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11Haltevorrichtung an Sicherheitsskibindungen mit Sohlenplatte od.dgl."
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für Sicherheitsskibindungen mit Sohlenplatte
oder mit einem entsprechenden Teil, wobei die Sohlenplatte od.dgl. mit dem Ski durch
bei starken Kräften auslösbare Haltemittel und mit dem Skischuh durch normalerweise
auch bei starken Kräften nicht lösbare Haltemittel verbunden ist.
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Es sind Vorderbacken von Sicherheitsskibindungen bekannt, mit zwei
seitlichen doppelarmigen Hebeln, deren einer Hebelarm sich an einem vorderen Teil
des Skischuhes und deren anderer Hebelarm sich an einem seitlichen Teil des Skischuhes
abstützt. Die doppelarmigen Hebel sind hierbei auf Drehzapfen gelagert, die fest
auf dem Ski angeordnet sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Plattenbindung oder
eine ähnliche Bindung, z.B. mit einzelnen Platten- oder Beschlagteilen, zu schaffen,
bei der die Schuhsohle, insbesondere an ihrem Zehenteil, sicher und kinematisch
eindeutig von der Sohlenplatte oder dem entsprechenden Teil gehalten wird, und besteht
im wesentlichen darin, daß die Haltevorrichtung zur selbstzentrierenden Verbindung
des Skischuhes, insbesondere des Zehenteils desselben, mit der Sohlenplatte oder
dem entsprechenden Teil mindestens einen an dieser bzw. diesem schwenkbar gelagerten,
an sich bekannten seitlich angeordneten doppelarmigen Stützhebel aufweist, dessen
einer Hebelarm sich an einer im wesentlichen querliegenden, insbesondere vorderen
Fläche des Skischuhes und dessen anderer Hebelarm sich an einer im wesentlichen
seitlichen Fläche des Skischuhes abstützt. Die Abstützung kann am Oberleder des
Skischuhes, vorzugsweise jedoch an der Sohlenkante vorgesehen sein.
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Bei Abstützung des Schuhes an zwei Stützhebeln sind diese im wesentlichen
etwa symmetrisch beiderseits der Skilängsachse auf der Sohlenplatte oder dem entsprechenden
Tragteil angeordnet.
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Des weiteren sieht die Erfindung eine Ausführung vor, bei der nur
ein einziger seitlich angeordneter doppelarmiger Stützhebel vorgesehen ist und der
zweite Stützhebel durch
einen Anschlag ersetzt ist. Dieser kann
skifest bzw. fest auf der Sohlenplatte od.dgl. oder, insbesondere zur -gegebenenfalls
selbsttätigen Einstellung auf die Schuhform, mindestens begrenzt drehbar angeordnet
sein. Er kann einstellbar und mit einem - zur Anpassung an die unterschiedlichen
Höhen der Schuhsohlen gegebenenfalls höheneinstellbaren oder schrägen - Niederhalteteil
versehen sein. Doch kann gegebenenfalls auch nur der Stützhebel einen entsprechenden
Niederhalteteil aufweisen.
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Eine konstruktiv besonders vorteilhafte Ausführung der Erfindung ergibt
sich, wenn ein an der Sohlenplatte oder einem entsprechenden Plattenteil fest angeordneter
Lagerbock für den oder die doppelarmigen Stützhebel auf seiner gegenüberliegenden,
insbesondere vorderen Seite ein Halte-oder Rastelement für eine bei starken Kräften
auslösbare Halte- oder Rastvorrichtung zur Halterung der Sohlenplatte od.dgl. am
Ski, z.B. eine Rastvertiefung, aufweist.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Hierbei zeigen Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemaße Vorrichtung mit
zwei seitlichen doppelarmigen Abstützhebeln, Fig. 2 einen Schnitt nach Linie 2-2
der Fig. 1, Fig. 3 eine andere Ausführungsform der Erfindung als Variante zu Fig.
2,
Fig. 4 bis 6 drei Ausführungsbeispiele der Erfindung mit nur
einem seitlichen doppelarmigen Abstützhebel, Fig. 7 eine Seitenansicht zu Fig. 6
und Fig. 8 und 9 zwei weitere Ausführungsbeispiele mit nur einem seitlichen doppelarmigen
Abstützhebel.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 ist auf dem nicht dargestellten
Ski, wie Fig. 1 zeigt, ein vorderes (oder auch hinteres) Bindungselement 10 in geeigneter
Weise, z.B. mittels Schrauben od.dgl., gegebenenfalls auch längseinstellbar, befestigt.
Das Bindungselement trägt, wie in Fig. 1 schematisch angedeutet ist, ein Rastglied
11, das unter der Wirkung einer Rastfeder 12 steht, welche das Rastglied 11 mit
einem Gegenrastglied 13, z.B. in Form einer Auslösepfanne mit Rastvertiefung 14,
in Eingriff hält. Das Gegenrastglied 13 ist in eine Ausnehmung 15 im Lagerbock 16
einer Sohlenplatte 17 eingesetzt und wird durch eine Schraube 18 gehalten.
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Der Lagerbock 16 der Sohlenplatte ist auf seiner Oberseite nach hinten
zur Bildung zweier Lageraugen 19 ausgekröpft.
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Die Lageraugen 19 sowie der untere, die eigentliche Sohlenplatte bildende
Teil der Sohlenplatte werden Je durch einen Lagerbolzen 20 durchsetzt, welcher in
der Sohlenplatte 17, gegen axiales Längsverschieben gesichert, drehbar gelagert
und in seinem mittleren Teil mit Gewinde 21 versehen ist.
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Die Lagerbolzen 20 dienen zur Lagerung zweier als Backenelemente wirkender
doppelarmiger Stützhebel 22, deren
einwärts, d.h. gegen die Skilängsachse
zu, gerichtete Hebelarme 23 zur Anlage an der Schuhvorderkante, insbesondere der
Schuhsohlenvorderkante, und deren auswärts gerichtete Hebelarme 24 je zur Anlage
an einer Schuhseitenkante, insbesondere einer Schuhsohlenseitenkante, bestimmt sind.
Der auf der Sohlenplatte 17 eingespannte Schuh 25 kann sich dadurch mit seinem Zehenteil
zwischen den waagebalkenartig sich einstellenden Stützhebeln 22 selbst zentrieren.
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Gegebenenfalls können die Stützhebel 22 durch Anschläge in ihrem Schwenkhub
begrenzt sein und durch federnde Elemente, die z.B. auf den Lagerbolzen 22 angeordnet
sind, in eine Hubendlage des durch einen Anschlag begrenzten Hubes gedrückt werden.
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Die Stützhebel 22 sind mit Gewindebohrungen 26 versehen, mittels derer
sie auf die Lagerbolzen 20 aufgeschraubt sind.
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Durch Verdrehen der Lagerbolzen 20 können sie aufwärts oder abwärts
geschraubt werden und dadurch in ihrer Höhenlage der Schuhsohlenhöhe angepaßt werden.
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Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 unterscheidet sich von demjenigen
nach Fig. 1 und 2 dadurch, daß eine Höheneinstellung nicht vorgesehen ist. Die Lagerbolzen
20a sind in diesem Falle ohne Gewinde ausgerührt und die Stützhebel 22, von denen
einer in Fig. 3 im Schnitt entsprechend Schnittlinie 2-2 dargestellt ist, sind drehbar,
z.B. unter Zwischenschaltung einer zweckmäßig reibungsarmen Büchse 27, auf dem
Lagerbolzen
20a gelagert. Zur Anpassung an die Höhe der Schuhsohle des Schuhes 25 sind in diesem
Falle die Stützhebel 22X mit Schrägflächen 28 versehen, die es jeder Schuhsohle
25a beliebiger Höhe erlaubt, wie dieses strichpunktiert bei 25a? bzw. 25a" angedeutet
ist, einwandfrei mit den Stützhebeln 22 in je zwei Punkten A und B in Berührung
zu stehen.
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Die Ausführungsbeispiele nach Fig. 4 bis 9 unterscheiden sich von
denjenigen nach Fig. 1 bis 3 vor allem dadurch, daß nur ein einziger um eine seitliche
skisenkrechte Achse 120 drehbarer doppelarmiger Stützhebel 122 mit einem zur Skilängsrichtung
quergerichteten, über die Skilängsmittelebene verlängerten Hebelarm 123 und einem
im wesentlichen skilängsgerichteten Hebelarm 124 aufweist. Die Aufgabe des zweiten
Stützhebels übernimmt in diesem Falle ein Anschlag 129 an der Sohlenplatte 17 oder
an einem derselben entsprechenden Teil.
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In Fig. 4 ist angenommen, daß der Stützhebel 122 mit einem Niederhalteteil
122a versehen ist, der die Schuhsohle 29a übergreift, die sich hierbei in den beiden
Punkten A und B am Stützhebel 122 beiderseits der skisenkrechten Drehachse 120 abstützt.
Der Stützhebel kann sich hierbei so einstellen, daß ein dritter Berührungspunkt
C zwischen der Schuhsohle 25a und dem Anschlag 129 entsteht und dadurch eine Dreipunktabstützung
des Schuhes erzielt wird.
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Der Anschlag 129 ist winkelförmig mit einem waagerechten Schenkel
130 ausgebildet, der mittels einer durch ein Langloch 131 hindurchgeführten Schraube
132 an der Sohlenplatte 17 angeschraubt ist, somit in Richtung des Langloches 131
verschoben und in einer eingestellten Lage festgeschraubt werden kann.
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Gegebenenfalls ist es auch möglich, den Anschlag 129 mittels seines
waagerechten Schenkels 130 mindestens begrenzt schwenkbar an der Sohlenplatte od.dgl.
zu lagern, indem statt einer Schraube ein durch eine Bohrung im Schenkel 130 hindurchgeführter
Drehzapfen vorgesehen ist.
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Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 unterscheidet sich von demjenigen
nach Fig. 4 hauptsächlich dadurch, daß der Anlagepunkt A nicht unmittelbar einen
Berührungspunkt zwischen der Schuhsohle 25a und dem Hebelarm 123 des Stützhebels
bildet, sondern durch eine Stellschraube 133 gebildet wird, die im Hebelarm 123
in Skilängsrichtung oder etwa in dieser Richtung verschraubbar ist. Der Anschlag
129 ist als an der Sohlenplatte 17 fest angeordneter Anschlag dargestellt, kann
jedoch ebenso we im Falle der Fig. 4 verstellbar oder drehbar angeordnet sein. Entsprechendes
gilt sinngemäß jeweils auch für die nachfolgenden Ausführungsbeispiele.
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Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 und 7 unterscheidet sich von demjenigen
nach Fig. 4 und 5 im wesentlichen dadurch, daß die Anlage zwischen der Schuhsohle
25a und dem Stützhebel 122 entsprechend Fig. 3 an einer Schrägfläche 128 (entsprechend
28 in Fig. 3) erfolgt und somit unmittelbar für verschieden hohe Schuhsohlen- 25a
verwendbar ist. Die Anlagepunkte A und B befinden sich daher entsprechend Fig. 6
an der Schrägfläche 128.
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Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 weist lediglich der Hebelarm 124
des Stützhebels 122 eine Schrägfläche 128a sowie ferner der Anschlag 129 eine Schrägfläche
134 auf. Der Anschlag 129 ist beispielsweise mittels einer Schraube 135 in Höhenrichtung
verstellbar angeordnet. Er kann sich gegebenenfalls gleichzeitig um die Achse der
Stellschraube 135 verschwenken. Die drei Anlagepunkte der Schuhsohle 25a werden
hierbei durch den Berührungspunkt A zwischen der Stirnfläche der Schuhsohle 25a
und der skisenkrechten Anschlagsfläche des Hebelarmes 123, durch den Punkt B der
Berührung zwischen der Oberkante der Schuhsohle 25a und der Schrägfläche 128a des
Hebelarmes 124 und durch den Punkt C der Berührung zwischen der Oberkante der Schuhsohle
25a und der Schrägfläche 134 des Anschlages 129 gebildet.
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It-zl j4t'-führungsbeispiel nach Fig. 9 ist der Stützhebel 122 insofern
umgekehrt wie im Falle der Figo 8 ausgebildet, als
hier nur der
einwärtsgerichtete Hebelarm 123 eine Schrägfläche 128b aufweist, während der im
wesentlichen längsgerichtete Hebelarm 124 wie auch der Anschlag 129 keine Schrägfläche
aufweist. Im Falle der Fig. 9 ist ferner angenommen, daß keine Sohlenplatte vorgesehen
ist, sondern lediglich eine vordere (oder hintere) Trägerplatte 117, welche den
Stützhebel 122 mittels Drehachse 120 sowie ferner den Anschlag 129 trägt. Gegebenenfalls
kann die Trägerplatte 117 gleichzeitig als Rastglied entsprechend dem Lagerbock
16 in Fig. 1 bis 7 ausgebildet sein.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt. So können die in den einzelnen Figuren dargestellten sowie in Verbindung
damit beschriebenen Maßnahmen sinngemäß in beliebiger Weise gegeneinander ausgetauscht
oder miteinander kombiniert werden. Gegebenenfalls kann ferner eine entsprechende
Schuhsohlenhalterung auch bei sinngemäßer Ausbildung der Vorrichtung für eine Fersenhalterung
verwendet werden. An Stelle einer Sohlenplatte kann auch ein anderes Tragteil, z.B.
in Form einer sich nur über eine beschränkte Länge des Schuhes erstreckenden Standplatte
od.dgl., vorgesehen sein.