die
Entlüftung auch bei starken Fahrzeugquerneigungen und Erwärmung der Flüssigkeit
sicherstellenden, dagegen das Austreten der Flüssigkeit verhindernden Höhe anzuordnen.
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Im Falle eines Kraftstoffbehälters ist nicht nur das Austreten des
Kraftstoffs in die Umgebung, sondern auch das Gelangen desselben in einen mit den
Entlüftungsleitungen in Verbindung stehenden Aktivkohlefilter unerwünscht. Infolge
der gewählten Anordnung der Entlüftungsleitungen und der Verzweigung braucht die
letztere nicht als Sammeltopf für etwa aus den Entlüftungsleitungen herausgedrückten
Kraftstoff dimensioniert zu werden, sondern lediglich als Ausperlbehälter zur Aufnahme
der geringen Kraftstoffmenge, die in einer zwischen dem ßusperlbehälter seinerseits
und dem Aktivkohlefilter andererseits verlaufenden Leitung durch Kondensation anfällt.
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Um auch bei Fahrzeugquerneigungen, wie sie nur bei Unfällen, also
beispielsweise bei auf dem Dach liegendem Fahrzeug, auftreten, das Auslaufen von
Flüssigkeit mit Sicherheit zu unterbinden, wird man die Entlüftungsleitungen mit
bei derartigen extremen Lagen des Fahrzeugs sperrenden Ventilen, insbesondere Schwerkraftventilen,
bestücken.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt die Figur anhand eines
Querschnitts durch einen Personenkraftwagen.
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Der Kraftwagen weist die beiden Seitenwände 1 und 2, die üblicherweise
Hohlräume in Gestalt von Holmen oder von Zwischenräumen zwischen einem Innen- und
einem Außenblech besitzen, sowie das Dach 3 auf. Die Konstruktion der Bestandteile
des Fahrzeugs ist bekannt und wird daher im einzelnen nicht beschrieben.
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In dem hier betrachteten Querschnitt durch das Fahrzeug liegt der
Kraftstofftank 4, in dessen obere Wand 5 im Bereich seiner Seitenkanten hier vier
Entlüftungsleitungen 6 und 7 sowie 8 und 9 einmünden. Eine weitere, einen großen
Querschnitt besitzende Entlüftungsleitung 10 erstreckt sich zwischen der in der
Figur rechten Seitenwand und dem Tankeinfüllstutzen 11; sie dient in bekannter Weise
der Entlüftung beim banken.
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Die auf Jeweils einer Seite einmündenden Entlüftungsleitungen 6 und
7 sowie 8 und 9 sind über Jeweils ein Schwerkraftventil 12 bzw. 13, das die Leitungen
bei Dachlage des Fahrzeugs sperrt, zusammengefaßt zu Jeweils einer Entlüftungsleitung
14 bzw. 15.
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Die eine Entlüftungsleitung 14 verläuft zunächst innerhalb eines Hohlraums
der Seitenwand 1 des Fahrzeugs, dann erstreckt sie sich in dem Querschnitt zweckmäßigerweise
ebenfalls in einem Hohlraum des Dachs 9 und dann in der anderen Seitenwand 2
nach
unten bis etwa in die Höhe des Ausperlbehälters 16, in den auch die Entlüftungsleitung
15 einmündet. Die in Richtung auf die Seitenwände verlaufenden Entlüftungsleitungen
6, 7 und 8, 9 dienen also nur der Überbrückung des Zwischenraums zwischen ihren
Einmündungen in den Behälter 4 einerseits und der diesen Einmündungen jeweils benachbarten
Seitenwand 1 bzw. 2 andererseits. Im übrigen sind die Entlüftungsleitungen möglichst
schnell nach oben geführt.
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Der Ausperlbehälter 16 braucht nicht notwendigerweise in demselben
Querschnitt zu liegen. Infolge der gewählten Führung der Entlüftungsleitungen kann
er leicht in einer Höhs angeordnet werden, die bei allen zu erwartenden Fahrzeugquerneigungen
oberhalb der Ebene des sich dann in dem Behälter 4 maximal einstellenden Flüssigkeitsspiegelsliegt.
Daher braucht er auch nicht als Sammeltopf für etwa aus den Entlüftungsleitungen
austretenden Kraftstoff dimensioniert zu werden, sondern lediglich als Ausperlbehälter
zur Aufnahme der geringen Eraftstoffmenge, die durch Kondensation in der zum Aktivkohlefilter
18 und über diesen ins Freie führenden Leitung 19 anfällt.
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Wenn auch in dem figürlich dargestellten Ausführungsbeispiel auf jeder
Seite zwei in den Behälter 4 einmündende Leitungen 6 und 7 bzw. 8 und 9 angenommen
sind, läßt sich die Erfindung auch mit nur einer Leitung auf jeder Seite bzw. einer
größeren Zahl von Leitungen ausführen. Ebenso ist es möglich, den Ausperlbehälter
16 in einer anderen Höhe anzuordnen, so daß auch die Entlüftungsleitung 15 länger
und gegebenenfalls mit einer anderen Form ausgeführt wird. Da auch die Leitung 19
in einer Seitenwand verlaufen kann, läßt sich der Aktivkohlebehälter 18 in einem
beliebigen Fahrzeugquerschnitt, beispielsweise im Motorraum; anordnen. In allen
Fällen bleibt der Vorteil gewahrt, daß der Behälter 4 unmittelbar unter einer Bodenfläche
des Fahrzeugs
angeordnet und sein gesamtes Volumen zur Aufnahme
von Kraftstoff und zur Bildung eines Sicherheitsluftvolumens ausgenutzt werden kann.
Da die Entlüftungsleitungen sich nicht längs der oberen Wand 5 des Behälters 4 von
ihrer jeweiligen Einmündung in diesen in Richtung auf die gegenüberliegende Fahrzeugseitenwand
erstrecken, sondern auf der Seite ihrer jeweiligen Einmündung zumindest annähernd
senkrechte Bereiche aufweisen, ist bei allen zu erwartenden Fahrzeugquerneigungen
der Austritt der Gas- bzw. Dampfblase im Behälter 4 nicht durch flüssigkeitsgefüllte
Entlüftungsleitungen behindert.