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DE2603963C3 - Blutentnahmevorrichtung - Google Patents

Blutentnahmevorrichtung

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Publication number
DE2603963C3
DE2603963C3 DE2603963A DE2603963A DE2603963C3 DE 2603963 C3 DE2603963 C3 DE 2603963C3 DE 2603963 A DE2603963 A DE 2603963A DE 2603963 A DE2603963 A DE 2603963A DE 2603963 C3 DE2603963 C3 DE 2603963C3
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DE
Germany
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cap
piston
collar
piston rod
tube
Prior art date
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DE2603963A
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DE2603963B2 (de
DE2603963A1 (de
Inventor
Walter 5223 Nuembrecht Sarstedt
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Walter Sarstedt Kunststoff Spritzgusswerk
Original Assignee
Walter Sarstedt Kunststoff Spritzgusswerk
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Publication date
Application filed by Walter Sarstedt Kunststoff Spritzgusswerk filed Critical Walter Sarstedt Kunststoff Spritzgusswerk
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Publication of DE2603963A1 publication Critical patent/DE2603963A1/de
Publication of DE2603963B2 publication Critical patent/DE2603963B2/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Blutentnahmevorrichtung, die ein einseitig geschlossenes zylindrisches Röhrchen und einen darin luftdicht verschiebbaren. Kolben mit einer Mittelöffnung und eine hohle Kolbenstange aufweist, deren Innenbohrung mit der Mittelöffnung im Kolben kommuniziert und die an ihrem aus dem Röhrchen herausragenden Ende einen Handgriff sowie einen Stutzen zum Aufsetzen einer Kanüel besitzt, wobei das offene Ende des Röhrchens eine abnehmbare Kappe mit einer die Kolbenstange führenden Mittelbohrung trägt
Eine solche Blutentnahmevorrichtung ist auch in der FR-PS 22 65 339 derselben Anmelderin dargestellt, und zwar im unteren Teil der Fig. 1 und 3. Nur auf diese bekannten Blutnentnahmevorrichtungen wird hier Bezug genommen, da sich nur bei diesen das nachstehend beschriebene Problem stellt.
Diese bekannte Blutentnahmevorrichtung besitzt den Vorteil, daß das als Zylinder dienende Röhrchen nach erfolgter Blutentnahme und nach dem Entfernen des Kolbens mit Kolbenstange als Gefäß zur Aufbewahrung und zum Versand der Blutprobe, aber auch als Zentrifugier-Röhrchen verwendet werden kann. Es ist also nicht, wie bei den früher und gelegentlich auch noch heute zur Blutentnahme verwendeten Spritzen, ein Umfüllen des entnommenen Blutes in ein besonderes Gefäß erforderlich. Die verwendeten Blutentnahmevorrichtungen haben aber den Nachteil, daß beim Herausnehmen des Kolbens aus dem Röhrchen nach erfolgter Blutnentnahme durch das elastische Zurückfedern des Kragens des Kolbens an diesem befindliche Bluttröpfchen nach außen geschleudert werden und dabei unter Umständen so fein verteilt werden, daß sie in Gestalt eines Aerosols in der Luft schweben.
Da in den Untersuchungslaboratorien häufig auch infektiöses Blut abgenommen und untersucht wird, kann auf diese Weise mit verschiedenen Krankheitserregern behaftetes Blut in Gestalt solcher Schwebeteilchen in die Luft gelangen und von den im Raum befindlichen Personen eingeatmet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Blutentnahmevorrichtungen derart zu verbessern, daß das Versprühen von Blut bei der Handhabung der Vorrichtung verhindert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die Kolbenstange lösbar mit dem Kolben verbunden ist und daß der Kolben auf seiner der Kolbenstange zugewandten Seite einen Ansatz trägt, der bei voll ausgezogener Kolbenstange dichtend in einen entsprechenden Kragen auf der Unterseite der Kappe eingreift.
Sobald die gewünschte Blutmenge durch Ausziehen der Vorrichtung entnommen ist, wird die Kanülenspitze aus der Vene herausgezogen. Dann wird die Ketenstange — gegebenenfalls nach Abnahme der Kanüle von dem Stutzen — voll ausgezogen, bis der Ansatz am Kolben dichtend in den Kragen auf der Unterseite der Kappe eingetreten ist. Dann wird die Kolbenstange
vom Kolben gelöst, wobei das Röhrchen selbstverständlich senkrecht gehalten wird, damit das entnommene Blut nicht aus der jetzt nach dem Herausziehen der Kolbenstange freigewordenen Mittelöffnung der Kappe austreten kann.
Sofern nur eine kurzfristige Lagerung der Blutprobe erfolgen soll, kann das Röhrchen in dieser Form in einem üblichen Röhrchenständer aufbewahrt werden. Sofern die Blutprobe versandt werden soll, wird die Mittelöffnung verschlossen. Dazu werden nachstehend noch besondere Vo; schlage gemacht.
Sofern die Blutprobe aber in dem Röhrchen zentrifugiert werden soll, um das Serum von dem Blutkuchen zu trennen, kann die Kappe entweder auf dem Röhrchen verbleiben oder, falls die Kappe nicht in die Öffnung der Zentrifuge hineinpaßt, vorher abgenommen werden. Dabei wird gleichzeitig mit der Kappe auch der in ihr befindliche Kolben entfernt. Da der Kragen der Kappe den Kolben umgibt, ist ein Verspritzen von Blut nach außen nicht mehr zu befürchten. Die geringfügigen Blutteilchen, die vom Umfang des Kolbens beim Herausnehmen aus dem Röhrchen nach außen abgegeben werden, treffen auf die Innenwand der Kappe und bleiben an dieser haften, ohne die Umgebung zu verschmutzen. Die Finger der 2ί Bedienungsperson erfassen den Kragen der Kappe und kommen deshalb mit dem Kolben selbst nicht mehr in Berührung. Zweckmäßig wird die axiale Länge des Kragens der Kappe so groß gewählt, daß der in sie hineingezogene Kolben mit seiner Unterkante einen ausreichenden Sicherheitsabstand von der Unterkante des Kragens der Kappe besitzt.
Die lösbare Verbindung zwischen Kolbenstange und Kolbe 1 einer Blutentnahmevorrichtung ist in anderem Zusammenhang schon durch die CH-PS 4 97 171 y> bekan itgeworden. Diese Lösbarkeit hat aber bei der bekannten Blutentnahmevorrichtung eine andere Funktion. Ein Herausziehen des Kolbens ist dort nicht möglich, so daß auch nicht ein Versprühen von Blut erfolgen könnte. Das Röhrchen der CH-PS kann auch nicht direkt zum Zentrifugieren der entnommenen Blutprobe verwendet werden. Auch dort kann man, wie in Fig.6 der CH-PS dargestellt ist, den Handgriff mit der Kolbenstange abschrauben. Der Kolben muG dann allerdings in dem oberseitig geschlossenen Röhrchen verbleiben und kann aus diesem nicht entfernt werden. Man kann dann das Blut unter Umständen kurze Zeit in diesem oberseitig verschlossenen Röhrchen belassen, muß aber beachten, daß sich unterseitig noch die mit Blut gefüllte Kanäle an dem Absperrkörper 16 befindet w und daß, insbesondere bei Temperaturschwankungen der Umgebung und Ausdehnung des Volumens im Röhrchen, Blut aus der offenen Spitze der Kanüle austreten kann. Die bekannte Vorrichtung ist also zum Entnehmen und Aufbewahren von beispielsweise infektiösem Blut völlig ungeeignet und zum Zentrifugieren einer entnommenen Blutprobe überhaupt nicht geeignet.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Ansatz am Kolben und der Kragen an der Kappe m> eine nicht-rotationssymmetrische Ausbildung haben und daß die lösbare Verbindung zwischen der Kolbenstange und dem Kolben eine Schraubverbindung ist.
Durch die besagte Ausbildung des Ansatzes und des br> Kragens sind diese nach dem vollständigen Ausziehen der Kolbenstange und dem Eintreten des Ansatzes in den Kragen drehfest miteinander verbunden, so daß anschließend das Herauschrauben der Kolbenstange aus dem Innengewinde des Kolbens ohne Schwierigkeiten möglich ist, weil sich der drehfest mit der Kappe verbundene Kolben nicht mit der Kolbenstange mitdrehen kann.
Vorzugsweise ist aber vorgesehen, daß sich am Umfang des Ansatzes des Kolbens eine achsparallel verlaufende Rippe und im Kragen an der Kappe eine entsprechend ausgebildete Nut befinden. Selbstverständlich können auch mehrere, über den Umfang verteilte Rippen und Nuten vorgesehen sein.
Sollten beim Ausziehen der Kolbenstange die Rippe bzw. die Rippen in einer solchen Lage stehen, in der sie nicht in die Nut bzw. Nuten eintreten können, wird die Winkelstellung, in der das möglich ist, leicht durch Verdrehen der Kolbenstange gegenüber dem Röhrchen gefunden.
Um zu verhindern, daß der Kolben nach dem Lösen der Kolbenstange wieder aus der Kappe austritt, sei es vor dem Abnehmen der Kappe oder auch anschließend, wird vorgeschlagen, daß der Außenmantel des Ansatzes am Kolben sowie der Innenmantel des Fragens an der Kappe als selbsthemmende Konen ausgebildc. sind.
In einer anderen Ausbildung wird das Herausfallen des Kolbens aus der Kappe dadurch verhindert, daß der Außenmantel des Ansatzes und der Innenmantel des Kragens Ra^imittel zum lösbaren Halten aufweisen.
Bei den vorgenannten Ausführungen kann die Kappe, die vorzugsweise aus einem weichelastischen bis mittelelastischen Werkstoff besteht, unter geringer elastischer Dehnung auf das Ende des Röhrchens aufgeschoben sein. Vorzugsweise ist jedoch vorgesehen, daß die Kappe auf das Ende des Röhrchens aufgeschraubt ist. Diese Art der Befestigung gewährleistet nicht nur eine zuverlässige Verbindung zwischen den beiden Teilen, sondern auch ein vorsichtiges Abnehmen der Kappe, wodurch abermals ein Verspritzen von Blutteilchen verhindert wird, wie es bei hastigem Abziehen einer lediglich aufgeschobenen Kappe möglich wäre.
Um die entnommene Blutprobe sicher in dem Röhrchen zu verschließen, ist vorzugsweise eine der Kappe zugeordnete Verschlußkappe vorgesehen. Diese Verschlußkappe umfaßt einen die Kappe übergreifenden Kragen und eine scheibenförmige, sich ai'f die Oberseite der Kappe legende und deren Mittelöffnung verschließende Platte.
Vorzugsweise befindet sich am Umfang der Kappe eine Ringnut und im Kragen der Verschlußkappe eine entsprechende Ringwulst, die beim Aufsetzen der Verschlußkappe lösbar ineinander einrasten.
Wenn auch durch das Auflegen der Platte der Verschlußkappe auf die Oberseite der Kappe die Mittelöffnung bereits zuverlässig verschlossen wird, so wird diese; Verschluß in Weiterbildung der Erfindung noch dadurch verbessert, daß auf e'er Unterseite der Platte ein ventilkegelartiger zentraler Vorsprung vorgesehen ist. Dieser Vorsprung legt sich beim Aufsetzen und Einrasten der Verschlußkappe in die zweckmäßig oberseiiig konisch erweiterte Mittelöffnung und dichtet diese damit zuverlässig ab. Zweckmäßig ist auch die Verschlußkappe, ebenso wie die Kappe, aus einem weichelastischen oder mittelelast'sci.en Werkstoff, beispielsweise einem entsprechenden Kunststoff, hergestellt, wenn es auch grundsätzlich genügt, daß die Kappe selbst eine gewisse Elastizität besitzt.
Vorzugsweise wird weiterhin eine der Kappe und der Verschlußkappe zugeordnete, mit einem Rändelkopf
versehene Schraube vorgesehen, deren Gewindeteil in das Innengewinde im Kolbcneinsatz einschraubbar ist und diesen fest im Kragen hält. Die Schraube wird mit ihrem Gewindeteil nach dem Aufsetzen der Verschlußkappe durch eine bei dieser Ausbildung vorgesehene, den Ventilkegel durchziehende Mittelbohrung sowie durch die Bohrung in der darunterliegenden Kappe gesteckt und in das Innengewinde des Ansatzes des Kolbens eingeschraubt. Dadurch, daß sich der Rändelkopf der Schraube auf der Oberseite der Verschlußkappe auflegt, wird nicht nur der Kolben fest und unverlierbar mit seinem Ansatz im Kragen der Kappe gehalten, sondern auch die Verschlußkappe mit ihrem Ventilkegel fest auf die Kappe gepreßt.
Gemäß einem anderen Vorschlag wird eine solche fcbie Verbindung dadurch erzielt, daß sich unterseitig an den Ventilkegel der Verschlußkappe einstückig in axialer Richtung ein Gewindebolzen anschließt, der die Aufgabe des Gewindeteiles der vorstehend beschriebe-
IILMI SLMIdUUU üuui Minimi, ii'i dicSerfi Fäüc wird die
Verschlußkappe auf die Kappe aufgesetzt und dann so weit verdreht, bis der Gewindebolzen am Ende der Gewindebohrung des Kolbenansatzes anschlägt und gleichzeitig die Ringwulst auf der Innenseite des Kragens der Verschlußkappe elastisch in die Ringnut am Umfang der Kappe einrastet. Bei dieser Ausbildung kann auch auf die Ringwulst und die Ringnut verzichtet werden.
Auch bei der in den F i g. 4 bis 6 der CH-PS 4 97 171 dargestellten Blutentnahmevorrichtung erfolgt eine Fixierung des Kolbens im zurückgezogenen Zustand durch die als Handgriff verwendete und die Kolbenstange tragende Kappe, die leicht konisch ausgebildet und aus elastischem Werkstoff hergestellt ist und nach vollständigem Ausziehen ihren Durchmesser verengt und sich sperrend hinter die Oberkante des Röhrchens legt. Damit wird verhindert, daß der Kolben durch ungeschickte Handhabung wieder abwärts bewegt werden kann.
Sobald man aber, wie es in Fig. 6 der CH-PS dargestellt ist, die Kappe mit Kolbenstange abschraubt, wird der am oberen Teil des Röhrchens befindliche Kolben nur noch durch seine Reibung an der Innenwand des Röhrchenmantels gehalten. Es kann aber nicht verhindert werden, daß sich der Kolben durch Erschütterungen wieder etwas abwärts bewegt. Auch ein versehentliches Berühren des oberseitig aus dem Röhrchen herausragenden Gewindebolzens des Kolbens würde zu einer Abwärtsbewegung des Kolbens führen. Ein solches versehentliches Abwärtsbewegen des Kolbens nach dem Abschrauben der Kolbenstange wird aber durch jie vorstehend beschriebene Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 10 ausgeschlossen.
In Weiterbildung der Erfindung wird schließlich vorgeschlagen, daß der Stutzen zum Aufstecken der Kanüle gegenüber der Bohrung, der Kolbenstange axial versetzt ist.
Eine solche exzentrische Ausbildung ist bei Blutnentnahmevorrichtungen bekannt und soll eine sichere Auflage der Blutentnahmevorrichtung auf dem Arm des Patienten, ohne übermäßige Neigung der Kanüle gegenüber der Richtung der Vene, ermöglichen.
Während es nun bei den zur Blutentnahme verwendeten Injektionsspritzen keine besonderen Schwierigkeiten bereitete, den am Ende des Zylinders befindlichen Stutzen exzentrisch anzuordnen, hat man bei Blutentnahmevorrichtungen der hier in Frage stehenden Art bei der der Stutzen für die Kanüle nicht mit dem Behälter, sondern mit der Kolbenstange verbunden isi eine andere Lösung gefunden. Man hat nämlich dii Kolbenstange exzentrisch gegenüber dem Kolbei angeordnet und die Führung der Kolbenstange durcl
ι Führungsflügel verschiedener Größe bewirkt.
Eine solche Ausführung ist bei der hier vorgeschlage nen Weilerbildung der Blutentnahmevorrichtung nich möglich, weil man dann auch die zentrische Ausbildunj des Ansatzes am Kolben, des Kragens an der Kappe, de
ίο die Kolbenstange führenden Öffnung und des Ventilke gels verlassen müßte und damit nicht nur erheblichi konstruktive Schwierigkeiten, sondern auch eine unbe quemc bzw. unsichere Handhabung verursachte. Da durch, daß nach dem vorerwähnten Vorschlag nur de
r> Stutzen zur Aufnahme der Kanüle exzcct/isch ein geordnet ist, während die Kolbenstange mit ihre Bohrung sowie der Ansatz am Kolben und alle übrigei Teile und öffnungen koaxial zueinander ausgebilde sind, wird auch für diese Blutentnahmevorrichturig ;.i;i chiiäiiic UUu ZüVcFiaasigc
cinci" cÄ/.ciitriäCiici
Lage der Kanüle geschaffen.
Die Erfindung wird nachstehend in Ausführungsbei spielen anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabe zeigt
j-, Fig. 1 einen Längsschnitt durch die erfindungsgcmä ße Vorrichtung bei eingeschobenem Kolben;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie H-II in Fi g. 1;
Fi g. 3 einen Schnitt längs der Linie HI-IIl in Fi g. 1;
Fig. Λ einen Teilschnitt durch das obere Ende de ίο Blutentnahmevorrichtung in Fig. 1, nach ausgezogene und entfernter Kolbenstange und mit aufgesetzte Verschlußkappe;
Fig.5 einen Teilschnitt ähnlich Fig.4 durch eini abgewandelte Ausführung;
v, Fig.6 einen Teilschnitt ähnlich Fig.4 und Fig.! durch eine andere Ausführungsform mit Befestigungs schraube;
Fig. 7 einen Schnitt durch eine abgewandelt! Verschlußkappe;
F i g. 8 einen vergrößerten Teilschnitt durch das oben Ende der Kolbenstange mit Handgriff und Stutzen zu Aufnahme der Kanüle, zugleich als Schnitt längs de Linie VIII-VIII in Fig.9;
Fig.9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig. IC und
Fig. 10 eine Draufsicht auf den in den Fig. 8 und ! dargestellten oberen Teil der Vorrichtung.
Die in den F i g. 1 bis 4 dargestellte Blutentnahmevor
richtung besteht aus einem zylindrischen, am unterer
so Ende halbkugelförmig geschlossenen Röhrchen 1 einem darin luftdicht verschiebbaren Kolben 2 mi befestigter Kolbenstange 3 und Handgriff Ii sowi< Stutzen 10 zur Aufnahme einer Kanüle am oberen End< der Kolbenstange und schließlich einer auf das offeru Ende des Röhrchens 1 aufgesetzten Kappe 6 mi Mittelbohrung zur Führung der Kolbenstange.
Der Kolben 2 besitzt oberseitig einen ringförmigei Ansatz 4 mit Innengewinde, in das das untere, mi Außengewinde versehene Ende der Kolbenstangf eingeschraubt ist. Eine Mittelbohrung 25 im Kolber fluchtet mit der Bohrung 9 der Kolbenstange; dies« wiederum mit der Bohrung 26 im Stutzen 10 für die Kanüle (nicht dargestellt).
Am Umfang des Ansatzes 4 des Kolbens 2 befinde sich eine achsparallel verlaufende Rippe 7.
Die Kappe 6 besitzt Innengewinde und ist auf das mii Außengewinde versehene obere Ende des Röhrchens 1 aufgeschraubt. Innerhalb der Kappe 6 befindet sich
zentral angeordnet, ein Kragen 5, der im voll ausgezogenen Zustand der Kolbenstange zur Aufnahme des Ansatzes 4 des Kolbens dient. Eine parallel zur Achse verlaufende Nut 8 nimmt dabei die Rippe 7 des Ansatzes 4 auf und bewirkt eine drehfeste Verbindung zwischen dem Kolben und der Kappe.
Wie man aus F i g. 4 erkennt, in der sich der Kolben in seine·· oberen Grenzlage befindet und sein Ansatz 4 dichterd in den Kragen 5 der Kappe 6 eingetreten ist, wird die Mittelbohrung 16 in der Kappe 6, die vorher zur Führung dor Kolbenstange 3 diente, durch einen Ventilkegel 20 verschlossen, der unterseitig von der Platte 17 einer Verschlußkappe 14 vorsteht, die mit ihrem Kragen 15 die Kappe 6 übergreift. Dabei greift eine innere Ringwulst 19 in eine Ringnut 18 am Umfang der Kappe 6 ein und hält die Verschlußkappe auf der Kappe fest. Die Verschlußkappe 14 besteht aus einem weichelastischen Kunststoff und die Abmessungen sind so getroffen, daß bei eingerasteter Ringwulst 19 der Ventilkegel 20 unter Vorspannung auf der erweiterten •öffnung 16 ruht und diese dadurch sicher abdichtet.
Der Ansnt·» 4 am Kolben 2 ist, was aus der Darstellung nicht zu erkennen ist, als selbsthemmender Konus ausgebildet und sitzt in der entsprechend ausgebildeten konischen Bohrung im Kragen 5 der Kappe 6 unverrückbar fest.
Bei der in Fig.5 dargestellten anderen Ausführung ist anstelle des selbsthemmenden Konus ein Ringwulst 12 am Ansatz 4a vorgesehen, der in eine Ringnut 13 im Kragen 5a der Kappe 6a eingreift. Die Ausbildung der übrigen Teile, die mit gleichem Bezugszeichen, jedoch mit einem zusätzlichen Index »a« versehen sind, unterscheidet sich nicht von der der Teile gemäß den F i g. 1 bis 4.
Bei der abgewandelten Ausführung nach Fig.6 sind wiederum gleiche Bezugszeichen für gleiche Teile verwendet worden. Im Unterschied zu den Ausführungen gemäß Fig.4 und 5 besitzt hier auch die Verschlußkappe 146 eine Mittelbohrung, durch die sich der Schaft 22 einer Schraube erstreckt, deren Rändelkopf 21 im festgeschrauben Zustand auf der Oberseite
ίο der Verschlußkappe 146 aufliegt, während der Gewindeteil 23 in das Innengewinde im Ansatz 4 des Kolbens 2 eingeschraubt ist.
In F i g. 7 ist eine Verschlußkappe 14c dargestellt, die unterseitig, im Anschluß an den Ventilkegel 20c, einen
;s Gewindebolzen 23c trägt, der hier die Funktion der vorerwähnten Schraube übernimmt.
In den Fig. 8 bis IO ist in vergrößerter Darstellung das obere Ende der Blutentnahmevorrichtung, mit versetztem Stutzen lOc/fürdie Kanüle, dargestellt.
y\ Wie man sieht, ist der Handgriff lic/, der einstückig auf der hohlen Kolbenstange 3d verbunden ist, oberseitig rechteckig ausgenommen und nimmt dort den ebenfalls rechteckigen Fuß 24 am unteren Ende des Stutzens 10c/auf. Der Fuß ist mit dem Handgriff 116 verklebt oder verschweißt.
Die Bohrung 9c/der Kolbenstange 3d setzt sich nicht fluchtend in der Bohrung des Stutzens 10c/ fort. Vielmehr ist, wie aus F i g. 9 zu erkennen ist, der Stutzen lOc/quer zum Handgriff gegenüber der Bohrung 9c/der Kolbenstange 3d versetzt, und die Verbindung zwischen diesen Bohrungen wird durch eine kurze Ausnehmung unterhalb des Fußes 24 vorgenommen.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

Patentansprüche;
1. Blutentnahmevorrichtung, die ein einseitig geschlossenes zylindrisches Röhrchen und einen darin luftdicht verschiebbaren Kolben mit einer Mittelöffnung und eine hohle Kolbenstange aufweist, deren Bohrung mit der Mittelöffnung im Kolben kommuniziert und die an ihrem aus dem Röhrchen herausragenden Ende einen Handgriff sowie einen Stutzen zum Aufsetzen einer Kanüle besitzt, wobei das offene Ende des Röhrchens eine abnehmbare Kappe mit einer die Kolbenstange führenden Mittelbohrung trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstange (3) lösbar mit dem Kolben (2) verbunden ist und daß der Kolben auf seiner der Kolbenstange zugewandten Seite einen Ansatz (4) trägt, der bei voll ausgezogener Kolbenstange dichtend in einen entsprechenden Kragen (5) auf der Unterseite der Kappe (6) eingreift
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß flor Ansatz (4) am Kolben (2) und der Kragen (5) an der Kappe (6) eine nicht-rotationssymmetrische Ausbildung haben und daß die lösbare Verbindung zwischen der Kolbenstange und dem Kolben eine Schraubverbindung ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine achsparallel verlaufende Rippe (7) am Umfang des Ansatzes des Kolbens und eine entsprechend ausgebildete Nut (8) im Kragen (5) an ίο der Kappe (6).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenmantel des Ansatzes (4) sowie der Innenmantel der Kragens (5) als selbsthemmende Konen ausgebildet sind. r.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenmantel des Ansatzes (4a) und der Innenmantel des Kragens (5a) Rastmittel (12, 13) zum lösbaren Halten des Ansatzes im Kragen aufweisen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (6) auf das Ende des Röhrchens (1) aufgeschraubt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine der Kappe (6) zugeordnete -^ Verschlußkappe (14), die einen die Kappe übergreifenden Kragen (15) und eine scheibenförmige, sich auf die Oberseite der Kappe legende und deren Mittelöffnung(16) verschließende Platte (17) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet r>o durch eine Ringnut (18) am Umfang der Kappe (17) und eine Ringwulst (19) im Kragen (15) der Verschlußkappe (14), der beim Aufsetzen der Verschlußkappe lösbar in die Ringnut einrastet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, gekenn- π zeichnet durch einen ventilkegelartigen, zentralen Vorsprung (20) auf der Unterseite der Platte (14) zum Abdichten der Mittelöffnung (16).
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 bis 9, gekennzeichnet durch eine der Kappe und der Verschluß- kappe zugeordnete, mit einem Rändelkopf (21) versehene Schraube (22), deren Gewindeteil (23) in das Innengewinde im Kolbenansatz (4) einschraubbar ist und diesen fest im Kragen (5) hält, wobei eine Mittelöffnung im Ventilkegel der Verschlußkappe μ den Durchtritt der Schraube gestattet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen unterseitig einstöckig an den Ventilke gel (2OcJ axial anschließenden Gewindebolzen (23c), der in das Innengewinde im Kolbenansatz einschraubbar ist
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis II, dadurch gekennzeichnet, daß der Stutzen (1Oc/,) für die Kanüle gegenüber der Bohrung [9d) der Kolbenstange (3d) axial versetzt ist.
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