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Rohrprofil-Einsteckschloß mit in seinem Schloßkasten zweitourig geführtem
Riegel Die Erfindung betrifft ein Rohrprofil-Einsteckschloß mit in seinem Schloßkasten
zweitourig geführtem Riegel, der an seiner Rückseite unmittelbar in den ersten Teil
einer zweiteiligen Schlußplatte übergeht, an dem in Schließrichtung des Riegels
der zweite Teil der Schlußplatte längsverschieblich geführt ist.
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Ein derartiges Schloß ist bekannt und ermöglicht trotz geringer Breite
des Schlosses einen zweitourigen Ausschluß. Die beiden Teile der Schlußplatte sind
über in Schließrichtung des Riegels wirkende Federn aufeinander abgestützt. Beim
Ausschließen der ersten Tour wird nur der erste Teil der Schlußplatte mit dem Riegel
ausgeschlossen, während der zweite Teil stehenbleibt. Erst bei der zweiten Tour
wird der zweite Teil der Schlußplatte z. B. von dem Daumen eines Schließzylinders
mitgenommen. Beim Zurückschließen des Riegels greift der Daumen zunächst am zweiten
Teil der Schlußplatte an und holt auf diese Weise den Riegel zurück, und greift
dann bei der nächsten Schließbewegung, der zweiten Rück-Tour am ersten Teil der
Schlußplatte an, holt diese mit dem Riegel zurück und schiebt den zweiten Teil der
Schlußplatte teleskopartig in den ersten Teil bzw. umgekehrt.
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Das bekannte Schloß arbeitet allerdings nicht immer zuverlässig, denn
es kann vorkommen, daß während des Lösens der Zuhaltung der erste Teil der Schlußplatte
mit dem Riegel bereits freigegeben wird, ohne daß er von dem Daumen des Schließzylinders
geführt wird. Dann entspannen sich die Federn und der Riegel springt vor. Weil der
Riegel bzw. der erste Teil der Schlußplatte nicht geführt ist, erreicht er auch
keine definierte Endstellung, sondern er kann an beliebiger Stelle seines Vorschubweges
abhängig von Zufälligkeiten wie Reibungseinflüssen o. dgl. stehenbleiben. Unter
ungünstigen Umständen ist dann ein Eingriff des Daumens des Schließzylinders in
die Rasten der Schlußplattenteile nicht mehr möglich und das Schloß ist blockiert.
Ferner können Fehler durch Ermüdung der Federn oder Bruch der Federn auftreten,
die zu ähnlichen Schwierigkeiten führen. Schließlich nimmt auch der Aufbau des Riegels
mit den beiden Schlußplattenteilen trotz der geringen Breite des Schlosses verhältnismäßig
viel Raum ein und die Herstellung und der Zusammenbau des Schlosses sind relativ
kompliziert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rohrprofil-Einsteckschloß
mit einem raumsparenderen Aufbau zu schaffen, das zuverlässiger arbeitet.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Riegel und der erste Teil
der Schlußplatte einerseits und der zweite Teil der Schlußplatte andererseits aneinander
angreifende, mit der Schließrichtung des Riegels einen Winkel, der größer als Null,
aber kleiner als der Selbsthemmungswinkel ist, einschließende Führungsflächen aufweisen,
und der zweite Teil der Schlußplatte in seiner rückwärtigen Endlage quer zur Schließrichtung
des Riegels hin- und herverschieblich geführt ist.
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Im Gegensatz zum bekannten Schloß erfolgt bei dem erfindungsgemäßen
Schloß die gegenseitige Führung der beiden
Teile der Schlußplatte
nicht durch Kraftschluß, sondern im wesentlichen durch Formschluß, wodurch sichergestellt
ist, daß der Riegel bzw. der damit verbundene Teil der Schlußplatte sich nicht "selbständig"
machen können. Die den Formschluß bewirkenden Führungsflächen lassen sich raumsparender
anordnen und am Riegel bzw. an den Teilen der Schlußplatte unterbringen als beispielsweise
Federn, die verhältnismäßig viel Platz beanspruchen. Ferner wird dadurch der Zusammenbau
des Schlosses erleichtert, weil die Teile nicht gegen die Wirkung von Federn zusammengesetzt
werden müssen. Schließlich können auch keine Ermüdungserscheindungen der Federn
zu Fehlern bei der Schließfunktion führen.
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Die Führungsflächen des Riegels können von den Wandungen einer langgestreckten
Ausnehmung gebildet sein, in die eine Zunge des zweiten Teils mit die Führungsflächen
des zweiten Teils bildenden Seitenwandungen eingreift. Eine solche Ausnehmung mit
darin verschieblicher Zunge arbeitet zuverlässig und läßt sich auch leicht herstellen,
insbesondere dann, wenn die Ausnehmung am Riegel zu dessen Seitenfläche hin offen
und mit einer Deckplatte abgedeckt ist.
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Aus herstellungstechnischen und aus Sicherheitsgründen kann es zweckmäßig
sein, wenn die Deckplatte sich über die gesamte Seitenfläche des Riegels erstreckt.
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An sich reicht die Führung der Zunge in der Ausnehmung aus, die Führung
kann jedoch dadurch verbessert werden, daß der zweite Teil einen unter dem gleichen
Winkel wie die Zunge angeordneten Schlitz aufweist, in den ein am ersten Teil befestigter
Stift eingreift. Dadurch ergibt sich eine Parallelführung für den zweiten Teil der
Schlußplatte und Verkantungen werden mit Sicherheit ausgeschlossen.
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werner kann zur Führung des zweiten Teils der Schlußplatte in seiner
rückwärtigen Endlage quer zur Schließrichtung des
Riegels und zur
Führung des zweiten Teils der Schlußplatte in seiner ausgeschlossenen Lage in Schließrichtung
des Riegels am zweiten Teil ein Stift angeordnet sein, der in einen Winkelschlitz
des Gehäuses eingreift.
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Schließlich kann der zweite Teil der Schlußplatte in seiner rückwärtigen
Lage durch eine den Rückzug der Zunge aus der Ausnehmung unterstützende Feder beaufschlagt
sein, die nach bevorzugter Ausführungsform am Federlager für die Zuhaltung abgestützt
ist und auf eine dem Federlager gegenüberliegende Schmalseite des zweiten Teils
einwirkt. Das stellt sicher, daß auch bei veränderten Einbauverhältnissen der zweite
Teil der Schlußplatte stets nur die vorbestimmten vom Daumen des Schließzylinders
gestreuten Bewegungen ausführt.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigen: Fig. 1 die Draufsicht
auf die Innenseite eines Teils einer Schloßplatte mit angeschlossener Stulpplatte;
Fig. 2 die Draufsicht auf eine Zuhaltung; Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeils
III auf den Gegenstand nach Fig. 2; Fig. 4 die Draufsicht auf einen Riegel mit dem
ersten Teil der Schlußplatte; Fig. 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeils V auf den
Gegenstand nach Fig. 4; Fig. 6 eine Draufsicht auf den zweiten Teil der Schlußplatte;
Fig.
7 eine Ansicht in Richtung des Pfeils VII auf den Gegenstand nach Fig. 6; Fig. 8
eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 mit den darauf montierten Einzelteilen
des Schlosses bei nicht ausgeschlossenem Riegel und ohne Deckplatte; Fig. 9 den
Gegenstand nach Fig. 8 bei eintourig ausgeschlossenem Riegel; und Fig. 10 den Gegenstand
nach Fig. 8 bei zweitourig ausgeschlossenem Riegel.
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Die in Fig. 1 dargestellte Schloßplatte I ist über Abbiegungen 2 mit
der senkrecht zur Schloßplatte 1 angeordneten Stulpplatte 3 verbunden. Die Stulpplatte
3 weist Öffnungen 4 für die Schraubbefestigung an der Tür, eine Öffnung 5 für die
Befestigung eines Schließzylinders und eine Ausnehmung 6 für den Durchtritt eines
Riegels 7 auf. Die Schloßplatte 1 weist eine Ausnehmung 8 für ein Zylinderschloß
und einen Winkelschlitz 9, dessen Funktion später erläutert wird, sowie sich zur
Innenseite des Schlosses erstreckende Stifte 10, 11 und eine mit Innengewinde versehene
Büchse 13 zur Befestigung einer nicht dargestellten Deckplatte auf.
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Die in Fig. 2 dargestellte Zuhaltung besteht aus einer Platte 14,
deren eine Seite eine Kurvenbahn 15 für den Angriff eines Daumens eines Schließzylinders
bildet und auf deren anderer Seite ein in Längsrichtung der Platte 14 verlaufender,
einseitig offener Schlitz 16 angeordnet ist, in den ein quadratischer Sockel 17
des Stiftes 12 an der Schloßplatte 1 geführt ist. Die Platte 14 weist ferner eine
beim Ausführungsbeispiel ungefähr quadratische Ausnehmung 18 auf, die sich beim
zusammengebauten Schloß über dem Winkelschlitz 9 der Schloßplatte 1 befindet und
freien Zugang zu dem Winkelschlitz 9 ermöglicht. Eine sich in Längsrichtung der
Platte 14 erstreckende
Ausnehmung 19 greift über den Stift 10 an
der Schloßplatte 1 und dient der Führung der Zuhaltung. Ein VierkantVorsprung 20
dient dem weiter unten zu beschreibenden Rasteingriff zwischen Zuhaltung und Schlußplatte
und ein Stift 21 ist als Federwiderlager ausgebildet.
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Der in den Fig. 4 und 5 dargestellte Riegel ist mit einem ersten Teil
22 einer zweiteiligen Schlußplatte verbunden. Der Teil 22 weist eine sich teilweise
bis über den Riegel 7 erstreckende schlitzartige Ausnehmung 23 auf, in der der an
der Schloßplatte 1 befestigte Stift 10 geführt ist. Einseitig offene, rechteckige
Ausnehmungen 24, 25 am Riegel 7 bzw. dem Teil 22 dienen dem Rasteingriff mit dem
quadratischen Vorsprung 20 an der Zuhaltung. Auf der den Ausnehmungen 24, 25 gegenüberliegenden
Seite befindet sich eine weitere einseitig offene Ausnehmung 26 für den Rasteingriff
eines Daumens des Schließzylinders. Die Seitenwandungen 27, 28 der Ausnehmung 26
sind an ihren Enden abgeschrägt, um einen sicheren Eingriff des Daumens zu ermöglichen.
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Der Riegel 7 weist auf seiner in Fig. 5 linken Seite eine langgestreckte
schlitzartige Ausnehmung 29 auf, die zu dieser Seite hin offen und mit einer sich
über die gesamte Riegelseitenfläche erstreckenden Deckplatte 30 abgedeckt ist. Die
Deckplatte 30 ist z. B. mit nicht dargestellten Schrauben am Riegel 7 befestigt.
Die Seitenwandungen 31, 32 dieser Ausnehmung 29 bilden Führungsflächen für eine
Zunge 33 an einem zweiten Teil 34, das zusammen mit dem Teil 22 eine zweiteilige
Schlußplatte bildet. Die von den Seitenwandungen 31, 32 gebildeten Führungsflächen
bilden mit der Schließrichtung des Riegels 7 einen Winkel, der größer als Null,
aber kleiner als der Selbsthemmungswinkel ist, so daß der mit der Zunge 33 in der
Ausnehmung 29 geführte Teil 34 bei Verschiebung des Riegels 7 eine im einzelnen
noch zu erläuternde Bewegung senkrecht zur Schließrichtung des Riegels ausführen
kann.
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Der in den Fig. 6 und 7 dargestellte zweite Teil 34 der zweiteiligen
Schlußplatte weist außer der Zunge 33, deren Seitenwandungen 35, 36 auf den Seitenwandungen
31, 32 der Ausnehmung 29 gleitende Führungsflächen bilden, einen unter dem gleichen
Winkel wie die Zunge verlaufenden Längsschlitz 37 auf, in dem ein vom zweiten Teil
22 vorspringender Stift 38 geführt ist.
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Die doppelte Führung schließt gegenseitiges Verkanten der Teile praktisch
aus. Weiterhin weist der Teil 34 einen sich in zusammengebautem Zustand in den Winkel
schlitz 9 der Schloßplatte 1 erstreckenden Stift 39 auf, der durch die Ausnehmung
18 der Zuhaltung in den Winkelschlitz 9 eingreift. Ein auf der in Fig. 6 linken
Seite angeordneter Vorsprung 40 bildet zusammen mit einem entsprechenden Vorsprung
41 am Teil 22 eine Raste für den Eingriff eines Daumens des Schließzylinders.
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Die Funktionsstellungen des Schlosses ergeben sich aus den Fig.
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8 bis 10. Ein Daumen 42 eines mit einer Schraube 43 festgelegten Schließzylinders
44 greift bei seiner durch den Pfeil 45 angedeuteten Schwenkbewegung auf die Kurvenbahn
15 in der auf der Schloßplatte 1 liegenden Platte 14, die die Zuhaltung bildet und
verschiebt die durch den Schlitz 16 bzw. die Ausnehmung 19 senkrecht zur Schließrichtung
des Winkels 7 geführte Zuhaltung entgegen der Wirkung einer am Stift 12 gehaltenen
und zwischen den Stiften 10 bzw. 11 abgestützten Federn 46, so daß der Vorsprung
20 der Zuhaltung aus der Ausnehmung 24 des auf der Platte 14 aufliegenifen Teil
22 der Schlußplatte herausgehoben wird. Dann greift der Daumen 42 in die Ausnehmung
26 des Teils 22 und schließt den Riegel 7 aus.
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Bei der Ausschließbewegung verschiebt sich die Zunge 33 des auf dem
Teil 22 liegenden zweiten Teils 34 in der Ausnehmung 29 des Riegels 7 und bewegt
dabei den mit dem Stift 39 im Winkelschlitz 9 geführten Teil 34 senkrecht zur Schließrichtung
des Riegels 7, bis die Funktionsstellung nach Fig. 9 erreicht ist.
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Der Teil 34 wird dabei einerseits unter der Wirkung der zwischen den
Seitenwandungen 31, 32 bezw. 35, 36 sowie der vom Stift 38 auf die Wandungen des
Längsschlitzes 37 und andererseits
unter der Wirkung von durch
eine Feder 47 auf eine Schmalseite 48 des zweiten Teils 34 ausgeübten Kräfte senkrecht
zur Schließrichtung des Riegels bewegt. Die Feder 47 ist ebenso wie die Feder 46
am Stift 12 des Schloßgehäuses gehalten.
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Zwischen den beiden Federn 46, 47 ist am Stift 12 eine Scheibe 49
angeordnet, die ein Verkanten der Federn verhindert.
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Bei einer weiteren Drehung des Daumens in Richtung des Pfeils 45 aus
der Funktionsstellung nach Fig. 9 greift der Daumen wiederum an der Kurvenbahn 15
der Zuhaltung an und hebt dadurch den Vorsprung 20 auf der Platte 14 aus der Ausnehmung
25 am Teil 22, so daß der Daumen 22 bei seiner weiteren Bewegung in die zwischen
den Vorsprüngen 40 und 41 der Teile 22 und 34 gebildeten Raste 50 eingreifen und
den Riegel in seine zweite Stellung nach Fig. 10 vorschieben kann. Dabei wird der
zweite Teil 34 in Schließrichtung des Riegels 7 mitgenommen, weil sich sein Stift
39 nunmehr in dem sich in Schließrichtung erstreckenden Teil des Winkelschlitzes
9 an der Schloßplatte 1 befindet.
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Beim Einschließen des Riegels 7 durch Verdrehung des Daumens 42 in
Richtung des Pfeils 51 (Fig. 10) verlaufen die Vorgänge in umgekehrter Reihenfolge,
wobei der Daumen 42 nach dem Anheben der Zuhaltung am Vorsprung 40 des Teils 34
angreift und dieses zusammen mit dem Teil 22 und dem Riegel 7 in die Stellung nach
Fig. 9 zurückzieht. Bei weiterer Drehung des Daumens 42 wird dann unter Verschiebung
des Riegels 7 mit dem Teil 22 entgegen der Schließrichtung und des Teils 34 senkrecht
zur Schließrichtung die Funktionsstellung nach Fig. 8 erreicht, wobei die beiden
Teile 22, 34 sich teleskopartig übereinanderschieben und die Zunge 33 in die Ausnehmung
29 geschoben wird.
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Patentansprüche: