DE2644711C2 - Fußboden-Montageplatte und Vorrichtung zum Herstellen der Platte - Google Patents
Fußboden-Montageplatte und Vorrichtung zum Herstellen der PlatteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fußboden-Montageplatte aus einer Grundplatte und auf dieser aufstehenden
zylinderförmigen Noppen zur Auflage von begehbaren Bodenplatten wnd zur Halterung von zwischengelegten
HeizungsschlSuchen,
Solche Fußboden-Montageplatten werden auf die tragende Deekenkonstruktion aufgelegt Hierbei bandelt es sich zum Beispiel um die Betondecke eines
Neubaus oder auch um den Boden einer zu sanierenden Altbauwohnung, die eine Fußbodenheizung erhalten
soll. Auf die Noppen werden begehbare Bodenplatten, wie zum Beispiel Stahlbleche, aufgelegt Zwischen die
Noppen werden Kunststoff-Heizungsschläuche eingelegt
Die in neuerer Zeit in der Praxis bekanntgewordenen Fußboden-Montageplatten bringen gewisse Erleichterungen
bei ihrer Montage. Sie bedingen jedoch einen verhältnismäßig großen Mindestabstand für die
zwischen den Noppen einzulegenden Heizungsschlauch-Stränge. Ein bestimmter Mindestabstand kann
nicht unterschritten werden. Auch ist der zwischen den einzelnen hin- und hergehenden Heizungsschlauchsträngen
vorgegebene Abstand verhältnismäßig starr. Die Stränge können nicht entsprechend dem unterschiedlichen
Wärmebedarf an den verschiedenen Stellen eines Raumes in sehr engem oder sehr weitem
Abstand voneinander verlegt werden. Wie ausgeführt, bilden die Fußboden-Montageplatten auch die tragende
Unterkonstruktion für begehbare Bodenplatten. Diese sollten an verhältnismäßig nah beieinanderliegenden
Stellen abgestützt werden. Andernfalls müßte man die Bodenplatten besonders stark und damit schwer
ausbilden, um ein Nachgeben und Durchbiegen insbesondere an ihren Kanten zu vermeiden. Ein
weiterer Nachteil bekannter Fußboden-Montageplatten liegt darin, daß sie unter sich ohne Verwendung
zusätzlicher Mittel nicht miteinander verbunden werden können. Zum Bilden eines starren Verbandes müssen sie
verschraubt aufgeklebt oder auf andere aufwendige Weise miteinander verbunden werden.
Hiervon ausgehend, liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fußboden-Montageplatte
zu schaffen, die eine Halterung von Kunststoff-Heizungsschläuchen in einem weiten Bereich unterschiedlicher
gegenseitiger Abstände zuläßt 3ie die auf sie aufzulegenden Bodenplatten an verhältnismäßig eng
benachbarten Punkten abstützt und die sich ihrerseits leicht mit angrenzenden Bodenplatten verbinden läßt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung bei einer Fußboden-Montageplatte der eingangs genannten Gattung
vor, daß die Noppen in Gruppen und einzeln angeordnet sind und die in Gruppen und die einzeln
angeordneten Noppen auf Scheiben größeren Durchmessers aufstehen. Durch die Anordnung der Noppen
sowohl in Gruppen als auch einzeln läßt sich die Fläche einer Grundplatte nach einem vielseitig abwandelbaren
Schema mit Noppen ausfüllen. Dadurch ergibt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Abständen, innerhalb
derer die Kunststoff-Heizungsschläuche gehalten werden können. Ebenso ergibt sich eine Vielzahl von
Unterstützungspunkten für die aufzulegenden begehbaren Bodenplatten. Die Scheiben ihrerseits vergrößern
das Widerstandsmoment der Noppen und erhöhen deren Knickfestigkeit. Folglich können die Noppen
selbst einen geringeren Durchmesser erhalten, ohne daß dadurch ihre zum Abstützen der Bodenplatten notwendige
Festigkeit leidet. Gleichzeitig erhöhen die Scheiben das Gewicht der Montageplatte insgesamt. Damit kann
die Grundplatte schmaler und damit kostengünstiger ausgebildet werden. Hierzu ist auszuführen, daß eine
Montageplatte ein bestimmtes Mindestgewicht aufweisen sollte. Anderenfalls verrutscht sie nach dem
Auflegen auf die tragende Deckenkonstruktion aus
ihrer Sollage oder müßte an dieser durch Kleben, Nageln usw, gehalten werden.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist vorgesehen,
daß sämtliche Noppen entlang von parallel zu den Kanten der Grundplatte verlaufenden Geraden gleiche
Abstände voneinander aufweisen. Sämtliche Noppen, gleichgültig ob sie einzeln oder in Gruppen angeordnet
sind, haben somit in einer gedachten Horizontal- und Vertikalrichtung gleiche Abstände voneinander. In
bezug auf die Halterung der zwischen sie einzulegenden Kunststoff-Heizungsschläuche sind sie somit alle gleich,
und es ergibt sich eine Vielzahl von Verlegemöglichkeiten für diese Kunststoff-Heizungsschläuche.
Ais vorteilhaft hat sich erwiesen, daß parallel zu einer Kante der Grundplatte gedachte Geraden verlaufen
und die Gruppen von Noppen entlang der ungeradzahligen und die einzelnen Noppen entlang der geradzahligen
Geraden angeordnet sind. Einer Reihe von in Gruppen angeordneten Noppen folgt somit eine Reihe
von einzeln angeordneten Noppen usw.
Es wurde ausgeführt, daß sämtliche Noppen in einer gedachten Horizontalen und vertikalen Richtung
gleiche Abstände voneinander aufweisen. Ähnlich hat sich für die die Gruppen von Noppen umschließenden
Scheiben als zweckmäßig herausgestellt, daß sie solche Durchmesser aufweisen, daß ihre Umfange an den
Stellen engster Annäherung gleichen Abstand voneinander aufweisen.
Der lichte Abstand zwischen den Noppen selbst ist zweckmäßig gleich dem Durchmesser eines Heizungsschlauches. Bei einem Standard-Außendurchmesser
eines Heizungsschlauches von 17 mm ergeben sich damit sämtliche Maße der erfindungsgemäßen Fußboden-Montageplatte.
Infolge dieses vorgegebenen liehten Abstandes der Noppen, in einer gedachten
Horizontal- und einer Vertikalrichtung gemessen, lassen sich die Kunststoff-Heizungsschläuche zwischen sämtlichen
jeweils benachbarten Noppen einlegen und dort haltern.
Eine Gruppe von Noppen enthält zweckmäßig vier Noppen.
Hieraus leitet sich eine zweckmäßige Ausgestaltung ab, die sich dadurch auszeichnet, daß entlang der Kanten
der Grundplatte halbe Gruppen von Noppen angeordnet sind und je die Hälfte einer zugehörigen Scheibe mit
ihrem Durchmesser auf einer Kante liegt Beim Nebeneinanderlegen von Montageplätzen stoßen diese
halben Scheiben mit ihren Durchmessern aneinander und ergänzen sich zu einer vollen Scheibe. Damit liegen
die auf beiden halben Scheiben aufstehenden, jeweils zwei Noppen dicht beieinander. Die aufzulegenden
Bodenplatten werden damit an eng benachbarten Punkten abgestützt Bei Verwendung von Stahlblech
kommt man nun mit einer Stärke von 1 mm aus. Bisher mußte man zwei Millimeter starkes Stahlblech verwenden,
um ein Durchbiegen an den nicht abgestützten Randstreifen zu vermeiden. Die beiden aneinander
angrenzenden halben Scheiben bieten auch eine gute Möglichkeit zum Verbinden der Montageplatten untereinander.
Kurze Schlauchstücke, die beim Schneiden der Kunststoff-Heizungsschläuche als Abfall anfallen, werden
zwischen die beiden Noppenpääre auf den beiden halben Scheiben eingesteckt. Das Schlauchstück verklemmt
sich etwas zwischen den beiden Noppenpaaren, Entlang der Kante einer Montageplatte liegen mehrere
dieser halben Scheiben mit je zwei Noppen. Bei Einsetzen von Schlauchstücken in sämtliche Noppenpaare
dieser halben Scheibe werden benachbarte Montageplatten ausreichend fest und sicher miteinander
verbunden.
Die beschriebene Ausbildung der Fußboden-Monta-ϊ
geplatten gestattet eine sehr kostengünstige Herstellung, Es wurde bereits ausgeführt, daß die Grundplatte
selbst sehr dünn bemessen werden kann. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist nun nach der Erfindung
vorgesehen, daß diese Grundplatte eine im κι Tiefziehverfahren verformte Kunststoffolie ist und die
einstückig in sie eingeformten Scheiben und Noppen mit einer härtbaren Masse ausgefüllt sind. Dies heißt, daß
die in Vertikalrichtung wirkenden großen Kräfte von der in die Scheiben und Noppen eingefüllten härtbaren
i*> Masse aufgenommen werden. Die Kunststoffolie, die
eine nur geringe Druck- und Knickfestigkeit aufweist, wird mit diesen Kräften nicht belastet Folglich kann die
aus verhältnismäßig teurem Kunststoff bestehende Folie dünn ausgebildet werden. Die dünne Kunststoffo-
H) He selbst nimmt nur die beim Verlegen auftretenden
geringen Horizontalkräfte auf. Diese Kräfte entstehen zum Beispiel dann, wenn die Montageplatte von einem
Vorratsstapel abgenommen, vielleicht schräg auf die tragende Deckenkonstruktion aufgelegt ur.i auf dieser
>> etwas hin- und hergeschoben wird. Die dabei auftretenden
Kräfte sind so gering, daß sie auch von einer dünnen Kunststoffolie aufgenommen werden.
Die häriaare Masse ist zweckmäßig eine Kunststoffmasse,
eine Zementmasse oder ein Gemisch beider in Massen.
Die Grundplatte der erfindungsgemäßen Montageplatte wird in Tiefziehverfahren aus einer Kunststoffolie
hergestellt Hierzu ist nach der Erfindung eine Vorrichtung vorgesehen, die wie bekannt eine Sauglö-
Ii eher aufweisende Bodenplatte, eine auf dieser aufliegende
Formöffnungen aufweisende erste Formplatte und eine auf die zu verformende Kunststoffolie aufzulegende
Andrückplatte enthält Nach der Erfindung zeichnet sich diese Vorrichtung jedoch dadurch aus, daß eine
zweite größere Formöffnungen aufweisende Formplatte zwischen der ersten Formplatte und der Andrückplatte
liegt Damit können die einen kleineren Durchmesser aufweisenden Noppen und die einen größeren Durchmesser
aufweisenden Scheiben in einem Arbeitsgang einstückig in die Kunststoffolie eingeformt werden.
Am Beispiel der in der Zeichnung gezeigten Ausführungsform wird die Erfindung nun weiter
beschrieben. In der Zeichnung ist:
F i g. 1 die Draufsicht auf eine Montageplatte mit •-ι) benachbarten teilweise dargestellten weiteren Montageplatten,
Fig.2 ein Schnitt entlang der Schnittlinie H-II in
Fig. 1,
Fig.3 eine teilweise perspektivische Darstellung Vy einer Ecke einer Montageplatte mit einem eingelegten
Helzuhgsschlauch und mit der Andeutung einer
Verbindung mit einer benachbarten Montageplatte,
F i g. 4 in vereinfachter schematischer Darstellung die
Draufsicht auf einen Raum mit erfindungsgemäßen on Montageplatten und eingelegten Kunststoff-Heizungsschläuchen,
Fig.5 eine auseinandergezogene perspektivische
Darstellung der einzelnen Platten der Vorrichtung zum Tiefziehen der Grundplatte,
μ F i g. 6 ein Teilschnitt durch diese Platten in der Ebene
der Schnittlinie VI-VI in F i g. 5 und
F i g. 7 ein TeilschniM. durch diese Platten in der Ebene
der Schnittlinie VII-VII in F i g. 5.
Fig. 1 zeigt eine Grundplatte 12 mit den auf dieser
aufstehenden einzelnen Noppen 14. Zusätzlich gibt es die in Vierergruppen angeordneten Noppen 16. Die
einzelnen Noppen 14 stehen auf Scheiben 18 auf. Die in Vierergruppen angeordneten Noppen 16 stehen auf
Scheiben 20 auf. Die Noppen 14 und 16 wie auch die Scheiben 18 und 20 liegen entlang von gedachten
Geraden, die ihrerseits parallel zu den Kanten 22 der Grundplatte 12 verlaufen. Entlang dieser Kanten 22
liegen je halbe Scheiben 20 mit je zwei Noppen 16. Beim Nebeneinanderlegen von Grundplatten 12 stoßen zwei
halbe Scheiben aufeinander. F i g. 1 zeigt dieses Bild. Ein Schlauchstück 24 kann zwischen die beiden Noppenpaare
dieser beiden halben Scheiben eingeschoben werden. Sofern der lichte Abstand zwischen den Noppen etwas
unter dem Durchmesser des Heizungsschlauches gehalten wird, ergibt sich eine gewisse Klemmwirkung. Dann
werden die Schlauchstücke 24 mit etwas Druck eingeschoben. Die dadurch entstehende Klemmverbindung
ist ausreichend fest, um die bei dem Verlegen auftretenden verhältnismäßig geringen Verschiebekräften
aufzunehmen. Hierzu zeigt Fig.3, wie zwei benachbarte Grundplatten 12 in Richtung des horizontal
verlaufenden Pfeiles aufeinander zu geschoben werden. Anschließend wird ein Schlauchstück 24 in
Richtung des weiter eingezeichneten senkrechten Pfeiles zwischen die beiden Noppenpaare geschoben
und geklemmt.
F i g. 2 zeigt die Form der Grundplatte 12. Man sieht, daß die Scheiben und Noppen einstückig in sie
eingeformt sind. Diese werden, wie an einer Stelle angedeutet, mit einer erhärtbaren Masse 30 ausgefüllt.
Dadurch stellt sich mit einfachen Mitteln eine hohe Festigkeit in Vertikalrichtung ein.
F i g. 4 zeigt angedeutet die beiden aneinanderstoßenden Wände eines Raumes 32 mit einer Fensterausnehmung
34. Der Boden dieses Raumes ist mit Montageplatten belegt. Auf diesen verlaufen hin- und
hergehend die Stränge von Kunststoff-Heizungsschläuchen 26. Diese werden, wie für eine Montageplatte
angedeutet ist, durch die verschiedenen Noppen gehalten. An der einen hohen Wärmeabfluß aufweisenden
Fensterausnehmung 34 liegen die Stränge enger als in der Mitte des Raumes. Auch auf diesen engeren
Abständen werden die Stränge der Kunststoffheizungsschläuche 26 durch die verschiedenen Noppen gehalten.
In der oberen linken Ecke des Raumes ist angedeutet, wie die Montageplatten mit Blechplatten abgedeckt
sind.
Unter Bezug auf die Fig.5, 6 und 7 wird nun die
Herstellung der Montageplatte in einem Arbeitsgang im Tiefziehverfahren aus einer Kunststoffolie 28 erläutert.
Hierzu dient eine mehrere Formplatten aufweisende Form. Diese Form enthält eine Bodenplatte 36 mit
Sauglöchern 38, eine erste Formplatte 40 mit Formöffnungen 42, eine zweite Formplatte 44 mit Formöffnungen
46 und eine Andrückplatte 48. Die in der zuunterst liegenden Bodenplatte 36 vorgesehenen Sauglöcher 38
entsprechen in ihrer Zahl und ihrer Anordnung sämtlichen Noppen 12 bzw. 16. Entsprechendes gilt für
die in der ersten Formplatte 40 vorgesehenen Formöffnungen 42. Der Durchmesser dieser Formöffnungen
42 enispricni jeuuCii eXäfci uciTi AüuSiiuürCnmesser
der einzelnen Noppen 14 bzw. 16. Über dieser ersten Formplatte 40 befindet sich die zweite Formplatte
44 mit Formöffnungen 46. Diese Formöffnungen 46 haben zwei verschiedene Durchmesser. Der kleinere
Durchmesser entspricht dem der Scheiben 18, die einen einzelnen Noppen 14 umschließen. Der größere
Durchmesser entspricht dem der Scheiben 20, die Gruppen von Noppen 16 umschließen. Fig.5 zeigt
weiter noch die zu verformende Kunststoffolie 28 und die Andrückplatte 48.
Zum Tiefziehen werden die einzelnen Platten in der in den F i g. 6 und 7 angedeuteten Weise aufeinandergelegt.
Die Kunststoffolie 28 wird zweckmäßig vorgewärmt. Bei Anlegen eines Unterdruckes an die
Sauglöcher 38 wird die Kunststoffolie 28 in die den größeren Durchmesser aufweisenden Formöffnungen
46 und die den kleineren Durchmesser aufweisenden Formöffnungen 42 hineingezogen. Dabei entsteht in
einem einzigen Arbeitsgang eine Grundplatte mit den Scheiben 18 bzw. 20 und den Noppen 14 bzw. 16. Nach
dem Tiefziehen werden die noch hohlen Noppen und Scheiben in der in Fi g. 2 angedeuteten Weise mit einer
härtbaren Masse 30 ausgefüllt.
Claims (10)
1. Fußboden-Montageplatte aus einer Grundplatte und auf dieser aufstehenden zylinderförmigen ■»
Noppen zur Auflage von begehbaren Bodenplatten und zur Halterung von zwischengelegten Heizungsschläuchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Noppen (16, 14) in Gruppen und einzeln angeordnet sind und die in Gruppen und die einzeln
angeordneten Noppen (16,14) auf Scheiben (20,18)
größeren Durchmessers aufstehen,
2. Platte nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche Noppen (14, 16) entlang von parallel zu den Kanten (22) der Grundplatte (12) π
verlaufenden Geraden gleiche Abstände voneinander aufweisen.
3. Platte nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet daß parallel zu einer Kante (22) der Grundplatte (12) gedachte Geraden verlaufen und
die Gruppen von Noppen (16) entlang der ungeradzahliggft und die einzelnen Noppen (14)
entlang der geradzahligen Geraden angeordnet sind.
4. Platte nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet daß die die Gruppen von Noppen -'">
(16) umschließenden Scheiben (20) solche Durchmesser aufweisen, daß ihre Umfange an den Stellen
engster Annäherung gleichen Abstand voneinander aufweisen.
5. Platte nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet daß der lichte Abstand zwischen
den Noppen (14,16) gleich dem Durchmesser eines Heizungsschlauches (26) ist
6. Platte nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet daß eine Gruppe von Noppen (16) r>
vier Noppen aufweist
7. Platte nach Anspruch 1 Us 6, dadurch
gekennzeichnet daß entlang der Kanten (22) der Grundplatte (12) halbe Gruppen von Noppen (16)
angeordnet sind und je die Hälfte einer zugehörigen 4» Scheibe (20) mit ihrem Durchmesser auf der Kante
(22) liegt
8. Platte nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (12) eine im
Tiefziehverfahren verformte Kunststoffolie (28) ist und die einstückig in sie eingeformten Scheiben (18,
20) und Noppen (14,16) mit einer härtbaren Masse (30) ausgefüllt sind.
9. Platte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die härtbare Masse (30) eine Kunststoffmas- w
se, eine Zementmasse oder ein Gemisch beider Massen ist
10. Vorrichtung zum Herstellen einer Platte nach den Ansprüchen 1 bis 9, mit einer Sauglöcher
aufweisenden Bodenplatte, einer auf dieser liegen- v,
den Formöffnungen aufweisenden ersten Formplatte und einer auf die zu verformende Kunststoffolie
aufzulegenden Andrückplatte, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite größere Formöffnungen
(46) aufweisende Formplatte (44) zwischen der w> ersten Formplatte (40) und der Andrückplatte (48)
liegt
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2644711A DE2644711C2 (de) | 1976-10-04 | 1976-10-04 | Fußboden-Montageplatte und Vorrichtung zum Herstellen der Platte |
DE2720361A DE2720361C3 (de) | 1976-10-04 | 1977-05-06 | Fußboden-Montageplatte und Form zu deren Herstellung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2644711A DE2644711C2 (de) | 1976-10-04 | 1976-10-04 | Fußboden-Montageplatte und Vorrichtung zum Herstellen der Platte |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2644711B1 DE2644711B1 (de) | 1977-12-22 |
DE2644711C2 true DE2644711C2 (de) | 1978-08-10 |
Family
ID=5989624
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2644711A Expired DE2644711C2 (de) | 1976-10-04 | 1976-10-04 | Fußboden-Montageplatte und Vorrichtung zum Herstellen der Platte |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE2644711C2 (de) |
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- 1976-10-04 DE DE2644711A patent/DE2644711C2/de not_active Expired
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