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Die Erfindung betrifft ein Dachfenster mit einem Flügel, der über einen Hilfsrahmen mit einem Futterkasten verbunden ist, welcher Hilfsrahmen beim oberen horizontalen Querschenkel des Futterkastens über Scharniere am Futterkasten angelenkt ist und an seinem unteren freien Ende eine Anlenkstelle für den Flügel aufweist, die ungefähr in der Mitte der Länge der Längsholme des Flügels angeordnet ist, mit einem am unteren horizontalen Querholm des Flügels angeordneten Bedienungshebel zum Verriegeln des Flügels mit einem Schließstück des Futterkastens, mit einer am oberen horizontalen Querholm des Flügels gelagerten Griffleiste zur Festlegung des Flügels am Hilfsrahmen, mit je einem im Bereich zwischen der Anlenkstelle des Flügels am Hilfsrahmen und dem oberen Querholm des Flügels an beiden Längsholmen des Flügels angebrachten, mit den Längsschenkeln des Futterkastens zusammenarbeitenden Achszapfen und mit einer am Futterkasten schwenkbar angeordneten, federbelasteten Ausstellvorrichtung zum Erleichtern des Öffnens des Flügels, wobei der Flügel bei entriegeltem Bedienungshebel und eingekuppelter Griffleiste durch Bewegen um die von den Scharnieren des Hilfsrahmens gebildete Klappachse unter Anlage des Flügels am Hilfsrahmen in eine Klappöffnungsstellung und bei entriegeltem Bedienungshebel und entkuppelter Griffleiste um seine Anlenkstelle am Hilfsrahmen schwingbar und in eine Schwing- oder in eine Reinigungsstellung bringbar ist, wobei der Hilfsrahmen vom Flügel und vom Futterkasten abgehoben wird.
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Bei einem derartigen Dachfenster, wie es aus dem DE-GM 74 16 262 vorbekannt ist, werden die prinzipbedingten Vorteile eines Dachfensters mit einem Schwingflügel und eines Dachfensters mit einem Klappflügel in einem einzigen Dachfenster unter Behebung der den einzelnen Systemen anhaftenden Mängel vereinigt. lnsbesondere ist in der Schwingstellung des Flügels, bei welcher der Hilfsrahmen vom Futterkasten abgehoben angeordnet ist, eine hohe Kopffreiheit gegeben, die einen freien Zutritt bei eingebautem Dachfenster erlaubt.
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Das Abheben des Hilfsrahmens vom Futterkasten zur Erzielung einer Schwingstellung des Flügels erfolgt über eine als Gasfeder ausgebildete Ausstellvorrichtung, die unmittelbar auf den Hilfsrahmen einwirkt.
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Nach dem Lösen der Festlegung des Flügels gegen den Hilfsrahmen durch Entkuppeln der Griffleiste pendelt der Flügel um seine Anlenkstelle am Hilfsrahmen, da die Anlenkstelle flügelmittig angeordnet ist, und der Flügel nimmt eine labile Schwingstellung ein. Zur Festlegung der Schwingstellung dienen an den beiden Längsholmen des Flügels angeordnete Achszapfen, die horizontal verschiebbar gelagert sind. Diese Achszapfen sind mit in den Längsschenkeln des Futterkastens angebrachten Bohrungen in Deckung zu bringen und dann darin einzuriegeln. Es entsteht dadurch ein starres Gelenkdreieck, wodurch der Flügel in der Schwingstellung fixiert ist. Zu dieser Fixierung ist nicht nur die Betätigung zweier Achszapfen von Hand erforderlich, sondern das Indeckungsbringen von Achszapfen und Bohrungen ist oft sehr mühsam und aufwendig. Beim eingebauten Dachfenster wirken entsprechend den unterschiedlichen Dachneigungen trotz gleichen Gewichts des Flügels unterschiedliche Kräfte auf die Gasfedern ein. Da der Druck der Gasfedern konstant und nicht regulierbar ist, ergibt sich entsprechend der jeweiligen Einbaulage des Dachfensters, daß der Hilfsrahmen unterschiedlich stark vom Futterkasten abgehoben wird und damit der Abstand der Anlenkstelle des Flügels am Hilfsrahmen zum Futterkasten sich der jeweiligen Einbaulage anpaßt. Die Bohrungen im Futterkasten sind werkseitig gefertigt, wobei man von einem Abstand dieser Anlenkstelle vom Futterkasten ausgeht, der am gebräuchlichsten ist. Stellt sich nach dem Einbau des Dachfensters ein davon abweichender Abstand ein, kann durch Schwingen des Flügels um die Anlenkstelle der Achszapfen nicht mehr zur Deckung mit der zugehörigen Bohrung gebracht werden. Die Bedienungsperson muß dann auf den Flügel eine Kraft ausüben und versuchen, Achszapfen und Bohrung zur Deckung zu bringen. Diese Kraft kann dabei gegen die Kraft der Gasfeder wirken müssen, wobei sich gleichzeitig noch der Winkel zwischen Flügel und Hilfsrahmen und zwischen Hilfsrahmen und Futterkasten verändern kann. Infolge dieser Kompliziertheit ist in solchen Fällen ein Verriegeln der Achszapfen mit dem Futterkasten oft erst nach einigen Versuchen zu erreichen. Dieses Problem, daß die Bohrungen im Futterkasten auf einem anderen Kreisbogen liegen als die Achszapfen um die Anlenkstelle des Flügels am Hilfsrahmen beschreiben, tritt auch auf, wenn infolge einer Alterung die Kraft der Gasfedern nachläßt. Ganz besonders schwierig wird das Indeckungsbringen, wenn die zu beiden Seiten des Flügels am Hilfsrahmen angreifenden Gasfedern ungleich altern oder gar eine der Gasfedern ausfällt, da dann der Flügel infolge der ungleichen Abstände der Anlenkstellen des Flügels am Hilfsrahmen vom Futterkasten schräg im Futterkasten gelagert ist.
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Bei einem Ausfall der Gasfedern, beispielsweise nach mehrjähriger Benutzung, kann der Hilfsrahmen nicht mehr vom Futterkasten abgehoben werden. Wird die Schwingstellung eingestellt, schwenkt die obere Hälfte des Flügels in den Innenraum hinein, da die Anlenkstelle des Flügels am Hilfsrahmen auf dem Futterkasten liegenbleibt, so daß der Vorteil der vergrößerten Kopffreiheit wieder weggefallen ist.
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Eine stufenlose Einstellung der Schwingstellungen ist nicht möglich, da die Bohrungen im Futterkasten in gewissen Abständen voneinander angeordnet werden müssen. Wenn eine geänderte Schwingstellung eingestellt werden soll, sind die Achszapfen zu lösen und dann erneut mit den vorhergesehenen Bohrungen in Dekkung zu bringen und zu verriegeln.
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Wenn in der Verschlußstellung des Flügels versehentlich eine Verriegelung des Flügels gegen den Hilfsrahmen mittels der Griffleiste nicht erfolgt ist, besteht insbesondere bei wechselnden Windbelastungen die Gefahr, daß die obere Hälfte des Flügels leicht in Richtung auf den Innenraum gedrückt wird, wodurch die Dichtigkeit des Dachfensters verschlechtert ist.
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Es liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem gattungsgemäßen Dachfenster mit wahlweise klapp- und schwingbarem Flügel, der in Schwingstellung vom Hilfsrahmen und Futterkasten abgehoben ist, die Bedienung beim Überführen des Flügels in die Schwingstellung zu erleichtern, die Sicherheit, daß der Hilfsrahmen bei der Überführung in die Schwingstellung vom Futterkasten abgehoben wird, zu vergrößern und über einen großen Öffnungsbereich des Flügels eine stufenlose Einstellung der Öffnungsweite des Flügels zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Achszapfen in der Verschluß-, in der Schwing- und in der Reinigungsstellung des Flügels auf der oberen Stirnfläche des Futterkastens aufliegen und beim Überführen des Flügels von der Verschluß- in die Schwing- oder in die Reinigungsstellung auf dieser Stirnfläche nach unten gleiten, daß unterhalb derjenigen Lage der Achszapfen, in der sie sich in der Verschlußstellung des Flügels befinden, am Futterkasten ein U-förmiges Sicherungsstück angeordnet ist, innerhalb dessen der Achszapfen während der Schwingstellung des Flügels angeordnet ist, daß am Futterkasten eine Nase zur Begrenzung des Verschiebeweges der Achszapfen angeordnet ist, welche Nase die Reinigungsstellung des Flügels bestimmt, und daß die Ausstellvorrichtung von einem Ausstellarm gebildet ist, der mit seinem freien Ende gleitend an der Unterseite des Längsholms des Flügels im Bereich zwischen der Anlenkstelle des Flügels am Hilfsrahmen und dem unteren Querholm des Flügels anliegt, wobei der Schwenkweg des Ausstellarms durch einen am Futterkasten angeordneten Anschlag derart begrenzt ist, daß der Winkel zwischen der Unterseite des Längsholms und dem Ausstellarm kleiner als 90° bleibt.
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Die in der Verschlußstellung auf der oberen Stirnfläche des Futterkastens aufliegenden Achszapfen des Flügels gleiten beim Überführen des Flügels in die Schwing- bzw. Reinigungsstellung durch Zugausübung auf die flügelseitige Griffleiste bei entriegeltem Bedienungshebel nach unten. Da sowohl der Abstand zwischen der von den Scharnieren des Hilfsrahmens gebildeten Klappachse zu der Anlenkstelle des Flügels am Hilfsrahmen als auch der Abstand zwischen vorgenannter Anlenkstelle und den Achszapfen jeweils konstant ist, wird das Abheben des Hilfsrahmens vom Futterkasten zwangsweise bewirkt. Gleichzeitig ergibt sich bei gleicher Schwingstellung jeweils derselbe Abstand der Anlenkstelle des Flügels vom Futterkasten, so daß die Schwingstellung von der jeweiligen Neigung des Daches unabhängig ist, in welches das Dachfenster eingebaut ist. In den einzelnen Schwingstellungen stützt sich der Flügel teils über die Achszapfen am Futterkasten ab, teils wird er in der unteren Hälfte des Flügels durch den Ausstellarm abgestützt. Diese Zweipunktabstützung ergibt eine statisch bestimmte Lage des Flügels in der Schwingstellung. Eine besonders sichere Lage ergibt sich in der End-Schwingstellung, wenn der Flügel nahezu horizontal angeordnet ist. Befindet sich die Abstützstelle durch den Ausstellarm in einer tieferen Ebene als die Abstützstelle durch die Achszapfen, verhindert der Hilfsrahmen in diesen Zwischen-Schwingstellungen unter Beibehaltung seiner sicheren Lage am Futterkasten ein Weggleiten des Flügels entlang seiner Abstützstellen.
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In der End-Schwingstellung und den in Richtung Verschlußstellung dazwischenliegenden Zwischen- Schwingstellungsmöglichkeiten ist der Flügel gehalten, ohne daß eine zusätzliche Betätigung von Fixiermitteln zur Beibehaltung der Stellung des Flugels erforderlich ist. Gleichzeitig sind dadurch Zwischen-Schwingstellungen stufenlos einstellbar, ohne daß zuvor oder danach Fixiermittel extra betätigt werden müssen, so daß eine erhebliche Bedienungsvereinfachung gegeben ist. Da durch die Achszapfen der Hilfsrahmen beim Überführen des Flügels in die Schwingstellung zwangsweise vom Futterkasten abgehoben wird und die Achszapfen konstruktiv viel einfacher und gleichzeitig robuster sind als die relativ störanfälligen, komplizierten Gasfedern, ist mit Sicherheit gewährleistet, daß der Hilfsrahmen dabei vom Futterkasten immer abgehoben wird.
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Der Verschiebeweg der Achszapfen nach unten, auf der Stirnfläche des Futterkastens entlang, wird durch eine Nase begrenzt, die einen Anschlag zur Festlegung der Reinigungsstellung des Flügels bildet. Beim Überführen des Flügels von der End-Schwingstellung in die Reinigungsstellung hebt sich der Flügel vom Ausstellarm ab, ohne daß zusätzliche Mittel zur Entkupplung des Flügels vom Ausstellarm betätigt werden müssen, da der Flügel mit seiner Unterkante lose auf dem Ausstellarm aufliegt und der Schwenkweg des Ausstellarms begrenzt ist. In der Reinigungsstellung beträgt dabei der Winkel zwischen der Unterseite des Längsholms und dem Ausstellarm weniger als 90°, so daß eine besonders stabile Reinigungsstellung erzielt ist, die sich beim Reinigen des Flügels nicht selbsttätig ändern kann. Als weiterer Vorteil der federbelasteten Ausstellarme ergibt sich, daß beim Zurückführen des Flügels von der Reinigungsstellung in die Verschlußstellung bzw. die Schwingstellung der Flügel in der Schwingstellung von den federbelasteten Ausstellarmen weich aufgefangen wird. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn durch Unachtsamkeit der Bedienungsperson beim Auflösen der Reinigungsstellung die Bedienungsperson den Flügel versehentlich losläßt. Der fallende Flügel wird dann von den Ausstellarmen federnd abgefangen, und es wird dadurch vermieden, daß der Flügel auf den Futterkasten hart aufschlägt und eine Beschädigung bzw. Zerstörung des Dachfensters auftritt. Ferner verhindert der Anschlag für den Schwenkweg des Ausstellarms, daß der Ausstellarm in eine Übertotpunktlage zum Flügel gelangen kann, so daß bei der Überführung des Flügels von der Reinigungsstellung in die Schwingstellung von der Bedienungsperson kein großer Kraftaufwand erforderlichist.
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Infolge der Anordnung der Achszapfen zwischen den Anlenkstellen des Hilfsrahmens am Flügel und am Futterkasten wird die Dichtigkeit des Dachfensters auch bei großen Winddrücken beibehalten, da die auf der Stirnfläche des Futterkastens aufliegenden Achszapfen diese Kräfte in der Verschlußstellung aufnehmen und ein Wegdrücken der oberen Flügelhälfte verhindern.
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Die aufliegende Anordnung der Achszapfen des Flügels erlaubt ein unbehindertes Abheben der Achszapfen von der Stirnfläche des Futterkastens bei der Überführung des flügels von der Verschlußstellung in die Klappöffnungsstellung. Da die Stirnfläche des Futterkastens als Führung und Auflage für die Achszapfen beim Überführen des Flügels in die Schwing- oder in die Reinigungsstellung dient, erübrigt sich das bei den Achszapfen des Dachfensters gemäß der DE-OS 24 21 919 erforderliche Einarbeiten einer Längsnut zur Lagerung der Achszpafen in der Breitseite am Futterkasten, wobei durch diese Längsnut zudem eine Überführung in eine Klappöffnungsstellung verhindert wird.
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Damit in der Schwingstellung die Achszapfen, und damit der Flügel, auch durch Sturmböen nicht von dem Futterkasten abgehoben werden können, ist ein U-förmiges Sicherungsstück derart angeordnet, daß sich beim Überführen des Flügels in die Klappöffnungsstellung die Achszapfen ungehindert am Sicherungsstück vorbeibewegen können, während beim Überführen in die Schwingstellung sich die Achszapfen in den Bereich des Sicherungsstücks hinein bewegen. Dabei hintergreift eine Wandung des Sicherungsstücks den Achszapfen auf seiner vom Futterkasten abgewendeten Seite und sichert damit den Flügel gegen ein unbeabsichtigtes Abheben.
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Um eine Leichtgängigkeit beim Überführen des Flügels in bzw. aus der Schwingstellung bzw. der Reinigungsstellung zu erhalten, ist es vorteilhaft, den Futterkasten im Bereich des Verschiebeweges der Achszapfen mit einem eine Gleitfläche aufweisenden Aufsatzstück aus reibungsarmem Material zu versehen, beispielsweise aus Kunststoff. Die Achszapfen können zur weiteren Verbesserung der Leichtgängigkeit insbesondere als Rollzapfen ausgebildet werden.
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Dabei ist es vorteilhaft, die Nase einteilig mit dem Aufsatzstück auszubilden, wodurch sich eine Montageerleichterung ergibt, da diese Begrenzung für den Verschiebeweg der Achszapfen keine zusätzliche Ausnehmung am Futterkasten erfordert und auch nicht getrennt montiert werden muß.
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Nach einer günstigen Ausgestaltung ist das Aufsatzstück auf seiner Gleitfläche zum Einrasten des einen der Achszapfen in der Reinigungs- bzw. Schwingstellung des Flügels mit zwei Mulden versehen, wobei die eine Mulde an die Nase angrenzt und die andere Mulde innerhalb des Sicherungsstücks angeordnet ist. Diese Mulden bewirken eine zusätzliche Sicherung der Stellung des Flügels und signalisieren der Bedienungsperson das Erreichen bestimmter Flügelstellungen. Die innerhalb des Sicherungsstücks angeordnete Mulde dient zweckmäßigerweise zur Festlegung der End-Schwingstellung. ln der Reinigungsstellung des Flügels ist die in der Verschlußstellung außenliegende Glasfläche vom Rauminnern frei zugänglich. Beim Reinigen kann auch im oberhalb der Achszapfen liegenden Bereich des Flügels auf den Flügel eine größere Kraft ausgeübt werden, so daß eine zusätzliche Fixierung der Reinigungsstellung durch die an die Nase angrenzende Mulde sicherstellt, daß auch bei einem unvorsichtigen Reinigen der Flügel nicht unbeabsichtigt seine Reinigungsstellung verlassen kann.
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Zur weiteren Verstärkung der Fixierwirkung in der Reinigungsstellung ist es vorteilhaft, die Nase mit einer Zunge zu versehen, die sich parallel zur Gleitfläche des Aufsatzstücks erstreckt und deren Abstand von der Gleitfläche etwa dem Durchmesser des Achszapfens angepaßt ist. Bei der Überführung des Flügels in die Reinigungsstellung gleitet der Achszapfen auf der oberen Stirnfläche des Futterkastens nach unten, trifft auf die Zunge auf, die federnd ausweicht, so daß durch die Zunge die Bewegungsenergie des Flügels abgebremst und der Flügel in der Reinigungsstellung zusätzlich durch die von der Zunge auf die Achszapfen ausgeübte Klemmkraft fixiert wird.
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In der Verschlußstellung ist der Flügel zur Ebene des Futterkastens über die Achszapfen leicht geneigt angeordnet, so daß der obere Bereich des Flügels gegen den Hilfsrahmen gepreßt ist und damit eine zusätzliche Abdichtung zwischen Flügel und Hilfsrahmen gegeben ist.
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In den Zeichnungen ist in schematischer Darstellung eine bevorzugte Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Dachfenster mit dem Flügel in verriegelter Verschlußstellung,
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Fig. 2 das Dachfenster nach Fig. 1 mit dem Flügel in der End-Schwingstellung,
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Fig. 3 den Flügel in der Reinigungsstellung und
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Fig. 4 den Flügel in der Klappöffnungsstellung.
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Das in eine geneigte Dachfläche einzubauende Dachfenster besteht aus dem Futterkasten 1 und dem Flügel 2, die über einen Hilfsrahmen 14 miteinander verbunden sind. Der Hilfsrahmen 14 ist mittels Scharniere 16 mit dem Futterkasten 1 gelenkig verbunden, wobei sich die Anlenkstelle 17, um welche der Hilfsrahmen 14 schwenkbar ist, am oberen horizontalen Querschenkel 4 des Futterkastens 1 befindet. An seinem unteren freien Ende weist der Hilfsrahmen 14 eine Anlenkstelle 15 für den Flügel2 auf, die ungefähr in der Mitte der Länge der Längsholme 1 1 des Flügels 2 angeordnet ist.
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Der mit einer Isolierverglasung 12 versehene Flügel 2 trägt an der Unterseite 19 des unteren horizontalen Querholms 9 einen Bedienungshebel 20 mit einem Ansatz 21 zum Eingriff in ein am unteren horizontalen Querschenkel 3 des Futterkastens 1 eingelassenes Schließstück 6 mit zwei Schließöffnungen. Das Schließstück 6 und der Ansatz 21 weisen jeweils Anzugsschrägen 39 auf. Am oberen horizontalen Querholm 10 des Flügels 2 ist eine um die Achse 30 schwenkbare Griffleiste 29 gelagert, in deren Schwenkbereich am Futterkasten 1 ein Stütznocken 31 angeordnet ist. Die außenliegenden Teile des Rahmens des Flügels 2 sind mit einer Verwahrung 13 abgedeckt.
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Im Bereich zwischen der Anlenkstelle 15 des Flügels 2 am Hilfsrahmen 14 und dem oberen horizontalen Querholm 10 des Flügels 2 ist an jedem der beiden Längsholme 11 des Flügels 2je ein Achszapfen 18 angebracht, die mit der von einem Deckblech 8 überdeckten oberen Stirnfläche 7 der Längsschenkel 5 des Futterkastens 1 zusammenarbeiten können. Im Bereich der insbesondere als Rollzapfen ausgebildeten Achszapfen 18, die in einer gemeinsamen horizontalen Ebene angeordnet sind, lagert ein eine Gleitfläche aufweisendes Aufsatzstück 32 auf der oberen Stirnfläche 7 des Futterkastens 1, das eine L-Form besitzt, aus reibungsarmem Kunststoff besteht und an seinem unteren Ende mit einer Nase 33 versehen ist, die einteilig mit dem Aufsatzstück 32 ist. Dieses Aufsatzstück 32 weist auf seiner Gleitfläche zum Einrasten der Achszapfen 18 zwei Mulden 34, 36 auf, wobei eine Mulde 34 an die Nase 33 angrenzend ist. Die andere Mulde 36 ist innerhalb eines mit dem Aufsatzstück 32 verbundenen U-förmigen Sicherungsstücks 35 angeordnet.
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An der inneren Breitseite 22 jedes Längsschenkels 5 des Futterkastens 1 befindet sich ein um die Achse 27 schwenkbarer Ausstellarm 23, in dessen Gehäuse 24 eine Spiralfeder 25 verdeckt angeordnet ist, die in Richtung des flügels 2 wirkt und die am freien Ende des Ausstellarms 23 angeordnete Rolle 26 gegen die Unterseite 19 des Flügels 2 drückt. Die Begrenzung des Schwenkweges des Ausstellarms 23 erfolgt durch einen am Futterkasten 1 befestigten Anschlag 28.
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In der verriegelten Verschlußstellung des Flügels 2 nach Fig. 1 liegen die Achszapfen 18 auf der Stirnfläche 7 des Futterkastens 1 auf, und gleichzeitig ist der Flügel 2 über den Bedienungshebel 20 mit dem Futterkasten 1 verriegelt. Der Flügel 2 ist zur Ebene des Futterkastens 1 leicht über die Achszapfen 18 geneigt angeordnet, so daß der obere Bereich des flügels 2, insbesondere der obere horizontale Querholm 10, gegen den Hilfsrahmen 14 gepreßt wird. Der Flügel 2 ist somit unter Vorspannung im Futterkasten 1 gelagert, wobei diese Vorspannung im Zusammenwirken mit dem Schließstück 6 im Futterkasten 1 erreicht wird.
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Zur Überführung des Flügels 2 in die Schwingstellung ist die Verriegelung durch den Bedienungshebel 20 zu lösen und die eventuell vorliegende Festlegung des Flügels 2 gegen den Hilfsrahmen 14 durch Entkuppeln der Griffleiste 29 vom Stütznocken 31 aufzuheben und der Flügel 2 über den Bedienungshebel 20 leicht anzuheben. Die Schwingöffnungsbewegung wird von dem Ausstellarm 23 unterstützt, dessen Spiralfeder 25 die Rolle 26 des Ausstellarms 23 gegen die Unterseite 19 des Flügels 2 drückt. Dabei vollführt der Ausstellarm 23 eine Schwenkbewegung um seine Achse 27, und die Rolle 26 gleitet den Längsholm 11 entlang in Richtung nach oben auf die Achszapfen 18 zu. Gleichzeitig schwenkt der Hilfsrahmen 14 um seine futterkastenseitige Anlenkstelle 17, und der Flügel 2 schwingt um die flügelseitige Anlenkstelle 15 des Hilfsrahmens 14. Da die Anlenkstelle 15 gegenüber der Stirnkante 40 des Hilfsrahmens 14 in Richtung auf den unteren horizontalen Querholm 9 versetzt ist, hebt sich der Hilfsrahmen 14 ohne jede Verklemmung von der am Flügel 2 befestigten Verwahrung 13 ab. Gleichzeitig gleiten die Achszapfen 18 auf der Gleitfläche des auf die Stirnfläche 7 des Futterkastens 1 aufgesetzten Aufsatzstücks 32 nach unten, wodurch der oberhalb der Achszapfen 18 angeordnete Bereich des Flügels 2 sich in den Futterkasten 1 hinein bewegt. Kurz nach dem Beginn der Verschiebung des Achszapfens 18 gelangt er in den Bereich des Sicherungsstücks 35, von welchem er auf seiner von der Stirnfläche 7 angewendeten Fläche umfaßt wird, so daß der Flügel 2 nunmehr gegen ein Abheben von der Stirnfläche 7 des Futterkastens 1 gesichert ist. In der End- Schwingstellung des Flügels 2 liegt der Ausstellarm 23 an dem Anschlag 28 an. In dieser Schwingstellung des Flügels 2 befindet sich der Achszapfen 18 in der im Bereich des Sicherungsstücks 35 angeordneten Mulde 36, und der Flügel 2 ist in einer leicht nach unten geneigten, annähernd horizontalen Stellung. In dieser Schwingstellung wird das Gewicht des Flügels 2 weitgehend von den Ausstellarmen 23 und den Achszapfen 18 aufgenommen, wobei diese beiden Auflagestellen des flügels 2 am Längsholm 11 weit auseinanderliegen. Dies ergibt eine besonders stabile Lagerung des Flügels 2 in der Schwingstellung, so daß auch bei stärkeren Windbelastungen der Flügel 2 nicht ungewollt zuschlagen kann. Da die Achszapfen 18 nahe des oberen Querholms 10 des flügels 2 an den Längsholmen 11 angeordnet sind, ergibt sich eine hohe Kopffreiheit und ein ungehinderter Zutritt, und der Querholm 10 verbleibt im Bereich des Futterkastens 1. Beim Gleiten der Achszapfen 18 nach unten wird der Hilfsrahmen 14 zwangsläufig von der Stirnfläche 7 des Futterkastens 1 abgehoben, und der Winkel zwischen Flügel 2 und Hilfsrahmen 14 vergrößert sich. Der Flügel 2 bleibt dabei auch in Zwischen- Schwingstellungen stehen, gehalten durch den Hilfsrahmen 14.
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Um die Außenseite 37 des Flügels 2 vom Innenraum aus reinigen zu können, ist, ausgehend von der Schwingstellung nach Fig. 2, der Flügel 2 über die Griffleiste 29 nach unten zu ziehen. Dabei hebt sich der Flügel 2 vom Ausstellarm 23 ab und schwingt um die Anlenkstelle 15 des Hilfsrahmens 14, und die Achszapfen 18 gleiten aus der Mulde 36 und aus dem Bereich des U-förmigen Sicherungsstücks 35 auf dem Aufsatzstück 32 weiter nach unten. Der Verschiebeweg der Achszapfen 18 ist durch eine einteilig mit dem Aufsatzstück 32 ausgebildete Nase 33 begrenzt, an welche die Mulde 34 zum Einrasten der Achszapfen 18 angrenzt und welche die Reinigungsstellung des Flügels 2 bestimmt. Die Mulde 34 ist in einem solchen Abstand von der Anlenkstelle 17 des Hilfsrahmens 14 am Futterkasten 1 angeordnet, daß der Winkel zwischen der Außenseite 37 des Flügels 2 und dem oberhalb des Flügels 2 gelegenen Bereich der oberen Stirnfläche 7 des Futterkastens 1 kleiner als 90° ist. Durch diesen spitzen Winkel in Verbindung mit dem Einrasten der Achszapfen 18 in die Mulde 34 ergibt sich eine besonders stabile Lage des Flügels 2 in der Reinigungsstellung, die in Fig. 3 gezeigt ist.
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Beim Zurückführen des Flügels 2 in die Schwingstellung wird der Flügel2 über die Griffleiste 29 in Richtung auf den oberen horizontalen Querschenkel 4 des Futterkastens 1 gedrückt, so daß sich die Achszapfen 18 aus der Mulde 34 lösen und nach oben gleiten. Gelangt der Flügel 2 in eine derartige Stellung, daß der Winkel zwischen seiner Außenseite 37 und dem oberen Bereich des Futterkastens 1 größer als 90° ist und die Bedienungsperson läßt versehentlich die Griffleiste 29 los, so trifft der fallende Flügel 2 auf die federbelasteten Ausstellarme 23 auf, und die Bewegungsenergie des Flügels 2 bewirkt ein teilweises Zurückschwenken der Ausstellarme 23 um die Achse 27, wodurch sich die Federkraft der Spiralfeder 25 vergrößert, so daß die Bewegungsenergie des Flügels 2 allmählich kompensiert und der Flügel 2 weich aufgefangen wird und Beschädigungen des Dachfensters vermieden sind.
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Um den Flügel 2 in die Klappöffnungsstellung zu bringen, ist von der verriegelten Verschlußstellung nach Fig. 1 auszugehen. In über den Bedienungshebel 20 verriegeltem Zustand des Flügels 2 ist die Griffleiste 29 um ihre Achse 30 in Richtung auf den oberen horizontalen Querschenkel 4 des Futterkastens 1 zu schwenken, so daß sich die Griffleiste 29 am Stütznocken 31 abstützt. Wird nunmehr der Bedienungshebel 20 entriegelt, löst sich die über die Achszapfen 18 mit veranlaßte Verspannung des Hilfsrahmens 14 auf, und im Zusammenwirken mit der unterhalb der Achszapfen 18 am Flügel 2 angreifenden Federkraft der Ausstellarme 23 bewegt sich der oberhalb der Achszapfen 18 liegende, obere Teil des Flügels 2 um einen geringen Weg nach unten in den Futterkasten 1 hinein, so daß die Griffleiste 29 auf den Stütznocken 31 gepreßt wird, der mit einer leichten Hinterschneidung für die Griffleiste 29 versehen ist. Diese Abstützung der am oberen Querholm 10 des Flügels 2 angeordneten Griffleiste 29 gegen den Futterkasten 1 bewirkt eine Festlegung des Flügels 2 gegen den Hilfsrahmen 14. Wird nunmehr der Flügel 2 über den Bedienungshebel 20 nach oben angehoben, wobei die federbelasteten Ausstellarme 23 die Bedienung erleichtern, klappt der Flüge 12 um die von dem Scharnier 16 gebildete futterkastenseitige Anlenkstelle 17 des Hilfsrahmens 14, die durch die Kupplung der Griffleiste 29 mit dem Futterkasten 1 zur Klappachse des Flügels 2 wird. Die oberhalb des Sicherungsstücks 35 liegenden Achszapfen 18 heben sich unbehindert an diesem Sicherungsstück 35 vorbei von der oberen Stirnfläche 7 des Futterkastens 1 ab. Die End-Klappöffnungsstellung ist erreicht, wenn der Ausstellarm 23 am Anschlag 28 zur Anlage gelangt, wie in Fig. 4 dargestellt. Da während der gesamten Überführung des Flügels in die Klappöffnungsstellung die Griffleiste 29 gegen den Stütznocken 31 gepreßt bleibt, ist ein unbeabsichtigtes Lösen der Griffleiste 29 nicht möglich und Fehlbedienungen sind vermieden.
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Die Griffleiste 29 dient zur Kupplung bzw. Entkupplung des Flügels 2 mit bzw. von dem Futterkasten 1 und damit zur Festlegung des Flügels 2 gegen den Hilfsrahmen 14 und zur Bildung der Klappachse und als Bedienungselement zur Herstellung oder Auflösung der Reinigungsstellung, ausgehend von der Schwingstellung. Mit Hilfe der Griffleiste 29 wird die Vorwahl getroffen, ob eine Klappöffnungsstellung oder eine Schwingstellung des Dachfensters erreicht werden soll.
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Die alternative Ausführungsform der Nase 33 gemäß Fig. 4 trägt eine Zunge 38, die sich parallel zur Gleitfläche des Aufsatzstücks 32 erstreckt und deren Abstand von der Gleitfläche etwa dem Durchmesser der Achszapfen 18 angepaßt ist. Dabei kann die Zunge 38 noch mit einer Hinterschneidung versehen werden, so daß in der Reinigungsstellung des Flügels 2 der Achszapfen 18 durch die Zunge gefangen gehalten ist, wodurch die Mulde 34 in Wegfall gelangen kann.