DE2558315A1 - Platte, insbesondere im bauwesen verwendbare platte und verfahren fuer deren herstellung - Google Patents
Platte, insbesondere im bauwesen verwendbare platte und verfahren fuer deren herstellungInfo
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Description
1421 LAP 26
ANMELDER : LAFARGE S.A.
" PLATTE, INSBESONDERE IM BAUWESEN VERWENDBARE PLATTE UND VERFAHREN FÜR DEREN HERSTELLUNG ".
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Platte, insbesondere eine Holzstoffteilchen
enthaltende Platte, sowie ein Verfahren zu deren Herstellung.
Die Erfindung betrifft ebenfalls im Hinblick auf ihre praktische Anwendung
eine im Bauwesen verwendbare Platte, und zwar insbesondere eine solche Platte, welche eine wesentlich aus holzstoff-zellulosischen Teilchen bestehende
Trägerstruktur aufweist.
Die Verwendung solcher Platten ist bereits bekannt, insbesondere solcher
Platten, welche wesentlich aus vermittels eines wärmehärtenden Harzes,
insbesondere eines Aminoplastes, gebundenen Holzteilchen bestehen. Im allgemeinen
weisen diese bekannten Platten den Nachteil auf, bei gewissen Anwendungen eine mehr oder weniger schlechte Feuerfestigkeit zu besitzen.
Selbstverständlich ist es möglich, die Masse,aus derdiese bekannten Platten
gebildet sind, feuerfest oder flammensicher zu machen. Diese Behandlung bringt jedoch eine erhebliche Erhöhung des Gestehungspreises mit sich.
Es ist ferner bekannt, wesentlich aus Holz bestehendes Material dadurch
gegen die Einwirkungen des Feuers zu schützen, dass man dieses Material mit einer Gipsschicht bekleidet.
Es ist besonders bekannt, dass eine etwa 1 cm dicke oder dickere Gipsschicht
infolge ihres Wasser-Zurückhaltevermögens hervorragende Wärmeabsorptionseigenschaften
besitzt. Jedoch muss der Gips, um eine befriedigende Kohäsion und ein hinreichendes Anhaftungsvermögen am Holz zu besitzen,
mit einer metallischen Gitterstruktur "bewehrt" werden, oder er
muss auf einer mit grossköpfigen Nägeln versehenen Holzfläche aufgebracht werden, wobei die Köpfe dieser Nägel in die Gipsschicht eingebettet werden.
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In der Tat liegt ein wesentlicher Nachteil der auf Holzoberflächen
aufgebrachten Gipsschichten in dem Umstand, dass diese beiden Materialien sehr schlecht aneinander haften.
Es sind bereits Verbundplatten bekannt, die eine aus Teilchen bestehende
Kernschicht aufweisen, auf deren beiden Oberflächen - beispielsweise vermittels einer Harnstoff-Formaldehyd-Harzmasse - Gipsplatten aufgeklebt
sind, wobei insbesondere plattenförmiges Material verwendet wird, welches
eine etwa 1 cm dicke Gipsschicht besitzt, die zwischen zwei Kraftpapierfolien angeordnet ist. Bei dieser Anordnung wird das Kleben und die Verbindung
zwischen den verschiedenen Materialien durch das Papier erzielt; jedoch ist dieses Papier kostspielig und die Klebeverbindung ist nicht
sehr befriedigend; ferner weisen bei den bekannten Verbundplatten dieser Art die Gipsschichten eine Dicke auf, die die normalerweise erforderliche
Dicke übersteigt.
Ferner sind aus Gipsplatten oder aus auf einer nicht kontinuierlichen Holzbzw.
Metallgerüststruktur angebrachten Gipsplatten bestehende Zwischenwände bekannt; diese Zwischenwände besitzen jedoch Eigenschaften, die von denen
der aus Teilchen bestehenden Platten grundsätzlich verschieden sind. Im allgemeinen sind diese Zwischenwände schwerer und im Gestehungspreis aufwendiger.
Die erfindungsgemässe Platte ist im wesentlichen dazu bestimmt, die Kernplatte einer mit Gips bekleideten Verbundplatte zu bilden, welche die vorstehend
dargelegten Nachteile nicht aufweist und insbesondere eine geringe Dichte, vorteilhafte mechanische Eigenschaften, eine hervorragende Feuerfestigkeit,
sowie hinsichtlich der Gipsbeschichtungen günstige hygrometische Eigenschaften besitzt.
Die aus agglomerierten Teilchen - insbesondere ausschliesslich oder teilweise
aus holzzellulosischen, vermittels eines Harzes gebundenen Teilchen bestehende
erfindungsgemässe Platte zeichnet sich dadurch aus, dass den genannten Teilchen wenigstens in den Oberflächenbereichen der Platte pulverförmiger
Gips beigemengt ist.
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Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung beträgt der Anteil an pulverförmigem Gips 10 bis 200% Gew.-% auf den Anteil an Teilchen bezogen,
welche die'äusseren Schichten der Platte bis zu einer Tiefe von mehr als
0,25 mm bilden.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Platte
der vorstehend beschriebenen Art.
Bei der Herstellung der Platte durch Binden der genannten Teilchen vermittels eines Harzes wird diesen Teilchen erfindungsgemäss pulverförmiger
Gips beigefügt, der mit den Teilchen zusammen durch das Harz gebunden wird.
Es wurde festgestellt, dass eine vermittels des erfindungsgemässen Verfahrens
hergestellte Platte sich besonders gut zur Anbringung von Gipsbeschichtungen auf den Oberflächen der Platte eignet, wobei diese Beschichtungen beispielsweise in Form eines fliessfähigen Gipsbreies angebracht werden können; diese
Beschichtungen weisen in Bezug auf die Platte ein ausgezeichnetes Haftvermögen auf.
Erfindungsgemäss wird ferner eine Verbundplatte vorgeschlagen, die eine
aus gebundenen Teilchen und denselben beigemengten Gips, die Kernplatte der Verbundplatte bildene Platte sowie eine auf wenigstens eine der beiden
Oberflächen dieser Kernplatte aufgebrachten Gipsbeschichtung aufweist. Der den Teilchen der Kernplatte beigemengte Gips ermöglicht es, ein einwandfreies
Anhaften oder "Verankern" der nach Herstellung der Kernplatte auf dieselbe aufgebrachte Gipsbeschichtung in Form eines fliessfähigen Gipsbreies, der
nach seinem Erhärten (Abbinden) die endgültige Gipsbeschichtung bildet.
Um eine möglichst gute "Verankerung" und insbesondere eine möglichst gute
Haftung des pulverförmigen Gipses an den Teilchen der Kernplate zu erzielen,
kann erfindungsgemäss zwecks Beimengung des pulverförmigen Gipses zu den Teilchen der Kernplatte der auf· diese Teilchen aufgebrachte Anteil an Klebesirup und Klebstoffmenge erhöht werden, und zwar in Abhängigkeit von dem
Anteil an beigemengtem Gips.
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Die Teilchen werden in an sich bekannter Weise durch Pressen und gegebenenfalls
Erhitzen zu Platten verformt. In der fertigen Kernplatte liegt der Gips hauptsächlich in Form von zur Hälfte hydratiertem Calciumsulfat
vor und kann bei späterer Berührung mit dem aufgebrachten Gipsbrei seinen normalen Wassergehalt teilweise oder vollständig zurückgewinnen
und somit einen Teil des Wassergehaltes des Gipsbreies absorbieren, wodurch das Trocknen gefördert wird, insofern als somit die zum Trocknen
erforderliche Zeit oder Temperatur geringer sein kann, und wodurch ferner
ein einwandfreies Anhaften der Gipsbeschichtung an der Kernplatte erzielt wird.
Die Erfindung wird anhand der nachstehenden Versuche näher erläutert,
ohne jedoch auf dieselben beschränkt zu sein.
VERSUCH 1
Von groben Holzspänen ausgehend, werden einschichtige Platten mit einer
Durchschnittsdicke von 0,6 mm hergestellt, wobei die Späne vermittels
9% trockenen Harnstoff-Formaldehydharzes (ca. 18% wässeriger Klebesirup)
gebunden werden, auf das Gesamtgewicht der Späne bezogen.
Man stellt fest, dass im Durchschnitt eine Abreissfestigkeit einer 3 mm
dicken Gipsschicht von 0,25 Bar (vermittels eines SATEC-Gerätes gemessen) erzielt wird, und dass die Gipsschicht eine starke Neigung zum Loslösen
von der Kernplatte zeigt.
VERSUCH 2
Man stellt aus den gleichen Spänen und unter Verwendung des gleichen
Klebstoffes Platten her, wobei 10% pulverförmiger Gips auf die mit Klebstoff versehenen Späne aufgebracht werden. Die durchschnittliche Abreissfestigkeit
beträgt 0,42 Bar, d.h. erheblich grosser als beim vorhergehenden Versuch.
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VERSUCH 3 ^*
Auf eine dreischichtige, aus Holzteilchen bestehende Platte, deren
Kern (Mittelschicht) die gleiche Zusammensetzung aufweist wie die in Versuch 1 hergestellte Platte wird eine 3 mm starke Gipsschicht aufgegossen;
die beiden äusseren Schichten der Platte bestehen aus feinen Spänen und weisen folgende Zusammensetzung auf :
- 100 Teile wasserfreies Holz
- 100 Teile Gips
- 30 trockenes Harnstoff-Formaldehydharz (60? Klebesirup).
Man stellt nunmehr fest, dass die Abreissfestigkeit auf 1,15 Bar angestiegen
ist. Bei diesem Versuch haben die feinen Späne eine mittlere Dicke von 20 bis 22/100 mm und weisen folgende Tei1chengrössen auf :
Siebrrnaahenöffnung Auf dem Sieb zimiakbleibende
Teilehen (%)
> Z315 mn | 1 |
> 232 | 20 |
> O3 8 | 28 |
< O3 8 | 51 |
VERSUCH 4
Man stellt eine Platte her, die der im Versuch 3 beschriebenen hinsichtlich
der Prozentanteile der Materialien entspricht, wobei man jedoch nach dem Sieben der Teilchen für die Oberflächen lediglich die auf dem Sieb
mit 3,15 mm Maschenöffnung zurückgehaltenen Teilchen verwendet. Es wird festgestellt, dass die Abreissfestigkeit des aufgestrichenen Gipses
0,5 Bar und diejenige des aufgegossenen Gipses 0,3 Bar beträgt.
VERSUCH 5
eine platte
Man stellt/mit den gleichen Material anteilen wie die in Versuch 3 beschriebenen
her, jedoch für die Plattenoberflachen verwendet man lediglich
die Teilchen, die vom Sieb mit einer Maschenöffnung von 2,2 mm durchgelassen werden. In diesem Falle beträgt die Abreissfestigkeit
(Haftungsvermögen) des aufgestrichenen Gipses sowohl wie die des aufgegossenen
Gipses 4 Bar.
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VERSUCH 6
Dieser Versuch ist mit Versuch 5 wesentlich identisch, jedoch vermindert
man den auf das Gewicht der Holzspäne bezogenen Gipsanteil in den Oberf.lächenbereichen
von 100% auf 80%. In diesem Falle beträgt die Abreissfestigkeit der Gipsschicht im Durchschnitt 3,5 Bar, was einem befriedigenden
Haftvermögen entspricht, da dieser Wert höher liegt, als der der Eigenkohäsion des Gipses entsprechende Wert.
VERSUCH 7
Man stellt eine Platte her, unter Verwendung der in Versuch 5 angegebenen
Teilchengrössen, für die äusseren Schichten, und man verleibt diesen
äusseren Schichten steigende Anteile an Gips ein, und zwar von 0 bis 120%.
Die Kernschicht (Mittelschicht) enthält keine Gips, und nach Fertigstellung
dieser Platte werden auf ihre beiden Oberflächen Gipsbeschichtungen von einer Dicke von 5 mm aufgebracht.
Die Ermittlung der Abreissfestigkeit (Haftvermögen) wird derart durchgeführt, dass aus der Platte quadratische Probestücke mit 5 cm Seitenlänge
ausgeschnitten werden, wonach man durch einen Sägeschnitt eine ca. 3 mm starke Plattenschicht abspaltet, welche mit Gips beschichtet ist. Man klebt
metallische Deckteile einerseits auf die Oberfläche der Gipsschicht und andererseits auf die gegenüberliegende Oberfläche, die aus mit Gips vermischten
Teilchen besteht.
Die so hergestellten Probestücke werden unter Zwischenschaltung der metallischen
Deckteile einer Zugfestigkeitsprobe mit zu den Oberflächen senkrecht wirkenden Zugkräften unterworfen.
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Gips (%) | Bruohgrenze (Bar) |
O | Ablösung |
20 |
I3 2
Teilweise Ablösung |
40 |
1,6
Stellenweise Ablösung |
60 |
234
Keine Ablösung |
80 |
3Λ1
Keine Ablösung |
100 |
4,15
Keine Ablösung |
120 |
534
Bruch innerhalb der Gipsssahiaht |
Hieraus ergibt sich, dass das Haftvermögen des auf eine aus durch Klebstoff gebundenen Teilchen bestehenden Platte dadurch erheblich erhöht
wird, dass man den vor dem Formen der Platte den deren Aussenschichten
bildenden Teilchen Gips beimengt. Man stellt ferner fest, dass dieses gute Haftvermögen dadurch verbessert werden kann, dass man für die Aussenschichten Teilchen verwendet, deren granulometrischen Abmessungen (Teilchengrösse) verhältnismässig gering sind. Vorzugsweise werden 10 bis 200%
pulverförmiger Gips beigemengt, bezogen auf das Gewicht der Oberflächenschichten, deren Teilchen eine durchschnittliche Dicke von weniger als
0,25 mm aufweisen. Ferner werden zur Herstellung der Aussenschichten diejenigen Teilchen, die durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 2,2 mm
nicht durchgelassen werden, nicht verwendet. Der pulverförmige Gips wird in die Mischmaschine zum gleichen Zeitpunkt eingegeben, an dem man das
Bindemittel (Klebstoff) auf die Teilchen aufsprüht; das Bindemittel kann beispielsweise ein wässeriger Harnstoff-Formaldehyd-Aminoplast sein, und
um den Gips zu binden, verwendet man eine Menge Bindemittel, die um so
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ist je grosser
grosser/der zum Einsatz gelangende Gipsanteil ist.
grosser/der zum Einsatz gelangende Gipsanteil ist.
Die Kernschicht dieser derart ausgebildeten Platte kann aus erheblich
grösseren Teilchen ohne Gipsbeimengung bestehen, wobei der Anteil an trockenem Harnstoff-Formaldehydharz etwa 6 bis 12% betragen kann.
Dreischichtige Platten dieser Art werden vorteilhafterweise vermittels
eines einzigen Pressvorganges unter Einwirkung von Wärme mit Hilfe von an sich bekannten Einrichtungen hergestellt. Ein auf diese. Weise hergestellte
Platte kann als Trägerplatte für eine 1 bis 15 mm dicke Gipsschicht dienen, die entweder durch Aufstreichen oder durch Aufgiessen eines fliessfähigen
Gipsbreies erzeugt wird. Selbstverständlich ergibt sich hierbei hinsichtlich
der Zusammensetzung und der Dichte zwischen dem Mittelbeneich und dem
Aussenbereich ein Gradient (Abstufung); im Mittelbereich liegen Teilchen ohne Gipsbeimengung und von geringer Dichte vor, in den Aussenschichten
der Kernplatte liegen Teilchen mit Gipsbeimengung vor, und in den Gipsschichten liegt lediglich reiner Gips mit einer Dichte von annähernd 1 vor.
Dieser Gradient begünstigt nicht nur das Anhaften der verschiedenen
Schichten aneinander, sondern auch die Masshaltigkeit der Platte unter
dem Einfluss von Veränderungen des Feutigkeitsgrades der Atmosphäre. Ferner begünstigt er die schalldämpfenden Eigenschaften (Schalldämmung)
der Platte.
Durch eine geeignete Wahl des Gipsanteils in den Aussenschichten und der
Dicke dieser Schichten, sowie der Dicke der Gipsbeschichtungen kann man Platten herstellen, die entweder der Klasse Mp (schwer entflammbar) oder
der Klasse M, (nicht flammbar) gemäss den in Frankreich qültigen Vorschriften
bezüglich der Einwirkungen von Flammen und/Feuerfestigkeit von Materialien entsprechen.
Durch eine geeignet Wahl der oben genannten Grossen, sowie der Gesamtdicke
der Verbundplatte kann man Platten herstellen, die den Flammen während einer, zwei oder gar mehr Stunden widerstehen. Es sei darauf
hingewiesen, dass durch eine Beimengung von 1 bis 2% sehr feiner Holzfasern
zu dem zur Erzeugung der Gipsbeschichtung verwendeten Gipsbrei
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die Feuerbeständigkeit durch Verminderung der Rissbildung um etwa
15 Minuten erhöht werden kann, ohne dass diese Beimengung sich auf das Verhalten der Platte unter Einwirkung von Flammen auswirkt.
Diese Beimengung sehr feiner Holzfasern zum fliessfähigen Gipsbrei
für die Gipsbeschichtung bewirkt eine Verminderung des statischen Elastizitätsmoduls dieser Beschichtungen um etwa 200 Bar, ohne erhebliche
Verminderung der Druckfestigkeit des Gipses.
Der wesentliche Vorteil dieser Beimengung liegt darin, dass sie die
Rissbildung des Gipses unter der Einwirkung von Flammen einschränkt. Sie ermöglicht es ferner, die Elastizität des Gipses zu erhöhen und
somit die Auswirkungen von Spannungen zu vermindern, die an der Berührungsfläche
zwischen der Kernplatte und den Gipsbeschichtungen auftreten können, z.B. infolge unterschiedlicher Veränderungen der Abmessungen
unter der Einwirkung von Schwankungen des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft. Selbstverständlich können an Stelle der erwähnten
Holzfasern auch andere Fasern verwendet werden.
Die erfindungsgemässen Platten werden im allgemeinen derart verwendet,
dass sie längs einer jeweiligen Schmalseite zusammengesetzt werden; der Verbindungs- oder Stossbereich ist hierbei im Hinblick auf die Feuerfestigkeit
stets eine kritische Zone. Es wurde festgestellt, dass die Feuerfestigkeit um ca. 15 Minuten erhöht werden konnte, wenn man die Verbindungsflächen
- gegebenenfalls einschliesslich der Oberflächen der dort
zwecks einer Falz-Verbindung mit eingesetzten Lamellen vorgesehenen Nuten mit
einem Anstrich von schwellfähiger Farbe (z.B. PYROMORS SPECIAL der
Firma SOLVAY BAYER) oder einem anderen schwellfähigen Produkt (z.B.
PALUSOL der Firma BASF) versieht. Ferner ist es vorteilhaft, zu diesem Zweck Verbindungslamellen zu verwenden, die wesentlich aus Asbest gefertigt
sind, z.B. die PICAL-Lamellen der Firma FIBROCIMENT.
Nachstehend werden mehrere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemässen
Platte beschrieben.
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- KT-
Man stellt eine 70 mm starke Verbundplatte her wie folgt :
Zunächst stellt man mit Hilfe einer an sich bekannten Einrichtung aus
Teilchen bestehende, dreischichtige Platten mit einer Dicke von 61 mm her; die Dicke dieser Platten wird 48 Stunden nach deren Verpressen
durch ein leichtes Abschleifen vermittels eines grobkörnigen Schleifmittels auf etwa 60 mm vermindert.
Diese Kernplatte aus Holzteilchen besitzt folgende Eigenschaften :
Die Teilchen der Mittelschicht sind durchschnittlich 40/100 bis 45/100 mm
stark und bis auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 1 bis 2% getrocknet, sodann vermittels eines herkömmlichen, einen Härter sowie 0,5 bis 1,5%
- vorzugsweise 1% - Paraffin (auf das Holzgewicht bezogen) enthaltenden
Harnstoff-Formaldehydklebesirup gebunden, wobei der Anteil an Harz, auf
das Holzgewicht bezogen, etwa S% beträgt und der Feuchtigkeitsgehalt der gebundenen Späne ca. 10,5% beträgt.
Die Teilchen der Aussenschichten bestehen aus Holzspänen oder Holzblättchen
mit einer Durchschnittsstärke von 20/100 bis 22/100 mm.
Die granulometrischen Abmessungen der geschnittenen und getrockneten
Teilchen für die Aussenschichten werden bei einem Feuchtigkeitsgehalt
von 2 bis 4% durch Siebproben bestimmt und gehen aus nachstehenden Aufstellung hervor :
Masahenweite (mm) Zurückgehaltene Te-flohen (%)
>3,15 1
>232
20
>038
28
<038
51
Die beiden ersten Fraktionen werden abgeschieden und den Teilchen der
Mittelschicht vor dem Binden derselben beigemengt.
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Die beiden letzten Fraktionen werden miteinander vermischt und vermittels
eines einen Härter und Paraffin enthaltenden wässerigen Harnstoff-Formaldehyd-Klebesirups in an sich bekannter Weise gebunden.
Den gebundenen Spänen wird ferner pulverförmiger Gips beigemengt, wobei
der auf das Trockengewicht der Späne bezogene Anteil an Gips 80% beträgt.
Der Anteil an trockenem Harnstoff-Formaldehydharz, bezogen auf das Holzgewicht,
beträgt ca. 20 bis 30%. Die auf diese Weise behandelten Späne weisen einen Feuchtigkeitsgehalt von ca. 13 bis 16% auf.
Die Verteilung der oben beschriebenen gebundenen Späne zwecks Herstellung
einer dreischichtigen Platte erfolgt vermittels herkomm!icher Verfahren;
das gleiche gilt für das Verpressen in einer geheizten Presse; beispielsweise wird jede Platte 20 Minuten lang zwischen Pressplatten verpresst,
die auf eine Temperatur von 1900C bis 2000C erhitzt werden. Der Unterschied
zwischen den Kennwerten der Aussenschichten einerseits und der Mittelschicht andererseits erklärt sich dadurch, dass ca. 30% des Holzrohstoffes
auf die Aussenschichten und ca. 70% dieses Rohstoffes auf die Mittelschicht, entfallen, sowie durch die allgemein bekannte Tatsache, dass
die in Bezug auf die Mittelschicht einen höheren Feuchtigkeitsgrad aufweisenden Aussenschichten beim Verpressen stärker verdichtet werden.
Durch Abschleifen vermittels eines grobkörnigen Schleifmittels werden
2 bis 4 Tage nach dem Verpressen die Oberflächenschichten entfernt, die während des Verpressens eventuell zu stark erhitzt wurden. Einige Tage
später wird auf jede Oberfläche der Platte eine 5 mm dicke Gipsschicht aufgebracht, und zwar entweder durch Bestreichen oder durch Aufgiessen
eines fliessfähigen Gipsbreies, dem zuvor 2% feine Holzteilchen, auf das
Gewicht des Gipses bezogen, beigemengt werden.
Nach dem Erhärten (Abbinden) des Gipses wird die so erzielte, 70 mm starke
Verbundplatte drei Tage lang bei einer Temperatur von 400C getrocknet.
Eine einige Wochen nach ihrer Fertigstellung durchgeführte Untersuchung dieser Verbundplatte ergibt folgende Kennwerte :
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Bei einer Zugfestigkeitsprobe mit senkrecht zur den Oberflächen angreifenden
Zugkräften ergibt sich eine Bruchfestigkeit. (Bruchgrenze) von 1,40 Bar im Falle einer Kernplatte, deren Aussenschichten Gips
enthalten, und die eine Dichte von 0,500 besitzt, während die Bruchgrenze für eine Kernplatte, deren Gips enthaltenden Aussenschichten
eine Dichte von 0,550 besitzt, 1,70 Bar beträgt.
Man stellt fest, dass die Gipsbeschichtungen in Bezug auf die Kernplattenoberflächen
ein ausgezeichnetes Haftvermögen (Abreissfestigkeit) aufweisen; die Bruchstellen liegen in der Mittelebene der Verbundplatte.
Bei der Biegeprobe der Verbundplatte liegt die Bruchgrenze bei ca. 50
bis 70 Bar. Der Biege-Elastizitätsrnodul liegt bei ca. 14 000 bis 20 000 Bar.
Hinsichtlich der Feuerfestigkeit ist die Verbundplatte in die durch die
französischen Vorschriften definierte Klasse M, (nicht entflammbar) einzureihen.
Sie widersteht der Einwirkung des Feuers während einer Dauer von mehr als zwei Stunden.
Man verwendet die gleiche Kernplatte wie in Beispiel 1, um deren Oberflächen
mit je einer nur 2 mm starken Gipsschicht zu bekleiden; die Dicke der so erzielten Verbundplatte beträgt 64 mm, und ihre Widerstandsfähigkeit
gegen die Einwirkung des Feuers ist in Bezug auf Platte gemäss Beispiel
1 um etwa 1/4 Stunde vermindert; diese Platte ist in die durch die französischen Vorschriften definierte Klasse M2 (schwer entflammbar) einzureihen.
Selbstverständlich kann eine erfindungsgemasse Verbundplatte unterschiedlichen
Verwendungszwecken im Baugewerbe dienen, insbesondere zur Herstellung von Decken, wobei der Fachmann die Platte durch eine geeignete
Wählt der Dicke, der Zusammensetzung usw. dem jeweilig ins Auge gefassten
Verwendungszweck anpassen kann. Beispielsweise kann die Kernplatte an sich bekannte Feuerschutzmittel und/ oder Feuchtigkeitsabweisende Mittel
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enthalten, die man in diesem Falle während der Herstellung der Platten in
an sich bekannter Weise beimengt.
Es sei darauf hingewiesen, dass der in der vorliegenden Beschreibung
verwendete Ausdruck "Späne" Holzteilchen bezeichnet, die beispielsweise durch Trocknung und nachfolgender Zerkleinerung aus herkömmlichen Holzspänen,
wie Hobelspänen oder dergleichen, oder auch durch Bearbeitung vermittels einer Zerschneidvorrichtung und einer Hammermühle oder dergleichen
erzeugt werden.
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Claims (10)
- ί 1.J- Platte, bestehend aus gebundenen Teilchen, wie holzzellulosehaltige Teilchen oder dergleichen, die vermittels eines Harzes gebunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass den genannten Teilchen wenigstens in den Oberflächenbereichen der Platte pulverförmiger Gips beigemengt ist.
- 2.- Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an pulverförmigem Gips, bezogen auf das Gewicht der Teilchen in den Aussenschichten der Platte bis zu einer Tiefe von mehr als 0,25 mm 10 bis 200 % beträgt.
- 3.- Platte nach Anspruch 1 oder 2, d.h. dass die granulometrischen Abmessungen der in den Aussenschichten der Platte befindlichen Teilchen derart gewählt sind, dass die grosser Abmessung jedes Teilchens kleiner als 3,15 mm, vorzugsweise kleiner als 2,2 mm ist.
- 4.- Platte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mittelschicht aus Holzteilchen mit grossen Abmessungen besteht, welche vermittels 6 bis 12 % Harz, auf das Gewicht der Holzteilchen bezogen, gebunden sind.
- 5.- Platte nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenschichten Holzteilchen einer mittleren Dicke von weniger als 0,30 mm, vorzugsweise weniger als 0,25 mm, enthalten.
- 6.- Verfahren zur Herstellung einer Platte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zum Zeitpunkt der Beimengung des Harzes zu den Teilchen den letzteren pulverförmiger Gips beigemengt wird, derart dass derselbe gleichzeitig mit den Teilchen durch das Harz gebunden werden, wobei der Anteil an Harz-Klebesirup und die Menge des auf die Teilchen aufgebrachten Klebstoffes in Abhängikeit von der beigemengten Gipsmenge erhöht werden.609831/0849
- 7. - Platte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Kernplatte einer Verbundplatte bildet, wobei auf wenigstens einer der Oberflächen dieser Kernplatte eine Gipsbeschichtung aufgebracht ist.
- 8. - Platte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5 und Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gipsbeschichtung 1 bis 2% sehr feiner Holzfasern oder dergleichen enthält.
- 9. - Platte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5 und Anspruch oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Ränder, sowie gegebenenfalls die in dieselben eingearbeiteten Nuten mit einem schwellfähigen Anstrich versehen sind.
- 10. - Platte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5 und wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gipsbeschichtung in Form eines fliessfähigen Gipsbreies aufgebracht sind.609831/0849
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
FR7502506A FR2299150A1 (fr) | 1975-01-28 | 1975-01-28 | Plaque agglomeree et son procede de fabrication, notamment pou |
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Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2558315A1 true DE2558315A1 (de) | 1976-07-29 |
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ID=9150376
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19752558315 Pending DE2558315A1 (de) | 1975-01-28 | 1975-12-23 | Platte, insbesondere im bauwesen verwendbare platte und verfahren fuer deren herstellung |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3411807A1 (de) * | 1983-09-28 | 1985-04-11 | Hiross International Corp. S.A., Luxemburg/Luxembourg | Fertigplatte fuer doppelboeden |
WO2016162244A3 (de) * | 2015-04-10 | 2017-01-19 | Mayfair Vermögensverwaltungs Se | Streukopf, verfahren und paneel |
Families Citing this family (2)
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FR2433414A1 (fr) * | 1978-08-18 | 1980-03-14 | Rougier & Fils Sa | Procede de fabrication, et materiau en resultant, d'un panneau agglomere composite destine plus particulierement a la construction |
FR2701232B1 (fr) * | 1993-02-05 | 1995-03-24 | Polyfont Sa | Panneau composite destiné notamment à la constitution de parois. |
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1975
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- 1975-12-23 DE DE19752558315 patent/DE2558315A1/de active Pending
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- 1976-01-27 BE BE6045343A patent/BE837953A/xx unknown
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3411807A1 (de) * | 1983-09-28 | 1985-04-11 | Hiross International Corp. S.A., Luxemburg/Luxembourg | Fertigplatte fuer doppelboeden |
WO2016162244A3 (de) * | 2015-04-10 | 2017-01-19 | Mayfair Vermögensverwaltungs Se | Streukopf, verfahren und paneel |
Also Published As
Publication number | Publication date |
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FR2299150A1 (fr) | 1976-08-27 |
FR2299150B1 (de) | 1978-12-29 |
NL7600680A (nl) | 1976-07-30 |
BE837953A (fr) | 1976-07-27 |
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