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DE2647504A1 - Saugmaeherkopf fuer einen schlegelgrasmaeher - Google Patents

Saugmaeherkopf fuer einen schlegelgrasmaeher

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DE2647504A1
DE2647504A1 DE19762647504 DE2647504A DE2647504A1 DE 2647504 A1 DE2647504 A1 DE 2647504A1 DE 19762647504 DE19762647504 DE 19762647504 DE 2647504 A DE2647504 A DE 2647504A DE 2647504 A1 DE2647504 A1 DE 2647504A1
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DE
Germany
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baffle plate
housing
side walls
suction
roller
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Wilhelm Dipl Kfm Beilhack
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Martin Beilhack Maschinenbau GmbH
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Martin Beilhack Maschinenbau GmbH
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Publication date
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    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
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Description

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Patentanwalt 120 P 72
Dr. Y' '■ -ut Späth 8203 ■ .heim/Ott. Max-:- j-PIeIz 6
D' undi land
Firma Martin Beilbacte, Maschinenfabrik und Hammerwerk GmbH, Am Hammer 11 - 13, Postfach 160, 8200 Rosenheim 2
Saugmäherkopf für einen Schlegelgrasmäher
Die Erfindung betrifft einen Saugmäherkopf nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es ist bereits ein Saugmäherkopf der erwähnten Art mit einem etwa halbzylindrischen Gehäuse bekannt, bei welchem die Absaugdüse etwa achsparallel zu der Schlegelwalze an eine der beiden Seitenwandungen angesetzt ist. Von dem Auslaß der Absaugdüse ist über ein etwa rechtwinkliges Krümmerstück eine Verbindung zu einem Absaugschlauch hergestellt, der zu einem auf einem Tragfahrzeug angebrachten Sauggebläse führt. Dieses Sauggebläse befindet sich im Betrieb wesentlich oberhalb des Saugmäherkopfes.
Durch die Schlegelwalze nebst den daran angelenkten Schlegeln wird das Gras tangential gegen die Innenumfanssfläche des halbzylindrischen Gehäuses abgeschleudert. Die Achse der Absaugdüse verläuft aber senkrecht hierzu, so daß durch die Absaugdüse beim Erfassen des Grasauswurfes dessen Bewegungsenergie abgebremst und in eine Bewegung senkrecht zu der Abschleuderbewegung umgewandelt werden muß. In dem rechtwinkligen Krümmerstück, das auf die Absaugdüse folgt, wird der den Grasauswurf enthaltende Absaugstrom erneut um 90° umgelenkt. Dies führt notwendigerweise dazu, daß, bezogen auf eine vorgegebene
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Gebläseleistung, ein wesentlicher Teil der Gebläseleistung zur Umlenkung des Grasauswurfes "bzw. Absaugstromes verwendet werden muß, der Absaugwirkungsgrad also nicht ideal ist, oder daß bei vorgegebener Mähleistung das Absauggebläse mit verhältnismäßig hoher Leistung ausgelegt werden muß. Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, daß sich im Grasauswurf enthaltene Festkörperteilet insbesondere Steine, in dem rechtwinkligen Krümmerstück ablagern, vom Saugstrom nicht mitgenommen werden und mit der Zeit zu Verstopfungen führen.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Saugmäherkopfes mit einem gegenüber dem Stand der Technik verbesserten Absaugwirkungsgrad, welcher darüber hinaus weniger leicht verstopft und gegebenenfalls im Verstopfungsfall leicht zu reinigen ist. Erreicht wird dies durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1.
Durch die besondere Neigung der erfindungsgemäß vorgesehenen Prallplatte wird ein wesentlicher Teil der kinetischen Energie des Grasauswurfes zur Weiterleitung in die Absaugdüse ausgenützt, wobei der Winkel, welcher von der Schlegelwalze zur Absaugdüse seitens des Grasauswurfes durchlaufen werden muß, geringer als beim Stand der Technik ist und die Flugbahn insgesamt höhere Krümmungsradien erreicht. Da die Absaugdüse vertikal verläuft, entfällt das nach dem Stand der Technik zwischen der Absaugdüse und dem Schlauch vorgesehene Krümmerstück vollständig. Auf diese Weise erreicht man einen sehr günstigen Absaugwirkungsgrad wegen geringerer Umlenkung des Luftstromes bzw. größerer Krümmungsradien. Dazu ergibt sich der weitere Vorteil einer besonders leichten Zugänglichkeit der Absaugdüse von unten bei eventuellen Verstopfungen, wobei die Düsenmündung von der Schlegelwalze nicht verdeckt wird. Wegen der günstigen Führung des Luftstromes können sich auch keine größeren Partikel, insbesondere Steine, an der nahezu senkrechten Prallplatte ablagern, wodurch die Verstopfungsgefahr weiter reduziert wird.
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Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 2 wird eiat weiter verbesserte Luftstromführung erreicht.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 3 wird eiae geringe Breite des Gerätes erreicht, welche über die Breite des Gehäuses nicht hinausgeht.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 4 wird erreicht, daß die Prallplatte eine gewisse Sammelwirkung erzielt, so daß ein seitliches Austreten des von dem Gehäuse abgeschleuderten Grasauswurfes vermieden wird.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 5 wird erreicht, daß die Reinigung des Gerätes erleichtert wird.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 6 wird erreicht» daß das von dem Gehäuse ausgeworfene Gras nicht nur einem vertikalen, sondern auch zwei etwa horizontalen Luftströmen im Kreuzstrom unterworfen wird, was nicht nur ein Anlagern und gegebenenfalls Verstopfen an der Mündung der Absaugdüse weitgehend verhindert sondern darüber hinaus auch ein günstiges Absaugen mit geringerer Gebläseleistung ermöglicht.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 7 werden analoge Wirkungen wie gemäß dem Patentanspruch 6 erreicht, wobei jedoch zusätzlich die Luftspülöffnungen gemäß den an dem betreffenden Gerät herrschenden Strömungsverhältnissen so gelegt werden können, daß besonders in kritischen Bereichen, die zur Verstopfung neigen, der durch die Luftspülöffnungen eintretende Luftstrom besonders wirksam ist, und zwar vorzugsweise in einem Bereich, wo die Oberkante der Prallplatte und die rückwärtige Kante der Absaugdüse zusammenstoßen.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 8 wird der Anwendungsbereich des Gerätes derart erweitert, daß die Prallplatte, die daran anschließenden Prallplatten-Seitenwandungen und die vordere Ansatzplatte zusammen mit der Absaugdüse eine
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Baueinheit bilden, welche die Form einer sich nach unten verengenden Absaugdüse hat. Infolgedessen kann diese Baueinheit ohne das Gehäuse des Saugmähers zum bloßen Absaugen ohne Mähen eingesetzt werden, beispielsweise zum Absaugen von Laub „
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 9 wird eine Intensivierung eines etwa vertikal vom Boden zu der Absaugdüse verlaufenden Luftstromes erreicht, ohne daß dieser Luftstrom Störungen durch die Schlegelwalze unterworfen wäre, während andererseits das Abschleudern des Grasauswurfes aus dem Gehäuse nicht behindert wird. Die Ausgestaltung nach dem Patentanspruch 10 hat sich hierbei als besonders günstig erwiesen.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 19 können beliebige Mähbreiten erreicht werden, wobei die Breite der Absaugdüsen der einzelnen Geräte im Sinne eines optimalen Absauge Wirkungsgrades ausgelegt werden kann,
Durch die Weiterbildungen nach den Patentansprüchen 11 und wird eine gesteigerte Verwirbelung des Grasauswurfes in dem Luftstrom schon vor dem Erreichen der Mündung der Absaugdüse erreicht, was nicht nur den Absaugwirkungsgrad erhöht, sondern auch die Verstopfungsgefahr vermindert. Durch die weitere Ausgestaltung nach dem Patentanspruch 15 läßt sich eine Anpassung an unterschiedliche Betriebsverhältnisse erzielen, insbesondere in Abhängigkeit von dem Feuchtigkeitsgehalt des Grasauswurfes»
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 14 wird eine Verstopfung des Gehäuses im Bereich des oberen Rotationsscheitels der Walzenschlegel verhindert und eine Selbstreinigung der Gehäuseinnenfläche gefördert.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 15 wird nicht nur ein besonders günstiger Verlauf des Luftstromes, sondern auch eine besonders leichte Zugänglichkeit der Absaugdüse von unten her erreicht.
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Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 16 wird einerseits im Sinne eines günstigen Verlaufes des Luftstromes die Prallplatte soweit wie möglich zum Boden hin verlängert, andererseits jedoch eine Gefährdung von Personen und Sachen durch abgeschleuderte Festkörper weitgehend ausgeschlossen.
Durch die Weiterbildung nach dem Patentanspruch 17 wird erreicht, daß die an sich bekannte Abstützwalze von den Schlegeln der Schlegelwalze laufend automatisch gereinigt wird, ohne daß sich durch angelagertes Gras, Lehm oder Humus der Durchmesser der Abstützwalze laufend vergrößert. Durch die Ausgestaltung nach dem Patentanspruch 18 ergibt sich eine weiter verringerte "Verstopf ungsgefahr im Bereich der Abstützwalze.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Saugmäherkopfes im Vertikalschnitt,
Fig, 2 den Saugmaherkopf von Fig. 1 in Draufsicht gemäß einer Ansicht längs der Linie II - II von Fig. 1,
Fig. 3 ein gegenüber Fig. 1, 2 abgewandeltes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemaßen Saugmäherkopfes in einer Ansicht entsprechend Fig. 1, jedoch in stark schematisierter Darstellung,
Fig, 4- eine Nebeneinanderanordnung zweier Geräte zur Erzielung einer größeren Mähbreite in Ansicht von vorn sowie in stark schematisierter Darstellung«
Der in Fig. 1, 2 veranschaulichte Saugmaherkopf umfaßt ein in seinem vorderen Bereich teilzylindrisch ausgebildetes und rückwärts offenes Gehäuse 1, welches unten sowie in einem vorderen, im Bodenbereich gelegenen Teil 2 offen ausgebildet ist. Zwei Seitenwandungen 3, von denen in Fig. 1 lediglich eine darge-
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stellt ist, schließen das Gehäuse 1 seitlich ab. In dem Gehäuse 1 ist eine quer zur Fahrtrichtung horizontal verlaufende, im Sinne eines Pfeiles Pt entgegen der Fahrtrichtung rotierende, Schlegelwalze 4 mit einer Vielzahl von Walzenschlegeln 5 gelagert, von denen der besseren Übersicht halber lediglich Vier veranschaulicht sind.
Dem offen ausgebildeten rückwärtigen Teil des Gehäuses Λ ist eine quer zur Fahrtrichtung Verlaufende, im wesentlichen ebene Prallplatte 6 mit einer dem Gehäuse 1 entsprechenden Breite zugeordnet, deren Ebene von vorn unten nach rückwärts oben in einem spitzen Winkel von vorzugsweise 15 zur Vertikalen zurückgeneigt ist. Zwischen dem oberen Gehäusescheitel 7 bzw. einem tangentialen, etwa horizontalen Wandungsstück 9 und der Prallplatten-Oberkante 8 ist eine Absaugdüse ΊΟ etwa vertikal angeordnet.
Wie sich am besten aus Fig. 2 ergibt, erstreckt sich die Absaugdüse 10 über die gesamte Breite des Gehäuses 1, wobei die Hinterkante der Düsenmündung mit der Prallplatten-Oberkante 8 zusammenfällt.
Die Prallplatte 6 weist zwei parallel zu den beiden Seitenwandungen 3 des Gehäuses 1 verlaufende, zu dem Gehäuse 1 hin gerichtete Prallplatten-Seitenwandungen 3a auf, welche mit den Gehäuse-Seitenwandungen 3 längs einer gestrichelten Doppellinie 21 lösbar verbunden sind. Eine durch die vorderen Kanten der Prallplatten-Seitenwandung 3a gebildete Ebene verläuft in bezuQ auf die vertikale Achse der Absaugdüse 10 etwa spiegelbildlich zu der Fläche der Prallplatte 6, wie sich aus dem Verlauf der gestrichelten Doppellinie 21 ergibt. Die vorderen Kantenbereiche der Prallplatten-Seitenwandungen 3a und die rückwärtigen Kantenbereiche der Gehäuse-Seitenwandungen 3 sind gemäß der gestrichelten Doppellinie 21 gasdicht miteinander verbunden, wobei in den Prallplatten-Seitenwandungen 3a je eine Luftspülöffnung 12 vorgesehen ist.
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Gemäß einem nicht veranschaulichten abgewandelten Ausführungsbeispiel sind die vorderen Kanten der Prallplatten-Seitenwandungen 3a und die rückwärtigen Kanten der Gehäuse-Seitenwandungen 3 so miteinander verbunden, daß beidseitig gemäß der gestrichelten Doppellinie 21 je ein Luftspülspalt gebildet wird, welcher funktionell den Luftspülöffnungen 12 entspricht.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel kann nach einer Trennung der Prallplatten-Seitenwandungen 3a von den Gehäuse-Seitenwandungen 3 auf die vorderen Kanten der Prallplatten-Seitenwandungen 3a eine (nicht veranschaulichte) vordere Ansatzplatte aufgesetzt werden, deren Oberkante sich bis zu der Mündung der Absaugdüse 10 erstreckt. Diese Düsenbaueinheit kann dann ohne das Gehäuse 1 zum ausschließlichen Absaugen ohne Mähen verwendet werden, insbesondere zum Absaugen von Laub. Das Gehäuse 1 mit der Schlegelwalze 4 kann in diesem Fall bis zur erneuten Verwendung beiseitegestellt werden.
Ferner ist bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1, 2 in beiden Prallplatten-Seitenwandungen 3a unmittelbar anschließend an die Prallplatten-Unterkante je eine zusätzliche Luftspülöffnung 13 in· Form eines Einschnittes vorgesehen. Die Luft spülöffnung=-" 12, 13 bewirken, daß der von den Walzenschlegeln 5 abgeschleuderte Grasauswurf vor· oder nach dem Attfspfclagen gegen, d-ie 3?rgt]PL-platte 6 von einem Luftkreuzstrom erfaßt und intensiv i?er-* wirbelt wird, um ein Zusammenballen zu verhindern, so daß ein leichtes Aufnehmen durch die Absaugdüse 10 möglich ist* Um eine bessere Anpassung an die jeweils vorliegenden Umgebungsverhältnisse, insbesondere die Grasfeuchtigkeit, zu erzielen, können die Luftspülöffnungen 12 und/oder die zusätzlichen Luftspülöffnungen 13 mit (nicht veranschaulichten) einlegbaren Blenden aur Luftregulierung versehen sein.
Der lichte Abstand der Gehäuseinnenfläche im Bereich des oberen Gehäusescheitels 7 gegenüber dem oberen RotationsScheitel der Walzenschlegel 5 beträgt etwa 20 - 30 % des Rotationsradius eines gedachten Rotationszylinders 11,
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Der rückwärtige Rotationsscheitel des RotationsZylinders 11 liegt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel vor einer Vertikalebene durch die Vorderkante 14 der Mündung der Absaugdüse 10,
Der untere Endbereich der Prallplatte 6 ist als gummielastische Leiste 15 ausgebildet. In ähnlicher Weise sit auch der Bereich , 2 durch eine vordere gummielastische Leiste 16 abgedeckt.
Das Gehäuse 1 läuft auf einer sich über die lichte Gehäusebreite erstreckenden Abstützwalze 17» deren Umfang nur einen geringen Abstand vom Rotationszylinder 11 der Schlfegelwalze 4 bzw. der Walzenschlegel 5 aufweist.
Im vorderen Teil des Gehäuses 1 sind auch mehrere Wassereinspritzdüsen 18 vorgesehen, welche bei trockenen Böden zur Bindung des beim Mähen zwangsläufig entstehenden Staubes mit Wasser beschickt werden können. Durch das Einspritzen von Wasser, das durch die Walzenschlegel 5 erfaßt und weitergeschleudert wird, ergibt sich eine intensive Absaugung des Staubes zusammen mit dem Grasauswurf.
Der obere Auslaß der Absaugdüse 10 ist über eine Klemm-Muffe 1Q mit einem Saugschlauch 20 verbunden, welcher an ein nicht veranschaulichtes Sauggebläse auf einem Tragfahrzeug angeschlossen ist. Neben dem Saugschlauch verläuft ein ebenfalls auf dem Tragfahrzeug gelagerter (nicht veranschaulichter) heb- und senkbarer sowie schwenkbarer Ausleger, an welchem das Gehäuse 1 befestigt ist. Die Verbindung des Saugmäherkopfes mit einem Tragfahrzeug über einen beweglichen Ausleger ist Stand der Technik und ist hier nicht in Einzelheiten erläutert. Dies gilt auch für einen nicht gezeigten hydraulischen Antriebsmotor für die Schlegelwalze 4, der an einer Seite des Gehäuses 1 angebracht ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel von Fig. 3 sind gleiche bzw« funktionsgleiche Bauelemente mit gleichen Bezugsziffern wie in 3?ig. 1, 2 versehen. Dieses Gerät unterscheidet sich gegen-
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über dem vorangehend erläuterten Ausführungsbeispiel im wesentlichen dadurch, daß zwischen den vorderen Kantenbereichen der Prallplatten-Seitenwandungen 3a, und zwar etwa in deren unteren Hälften, eine Saugschachtplatte 24 angeordnet ist, welche eine Intensivierung eines vertikalen Luftstromes gemäß Pfeilen P1 herbeiführt. Die durch die Saugschachtplatte 24 gebildete Ebene verläuft in bezug auf die Achse der Absaugdüse 10 etwa spiegelbildlich zu der Fläche der Prallplatte 6.
Außerdem verläuft von der Oberkante der Saugschachtplatte 24 eine Abschirmplatte 22 zwischen der Abstützwalze 17 unä dem zugewandten Scheitel des Rotationszylinders 11 der Walzenschlegel 5 schräg nach vorn unten. Dies verhindert weitgehend Verstopfungen des Gerätes im Bereich der Abstützwalze„
Fig. 4 zeigt in Frontansicht eine Nebenexnanderanordnung zweier Geräte, beispielsweise gemäß Fig. 1, 2 oder gemäß Figo 3, bei welcher die oberen Auslässe der Absaugdüsen 10 durch einen Eohrverteiler mit winklig konvergierenden Rohrstücken 23 an einen gemeinsamen Saugschlauch 20 angeschlossen sind.
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Claims (1)

  1. - Λ8Τ-
    Patentansgrüche
    1. Saugmäherkopf für einen Schlegelgrasmaher mit einem zumindest in seinem vorderen Bereich etwa teilzylindrischen, unten sowie vorn im Bodenbereich offenen und beidseitig mit Seitenwandungen abgeschlossenen Gehäuse, in welchem eire quer zur Fahrtrichtung horizontal verlaufende Schlegelwalze gelagert ist, die entgegen der Fahrtrichtung rotiert, und mit einer dem Gehäuse zugeordneten Absaugdüse, dadurch gekennzeichnet, daß dem offen ausgebildeten rückwärtigen Teil des Gehäuses eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende, im wesentlichen ebene Prallplatte (6) zugeordnet ist, deren Ebene von vorn unten nach rückwärts oben in einem spitzen Winkel, vorzugsweise von etwa 15°, zur Vertikalen zurückgeneigt ist, und daß zwischen dem oberen Gehäusescheitel (7) und der Prallplatten-Oberkante die Absaugdüse (10) etwa vertikal angeordnet ist, de?·" η Mündungs quer schnitt etwa tangential zu dem oberen Gehäusescheitel verläuft.
    2ο Gerät nach Anp-nmch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Absaugdüse (10) über die gesamte Breite des Gehäuses erstreckt und die Hinterkante der Düsenmdünung mit der Prallplatten-Oberkante (8) zusammenfälltο
    3» Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Prallplatte (6) derjenigen des Gehäuses entspricht.
    4. Gerät nach Anspruch 3> dadurch gekennzeichnet, daß die Prallplatte (6) mit zwei parallel zu den beiden Seitenwandungen (3) des Gehäuses (1) verlaufenden, zu dem Gehäuse hin gerichteten Prallplatten-Seitenwandungen (3a) versehen ist.
    5= Gerät nach Anspruch 4-, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallplatten-Seitenwandungen (3a) mit den Gehäuse-Seitenwandungen (3) lösbar verbunden sind.
    6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den vorderen Kanten der Prallplatten-Seitenwandungon (3a.) sowie
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    den rückwärtigen Kanten der Gehäuse-Seitenwandungen (3) Je ein Luftspülspalt gebildet ist.
    7ο Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderen Kantenbereiche der Prallplatten-Seitenwandungen (3a) und die rückwärtigen Kantenbereiche der Gehäuse-Seitenwandungen (3) miteinander gasdicht verbunden sind und daß in den Prallplatten-Seitenwandungen zumindest je eine LuftspülÖffnung (12) vorgesehen ist.
    8ο Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die vorderen Kanten der Prallplatten-Seitenwandungen (3a) gebildete Ebene in bezug auf die Achse der Absaugdüse (10) etwa spiegelbildlich zu der Fläche der Prallplatte (6) verläuft und daß auf die vorderen Kanten der Prallplatten-Seitenwandungen nach deren Trennung von dem Gehäuse (1) eine vordere Ansatzplatte aufsetzbar ist, deren Oberkante sich bis zu der Mündung der Absaugdüse erstreckte
    9. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den vorderen Kantenbereichen der Prallplatten-Seitenwandungen (3a), und zwar in deren unterer Hälfte, eine Saugschachtplatte (24) angeordnet ist.
    10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Saugschachtplatte (24) gebildete Ebene in bezug auf die Achse der Absaugdüse (10) etwa spiegelbildlich zu der Fläche der Prallplatte verläuft.
    11 ο Gerät nach Anspruch 75 dadurch gekennzeichnet, daß die Luftspülöffnungen in den Seitenwandungen (3 bzw« 3a) unterhalb der Absaugdüse (10) sowie etwa auf der Höhe des oberen Rotationsscheitels der Walzenschlegel (5) vorgesehen sind.
    12. Gerät nach einem der Ansprüche 1, 6 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß in beiden Seitenwandungen (3 bzw. 3a) unmittelbar anschließend an die Prallplatten-Unterkante je eine zusätzliche
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    Luftspülöffnung (13) vorgesehen ist.
    13. Gerät nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß den Luftspüloffnungen (12) und/od.cr den zusätzlichen Luftspüloffnungen (13) einlegbare Blenden zur Luftregulierung zugeordnet sind.
    14·. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Abstand der Gehäuseinnenflachο von dem oberen Rotationsscheitel der Walzenschlegel (5) etwa 20 - 30 % des Rotationsradius ausmacht.
    15· Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der rückwärtige Rotationsscheitel der Walzenschlegel (5) innerhalb oder vor einer Vertikalebene durch die Vorderkante (14·) der Düsenmündung gelegen ist.
    16. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Endbereich der Prallplatte (6) als gummielastische Leiste (15) ausgebildet ist.
    17· Gerät nach Anspruch 1 mit einer nachlaufenden Abstützvp]~- dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang der Abstützwalze (17) einen nur geringen Abstand von dem Rotationszylinder (11) der Walzenschlegel (5) aufweist.
    18 ο Gerät nach einem der Ansprüche 9, 10, 175 dadurch gekennzeichnet, daß von der Oberkante der Saugschachtplatte (24-) eine Abschirmplatte (22) zwischen der Abstützwalze (17) und dem zugewendeten Rotationsscheitel der Walzenschlegel (5) schräg nach vorn unten verläuft.
    19» Nobeneinanderanordnung mehrerer Geräte nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Auslässe der Absaugdüsen (10) durch einen Rohrverteiler mit winklig konvergierenden Rohrstücken (23) an eine gemeinsame· Abluftleitung (Saugschlauch 20) angeschlossen sind.
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