DE2519998A1 - Transportable heizvorrichtung - Google Patents
Transportable heizvorrichtungInfo
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- F24B1/1806—Mounting of closed stoves in a fireplace
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Description
richtung dann, wenn sie nicht benötigt wird, leicht entfernen
und zu einem Aufbewahrungsplatz fahren läßt. Bei dieser Heizvorrichtung sind Maßnahmen getroffen, um zu "bewirken, daß
Luft aus dem zu "beheizenden Raum um den Feuerungskasten herum zirkuliert, jedoch nicht in den Schornstein gelangt. Die so
erwärmte Luft wird dann erneut dem betreffenden Raum zu Heizzwecken zugeführt. Wegen der bei der Heizvorrichtung vorhandenen
geometrischen Verhältnisse wird die Zirkulation von Luft unter dem Feuerungskasten hindurch und um ihn herum erheblieh
verstärkt, so daß sich in einem maximalen Ausmaß freie Konvektionsluftströmungen
ausbilden können. Zwar sind in den US-Patentschriften 1 336 700 und 1 546 503 Brennstellenumschließungen
beschrieben, bei denen die eigentlichen Feuerungen mit seitlichen und oberen Belüftungsöffnungen versehen sind, doch
ist aus keiner dieser US-Patentschriften das sehr wichtige Merkmal entnehmbar, das darin besteht, daß Belüftungsöffnungen
unterhalb eines Feuerungskastens vorhanden sind, damit die kalte Luft, die normalerweise am Boden eines Raumes oder in
seiner Nähe anzutreffen ist, veranlaßt wird, entlang der Unterseite
der Feuerungskastenumschließung einzuströmen und hierdurch die freie Konvektion von Luft zu fördern. Diese freie
Luftkonvektion richtet sich auch nach dem Abstand des Feuerungskastens
der Heizeinrichtung von den Wänden des Kamins sowie nach den geometrischen Verhältnissen. In keiner der beiden
zuletzt genannten US-Patentschriften ist eine Vorrichtung geoffenbart, die in eine Kaminumschließung einführbar ist,
und die eine solche Form hat, daß sie sich im richtigen Abstand von der Kaminumschließung anordnen läßt, um eine freie
Konvektion von Luft zu ermöglichen bzw. zu fördern.
Ferner ermöglicht es eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Gestalt einer konstruktiv selbständigen Umschließung,
die fahrbare Heizeinrichtung auch in Wohnungen zu benutzen, in denen kein Kamin vorhanden ist. Bei dieser Ausführungsform
der Erfindung paßt die fahrbare Heizeinrichtung zu einer konstruktiv selbständigen Umschließung, die man in
einer Wohnung an einer beliebigen Stelle anordnen kann, in deren Nähe sich ein Schornstein befindet. Hierbei stellt ein
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Int. Cl.2:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
F 24 B 1-18
Aktenzeichen: P 25 19 998.8
Anmeldetag: 5. 5.75
Offenlegungstag: 20.11.75
Unionspriorität:
8. 5.74 USA 468024
9.12.74 USA 530981
Bezeichnung: Transportable Heizvorrichtung
Anmelder: Henriques, Joseph, Brookfield, Conn. (V.St.A.)
Vertreter:
Erfinder: Pfenning, J., Dipl.-Ing.; Maas, I, Dipl.-Chem. Dr.; Seiler, H., Dipl.-lng.;
Meinig, K.-H., Dipl.-Phys.; Lemke, J.-M., Dipl.-lng.;
Spott, G., Dipl.-Chem. Dr.rer. nat.; Pat.-Anwälte, 1000 Berlin, 8000 München u. 8900 Augsburg
gleich Anmelder
© TI.75 509 847/394
2-174B-D
PFENNIhJQ - MAAS - SElLEFI
fviEINIG - ί {FfvlKfc· - C- ΎΓΤ
JOSEPH HEHRIQUES Brookfield, Gonneotiout, Y,St.A.
Die Erfindung bezieht sich auf eine transportable bzw. fahrbare Heizvorrichtung für schon vorhandene Kamine und betrifft
insbesondere einen nach außen abgeschlossenen, zum Verfeuern von Holz geeigneten Feuerungskasten, der sich leicht
in die Öffnung eines schon vorhandenen Kamins einbauen läßt. Diese Heizvorrichtung, deren Benutzung zu einer erheblichen
Steigerung des Heizwirkungsgrades eines Kamins der üblichen Art führt, weist eine Regelklappenanordnung auf, die geeignet
ist, mit der schon vorhandenen Regelklappen- und Rauchkanalanordnung eines schon vorhandenen Kamins zusammenzuarbeiten.
Die in neuerer Zeit aufgetretenen Verknappungen bezüglich der Brennstoffe zum Beheizen von Wohnungen haben zu der
Notwendigkeit geführt, nicht nur sparsam mit den natürlichen Rohstoffvorräten umzugehen, sondern auch die vorhandenen Vorräte
an Brennstoffen besser auszunutzen und neue Energiequellen
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einen dreieckigen Querschnitt aufweisender Rauchkanal der
selbständigen Umschließung eine Verbindung mit dem benachbarten Schornstein her, damit die bei der Verbrennung entstehenden
Gase entweichen können. .Wegen der thermischen Isolierung der Umschließung sowie wegen der Art und Weise, in der die
Heizeinrichtung zu der Umschließung paßt, ist die Außenwandtemperatur der selbständigen Umschließung hinreichend niedrig,
so daß es zulässig ist, sie in einer Wohnung aufzustellen, ohne daß ein besonderes hitzebeständiges Mauerwerk vorhanden ist.
Wird der Rauchkanal in einer eine dekorative Wirkung entfaltenden Umschließung angeordnet, kann man Ventilationslöcher oder
einen doppelwandigen Kamin benutzen, um die erwärmte Luft aus der Umschließung abzuführen.
Weiterhin kann zu der Heizeinrichtung ein Radiator bzw. Wärmestrahler gehören, der in Verbindung mit der Warmwasserbereitungsanlage
einer Wohnung steht und geeignet ist, mit Hilfe des heißen Wassers eine Hilfsheizwirkung hervorzurufen,
wenn der Heizofen der Wohnung betriebsunfähig ist.
Genauer gesagt, ist durch die Erfindung eine konstruktiv selbständige, nach außen abgeschlossene Heizvorrichtung
geschaffen worden, zu der eine Umschließung gehört, die eine Feuerstelle umgibt, auf der Brennstoff verbrannt werden kann.
Die gesamte Vorrichtung ist auf Rädern oder Schwenkrollen fahrbar, die es ermöglichen, die Vorrichtung in die Öffnung eines
vorhandenen Kamins oder alternativ in eine Öffnung in einer gemauerten oder sonstigen selbständigen Umschließung einzuführen,
die eigens zum Gebrauch in Verbindung mit einer solchen Heizvorrichtung konstruiert ist. Wird die Heizvorrichtung
zusammen mit einer konstruktiv selbständigen Umschließung benutzt, kann man den Rauchkanal und andere Leitungen innerhalb
einer dekorativ wirkenden Umschließung unterbringen. Um das Entstehen eines Wärmestaus in dieser Umschließung zu verhindern,
kann man den Rauchkanal und die sonstigen Leitungen thermisch isolieren oder sie mit Ventilationslöchern versehen oder
sie in einen doppelwandigen Schornstein so einbauen, daß sie die erhitzte Luft aus der Umschließung entweichen lassen.
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Die fahrbare Heizvorrichtung weist ferner eine durch
Hebelwirkung betätigbare Regelklappenanordnung auf, die sich im hinteren oberen Teil der Vorrichtung befindet und mit dem
normalerweise vorhandenen Rauchkanal des Kamins unter Vermittlung durch eine Baugruppe zusammenarbeitet, zu der eine Regelklappenanordnung
und eine Zwischenplatte gehören, welche in den ortsfesten Regelklappenrahmen des Kamins eingebaut werden.
Durch die Erfindung sind verschiedene Ausführungsformen solcher Regelklappenanordnungen und Verbindungsplatten geschaffen
worden, damit sich die Heizvorrichtung Rauchkanälen beliebiger Art bei schon vorhandenen Kaminen anpassen läßt. Die durch Hebelwirkung
betätigbare Regelklappenanordnung ist so ausgebildet, daß sie das Entweichen einer begrenzten Menge von Verbrennungsprodukten
auch dann zuläßt, wenn die Vorrichtung vollständig geschlossen worden ist, so daß sich auch dann kein
Rauch in der Heizvorrichtung anstauen kann, wenn sich der Betätigungshebel in seiner Schließstellung befindet. Bei einer
Ausführungsform werden die Regelklappenbaugruppe und die Zwischenplatte an dem fest eingebauten Regelklappenrahmen befestigt,
während sie bei einer anderen Ausführungsform mit dem Rauchkanal der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung mit Hilfe
zweier stehend angeordneter, gegeneinander ein- und ausschiebbarer T-förmiger Bauteile verbunden sind. Die Verwendung dieser
T-förmigen Bauteile erleichtert den Einbau der erfindungsgemäßen
Heizvorrichtung, und gleichzeitig wird hierbei eine einwandfreie Abdichtung durch die Regelklappen- und Rauchkanalbaugruppe
"sowie die Zwischenplatte gewährleistet, so daß keine erwärmte Luft in Form von Konvektionsströmen zwischen
der Heizeinrichtung und der Kaminumschließung hindurch zum Schornstein entweichen kann. Eine solche Abdichtung ist für
den vorteilhaften Gebrauch der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung von großer Bedeutung, und eine solche Abdichtung ist in
keiner älteren Patentschrift beschrieben, die eine Zwischen— platte zeigt, welche eine Rauchkanalklappe bekannter Art umgibt.
Bei beiden Ausführungsformen der Erfindung können die in der Heizeinrichtung entstehenden Verbrennungsprodukte über die
normalerweise vorhandene Rauchkanalanordnung des Kamins nach außen abgeführt werden.
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Die konstruktiv selbständige Heizeinrichtung ist ferner an ihrem Umfang mit einem G-itter oder Drahtgeflecht versehen,
das die Heizeinrichtung umgibt und sich an das Ziegel- oder Werksteinmauerwerk des Kamins anschließt. Bei richtiger Anordnung
entsteht zwischen der Rückwand der Heizeinrichtung und der aus feuerfesten Ziegeln bestehenden Rückwand des Kamins
ein freier Raum. Daher bilden die Rückwand der Heizeinrichtung und die Rückwand der Kaminumschließung einen Kanal, der die
luftzirkulation dadurch fördert, daß die unterhalb der Heizeinrichtung einströmende kalte Luft erwärmt wird. Infolgedessen
wird die freie Konvektion von Luft durch das Vorhandensein dieses Abstandes zwischen der Heizeinrichtung und der Kaminumschließung
erheblich gefördert. Diese Luft wird weiter erwärmt, während sie über die oberen Teile der Seitenwände und
die obere Wand der Heizeinrichtung strömt, um schließlich aus der Kaminumschließung zu entweichen und in den zu heizenden
Raum zu gelangen. Somit strömt die erwärmte Luft infolge von Konvektion nach oben und über die Heizeinrichtung hinweg, und
sie wird über den oberen Teil des Gitters oder Drahtgeflechtes an den Raum abgegeben, so daß eine ständige Zufuhr von Warmluft
erfolgt.
Durch die Erfindung ist somit eine Heizvorrichtung geschaffen worden, bei der zwei Luftströme erzeugt werden, von
denen der eine dazu dient, die Verbrennung zu unterhalten, während der andere Luftstrom dadurch erwärmt wird, daß er über
die Außenfläche der Heizeinrichtung hinwegströmt, um dann zu Heizzwecken in den Raum zurückgeleitet zu werden.
Weiterhin kann man auf der Innenseite der Rückwand der Heizeinrichtung einen Strahler oder Wärmetauscher anordnen,
der mit einer Warmwasserbereitungsanlage der Wohnung verbunden ist, so daß eine alternativ benutzbare Heizeinrichtung für die
Warmwasserbereitungsanlage dann zur Verfügung steht, wenn der Heizofen der Wohnung nicht betriebsfähig ist. Für eine solche
Anlage benötigt man nur in einem geringen Umfang zusätzliche Eonrleitungen, die mit der Warmwasserbereitungsanlage zu verbinden
sind und die von sich aus eine Wärmezirkulation durch
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Konvektionsströmungen bewirken, welche in dem Wärmetauscher
innerhalb der Heizeinrichtung erzeugt werden.
Man kann die Heizvorrichtung auch so ausbilden, daß sie sich freistehend anordnen läßt, um als Grill benutzt zu werden.
Da sich die Zufuhr von Luft zum Unterstützen der Verbrennung regeln läßt, ist es möglich, das Aufflammen von Öl oder Fett
zu verhindern.
Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht einer Ausführungsform einer in einer typischen Kaminöffnung angeordneten
fahrbaren Heizvorrichtung;
Fig. 2 einen vergrößerten senkrechten Schnitt durch die in eine Kaminkammer eingebaute Heizvorrichtung nach Fig. 1,
der die Anordnung der anpassungsfähigen Regelklappenbaugruppe erkennen läßt, und aus dem der freie Raum ersichtlich ist, der
zum Erhitzen von Luft dient und durch die Rückwand der Heizvorrichtung und die Rückwand der Kaminöffnung abgegrenzt wird;
Fig. 3 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung einer anpassungsfähigen Regelklappenbaugruppe;
Fig. 4 einen Teil einer Draufsicht der Regelklappenbaugruppe nach Fig. 3;
Fig. 5 eine teilweise als senkrechter Schnitt gezeichnete Ansicht eines Teils der Kanalkonstruktion des Tragrahmens
für das Drahtgitter oder Drahtgeflecht;
Fig. 6 einen Teil der Draufsicht einer Hebel- und Regelklappenbaugruppe
;
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Belüftungsbaugruppe mit einer kleinen Schiebetür, die vor der Heizeinrichtung angeordnet
ist und dazu dient, die dem Verbrennungsraum zuzuführende Luftmenge zu regeln;
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Pig. 8 und 9 Teildarstellungen einer Rahmen- und Scharnierbaugruppe
für eine große Schwenktür aus Glas, wobei einerseits der Einbau einer solchen Tür und andererseits der Ausbau
der Tür veranschaulicht ist;
Pig. 10 eine perspektivische Darstellung der konstruktiv selbständigen fahrbaren Heizvorrichtung}
Mg. 11 eine freistehende Kaminumschließung zum Aufnehmen
einer fahrbaren Heizvorrichtung;
Fig. 12 eine perspektivische Vorderansicht einer erhöht
angeordneten Kaminkonstruktion mit Einrichtungen zum Umwälzen erhitzter Luft;
Pig. 13 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Regelklappen- und
Anpassungsbaugruppe;
Pig. 14 einen Querschnitt einer Regelklappenbaugruppe,
wie sie bei einem Kamin bekannter Art anzutreffen ist, wobei sowohl die Schließstellung als auch die vollständig geöffnete
Stellung gezeigt sind;
Pig. 15 einen Pig. 14 ähnelnden Querschnitt, in dem die
Regelklappe bekannter Art ihre geöffnete Stellung einnimmt, und in dem das Zerlegen der Einrichtung zum Verstellen des
Betätigungshebels für die Regelklappe dargestellt ist;
Pig. 16, die sich aus Pig. 16A und Pig. 16B zusammensetzt,
eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Zwischenplattenanordnung, wobei die Zwischenplatte
zwei verschiedene lagen einnimmt;
Pig. 17 eine Seitenansicht zweier erfindungsgemäßer, gegeneinander ein- und ausschiebbarer T-förmiger Bauteile,
wobei die Anordnung dieser Bauteile in einem Kamin bekannter Art ersichtlich ist, bei welchem die Bauteile dazu dienen,
eine weitere Ausführungsform einer Zwischenplattenbaugruppe zu unterstützen;
Pig. 18 einen senkrechten Schnitt durch eine Ausführungsform einer Heizvorrichtung und eine abgeänderte Ausführungsform
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einer Regelklappen- und Zwisohenplattenanordnung in ihrer
Gebrauchsstellung in einem Kamin bekannter Art;
Fig. 19 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer freistehenden Kaminumschließung zum Aufnehmen
einer transportablen Heizvorrichtung nach der Erfindung;
Fig. 20 einen Teilschnitt der freistehenden Kaminumschließung
nach Fig. 19> in dem die Strömungsrichtung verbrennbarer Stoffe von der transportablen Heizvorrichtung zu einem Schornstein
bekannter Art dargestellt ist, und in dem zu erkennen ist, daß sich zwei freistehende Kaminumschließungskonstruktionen
an einen gemeinsamen Schornstein anschließen lassen;
Mg. 21 einen schematischen senkrechten Schnitt durch einen Heißwasserradiator, der in eine transportable Heizvorrichtung
nach der Erfindung eingebaut und an eine Warmwasserbereitungsanlage angeschlossen ist;
Fig. 22 einen senkrechten Schnitt durch eine freistehende Kaminumschließung, einen Rauchkanal, Leitungen und ein dekoratives
Gehäuse, wobei die Anordnung an einen Schornstein bekannter Art angeschlossen ist, und wobei die Strömungsrichtung der
aus dem dekorativen Gehäuse entweichenden Warmluft angedeutet ist;
Fig. 23 einen Schnitt durch den hinteren Teil einer weiteren Ausführungsform des Rauchkanals und der Leitungen einer
freistehenden Ausführungsform einer Heizvorrichtung mit einem doppelwandigen Schornstein zum Abführen erwärmter Luft aus
einer dekorativen Umschließung;
Fig. 24 einen Schnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 23» der im rechten Winkel zur Zeichenebene von Fig. 23 verläuft;
Fig. 25 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer Heizvorrichtung, die zur Benutzung als
Grill im Freien geeignet ist;
Fig. 26 die Rückseite der Vorrichtung nach Fig. 25;
Fig. 27 die Vorderansicht einer abgeänderten Ausführungsform einer Vordertür aus Metall, die zu einer transportablen
Heizvorrichtung gehört; und
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Fig. 28 einen Schnitt längs der Linie 28-28 in Mg. 27.
Zu der in Fig. 1 und 2 dargestellten, konstruktiv selbständigen Heizvorrichtung 20, die mit Schwenkrollen versehen
sein kann, um das Einführen der Vorrichtung in eine Kaminöffnung bzw. das Herausnehmen der Vorrichtung zu erleichtern,
gehört eine eingebaute Regelklappenanordnung, die mit der Hegelklappen- und Rauchkanalanordnung des Kamins unter Vermittlung
einer Zwischenplatten- und Rauchkanalbaugruppe zusammenarbeitet .
An ihrer Vorderseite ist die Heizvorrichtung 20 mit einer äußeren Umrahmung versehen, die eine Unterstützung für
ein vorderes Gitter 3 bildet, durch dessen unteren Teil 3a hindurch Luft angesaugt werden kann, um über den oberen Teil
des Gatters wieder abgegeben zu werden. Dem unteren Teil 3a des Gitters 3 kommt somit eine erhebliche Bedeutung zu, da er
es ermöglicht, daß freie Konvektionsströme entstehen, durch die Luft um die Heizvorrichtung herumgeführt wird. Es ist zu
bemerken, daß bei den bis jetzt bekannten Heizvorrichtungen, z.B. bei den in den zuletzt genannten US-Patentschriften beschriebenen,
kein solcher Lufteinlaß vorhanden ist, so daß im Gegensatz zu der Vorrichtung nach der Erfindung keine Konvektionsluftströme
entstehen können, da bei den bekannten Heizvorrichtungen keine kalte Luft eintreten und zwischen der betreffenden
Vorrichtung und den Innenwänden der Kaminumschließung zirkulieren kann. Ferner weist die Vorrichtung 20 zwei Schwenktüren
5 aus Glas auf, die geöffnet werden können, damit man Brennstoff in einen Feuerungskasten im Inneren der Vorrichtung
einlegen kann, und die von einem Rahmen getragen werden, der sich an das Gitter 3 anschließt. Gemäß Fig. 27 können die
Schwenktüren 5 alternativ auch aus Metall hergestellt sein. Gemäß Fig. 1 sind ferner zwei kleinere zur Belüftung dienende
Schiebetüren 9 vorhanden, die in den unteren Teil des Rahmens der Türen 5 eingebaut sind und es ermöglichen, die Zufuhr von
Luft zu dem Verbrennungsraum zu regeln.
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Gemäß Pig. 1 ist die transportable, nach außen im wesentlichen abgeschlossene Heizvorrichtung 20 in einer Kaminöffnung
1 bekannter Art angeordnet. Auf ihrer Vorderseite ist die Heizvorrichtung von einer äußeren Rahmenkonstruktion 2
umschlossen, die das vordere Gritter 3 trägt, welches aus einem Drahtgewebe oder aus Streckmetall besteht. Das Gitter 3 ist an
einem inneren Rahmen 4 der Heizvorrichtung befestigt, in dem die beiden Schwenktüren 5 aus Glas gelagert sind. Der Aufbau
der tragenden Rahmenkonstruktion 2 ist insbesondere aus Mg. 5 ersichtlich; an jeder Ecke dient ein rechtwinkliger Stopfen
bzw. ein Eckenteil 6 dazu, die beiden zugehörigen, auf Gehrung zugeschnittenen Enden zweier kanalförmiger Rahmenteile zusammenzuhalten,
die mit Preßsitz auf das Eckenteil aufgesetzt sind, um eine Ecke der Rahmenkonstruktion zu bilden.
Aus dem vorderen Gitter 3 oder dem Rahmen 4 ragt ein mit einem Griff versehener Hebel 8 zum Betätigen der Regelklappenanordnung
heraus, und die beiden kleinen Schiebetüren 9 ermöglichen das Einströmen von Primärluft in einen Verbrennungsraum,
der durch den Innenraum eines Feuerungskastens gebildet ist, welcher durch die aus Blech gefertigte Heizvorrichtung 20 abgegrenzt
wird.
Pig. 2 zeigt eine Grundplatte 10 der transportablen Heizvorrichtung
20, auf der man einen Herd 11 zum Aufnehmen von Brennstoff anordnen kann. An der Grundplatte 10 sind zwei Sätze
von Schwenkrollen 12 angebracht, die es ermöglichen, die Heizvorrichtung nach Bedarf leicht und schnell in die Kaminkammer
einzubauen bzw. sie daraus zu entfernen.
Die Rückwand 15 der Heizvorrichtung 20 dient dazu, die Verbrennungsprodukte zusammenzuhalten und einen Kanal 21 abzugrenzen,
der sich zwischen der Rückwand 15 und der aus Mauerwerk bestehenden Rückwand 16 der Kaminöffnung 1 erstreckt, so
daß Luft, die durch das untere vordere Gitter 3a hindurch an der Unterseite der Heizvorrichtung angesaugt wird, erwärmt werden
kann, während sie nach oben über die beheizte Rückwand 15 strömt. Diese vorgewärmte Luft wird dann zur Vorderseite der
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Heizvorrichtung geleitet und über den oberen Teil des Siebes 3 abgegeben, um den Raum zu beheizen, in dem sich die Vorrichtung
befindet.
Der Betätigungshebel 8-ist mit einer Regelklappe 17 der
Heizvorrichtung durch einen Kurbelarm 18 verbunden und wird gemäß Fig. 6 durch eine Stützscheibe 19 und einen Splint 22
in Eingriff mit dem Kurbelarm gehalten. Diese Anordnung ermöglicht es, die Regelklappe 17 von der Vorderseite der Heizvorrichtung
20 aus zu betätigen. Der Betätigungshebel 8 ist gemäß fig. 2 mit mehreren Ausschnitten versehen, so daß sich die
Regelklappe 17 schrittweise verstellen und in der jeweils gewählten Stellung festlegen läßt. Der Flächeninhalt der Regelklappe
17 ist kleiner als die Querschnittsfläche des Rauchkanalanschlusses 25 nach Fig. 2, damit das Anstauen von Rauch
in der Heizvorrichtung auch dann vermieden wird, wenn sich die Regelklappe in ihrer am weitesten geschlossenen Stellung befindet.
Somit besteht nicht die Gefahr, daß z.B. ein Kind oder eine mit der Bedienung nicht vertraute erwachsene Person versehentlich
das Anstauen von Rauch in der Heizvorrichtung verursacht .
Gemäß Fig. 2 gehören zu der eine Anpassung ermöglichenden Regelklappenanordnung ein fest eingebauter Regelklappenrahmen
23 mit einer aus Fig. 3 und 4 ersichtlichen Zunge 23a, die sich über dem Kamin nach vorn erstreckt, sowie eine Zwischenplatte
24 mit einem Rauchkanalteil 25, wobei diese Teile mit dem Regelklappenrahmen 23 so zusammenarbeiten, wie es in
Fig. 3 schematisch dargestellt ist. Diese Regelklappenanordnung steht in Eingriff mit der oberen Regelklappen- und Rauchkanalanordnung
der Heizvorrichtung 20, so daß ein lückenloser Kanal zum Abführen der Verbrennungsprodukte vorhanden ist.
Die eine Anpassung ermöglichende Regelklappenanordnung läßt sich leicht in eine Kaminöffnung der üblichen Art einbauen,
wenn man zuerst die ursprünglich vorhandene Regelklappe des Kamins aus dem fest eingebauten Regelklappenrahmen 23 entfernt.
Nachdem dies geschehen ist, ordnet man eine mit einer
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Öffnung versehene Zwischenplatte 24 und ein mit einem umlaufenden
Flansch versehenes Rauchkanalteil 25 der in Fig. 3 und 4 gezeigten Art unter Benutzung der Zunge 23a des fest eingebauten
Regelklappenrahmens 23 und des dazu passenden Kanals 23b
des Rauchkanalteils 25 ein. Ist das Rauchkanalteil 25 eingebaut worden, stützt sich der umlaufende Flansch 25a an der
Zwischenplatte 24 ab, und das untere Ende des Rauchkanalteils liegt am oberen Rahmen der Regelklappenanordnung der Heizvorrichtung
an, so daß ein lückenloser Kanal für die Verbrennungsprodukte vorhanden ist, die von der Feuerstelle aus nach oben
zu der Regelklappen- und Rauchkanalanordnung strömen, um dann über einen Schornstein zu entweichen.
Gemäß Fig. 2 und 3 kommt ein flacher oberer Abschnitt 25b des Rauchkanalteils 25 als Rauchabweiser zur Wirkung, um
das Entweichen von Verbrennungsprodukten nach oben zum Schornstein zu fördern. Wie in Fig. 2 durch die Pfeile 27 angedeutet,
strömt kalte Luft durch den Schornstein von oben nach unten, um dann durch den Rauchabweiserabschnitt 25b des Rauchkanalteils
25 nach oben von der Öffnung des Rauchkanalteils weg umgelenkt zu werden. Dieser nach oben umgelenkte Luftstrom veranlaßt
die durch die Pfeile 28 angedeuteten Verbrennungsprodukte, von der Heizvorrichtung aus nach oben zu dem Schornstein
zu strömen. Wäre das Rauchkanalteil 25 nicht mit dem
Rauchabweiser 25b versehen, würde die kalte Luft direkt über die Öffnung dieses Bauteils hinwegstreichen und so das Entweichen
der Verbrennungsprodukte aus der Heizvorrichtung verhindern. Das Öffnen der Türen 5 würde dann dazu führen, daß Rauch
in den zu beheizenden Raum eintritt. Hierbei handelt es sich gerade um das Problem, das bei den Heizvorrichtungen nach den
beiden zuletzt genannten US-Patentschriften nicht gelöst worden ist.
In Fig. 13 bis 18 ist eine weitere Ausführungsform einer
eine Anpassung ermöglichenden Regelklappenanordnung dargestellt. Gemäß Fig. 13» 14, 15 und 18 ist bei dem dargestellten
Kamin bekannter Art eine Regelklappe 41 vorhanden, die ständig in ihrer vollständig geöffneten Stellung verbleibt, nachdem
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ein Splint 42 entfernt worden ist, mittels dessen die Regelklappe 41 mit dem zugehörigen Betätigungshebel 43 verbunden
war. 33er Ausbau des Betätigungshebels 43 macht es außerdem erforderlich, die in Fig. 13 erkennbare Halteeinrichtung 44 zu
entfernen; zu diesem Zweck ist es ferner notwendig, die in Mg. 13 dargestellte Kopfschraube 46 und die zugehörige Mutter
45 zu entfernen.
Zu dieser Anordnung gehört eine ebene, mit einer Öffnung versehene Zwischenplatte 48, die zur Unterseite des Regelklappenrahmens
23 paßt, so daß eine Öffnung 52 vorhanden ist, die mit einer Einfassung 47 aus Metall versehen ist und dazu dient,
die Verbrennungsprodukte aus der selbständigen Heizvorrichtung 20 abzuführen. Damit sich jedoch die Heizvorrichtung in der
richtigen Weise in eine Kaminöffnung bekannter Art einführen läßt, ist es erforderlich, daß die Öffnung der Zwischenplatte
48 größer ist als die obere Öffnung der Heizvorrichtung 20, die durch deren oberen Kanalabschnitt 49 gebildet wird. Daher
muß man dafür sorgen, daß gemäß Fig. 18 das Rauchkanalteil 50 mit engem Sitz in die Öffnung 52 der Zwischenplatte eingeführt
werden kann, um zu verhindern, daß Verbrennungs- bzw. Rauchgase und Flugasche aus der Kaminumschließung entweichen. Gemäß
Fig. 13» 16A und 16B ist zu diesem Zweck eine Öffnungsanpassungseinrichtung
51 vorhanden, zu der ein Zwischenrahmen 53 und eine Platte 54 gehören. Gemäß Fig. 16A und 16B kann man
die Platte 54 auf dem Zwischenrahmen 53 auf unterschiedliche Weise dadurch anordnen, daß man Schlitze 55 und 56 mit Löchern
58 und 59 oder aber mit löchern 60 und 61 zusammenarbeiten läßt. Die endgültige Öffnung, die durch die Zwischenplatte 54 und den
zugehörigen Rahmen 53 abgegrenzt wird, ermöglicht es, das Rauchrohr 50 nach Fig. 13 mit engem Sitz in die so abgegrenzte Öffnung
einzubauen, so daß ein allseitig abgeschlossener Kanal gebildet wird, durch den die Verbrennungsprodukte aus der Heizvorrichtung
zu dem Schornstein entweichen können. Das endgültige Aussehen dieser Anordnung ist aus Fig. 18 zu entnehmen.
Gemäß Fig. 17 werden die Zwischenplatte 48 und die Öffnungsanpassungseinrichtung
51 in Anlage an dem fest eingebauten
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Regelklappenrahmen 23 des Kamins durch zwei aus- und einschiebbare
T-förmige Bauteile 63 gehalten, die sich vom Boden des schon vorhandenen Kamins aus nach oben zu der Offnungsanpassungseinrichtung
51 erstrecken. Die richtige Höhe, die erforderlich ist, um die Offnungsanpassungseinrichtung und die
Zwischenplatte in Anlage an dem vorhandenen Regelklappenrahmen zu halten, läßt sich durch Ein- bzw. Ausschieben jeder der beiden
Teleskopstützen einstellen; nach dem Einstellen der T-förmigen Bauteile jeder Stütze 63 werden die Teile mit Hilfe von
Maschinenschrauben 64 und Muttern 65 festgelegt. Es ist zu bemerken, daß die beiden Paare von gegeneinander ein- und ausschiebbaren
T-förmigen Bauteilen nahe den Seitenwänden der schon vorhandenen Kaminumschließung angeordnet werden, damit
sich die Heizvorrichtung leicht in die Öffnung einführen bzw. aus ihr entfernen läßt, ohne daß hierbei die erfindungsgemäße
Rauchkanalanordnung in Mitleidenschaft gezogen wird. Tatsächlich ist es zum Einbauen der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung
unter Benutzung dieser abgeänderten Rauchkanalanordnung nur erforderlich, das Rauchkanalteil 50 in Eingriff mit der festgelegten
Öffnung der Zwischenplattenanordnung zu bringen, die Heizvorrichtung 20 in die vorhandene Kaminöffnung einzuführen
und dann das Rauchrohrteil 50 freizugeben, so daß es in Eingriff mit dem oberen Kanalabschnitt der Heizvorrichtung gebracht
wird.
Soll die Heizvorrichtung aus der Kaminöffnung entfernt werden, ist es nur erforderlich, die soeben beschriebenen Arbeitsschritte
in der umgekehrten Reihenfolge und im entgegengesetzten Sinne durchzuführen.
Wie in Pig. 18 durch Pfeile 27 angedeutet, wird auch bei dieser Ausführungsform im Schornstein nach unten strömende
kalte Luft durch die geöffnete Regelklappe 41 nach oben umgelenkt,
um die durch die Pfeile 28 angedeuteten Verbrennungsprodukte zu veranlassen, nach oben durch den Schornstein zu
strömen.
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Gemäß Fig. 7 sind die verschiebbaren Belüftungstüren
9 der Heizvorrichtung 20 in einem unteren Rahmen 9a geführt, zu dem U-Profile gehören, und der einen unteren Teil der Verkleidung
4 nach Fig. 1 bildet. Gemäß Fig. 8 bis 10 sind die vorderen Glastüren 5 in die Verkleidung bzw. den tragenden
Rahmen 4 eingebaut. Zu jeder Tür gehört eine Scharnieranordnung mit zwei Scharnierachsen 26, die mit dem oberen bzw. dem
unteren Teil des Türrahmens 4a verschweißt sind und in Eingriff mit zwei Öffnungen 29 des die Türen tragenden Rahmens 4
stehen. Die obere Scharnierachse ist etwas langer als die untere, so daß man die Tür in den Rahmen 4 einbauen bzw. daraus
entfernen kann, indem man zuerst die obere Scharnierachse so weit wie möglich in die zugehörige Öffnung 29 einführt, die
kürzere untere Scharnierachse in Fluchtung mit der unteren Öffnung 29 bringt und schließlich die Tür nach unten bewegt,
um die untere Scharnierachse in die zugehörige Öffnung einzuführen, woraufhin sich der Rahmen 4a der betreffenden Tür 5
am unteren Teil des Einfassungsrahmens 4 abstützt.
Fig. 11 zeigt eine freistehende Kaminkammer, die eigens so konstruiert ist, daß sie in Verbindung mit einer Heizvorrichtung
nach der Erfindung benutzbar ist. Die Kaminkammer 30 besteht aus normalen Mauerwerk 31 zum Abgrenzen eines Verbrennungsraums
und weist eine Rauchrohrbaugruppe 32 auf. Der Vorteil einer solchen freistehenden Kamineinheit besteht darin,
daß man sie in dem betreffenden Raum an jeder gewünschten Stelle, sogar in der Mitte des Raumes, anordnen kann, um eine
in höherem Maße zentralisierte Wärmequelle zu schaffen.
Eine weitere Ausführungsform einer freistehenden Kaminkammer ist in Fig. 19 und 20 dargestellt. Gemäß Fig. 20 gehört
hierzu eine konstruktiv selbständige Umschließung 66, die vorzugsweise als doppelwandige Blechkonstruktion ausgebildet ist
und in ihren Doppelwänden ein wärmeisolierendes Material 68, z.B. Asbest oder Vermiculit, enthält. Diese selbständige Umschließung
ist wegen ihrer Wänneisolierungseigenschaften sowie wegen des Vorhandenseins einer in der Umschließung angeordneten
Heizvorrichtung geeignet, in schon vorhandenen Wohnungen be-
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nutzt zu werden, ohne daß es erforderlich ist, schützendes Mauerwerk unterhalb der Umschließung oder in ihrer Umgebung
vorzusehen.
Über der selbständigen Umschließung 66 ist ein allgemein dreieckiger Rauchkanal 67 angeordnet, zu dem eine insgesamt
mit 69 bezeichnete Leitung zum Anschließen der Heizvorrichtung an einen vorhandenen Schornstein gehört. Die obere
Wand der Umschließung 66 weist eine Öffnung auf, damit die Verbrennungsprodukte durch ein mit einem Plansch versehenes
Rauchkanalteil 50 hindurch von der Heizvorrichtung 20 aus zu dem Rauchkanal 67 und dem Rauchrohr 69 gelangen können.
Gemäß Fig. 20 ist es bei dieser abgeänderten Ausführungsform möglich, die freistehende Kaminkammer in einem Raum
so anzuordnen, daß sich der Schornstein auf der rechten Seite der Kaminkammer befindet, oder daß die Anordnung umgekehrt ist,
da man das dreieckige Rauchkanalgehäuse 67 der selbständigen Umschließung 66 nach Bedarf so anordnen kann, daß das Rohr 69
nach rechts oder nach links gerichtet ist. Daher ist es ferner möglich, mehrere freistehende Kaminkammern nach der Erfindung
in einer Wohnung auf gleicher Höhe und in Verbindung mit dem gleichen Schornstein anzuordnen. Die Anwendung einer solchen
Anordnung führt zu einer erheblichen Kosteneinsparung beim
Einbau von Kaminen in zahlreiche Wohnungen enthaltenden Gebäuden oder sogenapnten Apartmenthäusern.
Gemäß Pigi 22 ist es möglich, über der selbständigen
Umschließung 66 ein abgeändertes Rauchrohr 79 und eine abgeänderte Rohrleitung bzw. einen Kanal 81 anzuordnen. Diese beiden
Teile können in einer dekorativen Umschließung 83 untergebracht sein. Bei einer solchen Anordnung muß die erwärmte
Luft aus dem Raum 85 innerhalb der dekorativen Umschließung 83 abgeführt werden, um eine Brandgefahr zu verhindern. Gemäß
Pig. 22 kann man zu diesem Zweck Ventilationsöffnungen 87 vorsehen, die nach dem Prinzip von Bernoulli zur Wirkung kommen
und bewirken, daß die erwärmte Luft aus dem abgeschlossenen Raum 85 in der durch die Pfeile 89 angedeuteten Weise über die
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Öffnungen entweicht, wenn Verbrennungsprodukte in Richtung
der Pfeile 91 durch den Kanal 81 zu dem Schornstein 93 strömen.
Gemäß Pig. 23 und 24 kann das Rauchrohr 79 auch in direkter Verbindung mit einem doppelwandigen Schornstein 95
stehen, der sich.aus einem inneren Rohr 97 und einem äußeren Rohr 99 zusammensetzt. Die in der dekorativen Umschließung 83
bzw. ihrem Innenraum 85 erwärmte Luft steigt zwischen der Rohrleitung 81 und dem inneren Rohr 97 nach oben. Von außen
her strömt kalte Luft.zwischen dem inneren und dem äußeren
Rohr hindurch, um den Raum 85 zusätzlich zu kühlen. Aus Pig. 24 ist ferner ersichtlich, daß in dem Rauchrohr oder Abzug 79
ein Rauchabweiser 80 ortsfest angeordnet ist, um in der durch die Pfeile 82 angedeuteten Weise dazu beizutragen, daß der erforderliche
Zug in der Rohrleitung 81 und dem inneren Rohr 97 erzeugt wird, damit der Rauch aus der transportablen Heizvorrichtung
20 abziehen kann. Somit wird die längs des Schornsteins nach unten strömende kalte Luft durch den Rauchabweiser
80 nach oben umgelenkt, um Rauch und andere Verbrennungsprodukte zu veranlassen, in der durch Pfeile 28 angedeuteten Weise
durch den Schornstein nach oben zu entweichen. Bei dieser Anordnung kann die in dem Schornstein nach unten strömende kalte
Luft das Entweichen der Verbrennungsprodukte aus der Heizvorrichtung nicht dadurch verhindern, daß sie unmittelbar über
dem Rauchrohr der Heizvorrichtung zirkuliert.
Die freistehende, konstruktiv unabhängige Umschließung 66 ist auf allen Seiten mit Ausnahme des vorderen Teils als
doppelwandige Konstruktion ausgebildet, um die Umschließung hinreichend zu isolieren, ohne daß es erforderlich ist, feuerfeste
Ziegel oder andere zusätzliche Isolierstoffe zu verwenden. Innerhalb der Doppelwände ist ein Isoliermaterial 90, das
vorzugsweise eine Stärke von etwa 25 mm hat, jeweils auf der inneren Wandfläche angeordnet, um eine weitere Herabsetzung
der Temperatur der Außenwände beim Betrieb der Heizvorrichtung 20 zu bewirken. Ein Luftspalt 92 zwischen dem Isoliermaterial
90 und den Außenwänden der Umschließung 66 bewirkt eine weitere Wärmeisolierung.
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Gemäß Pig. 24 kann die selbständige Umschließung 66 mit einem rückwärtigen Auslaß 98 für erwärmte luft versehen
sein. Wie durch den Pfeil 1OG angedeutet, kann somit ein Raum, der eine Wand mit dem Raum gemeinsam hat, in dem die Heizvorrichtung
20 aufgestellt ist, ebenfalls mit Hilfe der transportablen Heizvorrichtung beheizt werden. Ist die selbständige
Umschließung 66 nicht in der Nähe irgendeiner Wand des betreffenden Raumes angeordnet, erweist sich der rückwärtige Auslaß
98 ebenfalls als vorteilhaft, da er eine gleichmäßigere Beheizung des gesamten Raumes ermöglicht.
Pig. 12 zeigt eine weitere Ausfuhrungsform einer Kaminkammer,
die eigens zum Gebrauch in Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Heizvorrichtung konstruiert ist, d.h. bei der das
Mauerwerk, das die Rückwand des Kamins bildet, so gestaltet ist, daß es möglich ist, einen oder mehrere Kanäle 33 einzubauen,
die sich durch das Mauerwerk des Kamins zu einem Raum zwischen der hinteren Wand der Kaminöffnung und der Rückseite
der Heizvorrichtung erstrecken. Ferner sind zusammenhängende Kanäle 36 zwischen der Wand der Kaminöffnung und einem oder
mehreren Auslässen 37 vorhanden, welch letztere in der Wand über der Heizvorrichtung und/oder im benachbarten Boden des
Raumes jeweils dort angeordnet sind, wo Warmluft abgegeben werden soll. Somit ist es möglich, einen erwärmten Luftstrom
von der Heizvorrichtung aus mit Hilfe von Kanälen oder Leitungen zu einem beliebigen Punkt in dem Raum strömen zu lassen,
an dem Warmluft zur Verfügung stehen soll. Gemäß fig. 12 kann man kleine Gebläse 38 vorsehen, die zum Umwälzen des bzw. jedes
Warmluftstroms beitragen.
Gemäß Fig. 21 kann man einen zum Aufnehmen von Wärme
dienenden Wärmetauscher 70 in der transportablen Heizvorrichtung 20 anordnen und ihn mittels einer Rohrleitung 71 zum Abgeben
von erwärmtem Wasser und mittels einer Rückleitung 72 für abgekühltes Wasser mit dem Warmwasserauslaß bzw. dem Kaltwassereinlaß
einer Warmwasserbereitungsanlage bekannter Art mit einem Ofen verbinden. In die Warmwasseraustrittsleitung 71
kann man ein Ventil 73 einschalten, das nach Bedarf geschlossen
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werden kann, z.B. um zu verhindern, daß heißes Wasser aus dem Heizkessel 76 zu dem Wärmetauscher 70 gelangt, während
sich der Heizkessel in Betrieb befindet. Ferner kann man in den Warmwasserauslaß des Kessels 76 ein Ventil 74 einschalten,
das sich schließen läßt, um den Heizkessel 76 abzuschalten, wenn mit Hilfe des Wärmetauschers 70 warmes Wasser für in der
Wohnung vorhandene Heizkörper 77 erzeugt wird, beispielsweise wenn der Heizkessel 76 nicht betriebsfähig ist. Somit bietet
die Anordnung nach Fig. 21 eine Ausweichmöglichkeit zum Beheizen einer Wohnung oder eines Teils einer Wohnung, wenn der
Heizkessel zum Erzeugen von Warmwasser nicht betrieben werden kann, z.B. beim Ausfall der Stromversorgung.
Der Wärmetauscher 70 ist so ausgebildet, daß das über die Rohrleitung 71 abgegebene heiße Wasser eine erheblich
höhere Temperatur hat als das ihm über die Rückleitung 72 zugeführte Wasser. Da sich hierbei in dem Wasser innerhalb des
Wärmetauschers ein Temperaturgradient ausbildet, werden Konvektionsströmungen
erzeugt, die bewirken, daß das heiße Wasser aus dem Wärmetauscher über die Rohrleitung 71 entweicht und zu anderen
Heizkörpern der Wohnung, z.B. dem Heizkörper 77, strömt. Daher erweist sich diese Ausführungsform der Erfindung dann als
besonders vorteilhaft, wenn der Ofen der Warmwasserbereitungsanlage nicht betrieben werden kann, denn es ist möglich, nicht
nur Warmluft an den Raum abzugeben, in dem sich die Heizvorrichtung befindet, sondern es kann auch warmes Wasser erzeugt
werden, mit dem andere Räume beheizt werden können.
Die beschriebene Heizvorrichtung läßt sich leicht und gefahrlos einbauen und betreiben. Die eigentliche Heizvorrichtung
kann mit Hilfe von vier Schwenkrollen 12, mit denen gemäß Fig. 2 die Grundplatte 10 versehen ist, bequem in die Kaminöffnung
hineingefahren werden. Sobald eine zusätzliche Heizwirkung erwünscht ist, kann man die Heizvorrichtung leicht und schnell
in die Kaminöffnung einführen, und die Vorrichtung läßt sich ebenso leicht wieder entfernen und an einem geeigneten Platz
aufbewahren, wenn keine zusätzliche Wärme benötigt wird.
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Die Türen 5 nach Fig. 1, die zum Nachlegen von Brennstoff geöffnet werden können, "bestehen aus Hartglas. Die in
Mg. 8 und 9 dargestellten Lagerungen ermöglichen ein leichtes Herausnehmen der Glastüren zum Zweck des Reinigens. Da
die Betätigungsstange 8 für die Regelklappe 17 mit Einschnitten zum Festlegen der Betätigungsstange in verschiedenen Stellungen
versehen ist, kann man eine wirtschaftliche Verbrennung von Holz derart herbeiführen, daß sich der Holzverbrauch im
Vergleich zu Kaminheizvorrichtungen bekannter Art um bis zu 75$ verringert. Die kleinen Belüftungstüren 9>
die in die Vorderseite der Heizvorrichtung 20 nach Pig. 1 eingebaut sind und
dazu dienen, Primärluft in den Verbrennungsraum eintreten zu lassen, nehmen aus dem zu beheizenden Raum nur eine kleine
Luftmenge zum Unterhalten der Verbrennung auf, so daß nur sehr wenig Luft nach oben zum Schornstein entweicht. Außerdem
verhindern die Glastüren 5» daß aus dem zu beheizenden Raum erwärmte Luft verloren geht.
Gemäß Fig. 27 und 28 können die Türen 5 alternativ aus
Metall bestehen. Bei dieser Ausführungsform können die Türen mit einem flachen Metallgitter 106 versehen sein, das von den
übrigen Teilen der Türen durch einen Abstand getrennt ist, so daß sich Konvektionsluftströme ausbilden, wie es durch die
Pfeile 108 und 109 angedeutet ist, um eine zusätzliche Heizwirkung zu erzielen. Die Gitter 106 können z.B. aus Streckmetall
hergestellt sein. Auch bei den Türen aus Metall sind Lagerungen entsprechend den in Fig. 8 und 9 gezeigten vorhanden,
so daß sich diese Türen leicht ausbauen und gegebenenfalls durch Glastüren ersetzen lassen.
Weiterhin bilden die Gitter 106 bei den Metalltüren einen Berührungsschutz für die geschlossenen Metallflächen der Türen.
Zusätzlich verleihen die Gitter der gesamten Heizvorrichtung ein gefälliges Aussehen.
Am unteren Rand jeder Tür 5 ist ein Griff 107 befestigt, der so angeordnet ist, daß kühle Luft in Richtung des Pfeils
108 in Fig. 28 an dem Griff vorbeiströmt, um ihn auf einer
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Temperatur zu halten, bei der er gefahrlos berührt werden kann.
Zwar kann man die Heizvorrichtung in jeder Kaminöffnung
bekannter Art in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise anordnen, doch ist es auch möglich, zum Gebrauch in Verbindung mit der
Heizvorrichtung 20 freistehende Kamine zu schaffen, wie sie in Fig. 11, 19, 20, 22, 23 und 24 dargestellt sind. Hierbei
ergibt sich der Vorteil, daß sich die freistehende Heizeinrichtung nach Belieben in jedem gewünschten Teil eines Raumes
aufstellen läßt. Bei neu zu errichtenden Kaminen kann man gemäß Fig. 12 ferner zusätzliche Kanäle oder leitungen vorsehen, mittels
welcher die vorgewärmte luft zu jedem gewünschten Teil eines Raums geleitet werden kann, um eine gleichmäßigere Verteilung
der Wärme zu erzielen. Es sei bemerkt, daß sich die Heizvorrichtungen nach der Erfindung nicht nur mit Brennholz,
sondern auch mit anderen Brennstoffen wie Kohle und Holzkohle betreiben lassen.
Gemäß Fig. 25 und 26 ist es ferner möglich, Glastüren 5 und Belüftungstüren oder Schieber 9 in Verbindung mit einer
transportablen Heizvorrichtung 20 zu benutzen, um eine weitere Ausführungsform einer Heizvorrichtung in einen im Freien zu
benutzenden Grill 99 zu verwandeln. Glastüren 5 werden hierbei sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite des
Grills angeordnet, um das Grillgut leicht zugänglich zu machen, wobei die Belüftungsschieber 9 dazu dienen, die Luftzufuhr zu
begrenzen, um das Aufflammen von Fett in dem Grill zu verhindern. Der Rauohkanal 101 läßt den Rauch aus dem Innenraum der
Heizkammer des Grills entweichen. An einem kanalförmigen Bauteil 105 läßt sich ein Uhrwerk 103 befestigen, mit.tels dessen
ein Bratspieß 104 betätigt werden kann, wenn das Grillgut so groß ist, daß es ständig gedreht werden muß. Der Bratspieß
ragt durch die Seitenwände des Grills und erstreckt sich durch seinen Innenraum.
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Claims (26)
1. J Konstruktiv selbständige, transportable bzw. fahrbare eizvorrichtung zur Benutzung in einer Kaminöffnung bekannter
Art, dadurch gekennzeichnet , daß ein Gehäuse vorhanden ist, das eine Heizkammer abgrenzt, ferner eine Baugruppe
mit einer bewegbaren Regelklappe (17), die sich nach Bedarf schließen läßt, wobei die Baugruppe im oberen Teil des
Gehäuses angeordnet ist und dazu dient, die Heizkammer der Vorrichtung mit dem Rauchkanal eines Kamins (1) zu verbinden,
sowie eine Einrichtung (9) zum Einlassen von Luft in den Verbrennungsraum, daß das Gehäuse geeignet ist, herausnehmbar in
eine Kaminöffnung bekannter Art so eingesetzt zu werden, daß sie durch einen Abstand von einer aus Mauerwerk bestehenden
Wand (16) getrennt ist, so daß ein Luftkonvektxonsraum (21) vorhanden ist, in dem Luft durch die äußere Gehäusewand der
abgeschlossenen Verbrennungskammer und das Mauerwerk der Wand der Kaminöffnung erhitzt werden kann, um um das Gehäuse herum
in der Gegenrichtung zu zirkulieren und dann aus der Kaminöffnung zu entweichen, so daß sie sich zu Raumheizzwecken benutzen
läßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Baugruppe mit der bewegbaren Regelklappe
(17) mit dem Rauchkanal der Kaminöffnung (1) durch eine einen zusammenhängenden Strömungsweg abgrenzende Einrichtung
verbunden ist, zu der eine Zwischenplatte (24) gehört, die so bemessen ist, daß sie es ermöglicht, eine schon vorhandene
Regelklappenöffnung eines in das Rauchkanalmauerwerk der Kaminöffnung dauerhaft eingebauten Regelklappenrahmens (23) zu überdecken
bzw. zu verschließen, wobei die Zwischenplatte eine zentrale Öffnung hat, daß ein mit der Regelklappe zusammenarbeitendes
Rauchkanalteil (25) vorhanden ist, das so bemessen ist, daß es durch die zentrale Öffnung der Zwischenplatte ragt, und das
an seinem Umfang einen Flansch (25a) aufweist, der die zentrale Öffnung im wesentlichen über ihren ganzen Umfang überlappt,
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daß das Rauchkanalteil eine der Baugruppe mit der Regelklappe
benachbarte untere Eintrittsöffnung sowie eine in den Rauchkanal der Kaminöffnung über dem dauerhaft eingebauten Regelklappenrahmen
mündende obere.Austrittsöffnung besitzt, und daß
ein ebener Rauchabweiser (25b) vorhanden ist, der sich nach oben zu dem Schornstein der Kaminöffnung erstreckt, um in der
gleichen Weise als Rauchabweiser zur Wirkung zu kommen wie eine normalerweise vorhandene Regelklappe bekannter Art.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Baugruppe mit der bewegbaren Regelklappe
(17) mit dem Rauchkanal der Kaminöffnung (1) durch eine Einrichtung verbunden ist, die einen zusammenhängenden Strömungsweg
für Yerbrennungsprodukte abgrenzt, daß zu dieser Einrichtung eine Zwischenplatte (48) gehört, die so bemessen ist,
daß sie geeignet ist, eine schon vorhandene Regelklappenöffnung von unten her zu überdecken und zu verschließen, mit welcher
ein in das Mauerwerk des Rauchkanals der Kaminöffnung dauerhaft eingebauter Regelklappenrahmen (23) versehen ist,
daß die Zwischenplatte eine zentrale Öffnung (52) hat, daß eine Zwischenplattenbaugruppe mit einer Öffnung vorhanden ist,
die so bemessen ist, daß sie es ermöglicht, die zentrale Öffnung der Zwischenplatte zu überdecken und die Öffnung teilweise
zu schließen, daß zu dieser Baugruppe ein Zwischenplattenrahmen (51) gehört, der so bemessen ist, daß er sich zur
Anlage an einem Teil der Zwischenplatte bringen läßt, daß der Zwischenplattenrahmen eine Öffnung hat, die im wesentlichen
die gleichen Abmessungen hat wie die zentrale Öffnung der Zwischenplatte
und gleichachsig mit letzterer angeordnet ist, daß eine Öffnungseinstellplatte (54) vorhanden ist, die sich in
eine gewünschte Lage bringen und an dem Zwischenplattenrahmen befestigen läßt, um eine zweite zentrale Öffnung abzugrenzen,
daß ein Rauchkanalteil (50) vorhanden ist, das so bemssen ist, daß es geeignet ist, durch die zweite zentrale Öffnung hindurchzuragen,
die eine der Regelklappenbaugruppe der transportablen Heizvorrichtung (20) benachbarte untere Eintrittsöffnung
sowie eine in den Rauchkanal der Kaminöffnung mündende obere Austrittsöffnung aufweist.
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4. Vorrichtung naoh Anspruch. 3, dadurch g e k e η η z'eichnet
, daß die die genannte öffnung abgrenzende Zwischenplattenbaugruppe und die Zwischenplatte (48) in ihrer
Lage in Berührung mit dem fest eingebauten Regelklappenrahmen (23) durch ein- und ausschiebbare Stützen (63) gehalten sind,
die sich von dem aus Mauerwerk bestehenden Boden einer Kaminöffnung bekannter Art nach oben bis zur Unterseite der Zwischenplattenbaugruppe
erstrecken und nahe den beiden Seitenwänden der Kaminöffnung so angeordnet sind, daß sie die Zwischenplattenbaugruppe
mit der Zwischenplatte in fester Anlage an dem fest eingebauten Regelklappenrahmen halten, und daß sie
es ermöglichen, die konstruktiv selbständige Heizvorrichtung (20) nach Bedarf leicht in die Kaminöffnung einzubringen bzw.
sie daraus zu entfernen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede der ein- und ausschiebbaren Stützen
(63) aus zwei gegeneinander ein- und ausschiebbaren, geschlitzten T-förmigen Bauteilen besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Baugruppe mit der bewegbaren Regelklappe
eine Kegelklappe aufweist, deren wirksame Querschnittsfläche kleiner ist als die Querschnittsfläche des Rauchkanalteils
(50) für die Regelklappe, so daß ein Anstauen von Rauch in der transportablen Heizvorrichtung (20) auch dann unmöglich
ist, wenn,sich die Regelklappe in ihrer am weitesten geschlossenen
Stellung befindet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch eine äußere Rahmenkonstruktion, die es ermöglicht, das Gehäuse der Heizvorrichtung (20) über dem Boden der
Kaminöffnung (1) bekannter Art anzuordnen, um hierdurch das Entstehen von Konvektionsluftströmungen zwischen dem Gehäuse
und der Umschließung der Kaminöffnung dadurch zu fördern, daß es kalter Luft möglich ist, zwischen der unteren Wand des Gehäuses
und dem Boden der Kaminöffnung in letztere einzutreten.
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8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß sich ein durchlässiges Gitter (3) zwischen
dem Heizkammergehäuse und dem oberen Rand der Kaminöffnung (1) erstreckt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß sich ein durchlässiges Gitter zwischen
dem Heizkammergehäuse und dem Boden der Kaminöffnung (1) erstreckt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das Gehäuse an seiner Vorderseite mit
bewegbaren Glastüren (5) versehen ist, die sich öffnen lassen, um das Einbringen von Brennstoff in die Heizkammer zu ermöglichen,
und die sich schließen lassen, um das Entweichen von Ruß, Asche und Rauch zu verhindern, so daß die Wärmeverluste
dadurch verringert werden, daß die aus der Umgebung in die Heizkammer einströmende Luftmenge auf einem möglichst kleinen
Wert gehalten wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 5 >
dadurch gekennzeichnet , daß die Glastüren (5) im Gehäuse der Heizkammer
derart drehbar gelagert sind, daß sie sich leicht ausbauen lassen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß jede Glastür (5) in dem Gehäuse mittels
zweier gleichachsiger Lagerachsen (26) schwenkbar gelagert ist,
13. Heizvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß das Gehäuse an seiner Vorderseite mit
im wesentlichen aus Metall bestehenden Türen (5) versehen ist, die sich anstelle der herausnehmbaren Glastüren benutzen lassen
und jeweils mit einem im wesentlichen ebenen Gitter (106) versehen sind, das durch einen Abstand von der zugehörigen
Metalltür getrennt ist, um die Heizvorrichtung (20) zu veranlassen, eine zusätzliche Konvektion von Luft herbeizuführen.
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14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß zu dem bzw. jedem Gitter (106) Streckmetall
gehört.
15· Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß zu der Einrichtung zum Einlassen von
Luft in die Verbrennungskammer im wesentlichen Ventilationsschiebetüren (9) gehören, die im unteren vorderen Teil des
Gehäuses bewegbar geführt sind.
16. Heizeinrichtung, dadurch gekennzeichnet , daß eine transportable Heizvorrichtung (20) nach Anspruch 1
vorhanden ist, daß die Heizvorrichtung in der Kaminöffnung (1) angeordnet ist, und daß Kanäle bzw. Leitungen (36) vorhanden
sind, die so angeordnet sind, daß sie einen Teil der zwischen, der äußeren Gehäusewand und der aus Mauerwerk bestehenden Wand
der Kaminöffnung erhitzten Luft aufnehmen, um diese erhitzte Luft einem oder mehreren Heizauslässen (37) zuzuführen, die
in einem Abstand von der Kaminöffnung angeordnet sind.
17. Heizeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet , daß ein oder mehrere Luftumwälzgebläse (38)
vorhanden sind, die so angeordnet sind, daß sie zum Abgeben erwärmter Luft über den bzw. jeden Heizauslaß (38) der Kanäle
bzw. Leitungen (36) beitragen.
18. Heizeinrichtung, dadurch gekennzeichnet , daß eine transportable Heizvorrichtung (20) nach Anspruch 1
vorhanden ist, die in einer freistehenden, allgemein konkaven Kaminumschließung (30) angeordnet ist, zu der ein damit verbundener
Rauchkanal (32) zum Abführen von Abgasen zur Atmosphäre gehört.
19· Heizeinrichtung, dadurch gekennzeichnet ,
daß eine transportable Heizvorrichtung (20) nach Anspruch 1 vorhanden ist, und daß in der Heizkammer ein Wärmetauscher
(70) zum Erzeugen von warmem Wasser angeordnet ist, der mit dem Kessel (76) einer Warmwasserbereitungsanlage bekannter Art
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parallelgeschaltet ist und es ermöglicht, heißes Wasser zu erzeugen und es zu Heizzwecken in der Warmwasserbereitungsanlage
zirkulieren zu lassen.
20. Heizeinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet , daß in die Heißwasserleitung (71)
der Warmwasserbereitungsanlage Absperrventile (73, 74) eingeschaltet sind, damit es möglich ist, zu verhindern, daß heißes
Wasser in den Wärmetauscher (70) eintritt, wenn der Kessel (76) der Warmwasserbereitungs- bzw. -Heizanlage betriebsfähig
ist, und um es möglich zu machen, zu verhindern, daß mit Hilfe des Wärmetauschers bereitetes heißes Wasser in den Kessel
der Warmwasserheizanlage eintritt, wenn die Feuerung der Warmwasserheizanlage nicht betriebsfähig ist.
21. Heizeinrichtung, dadurch gekennzeichnet , daß eine freistehende Kaminumschließung vorhanden ist, zu der
eine doppelwandige, konstruktiv selbständige Umschließungskonstruktion (66) gehört, bei der wärmeisolierendes Material
(90) in den doppelten Wänden der Umschließung und in einem Abstand von mindestens einer Wand angeordnet ist, wobei die doppelte
obere Wand der Umschließung eine Rauchkanalöffnung aufweist, daß eine Rauchkanalumschließung vorhanden ist, die über
der Rauchkanalöffnung angeordnet ist und einen Rauchkanal (81) zum Verbinden des Gehäuses mit einem Schornstein aufweist, daß
ein ebener Rauchabweiser (80) vorhanden ist, der so nach oben ragt, daß er das Entweichen von Verbrennungsprodukten unterstützt,
und daß eine konstruktiv selbständige transportable Heizvorrichtung (20) zur Benutzung in der Kaminumschließung
vorhanden ist,zu der ein Gehäuse zum Abgrenzen einer Heizkammer gehört, ferner eine im oberen Teil des Gehäuses angeordnete
Baugruppe mit einer verschließbaren Regelklappe, die eine Verbindung zwischen der Heizkammer und dem Rauchkanalgehäuse
der Kaminumschließung herstellt, sowie eine Einrichtung zum Einlassen von Luft in die Verbrennungskammer, wobei das Gehäuse
der Heizvorrichtung geeignet ist, herausnehmbar in die freistehende Kaminumschließung so eingeführt zu werden, daß ihre
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doppelwandige Rückwand durch einen Abstand von der Rückwand de"r Kaminumschließung getrennt ist, so daß ein Luftkonvektionsraum
vorhanden ist, in dem Luft durch die äußere Gehäusewand der Heizkammer und die Innenfläche der doppelwandigen
Rückwand der freistehenden Kaminumschließung erwärmt werden kann, um in der Gegenrichtung an dem Gehäuse vorbei zu zirku-
lieren und zu Raumheizzweckeη aus der Kaminumschließung zu
entweichen.
22. Heizeinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet , daß zu der freistehenden Kaminumschließung
(66) eine dekorative Umschließung (85) gehört, welche die Rauchkanalumschließung so umgibt, daß dazwischen ein Luftraum
(85) vorhanden ist.
23. Heizeinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Rauchkanal (81) der Rauchkanalumschließung
mehrere IntlüftungsÖffnungen (87) aufweist, die dazu dienen, erwärmte Luft aus der dekorativen Umschließung
nach außen abzuführen.
24. Heizeinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , daß zu dem Schornstein der Kaminumschließung
ein inneres Rohr (97) und ein äußeres Rohr (99) gehören, die einander benachbart und durch einen radialen Abstand getrennt
sind, dpa der Rauchkanal (79) zu dem inneren Rohr des
Schornstein paßt, und daß es bei dieser Anordnung möglich ist, daß kühle Luft von der Außenseite der Heizeinrichtung aus in
den Raum (85) innerhalb der dekorativen Umschließung (83) eintritt, um die erwärmte Luft in dieser Umschließung zu veranlassen,
durch das innere Rohr des Schornsteins nach außen zu entweichen.
25. Heizeinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet , daß die freistehende Kaminumschließung (66)
an ihrer hinteren Doppelwand mit einer Austrittsöffnung (98) versehen ist, so daß ein Teil der durch die äußere Gehäusewand
der Heizkammer und die Innenfläche der hinteren Doppelwand der freistehenden Kaminumschließung erwärmten Luft über die hintere
Austrittsöffnung abströmt.
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26. Heizeinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet , daß die freistehende Kaminumschließung (66)
einen Rauchabweiser (80) aufweist, der in dem durch die Rauchkanalumschließung (79) abgegrenzten Raum angeordnet ist und
dazu dient, die in der Rauchkanalumschließung und der Rauchkanalleitung erzeugte Zugwirkung zu verstärken.
27· Konstruktiv selbständige, transportable Heizvorrichtung zur Benutzung als Grill, gekennzeichnet durch
ein Gehäuse zum Abgrenzen einer Heizkammer, bewegbare Glastüren (5), die im vorderen und hinteren Teil des Gehäuses
schwenkbar gelagert sind, Ventilationsschiebetüren (9),. die in den vorderen und den hinteren Teil des Gehäuses eingebaut
sind, einen Rauchkanal (101), der in Verbindung mit einer Öffnung der oberen Wand des Gehäuses steht und dazu dient, die
Verbrennungsprodukte abzuführen, ein an einer Seitenwand der Heizkammer befestigtes kanalförmiges Bauteil (105), sowie
eine mit dem kanalförmigen Bauteil verbindbare Antriebseinrichtung
(103) zum Drehen eines Bratspießes (104), der durch die Seitenwand in die Heizkammer hineinragt, wobei es die
Ventilationsschiebetüren ermöglichen, die Zufuhr von luft zu der Heizkammer zu regeln, um das Entstehen hochschlagender
Flammen in der Heizkammer zu verhindern.
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