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DE2435622A1 - Fertigungsanlage - Google Patents

Fertigungsanlage

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Publication number
DE2435622A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pallet
priority
conveyor
machine tools
routine
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE2435622A
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English (en)
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DE2435622C2 (de
Inventor
Kazuhiko Hasegawa
Shigeo Noda
Yoshio Shima
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Toyota Motor Corp
Toyoda Koki KK
Original Assignee
Toyota Motor Corp
Toyoda Koki KK
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Toyota Motor Corp, Toyoda Koki KK filed Critical Toyota Motor Corp
Publication of DE2435622A1 publication Critical patent/DE2435622A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2435622C2 publication Critical patent/DE2435622C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Fertigungsanlage, bei der eine Mehrzahl von Werkzeugmaschinen und Fördereinrichtungen vorgesehen sind, die zum Transport der Paletten die Werkzeugmaschinen untereinander verbinden.
Bei einer bekannten Fertigungsanlage mit einer Mehrzahl von Werkzeugmaschinen, die mit Hilfe von Fördereinrichtungen verbunden sind, werden die Bearbeitungsvorgänge, wenn eine Mehrzahl von Pal.etten, wobei jede ein Werkstück trägt, der Fertigungsanlage zugeführt werden, in der Reihenfolge ausgeführt, wie die Beladungsvorgänge vorgenommen wurden, und diese Reihenfolge kann nicht geändert werden, selbst wenn ein bestimmtes Werkstück mit Priorität bearbeitet werden soll. Im folgenden ist das Werk-
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stück, das mit Priorität bearbeitet werden soll, als Prioritätswerkstück bezeichnet, und eine Palette, die ein solches Prioritätswerkstück trägt, ist als Prioritätspalette bezeichnet.
Ziel der Erfindung ist, eine Fertigungsanlage so auszubilden» daß ein Werkstück, das sobald als möglich bearbeitet werden soll, mit einer Priorität bearbeitet wird.
Bei einer solchen Fertigungsanlage kann eine Prioritätspalette einer Werkzeugmaschine direkt zugeführt werden, während eine Routinepalette .- über eine Puffer zone einer Werkzeugmaschine zugeführt wird.
Weiterhin kann bei einer erfindungsgemäßen Fertigungsanlage eine Routinepallette einer Werkzeugmaschine nicht zugeführt werden, die schon für eine Prioritätspalette" belegt ist.
Erfindungsgemäß kann eine Fertigungsanlage eine Prioritätspalette einer Werkzeugmaschine mit einer Priorität zu der Zeit zugeführt werden, wenn die Werkzeugmaschine nicht mit einer anderen Prioritätspalette belegt ist.
Bei einer erfindungsgemäßen Fertigungsanlage kann eine Routinepalette nur dann bewegt werden, wenn eine Pufferzone für die Routinepalette verfügbar ist.
Erfindungsgemäß weist eine eingangs erwähnte Fertigungsanlage mit Belade- und Entladestationen eine Mehrzahl von Werkzeugmaschinen auf, wobei jede Bearbeitungsvorgänge an einem auf einer Palette angebrachten Werkstück ausführt, einen Hauptförderer zum Aufnehmen einer Palette in einer Richtung, eine Pufferfördereinrichtung zum Speichern einer Palette, die einer der Werkzeugmaschinen zugeführt werden soll, Rücklauffördereinrichtungen zum Rückführen einer Palette in die Entladestation, eine Palettentransporteinrichtung zum Bewegen einer Palette über die För-
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dereinrichtungen, Stationen und Werkzeugmaschinen, und eine zentrale Steuereinrichtung zum Steuern der Werkzeugmaschinen und Fördereinrichtungen auf, wobei die Palettentransporteinrichtung über die zentrale Steuereinrichtung ansprechbar ist, so daß eine Prioritätspalette von der Hauptfördereinrichtung zu einer der Werkzeugmaschinen geleitet wird, während eine Routinepalette vom Hauptförderer zu der Pufferfördereinrichtung und von der Pufferfördereinrichtung zu einer der Werkzeugmaschinen nur dann geleitet wird, wenn eine Werkzeugmaschine, der die Routinepalette zugeführt werden soll, nicht von einer Prioritätspalette belegt und verfügbar ist.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung beispielsweise näher erläutert. In den Figuren der zugehörigen Zeichnung sind gleiche oder ähnliche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen.
Fig. 1 zeigt in schematischer Ansicht eine numerisch gesteuerte Fertigungsanlage;
Fig. 2 zeigt eine Palettentransporteinrichtung gemäß der Erfindung ;
Fig. 3 zeigt eine Palettenidentifizierungseinrichtung; Fig. 4 zeigt eine Bezugsliste;
Fig. 5 zeigt eine Maschinenbelegungsliste,in der eine Werkzeugmaschine abgeführt 1st, die nit einer Prioritätspalette belegt ist;
Fig. 6 ist eine Belegungsliste für die Fördereinrichtungen und zeigt eine Speicherzone, die verwendet oder belegt ist;
Fig. 7 zeigt eine Liste der Bestimmungsorte, zu denen die Palette zugeführt werden soll;
Fig. 3A und 8B zeigen ein Transportprogramm für eine Prioritätspalette, durch das eine Prioritätspalette in der Fertigungsanlage transportiert wird;
Fig. 9 ist ein Programm zum Zuführen einer Prioritätspalette zu einer V/erkzeugsmaschine und zum Transportieren einer Routine-
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palette von einer Hauptfördereinrichtung zu einer Pufferfördereinrichtung j
Fig. 10 ist ein Transportprogramm für eine Routinepalette zum Transportieren einer Routinepalette in der Fertigungsanlage; und
Fig. 11 ist ein Zuführprogramm für eine Routinepalette in eine Werkzeugmaschine.
Unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung, bei der gleiche oder entsprechende Teile innerhalb der in der Zeichnung dargestellten Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen sind, ist in Fig. 1 eine Pufferfördereinrichtung 10, eine Hauptfördereinrichtung 11 und ein Rücklaufförderer 12 zum Transportieren einer Mehrzahl von Paletten P gezeigt, wobei die Fördereinrichtungen 10,11,12 parallel zueinander angeordnet sind.
Eine Mehrzahl von Schienen R1 bis R4, die längs der Fördereinrichtungen 10,11 und 12 angeordnet sind, sind über den Fördereinrichtungen und den Werkzeugmaschinen vorgesehen. Unter den ersten Schienen R1 ist ein Palettenpool 13 in Schleifenform vorgesehen sowie eine Beladestation 14, an der die verschiedenen Werkstücke auf Paletten durch eine Bedienungsperson geladen werden. Weiterhin ist dort eine Entladestation 15 vorgesehen, an der die Werkstücke von den Paletten genommen werden. Unter den zweiten Schienen R2 ist ein erster Modul M1 vorgesehen, der die numerisch gesteuerten (NC)-Werkzeugmaschinen MA1, MA2 umfaßt, die an den Werkstücken Fräs- und Bohrbearbeitungen ausführen können. Unter den dritten Schienen R3 ist ein zweiter Modul M2 vorgesehen, der ein Paar NC-Werkzeugmaschinen MB1, MB2 umfaßt, die an den Werkstücken Bohrbearbeitungen ausführen können. Unter den vierten Schienen R4 befindet sich ein dritter Modul M3» der eine NC-Werkzeugmaschine MC1 umfaßt, die Gewindeschneidvorgänge ausführen kann.
Die Pufferfördereinrichtung 10 ist in drei Pufferzonen B1,B2
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und B3 an den Schienen R1, R2, R3 und R4 unterteilt. Die Paletten, die durch den ersten Modul M1 zu bearbeitende Werkstücke tragen, werden in der ersten Pufferzone B1 gespeichert. Die erste oder die Palette an der Stirnseite in der ersten Pufferzone B1 ist in einer Bereitstellungsstation Y1 mit Hilfe einer Anschlageinrichtung (nicht gezeigt) abgestellt und bleibt dort, bis sie der Werkzeugmaschine MA1 oder MA2 zugeführt wird. Wenn angefordert wird, daß der Werkzeugmaschine ein Werkstück zugeführt wird, wird dievorderste Palette in eine Stellung rechts unterhalb der zweiten Schienen R2 gebracht. Ähnlich können die zweiten und dritten Pufferzonen Paletten speichern, die in den zweiten und dritten Modulen M2, M3 bearbeitet werden sollen, wobei die Paletten in Bereitstellungsstationen Y2 und Y3 hintereinander bewegt werden. An den Bereitstellungsstationen Y1, Y2 und Y3 sind Grenzschalter vorgesehen, so daß die Anwesenheit der dort angeordneten Paletten festgestellt werden kann.
Die Hauptfördereinrichtung 11 ist ebenfalls in drei Speicherzonen D1, D2 und D3 unterteilt, an deren vordere Abschnitte Anschlageinrichtungen (nicht gezeigt) einrückbar vorgesehen. sind. Paletten, die entweder zu dem ersten Modul M1 oder der zweiten Pufferzone B2 transportiert werden sollen, werden mit Hilfe einer Anschlageinrichtung innerhalb der ersten Speicherzone D1 abgestellt. Wenn angefordert wird, daß sie transportiert werden sollen,wird die Palette, die an der ersten Anschlagstellung abgestellt war, in eine Position rechts unterhalb der zweiten Schienen R2 indexiert. Ähnlich werden die Paletten, die entweder zu dem zweiten Modul M2 oder der dritten Pufferzone B2 transportiert v/erden sollen, innerhalb der zweiten Speicherzone D2 abgestellt, und weiterhin werden die Paletten,'die zu dem dritten Modul M3 transportiert werden sollen, ebenfalls innerhalb der dritten Speicherzone D2 abgestellt. Ein Grenzschalter (nicht gezeigt) ist an jeder der Haltestellungen zum Bestätigen der Anwesenheit.einer Palette
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vorgesehen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2 wird jede der Schienen R1 bis R4 von einem Hängerahmen 16,17 gestützt, die an der Decke einer Fabrikhalle befestigt sind. Eine Palettentransporteinrichtung 19 wird von den Schienen über Rollen 18 getragen. Die Palettentransporteinrichtung 19 wird auf den Schienen R1 bis R4 durch einen Antriebsmotor 20 über ein Reduktionsgetriebe 21, eine Übertragungseinrichtung 22 und einen Kettenmechanismus angetrieben. Die Palettentransporteinrichtung 19 ist mit einer Stützachse 25 versehen, die durch einen Antriebsmotor 24 auf und ab bewegt wird, und ist mit einem Aufnahmeteil 26 versehen. Ein Paar Arme 17,18 ist drehbar an dem Aufnahmeteil 26 angebracht und wird durch eine Einrichtung, wie z.B. einen Antriebsmotor 29, betätigt, so daß die Palette P von dort gehalten oder gelöst wird.
Die von den Schienen R1 getragene Palettentransporteinrichtung 19 wird betrieben, um die Paletten P zwischen dem Palettenpool 15 und den Belade- und Entladestationen 14,15 und zwischen den Belade- und EntladeStationen und den Transporteinrichtungen 10,11,12 zu transportieren. Die von den Schienen R2 bis R4 getragenen Palettentransporteinrichtungen 19 sind entsprechend so betreibbar, daß die Paletten P zwischen dem Pufferförderer 10, Hauptfördereinrichtung 11 und NC-terkzeugmaschinen MA1 bis MC1 transportiert werden.
Fünf Anschläge können an der Seite der Palette P auswechselbar angebracht sein, wie. dies in Fig. 3 gezeigt ist. Einer der fünf Anschläge 31 wird als Parity check verwendet und die restlichen Anschläge stellen binär codierte Signale dar, um jede Palette durch die Anordnung der Anschläge zu identifizieren. An einer Stelle rechts unterhalb der ersten Schienen R1 ist eine Palettenausgabestation X vorgesehen, in die die Paletten schrittweise indexiert werden. Wenn die Palette P
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in die Paletteausgabestation X indexiert ist, ermittelt eine Paletten-Hentifizierungseinrichtung 40 die Palettennummer.
Die Paletten-Identifizierungseinrichtung 40, wie sie in Fig. gezeigt ist, umfaßt einen Kopf. 34, der gleitbar an Führungsteilen 33 angebracht ist, die ihrerseits an Maschinen angebracht sind. Fünf Bolzen 35 sind an dem Kopf 34 gleitbar angebracht und in Grundstellung gegen die Stirnseite mit Hilfe einer Federeinrichtung 36 so vorgespannt, daß eine Luftquelle 60 nicht mit jedem der Druckdetektoren 37 verbunden ist. Wenn dec Kopf 34 durch einen hydraulischen Versteller 38 vorwärts bewegt wird, werden einige der Detektorbolzen 35 relativ zu dem Kopf 34 gegen die Kräfte der Federeinrichtungen 36 durch das Eingreifen mit den Anschlägen 31, die an der Palette angebracht sind, so bewegt, daß die Luftquelle 60 mit den Druckdetektoren 37 verbunden ist. Entsprechende Anordnung der Anschläge 31 wird mit Hilfe der Druckdetektoren 37 in binär codierte Signale umgewandelt, und somit wird die Palettennummer identifiziert. Paletten-Identifizierungseinrichtungen 41 bis 50, die im Aufbau gleich der Einrichtung 40 (Fig. 3) sind, sind entsprechend an den Bereitstellungsstationen Y1, Y2 und Y3 und an den NC-Werkzeugmaschinen MA1 bis MC1 vorgesehen, so daß die Palettennummern auf den Paletten an jeder dieser Positionen identifiziert werden können.
Die NC-Werkzeugmaschinen MA1 bis MC1, Paletten-Identifizierungseinrichtungen 40 bis 50 und Kontrolleinrichtungen der Paletten-Transporteinrichtungen 19 und die Fördereinrichtungen sind mit einem Rechner 52 durch ein Kopplungsglied 51 verbunden, so daß Informationen, wie z.B. Arbeitsinformatiorien, Palettennummern und Paletten-Bestimmungsorte, dazwischen ausgetauscht werden.
Der Rechner 52 ist in diesem besonderen Fall ein bekannter Kleinrechner mit einer geringen Speicherfähigkeit, wie z.B.
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Data General Corporation-Nova-RechnerjUnd das Kopplungsglied 51 ist ebenfalls bekannt und kann beispielsweise ein Vielzweck-Interface-Nova-Modell von Data General Corporation sein. Weiterhin ist der Rechner 52 mit peripheren Geräten verbunden, wie z.B. Magnetplatte, Fernschreiber, Lochstreifenleser, Lochstreifenstanzer oder Kathodenstrahlröhre. Ein Kartenleser 53» der so ausgebildet ist, daß die Werkstücknummern auf den Paletten dem Rechner über das Kopplungsglied 51 übermittelt, ist an der Ladestation 14 vorgesehen.
Eine Bezugsliste RT (Fig. 4) die Informationen über Palettennummern, Prioritäten und Palettenwege umfaßt, ist in Speichereinrichtungen, wie z.B. ein Kernspeicher oder Magnetspeicherplatte des Rechners 52, gespeichert. Der Palettenweg in der Bezugsliste RT ist in mehrere Abschnitte, entsprechend den Bearbeitungsvorgangen, unterteilt. In jedem Abschnitt werden zwei digitale Ziffern eingeschrieben, und die Ziffer in einer ersten oder bezeichnenderen Stufe ist kennzeichnend für die Nummer des Moduls, dem die Palette zugeführt werden soll, und die Ziffer in einer zweiten oder weniger bezeichnenden Stufe ist kennzeichnend für die Nummer der Werkzeugmaschine in dem ausgewählten Modul.
Wenn beispielsweise die Ziffernfolge 11-20-00 in die Stelle für den Palettenweg geschrieben ist, sind die ersten Ziffern 11 kennzeichnend dafür, daß die Palette der ersten Werkzeugmaschine MA1 des ersten Moduls M1 in der ersten Stufe zugeführt werden muß, und die zweiten Ziffern 20 sind kennzeichnend dafür, daß die Palette dem zweiten Modul in der zweiten Stufe zugeführt werden muß. Dieser Bearbeitungsvorgang jedoch kann von jeder Werkzeugmaschine des zweiten Moduls ausgeführt werden, und die dritten Ziffern 00 sind kennzeichnend dafür, daß die Palette dem dritten Modul M3 in einer dritten Stufe nicht zugeführt werden muß.
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Die Speichereinrichtung des Rechners 52 speichert weiterhin eine Maschinen- Bele.gungsliste MR (Fig. 5), Fördereinrichtungs-Besetzungsliste CS (Fig. 6) und eine Bestimmungsort-Tabelle IT (Fig. 7), die entsprechend Informationen über Werkzeugmaschinen, die mit Prioritätspaletten belegt sind, über Speicherzonen auf der Hauptfördereinrichtung 11, die durch Prioritätspaletten belegt sind und die von Paletten verwendet werden, und über Paletten-Bestimmungsorte der Paletten P, die an der Halteposition auf der Hauptfördereinrichtung 11 abgestellt sind, umfassen.
Der Speicher des Rechners kann weiterhin ein Transportprogramm für eine Prioritätspalette (Fig. 8A,8B), ein Ladeprogramm (Fig. 9), ein Transportprogramm für eine Routinepalette (Fig. 10) und ein Ladeprogramm für eine Routinepalette (Fig· 11) speichern, wobei das Transportprogramm für die Prioritätspalette zum Transportieren einer Prioritätspalette in der Fertigungsanlage bestimmt ist, wobei das Ladeprogramm zum Zuführen der Paletten in die Werkzeugmaschinen oder Pufferzonen von den Haltepositionen bestimmt ist, die auf der Hauptfördereinrichtung 11 vorgesehen sind, wobei das Transportprogramm für die Routinepalette für den Transport einer Routinepalette in der Fertigungsanlage und das Ladeprogramm für die Routinepalette zum Zuführen einer Routinepalette in die Werkzeugmaschinen von der Bereitstellungsstation bestimmt ist, die auf der Pufferfördereinrichtung 10 vorgesehen ist.
Mit Routinepalette ist die Palette bezeichnet, die ein Werkstück trägt, das nicht mit einer Priorität bearbeitet zu werden braucht.
Die Programme Transportprogramm für eine Prioritätspalette, Ladeprogramm, Transportprogramm für eine Routinepalette.und Ladeprograrain für eine Routinepalette werden in einer bestimmten Folge innerhalb eines bestimmten Intervalls wiederholt
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durchlaufen.
Im folgenden wird die Funktionsweise der oben aufgeführten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert.
Wenn ein Werkstück beispielsweise eine Werkstücknummer W3 (im folgenden als Werkstück W3 bezeichnet) aufweist und bearbeitet werden soll, stellt eine Bedienungsperson eine Karte bereit, die das Werkstück W3 kennzeichnet,und gibt diese in den Kartenleser 53 an der Ladestation 14.
Die Palettennummer für das Werkstück W3, in diesem besonderen Fall die Palettennummer P3, wird durch den Rechner 52 unter Bezugnahme auf die Bezugsliste RT (Fig. 4) ausgesucht. Der Palettenpool 13 wird aufgrund der Anweisung von dem Rechner 52 betätigt und die Palettennummer der Palette P, die in die Palettenausgabestation X indexiert wurde, wird von der Paletten-Identifizierungseinrichtung 40 ausgelesen und mit der Palettennummer P3 verglichen, die in dem Rechner 52 gespeichert ist. Wenn die Palette mit der Palettennummer P3, d.h. die Palette P3 wird in die Palette-Ausgabestation X indexiert, hört die Betätigung des Palettenpools 13 auf, und. somit wird die Palette P3 zu der Ladestation 14 mit Hilfe der Palettentransporteinrichtung 19 transportiert, die von den ersten Schienen R1 getragen wird. An der Ladestation 14 sitzt eine Bedienungsperson, die das Werkstück W3 auf die Palette P3 montiert, und schaltet einen Schalter (nicht gezeigt) an, so daß ein Wartesignal erzeugt wird, das dafür kennzeichnend ist,daß die Palette P3 bereit ist, um zu der Ladestation 14 transportiert zu werden. Diese Sachlage wird als eine Transportbereit-Bedingung bezeichnet«
Wenn das Transportprogramm für eine Prioritätspalette (Fig. 8A, 8B), das. innerhalb eines bestimmten Intervalls wiederholt durchlaufen wird, in der Transportbereit-Bedingung der Ladestation
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14 verarbeitet wird, wird die Palette P3 zu dem Bestimmungsort transportiert, der in der Bezugsliste RT gekennzeichnet ist.
An der Stelle in der Maschinenbelegungsliste MR, wo die Prioritätspalettenbelegung aufgeführt ist, und an der Stelle, wo die Speicherzonenbelegung in der FÖrdereinrichtungs-Besetzungsliste CS aufgeführt ist, werden in einem ersten Schritt 100 gelöscht, und die Ladestation 14 wird in einem zweiten Schritt 101 des Transportprogramms für eine Prioritätspalette darauf geprüft, ob dieselbe in einer Transportbereit-Bedingung sich befindet, d.h., daß die Palette P3 dazu bereit ist, von der Ladestation 14 wegtransportiert zu werden. Da die Ladestation, wie oben erwähnt worden ist, in diesem besonderen Fall bereit ist, wird die Palettennummer P3 durch die Paletten-Identifizierungseinrichtung 41 in dem Schritt 103 ausgelesen, und in dem Schritt 104 wird mit Bezug auf die Bezugsliste RT geprüft, ob die Palette P3 eine Prioritätspalette ist. Da, wie in Fig. 4 gezeigt ist, die Palette P3 mit Priorität bearbeitet werden soll, wird der Bestimmungsort der Palette in dem nächsten Schritt 105 in der Bezugsliste RT an der Stelle, wo der Palettenweg eingetragen ist, gesucht. Somit ist der erste Bestimmungsort der Palette P3 in dem Schritt 107 bekannt, wobei dort aufgeführt ist, daß die Palette zu der ersten NC-Werkzeugmaschine MA1 in dem ersten Modul MT: transportiert werden soll. Da die Werkzeugmaschine in diesem besonderen Fall bezeichnet , ist, wird die Verarbeitung zu dem Schritt 108 weitergeleitet, um zu prüfen, ob die erste Werkzeugmaschine MA1 bereit ist, um ihr die Palette P3 zuzuführen.
Die Sachlage, in der die Werkzeugmaschine bereit ist, daß ihr eine Palette zugeführt wird, wird als Ladebereit-Bedingung bezeichnet.
Wenn in der Ladebereit-Bedingung die Verarbeitung mit dem Schritt 109 fortgesetzt wird, wobei unter Bezugnahme auf die
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Maschinenbelegungsliste MR geprüft wird, ob die Werkzeugmaschine MA1 von einer anderen Prioritätspalette belegt ist. Wenn die Werkzeugmaschine MA1 bis jetzt nicht belegt ist, wird eine "1" an der Stelle in der Prioritätspalettenbelegung entsprechend der ersten Werkzeugmaschine MA1 (Fig. 5) in dem Schritt 111 eingetragen, so daß die erste Werkzeugmaschine MA1 für die Palette P3 belegt ist. Wenn die Werkzeugmaschine MA1 sich nicht in der Ladebereit-Bedingung befindet, wird die Verarbeitung von dem Schritt 108 mit dem Schritt 110 fortgesetzt, so daß an der Stelle in der Prioritätspalettenbelegung eine "1" entsprechend der ersten Werkzeugmaschine MA1 eingeschrieben wird. Daraufhin wird die Verarbeitung zu dem zweiten Schritt 101 des Programms zurückgeführt, so daß die oben erwähnte Verarbeitungsweise wiederholt wird.
Da in diesem besonderen Fall die Werkzeugmaschine MA1 bereit ist, daß ihr die Palette P3 zugeführt wird, prüft der Rechner 52 durch die Fördereinrichtungs-Besetzungsliste CS (Fig. 6) in dem Schritt 116, ob die erste Speicherzone D1 auf der Hauptfördereinrichtung 11 und die Paletten-Transporteinrichtung 19 für die Palette P3 verfügbar sind. Vorausgesetzt, daß die erste Speicherzone D1 durch eine andere Palette belegt ist, wird die Verarbeitung mit dem Schritt 117 fortgesetzt, um eine "1" an die Stelle für die Speicherzonenbelegung einzutragen, entsprechend der ersten Speicherzone D1 in der Fördereinrichtungs-Besetzungsliste CS, und daraufhin wird zu dem zweiten Schritt 101 dieses Programms zurückgekehrt.
Wenn der Weg, auf dem die Palette P3 transportiert werden soll, verfügbar ist, wird die Verarbeitung mit dem Schritt 118 fortgesetzt, um eine "1" an die Stelle für den Speicherzonenbedarf einzutragen, entsprechend der ersten Speicherzone D1- in der Fördereinrichtungs-Besetzungsliste CS (Fig. 6),und dann wird zu der Stopposition 121 gesprungen, um die Werkz eugmas chinennuiiiraer MA1 einzutragen, der die Palette P3 zugeführt werden soll, an
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der Stelle, wo der Paletten-Bestimmungsort eingetragen ist, entsprechend der Halteposition S1. In der Bestimmungsortsliste IT und in dem Schritt 121 wird ein Transportsignal für die Paletten-Transporteinrichtung 19 übermittelt. Daraufhin wird die Verarbeitung zu dem zweiten Schritt 101ades Programms zurückgeführt, um auf dieselbe Art und Weise, wie oben erwähnt worden ist, in bezug auf die anderen Werkzeugmaschinen wiederholt zu durchlaufen.
Alle Listen werden in Binärform geschrieben, aber in den Figuren sind Symbole zur Klarstellung verwendet.
Entsprechend wird die Palette P3 von der Ladestation 14 zu der Hauptfördereinrichtung 11.mit Hilfe der Paletten-Transporteinrichtung 19 auf den ersten Schienen R1 transportiert, dann von der Hauptfördereinrichtung 11 an der Halteposition S1 der Speicherzone D1 aufgenommen, an der die Palette P3 durch die Anschlageinrichtung angehalten wird.
Wenn das Paletten-Ladeprogramm (Fig. 9) an dieser Stelle mit einem bestimmten Intervall ausgeführt wird, wird die Palette P3 der ersten Werkzeugmaschine MA1 in dem ersten Modul M1 zugeführt. Die Verarbeitung dieses Programms wird unter Bezugnahme auf Fig. 9. näher erläutert.
Im ersten Schritt 130 wird eine der Haltepositionen S1 bis S3 aufeinanderfolgend für das Prüfen ausgewählt, und im nächsten Schritt 131 wird geprüft, ob die Palette P3 an der Halteposition S1 abgestellt ist. Da in diesem besonderen Fall die Palette P3 an der ersten Halteposition S1 abgestellt ist, wird der Bestimmungsort der Palette P3 von der Bestimmungsortliste IT in dem Schritt 132 gelesen, und die Verfügbarkeit der Paletten-Transporteinrichtung 19 auf den zweiten Schienen R2 wird in dem Schritt 133 geprüft. Wenn die Paletten-Transporteinrichtung 19 dafür bestimmt ist, eine andere Palette zu transportieren, wird
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die Verarbeitung mit dem Schritt 130 fortgesetzt, und dieselbe Verarbeitung wird in bezug auf die zweite Halteposition S2 wiederholt. Wenn die Paletten-Transporteinrichtung 19 auf den zweiten Schienen R2 verfügbar ist, wird ein Ladesignal von dem Rechner 52 in dem Schritt 134 erzeugt. Entsprechend wird die Anschlageinrichtung an der ersten Halteposition S1 zusammen mit dem Ladesignal eingerückt, und somit wird die Palette P3 in die Position rechts unterhalb der zweiten Schienen R2 indexiert, so daß die Palette P3 der ersten Werkzeugmaschine MA1 zugeführt werden kann.
Wenn die Palette P3 in die Position rechts unterhalb der zweiten Schienen R2 indexiert ist, wird ein Grenzschalter (nicht gezeigt) so betätigt, daß an der Stelle für den Speicherzonenbedarf die "1" gelöscht wird, die in der Fördereinrichtungs-Besetzungsliste CS der Halteposition entspricht.
Wenn die Palette P3 zugeführt wird, liefert der Rechner 52 Fertigungsinformationen zu der Werkzeugmaschine MA1, die sofort die bestimmten Bearbeitungsvorgänge an dem Werkstück W3 ausführt.
Wenn die Bearbeitungsvorgänge beendet sind, steht die Werkzeugmaschine MA1 in Wartestellung, daß von ihr die Palette P3 abgeführt wird, bis das Transportprogramm für.eine Prioritätspalette ausgeführt wird. In einer bestimmten Reihenfolge wird die Verarbeitung wieder zu dem Transportprogramm für eine Prioritätspalette zurückgeführt, indem die Ladestation 14 in dem Schritt 101 ausgewählt wird, und in dem Schritt 102 wird geprüft, ob dieselbe in einer transportbereiten Bedingung ist. Wenn die Ladestation 14 nicht in einer Transportbereit-Bedingung ist, wird die Verarbeitung zu den Schritten 101,102 zurückgeführt, um zu prüfen, ob die Werkzeugmaschine MA1 in einer transportbereiten Bedingung ist. Da in diesem besonderen Fall die Werkzeugmaschine MA1 in der Transportbereit-Bedingung ist, wird die Palettennummer P3 durch die Paletten-Identifizierungsein-
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richtung 46 in dem Schritt 130 gelesen, und daraufhin wird in dem Schritt 104 geprüft, ob die Palette P3 mit einer Priorität bearbeitet werden soll. Im nächsten Schritt 105 wird der Bestimmungsort der Palette P3 unter Bezugnahme auf die Bezugsliste RT gesucht. Die Ziffern 20, die an der Stelle des entsprechenden Palettenwegs eingetragen sind, werden in dem Schritt 107 geprüft, wobei die Ziffern 20 kennzeichnend dafür sind, daß die Palette P3 irgendeiner Maschine in dem zweiten Modul M2 zugeführt werden soll. Entsprechend wird die Verarbeitung mit dem Schritt 113 fortgesetzt um zu prüfen, ob die Werkzeugmaschine MB1 in einer Ladebereit-Bedingung ist. Wenn ermittelt wird, daß die Werkzeugmaschine MB1 in der Ladebereit-Bedingung ist, wird die Verarbeitung mit dem nächsten Schritt 114 fortgesetzt um zu prüfen, ob die Werkzeugmaschine MB1 durch eine andere Prioritätspalette belegt ist. Angenommen, daß die Werkzeugmaschine MB1 einen Bearbeitungsvorgang ausführt oder von einer anderen Prioritätspalette belegt ist, wird die Bearbeitung zu dem Schritt 112 zurückgeführt, um dieselbe Verarbeitung in bezug zu der Werkzeugmaschine MB2 zu wiederholen. Wenn ebenfalls ermittelt wird, daß die Werkzeugmaschine MB2 nicht verfügbar ist, wird in dem Schritt 115 an die Stellen in der Prioritätspalettenbelegung eingetragen, die den Werkzeugmaschinen MB1 und MB2 entsprechen, und daraufhin wird die Verarbeitung zu dem zweiten Schritt 101 des Transportprogramms für eine Prioritätspalette (Fig. 8A.8B) zurückgeführt. Angenommen, daß die Werkzeugmaschine MB2 in einer Ladebereit-Stellung ist und weiterhin durch eine andere Prioritätspalette nicht belegt ist, wird an die Stelle der Prioritätspalettenbelegung entsprechend für die Werkzeugmaschine MB2 in der Werkzeugmaschinen-Belegungsliste MR (Fig. 5) in dem folgenden Schritt 111 eingetragen.
Daraufhin werden, ähnlich wie oben erwähnt, die folgenden Schritte 116 bis 121 ausgeführt, so daß die Palette P3 von der Werk- '■ zeugmaschine MA1 in eine Halteposition S2 der Speicherzone D2 transportiert wird.
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Daraufhin wird die Palette P3 zu der Werkzeugmaschine M32 gemäß dem Paletten-Ladeprogramm (Fig. 9) transportiert, und somit werden bestimmte Bearbeitungsvorgänge an dem Werkstück W3 auf der Palette P3 durch die Werkzeugmaschine MB2 ausgeführt.
Auf die Beendigung der Bearbeitungsvorgänge bekommt die Werkzeugmaschine MB2 die Transportbereit-Bedingung, so daß sie in Wartestellung für die nächste Verarbeitung des Transportprogramms einer Prioritätspalette ist. Nach einer bestimmten Zeitdauer wird das Transportprogramm für eine Prioritätspalette wiederholt verarbeitet. Da die Werkzeugmaschine MB2 jetzt in der Transportbereit-Bedingung ist, wird die Palettennummer P3 durch die Paletten-Identifizierungseinrichtung 49 in dem Schritt 103 ausgelesen und in dem Schritt 104 geprüft, ob die Palette P3 mit einer Priorität ausgeführt wird. In der Verarbeitung wird nun in dem folgenden Schritt 105 fortgefahren, um den Bestimmungsort der Palette P3 in der Bezugsliste RT zu suchen. Da in diesem besonderen Fall der Bestimmungsort auf der Bezugsliste RT nicht gekennzeichnet ist, d.h. an der Stelle des Palettenweges ist 00 eingetragen, wird in dem Schritt 106 ermittelt, daß die Palette P3 zu der Entladestation 15 transportiert werden muß, und daraufhin wird die Verarbeitung mit dem nächsten Schritt 116 fortgesetzt um zu prüfen, ob der Palettenweg für die Prioritätspalette P3 verfügbar ist. Wenn der Palettenweg verfügbar ist, wird die Palette P3 von der Werkzeugmaschine MB2 zu der Hauptfördereinrichtung 11 durch die Paletten-Transporteinrichtung transportiert, die von den dritten Schienen R3 getragen wird, wird daraufhin zu der Rücklauffördereinrichtung 12 durch einen Rollenförderer 60 transportiert und schließlich der Rücklauffördereinrichtung 12 zu der Entladestation 15 mit Hilfe der Paletten-Transporteinrichtung 19, die von den ersten Schienen R1 getragen wird, transportiert.
Die Bedienungsperson nimmt das Werkstück W3 von der Palette P3 an der Entladestation 15» und dann wird die Palette P3 zu dem
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Palettenpool 13 mit Hilfe der Paletten-Transporteinrichtung 19 zurückgeführt.
Im folgenden wird der Betrieb der Fertigungsanlage bei einem Bearbeitungsvorgang für ein Routinewerkstück, wie z.B. das Werkstück W4, erläutert.
Wenn die Palette P4 zu der Ladestation 14, auf die wie oben im Zusammenhang mit der Palette P3 erwähnte Art und Weise befördert ist, setzt die Bedienungsperson das Werkstück W4 auf die Palette P4 und drückt den Knopf um anzuzeigen, daß die Ladestation in einer Transportbereit-Bedingung ist.
Wenn an dieser Stelle das Transportprogramm für eine Routinepalette nach dem Transport und den Ladeprogrammen für eine Prioritätspalette ausgeführt wird, wird die Palette P4 zu dessen Bestimmungsort transportiert.
In dem ersten Schritt 140 des Transportprogramms für eine Routinepalette (Fig. 10) wird für die Prüfung zuerst die Ladestation 14 ausgewählt. Daraufhin wird die Ladestation 14 in dem Schritt 141 geprüft, ob dieselbe in einer transportbereiten Bedingung ist. Wenn die Ladestation diese Bedingung erfüllt, wird die Bearbeitung mit dem Schritt 142 fortgesetzt, um die Palettennummer zu lesen. In diesem Fall wird die Palettennummer P4 gelesen, und daraufhin wird in dem Schritt 143 mit Hilfe der Bezugsliste RT geprüft, ob die Palette P4 eine Routinepalette ist. Da in diesem Fall die Palette P4 eine Routinepalette ist, wie es in Fig. 4 gezeigt ist, wird die Verarbeitung mit dem nächsten Schritt 144 fortgesetzt, und der Bestimmungsort wird mit Hilfe der Bezugsliste RT gesucht. Be- ' kannt ist, daß der erste Bestimmungsort der Palette P4 die erste Werkzeugmaschine MB1 in dem zweiten Modul M2 ist, da die Ziffern 21 an die dem Werkstück W4 entsprechenden Stelle in dem Palettenweg eingetragen ist. Daraufhin wird die Verarbeitung
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mit dem Schritt 146 fortgesetzt und geprüftι ob die Pufferzone B2 genügend Raum aufweist, um die Palette P4 zu speichern, bis die Werkzeugmaschine MB1 in eine Ladebereit-Bedingung gebracht ist. Wenn die Pufferzone B2 als frei ermittelt wird, wird die Verarbeitung mit dem Schritt 147 fortgesetzt und geprüft, ob der Palettenweg verfügbar ist. Wenn der Palettenweg für die Palette P4 verfügbar ist, wird mit dem Schritt 148 in der Verarbeitung fortgefahren und geprüft, ob die Speicherzone D1 auf der Hauptfördereinrichtung 11 mit einer Prioritätspalette belegt ist, wobei diese Prüfung mit Hilfe der Fördereinrichtungs-Besetzungsliste CS durchgeführt wird. Wenn die Speicherzone D1 durch eine Prioritätspalette belegt ist, wird die Verarbeitung zu dem Schritt 140 des Transportprogramms für eine Routinepalette zurückgeführt, und somit wird das Transportprogramm für eine Routinepalette in bezug auf die Werkzeugmaschine MA1 wiederholt angewandt.
Falls die Speicherzone D1 nicht belegt ist, wird an die Stelle für den Speicherzonenbedarf entsprechend für die Speicherzone D1 in der Fördereinrichtungs-Besetzungsliste CS eine "1" in dem Schritt 149 eingetragen. Der nächste Verarbeitungsschritt 150 besteht darin, daß die Pufferzone "32" an die Stelle für den Paletten-Bestimmungsort entsprechend der Halteposition S1 in die Bestimmungsortliste IT eingetragen wird, und daraufhin wird die Verarbeitung mit dem Schritt 151 fortgesetzt, um der Paletten-Transporteinrichtung 19 ein Transportsignal zu übermitteln.
Demzufolge wird die Palette P4 zu der Transportposition S1 auf dieselbe Art und Weise, wie oben erwähnt, beispielsweise wie die Palette P3, transportiert, und wenn das Ladeprogramm (Fig. 9) ausgeführt ist, wird die Palette P4 mit der Paletten-Transporteinrichtung 19 in die Pufferzone B2 transportiert.
Wenn das Transportprogramm für eine Routinepalette (Fig. 11)
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so ausgeführt ist, daß die Palette P4 an der Bereitstellungsstation Y2 abgestellt ist, wird die Palette P4 der Werkzeugmaschine MB1 zugeführt.
Im ersten Schritt 160 wird aufeinanderfolgend eine der Bereitstellungsstationen Y1 bis Y3 ausgewählt, und daraufhin wird die Bereitstellungsstation Y1 zum ersten Male in dem Schritt
161 darauf geprüft, ob die Palette dort abgestellt ist. Wenn keine Palette an der Bereitstellungsstation Y1 abgestellt ist, wird in der Verarbeitung auf den Schritt I60 zurückgegriffen, um die zweite Bereitstellungsstation Y2 auszuwählen, und anschließend wird mit dem Schritt Ιοί fortgefahren. Da in diesem besonderen Fall die Palette P4 an der Bereitstellungsstation Y2 abgestellt ist, wird in der Verarbeitung mit dem Schritt
162 fortgefahren, indem die Palettenummer P4 von der Palettennummer-Identifizierungseinrichtung 44 gelesen wird. Daraufhin wird in dem Schritt I63 mit Hilfe der Bezugsliste RT der Bestimmungsort der Palette gesucht. Der nächste Verarbeitungsschritt 164 besteht darin, daß geprüft .wird, ob die Werkzeugmaschine in der Bestimmungsortsliste IT gekennzeichnet ist. Wenn die Werkzeugmaschine, der die Palette zugeführt werden soll, gekennzeichnet ist, wird die Verarbeitung mit dem Schritt 170 fortgesetzt. Entsprechend wird die Werkzeugmaschine MB1 in dem Schritt 170 geprüft, ob sie in einer Ladebereit-Bedingung ist. Wenn ermittelt wird, daß die Werkzeugmaschine MB1 die Ladebereit-Bedingung erfüllt, wird mit dem nächsten Schritt 171 fortgefahren, indem mit Hilfe der Maschinenbelegungsliste MR geprüft wird, ob die Werkzeugmaschine MB1 durch eine andere Prioritäspalette belegt ist. Falls die Werkzeugmaschine MB1 belegt ist, wird in der Verarbeitung auf den ersten Schritt I60 des Ladeprogramms für eine Routinepalette zurückgegriffen, so daß dasselbe Programm in bezug auf die Bereitstellungsstation Y3-wiederholt verarbeitet wird. Wenn die Werkzeugmaschine MB1 nicht belegt ist, wird der Verarbeitungsschritt 168 ausgeführt, um zu prüfen, ob die Paletten-
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Transporteinrichtung 19, die von den Schienen R3 getragen wird, für die Palette P4 verfügbar ist. Wenn diese verfügbar ist, wird der Paletten-Transporteinrichtung 19 über den Rechner 52 in dem Schritt 169 ein Transportsignal übermittelt.
Mit dem Transportsignal wird die Anschlageinrichtung an der Bereitstellungsstation Y2 eingerückt, die Palette P4 wird in die Position rechts unterhalb der dritten Schienen R3 weitergeleitet, und somit wird die Palette P4 schließlich der Werkzeugmaschine MB1 zugeführt, so daß die vorbestimmte Bearbeitungsvorgänge an dem Werkstück W4 ausgeführt werden können.
Auf dieselbe Art und Weise, wie oben erwähnt, wird, wenn die Bearbeitungsvorgänge durch die Werkzeugmaschine MB1 ausgeführt sind, die Palette P4 der Werkzeugmaschine MC1 zugeführt, so daß dort bestimmte Bearbeitungsvorgänge ausgeführt werden können.
Wenn in dem Schritt 164 ermittelt wird, daß die Werkzeugmaschine, der die Palette zugeführt werden soll, an der Stelle für den Palettenweg nicht bezeichnet ist9 wird die Verarbeitung mit dem Schritt 165 fortgesetzt, um eine der folgenden Werkzeugmaschinen auszuwählen. Die darauffolgenden zwei Schritte 166 und 167 sind so vorgesehen, daß geprüft wird, ob die bei dem Schritt 165 ausgewählte Maschine in der Ladebereit-Bedingung ist und gleichzeitig auch geprüft wird, ob die ausgewählte Werkzeugmaschine durch eine weitere Prioritätspalette belegt ist. Wenn eine bestimmte Werkzeugmaschine für die Palette als verfügbar ermittelt wird, wird die Verarbeitung mit dem Schritt I68 fortgesetzt, aber wenn keine Werkzeugmaschine für die Palette verfügbar ist, wird in der Bearbeitung auf den Schritt 160 zurückgegriffen.
Auf oeden Fall wird nach Beendigung aller Bearbeitungsvorgänge an dem Werkstück W4 die Palette in die Entladestation 15 trans
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portiert, so daß die Bedienungsperson das Werkstück W4 von der Palette P4 nehmen kann.
Gemäß der Erfindung wird, nachdem die Bearbeitungsvorgänge durch eine Werkzeugmaschine ausgeführt worden sind, die Palette geprüft, ob sie mit einer Priorität behaftet bearbeitet werden soll. Falls dies zutrifft, wird die Werkzeugmaschine für die folgenden Bearbeitungsvorgänge für die Prioritätspalette belegt. Falls dies nicht zutrifft, wird die Bearbeitung so fortgesetzt, daß geprüft wird, ob die Werkzeugmaschine für die nächsten Bearbeitungsvorgänge durch eine Prioritätspalette belegt ist. Falls diese belegt sein sollte, wird das Zuführen der Routinepalette zu der belegten Werkzeugmaschine unterbunden, bis diese Belegung frei ist»
Folglich wird das Werkstück, das sobald als möglich bearbeitet werden soll, in der Fertigungsanlage mit Priorität be fördert, und somit kann dieses früher als die anderen Routinewerkst&cke bearbeitet v/erden.
ÖSo13/ö/3d

Claims (10)

  1. Patentansprüche
    Fertigungsanlage mit Belade™ und Entladestationen, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Werkzeugmaschinen, wobei jede Bearbeitungsvorgänge an einem auf einer Palette angebrachten Werkstück ausführt, durch eine Hauptfördereinrichtung zum Transportieren einer Palette in einer Richtung, durch Puffertransporteinrichtungen zum Speichern einer Palette, die einer der Werkzeugmaschinen zugeführt werden soll, durch eine Rücklauffördereinrichtung zum Rückführen einer Palette zu der Entladestation, durch Paletten-Transporteinrichtungen zum Bewegen einer Palette entlang der Fördereinrichtungen, Stationen und Werkzeugmaschinen und durch eine zentrale Steuereinrichtung zum Steuern der Werkzeugmaschinen und der Fördereinrichtungen, wobei die Paletten-Transporteinrichtung auf die zentrale Steuereinrichtung zum Aufnehmen einer Prioritätspalette von der Hauptfördereinrichtung ansprechbar ist, um diese einer der Werkzeugmaschinen zuzuführen, während eine Routinepalette von der Hauptfördereinrichtung zu der Pufferfördereinrichtung und von der Pufferfördereinrichtung zu einer der Werkzeugmaschinen nur dann befördert wird, wenn eine Werkzeugmaschine, der die Routinepallette zugeführt werden soll, nicht durch eine Prioritätspalette belegt Ist und nicht durch eine andere Palette besetzt ist.
  2. 2. Fertigungsanlage mit Belade- und Entladestationen, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Werkzeugmaschinen, wobei Jede Bearbeitungsvorgänge auf einem an einer Palette angebrachten Werkstück ausführt, durch e'ine Hauptfördereinrichtung zum Fördern einer Palette in einer Richtung, durch eine Pufferfördereinrichtung zum Speichern einer
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    Palette, die einer der Werkzeugmaschinen zugeführt werden soll, durch eine Rückfördereinrichtung zum Zurückführen einer Palette zu.der Entladestation, durch eine Paletten-Transporte inr i chtung zum Weiterleiten einer Palette entlang der Fördereinrichtungen, Stationen und Werkzeugmaschinen und durch eine zentrale Steuereinrichtung zum Steuern der Werkzeugmaschinen, Fördereinrichtungen und Paletten-Transporteinrichtungen, wobei die zentrale Steuereinrichtung so ausgelegt ist, daß Vorgänge ausgeführt werden, die die Schritte umfaßt, daß Paletten-Transporteinrichtung und die Hauptfördereinrichtuhg eine Prioritätspalette an einer bestimmten Position auf der Hauptfördereinrichtung aufnimmt, und daß die Paletten-Transporteinrichtung die Prioritätspaltte einer der Werkzeugmaschinen zuführt, wenn diese nicht durch eine andere Prioritätspalette belegt ist.
  3. 3. Fertigungsanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich net, daß die Paletten-Transporteinrichtung und die Hauptfördereinrichtung eine Routinepalette an einer bestimmten Position auf der Hauptfördereinrichtung dann aufnehmen, wenn die Hauptfördereinrichtung nicht durch eine Prioritätspalette belegt ist, und wenn die Pufferfördereinrichtung für die Routinepalette verfügbar ist, daß die Paletten-Transporteinrichtung die Routinepalette zu der Pufferfördereinrichtung weiterleitet, und daß die Paletten-Transporteinrichtung die Routinepalette einer der Werkzeugmaschinen zuführt, wenn diese nicht durch eine Prioritätspalette oder durch eine andere Palette belegt ist.
  4. 4. Fertigungsanlage mit Be- und EntladeStationen, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Werkzeugmaschinen, wobei jede Bearbeitungsvorgänge an einem auf einer Palette angebrachten V/erkstück ausführt, durch eine Hauptförderein-
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    richtung zum Weiterleiten einer Palette in einer Richtung, durch Pufferfördereinrichtungen zum Speichern einer Palette, die einer der Werkzeugmaschinen zugeführt werden soll, durch eine Rücklauffördereinrichtung zum Rückführen einer Palette in die Entladestation, durch eine Paletten-Transporteinrichtung zum Transportieren einer Palette entlang der Fördereinrichtungen, Stationen und Werkzeugmaschinen, und durch eine zentrale Steuereinrichtung zum Steuern der Werkzeugmaschinen, Fördereinrichtungen und Paletten-Transporteinrichtungen, wobei die zentrale Steuereinrichtung so ausgebildet ist, daß die Vorgänge ermöglicht werden, die die Unterscheidung einer Prioritätspalette von einer Routinepalette, die sich an einer der Werkzeugmaschinen und Ladestationen befinden, die Belegung einer Werkzeugmaschine, der die Prioritätspalette zugeführt wird, und das Übermitteln eines Signals zu der Hauptfördereinrichtung und zu den Paletten-Transporteinrichtungen zum Transportieren der Prioritätspalette in eine bestimmte Position auf der Hauptfördereinrichtung und von der Hauptfördereinrichtung zu der Werkzeugmaschine umfassen.
  5. 5. Fertigungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Schritt zur Unterscheidung einer Routinepalette von einer Prioritätspalette das Suchen eines Bestimmungsorts der Routinepalette die Prüfung, ob die Pufferfördereinrichtung und die Hauptfördereinrichtung für die Routinepalette verfügbar sind, die Übermittlung eines Signals zu den Paletten-Transporteinrichtungen zum Transportieren der Routinepälette in die Pufferfördereinrichtung, die Prüfung, ob eine Maschine, der die Routinepalette zugeführt werden soll, weder durch eine Prioritätspalette noch durch eine andere Palette belegt ist, und das Vermeiden des Zuführens einer Routinepälette, solange wie die Werkzeugmaschine entweder belegt oder durch eine
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    Palette besetzt ist, eingeschlossen sind.
  6. 6. Fertigungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin die Schritte zum Suchen eines Bestimmungsorts der Prioritätspalette und zum Prüfen, ob der Bestimmungsort eine Werkzeugmaschine bezeichnet, der die Prioritätspalette zugeführt wird, vorgesehen sind.
  7. 7. Fertigungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß geprüft wird, ob die Werkzeugmaschine durch eineandere Prioritätspalette belegt ist, und daß dann zu dem Schritt der Unterscheidung zurückgegriffen wird, wenn ermittelt wird, daß die letzterwähnte Werkzeugmaschine belegt ist.
  8. 8. Fertigungsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt für die Bestimmungsortsprüfung das sequentielle Auswählen einer der Werkzeugmaschinen, der die Prioritätspaltte zugeführt werden kann, die Belegung aller in dem Werkzeugmaschinenauswahlschritt ausgewählter Werkzeugmaschinen, wenn dieselben keine Prioritätspalette aufnehmen können und eine Rückführung zu dem Unterscheidungsschritt umfaßt.
  9. 9. Fertigungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Schritt für die Signalübermittlung die Prüfung, ob die Paletten-Transporteinrichtung und die Hauptfördereinrichtung für die Prioritätspalette verfügbar sind und das Suchen eines Bestimmungsorts der Priöritätspale'tte und das Übermitteln eines Signals zu der Palettentransporteinrichtung zum Zuführen der Prioritätspalette zu der Werk-zeugmaschine umfaßt.
  10. 10. Fertigungsanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt für die Bestimmungsortsprüfung das se-
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    quentielle Auswählen einer der Werkzeugmaschinen, der die Routinepalette zugeführt werden kann, und eine Rückführung zu dem "Schritt für die Bestimmungsortsprüfung umfaßt» wenn die in dem Schritt zum Auswählen einer Werkzeugmaschine ausgewählten V/erkzeugmaschinen für eine Routinepalette nicht verfügbar sind.
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