DE2511822A1 - Empfaengnisverhuetungsvorrichtung - Google Patents
EmpfaengnisverhuetungsvorrichtungInfo
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- A61F6/00—Contraceptive devices; Pessaries; Applicators therefor
- A61F6/06—Contraceptive devices; Pessaries; Applicators therefor for use by females
- A61F6/14—Contraceptive devices; Pessaries; Applicators therefor for use by females intra-uterine type
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Description
Die Erfindung betrifft intrauterin zu benutzende Vorrichtungen
zur Empfängnisverhütung.
Genauer gesagt befaßt sich die Erfindung mit Verbesserungen
bezüglich einer intrauterinen Empfängnisverhütungsvorrichtung, die in der U.S.A.-Patentschrift 5 811 455 beschrieben
ist ο Diese bekannte intrauterine Empfängnisverhütung svorrichtung ist so geformt, daß sie in der Gebärmutter
verbleibt, und daß sie nicht zu einer Perforation der Gebärmutterwand führt. Ein besonders zweckmäßiger Zeitpunkt
zum Einbringen einer solchen Vorrichtung ergibt sich kurz nach der Entbindung oder einer Fehlgeburt, während sich
die irau noch in klinischer Behandlung befindet, und während die Scheide, der Gebärmutterhals und die Gebärmutter noch
erweitert sind, wodurch das Einführen der Vorrichtung erleichtert wird. Jedoch würde eine Empfängnisverhütungsvorrichtung
von normaler Größe in der erweiterten Gebärmutter nicht zuverlässig festgehalten werden, und sie würde über den
erweiterten Gebärmutterhals herausfallen. Eine Vorrichtung,
die genügend groß ist, um zuverlässig festgehalten zu v/erden, ohne herauszufallen, würde jedoch zu einer Schädigung
der Gebärmutter und/oder des Gebärmutterhalses während der Rückbildung der Gebärmutter nach einer Entbindung oder einer
Fehlgeburt führen, wenn sie nicht von Zeit zu Zeit durch eine Vorrichtung von kleineren Abmessungen ersetzt würdeβ
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Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei Frauen, die
mehrere Entbindungen hinter sich haben, und bei denen sich die Gebärmutter nach einer Entbindung oder Fehlgeburt zurückgebildet
hat. In solchen Fällen bleibt die Gebärmutter ständig etwas vergrößert, so daß Empfängnisverhütungsvorrichtungen
der üblichen Art nicht einwandfrei in ihrer Lage gehalten werden. Daher ist es erwünscht, eine intrauterine
Empfängnisverhütungsvorrichtung zur Verfügung zu haben, die sich in einem solchen Ausmaß vergrößern läßt, daß sie sich
an die Wand der vergrößerten Gebärmutter einer Frau anlegt, die bereits mehrfach entbunden hat»
Lösungen der Aufgabe, eine intrauterine Empfängnisverhütungsvorrichtung
zum Gebrauch nach einer Entbindung oder Fehlgeburt zu schaffen, wurden bereits in der U.S.A.-Patentschrift
3 659 597» die einen zusammenlegbaren King betrifft, sowie in der U.S.A.-Patentschrift 3 511 231 beschrieben, welch
letztere eine Empfängnisverhütungsvorrichtung betrifft, die einen zusammenlegbaren Arm zum Ausüben einer vergleichsweise
größeren Kraft aufweist. Jedoch können bei beiden dieser bekannten Vorrichtungen, die normalerweise nach außen vorgespannt
sind, zu große Kräfte auftreten, wenn sich die Gebärmutter nach einer Entbindung oder Fehlgeburt zurückgebildet
hat. Außerdem kommt bei diesen bekannten Vorrichtungen die nach außen gerichtete Kraft nur in einer bestimmten Ebene zur
wirkung»
Weitere sehr zweckmäßige intrauterine Empfängnisverhütungsvorrichtungen,
bei denen angestrebt wird, die Berührungsfläche zwischen der Gebärmutterwand und den Außenflächen
der Vorrichtungen möglichst groß zu machen, und die als aufblasbare Vorrichtungen ausgebildet sind, sind in den
U.S.A.-Patentschriften 3 779 241 und 3 401 689 beschrieben. In beiden Fällen wird die Vorrichtung in die Gebärmutter im
noch nicht aufgeblasenen Zustand eingeführt und nach dem Einführen aufgeblasen, um eine möglichst großflächige Berührung
mit der Gebärmutterwand herbeizuführen. Diese beiden bekannten aufblasbaren Vorrichtungen erweisen sich jedoch nur
dann als brauchbar, wenn sich die Große der Gebärmutter und
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des Gebärmutterhalses nicht mehr ändert. Wenn diese Vorrichtungen in eine Gebärmutter nach einer Entbindung oder
Fehlgeburt eingeführt werden, muß ein Arzt in regelmäßigen Zeitabständen einen Teil des zum Aufblasen dienenden Fludes
aus der Vorrichtung ablassen, um zu verhindern, daß die Vorrichtung einen zu hohen Druck auf die Wand der sich nach einer
Entbindung oder Fehlgeburt zurückbildenden Gebärmutter ausübte
Durch die Erfindung ist nunmehr eine aufblasbare intrauterine Empfängnisverhütungsvorrichtung geschaffen worden,
die geeignet ist, unmittelbar nach einer Entbindung oder Fehlgeburt in die Gebärmutter eingebracht zu werden. Diese
Vorrichtung nach der Erfindung weist eine Einrichtung auf, die es ermöglicht, von Zeit zu Zeit automatisch einen Teil
des zum Aufblasen dienenden Fludes aus der aufgeblasenen Vorrichtung abzulassen, während sich die Gebärmutter nach
einer Entbindung oder Fehlgeburt zurückbildet. Daher ist es nicht mehr erforderlich, eine unmittelbar nach einer Entbindung
oder Fehlgeburt eingeführte EmpfängnisVerhütungsvorrichtung in kurzen Zeitabständen zu überprüfen, zu erneuern,
nachzustellen oder teilweise zu entleeren, wobei diese Arbeiten nur von einem Arzt durchgeführt werden können.
Somit kommt die Erfindung der Neigung von Frauen entgegen, Arztbesuche nach einer Entbindung oder Fehlgeburt und die
sich aus häufigen Arztbesuchen ergebenden Kosten zu vermeiden.
Im folgenden wird nur noch vom Zustand nach einer Entbindung gesprochen, doch ist zu bemerken, daß die betreffenden
Ausführungen auch für den Zustand nach einer Fehlgeburt gelten.
Gemäß der Erfindung steht eine aufblasbare Kammer der
Vorrichtung außerhalb der Gebärmutter in Verbindung mit einem normalerweise geschlossenen, druckempfindlichen Rückschlagventil,
das sich öffnet, um einen Teil des Fludes aus der aufgeblasenen Kammer abzulassen, wenn sich der in der
Vorrichtung herrschende Druck infolge der Rückbildung der Gebärmutter nach einer Entbindung erhöht. Das Auslaßventil kann
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in einen Auslaßschlauch eingeschaltet sein, der in Verbindung mit der Kammer zum Aufblasen der Vorrichtung steht.
Da sich die Vorrichtung entsprechend der Verkleinerung der Gebärmutter verkleinert, bietet das Entfernen der nur
noch teilweise aufgeblasenen Vorrichtung aus der Gebärmutter keine größeren Schwierigkeiten als das Entfernen einer
beliebigen nicht aufgeblasenen Vorrichtung.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung verläuft der zu der aufblasbaren Kammer der Vorrichtung führende Einlaß
ebenfalls über ein druckempfindliches Rückschlagventil. Der Arzt kann die Vorrichtung dadurch aufblasen, daß er einem mit
der Vorrichtung verbundenen Schlauch ein Druckmittel zuführt. Zu diesem Zweck kann man eine Spritze benutzen» Beim
Aufbringen des Drucks öffnet sich das Einlaßventil, so daß das Druckmittel in die Vorrichtung einströmen kann. Das dem
Einlaß zugeordnete Rückschlagventil verhindert hierbei ein unerwünschtes Entweichen des zugeführten Druckmittels. Bei
einer Ausführungsform der Erfindung ist das Einlaßventil ein Rückschlagventil, das in einem Abstand von der aufblasbaren
Kammer in einen an die Kammer angeschlossenen Schlauch eingeschaltet ist. Bei einer anderen Anordnung ist das Einlaßventil
durch eine elastische Klappe gebildet, die normalerweise eine Öffnung in der Wand der aufblasbaren Kammer geschlossen
hält ο Diese Klappe kann durch das Zuführen des Druckmittels über den Einlaß geöffnet werden, und sie kehrt
in ihre Schließstellung zurück, sobald kein weiterer Druck mehr zur Wirkung gebracht wird. Alternativ kann der Einlaßschlauch
durch diese Klappe durchgeführt sein, und um das Ventil wieder zu schließen, ist es nur erforderlich, den
Ein}, aßschi auch zurückzuziehen.
Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist ein langgestreckter Schlauch vorhanden, der in Verbindung mit
der aufblasbaren Kammer der Vorrichtung steht, und der eine solche Länge hat, daß er während des Einführens der Vorrichtung
vom Arzt erfaßt werden kann. Dieser Schlauch kann dazu dienen, das zum Aufblasen benutzte Druckmittel zuzuführen
oder jeweils einen l'eil des Druckmittels abzuleiten, oder
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er kann beide Aufgaben erfüllen» oe nachdem, ob der Schlauch
den Auslaß und/oder den Einlaß bildet, ist das Auslaßventil und/oder das Einlaßventil ebenfalls in diesen Schlauch eingeschaltet
ο Bei dem Schlauch kann es sich um einen einzigen Schlauch handeln, der sowohl zum Zuführen als auch zum Ableiten
des Druckmittels dient, und in den beide Ventile eingeschaltet sind, ferner besteht die Möglichkeit, in den
einzigen vorhandenen Schlauch nur ein einziges Ventil einzuschalten, das die Aufgaben eines Einlaßventils und eines
Auslaßventils erfüllt. Ferner kann sich die Schlauchanordnung aus voneinander getrennten MnIaß- und Auslaßschläuchen zusammensetzen,
wobei in jeden Schlauch das zugehörige Ventil eingeschaltet ist. Der Einlaßschlauch kann von der aufblasbaren
Kammer getrennt und so ausgebildet sein, daß er sich nach dem Aufblasen der Kammer entfernen läßt.
Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung besteht die Schlauchanordnung aus einem chemisch neutralen, elastischen
Kunststoff ο Hierbei hat die Schlauchanordnung oder
mindestens ein Schlauch der Anordnung normalerweise eine sinuswellenförmige Krümmung. Die normale Elastizität des
Schlauchmaterials veranlaßt die Schiauchanordnung,nach jeder
Verformung wieder ihre gekrümmte Form anzunehmen, und hierbei wird die Schlauchanordnung in der Scheide nach oben zurückgezogen,
so daß sie nicht im Wege ist oder stört.
In diesem Fall würde die intrauterine Empfängnisverhütungsvorrichtung
nach der Erfindung mit der gleichen Konstruktion aus mit einem Kunststoff überzogenen Draht versehen
sein, wie sie in der U.S.A.-Patentschrift 3 811 435
beschrieben ist.
Zwischen den elastischen Armen der Vorrichtung ist eine durch diese Arme unterstützte flexible, dünnwandige,
hohle Kammer ausgespannt, die aus einem entsprechenden dehnbaren, chemisch neutralen Kunststoff, z.B. Silikonkautschuk,
besteht, und die sich beim Aufblasen nach oben, in einem geringen Ausmaß auch in seitlicher Hichtung und außerdem gegenüber
den Armen nach vorn und hinten erweitert. Somit ist
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die Vorrichtung sowohl in der Ebene ausdehnungsfällig, in der
die Arme liegen, als auch gegenüber dieser Ebene nach vorn und hinten»
Als Füllmittel für die Vorrichtung könnte man Luft, Wasser, eine Salzlösung oder eine andere biologisch neutrale
Flüssigkeit verwenden»
Somit liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine zweckmäßige intrauterine Empfängnisverhütungsvorrichtung
zu schaffen, die insbesondere für Frauen einen wirksamen Schutz bietet, die mehrere Entbindungen hinter sich haben,
die ferner geeignet ist, kurz nach einer Entbindung oder Fehlgeburt eingelegt zu werden, die so ausgebildet ist, daß sie
einen zeitweilig weit geöffneten Gebärmutterhals oder einen vergrößerten (Sebärmutterhals nicht passieren kann, die auf
die Gebärmutterwand keinen zu hohen Druck ausübt, wenn sich die Gebärmutter nach einer entbindung zurückbildet, die nach
einer Entbindung während der Hückbildung der Gebärmutter
benutzt werden kann, ohne daß häufige Arztbesuche der Benutzerin erforderlich sind, die sich aufblasen läßt und sich
während der Kückbildung der Gebärmutter nach der Entbindung allmählich entleert, bei der eine verbesserte Einrichtung zum
Entleeren vorhanden ist, die eine verbesserte Einrichtung zum Aufblasen besitzt, und die zweckmäßige Einrichtungen zum
Aufblasen und/oder Entleeren aufweist, wobei sich diese Einrichtungen
aus eigener Kraft in eine Z¥/eckmäßigere Lage bewegen, wenn sie sich nicht in Gebrauch befinden.
Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an
Ausführungsbeispielen näher erläuterte Es zeigt:
Fig. 1 die Vorderansicht einer aufgeblasenen intrauterinen
Empfängnisverhütungsvorrichtung in ihrer Lage nach einer Entbindung in einer im Schnitt dargestellten Gebärmutter;
Figo 2 einen Längsschnitt der im nicht aufgeblasenen Zustand befindlichen Vorrichtung nach Figo 1;
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Fig. 3 clie "Vorrichtung nach Fig» 2 bei Betrachtung derselben
von der Linie 3-3 in Fig· 2 aus;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
einer intrauterinen Empfängnisverhütungsvorrichtung, die sich im aufgeblasenen Zustand befindet;
Fig. 5 einen vergrößerten Teilschnitt durch eine Ventilbaugruppe
der Vorrichtung nach Fig. 4;
Fig. 6 einen Längsschnitt durch eine nach einer Entbindung erweiterte Gebärmutter, in die eine Vorrichtung nach
Fig. 2 eingelegt und nach dem Einlegen aufgeblasen worden ist;
Fig. 7 eine Fig. 6 ähnelnde Darstellung, aus der die
Lage der betreffenden Teile für den Fall ersichtlich ist, daß sich die Gebärmutter nach der Entbindung teilweise zurückgebildet
hat;
Fig. 8 eine Fig. 6 und 7 entsprechende Darstellung der
Gebärmutter nach ihrer vollständigen Rückbildung nach der Entbindung;
Fig. 9 eine andere Ausführungsform einer Ventil- und
löchlauchanordnung für eine intrauterine Empfängnisverhütungsvorrichtung
;
Fig. 10 eine weitere Ausführungsform einer Ventilanordnung; und
Fig. 11 eine schematische Darstellung einer Schlauchanordnung, wie sie bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung
vorhanden ist«
In Fig. 2 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 dargestellt, zu der ein allgemein Y-förmiges Stützteil 12
aus Metall oder Kunststoff gehört. Bei dieser Ausführungsform
ist das Stützteil durch einen einzigen Streifen aus elastischem nichtrostendem Stahl gebildet, der an dem Punkt 14 so
gebogen ist, daß er zwei Arme 16 bildet.
Das freie Ende -jedes Arms 16 ist in der aus Fig. 2
ersichtlichen Weise umgebogen, um eine Abrundung 18 zu
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bilden. Das Stützteil 12 ist mit Silikonkautschuk oder dem unter der gesetzlich geschützten Bezeichnung "Silastic"
erhältlichen Kautschuk oder einem anderen biologisch neutralen thermoplastischen Material überzogen»
Zu der Vorrichtung nach J1Xg. 2 gehört ferner eine
doppelwandige Stegkonstruktion 20, welche die Arme 16 miteinander verbindet und in den Gummiüberzug der Arme übergeht,
in deren Bereich sie abgedichtet ist; die Viiandkonstruktion 20 ist an ihrem oberen Ende durch eine Wand 22 abgeschlossen
und weist ein unteres Ende 25 auf; zwischen den Wänden 20
und 22 ist eine nach außen abgeschlossene aufblasbare Kammer 24 vorhanden. Das Material der Kammerwände 20 und 22 ist
das gleiche wie das Material, mit dem das Stützteil 12 überzogen ist, und es ist flexibel und elastisch, so daß es sich
in Berührung mit der Wand der Gebärmutter bringen läßt, um sich der Innenform der Gebärmutter anzupassen, und daß sich
die Kammer in der aus Fig. 1 und 4 ersichtlichen Weise aufblasen und in der in Fig. 6 bis 8 dargestellten weise allmählich
entleeren läßt. Die Arme 16 hindern die Wände 20 gemäß Fig. 1 und 2 daran, sich in einem größeren Ausmaß in
seitlicher Richtung auszudehnen. Allerdings tritt ein geringes Aufspreizen der Arme 16 ein, das gewährleistet, daß
die abgerundeten Ansätze 18 ihre Lage in Berührung mit der Gebärmutterwand beibehalten. Gemäß Fig. 1, 4 und 6 erfolgt
(jedoch praktisch die gesamte Ausdehnung der Vorrichtung beim Aufblasen in Richtung auf die vorderen und hinteren Teile der
Gebärmutterwand sowie in einem geringen Ausmaß nach oben.
An den Verbindungsabschnitt 14 der Y-förmigen Vorrichtung
schließt sich gemäß Figo 1 und 2 ein Ansatz 30 an, dessen
Festigkeit ausreicht, um es auf bekannte Weise zu ermöglichen, die Vorrichtung aus der Gebärmutter herauszuziehen.
Jedoch spilet der Ansatz $0 auch beim Aufblasen und Entleeren
der Kammer 24- eine Rolle« Bei der Ausführungsform nach
Fig. 3 und 6 ist der Ansatz 30 durch zwei parallele Schläuche
32 und 34 gebildet, die in eine äußere Schicht 37 aus einem
biologisch neutralen Material eingeschlossen sind; der Schlauch 32 dient als Einlaß für das Flud zum Aufblasen der
Kammer 24, während der Schlauch 34 zum Ableiten des Fludes
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dient. Beide Schläuche 32 und 34 stehen in Verbindung mit der
Kammer 24, Um das Einleiten des Druckmittels in die Kammer 24 und das Abführen des Druckmittels aus der Kammer zu ermöglichen,
ist in den Schlauch 32 ein Einlaßventil 35 und in den
Schlauch 34 ein Auslaßventil 36 eingeschaltet. Bei dem Einlaßventil
35 handelt es sich um ein Rückschlagventil, das normalerweise durch federkraft in seine Schließstellung vorgespannt
ist, das sich jedoch öffnet, sobald der Arzt über den Schlauch oder Kanal 32 ein Druckmittel zuführt, dessen
Druck ausreicht, um das Rückschlagventil zu öffneno Kach. dem
öffnen des Rückschlagventils 35 kann das Druckmittel zu der Kammer 24 strömen, um sie im erforderlichen Ausmaß aufzublasen
bzw. aufzuspreizeno Sobald die Zufuhr des Druckmittels
über den Kanal 32 beendet wird, schließt sich das Rückschlagventil
35 wieder, so daß die Kammer 24 abgedichtet wird und im gewünschten Ausmaß aufgeblasen bleibt.
Das Auslaßrückschlagventil 36 ist in den Kanal 34 eingeschaltet
und steht unter einer -niederspannung, die ausreicht,
um zu gewährleisten, daß die Kammer 24 im erforderlichen Ausmaß aufgeblasen bleibt. Beide Rückschlagventile 35 und 36
bleiben geschlossen, um jedes unerwünschte entweichen von
Druckmittel aus der Kammer 24 zu verhindern. Jedoch ist die federkraft, die das Auslaßventil 36 geschlossen hält, so gewählt,
daß dann, wenn in der Kammer 24 ein vorbestimmter Druck dadurch überschritten wird, daß die ^ebärmut1a?wand
während der Rückbildung der Gebärmutter nach der Entbindung
eine größere Kraft auf die Vorrichtung ausübt, dieser in der Kammer 24 und damit auch in dem Kanal 34 herrschende Druck
oberhalb des Ventils 36 in einem solchen Ausmaß zunimmt, daß
sich dieses Rückschlafventil öffnet, damit aus der Kammer 24
langsam eine gewisse Iwenge des Druckmittels entweichen kann, um den Innendruck der Vorrichtung herabzusetzen. Schließlich
wird über das Ventil 36 eine solche Menge des Druckmittels
entwichen sein, daß der Druck hinter dem Ventil so weit herabgesetzt worden ist, daß sich das Ventil wieder schließt,
um die Kammer 24 erneut abzudichten, die jetzt in einem geringeren Ausmaß aufgeblasen ist und kleinere Abmessungen
besitzt.
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Fig. 4 und 5 zeigen eine Weiterbildung der mehrere Kanäle
aufweisenden Anordnung nach Fig. 3> jedoch entspricht
die Vorrichtung nach Fig. 4 im wesentlichen derjenigen nach Fig. 1 und 2. Gemäß Fig« 4 und 5 ist nur ein einziger
Schlauch oder -^anal 38 vorhanden, der sich durch den Ansatz
39 zu der Kammer erstreckt» Damit das .Druckmittel der Kammer
24 zugeführt bzw. aus ihr abgelassen werden kann, ist in den Ansatz 39 bzw. den Schlauch 38 eine Ventilkammer 40 eingeschaltet,
die in einen Einlaßkanal 42 und einen Auslaßkanal 44 unterteilt ist« In dem Einlaßkanal 42 ist ein Einlaßrückscglagventil
45 angeordnet, das durch federkraft normalerweise geschlossen gehalten wird, sich jedoch öffnet, sobald
der Arzt über den Kanal 38 ein Druckmittel zuführt, dessen Druck ausreicht, um das Ventil zu öffnen. Each dem Öffnen des
Einlaßventils 46 strömt das Druckmittel zu der Kammer 24,
bis diese im erforderlichen Ausmaß aufgeblasen ist,, Sobald
die Zufuhr des Druckmittels über den Kanal 38 beendet wird,
schließt sich das .Rückschlagventil 46 wieder, woraufhin die
aufblasbare Kammer 24 wieder nach außen abgedichtet ist und im gewünschten Ausmaß aufgeblasen bleibt.
Das in den Auslaßkanal 44 eingeschaltete Auslaßrückschlafventil 50 steht unter einer solchen Federspannung, daß
die Kammer 24 im erforderlichen Ausmaß aufgeblasen gehalten wird. Beide Eückschlafventile 46 und 50 bleiben normalerweise
geschlossen, um jedes unerwünschte Entweichen von druckmittel aus der Kammer 24 zu verhindern.
Die das Auslaßventil 50 geschlossen haltende Federkraft
ist jedoch so gewählt, daß dann, wenn in der Kammer 24 ein vorbestimmter Druck dadurch überschritten wird, daß die
Gebärmutterwand während der Rückbildung der Gebärmutter nach der Entbindung eine größere Kraft auf die Vorrichtung ausübt,
der Druck in der Kammer 24 und damit auch in dem Schlauch 39 über dem Ventilgehäuse 40 in einem solchen Ausmaß zunimmt,
daß sich das Euckschlagventil 50 öffnet, damit aus der Kammer
24 langsam eine gewisse Menge des Druckmittels entweichen kann, um den Innendruck der Vorrichtung entsprechend herabzusetzen.
Schließlich wird aus der Vorrichtung über das Auslaßventil 50 eine solche ^enge des Druckmittels entwichen
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sein, daß sich der Druck oberhalb dieses Ventils hinreichend
verringert hat, so daß sich das Ventil wieder schließt, um die Kammer 24 wieder abzudichten, die jetzt in einem geringeren
Ausmaß aufgeblasen ist und kleinere Abmessungen angenommen hat·
Da die Ventile 35 und 36 bzw. die Ventile 46 und 50
vorhanden sind, die ein unerwünschtes Entweichen des Druckmittels aus der Kammer 24 verhindern, ist es möglich, die
freien Enden der Ansätze 30 und 39 offen zu lassen. Um jedoch
das Ansammeln von Verunreinigungen in den Schläuchen 32, 34 und 38 zu verhindern, ist es zweckmäßig, die genannten Ventile
in unmittelbarer Nähe der offenen Enden der Schläuche oder Kanäle anzuordnen
<>
Nach der Entbindung wird die Empfängnisverhütungsvorrichtung gemäß Pig. 2 und 8 im nicht aufgeblasenen Zustand
über den erweiterten und schlaffen Gebärmutterhals 52 in
der aus Fig. 1 und 6 ersichtlichen In/eise in die erweiterte
Gebärmutter 54 eingeführt. Da gemäß Figo 6 die Bebärmutter
und der Gebärmutterhals erheblich erweitert sind, würde die Vorrichtung 10 herausfallen, wenn sie nicht durch eine entsprechende
Einrichtung in ihrer Lage gehalten würdeο Daher wird die Kammer 24 unter Benutzung der beschriebenen Einrichtungen
aufgeblasen, so daß sie die Gebärmutter ^A ausfüllt,
daß die Wände 20 der Kammer zur Anlage an den vorderen und hinteren Teilen der Gebärmutterwand kommen, und daß die Vorrichtung
so weit aufgespreizt wird, daß sie den erweiterten Gebärmutterhals 52 nicht mehr passieren kanne
Nach der Entbindung macht die Gebärmutter ihre Rückbildung
durch, und der Gebärmutterhals nimmt wieder seine normale Größe an. In Fig. 7 ist ein Zwischenstadium dieser Rückbildung
nach der Entbindung dargestellte Gemäß Fig. 7 hat sich die aufgeblasene Vorrichtung teilweise entleert, was
durch den Druck herbeigeführt wurde, den die Gebärmutterwand während der Rückbildung auf die Vorrichtung ausübte. Hierbei
kommt das Auslaßrückschlagventil 36 zur Wirkung, so daß sich
die Kammer 24 allmählich entleeren und verkleinern kanne
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Schließlich zieht sich die Gebärmutter gemäß Fig. 8 auf die Größe zusammen, die für eine Frau nach mehreren Entbindungen
normal ist, und hierbei entleert sich die aufgeblasene Kammer 24 der Vorrichtung entsprechend, um sich der
normalen Form der Gebärmutter anzupassen,, Da der Gebärmutterhals
jetzt wieder seine normale Größe angenommen hat, wird die weitgehend entleerte Vorrichtung in der bei anderen
bekannten Empfängnisverhütungsvorrichtungen üblichen Vifeise
in der Gebärmutter in ihrer Lage gehalten. Jedoch wird jede
bleibende Vergrößerung der Gebärmutter, die auf eine vorausgegangene Entbindung zurückzuführen ist, durch die teilweise
gefüllt bleibende Vorrichtung 10 ausgeglichen, die sich nicht mehr verkleinert, als es erforderlich ist, um die
Gebärmutterwand von dem auf sie wirkenden Druck zu entlasten, so daß die Beibehaltung der richtigen Lage der Vorrichtung
in der Gebärmutter durch eine geringe Aufspreizung unterstützt wird, durch welche die Außenflächen der aufblasbaren
Kammer in Anlage an der Gebärmutterwand gehalten werden.»
Außerdem trägt eine solche Anordnung und Lagebestimmung der aufblasbaren Kammer gegenüber der Gebärmutterwand· in einem
erheblichen Ausmaß zur Empfängnisverhütung bei, zu der die Vorrichtung bestimmt isto
Fig. 9 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Schlauch- bzw. Kanalanordnung 80 zum Aufblasen und Entleeren
einer Kammer 24» Bei der Schlauchanordnung 80 handelt es sich um einen Ansatz, der einen dauerhaften Bestandteil der Vorrichtung
bildet und dem anhand von Fig» 4 und 5 beschriebenen
Ansatz 39 entspricht« Jedoch ist die Anordnung 80 als einfacher Schlauch ausgebildet, in den nur eine einzige Ventilanordnung
82 eingeschaltet ist, d.h. bei der nicht eine den Strömungsweg unterteilende Ventilkammer 40 der anhand von
Fig. 4 und 5 beschriebenen Art vorhanden ist. Zu der Ventilanordnung
82 gehören ein Einlaßventil 84, das ähnlich arbeitet wie das beschriebene Ventil 46 sowie ein Auslaßventil
86, dessen Wirkungsweise derjenigen des Ventils 50 entspricht.
In Fig„ 9 sind die Ventile 84 und 86 nur schematisch dargestellt ο Die beiden Ventile können zu einem einzigen Element
oder einer einzigen Baugruppe zusammengefaßt sein, z.B. zu
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einer elastischen Klappe, die sich durchbiegen kann, um den Kanal in der gewünschten Strömungsrichtung zu öffnen, sobald
ein vorbestimmter Druck auf der einen oder anderen Seite der Klappe überschritten wirdo
Es ist erwünscht, daß der Schlauch 80 nach dem Einführen
der Empfängnisverhütungsvorrichtung und ihrem Aufblasen nicht sichtbar ist» Um die Handhabung während des
Aufblasens zu erleichtern, muß der Schlauch jedoch eine ziemlich große Länge haben. Allerdings würde ein solcher langer
Schlauch nach dem Aufblasen der Vorrichtung dem Blick nicht entzogen sein. Bei dem ziemlich langen Schlauch 80 ist die
Ventilanordnung 82 den Wänden 20 der aufblasbaren Kammer 24 ziemlich nahe benachbart. Nach dem Aufblasen wird der
Schlauch 80 gemäß ü'ig. 9 kurz unterhalb der Ventilanordnung 82 an dem Punkt 88 abgeschnitten. Zwar kann das Auslaßventil
86 immer noch das Entweichen des Druckmittels aus der Vorrichtung regeln, doch kann der Schlauch 80 jetzt ziemlich
kurz sein, so daß er unsichtbar bleibt. Der verbliebene Teil des Schlauchs 80 bildet gleichzeitig den Ansatz, mittels dessen
die Vorrichtung später über den Gebärmutterhals herausgezogen
werden kann.
i"'igo 10 zeigt eine weitere Ausführungsform einer
Schlauchanordnung zum Aufblasen einer Kammer 24. Zu dem ständig mit der Vorrichtung verbundenen Ansatz 60 gehört nur
der Auslaßschlauch, der mit einem Auslaßrückschlagventil 66 versehen ist.
Der Einlaß der Kammer 24 ist durch eine normalerweise geschlossene schlitzförmige Öffnung 70 gebildet, die als
ein hückschlagventil zur wirkung kommt, das aus einem elastischen
.kunststoff besteht. In die Kammer 24 ist durch die Öffnung
70 ein langer, an beiden Enden offener Einlaßschlauch 74 eingeführt, dessen Durchmesser auf die Öffnung so abgestimmt
ist, daß der Schlauch nach dem Einführen am Umfang der öffnung abgedichtet ist. Die Kammer 24 wird über den Schlauch
74 mit einem Druckmittel aufgeblasen. Nach der Beendigung des Aufblasens wird der Schlauch 74 aus der Öffnung 70 herausgezogen
und entferntο Hierbei schließt sich die Ventilöffnung 70,
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um die Kammer 74- nach außen abzudichten.
Bei einer Weiterbildung der Anordnung nach Pig. 10
wird das Austrittsende des Schläuche 74- zur Anlage an den
Händern der Öffnung 70 gebracht, ohne in die öffnung eingeführt
zu werden, und der Druck des zum Aufblasen zugeführten Druckmittels bewirkt dann, daß der Schlitz 70 geöffnet wird.
Bei dieser Anordnung kann der Zuführungsschlauch 74-ziemlich
lang sein, so daß der Arzt ihn außerhalb des Körpers der Patientin leicht handhaben kann, um die Kammer 24- aufzublaseno
Gleichzeitig kann der Ausiaßschlauch 60 ziemlich
kurz sein, so daß er vollständig von der Scheibe aufgenommen wird und unsichtbar bleibto
11 zeigt eine mit 90 bezeichnete Weiterbildung der beschriebenen Ansätze 50, 39 und 80, bei welcher der Kunststoff,
aus dem der Ansatz 90 besteht, normalerweise eine sinuswellenförmige Gestalt hat, wie es in Fig. 11 mit YoIlinien
wiedergegeben ist» MIl der Arzt die Vorrichtung aufblasen,
bringt er den sinuswellenförmig gekrümmten Ansatz in
eine gestrecktere Lage, wie es in Fig. 11 mit gestrichelten Linien angedeutet ist. Nach dem Aufblasen der Vorrichtung
gibt der Arzt den Ansatz 90 frei, der sich daraufhin in die Scheide hinein zusammenzieht, so daß er dem Blick entzogen
istο Natürlich könnte man den Auslaßschlauch 60 nach Fig.
ebenso ausbilden wie den Ansatz 90 nach Fig. 11, doch würde
es während des normalen Gebrauchs nicht erforderlich sein, den Schlauch in eine gestreckte Lage zu bringen. Natürlich
braucht der Schlauch 80 nach Figo 9 nicht die Form des Ansatzes
90 nach Figo 11 zu haben, wenn er an dem Punkt 88 abgeschnitten wird, der erheblich höher liegt als der Scheide
neingang ο
Gemäß der vorstehenden Beschreibung sind durch die Erfindung neuartige intrauterine Empfängnisverhütungsvorrichtungen
geschaffen worden, die insbesondere geeignet sind, nach einer Entbindung oder Fehlgeburt benutzt zu werden, d.he
wenn die Gebärmutter und der Gebärmutterhals zeitweilig erweitert sindo Zu jeder solchen Vorrichtung gehört eine
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aufblasbare Kammer, die sich beim Aufblasen dem vergrößerten Innenraum der Gebärmutter anpaßt, und es ist eine Ventileinrichtung
vorhanden, die mindestens ein normalerweise in seine Schließstellung vorgespanntes Auslaßventil aufweist, welches
ein allmähliches Herausdrücken des zum Aufblasen dienenden Druckmittels aus der Kammer ermöglicht, während sich die Gebärmutter
nach einer Entbindung oder i'ehlgeburt zurückbildet; ferner kann ein Einlaßventil vorhanden sein, das es ermöglicht,
der Kammer zum Aufblasen ein Druckmittel zuzuführen, das Jedoch im übrigen die Kammer so abdichtet, daß das Druckmittel
nicht entweichen kann, und daß keine Ilude in die Kammer
eindringen könnenο
Ansprüche:
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Claims (1)
- — Ib —ANSPRÜCHEH. j Zum Intrauterinen Gebrauch "bestimmte Empfängnisverhütungsvorrichtung mit einem hohlen, aufblasbaren, eine Kammer abgrenzenden Element, das eine solche Größe hat, daß es im nicht aufgeblasenen Zustand genügend klein ist, um durch den- Gebärmutterhals hindurchgeführt zu werden, und das dann, wenn es in einem erheblichen Ausmaß aufgeblasen ist, eine Größe hat, die ausreicht, um eine Bewegung des Elements durch den Gebärmutterhals hindurch zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Kammer (24-) eine Auslaßeinrichtung in Verbindung steht, die es dem die Kammer aufgeblasen haltenden Flud ermöglicht, nach Bedarf aus der Kammer zu entweichen, daß die Auslaßeinrichtung eine auf Druckänderungen ansprechende Einrichtung enthält, und daß zu dieser Einrichtung eine weitere Einrichtung gehört, welche die Auslaßeinrichtung normalerweise dicht verschließt, um das Entweichen des ffludes zu verhindern, und die auf den in der Kammer herrschenden Druck dann anspricht, wenn dieser Druck einen vorbestimmten Wert überschreitet, um die Auslaßeinrichtung zu öffnen und sie offen zu halten, bis der Druck in der Kammer auf den vorbestimmten Wert zurückgegangen ist ο2c Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Auslaßeinrichtung eine Schlauch- bzwo Kanalanordnung gehört, die in Verbindung mit der Kammer (24) steht, und daß zu der Einrichtung zum dichten Verschließen der Auslaßeinrichtung ein Rückschlagventil gehört, das eine Einrichtung aufweist, die bewirkt, daß sich das Rückschlagventil beim Erreichen des genannten vorbestimmten509839/0339Drucks öffnet,5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß mit der -Kammer (24) eine Einlaßeinrichtung in Verbindung steht, die es ermöglicht, der Kammer ein Druckmittel zuzuführen, daß die Einlaßeinrichtung eine auf Druckänderungen ansprechende Einrichtung aufweist, und daß zu dieser letzteren Einrichtung eine Einrichtung gehört, die die Einlaßeinrichtung normalerweise dicht verschließt, um das Eintreten eines I'ludes an dieser Einrichtung vorbei zu verhindern, und daß die zuletzt genannte Einrichtung auf einen von der Außenseite der üammer her zur Wirkung gebrachten Druck anspricht, um die Einlaßeinrichtung zu öffnen und so das Aufblasen der Kammer zu ermöglichen.4. Vorrichtung nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß zu der Auslaßeinrichtung eine in Verbindung mit der Üammer (24) stehende Schlauch- bzw. Kanalanordnung gehört, und daß die Einrichtung zum dichten Verschließen der Auslaßeinrichtung ein Rückschlagventil aufweist, das mit einer Einrichtung versehen ist, die bewirkt, daß sich das Rückschlagventil beim Erreichen des genannten vorbestimmten Drucks öffneto5· Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß auch die Einlaßeinrichtung einen Bestandteil der Schlauch- bzw. Kanalanordnung bildet, und daß zu der Einrichtung zum dichten Verschließen der Ein^aßeinrichtung ein zweites Rückschlagventil gehört.6. Vorrichtung nach Anspruch 5i dadurch gekennzeichnet , daß die Schlauch- bzw. Kanalanordnung (90) aus einem elastischen, flexiblen Material besteht und normalerweise sinuswellenförmig gekrümmt ist, so daß es möglich ist, sie durch Aufbringen einer Zugkraft in eine gestrecktere i'orm zu bringen, und daß die Einrichtung beim Entfernen dieser Zugkraft wieder ihre sinuswellenförmige Krümmung annimmt.7· Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Vorrichtung zwei durch einen509839/0339Abstand getrennte Arme (16) aufweist, und daß das aufblasbare Element an den Armen befestigt ist und sich zwischen ihnen erstreckt.8. Vorrichtung nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauch- bzw, Kanalanordnung (90) einen von dem aufblasbaren Element herabhängenden Ansatz bildet, der eine solche .festigkeit hat, daß es möglich ist, ihn zu erfassen und die Vorrichtung aus der Gebärmutter (54-) herauszuziehen.9« Vorrichtung nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, aaß zu der Schlauch- bzw. Kanalanordnung ein Auslaßkanal (54·) und ein Einlaßkanal (32) gehören, daß der Auslaßkanal und der Einlaßkanal als voneinander getrennte Elemente ausgebildet und aneinander befestigt sind, daß diese Elemente einen von dem aufblasbaren Element herabhängenden Ansatz (30) bilden, und daß dieser Ansatz eine solche Festigkeit hat, daß es möglich ist, ihn zu erfassen und die Vorrichtung (10) aus der Gebärmutter (54) herauszuziehen.10. Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet , daß der Ansatz (90) aus einem elastischen, flexiblen Material besteht und normalerweise sinuswellenförmig gekrümmt ist, so daß es möglich ist, den Ansatz durch Aufbringen einer Zugkraft in eine gestrecktere Form zu bringen, und daß der Ansatz nach dem Entfernen der Zugkraft wieder seine sinuswellenförmige Krümmung annimmt.11. Vorrichtung nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß zu der bchlauch- bzw. Kanalanordnung ein Auslaßkanal und ein Einlaßkanal gehören, und daß der Auslaßkanal und der Einlaßkanal zu einem einzigen Kanal bzw. bchlauch (80) vereinigt sind, in den sowohl das Einlaßrückschlagventil (84) als auch das Auslaßrückschlagventil (86) eingeschaltet sind.12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß in den einzigen vorhandenen Schlauch (38) eine Ventilkammer (40) eingeschaltet ist, durch die509839/0339hindurch sich ein Einlaßkanal (42) und ein davon getrennter Auslaßkanal (44) erstrecken, daß das Einlaßrückschlagventil (46) in den Einlaßkanal eingeschaltet ist, und daß das Auslaßrückschlagventil (50) in den Auslaßkanal eingeschaltet ist.13· Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlaßrückschlagventil und das Auslaßrückschlagventil zu einem einzigen Ventil vereinigt sind.14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (80) relativ lang ist und eine solche Länge hat, daß er normalerweise aus der Scheide heraushängt, wenn sich die Vorrichtung in der Gebärmutter (54) befindet, und daß das Einlaßrückschlagventil (84) und das Auslaßrückschlagventil (86) dem aufblasbaren Element relativ nahe benachbart sind, so daß dann, wenn der Schlauch unterhalb der !Rückschlagventile abgeschnitten worden ist, der Schlauch vollständig von der Scheide aufgenommen ist und nicht heraushängt,,15« Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der einzige vorhandene Schlauch (80) eine solche Festigkeit hat, daß es möglich ist, ihn zu erfassen und die Vorrichtung aus der Gebärmutter (54) herauszuziehen.16. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß der einzige vorhandene Schlauch (90) aus einem elastischen, flexiblen Material besteht und normalerweise sinuswellenförmig gekrümmt ist, so daß es möglich ist, den Schlauch durch Aufbringen einer Zugkraft in eine gestrecktere Form zu bringen, und daß der Schlauch nach dem Entfernen der Zugkraft wieder seine sinuswellenförmige Krümmung annimmt.17- Vorrichtung nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß· zu der Schlauch- bzw. Kanal anordnung ein Auslaßschlauch (60) und ein Einlaßschlauch (74) gehören,509839/0339daß der Auslaß schlauch, und der Einlaßschlauch als voneinander getrennte Teile ausgebildet sind, daß das aufblasbare Element die Kammer (24) abgrenzende "Wände (20) aufweist, daß das Einlaßrückschlagventil (70) einer der Wände der Kammer zugeordnet ist, und daß es nach Bedarf möglich ist, den Einlaßschlauch von der Vorrichtung zu trennen oder ihn gegenüber dem Einlaßrückschlagventil so anzuordnen, daß dieses Ventil geöffnet wird«18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß zu dem Einlaßruckschlagventil eine schlitzförmige öffnung (70) mit elastischen Wänden gehört, deren Wände normalerweise so vorgespannt sind, daß die öffnung in der Wand (20) der Kammer (24) geschlossen ist, und daß sich die öffnung durch Aufbringen eines Drucks öffnen läßt ο19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Einlaßschlauch (72O durch die das Einlaßrückschlagventil bildende öffnung (70) in der Wand (20) der Kammer (24) führen läßt, um das Einlaßruckschlagventil zu öffnen.20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet , daß der Auslaßschlauch (90) aus einem elastischen, flexiblen Material besteht und normalerweise sinuswellenförmig gekrümmt ist, so daß es möglich ist, den Auslaßschlauch durch Aufbringen einer Zugkraft in eine gestrecktere Form zu bringen, und daß der Auslaßschlauch beim Entfernen der Zugtraft wieder seine sinuswellenförmige Krümmung annimmt.21. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaßs chi auch (74-) eine größere Länge hat als der Auslaßschlauch (60).22. Zum intrauterinen Gebrauch bestimmte Empfängnisverhütungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet , daß ein erster Abschnitt vorhanden ist, der klein genug ist, um das Hindurchführen dieses Abschnitts durch den Gebär»509839/0339mutterhals zu ermöglichen, und der groß genug ist, um ein Herausdrücken desselben durch den Gebärmutterhals hindurch zu verhindern, daß ein langgestreckter Ansatz (90) vorhanden ist, der aus einem elastischen, flexiblen Material besteht und normalerweise sinuswellenförmig gekrümmt ist, so daß es möglich ist, auf den Ansatz eine Zugkraft aufzubringen, um ihn in eine gestrecktere Form zu bringen, daß der Ansatz beim Entfernen der Zugkraft wieder seine sinuswellenförmige Krümmung annimmt, und daß der Ansatz eine solche Festigkeit hat, daß es möglich ist, ihn zu erfassen und die Vorrichtung aus der Gebärmutter (54·) herauszuziehen.23. Zum intrauterinen Gebrauch bestimmte Empfängnisverhütungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß ein hohles, aufblasbares Element vorhanden ist, das eine Kammer (24) abgrenzende Wände (20) besitzt und eine solche Größe hat, daß es im nicht aufgeblasenen Zustand klein genug ist, um durch den Gebärmutterhals hindurch eingeführt zu werden, und daß es genügend groß ist, um dann, wenn es im wesentlichen aufgeblasen ist, zu verhindern, daß es den Gebärmutterhals passiert, daß mit der Kammer eine Auslaßeinrichtung (60) in Verbindung steht, die es dem zum Aufblasen dienenden Flud ermöglicht, die Kammer zu verlassen, daß eine Wand der Kammer ein in Verbindung mit der Kammer stehendes Rückschlagventil (70) aufweist, das es ermöglicht, ein druckmittel in die Kammer einzuleiten, und daß ein Einlaß schlauch (74-) zum Zuführen des Druckmittels zum Aufblasen des Elements vorhanden ist, der sich von der Vorrichtung trennen und nach Bedarf gegenüber dem Rückschlagventil so anordnen läßt, daß das Rückschlagventil geöffnet wird.24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet , daß das Rückschlagventil einer Wand (20) der Kammer (24) zugeordnet ist, und daß es eine öffnung (70) mit elastischen Wänden aufweist, die normalerweise so vorgespannt sind, daß die durch die Kammerwand führende öffnung geschlossen ist, und daß es möglich ist, die Öffnung durch Aufbringen eines Drucks zu Öffnen«,509839/033925. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß sich der kinlaßschiauch (74) durch die das Rückschlagventil bildende Öffnung (70) der Wand (20) führen läßt, um das Rückschlagventil zu öffnen.26ο Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaßschlauch (74) ein Austrittsende aufweist, das sich in Verbindung mit dem Rückschlagventil (70) bringen läßt, so daß es möglich ist, ein Druckmittel durch den Einlaßschlauch zu leiten und hierdurch das Rückschlagventil zu öffneno509839/0339Leerseite
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