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Tasche, insbesondere Schultasche
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Die Erfindung bezieht sich auf eine tische, insbesondere eine Schultasche
mit Rückentregriemen und/oder wenigstens einen Schultertragriemen.
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Bei den bekannten Schultaschen dieser Art sind die Rückentragriemen
jeweils einerends fest mit der Taschenrückseite verbunden; die anderen Enden sind
an mehrteiligen Klemmteilen lösbar an der Taschenrückseite festgelegt, wodurch sich
die Einstellbarkeit der wirksamen Riementraglänge ergibt. Soll nun die Tasche in
gleicher Weise auch über die Schultern getragen werden können, so müssen bei diesen
Taschen, deshalb weil die Rückentragriemen nicht demontierbar sind, gesonderte Schultertragriemen
vorgesehen sein. Dies ist im Verein mit der Tasche, daß die an der Taschenrückseite
verbliebenen Tragriemen beim Tragen der Tasche über die Schulter außerordentlich
stören, von großem Nachteil.
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Es ist deshalb auch schon vorgeschlagen worden, die mit der Tasche
fest zu verbindenden Enden links und rechts vom Taschentraggriff anzuordnen und
beim Tragen der Tasche über die Schulter die beiden Rückentragriemen einfach miteinander
zu verbinden. Dies vermeidet zwar, daß ein gesonderter Schultertragriemen vorrätig
gehalten werden muß, hat jedoch den Nachteil, daß zufolge Festlegung der Rückentragriemen
links und rechts vom Taschengriff, die beiden Aufhängepunkte nahe beieinander liegen.
Dies begünstigt das pendeln der Tasche beim Tragen über die Schulter, was außerordentlich
unangenehm, beim Tragen mehr Kraft erfordert sowie für die Körperhaltung schädlich
ist; dies führt aber auch zu starken Beanspruchungen der Verbindungen Tasche - Riemen,
sowie des umgebenden Taschenmaterials und somit zu einer nur kurzen Lebensdauer
der Tasche.
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Die Erfindung stellt sich nunmehr die Aufgabe diese Nachteile zu
beseitigen. Ausgehend von einer Tasche der eingangs genannten Art, wird diese gemäß
der Erfindung dadurch erreicht, daß die Rückentragriemen und/oder wenigstens der
eine Schultertragriemen beiderends durch Klemmeinrichtungen bzw. Festhalteorgane,
auch an der Tasche vorzugsweise an. der Trägerplatte der
Taschenrückseite
lösbar festgelegt sind, so daß sie zur Gänze von der Tasche trennbar sind.
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Dies ermöglicht die vollständige Trennung z.B. der Rückentragriemen
und die Verwendung derselben als Schultertragriemen, ohne daß dann die Notwendigkeit
besteht die Schultertragriemen an einer bestimmten Stelle der Tasche, vorzugsweise
an den beiden Deckel-Traggriffenden festzulegen. Vielmehr ist es möglich diese Riemen
an einer beliebigen Taschenstelle festzulegen, wobei es sich im Rahmen der Erfindung
als besonders vorteilhaft herausgestellt hat, wenn die Schultertragriemen an den
Schmalseiten der Tasche festgelegt sind.
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Nachstehend ist die Erfindung an Hand der Zeichnungen beispielsweise
beshrieben. In diesen zeigen Fig.1 und 2 eine erfindungsgemäße Tasche in Ansicht
von rückwärts, wobei Fig. 1 die Tasche mit Rückentragriemen und Fig. 2 die unter
Verwendung der Rückentragriemen zu einer Schultertragtasche umgerüstete Tasche zeigt,
Fig. 3 und 4 jeweils einen mit besonderem Vorteil zusammen mit der erfindungsgem2ß=
Tasche verwendbaren Riemen, Fig. 5 und 6 Teil eines Querschnittes durch einen jener
Taschenberiche an welchem Klemmeinrichtungen bzw. Halteorgane für die Rückentragriemen
vorgesehen sind, wobei Fig. 6 ein Schnitt längs Linie VI-VI der Fig. 13 ist, die
Fig. 7, 12, 13 und 19 die Rückseite verschiedener erfindungsgemäßer Taschen mit
jeweils unterschiedlichen Klemmeinrichtungen bzw. Halteteilen für die Rückentragriemen
in unterschiedlicher Anordnung bzw. Ausrichtung, die Fig. 7A, 7B und 7C weitere
Klemmeinrichtungen für mögliche weitere erfindungsgemäße Taschen, die Fig.
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8 bis 11 zwei mögliche erfindungsgemäße Ausführungsformen von Klemmplättchen
zur Festlegung der Riemenenden in Ansicht von vorne und im Querschnitt, Fig. 14
eine erfindungsgemäße Tasche in Ansicht von der Seite mit einer Klemmeinrichtung
für den Schultertragriemen, Fig. 18 einen Schnitt längs Linie XVI-XVI der Fig. 14
mit in die Klemmeinrichtung eingesetzten Riemen gemäß Fig. 4 gleichfalls im Querschnitt,
Fig. 15 eine weitere mögliche Klemmeinrichtung und Fig. 16 einen der Fig. 17 ähnlichen
Querschnitt,
jedoch mit der Klertuneinrichtung gemäß Fig. 15 und einem Riemen nach Fig. 3, Fig.
20 in Ansicht von rückwärts den unteren Bereich einer Taschenrückseite mit weiteren
erfindungsgemäßen Klemmeinrichtungen, Fig. 21 eine dieser Klemmeinrichtungen im
Schnitt, Fig. 21a gleichfalls im Querschnitt die Festlegung letzterer Rlemmeinrichtung
an einer Tasche, Fig. 22 eine weitere erfindungsgemäße Tasche in Ansicht von der
Seite mit einer weiteren möglichen Klemmeinrichtung für den Schultertragriemen,
Fig. 23 einen Schnitt längs Linie XXIII-XXIII der Fig. 22 mit einem in Ubereinstimmung
mit Fig. 3 ausgebildeten und an der Klemmeinrichtung festgelegten Riemen, Fig. 24
und 25 eine weitere mögliche Ausführungsform einer Klemmeinrichtung, Fig. 26 eine
der Fig. 21a entsprechende, jedoch spiegelverkehrte Ansicht mit eingefädeltem Riemen,
Fig. 27 eine weitere erfindungsgemäße Tasche in Seitenansicht, Fig. 28 einen Schnitt
längs Linie XXVIII - XXVIII der Fig. 27, Fig. 29 einen der Fig. 28 entsprechenden
Schnitt einer wieder anders ausgeführten Klemmeinrichtung für den Schultertragriemen,
die Fig. 30 bis 33 in Draufsicht und die Fig. 34 bis 37 im Querschnitt weitere mögliche
Klemmeinrichtungen für den Schultertragriemen einer erfindungsgemäßen Tasche, Fig.
38 wieder eine andere erfindungsgemäße Tasche in Ansicht von der Seite, Fig. 39
und 40 im Querschnitt jenen Taschenbereich, wo die Klemmeinrichtung für den Schultertragriemen
festgelegt ist und zwar gemäß Fig. 39 aufgesetzt auf die Taschenaußenseite und gemäß
Fig. 40 aufgesetzt auf die Tascheninnenseite, Fig. 41 bis 44 weitere mögliche Klemmeinrichtungen
für den Schultertragriemen in Draufsicht, Fig. 45 - 46 im Querschnitt mögliche Ausführungsformen
der Klemmeinrichtung gemäß Fig. 43, Fig. 47, 50 und 51 in Ansicht Seitenteile einer
erfindungsgemäßen Schultasche in die eine Klemmeinrichtung für die Schultertragriemen
angearbeitet ist, Fig. 48 und 49 in Ansicht Versteifungseinlagen einer erfindungsgemäßen
Schultasche mit eingearbeiteten Klemmeinrichtungen, Fig. 52 anen Längsschnitt durch
die an den Seiten-
-teilen gemäß Fig. 51 angearbeitete Klemmeinrichtung,
Fig. 53 einen im Bereich dieser Klemmeinrichtung durch den Seitenteil geführten
Querschnitt, Fig. 54 und 55 Zuschnitte bzw. Versteifungseinlagen für eine erfindungsgemäße
Tasche mit eingearbeiteten Klemmeinrichtungen, Fig 56 56A und 58 weitere Klemmeinrichtungen
einer erfindungsgemäßen Tasche, Fig. 57 einen Querschnitt durch die Klemmeinrichtung
gemäß Fig. 56 Fig. 57A einen solchen durch jene gemäß Fig. 56A, Fig. 59 einen solchen
durch jene gemäß Fig. 58, Fig. 60 im Querschnitt eine an eine Taschenrückseite angearbeitete
und von der Taschenrückseite weggeklappte Klemmeinrichtung3 Fig. 61 wieder eine
andere Ausführungsform eines Klemmplättchens, Fig. 62 einen Schnitt längs Linie
LXI-LXI der Fig. 61, Fig. 63 einen Teil einer zweSteiligen Versteifungseinlage für
eine weitere erfindungsgemäße Tasche, die Fig. 64 bis 69 mögliche Ausbildungen des
anderen Teiles der zweiteiligen Versteifungseinlage gemäß Fig. 63, Fig. 70 eine
aus den Teilen gemäß Fig. 63 und Fig. 66 zusammengesteckte zweiteilige Verstärkungseinlage.
Fig. 71, 72 und 73 mögliche Taschenprofilstücke, Fig. 74, 76 und 77 aus Profilstücken
gemäß Fig. 71, 72 und 73 gebogene Versteifungskörper, Fig. 75 einen Querschnitt
durch eine unter Verwendung eines Versteifungskörpers gemäß Fig. 74 aufgebaute erfindungsgemäße
Tasche, Fig. 78, 79 und 80 in Ansicht Seitenteile erfindungsgemäßer Taschen, Fig.
81 einen Querschnitt durch den Seitenteil gemäß Fig. 78, Fig. 82 einen Querschnitt
durch den Seitenteil gemäß Fig. 80, Fig. 83 in Ansicht von vorne eine Zwischenwand
einer erfindungsgemäßen Tasche, Fig. 84 einen Querschnitt durch die Zwischenwand
gemäß Fig. 83r Fig. 85 eine weitere mögliche Ausbildung von Seitenteilen einer erfindungsgemäßen
Tasche, Fig. 86 eine weitere Ausbildung eines Versteifungskörpers für eine erfindungsgemäße
Tasche, Fig. 87 einen erfindungsgemäßen Taschengriff samt einer erfindungsgemäßen
Unterlagsplatte im Längsschnitt und festgelegt an einer Tasche, Fig. 88 einen Schnitt
längs Linie LXXXVIII - LXXXVIII der Fig. 87 und Fig 89 einen Schnitt längs Linie
IXC - IXC der Fig. 87,
Fig. 90 in Draufsicht eine erfindungsgemäße
unterlagsplatte, Fig. 91 einen Schnitt längs Linie XCI-XCI und Fig. 92 einen Schnitt
längs Linie XCII-XCII der Fig. 90 und Fig. 93 eine eitre erfindungsgemäße Unterlagsplatte.
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Fig. 94 und 100 bis 103 weitere erfindungsgemäße Versteifungsanlagen
und die Fig. 95 bis 99 weitere erfindungsgemäße Zwischenwände.
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Gemäß Fig. 1 und2 sind für die Festlegung der Rilckentragriemen im
oberen Bereich einer Schultasche 20 Plättchen 7, -im unteren Bereich der Schultasche
20 Plättchen 30 ausgebildet -Die Plättchen 7 und 30 sind bei der dargestellten Tasche
gleich ausgebildet, und weisen drei Schlitze auf, welche dieFestlegung eines Rückentragriemens
erlauben. Mögliche Riemenausbildungen zeigen die Fig. 3 und 4; bei beiden Riemenausführungen
ist ein Riemenende mit einer Schnalle 3 ausgebildet; das Riemenbjnd
1
ist ulil den Mittelsteg der Schnalle 3 in Form einer Schlaufe gelegt, die mit einer
Niete 4 fixiert ist. Das Rientenband 1 ist mit einem weichen Auflagematerial 2 in
an sicii befainter Weise hinterfüttert. Nach der Ausführungsform gemäß Fiy. 3 ist
das andere Ende des Riemens frei, wohingegen es nach Fig. 4 mit Ösen 5 ausgebildet
ist und in einen Haken 6 endet.
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Die Montage eines Rückentragriemens an der Schultasche gemäß Fig.
1 bzw. 2 erfolgt nun so, daß der Riemen mit dem von der Schnalle 3 abgewendeten
Ende in einen Schlitz des Plättchens 7 eingezogen wird und die Schnalle 3 mit dem
Plättchen 7 in Anlage gebracht wird. Für diese in Fig. 5 im Querschnitt gezeigte
Art der Festlegung reicht die Ausbildung des Plättchens 7 mit einem einzigen Schlitz
aus; die Breite des Riemens entspricht etwa der Breite der schlitzförmigen Durchbrechung,
was auch für die nachstehend noch zu erläuternden Klemmeinrichtungen bzw. Halteorgane
gilt. Fig. 5 läßt auch die Festlegung des Plättchens an der Tasche erkennen.
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Das Plättchen 7 ist zwischen der Tascherhaut 16 und einer Trägerplatte
8 angeordnet und wird durch eine Niete 14 gehalten, die durch die gesamte Taschenwand,
d.h. durch Trägerplatte 8, Plättchen 7, Taschenhaut 16, Versteifungseinlage 15 und
eine Verstärkungsunterlage 17 hindurchreicht, so daß die Niete 14 alle Teile gleichzeitig
verbindet bzw. durch diese Niete alle Teile im Rahmen eines einzigen Arbeitaganges
miteinander verbunden werden können. Mit 11 ist eine sich über beide Plättchen 7
erstreckende unterhalb derselben und hinter der Trägerplatte 8 angeordnete Federstahleinlage
bezeichnet.
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Die Festlegung der solcherart in die oberen Plättchen eingezogenen
Riemen mit ihren anderen Enden an den unteren gleichfalls als Plättchen 30 ausgebildeten
Klemmeinrichtung kann für den Fall daß drei bzw. zwei Schlitze vorgesehen sind,
bei einem Riemen gemäß Fig. 3 in Form einer zurückgeführten Schlaufe erfolgen, wie
dies - in anderem Zusammenhang - in Fig. Z bzw. Fig. 16 angedeutet ist. Weist das
Plättchen lediglich einen einzigen Schlitz auf, dann wird zweckmäßig ein Riemen
gemäß
Fig. 4 verwendet, dessen Festlegung durch Einhängen des endseitigen
Hakens in eine der Ösen erfolgt.
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Nach Fig. 1 sind die Plättchen untereinander gleich ausgerichtet
und zwar mit etwa zu der Taschenlängsrichtung senkrechten Schlitzen. In den Fig.
7A, 7B, und 7C sind zwei weitere Ausführungsformen für die Befestigung der Balteplättchen
7 gezeigt, bei welchen die Plättchen 7 schräg bzw. V-förmig an der Trägerplatte
10 befestigt sind. Dadurch paßt sich der Tragriemen der leicht schräg abfallenden
Schuler des Taschenträgers an. Bei der Ausführungsform nach Fig. 7B und 7C sind
die Halteplättchen 7 bzw. die Schlaufe 26 gegenüber der Tragplatte 10 frei drehbar
durch nur jeweils eine Niete 14 pro Plättchen 7 bzw. Schlaufe 26 befestigt. Die
Niete 14 kann als normale bekannte Niete oder aber auch als Distanzniete ausgeführt
sein. Dadurch wird auf einfache Weise erreicht, daß das Plättchen 7 bzw. die Schlaufe
26 jeweils sich auf die Schulterschräglage des Taschenträgers selbstätig einpendelt.
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Fig. 7 zeigt Plättchen 7 bzw. 12 mit zwei Schlitzen 9. Zweckmäßig
findet hier ein Riemen gemäß Fig. 3 Verwendung. Die Festlegung der Klemmplatten
12 bzw. 7 erfolgt auch hier durch Nieten 13 und 14, welche durch die Taschenrückseite
hindurchreichen. Die Plättchen können entweder vorgeformte Bohrungen 18 (Fig. 9)
für die Nieten aufweisen, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn die Plättchen
aus Metall gefertigt sind.
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Bevorzugt bestehen jedoch die Plättchen aus Kunststoff, worauf nachstehend
noch im Detail eingegangen werden soll, in welchem Fall es sich erübrigt Aufnahmen
für die Nieten vorzusehen. Ein solches Plättchen zeigt Fig. 8, welches darüberhinaus
noch mit nach vorne gewölbten Stegen ausgebildet ist-, gegebenenfalls können auch
noch die die Stege umgebenden Zonen gewölbt ausgebildet sein.
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Fig. 12 zeigt eine der Fig. 7 entsprechende Taschenrückseite, deren
Klemmplättchen lediglich mit einem Schlitz ausgebildet sind und demgemäß zusammen
mit Riemen nach Fig. 4 verwendet werden.
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Die Fig. 13 zeigt eine den Fig. 7 und 12 insoferne ähnliche
Taschenrückseite,
als die Plättchen in ähnlicher Weise ausgerichtet sind wie in den letzteren Figuren
und Fig. 7C jedoch sind die Klemmeinrichtungen hier anderer Art.
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Die beiden oberen Klemmeinrichtungen sind durch Ringe bzw. Halbringe
25 gebildet, die mittels Strippen 26 an der Tasche festgelegt sind Die Strippen
26 umschlingen die Ringe bzw. E-Ialbringe 25, sind jeweils zwischen Taschenaußenhaut
und einer Trägerplatte 10 angeordnet und durch eine durch die Taschenaußenhaut 16,
eine Versteifungseinlage 15 und eine Unterlagsplatte hindurchreichende Niete 14
an der Tasche festgelegt. Dies zeigt im Detail Fig. 6. Mit 11 ist dort wieder eine
Verstärkungseinlage bezeichnet.
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Die Anordnung bzw. Ausrichtung der Klemmeinrichtungen ist nun gemäß
Fig. 13 so getroffen, daß die Schlitze der beiden oberen Halteeinrichtungen 25 senkrecht
oder t-förmig zur Taschenlängsachse und die Schlitze der beiden unteren Klemmeinrichtungen
27 parallel schräg oder 8-förmig zur Taschenlängsachse ausgerichtet sind. Vorzugsweise
finden für die Ausführungsform gemäß Fig. 13 Riemen nach Fig. 3 Verwendung.
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Fig. 19 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform einer Tasche,
bei welcher ein Teil der Klemmeinrichtungen für die Rückentragriemen aus Plättchen
22 bestehen, welche lediglich mit einem Schlitz ausgebildet sind. Die anderen Klemmeinrichtungen
sind durch Laschen 27 gebildet, welche jenen der Fig. 15 entsprechen; die Anordnung
bzw. Ausrichtung der Klemmeinrichtungen ist nun so, daß die Schlitze aller Klemmeinrichtungen
senkrecht oder schräg zur Taschenlängsrichtung ausgerichtet sind.
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Wie vorstehend dargelegt können die Klemmeinrichtungen für die Rückentragriemen
durch Plättchen gebildet sein, welche mit einem, zwei drei oder auch vier Durchbrechungen
in Form von Schlitzen ausgebildet sind. Die Plättchen sind von länglicher Gestalt
und über den eigentlichen Schlitzbereich weitergeführt, wo die Befestigungsorgane,
wie Nieten od.dgl. angreifen.
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Nach den bisher beschriebenen Ausführungsformen sind diese
Plättchen
völlig eben und liegen satt auf der Tasche auf.
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Naturgemäß behindert dies das Einfädeln sowohl der Riemenschnalle
3 als auch der von den Schnallen abgewendeten Riemenenden. In Weiterbildung der
Erfindung kann nun so vorgegangen werden1 daß die Plättchen gekröpft ausgebildet
werden, d.h daß das Plättchen durch einen Steg in zwei zueinander etwa parallel
verlaufende Bereiche getrennt wird, von welchen der eine die Durchbrechungen und
der andere die Halteorgane aufnimmt. Die Fig. 20 und 21-zeigen solcherart ausgestaltete
Plättchen 30 bei welchen die Schlitze mit 9 und die Befestigungsnieten mit 13 bezeichnet
sind. Naturgemäß 9nd auch hier wieder Ausführungen mit z.B. einem, zwei, drei oder
vier Schlitzen möglich, wobei das linke Plättchen in Fig. 20 ein solches mit zwei
und das rechte Plättchen in Fig. 20 ein solches mit drei Schlitzen ist. Auch die
Befestigungsnieten können nebeneinander oder übereinander angeordnet sein, jedoch
ist diese unabhängig von der jeweils verwendeten Anzahl von Schlitzen. Fig. 21 zeigt
ein solches dreischlitziges Plättchen im Querschnitt; es handelt sich hiebei um
eine Ausführung in Kunststoff, da keine gesonderten Aufnahmelöcher für die Befestigungsnieten
vorgesehen sind. Die Fig. 21 - 26 zeigen einen Schnitt durch das rechte untere Klemmplättchen
30, gemäß Fig. 20, wobei wieder die Festlegung an der Tasche durch einen sämtliche
Taschenteile 15, 16 und 17 erfassende Niete, sowie das erleichterte Einfädeln des
Riemens erkennbar ist Die Fig. 25 zeigt in Ansicht von vorne eine weitere plättchenförmige
Klemmeinrichtung 41 durch eine erfindungsgemäße Tasche, wobei das besondere an dieser
Ausführungsform darin besteht, daß die schlitzförmigen Durchbrechungen 43 eine gewellte
Kontur 44 besitzen. Statt dieser einen dargestellten Kontur 44 können auch mehrere
solche Konturen vorgesehen sein, wie überhaupt die Berandung auch gezahnt ausgebildet
sein kann; alle diese Maßnahmen dienen einer Erhöhung der Klemmkraft des durch diese
Schlitze ge-führten Riemens.
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Gegenstand der vorstehenden Erläuterungen waren Klemmeinrichtungen
bzw. Halteorgane für die Rückentragriemen.
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Nachstehend sind mögliche Ausführungsformen von Klemmeinrichtungen
bzw. Halteorganen für die Schultertragriemen an erfindungsgemäßen Taschen beschrieben.
Es sei darauf hingewiesen, daß jede einzelne der nachstehenden Klemmeinrichtungen
für die Schultertragriemen mit einer beliebigen Klemmeinrichtung für Rückentragriemen
zu einer erfindungsgemäßen Tasche kombiniert werden kann. Die in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele dürfen daher nicht einschränkend verstanden werden.
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Die Klemmeinrichtungen für die Schultertragriemen können zunächst
aus Plättchen bestehen, wie sie den Klemmeinrichtungen 7, 12, 22, 23, 30 und 41
für die Rückentragriemen entsprechen, wobei die Plättchen mit ein, zwei,drei oder
vier schlitzförmigen Durchbrechungen mit oder ohne Durchbrechungen für die Befestigungsnieten,
durchgehend flach oder gekröpft oder gerillt ausgebildet sein können. Fig. 22 zeigt
ein Klemmplättchen 40, wie es etwa dem Klemmplättchen 30 mtspricht. Wie Fig. 23
entnommen werden kann, welche dieses Plättchen samt seiner Festlegung an der Tasche
im Schnitt zeigt, erfolgt die Festlegung dieses Plättchens 40 am oberen Rand des
Taschenseitenteils etwa in der Mitte desselben so, daß die schlitzförmigen Durchbrechungen
43 die Taschenoberkante überragen und somit freiliegen, wodurch das Einfädeln der
Riemen außerordentlich erleichtert wird. Fig. 23 zeigt das untere Ende eines Riemens
1 eingefädelt in die Durchbrechungen 43 des Plättchens 40. Hiebei handelt es sich
um einen Riemen gemäß Fig. 3. Bei Verwendung zweier solcher Riemen als Rückentragriemen,
können diese nach Abnahme von der Rückenwand dadurch zu einem Schultertragriemen
kombiniert werden, daß die unteren Riemenenden jeweils in die Schnalle 3 eingefädelt
und so weit stufenlos und längenverstellbar ineinander geschoben werden bis die
Schnalle 3 gegenseitig in Anlage kommen. Die Festlegung der unteren Riemenenden
erfolgt dann jeweils in der in Fig. 23 dargestellten Art. Anstelle des
Plättchens
40 aus Fig. 22 kann auch mittig etwa im oberen Drittel der Taschenschmalseite eine
Riemenklemmplatte gemäß der Fig. 57 oder 60 verwendet werden.
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Als Klemmeinrichtung bzw. Halteorgan für den Schultertragriemen können
auch die in Zusammenhang mit Fig. 13 beschriebenen Halbringe 25 oder Schnallen 27
verwendet werden. Eine solche Ausführungsform zeigt Fig. 14, wo ein Haltering so
an der Taschenoberkante festgelegt ist, daß die Schlaufe 26 auf der Taschenoberkante
aufreiten, wie der zugehörige Querschnitt gemäß Fig. 17 erkennen läßt. Wieder können
alle Teile gleichzeitig mit ein- und derselben Niete festgelegt werden. Statt des
Halbringes 25 kann auch die Klemmplatte 29 gemäß Fig 27 Verwendung finden, wobei
deren Festlegung mittels einer über den Steg zwischen den beiden Durchbrechungen
geschlungene Schlaufe 28 in derselben Weise wie beim Haltering 25 erfolgt, vgl.
Fig. 16. Fig. 18 zeigt im Schnitt das an dem ringförmigen Halteorgan 25 festgelegte
Ende eines Riemens gemäß Fig. 4.
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Das schnallenartige Halteorgan 27 (Fig. 15) dient zweckmäßig der Festlegung
des völlig freien Endes eines Riemens wie ihn Fig. 3 zeigt.
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Eine weitere der Festlegung des Schultertragriemens dienende Klemmvorrichtung
bzw. Halteorgan einer erfindungsgemäßen Tasche kann, wie in Fig. 27 gezeigt, auch
darin bestehen, daß ein Plättchen bzw. eine Platte 29 vorgesehen ist, deren Breite
der Tiefe der Tasche entspricht, über die gesamte Breite der Tiefe der Tasche entspricht,
über die gesamte Breite an dem Taschenseitenteil mittels Nieten 31 festgelegt ist
und so weit über die Oberkante der Taschenseite hochgeführt ist, daß die Plattenoberkante
eine Auflage für den die Tasche umschließenden Deckel 38 bildet. In diesen hochgeführten
Teil ist zur Halterung bzw. Festlegung des freien Endes des Schultertragriemens
wenigstens eine schlaufenförmige Durchbrechung engearbeitet. Bei der Platte gemäß
Fig. 27 sind zwei schlaufenförmige Durchbrechungen angearbeitet, jedoch ist die
Erfindung hierauf nicht beschränkt. Es können gleichermaßen drei oder vier Durchbrechungen
30
oder überhaupt nur eine solche Durchbrechung 30 eingearbeitet sein. Weiters bildet
die Klemmplatte 29 (Fiy. 27) einen seitlichen Deckelabschluß, welchen das Eindringen
von Regenwasser weitgehendst verhindert.
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Die Montage der Platte 29 an der Taschenseite kann nun entweder so
erfolgen, daß die Platte auf die Taschen-Seite, i.e. auf die Taschenaußenhaut 16,
oder auf die Tascheninnenseite, z.B. auf die Innenaussteifung 15, aufgesetzt und
durch eine Niete 31 festgelegt wird. Ersteren Fall zeigt Fig. 28, letzteren Fall
Fig. 29 im Schnitt; das Plättchen gemäß Fig. 29 weist drei Durchbrechungen auf,
ein solches Plättchen zeigt Fig. 30 in Ansicht von vorne und Fig. 37 im Querschnitt.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 29 hat den Vorteil, daß keine zusätzliche Unterlagsplatte
32 für die Niete verwendet werden muß, jedoch den Nachteil, daß deshalb, weil die
Platte etwas weiter in das Tascheninnere reicht als beI der Anordnung gemäß Fig.
28, der an der Platte festgelegte Riemen eine gewisse Deformation des Deckels 38
hervorrufen kann. Dieser Nachteil kann jedoch durch eine Ausführungsform gemäß Xlemmplättchen
95 mit der Rille 102 bzw. 103 nach den Fig. 37 oder 50 beseitigt werden.
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Die über die gesamte Tiefe der Tasche reichenden Platten können entweder
durchgehend flach sein, wie dies etwa bei den Platten gemäß Fig. 27 bis 30 der Fall
ist. Entsprechend den Ausführungsformen der Plättchen für die Rückentragri emen
können die Platten 31 auch gekröpft ausgebildet sein. Eine solche Platte 32 zeigt
Fig. 31 in Ansicht von vorne; Fig. 36 den zugehörigen Querschnitt, wobei der Kröpfungsbereich
mit 37 bezeichnet ist.
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Problematisch ist die Montage dieser über die gesamte Tiefe der Tasche
reichenden Platten an der Taschenseite dann, wenn die Tasche mit Zwischenfächern
ausgebildet ist und die Halte- bzw. Montagewulste der Zwischenwand ein sattes Aufliegen
der Platte auf der Taschenaußenseite bzw. ein Auflegen auf die Tascheninnenseite
überhaupt behindert. Um diesen Nachteil zu
beseitigen, wird die
Platte im Bereich dieses Montagewulstes mit einer kerbartigen Ausnehmung versehen.
Fig. 32 zeigt dies durch eine Platte 33 mit drei Durchbrechungen mit geraden Konturen
und Fig. 33 für eine zweischlitzige Platte 35, deren Konturen gewellt sind. Naturgemäß
ist die Kerbung der Platte durch auf solche Ausführungsformen gemäß Fig. 32 bzw.
33 beschränkt, vielmehr kann die Kerbung mit Bezug auf Plättchen der verschiedensten
Zahl an Durchbrechungen und Konturenform Anwendung finden. Eine weitere erfindungsgemäße
Ausgestaltung bei diesen Platten gemäß Fig. 30 bis 33 kann nun darin bestehen, daß
deren unterer Bereich -vgl. Fig. 34, 35 - gabelförmig gestaltet ist, d.h. zwei zueinander
etwa parallele Schenkel 41 aufweist Diese solcherart ausgestalteten Platten bzw.
Plättchen können nin ohne weiteres von oben auf die Tasche aufgesetzt werden, wobei
die Taschenhaut 16 und die Innenversteifung 15 zwischen den Schenkeln aufgenommen
wird. Die Vernietung erfolgt durch eine durch beide Schenkel hindurchreichende Niete
31.
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Bei Verwendung für eine Tasche mit Zwischenwänden kann auch diese
Platte bzw. Plättchen mit einer Kerbe 34 ausgebildet sein.
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Das Merkmal dieser Kerbung ist gleichermaßen auf die Strippen der
Schnallen 27 bzw. Halteringe 25 (Fig. 14, 15) bzw. auf das Plättchen 40 (Fig. 22)
anwendbar. Einige repräsentativediesbezügliche Ausführungsbeispiele zeigen die Fig.
38 bis 46, an Hand der Plättchen 44, 49, 52 und den Strippen 48.
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Bei der in Fig. 38 von der Seite gezeigten Tasche handelt es sich
um eine solche mit zwei Innenfächex, die Trennwand ist mit 50 bezeichnet. Am Beispiel
eines zweischlitzigen Plättchens 44 ist nunmehr in dieser Figur gezeigt, wie es
auf Grund der Ausbildung desselben mit einer Kerbe 46 möglich ist das Plättchen
satt anliegend zu montieren. Die Kerbe 46 nimmt entweder bei Montage des Plättchens
von der Taschenaußenseite den Wulst 52 oder bei Montage an der Tascheninnenseite
die Zwischenwand 50 auf; die Montage des Plättchens 44, 49 bzw. 52 erfolgt im Bereich
der durch die Kerbe gebildeten Ohren 45 durch Nieten 13. Die Fig. 39 und 40 zeigen
Querschnitte in einer
durch die Nieten 31 gelegten Ebene und zwar
Fig. 39 jenen Fall, wo das Plättchen 45 auf die Taschenhaut 16 aufgelegt ist und
Fig. 40 den Fall, wo das Plättchen 45 auf die Innenversteifung 15 aufgelegt ist
und die Vernietung ohne Zuhilfenahme von Unterlagsplatten 17 erfolgt. Das Mittelfach
ist mit 50 bezeichnet.
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Den Fig. 41 und 42 kann die Anbringung einer Kerbe 46 an der Festhaltelasche
bzw. Strippe 48 bei den durch eine Schnalle 27 (Fig. 41) bzw. einen Halbring 25
(Fig. 42) gebildeten Klemmeinrichtung bzw. Festhalteorgan entnommen werden.
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Fig. 43 und 44 zeigen die Anbringung solcher Kerben an einem drei-
bzw. einschlitzigen Plättchen 52 bzw. 49, wobei die Kontur des einzigen Schlitzes
51 in Fig. 44 gewellt ist. Die solcherart mit Kerben ausgebildeten Plättchen können
entweder durchgehend flach (Fig. 46) oder gekröpft (Fig. 45) ausgebildet sein. Die
Darstellungen in den Fig. 38 bis 46 sind nicht einschränkend zu werten, beliebige
Kombinationen bzw. Abänderungen sind möglich.
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Bei Taschen bei welchen die Taschenseitenflächen jeweils durch einen
steifen Preßteil gebildet sind, kann die Klemmeinrichtung direkt am Seitenteil an-
bzw. eingearbeitet sein.
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Die Fig. 47, 50 bzw. 51 zeigen jeweils einen solchen Seitenteil, der
auspeiner Stirnfläche 54, einer nach oben hin offenen Seitenwand 55, 56, 57 und
einer an diese Seitenwand anschließenden Abdeckfalz 58 für die Abdeckung der Taschenhautstirnkante
dient.
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Die Stirnfläche 54 ist nach oben hin hochgezogen und bogenförmig berandet,
so daß die Abschlußkante 59 der Stirnfläche 54 dem Verlauf des Taschendeckels folgt
und für diesen eine Abstützung darstellt, und zugleich als seitlicher Deckelabschluß
das Eindringen von Regenwasser weitgehend verhindert. Die Seitenwand verschließt
somit die bei Taschen sonst üblicherweise offene obere Seitenöffnung. Als Klemmeinrichtung
kann nunmehr wenigstens ein Schlitz in diese Stirnwand eingearbeitet sein und zwar
in den dem Taschendeckel zu gelegenen oberen Bereich.
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Bei der in Fig. 47 gezeigten Ausführungsform sind drei solche Schlitze
53 in vorgenanntem Bereich eingearbeitet, in welche Schlitze z.B. die freien Enden
der Riemen - wie bereits vorgängig beschrieben - in einer rückgeführten Schlaufe
befestigt werden können.
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Fig. 51 zeigt einen durch einen steifen Preßteil gebildeten Seitenteil
an welchem eine Klemmeinrichtung bzw. Halteorgan angearbeitet ist. Mit Bezug auf
die Stirn-, Seiten- und Abdeckflächen 54, 55, 56, 57 und 58 ist der Preßteil gleich
gestaltet wie jener gemäß Fig. 47. Als Klemmvorrichtung ist nun an die Innenseite
der Stirnfläche 54 ein zu dieser etwa senkrechter Steg 63 angearbeitet, der zwei
Durchbrechungen 64 aufweist, welche etwa die Form langgestreckter Ellipsen besitzen.
Fig. 53 zeigt einen Querschnitt durch diesen Taschenbereich, Fig. 52 einen Längsschnitt
durch den Steg mit einem darin in Form einer rückgeführten Schlaufe festgelegten
Riemen.
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Ferner sind Taschen bekannt, welche Versteifungseinlagen verschiedenster
Form aufweisen und es ist nun weiters Gegenstand vorliegender Erfindung Klemmeinrichtungen
bzw. Halteorgane in diese Versteifungseinlagen einzuarbeiten. Bei der aus den Boden-,
Seiten- und Stirnflächen 67, 65-66, 68 bestehenden Versteifungseinlage der Fig.
48 sind an den sich bis zum Taschendeckel erstreckenden Seitenflächen jeweils drei
Schlitze 54 bzw. 53 eingearbeitet. Gemäß Fig. 49 sind in die Seitenwand 65 einer
Versteifungseinlage derselben Art jeweils zwei Schlitze 69 mit gewellter Kontur
eingearbeitet. In Fig. 50 ist eine Verstärkungseinlage für lediglich eine Seitenwand
einer Tasche gezeigt. Die Klemmschlitze 53 sind an der Stirnwand 60 vorgesehen.
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Die Fig. 54 und 55 zeigen Zuschnitte für Taschen-Innenversteifungen.
Der Zuschnitt gemäß Fig. 54 entspricht etwa einer Innenaussteifung gemäß Fig. 48,
jedoch sind die Seitenflächen 88 bzw. 89 nicht bis zum Deckel hochgeführt sondern
sind gleich hoch wie die Stirnwand 87. Zur Festlegung der Riemen eines Schultertragriemens
können drei Schlitze 99 vorgesehen
werden; 90 ist der Boden, 91
sind die Biegelinien.
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Der Zuschnitt bzw. die Versteifungseinlage gemäß Fig.
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55 besteht lediglich aus einem Boden 94 und den beiden sich hieran
anschließenden Seitenteilen 92, 93, die ihrerseits bis zum Deckel reichen und eine
bogenförmige obere Begrenzungskante aufweisen. In diesen Seitenteilen sind als Klemmeinrichtung
Schlitze 53 - vorliegendenfalls drei - eingearbeitet.
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Die Fig. 56 bis 60 zeigen weitere mögliche Ausgestaltungen von Klemmeinrichtungen
bzw. Halteorganen erfindungsgemäßer Taschen.
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Zunächst sei ein Detail dieser Ausführungsform besprochen, welches
in gleicher Weise auch bei den anderen vorgängig beschriebenen Plättchen bzw. Platten
Anwendung finden kann.
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Bei den satt an der Taschenhaut anliegenden Plättchen bzw. Platten,
aber auch bei den durch eine Kröpfung von der Taschenhaut in Abstand gehaltenen
Plättchen, bereitet das Einfädeln trotz einer gewissen Elastizität der Plättchen
bzw. der Platte doch einige Schwierigkeiten bzw. erfordert immerhin eine gewisse
Fingerfertigkeit. Um diesen Nachteil zu beseitigen kann nunmehr das Plättchen bzw.
die Platte erfindungsgemäß wegklappbar ausgebildet werden. Dies wird bei der gekröpften
Plättchenform gemäß Fig. 57 durch eine im Bereich der Kröpfung vorgesehene Rille
102 erreicht, die an der Plättchenaußenseite angeordnet ist.
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Bei einem satt auf der Taschenhaut anliegenden Plättchen wird dies
gemäß Fig. 58 bzw. 60 durch eine der Tasche zugewandte Rille 103 des Plättchens
erreicht, welche zwischen Befestigungsbereich und Schlitzbereich vorgesehen ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 56A und 57A ist zu beiden Seiten eines die Kröpfung
schaffenden Steges 150 jeweils eine Rille 102A bzw. 103A vorgesehen, welche Rillen
versetzt zueinander angeordnet sind. Hiedurch wird ein problemloseres Ausklappen
und ein verbessertes Rückklappen des Plättchens erreicht.Die Tiefe dieser Rille
kann nunmehr unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften des Materials, aus welchem
die Plättchen bestehen, so gewählt sein, daß die Plättchen aus der weggeklappten
Lage selbständig wieder in ihre zur Taschenwand parallelen Lage zurückgehen können.
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Die Fig. 56 - 58 lassen eine weitere mögliche erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Plättchen bzw. Platten erkennen, und zwar die ungleichmäßige gegenseitige Beabstandung
und/oder die ungleiche Höhe der Schlitze. In Fig. 56 und 58 ist der Schlitz 99 etwa
doppelt so weit von seinex~benachbarten Schlitz 98 entfernt wie der Schlitz 98 von
dem darauffolgenden Schlitz 96. Hiedurch erfolgt eine Verbreiterung des Steges 100,
welcher die über den Riemen eingeleitete Hauptzugkraft aufnehmen muß, so daß dem
Plättchen eine größere Stabilität bzw. Festigkeit verliehen wird. Wird an einem
solchen Plättchen das freie Riemenende festgeklemmt, so muß der dritte äußerste
Schlitz wie z.B. Fig 60 erkennen läßt, die zweifache Riemendicke aufnehmen, was
zu Schwierigkeiten Anlässe geben kann. Erfindungsgemäß kann die Höhe dieses äußersten
Schlitzes 96 doppelt so groß gewählt werden, wie die Höhe der anderen Schlitze 98
und 99, wodurch ein problemloses Einfädeln des freien Riemenendes in das Klemmplättchen
105 gewährleistet ist.
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Eine wei-tere Ausführungsform einer Klemme-inrichtung für eine erfindungsgemäße
Tasche kann darin bestehen, daß bei den Plättchen bzw. Platten Verstärkungswulste
vorgesehen sind. Fig.
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61 und 62zeigen eine solche Weiterbildung anhand des Plättchens gemäß
Fig. 56. Es sind dort nicht nur die Durchbrechungen 96, 98 und 99 umgebende Wulste
111 vorgesehen, sondern auch eine längs des Plättchenaußenrandes angeordneter Wulst
110.
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Naturgemäß können auch die anderen vorstehend besprochenen schlitzförmigen
Durchbrechungen aufweisenden Plättchen bzw. Platten in gleicher oder ähnlicher Weise
versteift sein.
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Die Materialien aus welchen diese in Form von Plättchen, Platten,
Versteifungseinlagen od.dgl. ausgebildeten Klemmvorrichtungen bzw. Halteorgane,
Strippen bzw. Versteifungseinlagen hiefür bestehen, sind vorzugsweise folgende Kunststoffe:
PVC, ABS, Polyäthylen, Polycarbonat, Polypropylen, Polyurethan, Sechs-Polyamid,
Niederdruck-Polyäthylen, Hochdruck-Polyäthylen, PTMT= Polytetramethylenterephthalat,
Polyester-Spritzgußmassen gegebenenfalls unter Beimischung von Glasfasern, Polyester-Preßmassen,
Polyester-Harzmatten, oder ähnlichen Kunststoffen mit oder ohne Beimischung von
Weichmachern und/oder sonstigen
Zusatzstoffen. Ferner können die
Klemmeinrichtungen bzw.
-
Halteorgane bzw. die Strippen hiefür Einlagen, wie z.B.
-
Glasfasern in Strang- oder Gewebeform, aufweisen. Hiebei kann es sich
um Vollmaterial oderum Gewirke bzw. Gewebe aus Fäden bestehend aus Kunststoffen
dieser Art handeln.
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Die aus Kunststoffgeweben bzw. - gewirken bestehenden Klemmvorrichtungen
bzw. Strippen können einseitig oder beidseitig mit Kunststoffen der-obigen Art beschichtet
oder bestrichen sein.
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Die Herstellung dieser aus Kunststoffen bestehenden Klemmeinrichtungen
bzw. Strippen kann in folgenden Techniken erfolgen: Spritzgußverfahren, Tiefziehverfahren,
Preßverfahren, Vakuumverformung, Hochfrequenz-Schweißverfahren, Extrusion, Stanzen
aus vorgefertigten Platten.
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Die aus den obigen Kunststoffen hergestellten Klemmeinrichtungen
bzw. Strippen müssen vordringlich derart beschaffen sein, daß selbst dann, wenn
sie bei - 40°C um einen Stab mit einem Duidimesser von 10 mm gewickelt werden, nicht
brechen. Ferner müssen sie schlagfest, dauerelastisch, nietfähig, nagelfähig, sägefähig,
stanzfähig sein und eine hohe Schlagzähigkeit sowie eine Formfestigkeit bis zu 1000C
besitzen.
-
Ein Vorteil dieser aus Kunststoffen hergestellten Klemmeinrichtungen
bzw. Strippen hiefür besteht darin, daß sie beim Montieren auf den Taschen, nicht
vorgelocht werden müssen.
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Es wird dadurch eine rationellere Herstellung und ein leichteres Verarbeiten
ermöglicht, was wieder die Herstellungskosten senkt und zu einer günstigeren Preisgestaltung
des Fertigproduktes führt. Diese vereinfachte Verarbeitung ermöglicht in der gleichen
Zeit größere Stückzahlen zu produzieren, als dies nach der bisherigen Verarbeitngsart
mit den herkömmlichen Schnallenstrippen und den dazugehörigen Ringen oder Schnallen
möglich war.
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Wie in der vorstehenden Beschreibung bereits erwähnt, können die
Klemmeinrichtungen beispielsweise auch aus Metall
bestchen, was
aber die Anbringung von Aufnahnii für die Betestigungsnieten erforderlich macht.
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Die Fig. 63 und 70 zeiten einen weiteren Erfindunysgegenstand und
zwar eine zweiteilige Innenversteifung für rille ertindun(jsgernäße Tasche. Den
einen Teil der Innenversteifen, welcher zwei Seitenwände 70, 71 und eine beispielsweise
der Taschenrückwand zugeordnete Stirnwand 72 umfaßt.
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zeigt Fig. 63. Gemäß Fig. 70 kann diese Versteifungseinlage mit einem
Bodenteil kombiniert werden, wie ihn Fig. 66 zeigt.
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Dieser besteht aus der eigentlichen Bodenfläche 84 die dreiseitig
mit zur Bodenfläche senkrechten Leisten bzw. Lappen 77, 78, 79 ausgebildet ist.
Zweck dieser Lappen ist, daß bei der Festlegung der Innenversteifung an der Tasche
die Befestigungsnieten gleichzeitig durch beide Versteifungsteile geführt werden
können. Fig. 64 zeigt einen Bodenteil, welcher lediglich längs seiner Seitenkanten
und Fig. 65 einen Bodenteil, welcher lediglich längs der Längskanten solche Befestigungslappen
73, 74 bzw. 75, 76 trägt. Der Bodenteil nach Fig. 67 ist in der Art eines Schachteldeckels
mit rund um den Bodenteil umlaufenden Lappen 80, 81, 82, 83 ausgebildet. Es sind
aber auch Ausführungsformen möglich, bei welchen der Bodenteil nur einen einzigen
Lappen 86, zweckmäßig für die Verbindung mit der Stirnwand 72 (Fig. 68), oder überhaupt
keine Lappen aufweist, was Fig. 69 zeugt.
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Fig. 71 zeigt ein Profilstück für einen Versteifungskörper einer
erfindungsgemäßen Tasche. Dieses Profilstück hat einen einseitig offenen Rechteckquerschnitt
- Stirnwand 54, Verbindungsschenkel 57 - mit zu den Verbindungsschenkeln senkrechten
Abdeckstegen 58 für die Taschenhautstirnkante.
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Die Fig. 72 und 73 zeigen jeweils einen Teil weiterer möglicher Ausgestaltungen
von Profilstücken für erfindungsgemäße Taschen; diese Profilstücke haben einen mit
dem Profilstück gemäß Fig. 71 vergleichbaren Querschnitt - auch hier ist eine Stirnwand
115 mit zwei Seitenwänden 114 vorgesehen, an welche Seitenwände sich jeweils ein
Abdecksteg 111 anschlie@@ -jedoch
sind diese Profilstücke darüberhinaus
noch mit einer mittigen Längsnut 113 ausgebildet. Gemäß Fig. 72 ist diese Längsnut
durch einen zu den Abdeckstegen 114 gerichteten Einzug gebildet. Die die Nut 113
begrenzenden Seitenwände 112 liegen somit den Seitenwänden 114 gegenüber und sind
zu diesen im wesentlichen parallel ausgerichtet.
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Bei dem Profilstück nach Fig. 73, bei welchem mit Fig. 72 übereinstimmende
Teile mit denselben Bezugszeichen bezeichnet sind, wird die Längsnut von Wandflächen
118 begrenzt, welche auf die von den Verbindungsschenkeln 109 abgewendete Seite
der Stirnwand 107 des Profilstückes aufgesetzt sind. Auch diese Wandteile verlaufen
im wesentlichen parallel zu den Verbindungsschenkeln 109, erstrecken sich im Vergleich
zu letzteren jedoch in die entgegengesetzte Richtung Diese Profilstücke können als
Boden- oder Seitenteil der Tasche Verwendung finden. Es können Profilstücke dieser
Art jedoch auch zu einem U-förmigen Versteifungskörper gebogen werden, welcher gleichzeitig
den Bodenteil und die beiden Seitenteile der Tasche bildet. Letzteren Fall zeigt
für das in Fig. 71 gezeigte Profilstück die Fig. 74, für das Profilstück gemäß Fig.
72 die Fig. 76 und das Profilstück gemäß Fig. 73 die Fig. 77. Übereinstimmende Teile
sind stets mit denselben Bezugszeichen bezeichnet. Zu beachten ist, daß die Seitenwände
107 sowohl bei der Einlage nach Fig. 76 als auch jener nach Fig. 77 so weit hochgezogen
sind, daß die obere Stirnkante 59 ein Wi derlager für den die Tasche verschließenden
Deckel bildet.
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Die nunmehr durch die Nut 113 bzw. 118 gebildete rundumlaufende Vertiefung
dient der Aufnahme einerFwischenwand, die Begrenzungswände 113 stellen aber auch
eine zusätzliche Versteifung der Stirnwand 107 sowohl im Bereich der Seitenwände
als auch der Bodenwand dar.
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Fig. 75 zeigt eine solche unter Verwendung einer Einlage gemäß Fig.
74 aufgebaute Tasche im Längsschnitt, wobei wieder die Taschenhaut mit 16, der Abdecksteg
der Einlage mit 58, die seitlichen Verbindungsschenkel mit 57 und die Stirnwand
mit 54 bezeichnet ist.
-
Ferner ist bei dieser Tasche eine gesonderte Versteifuny 15 für die
Taschenrückwand vorgesehen.
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Wie vorstehend bereits erwähnt können aus den Profilen gemäß Fig.
71, 72 bzw. 73 auch Taschenseitentile als geson--derte Formstücke hergestellt werden.
Ein aus dem Profilstück gemäß Fig. 72 hergestelltes Seitenteil zeigt Fig. 78, ein
aus einem Profilstück gemäß Fig. 73 hergestelltes Seitenteil Fig. 80.
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Zu beachten ist, daß das Profilstück in beiden Fällen durch eine Bodenwand
119 abgeschlossen ist. Im übrigen sind mit den Profilteilen übereinstimmende Teile
wieder mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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Fig. 79 zeigt im Schrägriß eine abgeänderte Ausführungsform des Seitenteils
gemäß Fig. 78, bei welcher die Tiefe der Längsnut über die Gesamtlänge der Nut gesehen
nicht gleich ist. Die Nut 112 reicht ausgehend vom oberen Rand des Seitenteils mit
ihrer vollen Tiefe über etwa zwei Drittel der Gesamtlänge des Seitenteils und verjüngt
sich dann zu einer seichten Nut 118. Der Übergangsbereich ist mit 117 bezeichnet.
Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß hiedurch im unteren Teil des
Seitenteils ein vergrößerter freier Raum entsteht, welcher ohne weiteres z.B. den
Kopf einer Näh- oder Nietmaschine aufnehmen kann, wodurch die Herstellung der Tasche
bedeutend erleichtert wird.
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Auch in obigen Fällen dient die Nut bei der fertig montierten-Tasche
der Aufnahme einer Zwischenwand, welche bei den Seitenteilen der Fig. 78 und 80
gerade und bei dem Seitenteil der Fig. 79 abgestufte Seitenkanten besitzt.
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Die im Querschnitt dargestellten Taschenteile der Fig. 81 und 82
lassen die in die Nut 113 eines Seitenteils gemäß Fig. 78 und Fig. 80 eingesetzte
Zwischenwand 117 erkennen Besonders anschaulich zeigen diese Figuren die Abdeckung
der Stirnkante 118 der Taschenhaut-16 sowie der Versteifung 15 durch den Abdecksteg
111. Die Festlegung der Taschenvorder- und rückenwand erfolgt an den Seitenwänden
114 des Seitenteiles. Die Zwischenwand
117 kann in die Nut 113
entweder lose eingeschoben oder mit den Wänden 113 verschweißt oder in sonstiger
Weise fest verbunden sein.
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Die Zwischenwand selbst kann z.B. aus einem ebenen Zuschnitt bestehen;
als besonders vorteilhaft hat sich aber das Einprägen von rechteckförmigen Vertiefungen
120 erwiesen, wie dies Fig. 83 zeigt. Solcherart ausgebildete Zwischenwände zeichnen
sich durch eine besonders hohe Steifigkeit aus. Zweckmäßig sind diese Vertiefungen
konzentrisch angedeutet.
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Es hat sich nun gezeigt, daß die Be- und Entlüftung der Tasche dadurch
wesentlich verbessert werden kann, daß in Preßteile bzw. Versteifungskörper Durchbrechungen
eingearbeitet werden. Fig. 85 zeigt dies am Beispiel eines Preßteiles gemäß Fig.
47; in die Stirnwand 54 sind Durchbrechungen 121, 121', 122, 123 und 138 eingearbeitet.
Die Öffnungen 120 und 121 haben Kreisform jedoch in jeweils anderer Anordnung, die
Kreise 121 sind zu Reihen, die Kreise 121' zu Kreisen gruppiert. Die Durchbrechungen
122 haben etwa die Form von Rechteckenßdie Durchbrechungen 123 etwa die Form von
Quadraten. Die Durchbrechungen 138 haben die Form von Ellipsen. Gemäß Fig. 85 snd
die Rechtecke 122, die Quadrate 123 und die Ellipsen 138 zu Reihen gruppiert.
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Fig. 86 zeigt einen Versteifungskörper wie er etwa jenem nach Fig.
74 entspricht. Übereinstimmende Teile sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet;
53 sind schlitzförmige Durchbrechungen für die Klemmeinrichtung bzw. Halteorgane
der Taschentragriemen. Die Be- und Entlüftungsdurchbrechungen haben in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel Kreisform und sind zu Reihen gruppiert. Naturgemäß können die
Durchbrechungen auch andere Gestalt, wie z.B. in Zusammenhang mit Fig. 86 zeigt,
haben und auch in jeweils anderer Form angeordnet sein Auch die Fig. 86 zeigt verschiedene
Gruppierungen der kreisförmigen Durchbrechungen und zwar sind im linken Seitenteil
große und weiter auseinandergesetzte Kreise und im rechten Seitenteil kleiner und
enger
zusammengesetzte Kreise vorgesehen. Sowohl bei dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 85 als auch jenem nach Fig. 86 ist die Stirnwand 54 nach oben hochgezogen
und bogenförmig berandet.
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Diese bogenförmig gestaltete Stirnkante ist mit 59 bezeichnet und
gegen diese stützt sich der Taschendeckel im geschlossenen Zustand der Tasche, so
daß die Seitenwand der Tasche durchgehend geschlossen ist und eine vollkommene Abschirmung
gegen insbes. Regen bietet.
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Taschen mit gemäß Fig. 85 bzw. 86 ausgestatteten Preßteilen bzw.
Versteifungskörper können in besonders vorteilhafter Weise von Fischern zum Transport
bzw. Aufbewahrung der gefangenen Fische verwendet werden.
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Taschen dieser Art eignen sich auch in hervorragender Weise zum Transport
von Tieren, wie z.B. Hunden, Katzen od.dgl.
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Hiebei können die Abmessungen der Seitenteile variiert und Taschen
hergestellt werden, welche einer bestimmten Tiergröße bzw.
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-art in besonders zweckmäßiger Weise angepaßt sInd.
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Fig. 87 zeigt im Längsschnitt einen erfindungsgemäßen Taschengriff
130 zusammen mit einer erfindungsgemäßen Griffunterlagsschiene 125 festgelegt durch
Nieten 131 an einer Taschenhaut 16. Wie insbesondere den Querschnitten nach Fig.
88 und 89 entnommen werden kann, ist bei dem erfindungsgemäßen Taschengriff zu beiden
Längsseiten einer Traggriffgrundplatte 133 jeweils ein Verstärkungswulst 138 auf
die Grundplatte 1331u.zw. auf deren Oberseite aufgesetzt. Die Höhe bzw. der Querschnitt
des Verstärkungswulstes 138 ist bei 139, also in Traggriffmitte,größer als im Bereich
des Traggriffrandes bei 140. Bei der Ausführungsform nach Fig. 87 bleibt die Höhe
des Verstärkungswulstes bzw.
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dessen Querschnitt 139 in dem oberen, horizontalen Teil des Traggriffes
konstant und verringert sich dann längs des zur Taschenhaut 16 geneigten Griffteiles
zum Querschnitt 140, den der Wulst längs des auf der Taschenhaut aufliegenden Teiles
hat.
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Die Festlegung des Griffes an der Tasche erfolgt mittels Nieten 131,
wobei der Griff mit Löchern 141 ausgebildet sein kann, durch welche die Nietenschafte
hindurchgeführt sind.
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Erfindungsgemäße Griffunterlagsplatten zeigen die Fig. 90 und 93.
Die Unterlagsplatten 125 weisen an ihrer Unterseite jeweils zu den Längsseiten parallele
und etwa über die gesamte Länge der Platte reichende Verstärkungsrippen 127 auf.
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Zwischen diesen beiden Verstärkungsrippen ist eine breitere Verstärkungsrippe
128 angeordnet, welche nicht bis zu den Stirnseiten der Platte reicht, sondern in
Abstand von diesen unter Bildung jeweils eines freien Raumes endet, welcher der
Aufnahme der Befestigungsnieten 131 dient. Gegebenenfalls können in diesen Bereich
auch Löcher 126 zum Hindurchstecken der Nieten 131 vorgesehen sein, wie dies in
Fig. 90 angedeutet ist.
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Die Verstärkungsrippen 127 und 128 können wie die Querschnitte nach
Fig. 91 und 92 zeigen, in Form von Einprägungen gestaltet sein, welchen auf der
einen Seite der Tragschiene Erhebungen (Rippe) und auf der gegenüberliegenden Tragschienenseite
Vertiefungen (Rille) entsprechen.
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Fig. 94 zeigt in Draufsicht eine mögliche weitere Ausgestaltung einer
fünfseitig geschlossenen, d.h. lediglich nach oben offenen,Versteifungseinlage 140,
welche die Bestückung mit einer Zwischenwand 117 gemäß Fig. 83 erlaubt. Auf die
Innenflächen der Seitenwände 141 sind zwei L-förmige Profile 142 so aufgesetzt,
daß sie zwischen sich eine Nut 113 für die Aufnahme der Zwischenwand 117 begrenzen.
Die nach innerJragenden Schenkel 142' des L-Profils entsprechen dabei den Seitenwänden
112 der z.B. in den Fig. 72, 73 gezeigten Nut 113.
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Von Nachteil bei diesem Ausführungsbeispiel ebenso wie bei den anderen
vorgängig beschriebenen Anordnungen mit Zwischenwand ist, daß sich die Nut bei einer
Verbiegung der Versteifungseinlage so weit öffnet, daß die Zwischenwand freigegeben
wird und diese teilweise oder zur Gänze aus der Nut austritt und damit die'dadurch
die Zwischenwand gewährleistete Trenn-und Versteifungsfunktion verloren geht.
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Um diesem Nachteil zu begegnen, hat es sich als vorteilhaft
erwiesen,
die Zwischenwand endseitig jeweils mit einem senkrechten Steg auszubilden, wobei
die an der Seitenwand der Versteifungseinlage ausgebildete Nut den Quersteg zur
Gänze umschließt und lediglich ein den Hindurchtritt der Zwischenwand ermöglichender
Schlitz freigelassen ist. Dies ist nachstehend im Zusammenhang mit vier und fünfseitigen
Versteifungseinlagen beschrieben, jedoch ist die Erfindung hierauf nicht beschränkt.
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Erfindungsgemäße Zwischenwände 16Q bzw. 160' dieser Art zeigt Fig.
95 in Draufsicht und die Fig. 96 bis 99 in Ansicht. Die zur eigentlichen Wandfläche
senkrechten Stege sind mit 161 und 162 bezeichnet und haben jeweils unterschiedliches
Profil. In der Praxiswerdenjedoch zweckmäßig an einer Zwischenwand jeweils zwei
gleiche Stege 161 oder 162 vorgesehen sein. Die Zwischenwände 160 gemäß Fig. 96
und 160' gemäß Fig. 97 unterscheiden sich lediglich durch ihre unterschiedliche
Höhe. Eine niedrigere Zwischenwand 160' kann insoferne von Vorteil sein, als hiedurch
das Ergreifen bzw. die Durchsicht von z.B. in der Schultasche aufbewahrten Schulheften
erleichtert wird.
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Die Zwischenwand 160 bzw. 160' nach Fig. 98 bzw. Fig.
-
99 unterscheiden sich von jenen nach Fig. 96 bzw. Fig. 97 lediglich
dadurch, daß sie mit Durchbrechungen ausgebildet sind.
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Nach Fig. 98 ist die Zwischenwand 150 sowohl mit kreisförmigen Durchbrechungen
163, quadratischen Durchbrechungen 164 als auch mit rechteckigen Durchbrechungen
165 ausgebildet; die niedrigere Zwischenwand 160' weist lediglich kreisförmige Durchbrechungen
163 auf. Zweck dieser Durchbrechungen ist in diesem Zusammenhang eine Materialersparnis
aber auch eine Herabsetzung des Gewichtes der Zwischenwand.
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In Fig. 100 ist in Ansicht und in Fig. 101 in Draufsicht eine vierseitige
Verstärkungseinlage 170 dargestellt, deren Seitenflächen jeweils mit einer Nut 171,
171' bzw. 171" ausgebildet sind, welche mit dem dem Steg 161 bzw. 162 der Zwischenwand
160 entsprechenden Gegenprofil ausgebildet ist.
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Im wesentlichen ist die Nut 171 in einer sich in Längsrichtung der
Seitenwand 172 der Einlage 170 erstreckenden Aufweitung bzw. Verdickung untergebracht,
wobei diese Aufweitung bzw. Verdickung entweder von links oder rechts an die Taschenseitenwand
172 angesetzt ist, d.h. im wesentlichen zur Gänze innerhalb oder zur Gänze außerhalb
des von der Versteifung 170 begrenzten Tascheninnenraumes zu liegen kommt. Gemäß
Fig. 100 liegt sie zur Gänze innerhalb, gemäß linkem Teil der Fig. 101 im wesentlichen
zur Gänze außerhalb des Tascheninnenraumes. Gemäß Fig. 101, rechte Hälfte, ist die
Aufweitung bzw. Verdickung 171 mittig zur Taschenseitenwand angeordnet. Bei der
auf die Außenseiten der Seitenwände 172 der Versteifungseinlage aufgesetzten Verdickungen
bzw. Aufweitungen fluchten die den Austrittsschlitz 173 begrenzenden Nutschenkel
174 mit der Seitenwandinnenfläche, was im linken Teil der Fig. 101 gezeigt ist.
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Den zugehörigen Steg 162 mit etwa pilzförmigem Profil zeigt die linke
Hälfte der Fig. 95; der Steg gemäß rechter Hälfte der Fig. 95 hat etwa elliptischen
Querschnitt. Bei der zugehörigen Aufweitung bzw. Verdickung handelt es sich insbesondere
um eine solche gemäß rechter Hälfte der Fig. 101, also um eine mit Bezug auf die
Seitenwand 172 mittig angeordnete Verdickung.
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Fig. 102 zeigt gleichfalls eine vierseitig geschlossene Versteifungseinlage
175, bei welcher die das Gegenprofil aufnehmende Verdickung bzw. Aufweitung an der
Innenseite jeweils einer der Seitenwände 176 der Versteifungseinlage 175 ausgebildet
ist, jedoch eine geringere Höhe als die Versteifungseinlage aufweist; z.B. kann
die Verdickung bzw. Aufweitung bis zur Hälfte, bzw. bis zu 2/3 der Höhe der Versteifungseinlage
reichen. Diese Verdickung bzw. Aufweitung dient insbesondere der Aufnahme einer
Zwischenwand 160' gemäß Fig. 97 bzw. 99.
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Darüberhinaus sind bei diesem Ausführungsbeispiel in die Seitenwand
der Verstärkungseinlage kreisförmige Durchbrechungen 163 und quadratische Durchbrechungen
164 eingearbeitet.
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Fig. 103 zeigt die Ausbildung von die Stege 161 und 162 der Zwischenwand
160 aufnehmende Verdickungen bzw. Aufweitungen an einer fünfseitigen, d.h. nur nach
oben offenen Versteifungseinlage 180, was etwa in derselben Art erfolgt, wie bei
der vierseitigen Versteifungseinlage nach Fig. 101; gleiche Teile sind mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet. Nach der linken Hälfte der Fig. 103 fluchten die spaltbegrenzenden
Nutschenkel 163 mit der Innenwand 182 nach der rechten Hälfte ist die Verdick-ung
etwa mittig mit Bezug auf die Seitenwand angeordnet und die Nutschenkel 174 ragen
nach innen. Naturgemäß können in Übereinstimmung mit Fig. 100 auch im Falle der
fünfseitigen Versteifungseinlage 180 auf die Innenseite der Taschenseitenwand 182
aufgesetzte Verdickungen bzw. Aufweitungen vorgesehen sein, wie dies Fig. 100 für
eine vierseitig geschlossene Versteifungseinlage zeigt.
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Es sei in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, daß die
vorstehend beschriebene Art der Halterung einer Zwischenwand auf vier- bzw. fünfseitige
Versteifungseinlagen nicht beschränkt ist. Vielmehr können z.B. auch Profilteile
- oder Versteifungskörper in dieser Art ausgestaltet sein. Auch ist die Erfindung
nicht auf die Anbringung lediglich einer Verdickung bzw. Aufweitung in einer Seitenwand
beschränkt, es können ohne weiteres auch mehrere solche Aufweitungen bzw. Vers dickungen
nebeneinander für eine oder mehrere Zwischenwände vorgesehen sein.
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Die Materialien aus welchen die vorstehend beschriebenen Versteifungseinlagen,
Profilstücke, Zwischenwände, Taschengriff bzw. Unterlagsplatte bestehen, sind vorzugsweise
folgende Kunststoffe. PVC, ABS, Polyäthylen, Polycarbonat, Polypropylen, Polyurethan,
Sechs-Polyamid, Niederdruck-Polyäthylen, Hochdruck-Polyäthylen, PTMT-Polytetramethylenterephthalat,
Polyester-Spritzgußmassen gegebenenfalls unter Beimischung von Glasfasern, Polyester-Preßmassen,
von Weichmachern und/oder sonstigen Zusatzstoffen, Polyolefine, Polyacetale, Vinylchlorid
-Polymerisate,
Polyvinylbenzole, Polyfluorcarbone, lineare Polyester und härtbare Formmassen. Ferner
können die Versteifungseinlagen, Profilstücke, Zwischenwände, Taschengriff bzw.
-
Unterlagsplatte, Einlagen, wie z.B. Glasfasern in Strang oder Gewebe
form aufweisen.
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Hiebei kann es sich um Vollmaterial oder um Gewirke bzw. Gewebe aus
Fäden bestehend aus Kunststoffen dieser Art hanin. Die aus Kunststoffgewebe bzw.
-gewirke bestehenden Teile können einseitig oder beidseitig mit Kunststoffen der
obigen Art beschichtet oder bestrichen sein.
-
Die Herstellung dieser aus Kunststoffen bestehenden Versteifungseinlagen,
Profilstücke, Zwischenwände, Taschengriff bzw. Unterlagsplatte kann in folgenden
Techniken erfolgen: Spritzgußverfahren, Tiefziehverfahren, Preßvedahren, Vakuumverformung,
Hoclirequenz-Schweißverfahren, Extrusion.
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Die aus den obigen Kunststoffen hergestellten Versteifungseinlagen,
Profilstücke, Zwischenwände, Taschengriff bzw.
-
Unterlagsplatte müssen vordringlich derart beschaffen sein, daß selbst
dann, wenn sie bei -400C um einen Stab mit einem Durchmesser von 10 mm gewickelt
werden, nicht brechen. Ferner müssen sie schlagfest, dauerelastisch, nietfähig,
nagelfähig, sägefähig, stanzfähig sein und eine hohe Schlagzähigkeit sowie eine
Formfestigkeit bis zu 1000C besitzen.
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L e e r s e i t e