DE2540769A1 - Vorrichtung zur automatischen herstellung einer unverletzlichen verpackung fuer einen rechtwinkeligen inhalt - Google Patents
Vorrichtung zur automatischen herstellung einer unverletzlichen verpackung fuer einen rechtwinkeligen inhaltInfo
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FONTENAY-aux ROSES (Frankreich)
Vorrichtung zur automatischen Herstellung einer unverletzlichen Verpackung für einen rechtwinkligen Inhalt.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur automatischen Herstellung
einer unverletzlichen Verpackung für einen rechtwinkligen Inhalt, insbesondere für wenigstens ein Buch oder eine Schallplatte,
durch Falten eines flachen Kartonzuschnitts, auf dem Faltlinien vorgezeichnet sind, die die einzelnen Abschnitte des Zuschnitts begrenzen,
unter denen sich insbesondere ein Boden, eine Vorderseite und ein Deckel, eine innere Klappe, eine äußere Klappe, sowie zwei
seitliche Verstärkungen befinden, die jede nach* außen durch eine zweiteilige Lasche verlängert «ind.
Im Rahmen dieser Beschreibung und der nachfolgenden Ansprüche wird
unter einer unverletzlichen Verpackung eine solche Verpackung verstanden, die nicht geöffnet werden kann, ohne daß die Tatsache der
öffnung an einer Verletzung der Packung feststellbar ist.
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Man kennt bereits eine unzerstörbare Verpackung, die von einem Zuschnitt ausgeht, der gleichermaßen eine
innere Klappe, eine äußere Klappe und zwei seitliche Verstärkungen umfaßt, die jede nach außen durch eine
zweiteilige Lasche verlängert sind. Wenn sich die Verpackung in ihrem zusammengefalteten und geschlossenen
Verpackungszustand befindet, sind die beiden seitlichen
Verstärkungen gefaltet und auf den Rand der äußeren Klappe, des Bodens, der Stirnwand und des Deckels geklebt, wobei
die zweiteiligen Laschen in Bezug auf den Boden um 90 nach oben verschwenkt sind, und wobei der Inhalt in die
Verpackung gleiten kann, worauf die äußeren Abschnitte der zweiteiligen Laschen gefaltet und in einer aufeinanderweisenden
Richtung parallel zum Boden gelegt und auf den Inhalt aufgedrückt werden, worauf seinerseits
der Deckel auf diese äußeren Abschnitte gefaltet und die innere Klappe gegenüber dem Boden um 90 gefaltet
und schließlich die äußere Klappe auf die innere Klappe aufgefaltet und mit dieser verklebt wird.
Eine solche Verpackung ist allein durch Falten und Kleben verschlossen, ohne daß irgendeine Zunge in
eine Ausnehmung bzw. einen Schlitz eingesteckt werden muß. Deshalb eignet sich diese Verpackung in vollkommener
Weise dazu, mechanisch gefaltet und verschlossen zu werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur automatischen Herstellung einer solchen unverletzlichen
Verpackung zu schaffen, die eine beträchtliche Einsparung an Arbeitsaufwand bietet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Erfindung aus durch ein Zuschnittmagazin für flache Zuschnitte und
ein Transportband zur Aufnahme jeweils eines der im Magazin vorrätig gehaltenen Zuschnitte, durch eine Rampe,
die geeignet ist, die zweiteiligen Laschen rechtwinklig zum Verpackungsboden anzuheben, durch wenigstens eine
oberhalb dieser Rampe angeordnete Zuführeinrichtung für den Packungsinhalt, die geeignet ist, den Inhalt zwischen
die beiden angehobenen zweiteiligen Laschen zu führen, durch einen lösbaren Anschlag, der geeignet ist, den
Packungsinhalt zwischen den angehobenen Laschen anzuhalten, durch eine zweite Rampe, die geeignet ist, die
äußeren Abschnitte der beiden Laschen gegeneinander zu falten, durch wenigstens einen Arm zur Anhebung des Deckels,
dem eine Andrückrolle folgt, durch eine Transferstation zwischen dem ersten Transportband und einem zweiten
Transportband, die geeignet ist, den Zuschnitt rechtwinklig zur Laufrichtung der Transportbänder vom ersten
auf das zweite Transportband zu übertragen, durch eine dem zweiten Transportband zugeordnete Rampe zum Falten
der inneren Klappe, durch wenigstens eine Station zur Klebstoffbeschichtung der äußeren Klappe, durch eine
Rampe zur Faltung der äußeren Klappe, durch eine Rampe zur zeitweiligen Anpressung der äußeren Klappe und durch
eine Station zur Entnahme der fertig verschlossenen und gefüllten Verpackungen. Anhand der nun folgenden Beschreibung
des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung wird diese näher erläutert.
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Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines flachen Zuschnittes, der vorgeschnitten und mit Faltlinien
zur Herstellung der Verpackung versehen ist,
Fig. 2 eine ebenfalls perspektivische Ansicht des in Fig. 1 gezeigten Zuschnitts mit gefalteten und
mit dem Rest des Zuschnitts verklebten seitlichen Vers tärkungen,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 2 gezeigten
Zuschnitts mit gegenüber dem Boden um 90 angewinkelten zweiteiligen Laschen,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 3 gezeigten Flansches, wobei die äußeren Abschnitte
der Laschen gefaltet, und auf den Inhalt der Verpackung gelegt sind,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 4 gezeigten Zuschnitts, wobei die Stirnwand, der Deckel und die
äußere Klappe gegenüber dem Boden um 90 angehoben sind,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 5 gezeigten Zuschnitts mit auf die äußeren Abschnitte der zweiteiligen
Laschen abgeklapptem Deckel,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Verpackung in
ihrem gefalteten und über dem Inhalt geschlossenen Gebrauchszustand,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht der in Fig. 7 gezeigten Verpackung geschnitten längs der Linie
VIII-VIII in Fig. 7,
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Fig. 9 eine schematische Seitenansicht eines ersten Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Faltung des in Fig. 1 gezeigten Zuschnitts und mit einem ersten Transportband und
Fig. 10 eine schematische Seitenansicht des ein zweites Transportband umfassenden zweiten Teils der in
Fig. 9 gezeigten Vorrichtung.
Die aus Karton bestehende unverletzliche Verpackung 1, zu deren Herstellung die erfindungsgemäße Vorrichtung
dient, weist in ihrem geschlossenen^verpackenden Zustand,
wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, eine kastenförmige Gestalt auf, die ausgehend von einem in Fig. 1 gezeigten
Zuschnitt 2 erhalten wird. Dieser Zuschnitt 2 ist im flachen Zustand entsprechend der Form der Verpackung ausgeschnitten
und mit Faltlinien 6 versehen, die eine gewisse Anzahl von Abschnitten begrenzen, die nachfolgend
beschrieben werden. Der Zuschnitt 2 umfaßt unter diesen Abschnitten in bekannter Weise in einem Stück einen Boden
3, eine Stirnwand 4 und einen Deckel 5, die voneinander durch Faltlinien 6 getrennt sind, die es gestatten, zur
Bildung der Verpackungshülle dieser Abschnitte genau in die Stellung umzuklappen, die nötig ist, einen zu verpackenden,
rechtwinkligen Gegenstand oder mehrere zu verpackende rechtwinklige Gegenstände, wie z. B. Bücher,
Schallplatten usw. , aufzunehmen, die den mit 12 bezeichneten Verpackungsinhalt bilden.
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Der Zuschnitt 2 umfaßt an seiner freien, der Stirnwand 4 gegenüberliegenden Seite eine innere Klappe 7, die
sich an den Boden 3 anschließt und auf der anderen Seite eine äußere Klappe 8, die sich an den Deckel 5 anschließt
und die gleichermaßen von diesen benachbarten Abschnitten durch Faltlinien 6 getrennt sind.
Längs jeder der seitlichen Bereiche des Zuschnitts 2 ist dieser mit je einer seitlichen Verstärkung 10 versehen,
wobei diese Verstärkung in einem Stück mit den bereits aufgezählten Abschnitten ausgebildet und von diesen ebenfalls
durch eine Faltlinie 6 getrennt ist und die sich über die ganze Länge der den Zuschnitt 2 bildenden Abschnitte
mit Ausnahme der letzten Klappe 8 erstrecken. Jede der seitlichen Verstärkungen 10 ist an ihrem Rand
seitlich nach der Außenseite des Zuschnitts 2 zu durch eine mit der Verstärkung 10 in einem Stück ausgebildete
und von ihr ebenfalls durch eine Faltlinie 6 getrennte, zweiteilige Lasche 9 verlängert. Die zweiteilige Lasche
erstreckt sich längs der Verstärkung 10 nur im.Bereich des Bodens 3. Die beiden Teile der Lasche 9 sind voneinander
durch eine Faltlinie 6 getrennt.
Der Zuschnitt 2 wird der Weiterverarbeitung in einem Zustand zugeführt, in dem die ihn bildenden und bereits
aufgezählten Abschnitte in flachem Zustand sind, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist. Während einer ersten
Arbeitsstufe zur Herstellung der Verpackungshülle 1 werden die beiden seitlichen Verstärkungen 10 auf den
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Flächen mit Klebstoff beschichtet, die nach der Innenseite
der Verpackungshülle weisen. In einer zweiten Arbeitsstufe werden diese Verstärkungen 10 in Richtung
der Pfeile a in Fig. 2 gefaltet und flach auf die innere Klappe 7, den Boden 3, die Stirnwand 4 und den Deckel 5
aufgelegt und mit diesem verklebt, wie aus Fig. 2 zu ersehen ist. Diese Faltung macht sich gleichermaßen wie
auch die nachfolgend noch beschriebenen Faltungen die Faltlinien 6 zu Nutze.
Der Zuschnitt 2 kann auch in einem schon bis in diese Form gefalteten Zustand der Verarbeitung zugeführt werden.
In einer dritten Stufe zur Herstellung der Verpackungshülle 1 werden die zweiteiligen Laschen 9 in Richtung der Pfeile
b in Fig. 3 gegenüber dem Boden 3 um 90 aufgerichtet.
In einer vierten Fertigungsstufe wird der aus einem Gegenstand oder mehreren Gegenständen bestehende Inhalt 12 in
die Verpackungshülle 1 eingeschoben, die sich in dem mittlerweile erreichten Fertigungszustand befindet. Dabei
bilden die beiden zweiteiligen Laschen 9 zusammen mit dem Boden 3 zwei Gleitführungen für den Verpackungsinhalt 12.
In einer fünften Fertigungsstufe, die aus Fig. 4 ersichtlich ist, wird der äußere Teil 11 der beiden zweiteiligen Laschen
9 gegenüber dem anderen Teil der Lasche in Richtung der Pfeile c um 90° derart abgewinkelt, daß er sich in einer
zum Boden 3 parallelen Ebene befindet und auf dem sich innerhalb der Verpackung 1 an seinem Platz befindlichen
Verpackungsinhalt 12 aufliegt.
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In einer sechsten, in Fig. 5 gezeigten Fertigungsstufe,
wird die Stirnwand 4, der Deckel 5 und die äußere Klappe 8, die in einer Ebene aufeinanderfolgen, in Richtung
des Pfeils d um 90 gegenüber dem Boden 3 hochgeklappt.
In einer siebten Fertigungsstufe werden - wie in Fig. 6 gezeigt ist- der Deckel 5 und die äußere Klappe 8 in Richtung
des Pfeils f derart angedrückt, daß sich der Deckel 5 auf den Verpackungsinhalt 12 und insbesondere auf die Seitenteile
11 der zweiteiligen Laschen 9 legt.
In der achten Fertigungsstufe wird die innere Klappe 7 in Richtung des Pfeils g in Fig. 6 in rechtem Winkel gegen
den Deckel 5 gefaltet, um die letzte offene Seite der Verpackungshülle zu schließen.
In der neunten Fertigungsstufe wird die äußere Klappe 8 auf der Seite, die in fertigem Zustand der Verpackungshülle
nach innen weist, mit Klebstoff beschichtet und in einer zehnten Fertigungsstufe wird diese äußere Klappe 8 in
Richtung des Pfeils h in Fig. 6 ebenfalls um 90 gegenüber dem Deckel 5 verschwenkt und durch Druck in Anlage an der
inneren Klappe 7 gehalten, bis sie mit dieser verklebt ist, worauf sich die Verpackungshülle 1 in dem in Fig. 7 gezeigten
Zustand befindet, gebrauchsfertig verschlossen ist und mit dem Verpackungsinhalt 12 im Inneren der Hülle versehen
ist.
Die Schnittansicht nach Fig. 8 zeigt, daß bei geschlossenem
Zustand der Verpackungshülle 1, wenn die äußeren Teile 11
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der zweiteiligen Laschen 9 auf dem Inhalt 12 aufliegen und zwischen diesem und dem über ihnen angeordneten Deckel 5
festgehalten werden, die beiden zweiteiligen Laschen 9 gleichzeitig zwischen den seitlichen Rändern des Deckels
5 eingeschlossen und gehalten sind, wobei die seitlichen Verstärkungen 10 ebenfalls nach innen gefaltet und mit
dem Deckel 5 verklebt sind. Dieser wird seinerseits dadurch in seiner Lage festgehalten, daß die äußere Klappe 8 gegen
die innere Klappe 7 gefaltet und mit dieser verklebt ist.
Die erfindungsgemäße Verpackung ist auf diese Weise nur durch Verkleben geschlossen, ohne daß irgendwelche Zungen
in Schlitze oder Ausnehmungen eingreifen müssen. Sie ist gleichwohl vollkommen fest und unverletzlich, weil sie
nicht geöffnet und der Inhalt 12 nicht entnommen werden kann, ohne daß verschiedene der vorstehend aufgezählten
Abschnitte des Zuschnittes 2 zerstört werden.
Um den in flachem Zustand gemäß den Fig. 1 oder 2 befindlichen Zuschnitt 2 um den Inhalt 12 zu schließen, wird eine erfindungsgemäße
Vorrichtung benutzt, die maschinell in mehreren Arbeitsstufen die Verpackung herstellt und die
schematisch in den Fig. 9 und 10 dargestellt 1st.
Eine solche Vorrichtung umfaßt gemäß Fig. 9 einen Speicher 21 für die Zuschnitte, von dem aus die gem. Fig. 1 vollständig
flachen Zuschnitte 2 periodisch und fortlaufend auf ein erstes Transportband 22 abgegeben werden, das
in Richtung des Pfeils 1 umläuft. Diese Zuschnitte 2 gelangen dann zu einer ersten Einrichtung 24 zur Beschichtung
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mit Klebstoff, wo die beiden seitlichen Verstärkungen 10 entsprechend der ersten Ärbeitsstufe zur Herstellung
der Verpackung 1 mit Klebstoff beschichtet werden.
Der Zuschnitt 2 bewegt sich dann längs einer Faltrampe 25 zur Faltung der seitlichen Verstärkungen gemäß der
zweiten Arbeitsstufe (Fig. 2). Anschließend wandert er an einer Rampe 26 entlang, wo die zweiteiligen Laschen
9 gemäß der dritten Arbeitsstufe (Fig. 3) hochgefaltet werden.
An dieser Stelle trifft der teilweise gefaltete Zuschnitt geradlinig auf eine kontinuierliche Zuführvorrichtung 30,
die wie folgt gebildet ist. Der Packungsinhalt 12, beispielsweise Gegenstände 28, insbesondere Bücher, befinden
sich anfänglich gestapelt in einem Warenspeicher 29, von welchem diese Gegenstände über ein Transportband 31 der
Ausgabevorrichtung 32 zugeführt werden. Diese Ausgabevorrichtung 32 sichert eine regelmäßige Ausgabe in Richtung
des Pfeils i. Der Inhalt 12 der unverletzlichen Verpackung 1 gleitet dann über eine Transportrampe 27 in den teilweise
gefalteten Zuschnitt 2, wie dies der vierten Arbeitsstufe entspricht.
Ein lösbarer Anschlag 33 hält den Inhalt 12 in seiner richtigen Stellung gegenüber dem Zuschnitt 2 fest und
löst sich, sobald der Inhalt diese Position eingenommen hat. Eine Endstellungs-Kontrollvorrichtung 34 mit einer
fotoelektrischen Zelle 35 wird vorteilhafterweise verwendet, um die Steuerung der Zuführeinrichtung 30 und
des Anschlags 33 so zu steuern, daß eine korrekte Zufuhr
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des Packungsinhalts 12 gewährleistet ist, wenn der
teilweise gefaltete Zuschnitt 2 seine hierfür vorgesehene Stellung erreicht.
Wenn der Packungsinhalt 12 aus mehreren Gegenständen,
beispielsweise mehreren Büchern, besteht, ist eine entsprechende Anzahl von Zuführeinrichtungen 30 der
beschriebenen Art vorgesehen, und zwar eine nach der anderen, um aufeinanderfolgend die Gegenstände dem
Zuschnitt 2 zuzuführen. Es ist gleichermaßen möglich, jedem der Zuschnitte 2 zugleich eine Gruppe mehrerer
Gegenstände zuzuführen. Die Zuführeinrichtung 30 ist dann gleichzeitig als Zählvorrichtung für die zu verpackenden
Gegenstände ausgebildet. Derartige Einrichtungen sind grundsätzlich bekannt. Um die Zeichnung übersichtlich
zu halten, sind sie deshalb nicht näher dargestellt.
Der teilweise gefaltete Zuschnitt 2, der nun mit seinem Verpackungsinhalt 12 beschickt ist, wird geradlinig weiter
längs einer Rampe 36 bewegt, die die äußeren Teile der beiden zweiteiligen Laschen 9 faltet, wie dies der fünften, in
Fig. 4 gezeigten Arbeitsstufe entspricht. Er wandert dann weiter zu einem Arm 37 der zum Anheben des Deckels in
Richtung des Pfeils d dient, was der sechsten Arbeitsstufe zur Bildung der Verpackung entspricht (Fig. 5).
Das erste Transportband 22 führt dann den Zuschnitt 2 einer Anpreßrolle. 38 zu, die in der siebten Arbeitsstufe
den Deckel 5 auf den Inhalt 12 drückt, um die Verpackung in den geschlossenen Zustand zu bringen.(Fig. 6).
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Schließlich wird der so weit gefaltete Zuschnitt 2
einer Transferstation 39 zugeführt, die ihn im rechten Winkel weiterbewegt.
Diese Transferstation 39 umfaßt gemäß Fig. 10 einen
Schieber 41 zur Umsetzung um 90 gegenüber der bisherigen Arbeitsrichtung, beispielsweise einen mechanischen
Schieber allgemein bekannter Art.
Der Zuschnitt 2 wird dann rechtwinklig zur Transportrichtung des ersten Transportbands 22 verschwenkt und
von einem zweiten Transportband 42 aufgenommen.
Der Zuschnitt 2 läuft dann an einer Rampe 43 vorbei, die die innere Klappe 7 entsprechend der achten Arbeitsstufe faltet, worauf dann an einer Beschichtungsstation
44 entsprechend der neunten Arbeitsstufe die äußere Klappe 8 mit Klebstoff beschichtet wird und anschließend durch
eine Rampe 45 die äußere Klappe hochgefaltet und längs einer Rampe 46 unter Druck festgehalten wird, worauf
schließlich an der Ausgäbestatlon 47 die fertigen, den
Packungsinhalt 12 enthaltenden und geschlossenen Verpackungen abgegeben werden, die, wie aus Fig. 7 ersichtlich
ist, schachtelartig gestaltet sind.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann
die Verpackung ausgehend von einem Zuschnitt 2 hergestellt werden, der»der Weiterverarbeitung in bereits teilweise
gefaltetem Zustand zugeführt wird, wobei nämlich die beiden seitlichen Verstärkungen 10 bereits auf die innere Klappe 7,
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den Boden 3, die Stirnwand 4 und den Deckel 5 gefaltet und mit diesen verklebt sind. In diesem Fall wird der
Speicher 21 mit derartigen Zuschnitten gefüllt und die Faltvorrichtung gemäß Fig. 9 ist ohne die anfängliche
Klebevorrichtung 24 und ohne die Faltrampe 25 für die seitlichen Verstärkungen ausgebildet. Die entsprechenden
Arbeitsstufen, d. h. die erste und die zweite Arbeitsstufe entfallen und das erste Transportband 22 verkürzt sich
entsprechend, und beginnt mit der Rampe 26 zur Anhebung der zweiteiligen Laschen 9.
Es ist ersichtlich, daß die vorliegende Erfindung in zahlreichen abgewandelten Ausführungsformen ausführbar
ist, beispielsweise könnte die innere Klappe 7 an ihrer Außenseite mit Klebstoff beschichtet werden oder es könnte
eine Vorrichtung zur Herstellung dieser Verpackung nur ein einziges Transportband umfassen, an dem alle Arbeitsstationen
aufgereiht sind, usw.
Diese Ausführungsformen verlassen nicht den Bereich der Erfindung, wie sie durch die nachfolgenden Ansprüche gekennzeichnet
ist.
Ansprüche:
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Claims (4)
1. !Vorrichtung zur automatischen Herstellung einei?-Hlnverletzlichen Verpackung für einen rechtwinkligen
Inhalt, insbesondere für wenigstens ein Buch oder eine Schallplatte, durch Falten eines
flachen Kartonzuschnitts, auf dem Faltlinien vorgezeichnet sind, die die einzelnen Abschnitte des
Zuschnitts begrenzen, unter denen sich insbesondere ein Boden, eine Vorderseite und ein Deckel, eine
innere Klappe, eine äußere Klappe sowie zwei seitliche Verstärkungen befinden, die jede nach außen durch eine
zweiteilige Lasche verlängert sind, gekennzeichnet durch ein Zuschnittmagazin (21) für flache Zuschnitte (2) und
ein Transportband Q.2) zur Aufnahme jeweils eines der
im Magazin vorrätig gehaltenen Zuschnitte, durch eine Rampe (26), die geeignet ist, die zweiteiligen Laschen (9)
rechtwinklig zum Verpackungsboden (3) anzuheben, durch wenigstens eine oberhalb dieser Rampe angeordnete Zuführeinrichtung
<30) für den Packungsinhalt (12), die geeignet ist, den Inhalt zwischen die beiden angehobenen
zweiteiligen Laschen zu führen, durch einen lösbaren Anschlag (33), der geeignet ist, den Packungsinhalt zwischen
den angehobenen Laschen anzuhalten, durch eine zweite Rampe (36), die geeignet ist, die äußeren Abschnitte der beiden
Laschen gegeneinander zu falten, durch wenigstens einen Arm (37) zur Anhebung des Deckels (5), dem eine Andrückrolle
(38) folgt, durch eine Transferstation (39) zwischen dem ersten Transportband und einem zweiten Transportband
(42, die geeignet ist, den Zuschnitt rechtwinklig zur Laufrichtung der Transportbänder vom ersten auf das zweite
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Transportband zu übertragen, durch eine dem zweiten Transportband zugeordnete Rampe (43) zum Falten der
inneren Klappe (7), durch wenigstens eine Station (44) zur Klebstoffbeschichtung der äußeren Klappe (8), durch
eine Rampe (45) zur Faltung der äußeren Klappe, durch eine Rampe (46) zur zeitweiligen Anpressung der äußeren
Klappe und durch eine Station (47) zur Entnahme der fertig verschlossenen und gefüllten Verpackungen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall, daß der Speicher (21) mit Zuschnitten (2)
gefüllt wird, deren seitliche Verstärkungen (10) nicht gefaltet und verklebt sind, zwischen dem Speicher (21)
und der Rampe (26) zum Anheben der seitlichen Laschen (9) eine Einrichtung (24) zur anfänglichen Klebstoffbeschichtung
der seitlichen Verstärkungen vorgesehen ist, auf die eine Rampe (25) zur Faltung dieser seitlichen Verstärkungen um
180° folgt.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtung (30)
aufeinanderfolgend einen Speicher (29) zur Speicherung des Verpackungsinhalts (12) umfaßt, der mit einem Transportband
(31) versehen ist, sowie eine Einrichtung (32) zur Abgabe der Verpackungsgegenstände, eine Zuführrampe
(27) zur Zuführung der Verpackungsgegenstände auf den jeweiligen Zuschnitt und eine Endstellungs-Kontrolleinrichtung"
(34) mit einer fotoelektrischen Zelle (35) zur Synchronisation der Zufuhr der einzelnen Verpackungsgegenstände (28) und zur Betätigung des Anschlags (33)
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entsprechend der Ankunft der Zuschnitte (2) an der Übergabestation der Verpackungsgegenstände.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transferstation (39)
einen über 90 wirksamen Transferschieber umfaßt und daß die Arbeitsrichtung des ersten Transportbands (22)
gegenüber der des Transportbandes (42) um einen Winkel von 90 versetzt ist.
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A*
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- 1974-09-16 FR FR7431287A patent/FR2284529A1/fr active Granted
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1975
- 1975-09-05 IT IT2696675A patent/IT1042325B/it active
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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