DE2548507A1 - Nicht-entflammbares textilfasergemisch und seine verwendung - Google Patents
Nicht-entflammbares textilfasergemisch und seine verwendungInfo
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Description
y Patentanwälte Γ
Dr. Ing. Wiktor Abitz
Dr. Dieter F. M ο rf
Dr. Hans-Α. Brauns
Dr. Ing. Wiktor Abitz
Dr. Dieter F. M ο rf
Dr. Hans-Α. Brauns
29. Oktober 1975
HT-0245
E.I. DU PONT DE NEMOURS AND COMPANY 10th and Market Streets, Wilmington, Delaware 19 898, V.St.A.
Nicht-entflammbares Textilfasergemisch und seine Verwendung
Die Erfindung betrifft neue Textilfasergemische sowie Garne
und Textilstoffe, die aus diesen Gemischen bestehen und eine verbesserte Flammenbeständigkeit aufweisen. Insbesondere bezieht
sich die Erfindung auf neue, nicht-entflammbare Textilfasergemische, die einen wesentlichen Anteil an herkömmlichen,
entflammbaren Textilfasern enthalten.
Obwohl das Bedürfnis nach nicht-entflammbaren Fasern schon seit vielen Jahren besteht, sind die bisher verfügbaren,
nicht-entflammbaren Fasern im allgemeinen nicht zufriedenstellend.
Frühe Beispiele für nicht-entflammbare Fasern waren Asbest- und Glasfasern; dann folgten Polyvinylchloridfasern
sowie Fasern aus dem Copolymerisat aus 60 % Vinylchlorid und
40 % Acrylsäurenitril und Polytetrafluoräthylenfasern. Wenn diese Fasern in Kleidungsstücken verwendet werden, mangelt es
den Kleidungsstücken im allgemeinen an ästhetischen Eigenschaften.
In neuerer Zeit sind Fasern aus Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)
(MPD-I) erhältlich. Obwohl die MPD-I-Fasern für viele textile Anwendungszwecke recht zufriedenstel-
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lend sind und eine gute Flammenbeständigkeit aufweisen, sind sie verhältnismässig kostspielig. Ferner besteht ein Bedürfnis
nach nicht-entf lafflfflbaren Textilien, die noch verschiedene
andere Eigenschaften, insbesondere ästhetische Eigenschaften, aufweisen,
Om die verschiedenen ästhetischen Eigenschaften von herkömmlichen,
entflammbaren Fasern, die schon seit vielen Jahren auf dem Markt sind, auszunutzen, ist vorgeschlagen worden,
diese Pasern mit nicht-entflammbaren Fasern in solchen Mengenverhältnissen
zu mischen, dass das Gemisch nicht-entflammbar ist. Es konnte angenommen werden, dass die Neigung eines Fasergemisches
aus entflammbaren und nicht-entflammbaren Fasern zum Brennen durch Verdünnen mit den entflammbaren Fasern grob
proportional mit der Menge der nicht-entflammbaren Fasern abnimmt.
In der US-PS 3 480 582 wird ausgeführt, dass ein solches Verdünnungsprinzip im Falle von Fasergemischen für Teppiche
zum Tragen kommen mag; Teppiche sind aber schwere Textilstoffe, die in horizontaler Lage auf ihre Entflammbarkeit
untersucht werden. Diese Entflammbarkeitsprüfung ist verhältnismässig mild, da die brennenden Gase von dem untersuchten
Textilstoff aufsteigen. Für Kleidungsstücke bestimmte Textilstoff e werden aber nach einer strengeren Prüfung untersucht,
bei der sie vertikal angeordnet sind und am unteren Ende angezündet werden, so dass die brennenden Gase um die Stellen des
Textilstoffs herum und durch die Stellen des Textilstoffs aufsteigen, die von den Flammen noch nicht verzehrt sind. Bei
dieser Prüfung findet man gewöhnlich, dass Textilstoffe aus
Gemischen aus nicht-entflammbaren Fasern mit herkömmlichen, entflammbaren Fasern sogar leichter brennen als Textilstoffe,
die nur aus entflammbaren Fasern bestehen. Für diese Erscheinung
gibt es verschiedene Erklärungen: Eine Ursache scheint darin zu liegen, dass die nicht-entflammbaren Fasern die ent- .·
flammbaren Fasern an Ort und Stelle festhalten, so dass sie von der Flamme nicht fortschrumpfen können. Nur wenn die nichtentflammbaren Fasern einen sehr hohen Anteil (z.B. etwa 85 %
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oder mehr) des Gesamtgemisches bilden, ist das Fasergemisch nicht-entflammbar. Vom ästhetischen Gesichtspunkt aus sind
Textilstoffe, die nicht-entflammbare Fasern in so grossen Mengen
enthalten, gewöhnlich im wesentlichen denjenigen Textilstoff
en gleichwertig, die nur aus nicht-entflammbaren Fasern bestehen. Es besteht daher ein Bedürfnis nach Textilstoffen,
die einen höheren Anteil an herkömmlichen, entflammbaren Fasern enthalten.
Gegenstand der Erfindung ist ein nicht-entflammbares Textilfasergemisch,
das sich dadurch kennzeichnet, dass es (a) normalerweise entflammbare, für Kleidungsstücke ästhetisch
geeignete Textilfasern in Mengen von etwa 20 bis 40 Gewichtsprozent
und (b) Fasern aus Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid) (MPD-I), die in ihrem gesamten Inneren in feiner Verteilung
ein vernetztes Reaktionsprodukt (in Mengen von mindestens 5 %)
einer Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumverbindung, nämlich
eines Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumchlorids, eines
Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumoxids oder reaktionsfähiger Derivate desselben, mit einem aktiven Wasserstoff enthaltenden
Harz, nämlich einem Melamin-Formaldehydharz, einem Phenol-Formaldehydharz
oder einem Hexamethylolmelaminharz, enthalten, in Mengen von etwa 60 bis 80 Gewichtsprozent enthält, wobei
die Phosphoniumverbindung in Mengen von 5 bis 20 % der PoIy-(m-phenylenisophthaisäureamid)-fasern
vorliegt. Die Menge der phosphorhaltigen Fasern in dem Gemisch ist normalerweise die
Mindestmenge, die ausreicht, um Textilstoffe aus dem Fasergemisch nicht-entflammbar zu machen, wenn sie nach der nachstehend
beschriebenen vertikalen Flammenprüfmethode untersucht werden.
Die bevorzugten, normalerweise entflammbaren, für Kleidungsstücke
ästhetisch geeigneten Textilfasern sind Polyäthylenterephthalatfasern,
die in dem Gemisch mit den MPD-I-Fasern in Mengen von etwa 20 bis 40 % vorliegen, Baumwollfasern, die
in dem Gemisch mit den MPD-I-Fasern in Mengen von etwa 20 bis
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30 % vorliegen, und Acrylfasern, die in dem Gemisch mit den
MPD-I-Fasern in Mengen von etwa 20 bis 25 % vorliegen. Unter
normalerweise entflammbaren Textilfasern sind Fasern zu verstehen, die in Textilstofform die vertikale Flammenprüfung
nicht bestehen.
Es wurde überraschenderweise gefunden, dass die normalerweise entflammbaren Textilfasern mit den phosphorhaltigen Poly-(mphenylenisophthalsäureamid)-fasern
in so grossen Mengen gemischt werden können, dass die ästhetischen Eigenschaften des
Gemisches in Form eines Textilstoffs durch die Anwesenheit der entflammbaren Fasern beträchtlich beeinflusst werden.
Die erfindungsgemäss verwendeten phosphorhaltigen Poly-(mphenylenisophthalsäureamid)-fasern
können durch Verspinnen einer Lösung von Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid) in einem
im wesentlichen aus Dimethylacetamid bestehenden Lösungsmittel
zusammen mit einem ionisierten Salz durch eine Mehrloch-Spinndüse
in eine erhitzte vertikale Zelle hergestellt werden. Die Herstellung des Polyamids ist im einzelnen in der US-PS
3 063 966 und das Verspinnen des Polyamids in der US-PS 3 36Ο 598 beschrieben. Beim Durchgang der Fasern durch die erhitzte
Zelle verdampft der grösste Teil des Dimethylacetamids, und die aus dem unteren Ende der Zelle austretenden Fasern
werden mit einer wässrigen Flüssigkeit überflutet und gekühlt, wobei in Wasser gequollene Fasern entstehen. Beim Durchgang
durch eine Vorrichtung, die mehrere Behälter aufweist, in denen sich erhitzte wässrige Bäder befinden (vgl« US-PS
3 725 523), werden die Fäden weiter extrahiert und verstreckt. Die in Wasser gequollenen Fäden enthalten ungefähr 1 Teil Was-■
ser je Teil Polyamid und werden vor ihrer Behandlung mit einer Phosphorverbindung und einer Harzverbindung in nassem Zustande
gehalten und dürfen niemals trocknen. Die in Wasser gequollenen Fäden werden in eine wässrige Lösung einer Tetrakishydroxymethylphosphoniumverbindung,
einer reaktionsfähigen Harzverbindung und gegebenenfalls eines Katalysators getaucht.
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Wenn die Fäden lange genug in der Lösung verweilt haben, so dass keine weitere nennenswerte Änderung in der Konzentration
der gequollenen Fäden an gelöstem Stoff eintritt, werden sie
aus dem Bad entfernt, getrocknet und durch Wärmebehandlung ausgehärtet, wobei in dem ganzen Inneren der Fäden feinverteilte,
vernetzte, phosphorhaltige Harzablagerungen entstehen.
Als Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumverbindung verwendet man vorzugsweise Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumchlorid (THPC);
man kann jedoch auch Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumoxid (THPO) oder ein reaktionsfähiges Derivat desselben verwenden.
Die Phosphoniumverbindung soll in die Fasern in Mengen von mindestens 5 %f aber vorzugsweise nicht mehr als etwa 20 %,
eingelagert werden.
Die Harzkomponente ist vorzugsweise nicht nur wasserlöslich, sondern reagiert auch bei erhöhter Temperatur mit den Phosphoniumverbindungen
unter Bildung eines vernetzten, unlöslichen Produkts; diese Reaktion mit der Phosphorverbindung geht
jedoch bei Raumtemperatur nur sehr langsam vor sich, woraus sich eine maximale Haltbarkeit der Behandlungslösung ergibt.
Bevorzugte Harzkomponenten sind die Kondensationsprodukte von Melamin und Formaldehyd (wie "Aerotex UM" der American Cyanamid
Co.), Phenol-formaldehydharze und Hexamethylο!melamin.
Gegebenenfalls können diese Bestandteile mit anderen reaktionsfähigen Stoffen, wie Guanidinphosphat, kombiniert werden.
Gegebenenfalls kann ein Katalysator, wie Ammoniumchlorid oder Magnesiumchlorid, zugesetzt werden, der die Umsetzung zwischen
der Phosphorverbindung und der Harzkomponente bei erhöhter Temperatur erleichtert.
Die Trocknung und Wärmehärtung wird für eine ausreichende Zeitdauer und bei ausreichender Temperatur, gewöhnlich etwa
15 Minuten bei etwa 170° C, durchgeführt. Für die Zwecke der Erfindung ist die Umsetzung ausreichend, wenn die Phosphor-Harzablagerungen
in Dirnethylacetamid, welches 4 % Lithiumchlorid
enthält, einem Lösungsmittel für MPD-I-Fasern, unlös-
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lieh geworden sind (unter Umständen wird die ganze Faser eihschliesslich
der Ablagerungen in diesem Lösungsmittel unlöslich).
Die phosphorhaltigen Poly-(m-phsnylenisophthalsäureamid)-fasern
können mit den verschiedensten» normalerweise entflammbaren Textilfasem gemischt werden, die sich vom ästhetischen
Gesichtspunkt aus für Kleidungsstücke eignen, Zu solchen Fasern gehören Baumwoll-, Reyon-, Celluloseacetat-, WoIl-, PoIysiict-,
Acryl- und Polyesterfasern sowie andere Fasern» die normalerweise zur Herstellung von angenehm tragbaren Kleidungsstücken
oder sonstigen Textilstoffen verwendet werden, die in
Berührung mit der Haut angenehm sind. Das Fasergemisch soll
zu mindestens 20 %, vorzugsweise zu 25 % oder mehr, aus den
normalerweise entflammbaren Textilfasern bestehen, die sich
ästhetisch für Kleidungsstücke eignen. Im allgemeinen muss das Fasergemisch die phosphorhaltigen Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern
in Mengen von mindestens 60 % enthalten, damit es bei der Untersuchung nach der vertikalen Flammenprüf
methode nicht-entflammbar ist. Die Menge an phosphorhaltigen
Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern» die erforderlich
ist, um das Fasergemisch nicht-entflammbar zu machen, variiert etwas Je nach der Art der anderen Fasern. Im
Falle von Polyesterfasern enthält das Fasergemisch vorzugsweise 60 %t im Falle von Baumwollfasern vorzugsweise 70 %
und im Falle,von Acrylfasern vorzugsweise 75 % phosphorhaltige
Fasern. Die Fasergemische werden nach in der Textiltechnik herkömmlichen Methoden hergestellt.
Durch Mischen der entflammbaren Fasern mit den phosphorhaltigen Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern können die
ästhetischen Eigenschaften der aus den aus diesen Fasern bestehenden Garnen hergestellten Textilstoffe variiert werden.
Wenn man z.B. PolyäthyIenterephthalatfasern mit den phosphorhaltigen
Poly-{m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern mischt, werden die textile Verarbeitbarkeit der Fasern sowie das PiI-
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ling-Verhalten und die Knitterfestigkeit der Textilstoffe verbessert.
Textilstoffe von erhöhter Bauschigkeit können hergestellt
werden, indem man die phosphorhaltigen Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern
mit Acrylfasern von unterschiedlichem Schrumpfvermögen mischt. Die elektrostatische Aufladbarkeit
kann vermindert werden, indem man Gemische mit Baumwollfasern verwendet.
In den folgenden Beispielen werden die Textilstoffe nach der vertikalen Flammenprüfung auf Entflammbarkeit untersucht.
Vertikale Flammenprüfungt Die Textilstoffe werden auf Entflammbarkeit
gemäss der vertikalen Flammenprüfnorm DOC FF 3-71 untersucht, einer Prüfnorm auf Entflammbarkeit von Schlafkleidung
für Kinder, veröffentlicht im Federal Register, Band 36, Nr. 146, Seite 14062-14073, 29. Juli 1971, mit dem Unterschied,
dass anstelle von Methan Butan verwendet wird, der Brenner nicht in einem Winkel, sondern vertikal unter dem
Textilstoff angeordnet ist, und die Anzahl der untersuchten Proben 2 bis 8 beträgt (die Anzahl der Proben wird für jede
Untersuchung angegeben).
Es wird eine filtrierte Spinnlösung hergestellt, die 18,5 %,
bezogen auf das Gewicht der Lösung, Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)
in Ν,Ν-Dimethylacetamid enthält, welches seinerseits 45 % Calciumchlorid, bezogen auf das Gewicht des
Polyamids, enthält. Das Polyamid hat eine inhärente Viscosität von 1,60, bestimmt an einer 0,5-prozentigen Lösung in Dirne
thylacetamid, welches 4 % Lithiurachlorid enthält, bei 25° C,
Die Spinnlösung wird auf 133-140° C erhitzt und durch Mehrloch-Spinndüsen trockenversponnen. Die ersponnenen Fäden wer-
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den an einer Führung am unteren Ende einer jeden Zelle zusammengeführt
und dort mit einer wässrigen Lösung überflutet, die 7-10 % Dimethylacetamid und 5-7 % Calciumchlorid enthält.
Die Fäden von mehreren benachbarten Zellen werden alteinander
zu einem grossen Fadenbündel vereinigt, das als "Kabel" bezeichnet
wird, Jeder Faden hat in ersponnenem Zustande einen Padentiter von 12 den.
Das nasse Kabel wird alt einer Geschwindigkeit von 71 a/min
einer Zehnbehältervorrichtung zugeführt, in der es stufenweise in wässrigen Bädern, deren Temperaturen von 82 C in den ersten
drei Bädern stufenweise auf 98° C in dem letzten Bad ansteigen» extrahiert und auf insgesamt das 4,2fache verstreckt.
Das nasse Kabel wird mit Appretur versehen, und die Fäden werden in einer mit Wasserdampf gespeisten Stopfbüchsenkräuselvorrichtung
gekräuselt. Die gekräuselten, nicht getrockneten Fäden werden nass in einem verschlossenen Behälter aufbewahrt
. .
Die gekräuselten, nicht getrockneten Fäden aus Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)
werden nach einem Verfahren zum Färben von losem Material mit einer Lösung von 72 % (bezogen auf
das Fadengewicht) THPC (Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumchlorid),
18 % (bezogen auf das Fadengewicht) Melamin-Formaldehydharz
("Aerotex UM") und 0,4 % (Dezogen auf das Fadengewicht) Ammoniumchlorid als Katalysator behandelt. Das nicht getrocknete
Kabel verweilt 60 Minuten bei 80 C in der Lösung des Flammschutzmittels und des Harzes. Dann wird die Flüssigkeit
von dem Kabel ablaufen gelassen und das Harz in dem Kabel durch 1,5-stündiges Trocknen bei 135° C ausgehärtet.
Hierauf wird das Kabel gewaschen, gespült, getrocknet und zu . Stapelfasern zerschnitten. Die so erhaltenen phosphorhaltigen
Stapelfasern aus PoIy-(m-phenylenisophthalsäureamid) enthalten
6 % THPC und werden nachstehend als Faser I-B bezeichnet.
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(1) Doppelgewirke
Ein Stapelfasergemisch aus 75 % Fasern I-B und 25 % PoIyäthylenterephthalat-Stapelfasern
wird hergestellt, zu einem Garn mit 13,5 Z-Drehungen und einer Baumwoll-Feinheitsnummer
von 20/1 gesponnen und zu einem Doppelgewirk von 196 g/m verarbeitet. Bei der vertikalen Flammenprüfung (4 Proben) beträgt
die verkohlte Länge 3,81 cm, und die Nachflamme verlöscht in 3 Sekunden von selbst.
Bei einem Vergleichs versuch wird ein Gemisch aus 25 % PoIyäthylenterephthalat-Stapelfasern
und nicht-modifizierten PoIy-(m-phenylenisophthalsäureamid)-Stapelfasern,
die keinen Phosphor enthalten, hergestellt und zu einem Garn mit 13,5 Z-Drehungen
und einer Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1 gesponnen. Aus diesem Vergleichsgarn wird ein Doppelgewirk von 196 g/m
hergestellt. Dieses Vergleichsgewirk besteht die vertikale Flammenprüfung nicht (eine von 4 Proben brennt).
(2) Trikotgewirke
Die Fasern I-B werden in den verschiedenen, in der nachstehenden Tabelle angegebenen" Mengenverhältnissen mit Polyäthylenterephthalat-Stapelfasern
gemischt. Die Stapelfasergemische werden zu Garnen mit 13,5 Z-Drehungen und einer Baumwoll-Feinheitsnummer
von 20/1 gesponnen und die Garne zu einem Trikot-
gewirk von 142 g/m verarbeitet. Die Flammenbeständigkeit der so erhaltenen Gewirke wird nach der vertikalen Flammenprüfung
bestimmt. Wie die Tabelle zeigt, bestehen Garne, die 25 bis 40 % Polyäthylenterephthalatfasern (75-60 % I-B-Fasern) enthalten,
die vertikale Flammenprüfung. Gewirke, die grössere Mengen an Polyäthylenterephthalat-Stapelfasern enthalten,
bestehen jedoch die vertikale Flammenprüfung nicht und werden als unbefriedigend beurteilt.
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Vertikale Flammenprüfung von Gewirken aus Gemischen aus Polyäthylenterephthalat und phosphorhaltigem
Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)
Polyäthylen- terephthalat- gehalt, % |
Anzahl der Proben |
(3) Batistgewebe | Verkohlte Länge, cm |
Dauer der Nachflamme, see |
25 | 2 | 3,81 | 2 | |
30 | 6 | ■ 5,08 | 2 | |
35 | 6 | 5,08 | 4 | |
40 | 8 | 5,08 | 4 | |
Unbefriedigende Gewirke, 96 |
||||
45 | 4 | Eine Probe brennt | ||
50 | 3 | Eine Probe brennt | ||
Ein Stapelfasergemisch aus 60 % Fasern I-B und 40 % PoIyäthylenterephthalat-Stapelfasern
wird hergestellt, zu einem Garn mit 13,5 Z-Drehungen und einer Baumwoll-Feinheitsnummer
von 30/1 gesponnen und zu einem Batistgewebe von 102 g/m verarbeitet.
Bei der vertikalen Flammenprüfung (5 Proben) beträgt die verkohlte Länge 7,62-10,16 cm, und die Nachflamme verlöscht
in 3 Sekunden.
Bei einem Vergleichsversuch wird ein Gemisch aus 55 % Fasern
I-B und 45 % Polyäthylenterephthalat-Stapelfasern in ähnlicher
Weise zu einem Garn mit einer Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1 gesponnen und zu einem Batistgewebe verarbeitet. Dieses
Gewebe besteht jedoch die vertikale Flammenprüfung nicht (drei von 5 Proben brennen). ■ .
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Beispiel 2
Ein Stapelfasergemisch aus 75 % der gemäss Teil B des Beispiels
1 hergestellten Fasern I-B und 25 % Baumwollfasern wird hergestellt. Das Stapelfasergemisch wird zu einem Garn
von 13,5 Z-Drehungen und einer Baumwoll-Feinheitsnummer von
20/1 gesponnen und zu einem Doppelgewirk von 196 g/m verarbeitet. Bei der vertikalen Flammenprüfung (zwei. Proben) beträgt
die verkohlte Länge 3,81 cm, und die Nachflamme verlöscht in 3 Sekunden. Ein ähnliches Gemisch aus 70 % Fasern
I-B und 30 % Baumwollfasern gibt nach dem Verspinnen zu einem Garn und Verarbeiten zu einem Doppelgewirk ähnliche Resultate.
Ein Stapelfasergemisch aus 60 % Fasern I-B und 40 % Baumwolle besteht jedoch nach dem Spinnen zu einem Garn und
Verarbeiten zu einem Doppelgewirk die vertikale Flammenprüfung nicht (beide Proben brennen).
Bei einem Vergleichsversuch wird ein Gemisch aus 25 % Baumwollfasern
und 75 % nicht-modifizierten Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-stapelfasern,
die keinen Phosphor enthalten, hergestellt und zu einem Garn mit 13,5 Z-Drehungen und einer
Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1 gesponnen. Aus diesem Vergleichsgarn
wird ein Doppelgewirk von 196 g/m hergestellt.
Dieses Gewirk besteht die vertikale Flammenprüfung nicht (beide Proben brennen).
Ein Stapelfasergemisch wird aus 75 % der gemäss Teil B des Beispiels 1 hergestellten Fasern I-B und 25 % im Handel erhältlichen
Acrylfasern ("Orion"-Acrylfasern der E.I. du Pont de Nemours and Company, Inc.) hergestellt. Das Stapelfasergemisch
wird zu einem Garn mit 13,5 Z-Drehungen und einer Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1 gesponnen und zu einem Dop-
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pelgewirk von 196 g/m verarbeitet. Bei der vertikalen Flammenprüfung
(vier Proben) beträgt die Verkohlungslänge 3,81 cm, und die Nachflamme verlöscht in 3 Sekunden. Ein Stapelfasergemisch
aus 70 % Fasern I-B und 30 % Acrylfasern besteht jedoch
nach dem Verspinnen zu einem Garn und Verarbeiten zu einem Doppelgewirk die Flammenprüfung nicht (beide Proben
brennen).
Bei einem Vergleichsversuch wird ein Gemisch aus 25 % Acrylfasern
und 75 % nicht-modifizierten Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-Stapelfasern,
die keinen Phosphor enthalten, hergestellt und zu einem Garn mit 13,5 Z-Drehungen und einer
Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1 gesponnen. Aus diesem Garn wird ein Doppelgewirk von 196 g/m hergestellt, welches die
vertikale Flammenprüfung nicht besteht (beide Proben brennen).
Beispiel 4
Flammenbeständigkeit nach dem Waschen
Es werden phosphorhaltige Stapelfasern aus Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)
gemäss Teil B des Beispiels 1 hergestellt, mit dem Unterschied, dass das Harz in dem Kabel durch Wasserdampf
behandlung des behandelten Kabels im Autoklaven bei 1,4 atü im Verlaufe von 45 Minuten ausgehärtet wird und die
so erhaltenen Fasern 7 % THPC enthalten. Die phosphorhaltigen
Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern werden in den in
der nachstehenden Tabelle angegebenen Mengenverhältnissen mit Polyäthylenterephthalat-Stapelfasern gemischt. Die Stapeifa-'
sergemische werden zu Garnen mit 13,5 Z-Drehungen und einer
Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1 gesponnen. Aus diesen Gar-
nen werden, wie in Beispiel 1, Trikotgewirke von 142 g/m und
2
Doppelgewirke von 308 g/m hergestellt. Die Gewirke werden 50mal in der Heimwaschmaschine gewaschen und 40 Stunden in einem Xenometer (auf ;)eder Seite 20 Stunden) mit Ultraviolettstrahlen bestrahlt. Nach zwei weiteren Wasch- und Trockenvorgängen werden die Proben nach der vertikalen Flam-
Doppelgewirke von 308 g/m hergestellt. Die Gewirke werden 50mal in der Heimwaschmaschine gewaschen und 40 Stunden in einem Xenometer (auf ;)eder Seite 20 Stunden) mit Ultraviolettstrahlen bestrahlt. Nach zwei weiteren Wasch- und Trockenvorgängen werden die Proben nach der vertikalen Flam-
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menprüfung untersucht. Aus einem Fasergemisch aus 65 % Fasern
I-B und. 35 % Polyäthylenterephthalat-Stapelfasern wird ein
Garn mit 13,5 Z-Drehungen und einer Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1 gesponnen und aus diesem ein Batistgewebe von
102 g/m hergestellt. Dieses Gewebe wird in der gleichen Weise
gewaschen, mit Ultraviolettstrahlen bestrahlt, nochmals gewaschen, getrocknet und nach der Flammenprüfung untersucht.
Die Ergebnisse der Flammenprüfung finden sich in der nachstehenden Tabelle. Wie die Ergebnisse zeigen, sind die aus den
Fasergemischen hergestellten Textilstoffe selbst nach wiederholtem
Waschen recht flammenbeständig.
Vertikale Flammenprüfung nach ausgiebigem Waschen: Mischtextilien aus Polyäthylenterephthalatfasern und
phosp'horhaltigen Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern
Polyäthylen- terephthalat- gehalt, % |
Textilstoffaufbau | Anzahl der Proben |
Verkohlte Länge, cm |
30 | Trikot | 5 | 1,91 |
35 | It | - 5 | 2,54 |
40 | It | VJl | 1,91 |
40 | Doppelgewirk | 5 | 1,27 |
35 | Batist | 2 | 12,7 |
Die Eigenschaften der Fasergemische gemäss der Erfindung sind
recht überraschend und beruhen nicht nur auf dem Gehalt der Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern an THPC. Wie das
folgende Vergleichsbeispiel zeigt, erhält man sehr unterschiedliche
Ergebnisse, wenn man anstelle der Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid) -fasern Poly-(p-phenylenterephthalsäureamid)-fasern
verwendet.
Gemische aus Polyesterfasern mit THPC enthaltenen PPD-T-Fasern ■
Ungetrocknete Fäden mit einem Fadentiter von 1,0 den, die
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HT-0245
durch Naßspinnen aus einer Schwefelsäurelösung von Poly-pphenylenterephthalsäureamid)
(PPD-T) erhalten worden sind, werden nach einem Verfahren zum Färben von losem Material mit
einer wässrigen Lösung von THPC, 10 % Melamin-Formaldehydharz ("Aerotex UM"), 4,12 % Farbstoff und 0,4 % Ammoniumchlorid
als Katalysator behandelt, wobei sich sämtliche Prozentwerte auf das Gewicht der Fäden beziehen. Man lässt die Lösung
30 Minuten umlaufen, worauf man sie auf 80 C erhitzt und bei dieser Temperatur wiederum 30 Minuten umlaufen lässt. Dann
lässt man die Flüssigkeit von den Fäden ablaufen und härtet das Harz in den Fäden durch 1,5-stündiges Trocknen bei 135 C
aus. Hierauf werden die Fäden gewaschen, gespült, getrocknet und zu Stapelfasern zerschnitten. Das so erhaltene, phosphorhaltige
Stapelfaserprodukt von Poly-(p-phenylenterephthalsäureamld)-fasern
enthält 5,7 % THPC und wird nachstehend als Fasern C bezeichnet.
Ein Stapelfasergemisch aus 60 % Fasern C und 40 Yo Polyäthylenterephthalat-Stapelfasern
wird hergestellt, zu einem Garn mit 13,5 Z-Drehungen und einer Baumwoll-Feinheitsnummer von 20/1
gesponnen und zu einem Trikotgewirk von 142 g/m verarbeitet. Die Flammenbeständigkeit der so hergestellten Gewirke wird
nach der vertikalen Flammenprüfung bestimmt. Bei diesen Versuchen wird der Brenner nicht in einem Winkel von 45°, sondern
senkrecht unter der Probe angeordnet. Alle fünf Proben brennen. Aus diesen Versuchen ergibt sich, dass die Polyesterfasern
aus den Textilstoffen ihrer ganzen Länge nach ausbrennen und eine verkohlte, aber noch ziemlich feste Einbettungsmasse
aus Poly-(p-phenylenterephthalsäureamid)-fasern hinterlassen.
Wie sich aus der Tabelle des Beispiels 1 ergibt, ist ein Textilstoff
von gleichem Flächengewicht aus 40 % Polyäthylenterephthalatfasern und 60 % Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern,
die 6 % THPC enthalten, nicht-entflammbar.
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Claims (10)
- E.I. du Pont de Nemours 29· Oktober 1975and Company HT-0245Patentansprüche.v Nicht-entflammbres Textilfasergemisch, dadurch gekennzeichnet, dass es(a) normalerweise entflammbare, für Kleidungsstücke ästhetisch geeignete Textilfasern in Mengen von etwa 20 bis 40 Gewichtsprozent und(b) Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern, die in ihrem gesamten Inneren in feiner Verteilung ein vernetztes Reaktionsprodukt (in Mengen von mindestens 5 %) einer Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumverbindung, nämlich von Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumchlorid, Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumoxid oder reaktionsfähigen Derivaten desselben, mit einem aktiven Wasserstoff aufweisenden Harz, nämlich Melamin-Formaldehydharz, Phenol-Formaldehydharz oder Hexamethylolmelaminharz, enthalten, in Mengen von etwa 60 bis 80 Gewichtsprozent enthält, wobei die Phosphoniumverbindung in Mengen von 5 bis 20 % der Poly-(m-phenylenisophthalsäureamid)-fasern vorliegt.
- 2. Textilfasergemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente (a) aus Baumwollfasern besteht.
- 3. Textilfasergemisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil der Baumwollfasern an dem Fasergemisch etwa 30 Gewichtsprozent beträgt.
- 4. Textilfasergemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente (a) aus Acrylfasern besteht.- 15 609819/1129HT-0245 jk
- 5. Textilfasergemlsch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet f dass der Anteil der Acrylfasern an dem Fasergemisch etwa 25 Gewichtsprozent betragt*
- 6, Textilfasergemlseh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente (a) aus Polyesterfasern besteht,
- 7* Textilfasergemisch. nach Anspruch 6» dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil der Polyesterfasern an dem Fasergemisch etwa 20 bis 40 Gewichtsprozent beträgt.
- 8. Textilfasergemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet» dass die PhosphoniumverbIndung Tetrakis-hydroxymethylphosphoniumchlorid ist.
- 9. Textilfasergemisch nach Anspruch .1, dadurch gekennzeichnet, dass das Harz ein Melamin-Formaldehydharz ist»
- 10. Verwendung der nicht-entflammbaren Textilfasergemische gemäss Anspruch 1 bis 9 zur Herstellung von Textilstoffen.- 16 -609819/1 129
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