DE2437026C3 - Kochfläche aus Glaskeramik - Google Patents
Kochfläche aus GlaskeramikInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kochfläche aus Glaskeramik, beispielsweise zur Verwendung in Kochherden
und Einbaukochmulden, wobei an der Unterseite der Kochfläche Heizelemente, vorzugsweise
Strahlungsheizelemente, angeordnet sind, deren abgegebene Wärmeenergie durch die Kochfläche hindurch
an deren Oberseite übertragen werden soH.
Seit einigen Jahren sind Glaskeramiken bekannt, die als Platten zur Herstellung von Kochflächen verwendet
werden. Diese Glaskerarnik-Kochflächen unterscheiden sich untereinander unter anderem in
ihrer Strahlungsdurchlässigkeit, sowohl im sichtbaren als auch im infraroten Bereich (Fig. 1). Sie finden
Verwendung in Kombination mit Heizkörpern, die sowohl nach dem Prinzip der Wärmeleitung (Kontaktheizkörper)
zwischen Heizelementen und Kochfläche, als auch nach dem Prinzip der Strahlungsheizung
(Strahlungsheizkörper) arbeiten. Zur Vermeidung einer Überhitzung der verwendeten Glaskeramiken müssen
Heizkörper ab einer bestimmten Heizleistung eine Temperaturbegrenzung
aufweisen.
Insbesondere bei Verwendung von Strahlungsheizkörpern ist für die Ankochzeiten und Wirkungsgrade
die Strahlungsdurchlässigkeit der Glaskeramik-Platten im infraroten Wellenlängenbereich von Bedeutung.
Eine Glaskeramik-Platte mit möglichst hoher Strahlungsdurchlässigkeit
ist jedoch nicht immer geeignet, gute Kochergebnisse zu erzielen. Deutlich wird dieser
Effekt, wenn man Ankochversuche durchführt unter gleichem Randbedingungen einmal mit einer Glaskeramik
mit schlechter Wärmestrahlungsdurchlässigkeit (Kurve A, Fig. 1), zum zweiten mit einer Glaskeramik
mit einer partiellen Strahlungsdurchlässigkeit (Kurve B, Fig. 1) und einer Glaskeramik mit sehr
guter Strahlungsdurchlässigkeit (Kurve C, Fig. 1).
Die Ankochzeiten von 2 1 Wasser von 20-90°C mit diesen drei unterschiedlichen Glaskeramiken bei Verwendung
der gleichen Strahlungheizung und a) einem transparenten Glaskeramik-Kochtopf (»Jena 2000«)
sowie b) einem Edelstahlkochtopf mit planem Boden, sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Die Unterschiede
für die einzelnen Ankochzeiten sind zwar zahlenmäßig relativ gering, jedoch echt und für eine prinzipielle
Aussage für nachfolgende Abschätzung von Bedeutung. Die Unterschiede werden größer bei anderen
Topfarten (z. B. solchen mit eingezogenen Böden). Aus der Tabelle ist zu erkennen: Erwartungsgemäß ist die
Ankochzeit bei Verwendung der strahlungsundurchlässigen Glaskeramik am größten. Bei Verwendung
des strahlungsdurchlässigen Glaskeramik-Topfes wird mit der strahlungsdurchlässigen Kochplatte eine
kürzere Ankochzeit erreicht als mit der nur partiell strahlungsdurchlässigen Glaskeramik-Platte. Überraschenderweise
ist aber bei Verwendung des Edelstahl-Topfes eine strahlungsdurchlässige Glaskeramik-Platte
schlechter als die nur partiell strahlungsdurchlässige. Die Ursache hierfür liegt darin, daß durch den
reflektierenden Boden des Edelstahl-Topfes ein Teil der durch die Glaskeramik-Platte hindurchtretenden
Strahlung wieder in den unter der Kochzone befindlichen Heizraum zurückreflektiert wird und daß hierdurch
dort die Temperatur stärker steigt als ohne Reflexion, wodurch der Temperaturbegrenzer öfter abschalten
muß und die Gesamtankochzeit verlängert wird. Dieser Effekt wird um so stärker, je höher die
Heizleistung bzw. je höher die Strahlungstemperatur des verwendeten Heizelementes ist. Eine erhöhte
Heizleistung bzw. Strahlertemperatur ist während des Ankochens nur so lange von Vorteil, bis der Regler
das erstemal nach Erreichen der maximal zulässigen
Temperatur schaltet. Zu erkennen ist dies an der Steigung
der »Ankochkurven« in Fig. 3. Dort sind die »Ankochkurven« (Temperatur von 2 1 Wasser in Abhängigkeit
von der Ankochzeit) bzw. in Tabelle 2 die zugehörigen Meßwerte für den genannten Edelstahltopf
für folgende Fälle aufgeführt:
Kurve (!):
1800 W-Heizelement, strahlungsdurchlässige
Glaskeramik-Platte (O >o
Kurve (2):
2000 W-Heizelement, strahlungsdurchlässige Glaskeramik-Platte (C)
Kurve (3):
1800 W-Heizelement, partiell strahlur.gsdurchlässige
Glaskeramik-Platte (B)
Kurve (4):
2000 W-Heizelement, partiell strahlungsdurchlässige Glaskeramik-Platte (B)
Kurve (5):
1800 W-Heizelement, strahlungsundurchlässige Glaskerarr.ik-Platte (A)
Kurve (6):
2000 W-Heizelement, strahlungsundurchlässige Glaskeramik-Platte (A)
Der Anstieg der Kurven (1) und (2) zeigt, daß nur in der ersten Phase des AnkocRens (bis zum ersten
Schalten des Temperaturbegrenzers) die höhere Heizleistung wirksam ist und hierdurch die Gesamtankochzeit
verkürzt wird.
Demgegenüber zeigen die Kurven (3) und (4) eine bis zum Ende des Ankochvorgangs (wenn auch nur geringfügig)
wirksame Verkürzung der Ankochzeit durch die höhere Heizleistung.
Erwartungsgemäß sind die Ankochzeiten bei der strahlungsundurchlässigen Kochfläche (A) in beiden
Fällen wesentlich schlechter als bei den beiden anderen Typen.
Ein weiterer Nachteil von Glaskeramik-Platten mit hoher Wärmestrahlungsdurchlässigkeit liegt darin,
daß bei Verwendung von transparenten Kochtöpfen (Glas, durchsichtige Glaskeramik-Geschirre) das
Kochgut leicht anbrennen kann, da die Strahlung teilweise auch durch den Topfboden hindurch unmittelbar
auf das Kochgut gelangt. Dies trifft insbesondere bei Hochleistungs-Strahlungsheizungen zu, die an sich bei
diesen Topfen eine schnelle Ankochzeit ermöglichen.
Da im allgemeinen Glaskeramiken mit hoher Wärmestrahlungsdurchlässigkeit auch eine gute Transparenz
im sichtbaren Wellenlängenbereich aufweisen, sind darüber hinaus diese Glaskeramiken in Kombination
mit Strahlungsheizungen für den praktischen Gebrauch nachteilig, da die hell glühenden Heizelemente
durch die Platte hindurch unangenehm blenden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kochfläche aus Glaskeramik so auszubilden, daß weder
bei Verwendung von Edelstahltöpfen die Aufwärmoder Ankochzeit verlängert wird noch bei Verwendung
von transparenten Kochtöpfen die Gefahr des Anbrennens des Kochgutes besteht, wobei der Vorteil
einer hohen Strahlungsdurchlässigkeit der Glaskeramik-Platten zur Wärmeübertragung bei Kochfiächen
erhalten bleiben soll. 6s
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Kochfläche aus einer für Wärmestrahlung
im Wellenlängenberpich von 0,7-5 [j.m weitgehend
durchlässigen Gidskeremik-Basisschicht besteht, deren Oberseite eine mit dieser Basisschicht fest
zu einer Einheit verbundenen Deckschicht aufweist, die von wesentlich geringerer Dicke als die Basisschicht
ist und Wärmestrahlung im Wellenlängenbereich von 0,7-5 um weitgehend absorbiert
Vorzugsweise beträgt die Dicke der Basisschicht 3,0-5,5 mm und die Dicke der Deckschicht höchstens
ein Zehntel der Dicke der Basisschirht. Die Wärmestrahlungsdurchlässigkeit
der Deckschicht ist vernachlässigbar klein bzw. ist so, daß die von den Heizelementen
kommende Strahlung bis zur kochseitigen Oberfläche hin nahezu vollständig absorbiert wird.
Durch diese Kombination zweier Schichten mit unterschiedlicher Wärmestrahlungsdurchlässigkeit
wird eine Entkopplung der Wärmeübertragung durch Strahlung zwischen Heizelement und Kochgut weitestgehend
erreicht. Die volle Strahlungsleistung kann zunächst durch die hoch strahlungsdurchlässige Basisschicht
hindurchtreten, kombiniert mit einer parallel laufenden Wärmeleitung. Die zweite, dünne Schicht
absorbiert die Strahlung weitgehend, so daß sie auf der kochseitigen Oberfläche der Platte nicht mehr wirksam werden kann. Durch diese dünne Schicht wird
nunmehr im überwiegenden Maße die Wärme durch Leitung auf den Topfboden übertragen. Die Strahlung
dieser Schicht selbst ist erheblich geringer als die der Heizelemente, da sie sich auf einem einige hundert
0C tieferem Temperaturniveau als die Heizelemente befindet.
Somit wirkt die strahlungsdurchlässige Oberflächenschicht als Trennschicht zwischen Strahlung der Heizelemente
und Wärmeaufnahme des Topfbodens. Bis zu dieser Schicht wird die Wärme vornehmlich durch
Strahlung übertragen; in der Schicht und zum Topfboden erfolgt sie durch Wärmeleitung. Da die Schicht
weniger als 1/10 der Basisschichtdicke ausmacht, isi ihr Wärmewiderstand vernachlässigbar klein.
Die Wirksamkeit einer solchen strahlungsdurchlässigen bzw. -absorbierenden Oberflächenschicht wird
prinzipiell veranschaulicht durch Tabelle 3 bzw. F i g. 5. Hierin sind die Meßergebnisse aufgeführt, die mit
der gleichen strahlungsdurchlässigen Glaskeramik-Kochfläche und dem gleichen Edelstahl-Kochtopf
wie in Tabelle 1 erhalten wurden, bei der jedoch die kochseitige Oberfläche dieser Kochfläche mit Ruß
strahlungsabsorbierend gemacht wurde. Der Anstieg der »Ankochkurve« bei Verwendung der Kochfläche
mit wärmestrahlungsabsorbierender (Ruß-)Oberflächenschicht sowie die insgesamt erhaltene kürzere
Ankochzeit zeigen den deutlichen positiven Einfluß dieser Schicht. Dieser Einfluß wird verständlicherweise
noch größer bei Heizelementen mit höherer Strahlertemperatur.
Die dünne Oberflächenschicht kann durch verschiedene Verfahren erzeugt werden. Die Deckschicht kann
entweder aus einer Emailschicht bestehen oder durch in die Oberfläche der Basisschicht eindiffundierte
Oxide gebildet werden.
Einerseits muß die Emailschicht spannungsmäßig
angepaßt und wärmestrahlungsundurchlässig sein, andererseits erfüllen die Oxide, wie CaO. MnO, eine
ähnliche Funktion, wie sie für den UV- und sichtbaren Wellenlängenbereich durch die Eirilarbung von
Gläsern mit sogenannten Diffusionsfarben bekannt
ist.
In einer besonderen Ausführungsform ist die Deckschicht nur in den Koch- bzw. Heizzonen angeordnet.
Dadurch wird gleichzeitig eine optische Dekorwirkung
dieser Kochzonen erzielt (Fig. 6).
Andererseits ist es auch möglich, daß an der Unterseile der Basisschicht eine dritte Schicht angeordnet
ist, die eine mindestens gleich gute Durchlässigkeit wie die Basisschicht aufweist, wobei die Basisschicht
mittels der Deckschicht und der dritten Schicht allseitig unter Druckspannung gesetzt wird. Dadurch
wird gleichzeitig eine Erhöhung der mechanischen Festigkeit der Kochfläche erreicht.
Nur die kochseitige Oberfläche ist also strahlungsundurchlässig
(Fig. 7). Das Aufbringen dieser Oberflächenschichten kann analog dem Verfahren zur
Herstellung von Überfanggläsern erfolgen.
Die Deckschicht und die dritte Schicht können Verwendeter Kochtopf
Temperaturerhö
hung
von bis
hung
von bis
Π
Ankoch/citcn für 2 I Wasser in min (Strahlungshci/elcmc
18(K) W; 0 192 mm) Glaskeramik
(Al
(B)
Edelstahl Kochtopf
185 mm
185 mm
20-25
20-30
20-50
20-70
20-90
20-30
20-50
20-70
20-90
2.2 2.9 5,6 8,5 11,7
2.5 5,2 7,4 9,7
a) durch ein Ionenaustauschverfahren nach der Verwendete Heizung Kristallisation erzeugt worden sein,
b) aus Emailschichten bestehen, die nach der Kristallisation auf die Basisschicht aufgeschmolzen worden
sind, oder
c) aus Glaskeramiken mit anderer Zusammensetzung bestehen als die der Basisschicht und
während der Formgebung der Basisschicht mit dieser verbunden und gemeinsam kristallisiert
worden sein.
Temperaturerhö
hung
von bis
hung
von bis
Ankochzeiten für 2 I Wasser in min (Edelstahl-Kochtopf; 0 185 mm) Glaskeramik
(A)
(B)
Strahlungsheizung
1800 W
192 mm
1800 W
192 mm
Die Fig. 4, 6 und 7 zeigen drei mögliche Ausführungsformen der vorstehend beschriebenen
Kochflächen, während in Fig. 2 die Zuordnung eines Strahlungsheizkörpers zu der Kochfläche gezeigt
ist. Der Strahlungsheizkörper besteht aus den Heizelementen 1, die auf einem Isolierfilz 2 ruhen, zur
äußeren Begrenzung des Strahlungsheizkörpers dient ein einen Isolierkörpers umschließender Aluminiumtopf
4. Zwischen dem Rand des Strahlungsheizkörpers und der Kochfläche ist noch eine Zwischenlage
aus Isolierfilz 2 angeordnet.
Strahlungsheizung
W
192 mm
W
192 mm
20-25
20-30
20-50
20-70
20-90
20-30
20-50
20-70
20-90
20-25
20-30
20-50
20-70
20-90
20-30
20-50
20-70
20-90
2,2 2,9 5,6 8,5 11,7
1,9 2,6 5,4 8,3 11.6
2,5 5,2 7,4 9,7
1,8 2,4 4,8 6,9 9.1
Verwendeter Kochtopf
Tempera- Ankochzeiten für 2 i turerhö- Wasser in min
Verwendete Glaskeramik Tempe- Ankochzeiten für ratur- Wasser in min
erhö- (Edelstahl-Kochtopf hung 0 185 mm von bis Heizung 2000 W, ! C] 0 192 mm)
hung
von bis
von bis
[C]
(Strahlungsheizelement 1800 W; 0 192 mm) Glaskeramik
(A)
(B)
(C)
Durchsichtiger Glaskeramik-Kochtopf
0 200 mm
0 200 mm
20-25
20-30
20-50
20-70
20-90
20-30
20-50
20-70
20-90
2,5 3,4 6,4 9,5 13,1
2,0 3.0
5,5
7,9
10,2
1.9
2,7 5,1 7,2 9,7 Strahlungsdurchlässige
45 (C) Strahlungsdurchlässige
(C) auf Oberseite
mit Ruß geschwärzt
(C) auf Oberseite
mit Ruß geschwärzt
20-25 1,6
20-30 2,2
20-50 4,4
20-70 6,7
20-90 9,2
20-25
20-30
20-50
20-70
20-90
20-30
20-50
20-70
20-90
1,6 2,2 4,1 6,0 8,1
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Kochfläche aus Glaskeramik, beispielsweise
zur Verwendung in Kochherden und Einbaukochmulden, wobei an der Unterseite der Kochfläche
Heizelemente, vorzugsweise Strahlungsheizelemente, angeordnet sind, deren abgegebene Wärmeenergie
durch die Kochfläche hindurch an deren Oberseite übertragen werden soll, dadurch ge- ίο
kennzeichnet, daß die Kochfläche aus einer für Wärmestrahlung im Wellenlängenbereich von
0,7-5 μπι weitgehend durchlässigen Glaskeramik-Basisschicht
besteht, deren Oberseite eine mit dieser Basisschicht fest zu einer Einheit verbundenen
Deckschicht aufweist, die von wesentlich geringerer Dicke als die Basisschicht ist und Wärmestrahlung
im Wellenlängenbereich von 0,7-5 uin wei*gehend
absorbiert
2. Kochfläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der Deckschicht (O) höchstens ein Zehntel der Dicke der Basisschicht
(B) beträgt
3. Kochfläche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Basisschicht
3-5,5 mm beträgt.
4. Kochfläche nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht aus
einer Emailschicht besteht.
5. Kochfläche nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht
durch in die Oberfläche der Basisschicht eindiffundierte Oxide gebildet ist.
6. Kochfläche nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht nur
in den Koch- bzw. Heizzonen angeordnet ist.
7. Kochfläche nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der
Basisschicht eine dritte Schicht angeordnet ist, die eine mindestens gleich gute Durchlässigkeit wie
die Basisschicht aufweist, wobei die Basisschicht mittels der Deckschicht und der dritten Schicht
allseitig unter Druckspannung gesetzt wird.
8. Kochfläche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht und die dritte Schicht
durch ein lonenaustauschverfahren nach der Kristallisation erzeugt worden sind.
9. Kochfläche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht und die dritte Schicht
aus Emailschichten bestehen, die nach der Kristallisation auf die Basisschicht aufgeschmolzen
worden sind.
10. Kochfläche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht und die dritte
Schicht aus Glaskeramiken mit anderer Zusammen-Setzung bestehen als die der Basisschicht und während
der Formgebung der Basisschicht mit dieser verbunden und gemeinsam kristallisiert worden
sind.
60
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19742437026 DE2437026C3 (de) | 1974-08-01 | 1974-08-01 | Kochfläche aus Glaskeramik |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19742437026 DE2437026C3 (de) | 1974-08-01 | 1974-08-01 | Kochfläche aus Glaskeramik |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2437026A1 DE2437026A1 (de) | 1976-02-19 |
DE2437026B2 DE2437026B2 (de) | 1977-10-13 |
DE2437026C3 true DE2437026C3 (de) | 1978-06-08 |
Family
ID=5922122
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19742437026 Expired DE2437026C3 (de) | 1974-08-01 | 1974-08-01 | Kochfläche aus Glaskeramik |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE2437026C3 (de) |
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Legal Events
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: SCHOTT GLASWERKE, 6500 MAINZ, DE |
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