DE2530368B2 - Zündkerze - Google Patents
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- H01T—SPARK GAPS; OVERVOLTAGE ARRESTERS USING SPARK GAPS; SPARKING PLUGS; CORONA DEVICES; GENERATING IONS TO BE INTRODUCED INTO NON-ENCLOSED GASES
- H01T13/00—Sparking plugs
- H01T13/20—Sparking plugs characterised by features of the electrodes or insulation
- H01T13/39—Selection of materials for electrodes
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zündkerze für Brennkraftmaschinen mit Mittel- und Masseelektroden aus
unedlen Metallen, Metallegierungen oder Verbundwerkstoffen, bei welcher die Mittelelektrode oder
beide Elektroden mindestens im Bereich der einander zugekehrten Zndabschnitte mit einem Metall oder einer
Metallegierung beschichtet sind, welche ein über die Metalle gemitteltes Atomgewicht von mehr als 100
und einen Schmelzpunkt von oberhalb 1500° C aufweisen.
Die üblicherweise zum Zünden des Brennstoff/ Luftgemisches in Brennkraftmaschinen eingesetzten
Zündkerzen weisen Elektroden aus Unedelmetallen, z. B. Nickel oder Nickellegierungen, auf. Beim Betrieb
tritt an den Elektroden ein Abbrand auf, der durch die Funkenstrecke zwischen den Elektroden
verursacht wird und auf eine Elektrodenzerstäubung sowie eine Verdampfung des Elektrodenwerkstoffes
zurückzuführen ist. Dieser Abbrand der Elektroden vergrößert den Elektrodenabstand, was zu einer Veränderung
der Zündeigenschaften führt. Die günstigsten Werte für den Brennstoffverbrauch lassen sich
jedoch nur mit einer Elektrodeneinstellung erreichen, welche sich im Betrieb nicht oder nur unwesentlich
verändert.
Der Abbrand an den Elektroden ist dann besonders hoch, wenn der Elektrodenwerkstoff durch Reaktion
mit den Gasen im Verbrennungsraum zur Ausbildung von keramikartigen Deckschichten in Form von Metalioxiden
oder -carbiden neigt oder wenn durch Absorption von Verbindungen aus dem Verbrennungsraum
eine Versprödung der obersten Elektrodenschichten eintritt. Die passivierenden bzw. teilpassivierenden
Dielektrika- oder Halbleiterschichten werden von der Funkenstrecke weggerissen, und zwar
insbesondere auch deshalb, weil diese keramikartigen Schichten den durch häufigen Temperaturwechsel bedingten
Beanspruchungen in der Phasengrenze zum Metall nicht widerstehen. Diese Kombination von
chemischen und physikalischen Vorgängen führt zu besonders hohen Abbrandwerten für die Trägermetalle.
Man hat versucht, diese Probleme dadurch zu beseitigen,
daß man die Elektroden von Zündkerzen aus Platin oder Platin/Iridium herstellt. Zur Senkung des
Edelmetallbedarfs hat man Elektrodenspitzen aus diesen Metallen in dem Elektrodenträger schweiß-
bzw. löttechnisch verankert oder die Elektroden mit einem Blech aus Platin umhüllt. Durch die hohe thermische
Beanspruchung kann es aber zu einer Lockerung der Schweiß- oder Lötverbindungen und schließlich
zu einer Ablösung der Elektrodenspitzen kommen. Wegen der Korrosionserscheinungen zwischen
den Eiektrodenspitzen, dem Elektrodenwerkstoff und den Schweiß- oder Löthilfsmitteln wird ein
Mehrfaches der für die Abbrandreduzierung erforderlichen Edelmetallmenge für die Befestigung am
Elektrodenträger eingesetzt. Der hohe Edelmetallverbrauch für die Herstellung derartiger Zündkerzen
führt zu einer solchen Verteuerung, daß der Einsatz dieser Zündkerzen nur bei Hochleistungs- und Sondermotoren
möglich ist.
Letzteres gilt auch für mittels herkömmlicher naßgalvanischer Verfahren bei niedrigen Temperaturen
beschichtete Zündkerzenelektroden, wie sie in den US-PS 2470033 und 2391458 beschrieben sind. Die
Abbrandeigenschaften solcher Schichten sind auf Grund ihrer mangelhaften Haftung, ihres feinkristallinen,
meist lamellaren Gefüges und ihrer Neigung zu Sprödigkeit und Rißbildung derart, daß Schichtdikken
von wesentlich mehr als 100 μΐη, beispielsweise 635 μηι auf der Mittelelektrode und 254 um auf der
Masseelektrode (vgl. US-PS 2470033), als erforderlich angesehen werden. In der Praxis haben sich solche
Zündkerzen bislang nicht durchgesetzt.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, Zündkerzen zu schaffen, welche
möglichst niedrige Abbrandwerte aufweisen und dadurch über lange Betriebszeiten eine optimale
Brennstoffauswertung gewährleisten. Besonders wichtig ist, daß sich die erfindungsgemäßen Zündkerzen
wesentlich wirtschaftlicher herstellen lassen sollen als die bislang bekannten.
Gegenstand der Erfindung ist eine Zündkerze der eingangs angegebenen Gattung, welche dadurch gekennzeichnet
ist, daß der Zündabschnitt der Mittelelektrode mit einer mittels Elektrolyse aus einer Salzschmelze
oder mittels Abscheidung aus der Gasphase aufgebrachten, kristallin aufgewachsenen Metallschicht
in einer Dicke ds von 5 bis 100 μιη, vorzugsweise
15 bis 60 μηι, beschichtet ist.
Vollkommen unerwartet wurde gefunden, daß bereits dünnste Metallbeschichtungen auf den Zündabschnitten
der Zündkerzenelektroden ausreichen, um
den Abbrand weitestgehend zu unterbinden, wenn man die richtigen Metalle auswählt und in Form einer
test haftenden duktilen Schicht mit kolumnarem Kristallgefiige
aufbringt, wie sie sich insbesondere bei Hochtemperatur-Beschichtungsverfahren ausbilden.
Soweit der Elektrodenabbrand auf die Verdampfung des Elektrodenwerkstoffes zurückzuführen ist, hängt
er vom Dampfdruck und mittelbar von der Schmelztemperatur des Werkstoffes ab. Metalle und Metallegierungen
mit einem Schmelzpunkt oberhalb von 1500° C zeigen in dieser Beziehung hervorragende
Eigenschaften. Soweit die Elektrodenzerstäubung zum Abbrand einen Beitrag liefert, kann diese durch
Metalle bzw. Legierungen mit einem mittleren Atomgewicht oberhalb von 100 weitgehend unterdrückt
werden, da der Austausch kinetischer Energie zwischen den Ionen der Gasatmosphäre und den Atomen
der Metalloberfläche im Bereich der Zündabschnitte, insbesondere im Vergleich zu Nickel (Atomgewicht
58,7) sehr gering ist. Die für die Schichten verwendeten Metalle besitzen ferner ein hohes Wärmeleitvermögen
und helfen dadurch, eine Überhitzung an der Elektrodenspitze durch Wärmestau zu vermeiden.
Für den Erfolg der Erfindung ist es weiterhin wichtig, daß die Beschichtungsmetalle chemisch so inert
sind, daß sie mit den im Verbrennungsraum vorhandenen Verbindungen chemisch im wesentlichen nicht
unter Oxid- bzw. Carbidbildung reagieren. Ferner dürfen sie die im Verbrennungsraum auftretenden
Gase praktisch nicht absorbieren, da anderenfalls eine
Vcrsprödung der Oberflächenschichten eintritt.
Schließlich kann der Elektrodenwerkstoff als katalytisch
wirkender Festkörperkontakt den Zündvorgang und die Einleitung der Verbrennung begünstigen,
sei es durch katalytische Crackung der Brennstoffkohlenwasserstoffe oder durch deren Oxidation.
Insbesondere von den Metallen der Platingruppe ist bekannt, daß sie vorzügliche Crack- und Oxidationskatalysatoren sind; das gleiche gilt auch für Rhenium.
Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, daß das Beschichtungsmetall die folgenden Eigenschaften
in sich vereinigen sollte:
a) einen Schmelzpunkt von oberhalb 1500° C
b) ein hohes Wärmeleitvermögen
c) ein mittleres Atomgewicht oberhalb 100
d) eine möglichst geringe Reaktionsfähigkeit gegenüber den Bestandteilen des Brennstoff/Luftgemisches
sowie den Verbrennungsgasen
e) eine möglichst geringe Neigung zur Versprödung durch Absorption von Verbindungen aus dem
Verbrennungsraum
f) eine katalytische Aktivität für die Crackung und/oder Oxidation von kohlenwasserstoffen.
Geeignete Metalle sind in erster Linie die Elemente der Platingruppe, also Platin, Palladium, Ruthenium,
Rhodium, Iridium und Osmium sowie ferner Rhenium. Ebenfalls in Betracht kommen deren Legierungen
untereinander oder mit anderen Metallen. Bei den Legierungen wird die Einbuße an thermischem Leitvermögen
im Vergleich zum reinen Metall durch den Vorteil kompensiert, daß man den Schmelzpunkt und
damit mittelbar auch den Dampfdruck genau einstellen kann. Die außerordentlich hohen Preise von Iridium
und Osmium gegenüber Platin lassen sich beispielsweise entweder durch die Anwendung niedrigerer
Schichtdicken oder durch Verwendung von Osmirid, einer metallgenetischen, schwer in seine
Einzelmetalle zu trennenden und deshalb kostengünstigen Osmium/Iridiumlegierung kompensieren.
Die Elektroden selbst bestehen günstigerweise aus einem unedlen Trägermaterial mit möglichst gutem
Wärmeleitvermögen. Geeignet sind beispielsweise ■ Nickelelektroden oder Elektroden aus einem Nikkelmantel
mit einem Kern aus Kupfer oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Da normalerweise der
Abbrand ander Mittelelektrode wesentlich größer ist, ist es besonders wichtig, deren Zündabschnitt erfindungsgemäß
mit einer Edelmetallbeschichtung zu versehen. Selbstverständlich kann jedoch auch die
Masseelektrode entsprechend beschichtet werden, doch unterliegt sie als Elektronenempfänger praktisch
keinem Beschüß durch die wesentlich schwereren po-
1"» sitiven Ionen aus der Gasatmosphäre und weist außerdem
konstruktiv günstigere Voraussetzungen für die Wärmeableitung auf, so daß ihre thermische Belastung
geringer ist als die der gegenüber Masse auf negatives Potential hochgespannten und von einem Isolator
umgebenen Mittelelektrode. Primär begrenzt insbesondere der Abbrand der Mittelelektrode die
Lebensdauer einer Zündkerze, so daß hier eine Problemlösung für die Senkung des Abbrandes vordringlich
angreifen muß.
-"> Die Metallschicht im Bereich des Zündabschnittes
der Elektrode soll so gestaltet sein, daß die dem Zutritt der Verbrennungsgase offenliegende Phasengrenze
zwischen Metallschicht und Trägerkörper möglichst weit entfernt von den Bereichen der Funkenstrek-
«> ken-Fußpunkte mit ihrer höchsten thermischen Belastung
liegt.
Zu einer sparenden Verwendung des Schichtmetalls und zu dessen Verankerung auf dem Elektrodenträger
ohne Schweiß- und Löthilfsmittel findet
r> eine Beschichtungstechnik Anwendung, die es gestattet,
auch komplizierte Elektrodenspitzenformen mit einer glatten und sehr fest haftenden, kristallinen, aber
nicht dendritischen Schicht in der gewünschten niedrigen Schichtdicke von etwa 5 bis 100 μιη, vorzugsweise
·"> 15 bis 60 μηι, zu beschichten. Dabei handelt es sich
um kristallin durch Abscheidung aus der Gasphase oder durch Elektrolyse aus einer Salzschmelze bei hoher
Temperatur aufgewachsene Schichten. Insbesondere ermöglichen es derartige Beschichtungsverfah-
■)5 ren, die Elektrodenspitze mit einer kappenförmigen
Edelmetallschicht zu überziehen, worauf nachfolgend noch näher eingegangen wird.
Die Abscheidung aus der Gasphase kann entweder durch Aufdampfen der Edelmetalle oder durch ther-
)0 mische Zersetzung bzw. Reduktion geeigneter flüchtiger
Edelmetallverbindungen, d. h. chemische Dampfphasenreaktion (sog. CVD-Verfahren) erfolgen.
Die Beschichtung wird jedoch vorzugsweise mittels Schmelzflußelektrolyseverfahren durchgeführt,
>5 wie sie z.B. in den US-PS 2093406, 2929766, 3309292 und 3547789 beschrieben sind. Besonders
günstig ist der ältere, nicht vorveröffentlichte Vorschlag in der DE-AS 2417424 für ein Verfahren, bei
welchem für die Schmelzflußelektrolyse Lösungen der
w) Salze von Edelmetallen in Alkalicyanamid und/oder
-rhodanid- und/oder -cyanid- und/oder -halogenidschmelzen Verwendung finden, welche gegebenenfalls
noch Alkalicarbonat und/oder -cyanat enthalten können, wobei der Schmelze zur Auflösung der Me-
b5 talle Stoffe zugesetzt werden, aus welchen sich unter
den Reaktionsbedingungen CN- oder CNO-Radikale bilden.
Die Anwendung der Schmelzflußelektrolyse für die
Beschichtung von Zündkerzenelektroden bringt eine Reihe von wesentlichen Vorteilen:
a) Es lassen sich sehr reine Metallschichten ohne Einbau nichtmetallischer Zusätze abscheiden,
b) durch die verhältnismäßig hohe Arbeitstemperatur der Verfahren lassen sich auf den Elektroden
außerordentlich fest haftende Schichten der jeweils interessierenden Metalle erzeugen,
c) durch eine Erhöhung der Arbeitstemperatur auf eine Temperatur, bei welcher das Schichtmetall
in den Träger eindiffundiert, läßt sich die Verankerung der Schicht noch zusätzlich steigern. Andererseits
ist es auch möglich, diese Eindiffusion durch anschließendes Tempern nach der Beschichtung
zu erreichen,
d) nach dem Verfahren der DE-AS 2417 424 lassen
sich praktisch sämtliche Metalle in einem weiten Arbeitstemperaturbereich in jeder gewünschten
Schichtdicke in Form geeigneter kristalliner Schichten abscheiden.
Durch Anwendung dieser Beschichtungsverfahren ergibt sich bei minimalem Edelmetallverbrauch die
Möglichkeit einer rationellen Fertigung von hohen Stückzahlen, die allen Anforderungen hinsichtlich
Schichtdicke, Haftung der Schicht auf dem metallisehen
Träger, Reinheit der abgeschiedenen Metallschichten, Flexibilität des Beschichtungsvorganges bei
Anwendung kompliziert geformter Elektrodenspitzen, hoher Auftragsrate sowie Verwendbarkeit einer
breiten Palette von verschiedenen Beschichtungsmetallen oder deren Legierungen gerecht wird. Gegebenenfalls
kann nach der Beschichtung noch eine Glättung durch mechanische Nachbearbeitung erfolgen,
z. B. durch Hämmern, Schleifen, Polieren od. dgl.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Beschichtung der Mittelelektrode hütchen-
oder kappenförmig ausgebildet, so daß sie sich nicht nur über die gesamte Stirnfläche, sondern auch noch
über diese hinaus auf die Mantelfläche der Elektrode erstreckt. Dazu ist der Durchmesser des Schaftes der
zylindrischen Mittelelektrode um 2 Uf1 bis 10 ds
(dg = Dicke der Beschichtung) größer als der Durchmesser
der Stirnfläche, und die kegelstumpfförmige Mantelfläche ist in einer Höhe von 0,5 ds bis 10 ds
mit Metall beschichtet. Diese Form der Metallschicht stellt im Vergleich zu massiven Elektrodenspitzen aus
Platin oder Platin/Iridiumdraht oder -band eine hervorragende Wärmeableitung selbst bei Verwendung
von Legierungen an Stelle der reinen Edelmetalle sicher. Dies beruht vor allem auf der Verfügbarkeit eines
großen Wärmeableitungsquerschnittes zwischen der Metallschicht und dem Träger.
Die Aufbringung einer hütchen- oder kappenförmigen Metallbeschichtung auf die Mittelelektrode gestaltet
sich deshalb besonders günstig, weil der Zündabschnitt der Mittelelektrode kegelstumpfförmig
ausgebildet ist, während der Schaft wie üblich zylindrisch geformt sein kann. Vorzugsweise wird die Kegelstumpfspitze
über einen Teil ihrer Höhe von der verjüngten Stirnseite her mit einer Kappe aus Platin,
einem anderen Platinmetall, Rhenium oder einer Legierung dieser Metalle beschichtet Hierbei wird die
Kappe in einer Tiefe auch auf der Kegelstumpfman
telfläche aufgebracht, die von der Stirnfläche ab gerechnet mindestens einer halben Schichtdicke der auf
die Stirnfläche aufgebrachten Schicht, jedoch normalerweise dem 1- bis lOfachen dieser Schichtdicke entspricht.
Hierdurch ist gewährleistet, daß die offenliegende Phasengrenze zwischen Schicht und Trägermetall
weit genug von dem Bereich höchster thermischer Belastung entfernt ist. Die Geometrie der Kegelstumpfspitze ist günstigerweise hinsichtlich ihrer Verjüngung
und Höhe so gestaltet, daß nach Aufbringen der Schichtmetallkappe der zylindrische Querschnitt
des Elektrodenschaftes an keiner Stelle überschritten wird. Dies erleichtert die Abdeckung der Elektrode
bei der partiellen Beschichtung zur Erzeugung der Kappe und darüber hinaus die Entnahme der Mittelelektroden
aus dem während der Beschichtung verwendeten Haltewerkzeug.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung sollen die Zeichnungen dienen, welche zwei Ausführungsformen
von Mittelelektroden für die erfindungsgemäßen Zündkerzen zeigen, wobei der untere Teil der Mittelelektroden
jeweils weggelassen ist.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Mittelelektroden weisen einen zylindrischen Schaft 1 vom Durchmesser
D1 auf, während der aus dem Isolator der Zündkerze herausragende Zündabschnitt 2 auf den
Durchmesser D2 verjüngt ist. Die Spitze 3 der Elektrode
läuft kegelstumpfförmig aus, so daß sich der Elektrodendurchmesser an der Kegelstumpfstirnfläche
5 auf einen Durchmesser D3= D2- a ■ ds verjüngt.
Der Faktor a, der das Schichtdickenvielfache angibt, um das sich D2 auf O3 mindestens verjüngt,
kann Werte zwischen 2 und 10 annehmen. Hierbei ist mit D3^D2-Id1 die beschichtungstechnische
Untergrenze für die Verjüngung festgelegt, bei der nach der Beschichtung D3^D2 ist. Zur Ausbildung
der Kappe auf der Elektrodenspitze muß άλ Werte
von 0,5 bis 10 ds annehmen können, wobei ds die
Schichtdicke auf der Stirnfläche 5 ist. Die Höhe der Kegelstumpfspitze richtet sich demgemäß nach der
Wahl der Werte ds und dv
Die Ausführungsformen der Fig. 1 und 2 unterscheiden sich voneinander dadurch, daß bei Fig. 1 die
Kappe 4 die Kegelstumpfmantelfläche 6 nur teilweise, bei Fig. 2 dagegen vollständig bedeckt.
Die erfindungsgemäßen Zündkerzen zeigen überraschend
auf Grund ihrer vorstehend näher erläuterten neuen Merkmale einen äußerst niedrigen Elektrodenabbrand
schon bei Schichtdicken im Bereich von 10 bis 50 um, so daß der Elektrodenabstand über eine
ungewöhnlich lange Motorlaufdauer praktisch konstant bleibt. Der äußerst niedrige Edelmetallverbrauch
ermöglicht eine wirtschaftliche Herstellung dieser Zündkerzen (gegenüber den bekannten Platinzündkerzen
mit Elektroden mit Platin- oder Platinmetallspitze oder mit naßelektrolytischer Beschichtung
sinkt der Schichtmetallverbrauch auf V5 bis V100),
so daß die erfindungsgemäßen Zündkerzen nicht nur in Sondermotoren, sondern auch in gängigen Verbrennungsmotoren
eingesetzt werden können, wo sie auf Grund der Konstanz des Elektrodenabstandes und
ihrer katalytischen Eigenschaften eine Optimierung der Brennstorfverbrauchswerte ermöglichen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Zündkerze für Brennkraftmaschinen mit Mittel- und Massenelektroden ans unedlen Metal- "'
len, Metallegierungen oder Verbundwerkstoffen, bei welcher die Mittelelektrode oder beide Elektroden
mindestens im Bereich der einander zugekehrten Zündabschnitte mit einem Metall oder einer
Metallegierung beschichtet sind, welche ein '" über die Metalle gemitteltes Atomgewicht von
mehr als 100 und einen Schmelzpunkt von oberhalb 1500° C aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zündabschnitt der Mittelelektrode mit einer mittels Elektrolyse aus einer Salz- ' "·
schmelze oder mittels Abscheidung aus der Gasphase aufgebrachten, kristallin aufgewachsenen
Metallschicht (4) in einer Dicke ds vonn 5 bis 100 um, vorzugsweise 15 bis 60 urn, beschichtet
ist. -'°
2. Zündkerze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (D2) des
Schaftes (2) der zylindrischen Mittelelektrode um 2 ds bis 10 ds größer ist als der Durchmesser (D3)
der Stirnfläche (5) und daß die gesamte Stirnfläche -''
(5) sowie die kegelstumpfförmige Mantelfläche
(6) in einer Höhe ((I1) von 0,5 ds bis 10 d, mit
Metall beschichtet sind.
3. Zündkerze nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht !»
mit der Elektrode über eine durch Diffusion hervorgerufene Legierungsschicht verbunden ist.
4. Zündkerze nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der
Metallschicht durch mechanische Nachbearbei- i> tung geglättet ist.
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DE2530368A1 DE2530368A1 (de) | 1977-01-20 |
DE2530368B2 true DE2530368B2 (de) | 1979-07-19 |
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ID=5950934
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DE19752530368 Ceased DE2530368B2 (de) | 1975-07-08 | 1975-07-08 | Zündkerze |
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8235 | Patent refused |