DE2432439A1 - Elektrisch isolierende rohrkupplung - Google Patents
Elektrisch isolierende rohrkupplungInfo
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Description
Ingenieur Walter Schwarz in Österreich
Elektrisch isolierende Rohrkupplung
Die Hauptanmeldung P 22 48 5 89.8 bezieht sich auf eine elektrisch isolierende Rohrkupplung mit einem rohrförmigen
Kupplungsstück aus verstärktem Kunststoff, dessen je einen Ringwulst aufweisnde Enden in Muffen aus elektrisch
leitendem Material dicht eingesetzt sind, wobei sich in deia Raum zwischen den einander gegenüberstehenden
Stirnflächen der Muffen und dem Kupplungsstück wenigstens eine Schicht aus Isolierstoff befindet.
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Rohrkupplungen dieser Art haben ein gutes Isoliervermögen und ausreichende Festigkeit, so daß sie auch
hohen Drücken standhalten können. Sie haben aber den Nachteil, daß sie nicht rationell hergestellt werden
können.
Es wurde gefunden, daß eine Rohrkupplung dieser Art viel billiger hergestellt werden kann, wenn sie
erfindungsgemäß so ausgebildet ist, daß das Kupplungsstück an wenigstens einer Stelle seiner Wand ein Paar
über seine ganze Länge durchgehender Stoßflächen aufweist, die vorzugsweise miteinander verklebt sind.
Es ist vorteilhaft, wenn die Stoßflächen über die ganze Länge des Kupplungsstückes miteinander verklebt
sind. Die Stoßflächen können aber auch in Abhängigkeit von dem Druck, mit dem das Kupplungostück bzw. die Leitung,
in welche es eingebaut ist, nur an einigen Punkten oder garnicht miteinander verklebt sein.
Wenn die Wand des Kupplungs.stückes nur an einer einzigen
Stolle ihrer Länge nach durchtrennt ist, so daß lediglich zwei Stoßflächen vorhanden sind, so bedingt die
Lage und die Ausbildung dieser Stoßflächen ein mehr oder weniger leichtes Einrollen des KupplungsStückes um seine
Längsachse zu dem Zweck, dasselbe im eingerollten Zustand in becher- oder tulpenförniige Muffen einzusetzen und,
sobald sich die Ringwülste in den Muffen befinden, wieder
auseinander schnellten zu lassen, wobei sich die Ringwülste innerhalb der Muffen ausdehnen und an die Innenwände der
Muffen anlegen, bis sie im wesentlichen spannungsfrei sind. Auf diese Weise wird eine zwischen den Stoßflächen ange
ordnete Klebstoffschicht von Zug- oder Druckspannungen entlastet·
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Ein einfacher Weg zur Herstellung der Stoß flächen im Kupplungsstück besteht darin, daß zunächst das
Kupplungsstück als ein Rohr gewickelt bzw. geschleudert
und gehärtet wird, worauf dasselbe längs einer Mantellinie mit einem geeigneten Werkzeug z.B. mit einer Kreissäge,
einer Diamant-Trennschleifscheibe oder einem Elektronenstahl aufgeschnitten wird.
Eine Rohrkupplung, bei welcher die Ringwülste des Kupplungsstückes genau in die Hohlräume der Muffen
passen, weist eine hohe Festigkeit in axialer Richtung auf. Es hat sich gezeigt, daß diese hohe Festigkeit auch
erhalten werden kann, ohne daß es des Aufwandes für eine genaue Passung dieser Teile bedarf, wenn die Rohrkupplung
so ausgebildet ist, daß zwischen der Innenwand der Muffe und der Oberfläche des Ringwulstes ein Spalt besteht, der
mit einer Masse ausgefüllt ist, die chemisch ausgehärtet ist.
Wiewohl dieser Spalt mit jeder duroplastischen Masse ausgefüllt sein kann, haben sich für diesen Zweck im besonderen
Duromere mit Füllstoffen, beispielsweise Kurzfasern, als brauchbar erwiesen.
Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Enden des Kupplungsstückes gekröpft, so daß sie zusammen mit
geteilten Spannringen, deren Teile untereinander durch Dübeln zusammengehalten werden, ein Äquivalent für die
weiter oben erwähnten Ringwülste bilden, wobei diese Enden des Kupplungsstückes auf Rohrstutzen formschlüssig
aufliegen, die ihrerseits mit den Muffen fest verbunden sind.
Beim Zusammenbau der Rohrkupplung wird bei dieser Ausführungsform das Kupplungsstück aufgeweitet und über
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den Rohrstutzen zusammenschnellen gelassen, wobei sich
die Stoßflächen aufeinanderlegen, so daß sie "beim Aushärten des zwischen ihnen angeordneten Bindemittels als
Klebstoff miteinander fest Verbunden sind. Nun werden die Teile von Spannringen über den gekröpften Enden des
Kupplungsstückes mit Hilfe von Dübeln aneinander befestigt. Schließlich werden diese Teile von einer mit
einem Gewinde versehenen Muffe überfangen und gegen den oben erwähnten Rohrstutzen festgeschraubt.
Jedes Ende des KupplungsStückes kann gegen das
Rohrinnere zu und somit einwärts oder aber vom Rohrinneren weg und somit auswärts gekröpft sein. Es ist
auch eine Ausführungsform möglich, bei welcher das eine Rohrende des Kupplungsstückes einwärts und das andere
Ende des Kupplungsstückes auswärts gekröpft ist.
Eine Rohrkupplung gemäß dem Stammpatent kann in gleicher Qualität aber viel wirtschaftlicher auch noch
in dem Pail hergestellt werden, daß an das Kupplungsstück an jedem seiner Enden auf einer Verbindungsfläche
ein Ringwulst angegossen bzw. angespritzt ist, der aus einem duroplastischen Stoff besteht, der einen Füllstoff
enthält.
Bei dieser Ausbildung kann von einem aus mit Kunstharz imprägnierten Fasern gewickelten Rohr ausgegangen
werden, von welchem die einzelnen,Kupplungsstücke abgeschnitten
werden, auf denen, gegebenenfalls nach einem konischen Abdrehen ihrer Enden, die Ringwülste entweder
außerhalb oder innerhalb der Muffen aufgespritzt oder aufgegossen werden.
Bei jenen Ausführungsformen, bei denen die Ringwülste außerhalb der Muffen auf das Kupplungsstück aufgegossen
oder aufgespritzt sind, kann das mit den Ringwülsten versehene Kupplungsstuck über seine länge aufgeschnitten
und es können die dabei entstandenen Stoßflächen mit-
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einander verklebt sein.
Duroplastis.che Harze, die nach dem Gießen oder
Spritzen aushärten, sind bekannt und im Handel erhältlich. Ihre Festigkeit kann durch den Zusatz gewisser
bekannter Füllstoffe in der Form von Stapelfasern oder Pulvern noch beträchtlich gesteigert
werden. Als Beispiel einer geeigneten Füllmasse sei hier ein Epoxydharz mit 3 Gew.- <fo kurzstapeliger
Kohlenstofffasern erwähnt, ohne den Erfindungsgedanken dadurch einschränken zu wollen.
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Teilschnitt durch die Wand einer erfindungsgemäßen Rohrkupplung.
Fig. 2 zeigt einen Teilquerschnitt nach der Linie II-II der Fig. 1.
Fig. 3 zeigt einen Teilschnitt einer Rohrverbindung, bei welcher der Ringwulst des Kupplungsstückes
eine gerundete Oberflächenform aufweist.
Fig. 4 zeigt einen Teilschnitt durch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rohrkupplung, bei welcher" zusätzlich
zum Kupplungsstück noch ein dichtes Verstärkungsrohr aus Kunstharz vorgesehen ist, das Verstärkungseinlagen
aufweist und auf seiner Mantelfläche mit einer Schicht aus Elastomeren beschichtet ist.
Fig. 5 zeigt einen Teilquerschnitt nach der Linie V-V
der Fig. 4.
Fig. 6 zeigt das Kupplungsstück gemäß dem Schnitt VI-VI der Fig. 1, etwas vergrößert-, in eingerolltem Zustand.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Kupplungsstückes gemäß dem Schnitt VI-VI der Fig. 1, bei welcher
drei Paare von Stoßflächen vorgesehen sind.
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Pig. 8 zeigt einen Teilsehnitt durch, die Rohrverbindung
einer Kupplung mit in die Muffe eingeschraubtem, geteiltem Spannring.
Fig. 9 zeigt in der Darstellungsweise der Fig. 8 eine Ausführungsform mit einem konisch, gegen das Ende
des Kupplungsstückes ansteigenden Ringwulst.
Die Fig. 1o und 11 zeigen in der Darstellungsweise
der Fig. 8 Ausführungsformen, bei denen das Ende des Kupplungsstückes gekröpft ist.
Fig. 12 zeigt im Teillängsschnitt eine Rohrkupplung, bei welcher das Kupplungsstück einen nach innen und
einen nach außen weisenden Ringwulst aufweist.
Fig. 13 zeigt im Schnitt eine Anordnung zur Auskleidung einer erfindungsgemäßen Rohrkupplung mit einer
Schicht aus einem Schutzmittel (liner).
Fig. 14 bis 18 zeigen Ausführungsformen einer Rohrkupplung
gömäß dem Stammpatent, bei welchen die Ringwülste entweder innerhalb oder außerhalb der Muffen an das Kupplungestück
angegossen oder angespritzt sind.
Fig. 14 zeigt im teilweisen Längsschnitt eine Ausführungsfoi;m,
bei welcher das Kupplungsstück als vorgefertigter Teil angewendet ist.
Fig. 15 zeigt im Teillängsschnitt eine Kupplung mit einem an seinen Enden auswärts gekröpften Kupplungsstück,
wobei im oberen Teil der Fig. die gefüllten Räume und im unteren Teil der Fig. die zu füllenden Räume in den Muffen
dargestellt sind.
Fig. 1$ zeigt in der Darstellungsweise der Fig. 15
eine Ausführungsform, bei welcher kein geteilter Spannring vorgesehen ist.
Fig. 17 zeigt im Teillängsschnitt eine Rohrkupplung,
bei welcher das Kupplungsstück einen nach innen und einen nach außen weisenden, in der Muffe gegossenen Ringwulst aufweist.
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Fig. 18 zeigt einen Schnitt durch die Rohrverbindung einer Rohrkupplung, bei welcher ein in der
Muffe gegossener Ringwulst mit keilförmigem Ringquerschnitt vorgesehen ist.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist das Kupplungsstück 1
mit seinen Ringwülsten 27 in den becher- oder tulpenförmig ausgebildeten Muffen 4 verankert und auf seiner
Innenfläche mit einer Schicht 2 aus einem Schutzmittel (Liner) ausgekleidet. Auf seiner Außenfläche ist das
Kupplungsstück 1 im ganzen Bereich zwischen den Endflächen
der Muffe 4 mit einer faserverstärkten Schicht 54 aus Kunstharz versehen, die aus Faser- und/oder Gewebewicklungen und/oder Fasereinspritzungen, die mit Kunstharz
imprägniert sind, besteht.
Jede Stirnfläche der Muffe 4 wird vorzugsweise von einer die Muffe konisch verjüngenden Fläche 4o und von
einer Kegelfläche 41 gebildet, wobei die Verschneidungslinie dieser beiden Flächen die, am weitesten vorspringende
Kante 42 der Muffe 4 darstellt.
Die Muffen4sind mit Gewinden 35 und Schweißnähten 24 auf Rohrstutzen 16 befestigt. Ein Ringraum 54 zwischen
der Innenwand 52 der Muffe 4 und dem Kupplungsstück 1 ist
ebenso wie ein Raum 13 im Bereich des Gewindes 35 und des Endes des Ringwulstes 27 mit einer erhärteten Kunstharzmasse
gefüllt. Diese5 Masse kann aus Duromeren oder Bähelastischen Harzen, beispielsweise Epoxydharzen mit Kurzfasern,
Polyester-Urethan-Mischungen oder kalt vulkanisiertem Silikonkautschuk bestehen, denen ein Füllstoff zugesetzt
worden war.
Die Rohrstutzen 16 sind durch Schweißnähte 17 mit den Rohrschüssen 23 jener Leitung verbunden, welche mit Hilfe
der erfindungsgemäßen Rohrkupplung elektrisch isoliert ist. Die Rohrstutzen 16 sind vorteilhaft mit den Rohrschüssen
querschnittsgleich ausgebildet. Zwischen den Rohrstutzen
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und dem Kupplungsstück 1 können Dichtungen 3 eingelegt
sein.
Fig. 2 läßt erkennen, daß das Kupplungsstück 1 zwei
miteinander verklebte Stoöflachen 1o, 11 aufweist.
In Pig. 6 ist das Kupplungsstück 1 gemäß dem Schnitt . nach der Linie VI-VI der Pig. 1 für den Fall
veranschaulicht, daß es durch Einrollen um seine Längsachse zum Einsetzen in die becherförmigen Muffen 4 vorbereitet
ist.
Zum Zusammenbau der Rohrkupplung wird das schneckenförmig eingerollte Kupplungsstück 1 in die Muffen 4
eingesetzt und sodann auseinander schnellen gelassen. Dabei verankern sich die Ringwülste 27 in den Muffen 4.
Der stabile Sitz des Kupplungsstückes 1 in den Muffen 4, welcher Sitz für die anschließende Anbringung
der Schicht 34 aus mit Kunstharz vor- oder nachimprägnierten Verstärkungsfaden und/oder- geweben sehr erwünscht ist,
wird dadurch erreicht, daß die Ringwülste 27 an den Innenflächen der Muffen 4 vollständig oder zumindest teilweise
formschlüssig anliegen. Dabei können die an die Ringwülste 27 angrenzenden zylindrischen Wandflächen des
KupplungsStückes 1 in einer nicht dargestellten Weise auf
Zylinderflächen 52 der Muffen 4 abgestützt sein.
Fig. 3 zeigt eine Variante der Ausführungsform gemäß Fig. 1, bei welcher zwischen der Innenwand 53 der Muffe 4
und dem Ringwulst 27 des KupplungsStückes 1 ein mit einer
ausgehärteten Masse ausgefüllter Spalt 66 vorhanden ist. Fig. 3 zeigt weiters, daß der Ringwulst 27 auch eine gerundete
Oberfläche aufweisen kann.
Fig. 4 erläutert eine Ausführungsform, bei welcher neben
dem Kupplungsstück 1 noch ein weiteres dichtes und ungeteiltes
Rohr 19 vorhanden ist, das gewöhnlich durch Wickeln von mit
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Kunstharz überzogenen Pasern hergestellt ist. Dieses
Rohr 19» das der Verstärkung der Rohrkupplung dient, erstreckt sich über die Fuge 67 hinaus, die zwischen
der inneren Muffenwand und der Endfläche des Kupplungsstückes 1 besteht, gleichgültig.ob in dieser Fuge 67
das Kupplungsstück 1 unmittelbar an die Muffe 4 angrenzt (Fig. 3) oder ob Dichtungen 3 (Pig. 4) vorhanden
sind.
Das gewickelte ungeteilte Kunststoffrohr 19 kann mit seinen Enden unter Zwischenschaltung von Dichtungsringen
64 in Nuten 57 der Muffe 4 festgelegt sein.
Gemäß Pig. 9 ist ein konischer Ringwulst 27 zwischen einem ungeteilten Rohr 19 mit einer Schicht 2o,
beides aus Kunststoff, einem aufgeschraubten Muffenring 56 und der Muffe 4 eingespannt.
Das gewickelte Kunststoffrohr 19 wird auf seinem äußeren Umfang mit einer Schicht 2o aus Elastomeren beschichtet.
Fig.. 5 läßt Stoßflächen 1o, 11 erkennen, die parallel
zueinander längs einer stetigen rinnenartig gekrümmten Fläche verklebt sind, wobei die Stoßfläche 1o, die, von
der Rohrachse betrachtet, außen liegt, tangential zur Innenfläche 8 des rohrförmigen Kupplungsstückes 1 verläuft.
Fig. 7 erläutert ein Kupplungsstück 1, das durch Paare
von Stoßflächen 1o, 11 dreigeteilt ist, wobei die Teile
untereinander gleich ausgebildet sind und zweckmäßig durch Strangzieh- und Pr.eßverfahren aus verstärktem Kunststoff
kontinuierlich sehr wirtschaftlich hergestellt werden können.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8 ist das durch ein
unterlegtes dichtes ungeteiltes, mit einer Schicht 2o versehenes Kunststoffrohr 19 verstärkte Kupplungsstück 1 in
eine Muffe 4 eingesetzt, die mit einem Rohrstutzen 16 einstückig ausgebildet ist. Der Ringwulst 27 ist mittels eines
geteilten und durch einen Dübel 59 zusammengehaltenen in einem Gewinde 35 der Muffe 4 schraubbaren Spannring 63 innerhalb der
Muffe 4 gegen ein axiales Spiel gesichert.
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J»
Ein Ringraum 68 im tiefsten Teil der Nut 57 ist gewtihnlich mit einer Dichtungsmasse ausgefüllt.
Fig. 1o. schildert eine Rohrverbindung,bei welcher
anstelle eines Ringwulstes in äquivalenter Weise ein nach innen gekröpftes Ende 61 des Kupplungsstückes 1 und ein
^ geteilter Spannring 58 mit Dübel 59 vorgesehen sind. Der aus diesen beiden Teilen bestehende Ringwulst ist zwischen
einem passend profilierten und gegebenenfalls mit dem Rohrstutzen 16 bzw. der Muffe 4 verschweißten Rohrstutzen
der Muffe 4 und dem aufgeschraubten Muffenring 56 eingespannt.
Der auf die Muffe 4 aufgeschraubte Muffenring 56 ist mit der Muffe 4 mittels der Naht 24 verschweißt*
Anstelle einer geschlossenen Naht 24 können aber auch nur einige Teilschweißnähte zur Sicherung des Muffenringes gegenüber
der Muffe 4 vorgesehen sein.
Pig. 11 erläutert eine analoge Ausführungsform, bei welcher das Ende 62 des KupplungsStückes 1 nach außen gekröpft
ist.
Die Kupplung gemäß Fig. 12 zeichnet sich durch ein Kupplungsstück 1 aus, das an seinem einen Ende einen Ringwulst
27aufweist, der auf seiner Außenfläche angeordnet ist,
und von einem aufgeschraubten Muffenring 56 gegen die Muffe gepreßt wird. Am anderen Ende des Kupplungsstückes 1 befindet
sich ein auf der Innenfläche desselben angeordneter Ringwulst 55, der von einer auf den Rohrstutzen 16 mittels des
Gewindes 55 aufgeschraubten Muffe 4 gegen den passend profilierten Rohrstutzen 16 gepreßt wird. An Auflagestellen des Kupplungsstückes 1 auf dem Rohrstutzen 16 bzw. auf der Muffe 4 können
Dichtungen 64 vorgesehen sein. Zwischen die Rohrstutzen und das Kupplungsstück 1 ist ein ungeteiltes dichtes Rohr
aus Kunststoff eingesetzt, welches mit einer Schicht 2o, vorzugsweise aus Elastomeren, beschichtet ist.
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Die Anbringung der in der Fachsprache mit einem aus dem Englischen kommenden Ausdruck als Liner bezeichneten
Schicht 2, die aus einem Schutzmittel besteht, kann in jeder beliebigen Weise erfolgen.
Um die Punktion dieser Schutzschicht als Dichtungsmittel vollständig zu sichern, ist es vorteilhaft bei
ihrer Anbringung so vorzugehen, wie dies in Fig. 13 erläutert ist. Die Rohrkupplung wird in diesem Fall auf
ein Rohr 48 aufgezogen, das als hohler Gießkern für das Schutzmittel dient und eine Einspritzleitung 49 sowie
eine Entlüftungsleitung 51 aufweist.
Mit Hilfe dieser Vorrichtung wird der für das Schutzmittel vorgesehene Raum mit letzterem im Vakuum
vollständig ausgefüllt und das Schutzmittel gehärtet. Hierauf wird das als Gießkern dienende Rohr 48, welches
auch als Spreizkern ausgebildet sein kann und vorzugsweise auf seiner Oberfläche mit einem Trennmittel beschichtet
ist, aus der Rohrkupplung herausgezogen.
Die Fig. 14 bis 18 schildern einige Ausführungsformen der Rohrkupplung gemäß dem Stammpatent, deren
Herstellung dadurch besonders wirtschaftlich ist, daß die Ringwülste 73 auf das Kupplungsrohr 1 aufgegossen
oder aufgespritzt sind.
Bei der in Fig. 14 gezeigten Ausführungsform wurde zunächst das Kupplungsstück 1 vorgefertigt. Zu diesem
Zweck wurde ein Stück von der Länge des Kupplungsstückes von einer Rohrstange die aus mit Fasern verstärktem
Kunststoff besteht, abgeschnitten.
Das abgetrennte Rohrstück wurde sodann an jedem seiner Enden in dem Bereich, in welchem jeweils der Ringwulst angegossen
werden soll, konisch abgedreht. Dabei betrug die Steigung der konischen Fläche ungefähr 3°. Die so vorbereiteten
Enden des Rohres des Kupplungsstückes 1 wurden mit einer Form umgeben und es wurden in dieser Form die Ringwülste
73 an das Rohr des KupplungsStückes 1 angegossen.
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jilach dem Erhärten der Ringwülste wurden das Kupplungestück
ausgeformt und auf Lager genommen.
Das vorgefertigte Kupplungsstück 1 ist bei dieser
Ausführungsform unter Zuhilfenahme von Dichtungen 3 in die Muffen 4 eingesetzt und darin mit je einem geteilten
Spannring 22 festgezogen, der von Dübeln 59 zusammengehalten und mittels Gewinden 35 in die Muffe 4 eingeschraubt
und mit Teilschweißnähten 37 an der Muffe 4 befestigt ist.
Bei der Ausführungsform der Fig. 15 weist das Kupplungsstück 1 nach auswärts gekröpfte Enden 62 auf,
die in einem Gießraum 81 liegen, der auch eine Rinne 76, einen Kanal 75 und einen Zuleitungskanal 74» der in einem
geteilten Spannring 22 ausgespart ist,umfaßt. Dieser Gießraum 81 ist mit einem Gemisch aus einem Harz und einem
Füllstoff vollständig ausgegossen.
\1enn, wie dargestellt, der Ringwulst 73 auf und unterhalb
eines auswärts gekröpften Endes des Kupplungsstückes angeordnet ist, so ergibt sich dadurch eine besonders starke
Verzahnung des Kupplungsstückes mit der Muffe 4 und eine hohe Zug- und Torsionsfestigkeit der Rohrkupplung.
Bei der Rohrkupplung gemäß Fig. 16 weist das Kupplungsstück 1 in seinem Mittelteil und an seinen Enden eine
stetige Wandstärke auf, während sich seine Wandstärke vom Mittelteil zu den Enden hin vergrößert. Der von dem Gemisch
aus Harz und Füllstoff oder von einem Metall ausgegossene Hohlraum 81 in der Muffe 4» durch welchen das Kupplungsstück
hindurchgeführt ist, so daß es mit seinem Ende, das eine stetige Wandstärke aufweist, unter Zwischenschaltung einer
federnden Dichtung 68 in einer Nut 82 sitzt, gliedert sich in einen Teil 77, der sich von der Eingießöffnung weg auf
der Außen- und auf der Innenfläche des in diesem Bereich eine gleichmäßige Wandstärke aufweisenden Kupplungsstüißkes
bis zu einer Schulter 79 erstreckt, wobei sich der Teil 77
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zur Schulter 79 hin stetig und bei dieser Schulter sprunghaft bis zu seiner größten Breite erweitert und
in einem anschließenden Teil 78, in dessen Bereich sich die Wandstärke des Kupplungsstückes 1 vergrößert,
während sich zugleich die Weite des Teiles 78 verringert. Zur Füllung des auf der Innenseite des Kupplungsstückes
gelegenen Teiles des Hohlraumes 81 ist ein diesen mit dem auf der Außenseite des Kupplungsstückes 1 gelegenen
Teil des Hohlraumres 81 verbindender Kanal 75 vorhanden.
Bei der Ausführungsform der Fig. 17 sind die Ringwülste 73» von denen der eine auf der Außenseite und der
andere auf der Innenseite des Kupplungsstückes 1 angeordnet ist, durch Gießkanäle 7o, 71 vollständig gefüllt.
Bei der Ausführungsform der Fig. 18 ist der dutch den geteilten Spannring 22 abgeschlossene Ringraum,
welcher das Kupplungsstück 1 in die Muffe hinein überragt, so daß eine Nut 57 mit einer Stufe in ihrem Boden besteht,
durch einen Gießkanal 71 mit dem Material des Ringwulstes gefüllt.
Es versteht sich, daß die Erfindung nicht nur auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt sondern
vielmehr zahlreicher Abwandlungen fähig ist und daß insbesondere als Kunststoffe sowie als Verstärkungsmittel
für die Kunststoffe alle für die bestimmten Zwecke geeigneten Stoffe dieser Art angewendet sein können.
Die Rohrverbindungen der erfindungsgemäßen Rohrkupplung
können auch in äquivalenter Weise zur Verbindung von Kunststoffrohren dienen.
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Claims (24)
1. Elektrisch isolierende Rohrkupplung nach Patentanmeldung P 22 48 589.8
mit einem rohrförmigen Kupplungsstück aus Kunststoff mit
.Verstärkungseinlagen in seiner Wand, dessen je einen Ringwulst aufweisende Enden in Muffen aus elektrisch leitendem
Material dicht eingesetzt sind, wobei sich in dem Raum zwischen den einander gegenüberstehenden Stirnflächen der
Muffen und dem Kupplungsstück wenigstens eine Schicht aus Isolierstoff befindet, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kupplungsstück (1) an wenigstens einer Stelle seiner Wand
ein Paar über seine ganze Länge durchgehende Stoßflächen (1o, 11) aufweist, die vorzugsweise miteinander verklebt
sind.
2. Rohrkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßflächen (1o, 11) in der Wand des Kupplungsstückes (1)
in untereinander parallelen Ebenen angelegt sind, von denen
diejenige, die, von der Rohrachse betrachtet, außen liegt, tangential zur Innenfläche (8) des rohrförmigen Kupplungsstückes (1) verläuft.
3. Rohrkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßflächen (1o, 11) in der Wand des Kupplungs-Btückes
(1) längs einer stetigen rinnenartig gekrümmten Fläche verlaufen (Fig. 5).
4. Rohrkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßflächen (1o,22) in der Wand des
Kupplungsstückes (1) längs einer ebenen Fläche verlaufen.
5. Rohrkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßflächen (io, 11) in der Wand des
Kupplungsstückes (1) längs einer Schraubenfläche verlaufen.
6. Rohrkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den einander gegenüber
stehenden Stirnflächen (4o, 41) der Muffen (4) und dem Kupplungsstück (1) vorgesehene Schicht (34) aus Isolierstoff
aus Kunststoff mit Verstärkungseinlagen besteht.
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7. Rohrkupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß diese Schicht (34) aus Verstärkungsfasern,
die mit dem Kunststoff imprägniert sind, gewickelt ist.
8. Rohrkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (1) in
becherförmig mit verengter Öffnung ausgebildete Muffen (4) eingesetzt ist.
9. Rohrkupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede Muffe (4) an ihrem Ende eine konisch verjüngte
Fläche (4o) aufweist, welche auf einer Kegelfläche (41) senkrecht steht, wobei die kreisförmige Verschneidungslinie
dieser beiden .Flächen die miteinander die Stirnfläche der Muffe (4) bilden, die am weitesten vorspringende Kante (42)
der Muffe (4) darstellt.
10. Rohrkupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Ringraum (-54) zwischen der Innenfläche (52) der Muffe (4) und dem Kupplungsstück (1) mit einem ausgehärteten
Kunststoff, z.B. mit kalt vulkanisiertem Silikonkautschuk, ausgefüllt und der restliche Raum zwischen den
einander gegenüber stehenden Stirnflächen (4o, 41) der Muffen (4) und dem Kupplungsstück (1) vollständig mit einer
Wicklung (34) aus faserverstärktem Kunstharz ausgefüllt ist.
11. Rohrkupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (1) an wenigstens zwei Stellen seiner
Wand ein.Paar Stoßflächen (1o, 11) aufweist.
12. Rohrkupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Innenfläche (53) der Muffe (4) und der
Oberfläche des Ringwulstes (27) ein Spalt (13) besteht, der mit einer Masse vorzugsweise mit kalt vulkanisiertem Silikonkautschuk,
ausgefüllt ist.
13. Rohrkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß von den beiden Wülsten (27» 55) der eine (55) auf der Innen- und der andere (27) auf der
Außenfläche des KupplungsStückes (1) angeordnet ist und die
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auf den einen Rohrstutzen (16) aufgeschraubte Muffe (4) sowie der auf den anderen Rohrstutzen (16) aufgeschraubte
Muffenring (56) mit den Rohrstutzen (16) fest verbunden
sind.
14. Rohrkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der beiden
Ringwülste (27) als gegen das Ende des Kupplungsstückes (1) hin breiter werdender Kegelstumpf ausgebildet ist und auf
einem mit den beiden Enden in Nuten (57) der Muffen (4) sitzenden Rohr (19) aus Kunststoff abgestützt ist.
15. Rohrkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß die Enden des KupplungsStückes (l)
gekröpft sind und zusammen mit geteilten Spannringen (58), deren Teile untereinander von Bolzen (59) zusammengehalten
werden, in die Muffen (4) eingesetzt sind, wobei diese Enden auf Rohrstutzen (6o) formschlüssig aufliegen.
16. Rohrkupplung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Rohrende (61) das KupplungsStückes (1) gegen
das Rohrinnere zu und somit einwärts gekröpft ist. (Pig· 1o)
17. Rohrkupplung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Rohrende (62) des Kupplungsstückes (1) vom Rohrinneren weg und somit auswärts gekrqft ist (Pig. 11).
18. Rohrkupplung"^"dadurch gekennzeichnet, daß an das
Kupplungsstück (1) an jedem seiner Enden auf einer Verbindungsfläche (69) ein Ringwulst (73) angegossen bzw. angespritzt
ist, der aus einem duroplastischen Stoff besteht, der einen Püllstoff enthält.
19. Rohrkupplung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fläche (69), auf welcher ein Ende des Kupplungsstückes (1) mit dem Ringwulst (73) verbunden ist, eine das
Ende des Kupplungsstückes (1) verjüngende Kegelstumpf-Mantelfläche
ist.
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20. Rohrkupplung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fläche (69), auf welcher ein Ende des Kupplungsstückes (1) mit dem Ringwulst (73) verbunden
ist, zumindest teilweise eine das Ende des Kupplungs- ' Stückes (1) bzw. des Ringwulstes (27) erweiternde Kegelstumpf-Mantelfläche
ist.
21. Rohrkupplung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Muffe (4) bzw. der aufgeschraubte
Muffenring (56) einen Einspritzkanal (71) aufweist, durch welchen ein in der Muffe (4) über der Verbindungsfläche
(69) des Kupplungsstückes (1) ausgesparter Formraum (81) zum Gießen des Ringwulstes (73) mit dem duroplastischen
Stoff ausgefüllt ist.
22. Rohrkupplung nach Anspruch 18,.dadurch gekennzeichnet,
daß der Ringwulst (73) auf und unterhalb eines auswärts gekröpften Endes des Kupplungsstückes (1) angeordnet
ist.
23. Rohrkupplung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringwulst (73) einen Hohlraum in der
Wand der Muffe (4) ausfüllt, der sich von der Eingießöffnung weg entlang dem Kupplungsstück (1), das in diesem
Bereich eine gleichmäßige Wandstärke aufweist, bis zu einer Schulter (79) Mn stetig und bei dieser Schulter sprunghaft
erweitert und sich anschließend in einem Bereich wieder stetig verjüngt, in welchem sich die Wandstärke des
Kupplungsstückes gegen sein Ende hin vergrößert.
24. Rohrkupplung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück (1) im Bereich Jedes seiner Enden,
mit welchem es in einer Nut (82) des Kupplungsstückes sitzt, eine stetige Wandstärke aufweist.
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