DE2527678C2 - Verfahren zur Herstellung von Koks für metallurgische Zwecke - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Koks für metallurgische ZweckeInfo
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- C—CHEMISTRY; METALLURGY
- C10—PETROLEUM, GAS OR COKE INDUSTRIES; TECHNICAL GASES CONTAINING CARBON MONOXIDE; FUELS; LUBRICANTS; PEAT
- C10B—DESTRUCTIVE DISTILLATION OF CARBONACEOUS MATERIALS FOR PRODUCTION OF GAS, COKE, TAR, OR SIMILAR MATERIALS
- C10B57/00—Other carbonising or coking processes; Features of destructive distillation processes in general
- C10B57/04—Other carbonising or coking processes; Features of destructive distillation processes in general using charges of special composition
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Koks gemäß der im Oberbegriff des .r>
Patentanspruchs 1 bezeichneten Art.
Bei einem nach der DE-PS 11 77 603 bekannten derartigen Verfahren sollte das Agglomerat ganz oder
zum größten Teil aus einem Gemisch aus nach herkömmlichem Verfahren nicht verkokbaren Kohle- w
qualitäten bestehen. Diese nicht verkokbaren Kohlequalitäten sollten in Form von Briketts der Feinkohle
zugesetzt werden. Als Feinkohle wurde dabei eine Kokskohle mit 18 bis 25% flüchtigen Bestandteilen
vorgesehen. Als geeignete Brikettkohlen sollten An- ö thrazit und Magerkohlen mit bis zu 14% flüchtigen
Bestandteilen oder gasreiche Kohlen, vorzugsweise Flammkohlen, mit mehr als 14% flüchtigen Bestandteilen
und schwach backende Eßkohlen mit 14 bis 18% flüchtigen Bestandteilen Verwendung finden. Indes m)
gelten Gasflammkohlen mit hohen Gehalten an flüchtigen Bestandteilen als Grundlage für metallurgischen
Koks wenig geeignet. Wie sich aus der Veröffentlichung in »Glückauf-Forschungshefte«, 27
(1966) Heft 4, Seiten 181 bis 182 ergibt, lassen sich bei h-,
zunehmenden Gehalten an flüchtigen Bestandteilen ausreichende Koksfestigkeilen nur dann erzielen, wenn
optimale Kokskohlenkörnungen bestehen, während bei nur näherungsweise optimaler Kokskohlenkörnung die
Koksfestigkeit sehr stark abfällt.
Hinzu kommt noch, daß bei den genannten, hohen Koksfestigkeiten eine homogene Verteilung der Eigenschaftswerte
bei den einzelnen Komponenten in der Mischung vorliegen muß. Dieser Bedingung kann
jedenfalls dann nicht entsprochen werden, wenn Briketts mit einzusetzen sind. Auch ist bei zunehmenden
Gehalten an flüchtigen Bestandteilen eine befriedigende Festigkeit nur dann zu erreichen, wenn sehr enge
Bereiche bezüglich des Koksbildungsvermögens eingehalten werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabenstellung zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Koks für metallurgische
Zwecke gemäß der einleitend bezeichneten Art dahingehend weiterzuentwickeln, daß als Kokskohle
auch Qualitäten verwendet werden können, die sonst für metallurgischen Koks als ungeeignet angesehen werden.
Diese Aufgabenstellung wird durch den Vorschlag gemäß dem Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 1
gelöst, für welchen die Vorschläge der Unteransprüche 2 bis 7 vorteilhafte Weiterentwicklungen versehen.
Neben den für die Erfindung maßgeblichen Bereichen der Tiegel-Blähungszahl zwischen 0 und 5 und des
Gehalts an flüchtigen Bestandteilen zwischen 28% und 42% läßt sich das Ergebnis des erfindungsgemäßen
Vorschlages noch dadurch verbessern, daß die das Agglomerat bildenden Kohlen ein Vitrinit-Reflexionsvermögen
von weniger als 1,2% besitzen. Hiermit wird eine obere Grenze unabhängig von den Gehalten an
flüchtigen Bestandteilen vorgegeben, deren Einhaltung deshalb zweckmäßig ist, weil das genannte Reflexionsvermögen
des Vitrinits bezüglich der Struktur der Kohle eine präzisere Aussage als ihr Gehalt an
flüchtigen Bestandteilen beinhaltet. Die grundsätzliche Beziehung zwischen dem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen
und dem Vitrinit-Reflexionsvermögen ist nach »Glückauf-Forschungshefte«, 30 (1969), Heft 1, Seiten
25 bis 37, bekannt. Hierbei handelt es sich um durch Regression ermittelte Beziehungen, bei welchen beträchtliche
Streuungswerte bestehen.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung läßt sich
das Agglomerat aus einem Gemisch verkokbarer und backender Feinkohle herstellen, wobei eine Verdichtung,
insbesondere in Form einer Pelettisierung oder einer Strangpressung, zu Eiern, Ballen, Briketts oder
dergleichen erfolgt.
Bezüglich der Größe der Agglomerate hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn diese ein Gewicht zwischen
10 und 40 Gramm je Stück aufweisen.
Eine weitere betriebliche Abwandlung der Erfindung sieht für die zur Herstellung des Agglomerate benutzte
Feinkohle eine Korngröße von weniger als 2 mm vor, die durch Zerkleinern der vorher getrockneten Kohle
erzielt wird.
Die Trocknungs-, Zerkleinerungs- und Verformungsbehandlungen erfolgen mit Hilfe allgemein bekannter
und zu diesem Zweck üblicher Einrichtungen.
Erfindungsgemäß lassen sich Binder der zur Herstellung des Agglomerats dienenden Kohle hinzusetzen,
insbesondere in solchen Fällen, wo das Gemisch aus nicht backender Kohle besieht.
Als zweckmäßiges Bindemittel empfiehlt sich Teer oder ein saturierter Rückstand aus der Teerzentrifugierbehandlung.
Im letzteren Falle ergibt sich der weitere Vorteil der Nutzbarmachung eines Rückstandes, dessen
Vernichtung oder Beseitigung andernfalls Schwierigkei-
1. Verwendbarkeit von nichtverkokbarer Kohle in großer Menge (bis 70%) zum Herstellen von für
metallurgische Zwecke geeignetem Koks, während andernfalls der Einsatz 100% verkokbarer Kohle
erforderlich wäre.
2. Verwendbarkeit herkömmlicher Koksproduktionseinrichtungen.
3. Erhöhtes Ausbringen des Koksofens, da durch das Einbringen von Ballen oder Briketts in das Gemisch
die Chargendichte erhöht wird, die sich beispielsweise zwischen 0,8 und 0,95 bewegt Außcdem ist
die Kohle in den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Ballen trocken, während
nach den herkömmlichen Verfahren die feinkörnige Kohle eine gewisse Feuchtheit aufweist Diese
beiden besonderen Merkmale erklären das nach dem erfindiingsgemäßen Verfahren höhere Ausbringen.
4. Es wird nicht nur ein für metallurgische Zweck geeigneter Koks produziert, sondern auch ein Gas
mit einem hohen Heizwert in der Größenordnung von 4500 Kcal/m3, das sich gut verwenden iäßt.
ten bereitet
Das in einem nicht einschränkenden Sinne zu betrachtende Beispiel soll die Zielsetzung der vorliegenden
Erfindung einfacher und besser verständlich machen.
Hergestellt wird Koks für metallurgische Zwecke aus 60% unverkokbarer Kohle für die Bildung von Kernen
oder Ballen und 40% verkokbarer Kohle zur Bildung einer diese Kerne oder Ballen umhüllenden Schicht.
Die verwendete nichtverkokbare Kohle enthält 34% flüchtige Bestandteile und hat eine Tiegel-Blähungszahl
von 3. Die unter Verwendung von 8% Teer als Binder hergestellten Ballen aus dieser Kohle wiegen 20
Gramm. Der erfindungsgemäß hergestellte Koks für metallurgische Zwecke hat eine Gütezahl MA40 von 78
und eine Gütezahl MIO von 7—8.
Außerdem läßt sich durch direkte Entgasung dieses Gemischs in der Koksofenzelle, d. h. ohne vorherige
Herstellung von Ballen usw, kein für metallurgische Zwecke geeigneter Koks produzieren.
Dies durch das vorstehend beschriebene Verfahren gebotenen Vorteile sind wie folgt:
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung von Koks für metallurgische Zwecke durch Agglomeration feinkörniger
Kohle zu Produkten, deren Abmessungen kleiner sind als die des Endproduktes, vermischen
dieses Rohagglomerates mit verkokbarer Kohle, wobei das Agglomerat ganz oder zum größten Teil
aus einem Gemisch aus nach herkömmlichen Verfahren nicht verkokbaren Kohlequalitäten besteht,
dadurch gekennzeichnet, daß die das Agglomerat bildenden Kohlequalitäten eine Tiegel-Blähungszahl zwischen 0 und 5 sowie einen
Gehalt an flüchtigen Bestandteilen zwischen 28% und 42% aufweisen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die das Agglomerat bildenden Kohlen ein Vitrinit-Reflexionsvermögen von weniger als 1,2
besitzt
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die das Agglomerat
bildenden Stoffe zum Teil aus verkokbarer und backender Feinkohle bestehen.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Agglomerat durch Verdichtung,
wie Pelletisierung oder Strangpressung, in Form von Eiern, Ballen, Briketts oder dergleichen
hergestellt wird.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewicht der agglomerierten
Erzeugnisse zwischen 10 und 40 Gramm beträgt.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Herstellung des
Agglomerates verwendete Kohle eine Korngröße von weniger als 2 mm aufweist.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in die Feinkohle zur Herstellung
des Agglomerates Binder zugesetzt werden.
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GB1507476A (en) | 1978-04-12 |
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