DE2647624A1 - Verschluss mit halterung fuer einen behaelter - Google Patents
Verschluss mit halterung fuer einen behaelterInfo
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Description
2647624 Dipl.-Phys. O.E. Weber ΐ d-b München 71
Patentanwalt Hofbrunnstraße 47
Telefon: (089)7915050
Telegramm: monopolweber münchen
We/th - A 128
AMERICAN HOSPITAL SUPPLY CORPORATION
174-0 Ridge Avenue Evanston, Illinois 60201, USA
Verschluß mit Halterung für einen Behälter
Die Erfindung betrifft allgemein einen Verschluß mit einer
Halterung für einen Behälter.
Es ist bekannt, daß sterile Irrigationsfluide oder Spüllösungen, die allgemein aus destilliertem Wasser, normaler
Salzlauge oder physiologischen Lösungen von Sorbit oder GIyzin bestehen können, allgemein für eine postoperative Irrigation
oder Spülung verwendet werden können, um entweder Wunden oder Körperdurchgänge, Hohlräume oder andere Bereiche
zu behandeln, welche einer chirurgischen Operation oder einer Untersuchung unterzogen werden sollen. Beispielsweise kann
eine kontinuierliche oder intermittierende Irrigation während einer transurethralen prostatischen Resektion sowie für eine
zystoskopische Untersuchung erforderlich sein. Eine medizinische
Einrichtung, welche zur Irrigation bei einer transurethralen Resektion besonders geeignet ist, ist in der US-Patentschrift
3 677 248 der Anmelderin beschrieben.
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Die Art der Anwendung solcher Irrigationsfluide hängt von
der Art der Untersuchung oder der Behandlung ab und weiterhin auch von den Mengen des "benötigten Fluids. Verhältnismäßig
große Mengen werden häufig für Spülzwecke benötigt, und in solchen Fällen kann der behandelnde Arzt einfach den
Verschluß abnehmen und das Fluid direkt aus der Flasche ausgießen. In anderen Fällen, wenn beispielsweise eine bestimmte
Strömung einer Irrigationsflüssigkeit erforderlich ist, die durch ein Zystoskop oder ein Resektoskop hindurchgeleitet
werden soll, wird das Instrument an eine flexible Röhre einer Anwendungseinrichtung angeschlossen, wobei der Anschluß dieser
Einrichtung anstelle ihres Originalverschlusses an die Flasche angeschlossen wird.
Anwendungseinrichtungen für Irrigationsfluide sind in verschiedenen
Formen erhältlich, die als Flaschenanschlüsse ausgebildet sind, wobei Jedoch jede dieser verschiedenen Ausführungsformen Nachteile aufweist. Die Nachteile liegen entweder bei
den Kosten, bei einer umständlichen Handhabung und/oder auch bei dem Risiko einer Fluidverunreinigung. Beispielsweise
weist ein Anschluß die Form einer Gewindekappe auf, an welche die flexible Röhre einer Anwendungseinrichtung permanent
angeschlossen ist. Wenn diese Eappe anstatt des Originalverschlusses
an die Flasche angeschlossen wird, sind offensichtlich eine verhältnismäßig aufwendige Handhabung und erhebliche
Zeit erforderlich. Bei einer anderen Anordnung weist der Anschluß einen Stopfen auf, der nur in die öffnung der
Flasche eingesetzt werden muß. Hierzu ist es jedoch erforderlich, daß vorher die Originalkappe der Flasche abgenommen
wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Verschluß mit einer entsprechenden Verbindungseinrichtung der eingangs näher
erläuterten Art für einen Behälter zu schaffen, welcher bei
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außerordentlich einfacher Handhabung und betriebssicherer Arbeitsweise besonders vielseitig verwendbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen insbesondere die im Patentbegehren
niedergelegten Merkmale.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß ein Verschluß geschaffen wird, der
für eine Irrigationsflasche einem doppelten Zweck dienen kann und insbesondere einen solchen Verschluß darstellt, der den
OriginalVerschluß der Flasche ersetzt, der an Ort und Stelle
bleibt, wenn das Irrigationsfluid durch eine entsprechende Anwendungseinrichtung zur Anwendung gebracht wird und dabei
nur abgenommen werden muß, wenn die Umstände es erfordern, daß Fluid aus der Flasche ausgegossen wird. Während allgemein
Verschlüsse bekannt sind, die Membranen aufweisen, die durchstoßen werden können, und zwar insbesondere für die intravenöse
Anwendung von Blut und parenteralen Fluiden, sind solche Verschlüsse gewöhnlich gegen eine Entnahme gesichert (siehe
beispielsweise US-Patentschrift 2 730 097), und sie wären
für eine Anwendung von Irrigationslösungen aus diesem Grunde allein eindeutig ungeeignet, und zwar auch deswegen, weil
sie verhältnismäßig teuer sind und eine Konstruktion aufweisen, die aus mehreren Teilen besteht.
Gemäß der Erfindung wird hingegen eine außerordentlich einfache, preiswerte, aus einem Stück bestehende Einrichtung
geschaffen, welche aus Plastikmaterial hergestellt ist und als Verschluß dient, der als Originalverschluß der Flasche
für ein medizinisches Irrigationsfluid verwendet werden kann und leicht von der Flasche abgeschraubt werden kann, wenn
das Fluid aus der Flasche ausgegossen werden soll. Wenn hingegen das Fluid durch eine Anwendungseinrichtung abgeführt
werden soll, bleibt der unversehrte Verschluß an Ort und Stelle,
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und der Anschluß der Anwendungseinrichtung wird im. Reibeingriff
an den Verschluß angebracht, wobei ein hohler Dorn des Anschlusses einen Wandabschnitt des Verschlusses durchbohrt.
Somit läßt sich sowohl die Entnahme des Verschlusses oder die Anbringung einer Anwendungseinrichtung leicht und
schnell durchführen, und solche Vorteile sind insbesondere bei solchen Verhältnissen von außerordentlicher Bedeutung,
bei welchen besonders schnell gehandelt werden muß.
Der gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
aus einem Stück bestehende Verschluß ist aus einem halbstarren oder halbsteifen Flastikmaterial hergestellt und
hat eine allgemein zylindrische Seitenwand, eine ringförmige Deckwand, eine rohrförmige Hülse, welche mit der zentralen
Öffnung der Deckwand in Verbindung steht, und einen Boden, welcher das untere Ende der Hülse verschließt. Innerhalb der
Hülse ist auf einer Höhe unmittelbar unter der Deckwand eine ringförmige Rippe angeordnet., welche in den Hohlraum der
Hülse hineinragt und welche eine Hauptdichtungszone bildet, mit welcher gleitbar und dichtend die äußere Oberfläche eines
Anschlußdorns zum Eingriff gebracht werden kann, der in der Hülse einsetzbar ist, um den Boden der Hülse zu durchbohren
und den Innenraum der Irrigationsflasche in eine Strömungsverbindung mit der Anwendungseinrichtung zu bringen. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform, verjüngt sich die Hülse nach unten und hat entlang ihrer inneren Oberfläche eine zweite oder
weitere Dichtungszone, welche auf Abstand zwischen der Hauptzone
und dem Boden der Hülse angeordnet ist. Der Boden hat eine kuppeiförmige oder gewölbte Oberfläche, welche eine
ordnungsgemäße Positionierung und eine entsprechende Schneidwirkung des Dorns erleichtert. Der Dorn ist mit einer in
Winkelrichtung abgeschrägten Schnittkante ausgestattet, die an ihrem unteren Ende in einer in Umfangsrichtung angeordneten
Spitze endet, er hat weiterhin einen unteren Abschnitt mit kleinerem Außendurchmesser als der obere Abschnitt, und
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- Sr-
er hat eine getrennte Luftdurchführüng für das Einführen von gefilterter Luft in die Flasche, während ihr Inhalt
abgeführt wird. Wegen einer verbreiterten Ausnehmung, die in dem rückwärtigen Stück oder Teil des Dorns vorhanden
ist, führt das Einsetzen des Dorns durch den Boden des Verschlusses dazu, daß eine Lasche oder Klappe ausgebildet
wird, die zur Seite gedrückt wird (so daß sie die Flüssigkeitsströmung nicht behindert), welche jedoch von dem
Verschluß nicht gelöst wird.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der
Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Verschlusses
und einer Verbindungseinrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 2 einen vergrößerten Vertikalschnitt der in der Fig. 1
dargestellten Teile, und zwar vor dem Verbinden des Verschlusses und der Verbindungseinrichtung,
Fig. 3 einen Teilschnitt durch die in der Fig. 2 dargestellten
Teile, wobei jedoch diese Teile in der Lage dargestellt sind, welche sie einnehmen, wenn der Verschluß
gerade durchstoßen wird,
Fig. 4- einen ähnlichen Teilschnitt wie in der Fig. 3? wobei
jedoch die Verbindungseinrichtung voll in den Verschluß eingesetzt ist,
Fig. 5 einen Teilschnitt entlang der Linie 5-5 in der Fig. 4-,
Fig. 6 einen Teilschnitt entlang der Linie 6-6 in der Fig. 4, Fig. 7 eine Teilansicht gemäß der Linie 7-7 in <ier Fig- 2,
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"Ä"
Fig. 8 eine Teilansicht gemäß der Linie 8-8 in der Fig. 2, und Fig. 9 einen Teilschnitt entlang der Linie 9-9 in der Fig.
In der Zeichnung bezeichnen die Bezugszeichen 10 und 11 jeweils den Verschluß bzw. die Verbindungseinrichtung. Diese Teile
dienen zur Anwendung von medizinischen Irrigations-Fluiden. Der Verschluß 10 weist eine aus einem Stück hergestellte Plastikkappe
auf, die eine zylindrische Seitenwand 12, eine ringförmige Deckwand 1J, eine rohrförmige Hülse 14-, welche sich vom
Innenumfang der Deckwand aus nach unten erstreckt, und einen Boden 15 hat, welcher das untere Ende der Hülse verschließt.
Da alle Wände undurchlässig sind, dichtet der Verschluß die Flasche 16 wirksam ab, an welcher er angebracht ist.
Die Flasche selbst ist herkömmlicher Art, und sie kann aus Glas, Plastikmaterial oder einem beliebigen anderen geeigneten
Material nach dem Stand der Technik hergestellt sein. Zweckmäßigerweise weist die Flasche jedoch einen Gewindehals 16a
auf, der in einem ringförmigen Raum zwischen der Seitenwand 12 und der Hülse 14- angeordnet ist, wobei die Seitenwand ein
Innengewinde aufweist, um eine lösbare Verbindung mit dem Flaschenhals herzustellen. Wenn somit ein Irrigations-Fluid
aus der Flasche entnommen werden soll, wird der Verschluß einfach in üblicher Weise von dem Hals der Flasche abgeschraubt.
Die rohrförmige Hülse 14 ist um ein wesentliches Stück nach innen auf Abstand angeordnet, und zwar nicht nur von der Innenoberfläche
der Seitenwand 12, sondern auch von der Innenoberfläche des Halses 16a, mit welchem die Seitenwand über das
Gewinde verbunden ist. Ein solcher Abstand ist wesentlich, weil er die Möglichkeit schafft, daß während des Anschließens
gemäß der nachfolgenden Erläuterung die rohrförmige Wand der Hülse nach außen gebogen oder gedehnt werden kann.
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Die rohrförmige Hülse ist mit einer nach innen vorstehenden ringförmigen Rippe 17 ausgestattet, welche entlang der inneren
Oberfläche auf einer Höhe angeordnet ist, die etwas unterhalb von der Höhe der Deckwand 13 liegt. Unter der Rippe neigt sich
oder verjüngt sich die innere Oberfläche 18 allmählich nach innen und nach unten, so daß der Innendurchmesser der Hülse
an seinem unteren Ende geringer ist als der Durchmesser der durch die Rippe 17 gebildeten öffnung. Ein ringförmiges Band
oder eine Zone 19 der inneren Oberfläche, wie es in der Fig. durch eine unterbrochene Linie dargestellt ist, umgibt diesen
Teil der inneren Oberfläche 18, der im wesentlichen denselben Innendurchmesser aufweist wie die Rippe 17· Oberhalb der Rippe
ist die Hülse mit einer nach oben und nach außen abgeschrägten oberen Fläche 20 ausgestattet, welche nicht nur dazu beiträgt,
eine Verbindungsspitze in die Hülse einzuführen, sondern auch zu einer verminderten Dicke des Materials bei 21
führt, wo die Hülse mit der Deckwand zusammengeführt ist. Eine solche verminderte Dicke trägt dazu bei, daß sich die Hülse
in ihrer Hauptsächlichen Dichtungszone nach außen dehnen oder
biegen kann, wenn eine Spitze oder ein Dorn in die Hülse eingeführt wird, wie es unten beschrieben wird. Während der
Winkel der oberen Fläche 20 sich ändern kann, hat sich gezeigt, daß besonders vorteilhafte Ergebnisse erreichbar sind, wenn
diese Fläche nach oben und nach außen (oder nach unten und nach innen) unter einem Winkel geneigt ist, der in einem
Bereich von 40 bis 70 }.iegt, gemessen von der Horizontalen
aus, wobei ein besonders bevorzugter Bereich bei etwa 60 ° liegt.
Der Boden 15 weist eine gewölbte Konfiguration auf, und ist
im Vergleich zu den übrigen Wänden verhältnismäßig dünn, insbesondere entlang seinem ringförmigen äußeren Abschnitt 15a,
welcher mit dem unteren Ende der rohrförmigen Hülse 14 zusammenläuft. Während die Dicke des Abschnittes 15a sich beträchtlich
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ändern kann, was von dem verwendeten Material und von der Konstruktion sowie von der Zusammensetzung des zur Durchdringung
dienenden Dorns abhängt, hat sich gezeigt, daß eine minimale Wanddicke von etwa 0,0127 bis 0,0508 cm (0,005 bis
0,020 ") zweckmäßig ist, wenn Polyäthylen mit einer hohen Dichte verwendet wird (welches eine Dichte innerhalb eines
Bereiches von 0,92WD bis 0,965 g/cnr aufweist). Es ist
natürlich zu bemerken, daß auch andere halbstarre Plastikmaterialien mit ähnlichen Eigenschaften zur Herstellung des
Verschlusses verwendet werden können. Zusätzlich zu guten Trenneigenschaften oder Abschirmeigenschaften sowie zu einer
chemischen Trägheit sollte das ausgewählte Material verhältnismäßig steif sein (d. h. es sollte einen Steifigkeitmodul von
wenigstens 3520 kp/cm (50 000 psi) aufweisen, gemessen nach AS TM-Prüfverfahren D74-7-63T), so daß eine sichere Gewindeverbindung
zwischen der Seitenwand 12 und dem Flaschenhals 16a gewährleistet ist. Außerdem sollte das Material eine ausreichende
Wärmefestigkeit aufweisen, um Autoklaventemperaturen
von etwa 120 °0 (250 0F) standhalten zu können.
Die Kuppelform oder die gewölbte Form des Bodens 15 läßt sich zweckmäßigerweise in einem Gießvorgang oder Spritzvorgang
herstellen, obwohl sich gezeigt hat, daß die gewölbte oder kuppeiförmige Konfiguration des Bodens auch zumindest teilweise
durch einen erhöhten Druck innerhalb der Flasche 16 ausgebildet werden kann, wenn die abgedichtete und gefüllte
Flasche einer Sterilisationstemperatur ausgesetzt wird, wenn zugleich die Kappe 12 aufgesetzt ist. Insbesondere besteht
während einer Behandlung im Autoklaven die Tendenz, daß das thermoplastische Material des Verschlusses sich erweicht,
wodurch der Boden 15 eine völlig gewölbte oder kuppeiförmige Konfiguration einnimmt, wie es in der Zeichnung dargestellt
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ist, und zwar aufgrund des erhöhten Innendruckes und möglicherweise
auch deswegen, weil ein begrenztes Schrumpfen des Plastikmaterials auftritt und beim Abkühlen das Plastikmaterial
sich verfestigt, so daß die kuppeiförmige oder gewölbte Konfiguration beibehalten wird.
Der Anschluß oder die Verbindungseinrichtung 11 besteht im wesentlichen aus einem Griff oder einem Körperteil 22 und
einer Spitze oder einem Dorn 25· Der Dorn hat eine rohrförmige
Wand 34, die an ihrem unteren Ende in einen winkligen
Schnittrand 25 übergeht. Während der Dorn in der Weise dargestellt
ist, daß er eine nach einer Seite gewölbte oder abgeschrägte Schnittkante aufweist, können auch mehrere Abschrägungen
vorhanden sein, solange die Schnittkante allgemein vom Umfang aus nach oben abgeschrägt ist, genauer
gesagt, von einem in TJmfangsrichtung angeordneten Endstück 26, und zwar in Richtung auf ein in diametraler Richtung
gegenüber angeordnetes hinteres Teil 27· Eine vergrößerte Ausnehmung oder verbreiterte Ausnehmung 28 ist in diesem
hinteren Teil vorhanden, welche sich gemäß Pig. 2, 5 und 8
nach oben erstreckt. Ein Hauptdurchgang 29 für die Strömung eines Irrigationsfluids erstreckt sich durch den hohlen Dorn
hindurch in den Körperabschnitt, wobei eine Verbindung mit
dem Sockel 30 besteht, der seinerseits derart ausgebildet
ist, daß er das Stopfenteil 31 <3.er Anwendungsröhre 32 aufnimmt
und festhält. Die Röhre und ihr Stopfen sind herkömmlicher Art und sind daher nur angedeutet dargestellt. Es ist
zu bemerken, daß das gegenüberliegende Ende der Röhre derart ausgebildet ist, daß es an eine Vielfalt von Kathetern,
Instrumenten und andere Einrichtungen anschließbar ißt, um Irrigationsflüssigkeiten oder Spülflüssigkeiten zur Anwendung
zu bringen, wobei gegebenenfalls auch der Stopfen 31
entfallen kann und die Röhre 32 direkt an den Anschluß oder das Verbindungselement 11 angeschlossen sein kann.
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Ein Luftkanal 33 erstreckt sich auch, durch den hohlen Dorn
hindurch, wie es aus den Fig. 2 und 8 ersichtlich ist, und zwar getrennt von dem Hauptdurchgang 29· Der Luftkanal erstreckt
sich zu dem Vorderteil 26 des Doms und steht an seinem gegenüberliegenden Ende mit einer Ausnehmung 34- in
dem Griff oder dem Körperabschnitt 22 in Verbindung. Eine
Filtereinheit 35» welche ein nicht benetzendes Mikrofilter
herkömmlicher Art enthält, ist an dem Anschluß oder dem Verbindungselement angebracht, und zwar in einer Strömungsverbindung mit der Ausnehmung JM-. Das Filter ermöglicht, daß
Luft, aus welcher Partikeln und Bakterien herausgefiltert
sind, in die Flasche eindringt, während ihr Inhalt ausfließt, ohne daß Luft durch den Luftkanal 33 entweichen kann.
Es sei darauf hingewiesen, daß der Außendurchmesser des oberen Abschnittes 23a des Borns wesentlich größer ist als der
Außendurchmesser des unteren Teils 23b. Insbesondere hat der obere Abschnitt 23a äußere Abmessungen, die etwas größer
sind als die Öffnung, welche durch die ringförmige Rippe 17 in der Hülse 14- festgelegt ist. Der untere Abschnitt 23b hat
einen kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser der
Sippe dimensioniert ist5 wobei der minimale Außendurchmesser
des Dorns gleich oder etwas kleiner ist als der minimale Innendurchmesser der Hülse an ihrem unteren Ende. Es ist zu beobachten,
daß die Länge des Dorns die Länge der Hülse 14 wesentlich
überragt und daß insbesondere die Länge des reduzierten unteren Abschnittes 23b (gemessen von dem hinteren Teil 27 aus
zu dem oberen Ende des Abschnittes 23b) den Abstand zwischen der Hippe 17 und dem Boden 15 wesentlich übersteigt. Außerdem
übertrifft die Länge des verbreiterten oberen zylindrischen Abschnittes 23a den Abstand zwischen der Rippe 17 (Hauptdichtungszone)
und der weiterhin vorhandenen unteren Dichtungszone 19·
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Der Körper oder Handgriff des Dorns weist vorzugsweise Flügelteile
22a auf, die leicht zu halten sind, um den Anschluß oder das Verbindungselement zwischen den Fingern einer Hand
zu halten, um den Dorn in seine Betriebsstellung innerhalb der Hülse der Öffnung des Verschlusses zu bringen. Der Körper
und der Dorn der Verbindungseinrichtung sind in einer integralen Anordnung aus einem starren Material hergestellt. Vorzugsweise
wird ein starres Plastikmaterial wie Polystyrol verwendet,
obwohl auch andere Plastikmaterialien mit ähnlichen Eigenschaften wie Festigkeit, Biegefestigkeit und Härte oder auch
Metall verwendet werden könnten. Die Festigkeit oder Steifigkeit
des Materials der Verbindungseinrichtung 11 sollte wesentlich größer sein als bei dem Verschluß 10.
Wenn im Betrieb der Inhalt der Flasche durch eine entsprechende Anwendungseinrichtung abgeführt werden soll, kann eine beliebige
(nicht dargestellte) herkömmliche Schutzabdeckung, welche über dem Eingang der Hülse angeordnet sein kann (um die
Sterilität ihrer Oberflächen zu gewährleisten) zunächst abgenommen werden, und es wird die Verbindungseinrichtung 11
der Einrichtung dann durch Einsetzen des Dorns 23 in. die oben geöffnete Hülse in der in den Fig. 2 bis 4 veranschaulichten
Weise an den Verschluß angeschlossen. Das reduzierte untere Endstück 23b des Dorns tritt in die Hülse ein und ist darin
frei bewegbar, und zwar aufgrund der größeren Innenabmessungen
der Hülse. Die Spitze 26 kommt mit dem Umfang des Bodens 15 zum Eingriff, durchdringt diese Wand und beginnt, einen
bogenförmigen Schlitz auszubilden, der sich um fast den gesamten Umfang dieser Wand herum erstreckt. Da die Schnittkante
25 an dem hinteren Teil 27 unterbrochen ist, wird auch die Schneidwirkung in ähnlicher Weise unterbrochen, was zur
Ausbildung einer Klappe 36 führt, die um eine Gelenklinie 37
herum nach unten gefaltet wird, um für den nach unten gehenden Dorn einen Raum zur Verfügung zu stellen (siehe Fig. 3)· Der
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Boden "bleibt daher als Klappe 36 an dem übrigen Verschluß
haften, und er wird nicht in den Fluidkörper innerhalb des Behälters hineingebracht. Weiterhin fördert die Ausnehmung
28 den Abfluß des Fluids aus dem Behälter und fördert die Trennung zwischen der Fluidentnahme einerseits und dem Lufteintritt
andererseits durch den Luftkanal 33· Dadurch wird die Tendenz vermindert, daß in der Hauptströmung bei hohen
Durchflüssen Luftblasen eingeschlossen werden, welche dann, wenn sie über den gesamten Weg durch das Resektoskop oder
ein anderes Instrument hindurchgeführt würden, an welches das Anwendungsrohr angeschlossen sein kann, die Sicht auf
die Operationsfläche nachteilig beeinflussen könnten.
Wenn das Hineindrücken und das Einschneiden abgeschlossen sind, kommt der obere breitere Abschnitt 23a des Dorns gleitbar
und abdichtend mit der Hauptdichtungszone zum Eingriff,
welche durch die ringförmige Eippe 17 festgelegt ist (siehe Fig. 4- bis 6). Da der Außendurchmesser des Dorns an seinem
oberen Abschnitt 23a größer ist als der Innendurchmesser der oberen Dichtungszone, tritt ein leichtes Auswärtsbiegen oder
-dehnen der Hülse im Bereich der Hippe auf. Eine derartige Verlagerung nach außen des Kippenteils wird durch die Tatsache unterstützt, daß die Eippe unterhalb der Abschrägung
der Deckwand 13 auf Abstand angeordnet ist (d. h. unter der
Oberfläche), und dieser Vorgang wird weiterhin durch die verminderte Wandstärke bei 21 unterstützt. Schließlich kommt
der verbreiterte Abschnitt 23a des Dorns zum Eingriff mit der inneren Oberfläche der Hülse, und zwar in der weiteren
Dichtungszone 191 wodurch die Hülse an dieser Stelle weiter
nach außen gebogen oder gedehnt wird (siehe Fig. 4- bis 6). Eine positive und außerordentlich wirksame Abdichtung zwischen
dem Anschluß oder dem Verbindungselement und dem Verschluß wird auf diese Weise erreicht. Die Haltekräfte, welche durch
die gedehnte Hülse auf den Dorn ausgeübt werden, sind hinreichend groß, um ein Herausziehen des Dorns zu verhindern,
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-te"
wenn die Flasche zur Anwendung umgedreht wird, und zwar selbst dann, wenn Zugkräfte erheblicher Größe auf die flexible
Röhre ausgeübt werden.
Während des Einsetzens des Dorns in die Öffnungshülse besteht bei einer eventuellen Fehlausrichtung der Teile die Tendenz,
daß die geneigte oder abgeschrägte obere Fläche 20 den Dorn von selbst ordnungsgemäß ausrichtet oder zentriert. Weiterhin
wird dann, wenn der Dorn unter einem Winkel eingeführt werden sollte, durch das Zusammenwirken zwischen der äußeren
Fläche des unteren Abschnittes 23b des Dorns und der seitlichen
Gleitwirkung, welche vorzugsweise beim Einführen der Spitze in die gewölbte Oberfläche der Wand 15 auftritt, eine automatische
Ausrichtung des nach unten gehenden Dorns herbeigeführt
.
In der Beschreibung wurde der Verschluß 10 als ein Verschluß aus einem Stück bezeichnet, um deutlich werden zu lassen, daß
die rohrförmige Öffnungshülse, welche von dem Dorn 23 durchstoßen wird und mit diesem zu einem abdichtenden Eingriff
kommt, mit der oberen Deckwand 13 ub-cL der mit Gewinde versehenen
Seitenwand 12 einen integralen Bestandteil bildet. Es ist jedoch zu bemerken, daß dort, wo die äußere Oberfläche des
Verschlusses steril gehalten werden muß, eine (nicht dargestellte) äußere Abdeckung beliebiger herkömmlicher Art zu verwenden ist.
Während der in der Zeichnung dargestellte Verschluß mit einer gerippten Deckwand 13 ausgestattet ist, welche mit der öffnung
der Flasche 16 zu einem dichtenden Eingriff kommt, kann gegebenenfalls auch eine ringförmige elastische Auskleidung zwischen
der öffnung und der Unterseite der Deckwand vorgesehen sein, um dazu beizutragen, daß eine wirksame Abdichtung zwischen
diesen Teilen erfolgt.
- Patentansprüche -
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Leerseite
Claims (1)
- Pa t entansprücheVerschluß für ITluidb ehält er, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß aus einem halbstarren Plastikmaterial hergestellt ist und eine allgemein zylindrische Seitenwand aufweist, daß der Verschluß weiterhin eine
ringförmige Deckwand hat, daß der Verschluß weiterhin
eine rohrförmige Hülse aufweist, welche sich von dem
Innenumfang der Deckwand aus nach unten erstreckt, und
daß der Verschluß weiterhin einen Boden hat, welcher das untere Ende der rohrförmigen Hülse verschließt, daß die
rohrförmige Hülse sowie die Seiten-, die Deck- und die
Bodenwand aus einem halbstarren Plastikmaterial zu einem integralen Bauteil geformt sind, daß die Seitenwand entlang ihrer inneren Oberfläche ein Gewinde aufweist, welches mit dem Hals eines Pluidbehälters zum Eingriff bringbar
ist, und daß die Hülse in ihrem Durchmesser wesentlich
kleiner ist als die Seitenwand und eine integrale ringförmige Dichtungseinrichtung aufweist, welche auf Abstand unter der Deckwand angeordnet ist.Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungseinrichtung eine nach innen vorstehende ringförmige Rippe aufweist.Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe eine Hauptdichtungsfläche aufweist, welche dazu dient, mit einem Verbindungsdorn zu einem abdichtenden
Eingriff zu kommen, der in die Hülse einsetzbar ist, daß die innere Oberfläche der Hülse sich nach unten und nach innen unterhalb der Rippe verjüngt, um eine weitere ringförmige Dichtungszone zu bilden, welche auf Abstand zwischen der Rippe und dem Boden angeordnet ist und einen Durchmesser709819/0647aufweist, der nicht größer ist als der Innendurchmesser
der Rippe.4-. Torrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Dichtungszone, welche durch die sich verjüngende innere Oberfläche festgelegt ist, im wesentlichen denselben Durchmesser aufweist wie die Hippe.5· Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden gewölbt oder kuppelformig ausgebildet ist.6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse mit einer oberen Fläche oberhalb der Rippe ausgestattet ist, welche sich nach oben und nach außen unter einem Winkel im Bereich von 40 bis 70 ° gegenüber der
Horizontalen erstreckt.7· Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß ein Element aus einer aus zwei Elementen
bestehenden Kombination ist, deren anderes Element ein
Anschluß oder eine Verbindungseinrichtung ist, welche
einen Griff und einen damit einen integralen Bestandteil bildenden Dorn aufweist, daß der Dorn eine rohrförmige
Wand aufweist, die an ihrem unteren Ende in einer abgeschrägten Schnittkante mündet, daß die Schnittkante von einer
Spitze aus nach oben geneigt ist, und zwar zu einem hinteren Stück des Dorns hin, und daß der Dorn ein oberes Stück hat, dessen Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Rippe.8. Vorrichtung nach Anspruch 7i dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn einen unteren Teil hat, dessen Außendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der Rippe.709819/ö SVe -9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze und das hintere Stück zueinander diametral gegenüber angeordnet sind.10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Stück des Doms mit einer sich nach oben erstreckenden Ausnehmung ausgestattet ist.11. Aus einem Stück bestehender Verschluß für Behälter für medizinische Irrigationsfluide und ähnliches, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß eine allgemein zylindrische Seitenwand, eine ringförmige Deckwand, eine rohrförmige Hülse, welche sich von dem Innenumfang der Deckwand aus nach unten erstreckt, und einen Boden aufweist, welcher das untere Ende der Hülse verschließt, daß die Seitenwand ein Innengewinde aufweist, welches mit dem Hals eines IFluidb ehält er s zum Eingriff bringbar ist, um den Verschluß in einer dichten Anordnung damit lösbar zu halten, daß die Hülse einen wesentlich kleineren Durchmesser aufweist als die Seitenwand und eine sich nach unten verjüngende innere Oberfläche aufweist, daß die Hülse weiterhin entlang ihrer inneren Oberfläche ein Paar von auf Abstand voneinander angeordneten Dichtungszonen aufweist, und zwar eine obere und eine untere Dichtungszone, welche gleitbar und dichtend mit einem Anschlußdorn zum Eingriff bringbar sind, der in die Hülse einsetzbar ist, daß die obere Zone durch einen nach innen vorstehenden Rippenabschnitt der Hülse benachbart zu der Deckwand gebildet ist und daß die untere Zone oberhalb des Bodens angeordnet ist und einen Durchmesser aufweist, der nicht größer ist als der Innendurchmesser der Rippe.7 0 9 8 I 3 / 0 S k 112. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Zone einen ringförmigen Abschnitt der sich
verjüngenden inneren Oberfläche der Hülse aufweist, welcher im wesentlichen denselben Innendurchmesser wie die Rippe
hat.13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe unterhalb der Abschrägung der unteren Fläche der Deckwand angeordnet ist.14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden gewölbt oder kuppeiförmig ausgebildet ist.15. Vorrichtung nach Anspruch 14-, dadurch gekennzeichnet, daß der gewölbte oder kuppelförmige Boden einen ümfangsabschnitt von verminderter Dicke aufweist und daß die Dicke dieses
Umfangsabschnittes im Bereich von etwa 0,127 bis 0,508 mm (0,005 bis 0,020 ") liegt.16. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß aus einem halbstarren oder halbsteifen Plastikmaterial besteht.17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß aus einem Polyäthylen mit hoher Dichte hergestellt ist.18. Vorrichtung nach Anspruch 13» dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse mit einer oberen Fläche oberhalb der Rippe ausgestattet ist, welche sich nach oben und nach außen unter einem Winkel im Bereich von 4-0 bis 70 ° gegenüber der
Horizontalen erstreckt.709819/084?19· Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß ein Element aus einer aus zwei Elementen "bestehenden Kombination ist, deren anderes Element ein Anschluß oder eine Verbindungseinrichtung ist, welche einen Griff und einen damit einen integralen Bestandteil bildenden Dorn aufweist, daß der Dorn eine rohrförmige Wand aufweist, die an ihrem unteren Ende in einer abgeschrägten Schnittkante mündet, daß die Schnittkante von einer Spitze aus nach oben geneigt ist, und zwar zu einem hinteren Stück des Doms hin, und daß der Dorn eine obere äußere Fläche mit einem Durchmesser hat, der etwas größer ist als der Innendurchmesser der oberen und der unteren Zone der Hülse und damit gleitbar zum Eingriff bringbar ist.20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn einen, unteren Abschnitt hat, der einen Außendurchaesser aufweist, welcher wesentlich kleiner ist als der Innendurchmesser der oberen und der unteren ringförmigen Zone der Hülse.21. Vorrichtung nach Anspruch 19j dadurch gekennzeichnet, daß das rückwärtige Stück oder Teil des Dorns mit einer Ausnehmung versehen ist.22. Verbindungseinrichtung zur Anbringung an einem Verschluß einer Flasche für ein Fluid, dadurch gekennzeichnet, daß ein Griff und ein damit ein Stück bildender Dorn aus einem starren Plastikmaterial vorgesehen sind, daß der Dorn eine rohrförmige Wand aufweist, die an ihrem unteren Ende in eine abgeschrägte Schnittkante mündet, daß die Schnittkante von einer Spitze aus nach oben zu dem rückwärtigen Stück oder Teil des Dorns hin abgeschrägt ist und daß das rückwärtige Stück oder Teil mit einer sich nach oben erstreckenden Ausnehmung ausgestattet ist, welche die Schnittkante unterbricht. ·709819/0S4723. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn mit einem unteren Abschnitt ausgestattet ist, der sich von der Spitze aus nach oben erstreckt, und daß der Dorn weiterhin einen oberen Abschnitt aufweist, welcher zwischen dem unteren Abschnitt und einem Griff angeordnet ist, wobei der obere Abschnitt eine zylindrische äußere Oberfläche aufweist, die einen wesentlich größeren Durchmesser als der untere Abschnitt aufweist.. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn mit einem von dem llussxgkeitskanal getrennten Luftdurchgang ausgestattet ist, daß eine Öffnung für den Luftdurchgang am unteren Ende des Dorns vorgesehen ist, und zwar benachbart zu der Spitze des Dorns, daß weiterhin eine getrennte Öffnung für den Flüssigkeitskanal vorhanden ist, welche benachbart zu dem mit einer Ausnehmung versehenen hinteren Stück oder Teil angeordnet ist, wodurch die Ausnehmung des hinteren Stückes oder Teils dazu beiträgt, zu vermeiden, daß eintretende Luft, die in eine umgedrehte Flasche hineingeht, von der Flüssigkeit aus der Flasche mitgenommen wird.709819/0647
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