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DE2542562C2 - Halteelement aus Kunststoff zur Befestigung in einem polygonalen Durchgangsloch - Google Patents

Halteelement aus Kunststoff zur Befestigung in einem polygonalen Durchgangsloch

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Publication number
DE2542562C2
DE2542562C2 DE2542562A DE2542562A DE2542562C2 DE 2542562 C2 DE2542562 C2 DE 2542562C2 DE 2542562 A DE2542562 A DE 2542562A DE 2542562 A DE2542562 A DE 2542562A DE 2542562 C2 DE2542562 C2 DE 2542562C2
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DE
Germany
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hole
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wall
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stop
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DE2542562A
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Julian V. Carpentersville Ill. Fisher
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Illinois Tool Works Inc
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Publication date
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Description

dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement aus zwei voneinander beabstandeten, etwa parallel verlaufenden Schenkeln (58, 59; 87, 106,107) besteht, deren Enden die Anschlagflächen (70 bis 73) zugeordnet sind und deren Mitten durch einen Befestigungssteg (68,69; 89,90) mit dem Halteelement verbunden sind.
2. Halteelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (58, 59, 87, 106,107) parallel zu einer gedachten Linie (L) angeordnet sind, die bei in das Durchgangsloch (45) eingesetztem Halteelement nicht benachbarte Ecken des Durchgangslochs (45) miteinander verbindet
3. Halteelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Steg (117) zwischen den Schenkeln angeordnet ist und sich bis zur gleichen Höhe über die Anlagefläche (102) erstreckt wie die Schenkel (106,107).
4. Halteelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Steg (117) sich senkrecht zwischen den Schenkeln (106,107) erstreckt und eine geringere Höhe als die Schenkel aufweist.
5. Halteelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich mindestens eine Verstärkungsrippe (120, 121) zwischen den Schenkeln (106,107) erst. eckt.
6. Halteelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (106,107) als Abstandshalter ausgebildet sind.
7. Halteelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in das Durchgangsloch (45) eingreifenden Teile des Kopfes so ausgebildet sind, daß sie für die Befestigung in einem quadratischen Durchgangsloch geeignet sind.
Die Erfindung bezieht sich auf ein Halteelement aus Kunststoff zur Befestigung in einem in einer Wand eingelassenen polygonalen Durchgangsloch, das einen Kopf mit folgenden Merkmalen aulweist:
eine sich gegen die eine Seite der Wand anlegende Anlagefläche,
ein in Richtung senkrecht zur Anlagefläche über diese vorstehender Steg, der derart gegen die Wandung des Durchgangsloches anliegt, daß er das Halteelement gegen Verdrehen und seitliches Verschieben sichert,
ein Anschlagelement, das der Anlagefläche gegenüberliegende und ihr zugewandte Anschlagflächen aufweist, wobei der Abstand der Anschlagflächen von der Anlagefläche gleich oder kleiner ist als die Dicke der Wand,
das Anschlagelement ist so gestaltet, daß es in das Durchgangs'.och einführbar ist,
das Anschkgelement ist in dem die Anschlagflächen enthaltenden Bereich in Richtung parallel zu den Anschlagflächen elastisch verformbar ausgebildet derart, daß es in dem Durchgangsloch verdrehbar ist, und
die gegenseitige Lage des Anschlagelements zu dem Steg ist so getroffen, daß bei Eingriff des Steges in das Durchgangsloch die Anschlagflächen des Ancchlagelementes die das Durchgangsloch umgebenden Bereiche der Wand übergreifen.
Ein derartiges Halteelement ist bekannt (US-PS 34 43 783). Das Anschlagelement wird von einem Klotz gebildet, der durch eine kreuzförmige Ausnehmung axial entlastet ist Zunächst wird das Anschlagelement in das Durchgangsloch eingeführt Anschließend wird das Halteelement um etwa 45° verdreht, bis der Steg zum Durchgangsloch ausgerichtet ist Der Steg kann dann in das Durchgangsloch eingeführt werden. Das Anschlagelement wird daher während des Einsetzvorgangs nicht unerheblich verformt. Für die Bedienungsperson ist es daher relativ schwierig, den Verformungsvorgang so weit zu führen bzw. rechtzeitig zu beenden, bis der Steg genau zu dem polygonalen Durchgangsloch ausgerichtet ist Ein weiterer Nachteil des bekannten Halteelements besteht darin, daß die kreuzförmige Ausnehmung im Anschlagelement im Formwerkzeug einen axial angeordneten Kern notwendig macht, weshalb ein wenig aufwendiges Plattenwerkzeug für die Herstellung nicht in Frage kommt. Schließlich wird auch verhältnismäßig viel Material für das bekannte Halteelement benötigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Halteelement der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß es bei gleichzeitiger Materialeinsparung mit einem einfachen Plattenwerkzeug hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Anschlagelement aus zwei voneinander beabstandeten, etwa parallel verlaufenden Schenkeln besteht deren Enden die Anschlagflächen zugeordnet sind und deren Mitten durch einen Befestigungssteg mit dem Halteelement verbunden sind.
Beim erfindungsgemäßen Halteelement sind zwei im wesentlichen parallel beabstandete Schenkel vorgesehen, die über einen Steg verminderten Querschnitts mit dem Steg verbunden sind. Eine derartige Ausführung ermöglicht die Verwendung von Plattenwerkzeugen, wodurch die Herstellung des Werkzeugs bzw. die Herstellungskosten pro Stück erheblich reduziert werden.
Die Schieber der Plattenwerkzeuge können jeweils seitlich einfahren. Axiale Kerne sind nicht notwendig. Ferner wird beim erfindungsgemäßen Halteelement Material eingespart.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Schenkel während der Drehphase des Einsetzvorgangs nur im ersten Augenblick elastisch verforntf werden. Der Abstand zwischen den Schenkelenden und dem Steg ermöglicht bereits nach kleinem Drehwinkel, daß die Schenkel den Lochrand hintergreifen. Die zur Beendigung des ürehvorgangs erforderliche Kraft ist daher relativ gering und ermöglicht ein einfaches Ausrichten des Steges im Hinblick auf die Kontur des Durchgangsloches.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert
F i g. 1 zeigt perspektivisch eine erste Ausführungsform eines Halteelements im Einsatz.
F i g. 2 zeigt die Untersicht des Halteelements nach F i g. 1 in der ersten Einsetzphase.
Fig.3 zeigt die gleiche Ansicht wie Fig.2, jedoch während der Drehphase.
F i g. 4 zeigt die gleichen Ansichten wie F i g. 2 und 3, jedoch im endgültig eingesetzten Zustand des Halteelements.
F i g. 5 zeigt den unteren Teil des Halteelements nach F i g. 1 in Seitenansicht
F i g. 6 zeigt eine gegenüber F i g. 5 um 90° versetzte Seitenansicht
F i g. 7 zeigt den unteren Teil einer zweiten Ausführungsform eines Halteelements in Seitenansicht
F i g. 8 zeigt die Druntersicht des Halteelements nach F i g. 7 im eingebauten Zustand.
Fig.9 zeigt eine ähnliche Druntersicht wie Fig.8, jedoch mit abgewandelten Merkmalen.
Fig. 10 zeigt eine Seitenansicht des Halters nach Fig. 9.
F i g. 11 zeigt eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines Halteelements.
F i g. 12 zeigt eine Druntersicht der Ausführungsform nach F i g. 11 im eingesetzten Zustand.
Fig. 13 zeigt eine Seitenansicht des Halteelements nach F i g. 11 im unteren Bereich.
Fig. 14 zeigt eine gegenüber Fig. 13 sim 90° verdrehte Seitenansicht
F i g. 15 zeigt eine ähnliche Seitenansicht wie F i g. 13, jedoch mit abgeänderten Merkmalen.
Fig. 16 zeigt eine Druntersicht unter die Ausführungsform nach F i g. 15.
F i g. 17 zeigt die Seitenansicht der Ausführungsform nach Fig. 16.
Es wird zunächst auf F i g. 1 Bezug genommen, in der ein Halteelement 40 gezeigt ist das eine erste Wand 41 im Abstand zu einer weiteren Wand 42 hält, und zwar auf einem minimalen vorbestimmten Abstand durch einen Abschnitt 43. Derartige Abstandshalter können beispielsweise beim Zusammenbau von Kühlschränken gebraucht werden, bei denen die Innen- und Außenwände einen bestimmten Abstand zueinander haben, wobei der Hohlraum zwischen ihnen mit Isolierschaum ausgefüllt wird.
Wie in den F i g. 2 bis 6 gezeigt, weist die Wand 41 ein polygonales Durchgangsloch 45 auf, im vorliegenden Fall ein quadratisches Loch.
Wie in den F i g. 2 bis 6 gezeigt, weist das Halteelement einen Kopf 50 auf, der eine ebene Anlagefläche 47 besitzt, die an der äußeren Wandfläche 48 anliegt
Der Kopf 50 weist femer eine Steganordnung auf mit vorstehenden Stegen 51, 52 und 53, die sich senkrecht von der Anlagefläche 47 forterstrecken. Die Stege 51 bis 53 sind so angeordnet und geformt, daß sie in das Durchgangsloch 45 eingreifen und an den gegenüberliegenden Seiten und Ecken des Loches anliegen, wie in F i g. 4 gezeigt und eine Quer- und Drehbewegung des Halteelements gegenüber dem Loch in der Ebene des ίο Loches verhindern
Der Kopf umfaßt ferner ein Anschlagelement 55. Es weist zwei Schenkel 58 und 59 auf, die jeweils versetzt, jedoch parallel zu einer gedachten Linie L angeordnet sind, die sich zwischen diagonalen Ecken des Loches 45 erstreckt Die Schenkel 58 und 59 erstrecken sich von der entsprechenden Fußenden 60 und 61 nach außen senkrecht zur Anlagefläche 47. Um ein Hindurchstecken durch das Loch 45 zu gestatten, sind zwei äußere gegenüberliegende im wesentlichen ebene Flächen 63 und 64 an den Schenkeln 58 und 59 vorgesehen, die im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind; sie haben einen senkrechten Abstand voneinander, der kleiner ist als der Abstand zwischen den entsprechenden ebenen Seiten des Wandloches 45.
Wie insbesondere aus den F i g. 4 und 6 hervorgeht, sind die Schenkel 58 und 59 an ihren Fußenden 60 und 61 durch mittlere Befestigungsstege 68 und 69 reduzierten Quermaßes mit dem Halteelement verbunden. Auf diese Weise werden an jedem Schenkel 58 und 59 nachgiebige Anschlagtlächen 70 bis 73 gebildet, die sich von den Befestigungsstegen 68 und 69 in entgegengesetzten Richtungen forterstrecken. Wenigstens ein Teil einer jeden Schulter weist zur Anlagefläche einen Abstand S auf, wie in F i g. 5 gezeigt, der kleiner als die Dicke der Wand 41 ist. Der reduzierte Abstand S gestattet, daß die Schenkel 58 und 59 in einer Richtung gespannt werden können, die senkrecht zur Ebene des Loches liegt, um sowohi die Anlagefläche 47 als auch die Schuhern 70 bis 73 in Reibungseingriff mit der Wand 41 zu bringen und eine Bewegung des Halteelements gegenüber dem Loch senkrecht zur Ebene des Loches zu verhindern. Jeder der Schenkel 58 und 59 ist an seinem Fußende in Querrichtung hinterschnitten, um die Befestigungsstege 68 und 69 zu bilden, die senkrecht zur Anlagefläche verlaufen. Das Maß dieses Hinterscfinittes ist, wie erwehnt, geringer als die Wanddicke, so daß der Kopf 50 in das Durchgangsloch 45 gezogen werden kann, um das Halteelement darin festzuspannen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Schenkel im Winkel von etwa 45° zu den Seiten des Loches 45 angeordnet, wenn das Halteelement eingebaut ist.
Eine zweite Ausführungsform ist in den F i g. 7 bis 10 gezeigt. Hier weist das Halteelement 80 einen Kopf mit einer ebenen Anlagefläche 81 auf, die an der Wand 41 anliegt. Auch in diesem Fall ist an der Anlagefläche 81 ein Steg 83 geformt, der eine Quer- und Drehbewegung des Halteelements gegenüber dem Loch 45 parallel zur Ebene des Loches verhindert. Der Steg 83 weist Ecken 84 auf, die in gegenüberliegende Ecken des Loches 45 eingreifen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 7 besteht ein Anschlagelement 86 aus zwei Schenkeln 87, die sich von ihren Fußenden 89 bzw. 90 im wesentlichen senkrecht zur Anlagefläche 81 nach außen erstrecken. Die Schenkel 87 sind wie auch die Schenkel 58 und 59 des ersten Ausführungsbeispiels parallel versetzt zu einer gedachten Linie L angeordnet, die sich zwischen nicht benachbarten Ecken des Loches 45 erstreckt.
Auch hier bilden Befestigungsstege zusammen mit den Schenkeln 87 nachgiebige Anschlagflächen 94 bis 97. Wenigstens ein Teil der Schultern hat einen Abstand 5 von der Anlagefläche 81, der geringer als die Wanddicke ist, so daß das Anschlagelement 86 gespannt wird, um eine Bewegung desselben relativ zum Loch 45 zu verhindern.
Die Schenkel 87 erstrecken sich im wesentlichen parallel zueinander, haben jedoch einen senkrechten Abstand zueinander, wobei das Quermaß geringer ist als das Maß zwischen den entsprechenden Seiten des Wandloches, so daß sie durch das Durchgangsloch ein- ' führbar sind. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Loch 45 quadratisch und die beiden gegenüberliegenden Schenkel 87 schließen mit den Seiten des Loches einen Winkel von etwa 45= ein, wenn das Haiteeiement endgültig an der Wand befestigt ist
Ein drittes Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in den Fig. 11 bis 17 dargestellt In diesem Falle hat das Halteelement die Form einer C-förmigen Schelle 100, die geeignet ist, einen elektrischen Kondensator 101 oder dergleichen an der Wand 41 zu halten. Auch hier weist die Schelle 100 eine ebene Anlagefläche 102 auf, die an der Wand 41 anliegt Ferner hat sie einen Steg 103, der sich von der Anlagefläche 102 forterstreckt und Ecken 104 aufweist, die an den gegenüberliegenden Seiten und Ecken des Loches angreifen, um eine Bewegung des Halteelements parallel zur Lochebene zu verhindera Ferner sind zwei Schenkel 106 und 107 vorgesehen, die sich im wesentlichen senkrecht zur Anlagefläche 102 erstrecken. Jeder der Schenkel 106 und 107 ist mit einem Befestigungssteg 109 bzw. 110 versehen. Zusammen mit den Schenkeln 106 und 107' bilden diese Stege 109 und 110 vier flexible Anschlagflächen 112 bis 115. Wie zuvor beschrieben, greifen die Anschlagflächen 112 bis 115 an der Wand 41 an und unterstützen die Halterung des Halteelements in seiner befestigten Stellung.
Die Schenkel 106 und 107 werden verhältnismäßig starr in den gezeigten Stellungen gehalten. Zu diesem Zweck erstreckt sich ein Steg 117 senkrecht zwischen den beiden Schenkeln 106 und 107. Wenn es erwünscht ist die zur Herstellung des Halteelements erforderliche Materialmenge zu reduzieren, kann ein Steg 118 so ausgebildet sein, daß er eine geringere vertikale Höhe hat als die Schenkel 106 und 107, senkrecht gemessen von der Anlagefläche 102, wie es in F i g. 15 gezeigt ist
Wenn eine etwas größere Flexibilität der Schenkel 106 und 107 zulässig ist und weitere Materialeinsparung erwünscht ist, können schräge Verstärkungsrippen 120 und 121 vorgesehen sein, die sich zwischen den Innenflächen 122 und 123 der Schenkel 1Ö6 und iö7 und dem Steg 103 erstrecken, wie dies in den Fig. 16 und 17 gezeigt ist
55
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

Patentansprüche:
1. Halteelement aus Kunststoff zur Befestigung in einem in einer Wand eingelassenen polygonalen Durchgangsloch, das einen Kopf mit folgenden Merkmalen aufweist:
a) eine sich gegen die eine Seite der Wand anlegende Anlagefläche,
b) ein in Richtung senkrecht zur Anlagefläche über diese vorstehender Steg, der derart gegen die Wandung des Durchgangsloches anliegt, daß er das Halteelement gegen Verdrehen und seitliches Verschieben sichert,
c) ein Anschlagelement, das der Anlagefläche gegenüberliegende und ihr zugewandte Anschlagflächen aufweist, wobei der Abstand der Anschlagflächen von der Anlagefläche gleich oder kleiner ist als die Dicke der Wand,
d) das Anschlagelement ist so gestaltet, daß es in das Durchgangsloch einführbar ist,
e) das Anschlagelement ist in dem die Anschlagflächen enthaltenden Bereich in Richtung parallel zu den Anschlagflächen elastisch verformbar ausgebildet, derart, daß es in dem Durchgangsloch verdrehbar ist, und
f) die gegenseitige Lage des Anschlagelements zu dem Steg ist so getroffen, daß bei Eingriff des Steges in das Durchgangsloch die Anschlagflächen des Anschlagelementes die das Durchgangsloch umgebenden Bereiche der Wand übergreifen,
DE2542562A 1974-11-18 1975-09-24 Halteelement aus Kunststoff zur Befestigung in einem polygonalen Durchgangsloch Expired DE2542562C2 (de)

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