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Saugmähgerät
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Saugmähgerät mit einem in einem
im wesentlichen bis auf die Mähöffnung geschlossenen Mähgehäuse angeordneten Mähwerk
und einem einenendes an das Mähgehäuse anschließenden flexiblen Saugschlauch, der
anderenendes an ein im Mähgehäuse saugend wirkendes Hauptgebläse angeschlossen ist.
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In der DT-PS 2 159 944 wird ein Saugmähgerät beschrieben, das zum
Instandhalten von Straßenrändern, Banketten, Gräben
und Böschungen
dient und ein Mähwerk aufweist, das an einem allseitig verschwenkbaren Ausleger
sitzt. Aufgabe eines solchen Gerätes ist, für das Instandhalten von Straßenrändern,
Banketten, Gräben und Böschungen ein einfach zu bedienendes Gerät zu schaffen, welches
den gesamten Arbeitsvorgang der Graswuchsbeseitigung, also das Mähen, Sammeln und
Aufladen des Mähgutes auf ein Transportfahrzeug, selbsttätig, d.h. in einem einzigen
Arbeitsgang, ohne jedes Nacharbeiten in zügiger Arbeitsweise durchführen kann, wobei
die Straßenränder beliebig oft wechselnde Gestalt aufweisen können.
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Während in der Einrichtung gemäß dem deutschen Patent 2 159 944 ein
sogenannter Schlegelfeldhäcksler eingesetzt ist, wird bei der Einrichtung gemäß
dem deutschen Gebrauchsmuster 7 218 802 ein Mähbalken eingesetzt. Die unterschiedliche
Einsatzweise eines Häckslers oder eines Mähbalkens richtet sich nach der von dem
Gerät geforderten Arbeitsleistung.
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Bei den beiden bekannten Geräten wird über ein Hauptgebläse unter
Zwischenschaltung des Saugschlauches innerhalb des eigentlichen Mähgehäuses ein
Unterdruck erzeugt, der für das Absaugen des gemähten Grases oder sonstigen Materials
Sorge trägt. Sowohl bei der Einrichtung gemäß
dem deutschen Patent
2 159 944 wie auch bei der Einrichtung gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster 7 218
802 wird die Wirkung des saugend wirkenden Hauptgebläses durch das eigentliche Mähgerät
unterstützt, indem entweder über den Feldhäcksler das zerkleinerte Gut in die Ansaugöffnung
des Saugschlauches geschleudert wird oder der Mähbalken mit einer Transportschnecke
und einer Transportwalze kombiniert ist, die das Gut der Saugöffnung des Saugschlauches
zuführt.
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Praktische Versuche haben ergeben, daß insbesondere bei hohem und
dichtem Grasbewuchs die Leistung der bekannten Geräte nicht ausreichen. Zwar sind
die beiden eigentlichen Mäh- und Schneidgeräte in der Lage, eine relativ dichte
Bewachsung abzutrennen, die Ab förderung des Gutes, insbesondere aber dann, wenn
der Saugschlauch aus örtlichen Gründen relativ lang gestaltet ist, bereitet Schwierigkeiten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,ein Saugmähgerät dahingehend
zu verbessern, daß eine bessere und intensivere Zuführung des gemähten Gutes in
den Saugschlauch erfolgt und die auf das sich im Saugschlauch befindende Mähgut
wirkende Förderkraft erhöht wird.
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Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird gelöst
durch
ein auf oder an dem Mähgehäuse angeordnetes, in das Mähgehäuse drückend wirkendes
Druckgebläse.
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Vorzugsweise wird gemäß der Erfindung dabei so vorgegangen, daß eine
an der Druckseite des Druckgebläses angeordnete, vom Mähgehäuseinneren getrennte
Luftführungshaube vorgesehen wird, die die vom Druckgebläse erzeugte Druckluft in
den Mündungsbereich des Saugschlauches im Mähgehäuse führt.
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Vorzugsweise erfolgt die Anordnung gemäß der Erfindung derart, daß
die Luftführungshaube über zwei Luftleitöffnungen mit dem Mähgehäuseinneren in Verbindung
steht, wobei diese Luftleitöffnungen an der Oberseite des Mähgehäuses im Bereich
der die Mündung des Saugschlauches aufweisenden Rückwand des Mähgehäuses münden.
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Gemäß der Erfindung kann eine Luftleitklappe im Bereich der Mündung
des Druckgebläses in die Luftführungshaube vorgesehen sein, um derart die vom Druckgebläse
erzeugte Druckluft entweder zu beiden Luftleitöffnungen zu führen und dabei die
Luft entweder gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die beiden Luftleitöffnungen zu
verteilen oder aber die Luft nur der einen oder anderen Luftleitöffnung zuzuführen.
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Die konstruktive Ausgestaltung der erfindungsgemäßen ,Einrichtung
erfolgt vorzugsweise derart, daß das Mähgehäuse und das Druckgebläse einteilig ausgebildet
sind und diese Baueinheit eine zentrale,an der Oberseite des Mähgehäuses angeordnete,
um 3600 drehbare Anschlußvorrichtung aufweist, an die der Tragarm,der auf der Zugmaschine
angeordnet ist,.anschließt, so daß dadurch das Mahgehäuse in jede beliebige Richtung
gegenüber dem Tragarm-verstellt werden kann.
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Durch die erfindungsgemäße Einrichtung wird ein Saugmähgerät geschaffen,
in welchem eine außerordentlich starke Förderwirkung auf das vom eigentlichen Mähwerk
abgeschnittene Gras ausgeübt wird. Durch die unterschiedliche Einregelung der Wirkung
des zusätzlichen Druckgebläses kann unterschiedlichen Grasdichten über die Längsachse
des Mähgehäuses gesehen Rechnung getragen werden, was insbesondere bei der Bearbeitung
von Straßenbanketten oder beispielsweise Autobahnmittelstreifen von großer Bedeutung
ist, da es hierbei vorkommen kann, daß nur ein Teil des Mähwerkes wirksam arbeitet,
während das andere Teil auf dem Asphalt oder einem weniger dicht bewachsenen Grasstreifen
aufruht.
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Die für den Betrieb des zusätzlichen Druckgebläses aufzuwendende Energie
ist relativ gering,so daß der Wirkungsgrad der Gesamtanordnung außerordentlich günstig
gesteigert
werden kann.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnung erläutert. Die Zeichnung zeigt dabei in Fig. 1 schaubildlich das Mähgehäuse,
den Saugschlauch und das Hauptgebläse, Fig. 2 in größerem Maßstab eine Einzelheit
aus Fig. 1, Fig. 3 eine schematische Draufsicht.
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In der Zeichnung ist mit 1 ein Hauptgebläse bezeichnet, das an seiner
Saugseite einen Saugschlauch 2 aufweist, der in ein Mähgehäuse 3 mündet. Das Mähgehäuse
3 ist im wesentlichen bis auf den eigentlichen Arbeitsbereich dicht geschlossen.
In diesem Mähgehäuse kann ein üblicher Schlegelfeldhäcksler untergebracht sein oder
ein Messerbalken oder sonstige zum Stand der Technik gehörende und beispielsweise
in der Landwirtschaft in großem Umfang Anwendung findende Mähgeräte.
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Auf der Oberseite des eigentlichen Mähgehäuses 3 ist ein zusätzliches
Druckgebläse 4 angeordnet, dessen Saugseite bei 5 erkennbar ist und dessen Druckseite
bei 6 in eine Luftführungshaube 7 mündet, die an der Oberseite des Mähgehäuses 3
im Bereich der Rückseite des Mähgehäuses
angeordnet ist. Die Luftführungshaube
7 erstreckt sich Uber die gesamte Breite des Mähgehäuses 3 und führt die von der
Druckseite des Gebläses eingeführte Luft zu Luftleitöffnungen 8 und 9, die gemäß
dem dargestellten Ausführungsbeispiel rund ausgebildet sein können und in den äußeren
Randbereichen des Mähgehäuses 3 und an der Rückseite dieses Mähgehäuses so angeordnet
sind, daß die vom Druckgebläse 4 erzeugte Luft nunmehr in diesen rückwärtigen Bereich
des Mähgehäuses eingeführt wird, den Bereich, der beispielsweise beim Einsatz eines
Schlegelfeldhäckslers bereits durch das vom Schlegelfeldhäcksler an die Rückseite
geschleuderte Gut beschickt wird. Im Mündungsbereich 1o des Saugschlauches 2 entsteht
somit einerseits ein durch das Hauptgebläse 1 erzeugter Unterdruck, der fördernd
auf die Bewegung des Mähgutes einwirkt und andererseits ein durch das Druckgebläse
4 und beispielsweise den Schlegelfeldhäcksler erzeugter Überdruck, so daß durch
das Zusammenwirken dieser beiden Druckkomponenten eine außerordentlich starke Förderwirkung
auf das Mähgut ausgeübt wird.
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Durch die Einführung der Druckluft durch die Luftleitöffnungen 8 und
9 an der Rückseite des Mähgehäuses 3 entsteht an der vorderen Seite des Mähgehäuses
3 eine zusätzliche Saugwirkung, durch die das sich vor dem eigentlichen Mähgehäuse
befindende Gras aufgerichtet wird, so daß damit
die Wirkungsweise
des innerhalb des Mähgehäuses 3 angeordneten Mähwerkes noch zusätzlich verbessert
werden kann.
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Außerdem bewirkt dieser im vorderen Bereich des Mähgehäuses 3 wirkende
Unterdruck eine zusätzliche Förderung des Mähgutes, wobei durch das Zusammenspiel
aller dieser Komponenten die Leistungsfähigkeit des erfindungsgemäßen Gerätes gegenüber
den bisher bekannten Geräten erheblich gesteigert werden kann.
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Aus der Zeichnung nicht erkennbar, aber für einen Techniker naheliegend,
ist die Anordnung einer Luftleitklappe im Mündungsbereich-6 des Druckgebläses 4,
um damit die vom Druckgebläse 4 abgegebene Luft entweder gleichmäßig auf die beiden
Luftleitöffnungen 8 und 9 zu verteilen oder unterschiedlich auf diese beiden Luftleitöffnungen
zu verteilen, wobei der Unterschied so groß werden kann, daß nur die eine oder andere
Luftleitöffnung mit Luft beschickt wird. Dies richtet sich nach der Art des zu mähenden
Gutes.
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In der Zeichnung sind aus Übersichtlichkeitsgründen das die Vorrichtung
tragende Transportfahrzeug, der Hubarm und weitere Einzelheiten nicht dargestellt.
Aus der Zeichnung ist aber erkennbar, daß an der Oberseite des als eine Baueinheit
ausgeführten Mähgerätes, wobei die Baueinheit durch das Druckgebläse 4 und das Mähgehäuse
3 und die darin
angeordneten Arbeitswerkzeuge gebildet wird, eine
Anschlußvorrichtung vorgesehen ist. Diese Anschlußvorrichtung ist in der Zeichnung
mit 11 bezeichnet und ermöglicht beispielsweise den Anschluß eines Transport- und
Tragarmes, wobei die Anschlußvorrichtung bei 12 um 360° drehbar gelagert ist, so
daß damit eine Verstellung des eigentlichen Mähgehäuses 3 gegenüber dem Txansportarm
ohne Schwierigkeiten möglich wird. Entsprechende Arretierungen,um die jeweils eingestellt'e
Querlage gegenüber dem Transportarmzu blockieren, sind aus der Zeichnung nicht erkennbar
aber vorgesehen.
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Fig. 3 zeigt schematisch den Luftverlauf und es ist ersichtlich, daß
die durch das Gebläse 4 erzeugte und durch die Öffnungen 8 und 9 eingeführte Luft
in dem eigentlichen Mähgehäuse nach unten und an der Rückseite des Mähgehäuses vorbei
zur Ansaugöffnung 1o des Saugschlauches 2 geführt wird, so daß dadurch im Bereich
der Rückwand eine luftartige Prallwand entsteht, die verhindert, daß das durch das
Mähwerk nach hinten geschleuderte Gut sich an-der Rückwand festsetzen kann und zusätzlich
durch diese Luft der Ansaugöffnung des Saugschlauches 2 zugeführt wird.
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Patentansprüche: