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Ausstellmarkise Die Erfindung betrifft eine Ausstellmarkise mit mindestens
zwei vertikalen, sämtliche Teile der Markise tragenden Stützen, die sich vom Boden
bis über eine an ihnen befestigte horizontal angeordnete Tuchrollenachse erstrecken
und an ihrem unteren Ende jeweils eine Klemmvorrichtung zum Verspannen der Stützen
gegen eine obere Abstützung aufweisen und an denen jeweils eine Halterung für die
Tuchrollenachse sowie eine verschiebbare und in der Höhe festlegbare Halterung für
von den Stützen bis zu einer das Tuchende haltenden Ausfallstange verlaufende Auslegerarme
vorgesehen sind.
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Ausstellmarkisen der oben genannten Art eignen sich besonders für
die nachträgliche Montage an Balkone und Terrassen. Es wird hier eine einfache Montage
gefordert, die auch einen Selbsteinbau durch den jeweiligen Wohnungsinhaber ermöglicht.
Häufig wird auch gewünscht, daß die Markise wieder abmontiert werden kann, ohne
daß an den Wänden, Böden oder Decken eines Balkons oder einer Terrasse Spuren zurückbleiben,
die schwierig oder nicht mehr zu entfernen sind. Dieser Wunsch besteht besonders
dann, wenn eine Ausstellmarkise von einem Mieter gekauft wird, der die Markise im
Falle seines Auszugs aus der Wohnung wieder abmontieren und mitnehmen will.
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Bei einer bekannten Ausstellmarkise der oben genannten Art bestehen
die die Markise tragenden Stützen aus Vierkantprofil aus Aluminium oder Stahl. Die
den Stützen zugewandten unteren Enden der Auslegerarme sind gelenkig mit manschettenartigen
Vierkanthülsen verbunden, die die Stützen umgreifen.
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Die manschettenartigen Hülsen weisen ein Gewinde auf, durch das eine
Feststellschraube gegen die Außenwand der Stützen geschraubt werden kann, um die
Manschetten an den Stützen in der Höhe festzulegen. Diese Markisen haben den Nachteil,
daß die Stützen stets in einem gewissen Mindestabstand von Wänden montiert werden
müssen, damit die Manschetten noch ungehindert entlang der Stützen verschiebbar
sind. Auch kann die Oberfläche der Stützen durch die Feststellschraube leicht beschädigt
werden, so daß die Stützen der Markisen bald ein unschönes Aussehen haben.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Ausstellmarkise der
oben genannten Art zu schaffen, die leicht montierbar und leicht bedienbar ist und
den jeweiligen Gegebenheiten eines Balkons oder einer Terrasse leicht angepaßt werden
kann.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Stützen aus Rohrprofil aus Aluminium
oder Stahl bestehen, das an der Ausstellseite der Markise über seine gesamte Länge
geschlitzt ist, und die verstellbaren Halterungen der Auslegerarme und auch die
Halterung für die Tuchrollenachse durch den Schlitz hindurch in das Innere der Stützrohre
greifen.
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Die erfindungsgemäße Ausstellmarkise kann je nach Art des Balkons
so montiert werden, daß die Stützen direkt an eine Wand angelegt und befestigt werden,
ohne daß dadurch die Bedienung der Markise beim Ausstellen oder die Montage der
Markise beeinträchtigt wird. Obwohl die Stützen sämtliche Teile der Markise tragen
und bei der Bedienung der Markise verschieden gerichtete Kräfte wirksam werden,
hat sich das geschlitzte Rohrmaterial als ausreichend stabil erwiesen.
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Als Rohrmaterial bevorzugt ist geschlitztes Vierkantrohr mit einem
quadratischen oder rechteckigen Querschnitt. Die entlang der Stützrohre verschiebbare
und feststellbare Halterung für die Ausleger arme besitzt bei einer Ausführungsform
der Erfindung eine Klemmeinrichtung, mit deren Hilfe sie durch Hintergreifen der
geschlitzten Wandung des Stützrohres an dieser festklemmbar ist. Hierbei kann die
Klemmeinrichtung in einfacher Weise von Hand bedienbar sein.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Halterungen
für die Auslegerarme einen im Inneren der Stützrohre geführten Schlitten oder Wagen
auf, der mittels eines Gurt- oder Seilzuges im Stützrohr in der Höhe verschieb-
und festlegbar ist. Diese Ausführungsform hat den wesentlichen Vorteil, daß dadurch
die Bedienung der Markise erheblich vereinfacht werden kann und die Halterungen
der Ausleger arme durch entsprechende Einrichtungen synchron geführt werden können.
Zwischen Seilzug und Schlitten bzw.
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Wagen ist vorzugsweise eine lösbare Verbindung vorgesehen, die es
ermöglicht, den Seilzug einerseits auszutauschen, andererseits aber auch Längenänderungen
am Gurtzug vorzunehmen, sofern sich eine solche bei der Montage oder auch später
als zweckmäßig erweist. Der Gurtzug für jede Halterung der Auslegerarme ist mit
besonderem Vorteil zusammen mit der Tuchrolle selbst bedienbar, so daß die Halterungen
für die Auslegerarme beim Ausfahren des Markisentuches im erforderlichen Maße gleichzeitig
angehoben werden können.
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Zu diesem Zweck kann die Tuchrolle so ausgebildet sein, daß der Gurtzug
auf einen Teil der Tuchrolle aufwickelbar ist.
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Da die Halterungen für die Auslegerarme in der Regel um eine geringere
Strecke anzuheben sind als das Markisentuch ausgefahren werden soll, können an der
Tuchrolle mit dieser antreibbare und starr verbundene Rollen geringeren Durchmessers
vorgesehen sein, auf die der Gurtzug aufwickelbar ist. In besonderen Fällen können
aber auch besondere Rollen vorgesehen sein, die im Verhältnis zur Tuchrolle mit
einem bestimmten Übersetzungs- oder Untersetzungsverhältnis antreibbar sind.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Seilzugrollen
koaxial zur Tuchrolle angeordnet und bilden Abschlüsse der Tuchrolle an den Tuchrollenenden.
Bei einem Übersetzungsverhältnis von Tuchrolle zu Gurtzugrollen von 1:1, d.h. insbesondere
bei einer starren Verbindung zwischen Tuchrolle und Gurtzugrollen, liegt das Durchmesserverhältnis
von Gurtzugrollen zu Tuchrolle vorzugsweise bei ca. 1:3 bis 3:4, insbesondere bei
ca. 2:3. In besonders gelagerten Fällen kann das Verhältnis auch darüber oder darunter
liegen. Bei starrer Verbindung zwischen Gurtzugrollen
und Tuchrolle
sind die Gurtzüge gegenläufig zum Markisentuch auf ihre Rollen aufwickelbar. Dies
ist dadurch bedingt, daß lediglich das Anheben der Halterungen für die Auslegerarme
bzw. das Ausfahren des Markisentuches zwangsweise zu erfolgen hat, wogegen das Absenken
der Halterungen bzw. das Einfahren des Markisentuches in Folge der Schwerkraft der
daran befestigten Teile von selbst erfolgt. Für den Antrieb eignet sich besonders
in an sich bekannter Weise ein'selbsthemmendes Schneckengetriebe. Bei einfachen
Ausführungsformen kann aber auch ein Gurtzug verwendet werden, wie er z.B. bei Rolladen
üblich ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind auch die
Halterungen, in denen die Tuchrolle gelagert ist, an den Stützrohren festleg- und
verschiebbar befestigt. Dies ermöglicht es, selbst noch bei der Montage der Markise
besondere Einstellungen vorzunehmen, die sich aufgrund baulicher Gegebenheiten am
Balkon oder an der Terrasse als zweckmäßig erweisen. Auch später können derartige
Einstelländerungen ohne Schwierigkeit noch vorgenommen werden.
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Zur Stabilitätserhöhung des geschlitzten Rohrmaterials ist auf dieses
an seinem unteren und oberen Ende mit besonderem Vorteil jeweils ein dieses umfassender
Schuh aufgeschoben, der gleichzeitig zur Abstützung des Rohrmaterials gegen den
Boden bzw. die Decke dient. Sofern eine Decke nicht vorhanden ist, kann das obere
Ende des Stützrohres auch in einfacher Weise an einer Wand oder einem sonstigen
Bauteil, an dem das Stützrohr verlegt werden soll, befestigt, z.B. angeschraubt,
werden. Das
untere Ende des Stützrohres weist vorteilhafterweise
eine Verstelleinrichtung zur Veränderung der Länge des Stützrohres auf, damit das
Stützrohr gegen das festgelegte, z.B. gegen die Decke abgestützte oder an einer
Wand angeschraubte obere Ende verspannt werden kann.
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Mit besonderem Vorteil ist an mindestens einem Ende der Stützrohre
ein elastisches Teil vorgesehen, das Veränderungen in der Einbauhöhe der Markise
in Folge von Temperaturschwankungen auszugleichen vermag. Hierzu eignet sich besonders
ein auf das obere und/oder untere Ende der Stützrohr aufgeschobener Gummipuffer.
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Derartige elastische Einbauteile verhindern einerseits, daß die Stützrohre
bei einer Verringerung der Einbauhöhe gestaucht werden, andererseits federn sie
auch etwaige ruckartige Belastungen der Stützrohre durch unsachgemäße Bedienung
der Markise ab, so daß eine Beschädigung der Markise verhindert wird.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
von bevorzugten Ausführungsformen in Verbindung mit der Zeichnung und den Ansprüchen.
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In der Zeichnung zeigen Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform
der Erfindung, teilweise im Schnitt, Fig. 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform
nach Fig. 1, wobei das Markisentuch, das Fallrohr und teilweise auch die Auslegerarme
der Einfachheit halber weggelassen sind Fig. 3 ein einzelnes Stützrohr der Ausführungsform
nach den Fig. 1 und 2, Fig. 4 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform der
Erfindung, teilweise im Schnitt und Fig. 5 eine Draufsicht auf die Ausführungsform
nach Fig. 4, wobei das Markisentuch, das Fallrohr und auch die Auslegerarme der
Einfachheit halber weggelassen sind.
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Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung weist
eine festklemmbare Ausstellmarkise 1 zwei Stützrohre 2 aus Vierkantrohr mit quadratischem
Querschnitt auf, die an der in Ausstellrichtung weisenden Seite 3 einen durchgehenden
Längsschlitz 4 besitzen. Wie in Fig. 3 gezeigt sind auf die Rohrenden Vierkantschuhe
5 und 6 aufgeschoben. Der obere Vierkantschuh 5 endet mit einer das Rohr abschließenden
Platte 7, auf die ein Gummipuffer 8 aufgeschoben ist. Der
untere
Vierkantschuh 6 besitzt an seiner Unterseite eine eine Gewindebohrung aufweisende
Stützplatte 9, in der eine einen tellerförmigen Kopf 10 aufweisende Stellschraube
11 geführt ist. ueber den Kopf 10, der die gleiche Größe hat wie die Platte 7, ist
ebenfalls ein Gummipuffer 8 gestülpt. Mit Hilfe des unteren Vierkantschuhes 6 mit
seiner Stellschraube 11 läßt sich das Stützrohr 2 an der Stelle, an der die Markise
1 befestigt werden soll, leicht zwischen Decke und Boden, z.B. eines überdachten
Balkons, ohne besondere Befestigungsmittel verspannen.
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Im Bereich des oberen Endes der Stützrohre 2 sind Winkel 12 und 13
zur Lagerung einer Tuchrolle 14 und deren Antriebseinheit 15 mit Schraubbolzen 16
befestigt, die durch die Schlitze 4 geführt und die geschlitzte Rohrwand 3 hintergreifenden
Muttern 17 festgezogen sind Die Tuchrolle 14 mit der Antriebseinheit 15 ist auf
diese Weise bei der Montage auf die gezxnschte Höhe einstellbar und wird dann auf
dieser Höhe festgelegt.
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Die Tuchrolle 14 besteht aus einem Rohr, dessen Enden mit Polyamid-Köpfen
18 und 19 verschlossen sind, die zu Rollen 20 und 21 mit geringerem Durchmesser
abgesetzt sind. Diese Rollen 20 und 21 dienen als Gurtzugrollen zum Anheben des
den Stützrohren zugewandten Endes von das ausgefahrene Tuch 22 abstützenden Auslegerarmen
23 und 24 mit Hilfe einer Zugeinrichtung, auf die noch näher eingegangen wird.
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Die Lagerung der Tuchrolle 14 erfolgt auf der der Antriebsseite abgewandten
Seite mit Hilfe einer Innensechskantschraube 25 mit aufgeschobener Lagerhülse 26,
die mit dem Winkel 12 verschraubt ist und in eine im Polyamid-Kopf 18 vorgesehene
Lagerbohrung ragt. An der Antriebsseite ist am Winkel 13 ein übliches Schneckengetriebe
27 befestigt, mit
dessen Hilfe der Polyamid-Kopf 19 und die Tuchrolle
14 vermittels eines Vierkantstabes 28, der durch ein entsprechendes Innenvierkantloch
im Polyamid-Kopf 19 gesteckt ist, antreibbar ist.
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Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß die Auslegerarme 23 und 24 von den
Stützrohren 2 bis zu einem am von der Tuchrolle 14 entfernten Ende des Markisentuches
22 befestigten Fallrohr 29 verlaufen, mit dem sie gelenkig verbunden sind0 Fallrohr
29 und Stützarme 23 und 24 neigen in Folge ihrer Schwerkraft dazu, das Markisentuch
22 in dem Maße auszufahren, indem es von der Tuchrolle 14 freigegeben wird. Umgekehrt
wird das Markisentuch entgegen der Schwerkraft von Fallrohr und Auslegerarme auf
die Tuchrolle aufgewickelt, wenn die Tuchrolle in dem entsprechenden Drehsinn gedreht
wird.
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Das den Stützrohren 2 zugewandte Ende der Auslegerarme 23 und 24 ist
gelenkig mit einer Halterung 30 verbunden, die als im Innern der Stützrohre 2 fahrbarer
Wagen 31 ausgebildet ist und ein durch den Längsschlitz 4 der Stützrohre 2 ragendes
Halterungsteil aufweist, mit dem der jeweilige Auslegerarm in vertikaler Richtung
schwenkbar verbunden ist. Am oberen hakenförmig ausgebildeten Ende des Wagens 31
ist jeweils ein Gurt- oder Seilzug 32 eingehängt, der im Innern der Stützrohre 2
nach oben verläuft und über eine im Stützrohr in der Höhe der Tuchrolle angeordnete
Umlenkrolle 33 zur jeweiligen Zugrolle 20 bzw. 21 geführt ist. Der Gurt-oder Seilzug
32 ist in gegenläufiger Richtung zum Markisentuch 22 auf die Zugrolle aufgewickelt,
so daß die Wagen 31 und damit die den Stützrohren 2 zugewandten Enden der Auslegerarme
beim Ausfahren des Markisentuches angehoben werden und umgekehrt.
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Dadurch, daß die Auslegerarme 23 und 24 an der geschlitzten Seite
3 der Rohrstützen 2 geführt sind, sind die übrigen
Seiten, insbesondere
die Rückseite der Rohrstützen frei, so daß sie ohne Abstand an eine Mauer, eine
Trennwand oder dgl. angelegt werden können.
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Wenn, wie bei der dargestellten Ausführungsform, die Seilzugrollen
20 und 21 gegenüber der Tuchrolle 14 ohne Untersetzung angetrieben werden, dann
ist ihr Durchmesser stets kleiner als der der Tuchrolle, da die den Stützrohren
2 zugewandten Enden der Auslegerarme 23 und 24 stets weniger hoch angehoben werden
sollen als das Markisentuch ausgefahren wird. Dadurch, daß die Zugrollen an den
die Tuchrolle 14 verschließenden Polyamid-Köpfen vorgesehen sind, ist es in einfacher
Weise möglich, eine bestimmte Anzahl von Polyamid-Köpfen mit Zugrollen verschiedenen
Durchmessers vorzusehen, und die Tuchrolle dann mit den Polyamid-Köpfen zu bestücken,
deren Zugrollen den gewünschten Verhältnissen entsprechen. Das Durchmessererhältnis
von Zugrolle zu TUChLO11e lxann jeweils in einfacher Weise berechnet werden.
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HaLan beispielsweise die Auslegerarme eine Länge von 150 cm7 und sollen
sie bei ausgefahrenem Markisentuch in einem Abstand von ca. 50 cm horizontal unterhalb
der Tuchrolle verlaufen, dann muß das den Stützrohren 2 zugewandte Ende der Auslegerarme
um ca 100 cm angehoben werden, während gleichzeitig das Markisentuch um ca. 160
cm ausgefahren wird. Läßt man einmal die Materialstarke von Markisentuch und Gurtzug
unberücksichtigt, dann liegt das Durchmesserverhältnis von Zugrolle zu Tuchrolle
im Bereich von ca. 2:3. Bei der dargestellten Ausführungsform ist es möglich, die
Auslegerarme so auszubilden, daß sie sich im wesentlichen über die gesamte Länge
der Stützrohre erstrecken und dann entsprechend weit entlang den Stützrohren hochgefahren
werden. Es ist aber auch möglich, das Übersetzungsverhältnis von Tuchrolle zu Zugrolle
auch so zu gestalten, daß die den Stützrohren zugewandten Enden der Auslegerarme
beim Ausfahren des Markisen
tuches nur wenig angehoben werden.
Damit kann die erfindungsgemäße Markise den jeweils vorliegenden Erfordernissen
in einfacher Weise angepaßt werden0 Der Gurt- oder Seilzug kann auch aus dem Haken
des Wagens 31 ausgehängt und nachträglich ohne Schwierigketiten verkürzt oder verlängert
werden, so daß auch hier Variationsmöglichkeiten bestehen. Dadurch, daß die Stützen
2 sämtliche Teile der Markise tragen, und die Markise zwischen Boden und Decke verspannt
werden kann, sind keinerlei bauliche Veränderungen vorzunehmen, was die Markise
für den nachträglichen Einbau, insbesondere den Selbsteinbau besonders geeignet
macht. Auch kann die Markise, wenn dies erwünscht ist, leicht wieder abgebaut werden,
ohne daß nachträgliche Schönheitsreparaturen erforderlich sind0 Die in den Fig.
4 und 5 dargestellte Ausführungsform der Erfindung stellt eine wesentlich einfachere
Ausführungsform dar. An Stelle des Schneckengetriebes ist hier ein Gurtzug mit einer
entsprechenden Gurtzugrolle 34 vorgesehen, wie sie bei Rolladen üblich ist0 Die
den Stützrohren 2 zugewandten Enden der Auslegerarme 23 und 24 sind mit einem Gleitschlitten
35 gelenkig verbunden, der ahnlich wie -die Wagen 31 im Innern der Stützrohre 2
geführt ist und ein durch den Schlitz 4 der Stützrohre 2 hindurchragendes Halterungsteil
aufweist Die Gleitschlitten 35 werden jedoch nicht, wie es bei der vorhergehenden
Ausführungsform der Fall war, beim Ausfahren des Markisentuches automatisch angehoben.
Vielmehr ist an jedem Gleitschlitten eine einen Handknopf 36 aufweisende Feststellschraube
37 vorgesehen, die durch den Schlitz 4 der Rohrwand 3 hindurchragt und die Gleitschlitten
an der Rohrwand 3 festklemmt. Zum Hochfahren der Auslegerarme 23 und 24 werden die
Feststellschrauben 37 etwas gelöst, wonach sich die Gleitschlitten nach oben verschieben
und dann wieder festlegen lassen. Bei dieser vereinfachten Ausführungsform ist
dementsprechend
auch die Zugeinrichtung mit Zugrolien, wjmlenkrclle und Gurtzug weggelassen. Die
Montagevorteile der erfindungsgemäßen Ausstellmarkise sind jedoch in vollem Umfange
gegeben.