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Vorrichtung zum Aufspulen von
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endlosen Fäden Zweck der Erfindung nach dem Hauptnatent ist es, eine
Vorrichtung zum Aufspulen, insbesondere zum kontinuierlichen Aufspulen von endlosen
Fäden mit vorzugsweise mehreren auf ein Spannfutter aufsteckbaren Snulenhfilsen
derart auszugestalten, daß sie auch zum Auf spulen von endlosen Fäden höherer, insbesonderer
technischer Titer verwendet werden kann. Die technische Aufgabe des Hauntnatentes
das Spannfutter mit mehreren Trennzonen auszubilden und die Schneidmittel derart
anzuordnen, daß die Wickelträger hintereinander auf das Spannfutter aufsteckbar
sind, ohne daß Behinderungen durch die Schneidmittel vorliegen, wurde dabei durch
eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff dieser Zusatzanmeldung gelöst.
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Zweck dieser Zusatzanmeldung ist es, eine Snulenhülse bereitzustellen,
die sich zur Verwendung in einer Vorrichtung nach dem Hauntnatent eignet und die
kostengünstig herzustellen ist, Im übrigen aber so ausgebildet ist,daß auch bei
den auftretenden hohen Fliehkräf-;-n keine Gefahr des Ahsplittern von Teilen besteht,
die auf die Stirnfläche der Spulenhülse als den axialen
Abstand
zwischen der Spulenhülse und dem Anschlag definierende Nase aufgesetzt sind. Durch
das Gebrauchsmuster 74 08 207, das auf die Erfinder des Hauptpatentes und der vorliegenden
Anmeldung als Miterf inder zurückgeht, ist vorgeschlagen worden, die Nase an der
Spulenhülse durch einen auf die Stirnseite aufgeschossenen Tropfen Schmelzkleber
zu bilden. Hierbei besteht die Gefahr, daß dieser Tropfen bei hohen Zentrifugalkräften
oder aber auch beim Transport sich ablöst. Weiterhin ist durch das genannte Gebrauchsmuster
vorgeschlagen, daß die Nase bzw. der Vorsprung aus verdrängtem Hülsenmaterial besteht.
Hierbei haben sich jedoch Herstellungsschwierigkeiten ergeben, da die Verdrängung
von Hülsenmaterial ein plastifizierbares Material voraussetzt, was bei Papphfilsen
nicht gegeben ist.
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Aufgabe dieser Zusatzanmeldung ist die Vermeidung der aufgezeigten
Nachteile. Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Kennzeichen des Anspruchs.
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Der Vorteil der Zusatzanmeldung liegt darin, daß bei Nutzung aller
Vorteile des Hauptsatentes Sculenhülsen verwandt werden können, die sich von den
bislang handelsüblichen zylindrischen Sulenhülsen lediglich durch eine geringe Abweichung
einer Stirnseite aus der Normalebene unterscheidet. Die Spulenhülse weist also keine
zusätzlichen Einrichtungen wie Schmelzeklebertropfen oder in die Hülse gesteckte
Nadeln zur Bildung der axial vorspringenden Nase auf. Als weiterer Vorteil hat sich
her ausgestellt7 daß die örtliche Anordnung der Fadenfangkerbe für ein sicheres
Fadenfangen weniger kritisch ist als bei Spulenhülsen mit stirnseitig aufgesetzten
Nocken, Schmelzeklebertropfen,Nadeln oder ahnliches. Die schräge Schnittfläche kann
dabei so gelegt sein,daß sie die gesamte Stirnfläche der Spulenhülse an der einen
Seite bildet. Die Schnittfläche kann.
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aber auch so gelegt sein, daß die Stirnfläche der einen Seite teils
aus einer Normalebene und teils aus einer diese schneidenden
und
hierzu geneigten zweiten Schnittfläche besteht.
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Die Erfindung wird anhand der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert.
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Im einzelnen zeigt: Fig. 1: eine Spulvorrichtung zum fortlaufenden
Aufspulen endloser Fäden mit zwei an einem Spulenrevolver angeordneten Spannfuttern
zur Aufnahme von jeweils zwei Snulenhülsen in schematischer Darstellung; Fig. 2a
die Darstellung von je einer Spulenhülse 2b nach dieser Zusatzerfindung in jeweils
einer Seitenansicht und einer axialen Ansicht.
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In Fig, 1 sind die wesentlichen Teile einer Aufsnuleinrichtung 1 für
endlose Fäden, wie sie z. B. in Chemiefaser-Sninnanlålagen verwendet werden, schematisch
dargestellt.
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Die Auf spuleinrichtung besteht im wesentlichen aus der Treibwalze
2, die in einem nicht näher dargestellten Schlitten in vertikaler Richtung bewegbar
ist, aus dem Snulenrevolver 3 mit dem Revolverantrieb 4, den Snannfuttern 5 und
6 und den Betätigungseinrichtungen für die Spannfutter. Das in Betrieb befindliche
Snannfutter ist in der Zeichnung mit spund das in Ruhestellung befindliche Snannfutter
mit 6 bezeichnet.
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Die auf dem Spulenrevolver frei drehbar gelagerten Snannfutter sind
in der Ruhestellung (Snannfutter 6) zum Zweck des Spulenwechsels gegen die Wirkung
eines elastischen Kraftspeichers, beisnielsweise einer Schraubenfeder 9, entsnannbar.
Hierzu wirkt auf den mit der Druckstange 7 verbundenen
Dorn des
abgebremsten Snannfutters die Kolbenstange einer Zylinder-Kolhen-Einheit 8 ein.
An der Druckstange sind beisnielsweise mehrere Kegelräder 10 im Ahstand axial hintereinander
angeordnet. Diese geben bei ihrer Axialverschiebung durch die Zylinder-Kolben-Einheit
8 die geteilten Ringe 11 oder geeignete, radial geführte Klemmelemente, mit denen
die Spulenhülsen 12 am inneren Umfang gespannt sind, zum Abnehmen und Auswechseln
der Snulenhwilse 12 frei. Die Wirkungsweise des Snannfutters ist jedoch nicht erfindungswesentlich.
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So können auch Spannfutter anderer Bauart verwendet werden.
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Gegebenenfalls muß dabei aber die Snulenhtilse vor dem Ausschieben
oder Wechseln zuerst noch durch eine Zusatzeinrichtung gelost werden, die eine Verdrehung
der Snulenhülse gegenüber dem Spannfutter bewirkt.
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Zum Abbremsen der fertiggestellten Snule auf dem Sculenrevolver ist
die schematisch dargestellte Bremse 13, heisnielsweise eine eneumatisch betätigbare
Scheiben- oder Backenbremse, vorgesehen. Ferner ist in der Zeichnung auch eine von
der Zylinder-Kolhen-Einheit 14 betätigte Ausschiebeeinrichtung 15 für die Fertigspulen
schematisch dargestellt. Die Ausschiebeeinrichtung besteht im wesentlichen aus der
auf der Kolbenstange der ZaZlinder-Kolben-Einheit 14 befestigten Druckslatte zum
Ausschieben der Spulenhülsen und aus einer Aufnahmeeinrichtung 16 für die Fertigsnulen
17, wobei in der Drucknlatte eine Ausnehmung en-tscrechend dem Durchmesser des Spannfutters
vorgesehen ist. Die Ausschiebeeinrichtung 1h ist in vorteilhafter Weise aus zwei
nahe am Umfang der Fertigspulen 17 angeordneten Stangen 18 gebildet, die zwischen
sich eine Aufnahmemulde für die Spulen definieren. Die Stangen 1 selbst sind an
einer Platte 19 befestigt, die am Konf einer Führungsstange 20 angeordnet ist. Beim
Ausschieben der Fertigspulen durch die Ausschiebeeinrichtung 15 wird die Platte
19 mit der Führungsstange,
die im Lager 21 zentriert ist, mitgenommen.
Die ausgeschobenen Fertigspulen werden dabei automatisch in der Mulde der Aufnahmeeinrichtung
abqelegt.Nach dem Rickhub der Zvlinder-Kolben-Einheit 14 und nach Abnahme der Fertigs-ulen
bzw. Neubestückung des Spannfutters mit leeren Snulenhülsen wird die Aufnahmeeinrichtung
16 vom Bedienungspersonal in die Ausgangslage zurückgeschoben oder gegebenenfalls
selbsttatig zurückgeholt.
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In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeisniel einer Spuleinrichtung
sind auf den Snann-Euttern 5 und 6 jeweils zwei Spulenhülsen 12 hintereinander aufgeschoben.
Die zuerst aufgeschobene Spulenhülse liegt hierbei mit ihrer längsten Mantellinie
bzw. dem Bereich der längsten Mantel linien an dem ringförmigen Anschlag 23 und
die sprter aufgeschobene Snulenhülse mit ihrem entsnrechenden Umfangsbereich an
der Stirnseite der zuerst aufgeschobenen Snulenhfilse an. Hierdurch entsteht zwischen
Anschlag und Spulenhülse bzw. zwischen den beiden Snulenhülsen im Bereich der kürzesten
Mantellinien ein Abstand.
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Die Snulenhülse ist zur Verdeutlichung des beschriebenen Merkmals
der Zusatzerfindung in Fig. 2a und Fig. 3 dargestellt.
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In beiden Fällen handelt es sich um eine zylindrische Snulenhülse
der üblichen Art, die z. B. als sanphülse aus mehreren Schichten gewickelt ist.
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Die Besonderheit der Snulenhlse nach Fig. 2a besteht darin, daß die
eine Stirnseite durch eine Schnittfläähe hergestellt wird, die zu der Normalebene
31 welche senkrecht zu der Zylinderachse liegt, geneigt ist. Dadurch weist die Spulenhülse
nach Fig. 2a eine längste Mantellinie 22 und eine kürzeste Mantellinie 30 auf. Der
Langenunterschied der längsten Mantellinie 22 gegenüber der kürzesten Mantellinie
30 ist in Fig. 2a mit A
bezeichnet und kann je nach zu verarbeitendem
Titer zwischen 0,5 und 6 mm betragen. In einem ausgeführten Beispiel wies die Spulenhülse
eine Versetzung A von 3 mm auf. Der Fadenfangschlitz 24 kann beliebig vor und hinter
der längsten Mantellinie angeordnet sein. Vorzugsweise liegt die Fadenfangkerbe
in Drehrichtung gesehen - 900 hinter der längsten Mantellinle 22.
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Die Spulenhülse nach Fig. 2b ist zunächst mit Stirnflächen hergestellt,
die in der Normalebene 31 liegen. Im Bereich der linken Stirnfläche ist die Hülse
sodann in einer zu der Normalebene 31 schrägen Schnittfläche keilförmig abgeschnitten.
Hierdurch entsteht über den Umfang der Seulenhülse gesehen - ein Bereich mit gleichmaßig
langen Mantellinien 22 und ein anderer Bereich mit kürzeren Mantellinien bis zur
kürzesten Mantellinie 30. Die Fadenfangkerbe 24 ist wiederum im Bereich der kürzeren
Mantellinien angeordnet. Für die Versetzung A der kürzesten Mantel linie 30 gegenüber
den langen Mantellinien gilt das zuvor Gesagte.
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Für die Spulenhülse wird auch Elementenschutz beansprucht.
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Spulenhülsen dieser Art sind stets dann vorteilhaft verwendbar, wenn
die Spulenhülse auf ihrem Spannfutter an einem Anschlag aufliegt und das Fadenanlegen
von der Seite dieses Anschlags her erfolgt. In diesem Falle gewährleistet die Spulenhülse
nach dieser Anmeldung ein sicheres Fangen des Fadens in der stirnseitig angeordneten
Fadenfangkerbe.
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L e e r s e i t e