DE2442462A1 - Stapelvorrichtung - Google Patents
StapelvorrichtungInfo
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Description
Stapelvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine bewegliche Stapelvorrichtung mit
einem Trägergestell, einem an diesem befestigten senkrechten Ständer, der einen feststehenden Außenrahmen und einen in
diesem geführten Innenrahmen umfaßt, einer senkrecht durch den Innenrahmen geführten Arbeitsplattform mit einem quer zu
dem Trägergestell gerichteten Grundrahmen, einem waagerecht durch den Grundrahmen geführten Drehkopf und einer Gabel oder
dergleichen zum Tragen einer Last, die durch den Drehkopf ,um eine senkrechte Achse schwenkbar gehalten wird, wobei der Außenrahmen
und der Innenrahmen des Ständers jeweils zwei getrennte Elemente wie ü- oder I-Profilträger umfassen, die
sich quer zu dem Trägergestell erstrecken und deren Stege sich in Längsrichtung des Trägergestells erstrecken, wobei Rollen
oder dergleichen an den Elementen eines Rahmens befestigt sind, die mit den Flanschen des angrenzenden Elements des
anderen Rahmens zusammenwirken und weitere Rollen oder dergleichen an der Arbeitsplattform befestigt sind, die mit den
Flanschen des Innenrahmens zusammenwirken.
Eine derartige Stapelvorrichtung ist bekannt und wird insbesondere
verwendet zum Stapeln und Entstapeln allgemeiner Lasten in Lagerhallen. Damit die Lagerhallen eine möglichst
geringe Grundfläche einnehmen,werden hohe Lagerhallen verwendet,
etwa mit einer Höhe von 1ü m, und es wird versucht, die Breite der Gänge zwischen den verschiedenen Gestellen oder
Stapeln des Warenhauses so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich muß die Breite der Gänge größer sein als
die Gesamtbreite der beweglichen Stapelvorrichtung, jedoch sollte der Abstand auf beiden Seiten der Stapelvorrichtung
so gering wie möglich sein. In diesem Zusammenhang kommt etwa ein Abstand von 100 mm auf beiden Seiten der Stapelvorrichtung
in Betracht.
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Wenn nur ein sehr geringer Abstand zwischen der Stapelvorrichtung und den Stapeln auf beiden Seiten zur Verfügung steht,
und wenn die Stapelvorrichtung darüber hinaus in Höhen von etwa 10 m arbeitet, werden sehr hohe Anforderungen an die Starrheit
des Aufbaus der Stapelvorrichtung gestellt.
Wenn die Gabel normalerweise in die Vorwärtsrichtung weist, hat die durch die Gabel getragene Last die Tendenz, die Stapelvorrichtung
in Vorwärtsrichtung zu kippen. Dieser Tendenz wird entgegengewirkt durch das Gegengewicht, das normalerweise an
dem Trägergestell vorgesehen ist.Diese6 vorwärtsgerichtete Kippmoment beeinflußt jedoch nicht den seitlichen Abstand zwischen
der Stapelvorrichtung und den Stapeln auf beiden Seiten. Dieses vorwärts- oder unter Umständen rückwärtsgerichtete Kippmoment
wird in bekannter Weise durch die Rollen zwischen den Elementen des Innenrahmens und des Außenrahmens und durch die Rollen
zwischen der Arbeitsplattform und den Elementen des Innenrahmens aufgenommen. Das Moment, das sich durch die Kippbewegung
in Vorwärts- oder unter Umständen Rückwärtsrichtung ergibt, ist in Fig. 1 mit M1 bezeichnet. Die Aufnahme dieses
Momentes bereitet keine besonderen Schwierigkeiten,wenn die
Zinken der Gabel gerade nach vorne weisen und sich in der Mitte der Stapelvorrichtung erstrecken, da dann die Elemente der
Rahmen parallel zu dem Steg jedes Rahmens belastet werden. Da die Elemente darauf zugeschnitten sind, Belastungen in dieser
Richtung aufzunehmen, entstehen keine besonderen Schwierigkeiten .
Wenn der Drehkopf jedoch nach apßen in Bezug auf den Grundrahmen
der Arbeitsplattform bewegt worden ist, hat das durch die Gabel aufgenommene Gewicht G der Last die Tendenz, die
Vorrichtung in seitlicher Richtung zu kippen. Folglich wird ein Moment erzeugt, das in Fig. 1 mit M2 bezeichnet ist. Dieses
Moment wird noch erhöht, wenn die Zinken der Gabeln vollständig in seitliche Richtung weisen, wie es in Fig. Ί der Fall ist.
Es liegt auf der Hand, daß dieses Moment M2 den seitlichen
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Abstand zwischen der Stapelvorrichtung und den Stapeln nicht beeinflußt. Bei bekannten Stapelvorrichtungen werden keine
wirksamen Maßnahmen getroffen, die zur Aufnahme dieses Moments M2 dienen. Natürlich können Rollen vorgesehen sein, die auf
die Stege der Elemente der Rahmen einwirken, jedoch werden in diesem Falle die Elemente in einer Richtung belastet, die
für sie nicht günstig ist.
Im Falle beträchtlicher Hubhöhen, insbesondere, wenn auf nicht vollständig ebenen Böden gefahren werden muß, treten nicht nur
vorwärts, rückwärts und seitwärts gerichtete Momente auf, sondern auch Torsionsmomente oder Schwingungen spielen eine
erhebliche Rolle. Diese führen zu dem Moment M3. Diese Torsionsmomente in dem Hub-Ständer können zu einer erheblichen
seitlichen Ablenkung der Gabelzinken führen, so daß ein zusätzlicher seitlicher Abstand zwischen der Stapelvorrichtung
und den Stapeln vorgesehen sein muß.
Dieses Moment wird durch die bekannten Stapelvorrichtungen nicht wirksam aufgenommen.
Eine Stapelvorrichtung der zuvor erläuterten Art wird unter anderem in der GB-PS 1 210 349 beschrieben. In dieser Patentschrift
werden allerdings nicht alle Einzelheiten angegeben, und darüber hinaus ist bei der dort dargestellten Vorrichtung
keine Arbeitsplattform vorgesehen, die sich entlang des Innenrahmens
aufwärtsbewegt, sondern nur eine Trägereinrichtung für die Gabel. Im Falle der Stapelvorrichtung der GB-PS 1 210 349
verbleibt der Bedienungsmann auf dem Trägergestell der Stapelvorrichtung. Stapelvorrichtungen, bei denen sich der
Bedienungsmann aufwärtsbewegt, sind als solche bekannt und ebenfalls in der GB-PS 1 210 349 erwähnt.
Die Erfindung ist darauf gerichtet, die Nachteile der allgemein bekannten Stapelvorrichtungen zu überwinden.
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Die erfindungsgemäße Stapelvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Außenrahmen und der Innenrahmen jeweils einen zusätzlichen senkrechten Kastenträger aufweisen, daß
die Kastenträger hintereinander in der Längsachse des Trägergestells angeordnet sind, daß der Kastenträger des Innenrahmens
in senkrechter Richtung in Bezug auf den Kastenträger des Außenrahmens verschiebbar, in Querrichtung jedoch durch Führungsplatten
oder dergleichen festgelegt ist, daß die Elemente der Rahmen mit dem entsprechenden Kastenträger durch starre Querträger
verbunden sind und daß die Arbeitsplattform auf der vom Grundrahmen abgewandten Seite zusätzliche Rollen oder dergleichen
aufweisen, die mit einer senkrechten, an dem Kastenträger des Innenrahmens befestigten Führungsschiene zusammenwirken.
Erfindungsgemäß sind daher der Außenrahmen und der Innenrahmen
jeweils durch einen torsionsfreien Kastenrahmen erweitert. Bei der erfindungsgemäßen Stapelvorrichtung wird ebenso wie bei
bekannten Vorrichtungen das Moment M1 durch die Flansche der Elemente der Rahmen aufgenommen. Das Moment M2 jedoch wird nicht
auf diese Elemente übertragen, sondern direkt auf die Kastenträger, die aufgrund ihrer Form einen größeren Widerstand bieten,
Das Moment M2 wird von der Arbeitsplattform über die Führungsschiene auf den Kastenträger des Innenrahmens und sodann über
die Führungsplatten auf den Kastenträger des Außenrahmens übertragen. Zur Schaffung einer guten Übersicht über die Last
und über von den Stapeln gegebene Zeichen ist es vorteilhaft, wenn sich der Bedienungsmann zusammen mit der Last auf der
Arbeitsplattform aufwärtsbewegt.
Es ist jedoch eine Bedingung, daß der Arbeitsmann zwischen den vorderen Elementen der Rahmen so weit wie möglich zurückversetzt
wird. Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion mit den auf der Rückseite angeordneten Kastenträgern befindet sich der
Bedienungsmann so weit auf der Rückseite, daß er einen freien Überblick behält und zugleich das Moment M1 in Bezug auf die
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vorderen Elemente der Rahmen klein ist.
Das Moment M3 wird nunmehr aufgenommen durch die torsionsfreien Kastenträger in Verbindung mit den Elementen der Rahmen,
die in einer für sie günstigen Richtung belastet werden.
Eine Stapelvorrichtung, bei der man sich bemüht hat, alle Momente auf zufriedenstellende Weise aufzunehmen, ist unter
anderem in der GB-PS 920 O53 beschrieben. In diesem Falle wird
der Ständer durch eine rechtwinkelige Turmkonstruktion ge- . bildet. Es liegt auf der Hand, daß dies konstruktiv eine sehr
komplizierte Form ist und daß darüber hinaus diese Form keine Möglichkeit bietet, den Bedienungsmann in einer Stellung nach
oben zu bewegen, die so weit wie möglich zurückversetzt ist, ohne daß das Moment M1 überproportional groß wird. Diese
Patentschrift befaßt sich nicht mit der seitlichen Bewegung der Gabel.
Erfindungsgemäß sind die Querträger, die die Elemente der
Rahmen mit den Kastenträgern verbinden, vorzugsweise ebenfalls Kastenträger. Folglich entsteht eine sehr wirkungsvolle
Konstruktion, die keine Längsversteifungen erfordert und einen guten Überblick für den Bedienungsmann nach rückwärts
gewährleistet. ·
Erfindungsgemäß werden alle Gesamtmomente und Kräfte in der
Konstruktion richtig unterteilt, und folglich werden die Elemente der Rahmen, die Kastenträger, die Führungsplatten und
die Rollen in einer Richtung belastet, in der sie die größte Belastung ertragen. Als Ergebnis kann der seitliehe Abstand
zwischen der Stapelvorrichtung und den Stapeln so gering wie möglich sein.
Dieser seitliche Abstand zwischen der Stapelvorrichtung und
den Stapeln wird jedoch ebenfalls beeinflußt durch die Konstruktion des Drehkopfes. Damit der durch den Drehkopf ein-
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genommene Raum so gering wie möglich ist, ist es wichtig, die Breite des Drehkopfes auf ein Minimum zu reduzieren. Im Falle
der bekannten Stapelvorrichtungen ist diese Breite beträchtlich, da zur Aufnahme des Momentes M2 der Drehkopf kippfrei durch den
Grundrahmen der Arbeitsplattform geführt werden muß. Dies bedeutet im allgemeinen, daß wenigstens zwei Rollen in Querrichtung
nebeneinander angeordnet werden müssen. Es liegt auf der Hand, daß folglich die Breite des Drehkopfes beträchtlich ist.
Eine ähnliche Konstruktion ist in der Praxis bekannt und wird unter anderem in der GB-PS 750 733 beschrieben und insbesondere
in den Fig. 11 und 12 gezeigt.
Erfindungsgemäß soll der Drehkopf so schmal wie möglich sein, so daß man jeweils mit nur einer Rolle in Querrichtung auskommen
kann. Erfindungsgemäß wird dies bei der Stapelvorrichtung erreicht, indem der Teil des Drehkopfes, der mit dem Grundrahmen
der Arbeitsplattform zusammenwirkt, U-förmig ausgebildet ist und an der unteren Seite des oberen Flansches und an der
oberen Seite des unteren Flansches der U-Form eine Rolle oder dergleichen aufweist, die um eine senkrechte Achse drehbar an
dem oberen und unteren Flansch befestigt ist. Diese Rollen oder dergleichen wirken mit Flanschen des Grundrahmens zusammen, die
in einer senkrechten Ebene liegen und sich quer zu dem Trägergestell erstrecken. An dem Steg des U des Drehkopfes ist eine
Rolle oder dergleichen befestigt, die um eine senkrecht zu dem Steg verlaufende Achse drehbar ist. Diese Rolle wirkt mit einer
Führungsbahn des Grundrahmens zusammen,die in waagerechter Ebene liegt und sich ebenfalls quer zu dem Grundrahmen erstreckt.
Kennzeichnend ist, daß jeweils eine Rolle oder dergleichen verwendet wird, und daß das Kippmoment des Drehkopfes
in Bezug auf den Grundrahmen in der Ebene des Grundrahmens durch einen Zwischenschlitten aufgenommen wird, der kippfrei
quer zu dem Trägergestell durch den Grundrahmen geführt wird, und an dem der Drehkopf befestigt ist.
Das Moment M2, das durch das Gewicht G der Last auf der Gabel
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auf den Grundrahmen der Arbeitsplattform ausgeübt wird, wird
daher nicht mehr direkt durch die Führung und Trägerrollen zwischen dem Drehkopf und dem Grundrahmen, sondern durch das
kippfreie Führungssystem des Zwischenschlittens in dem Grundrahmen aufgenommen. Aus diesem Grund muß nur jeweils eine
Rolle vorgesehen sein, so daß der Drehkopf schmal gehalten werden kann.
Zusätzlich umfaßt der Zwischenschlitten vorzugsweise wenigstens zwei Rollen oder dergleichen, die in Querrichtung
zu dem Trägergestell und nebeneinander befestigt sind und die um Achsen senkrecht zu dem Zwischenschlitten drehbar sind.
Diese Rollen wirken mit waagerechten Flanschen an dem Grundrahmen zusammen, die oberhalb und unterhalb der Rollen liegen.
An den vier Enden des rechtwinkeligen Zwischenrahmens sind Kettenräder vorgesehen, die um senkrechte Achsen drehbar
sind. Um die unteren und oberen Kettenradpaare ist jeweils eine endlose Kette herumgelegt. Die Ketten sind jeweils mit
einem Punkt mit dem Drehpunkt und mit einem anderen Punkt mit dem Grundrahmen fest verbunden. Durch Verwendung dieser Ketten
und Kettenräder oder Kettenrollen wird verhindert,daß
eine Tendenz zum Kippen des Drehkopfes in Bezug auf den Grundrahmen auftritt. Die Kettenübertragung bietet weiterhin
einen besonderen Vorteil, nämlich denjenigen, daß bei einem ganzen Hub des Drehkopfes quer zu dem Trägergestell der
Zwischenschlitten nur einen halben Hub durchführt. Dies kann vorteilhaft ausgenutzt werden für die seitliche Bewegung des
Drehkopfes. Erfindungsgemäß wirkt bei einer erfindungsgemäßen
Stapelvorrichtung mit einer hydraulischen Hubeinrichtung oder dergleichen zur Bewegung des Drehkopfes in Bezug auf den
Grundrahmen der Arbeitsplattform die Hubeinrichtung oder dergleichen einerseits auf einen Punkt des Grundrahmens und
andererseits auf einen Punkt des Zwischenschlittens ein, wobei die Ketten eine Verdopplung des Hubes des Drehkopfes bewirken.
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Wie bereits festgestellt wurde, ist die Gabel, die um eine senkrechte Achse drehbar ist, mit dem freien Ende des Drehkopfes
verbunden. Die Gabel ist dadurch über einen Winkel von 180° in Bezug auf den Drehkopf schwenkbar. Die Stellungen
auf der extremen linken und rechten Seite der Gabel werden gewählt, wenn Lasten in die Gestelle oder Stapel geschoben
werden, wobei die Stapelvorrichtung in dem Gang zwischen den Stapeln steht. Angesichts des begrenzten Raumes zwischen den
Stapeln der Stapelmaterialien und zur Erleichterung des Herausziehens der Gabel ist es sehr wesentlich, daß eine Möglichkeit
besteht, die Zinken der Gabel leicht in Rückwärtsrichtung zu kippen, wenn die Gabel vollständig in die linke
oder rechte Stellung gedreht ist. Durch das leichte Kippen der Gabel in Rückwärtsrichtung tritt eine Federwirkung ein, so
daß die Zinken der Gabel wiederum waagerecht liegen, wenn sich eine Last auf der Gabel befindet. Zur Erzielung der leichten
Kippbewegung der Gabel sollte der Drehkopf geringfügig in Bezug auf den Grundrahmen der Arbeitsplattform kippbar sein.
Erfindungsgemäß wird dies erreicht, indem der Punkt einer Kette, der mit dem Grundrahmen verbunden ist, geringfügig in
Bezug auf den Grundrahmen einstellbar ist, so daß ein leichtes Kippen des Drehkopfes in Bezug auf den Grundrahmen ermöglicht
wird. Vorzugsweise ist ein Punkt der oberen Kette einstellbar.
Bei einer bekannten Stapelvorrichtung ist eine derartige Kippbewegung im allgemeinen ebenfalls möglich. Sie wird jedoch
erreicht durch besondere Zylinder in der Gabelanordnung selbst. Zum Verschieben des Verankerungspunktes der Kette
kann ein hydraulischer Zylinder oder dergleichen verwendet werden.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Stapelvorrichtung;
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Fig. 2 zeigt eine Draufsicht der Stapelvorrichtung in vergrößertem Maßstab;
Fig. 3 ist eine schematische Explosionsdarstellung des Grundrahmens der Arbeitsplattform mit dem an dieser befestigten
Drehkopf; v
Fig. 4 ist ein Querschnitt durch die Arbeitsplattform mit
Teilen des Drehkopfes.
Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Stapelvorrichtung mit dem
Trägergestell 1, den Rädern 2, dem Gegengewichts- und Mötorteil
3, dem feststehenden Außenrahmen 4 der Ständeranordnung, dem in Bezug auf den Außenrahmen beweglichen Innenrahmen 5,
der in Bezug auf den Innenrahmen 5 beweglichen Arbeitsplatt-,--form
6, dem Drehkopf 7 und der Gabel 8. Die zu hebende Last
ist schematisch als würfelförmige Last gezeigt und mit 9 bezeichnet. Auf bekannte Art wird die Arbeitsplattform mit Hilfe
zweier hydraulischer Huborgane 10 angehoben, wobei das Ende
jeder Kolbenstange auf ein Kettenzahnrad 11 einwirkt, das am
oberen Ende des Innenrahmens 5 angeordnet ist. Eine Kette 12
verläuft um das Kettenzahnrad, deren eines Ende fest mit dem Außenrahmen 4 verbunden ist und deren anderes Ende an der
Arbeitsplattform 6 angebracht ist. Auf diese Weise wird bei
Ausdehnung der Hubeinrichtungen 10 die Arbeitsplattform 6 mit der doppelten Geschwindigkeit des Innenrahmens angehoben.
Diese Einzelheiten sind als solche bekannt. Aufgrund der Tatsache,daß sich der Bedienungsmann 13 ebenfalls nach oben
bewegt, behält er einen guten Oberblick auf die Last 9
und die Punkte der nicht gezeigten Gestelle, von denen die Last 9 abgenommen oder auf die sie abgesenkt wird.
Fig. 1 zeigt darüber hinaus die Momente Ml, M2 und M3r die
im vorstehenden Text erörtert werden.
Damit die Gangbreite in Lagerhallen so gering wie möglich
gehalten werden kann, ist ein nicht verformbarer Ständeraufbau von besonderer Bedeutung. Ebenso wie bei bekannten Stapel-
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vorrichtungen umfaßt der Außenrahmen 4 zwei im Querschnitt U-förmige, einander gegenüberliegende Träger 14 (Fig. 2). Der
Innenrahmen 5 umfaßt in bekannter Weise zwei im Querschnitt I-förmige Träger 15. Der Innenrahmen 5 ist in senkrechter
Richtung in dem Außenrahmen 4 über zwei Rollensätze geführt. Ein Rollensatz 16 (Fig. 2) ist am oberen Ende des Außenrahmens
befestigt. Die Rollen drehen sich um Achsen, die senkrecht zu dem Steg des Trägers 14 verlaufen. Die Rollen des Rollensatzes
16 wirken mit den äußeren Flanschen des Trägers 15
des Innenrahmens 5 zusammen. Auf dieselbe Weise ist der andere, nicht gezeigte Rollensatz an dem Steg des Trägers 15 des
Innenrahmens 5 befestigt, und zwar am unteren Ende des Innenrahmens 5. Diese nicht gezeigten Rollen wirken mit den
Flanschen des Trägers 14 des Außenrahmens 4 zusammen. Auf diese bekannte Art werden die Träger 15 des Innenrahmens 5 in
senkrechter Richtung durch die Träger 14 des Außenrahmens geführt. Die Arbeitsplattform umfaßt in bekannter Weise auf
der linken und rechten Seite zwei Rollensätze 17. Die Rollensätze 17 werden zwischen den anderen Flanschen des I-förmigen
Trägers 15 des Innenrahmens geführt. Auf diese Weise wird ein Moment M1, das durch das Gewicht G der Last 9 in Vorwärtsrichtung
ausgeübt wird, auf das Trägergestell 1 der Stapelvorrichtung übertragen. Es wird angestrebt, dieses Moment M1
so gering wie möglich zu halten, indem die Position des Bedienungsmannes so weit wie möglich zurückversetzt wird.
Wenn der Drehkopf 7 nach außen bewegt wird und darüber hinaus die Zähne der Gabel 8 vollständig nach außen gerichtet werden,
wie es in Fig. 1 gezeigt ist, sind das Gewicht G der Last 9 und darüber hinaus das Eigengewicht der Gabel und des Drehkopfes
bestrebt, die Stapelvorrichtung seitlich zu kippen. Dadurch entsteht das Moment M2. Zur ausreichenden Aufnahme des
Moments M2 an der ersten Stelle sollte der Drehkopf 7 kippfrei durch die Arbeitsplatt form 6 geführt werden., jedoch sollte
darüber hinaus der Ständeraufbau derart gewählt werden, daß das Moment M2 aufgenommen werden kann. Zu diesem Zweck sind
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erfindungsgemäß der Innenrahmen und der Außenrahmen mit
eigenen Kastenträgern 18, 19 versehen.
Aus Fig. 2 geht hervor, daß die Kastenträger 18 und 19 in der Mittellinie der Stapelvorrichtung hintereinander angeordnet
sind. Der Kastenträger 18 ist über torsionssteife Querträger 20 mit den Trägern 14 verbunden. Der Kastenträger 19
ist über torsionssteife Querträger 21 mit den Trägern 15 verbunden. Die Querträger 20 und 21 sind gekrümmt und im Querschnitt
ebenfalls kastenförmig. Der Kastenträger 19 des Innenrahmens 5 ist in senkrechter Richtung beweglich in Bezug
auf den Kastenträger 18 des Außenrahmens 4, jedoch in seitlicher Richtung durch Führungsplatten 22 festgehalten. Ein
Satz der Führungsplatten 22 ist am oberen Ende des Kastenträgers 18 und ein weiterer Satz der Führungsplatten am unteren
Ende des Kastenträgers 19 befestigt. Aufgrund der rückwärtigen
Anordnung der Kastenträger 18 und 19 und der gekrümmten Querträger 20 und 21 gelangt man zu einer etwa buchrückenförmigen
Konstruktion des Innenrahmens 4 und des Außenrahmens 5. Diese Konstruktion ist nicht nur sehr torsionssteif,
sondern bietet auch die Möglichkeit, den Sitz des Bedienungsmannes so weit wie möglich zurückzuversetzen und dennoch
einen guten Oberblick auf die Last sicherzustellen, wie Fig.2
zeigt. An der Vorderseite des Kastenträgers 19 ist eine senkrechte Führungsschiene 23 befestigt, mit der zwei Sätze
von übereinanderliegenden Rollen 24 zusammenwirken, die an der Rückseite der Arbeitsplattform 6 befestigt sind.
Wenn das Gewicht G der Last 9 ein Moment M2 ausübt, wird
dieses von der Arbeitsplattform 6 durch die Rollen 24 auf die Führungsschiene 23 und damit auf den Kastenträger 19 und
anschließend über die Führungsplatten 22 auf den Kastenträger 18 übertragen. Die Träger 14 und 15 werden daher von diesem
Moment M2 vollständig freigehalten.
Das weiterhin zuvor erwähnte Moment M3 wird ebenfalls durch
die Kastenträger 18 und 19 aufgenommen, die aufgrund ihrer
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Form sehr geeignet sind, und durch die Träger 14 und 15, die
in einer geeigneten Richtung belastet werden.
Eine zweite Maßnahme, die dazu beiträgt, die Gangbreite der Lagerhalle so gering wie möglich zu halten, ist die Reduzierung
der Breite des Drehkopfes. Wenn nämlich in einen Gang mit bereits seitlich ausgeschwenkter Gabel eingefahren wird,
befindet sich der Drehkopf in der äußersten rechten Stellung in Fig. 1. Auf diese Weise ragt die Last 9 nach links so wenig
wie möglich über die Stapelvorrichtung hinaus. In dieser Stellung ragt die Last nach links umso mehr hinaus, je breiter
der Drehkopf ist. Ein Drehkopf, der möglichst schmal ausgebildet ist, reduziert daher den notwendigen Abstand zwischen
der Stapelvorrichtung und den Gestellen.
Im Falle bekannter Drehköpfe ist die Breite beträchtlich, da für ein kippfreies Führungssystem des Drehkopfes in Bezug
auf den Grundrahmen der Arbeitsplattform stets zwei Rollen in nebeneinanderliegender Anordnung notwendig sind und
darüber hinaus ein kompliziertes und störungsanfälliges Zahnrad- und Zahnstangen-Führungssystem benötigt wird. Wenn dasselbe
Ziel nunmehr jeweils mit nur einer Rolle erreicht werden kann, wird der Drehkopf offensichtlich schmaler. Das Quer-Führungssystem
der Arbeitsplattform der vorliegenden Erfindung ist schematisch in Fig. 3 in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung gezeigt.
Die Arbeitsplattform 6 umfaßt einen Grundrahmen, der ein Teil mit dieser bildet. Der Grundrahmen weist einen waagerechten
Querträger 25 mit U-Querschnitt an der Oberseite, einen waagerechten Querträger 26 mit I-Querschnitt an der Unterseite
und einen waagerechten Querträger 27 mit I-Querschnitt parallel zu den Querträgern 25 und 26 auf. An den Enden sind
die Querträger 25 und 26 sowie der Querträger 27 durch senkrechte Endplatten 28 und 29 miteinander verbunden. Dieser
Grundrahmen aus den Querträgern 25, 26 und 27 und den End-
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platten 28 und 29 bildet eine starre Einheit.
Wie aus Fig. 3 und 4 hervorgeht, ist der Teil des Drehkopfes 7, der dem Grundrahmen gegenüberliegt, U-förmig ausgebildet.
Diese U-Form entsteht durch einen senkrechten Steg 3Of einen
oberen Flansch 31 und einen unteren Flansch 32. Der Drehkopf ist in bekannter Weise durch Schweißen hergestellt. An dem
oberen Flansch 31 ist eine Rolle 33 befestigt, die um eine senkrechte Achse drehbar ist. Ebenso ist an dem unteren
Flansch 32 eine Rolle 34 befestigt, die sich gleichfalls um eine senkrechte Achse drehen kann. Die Rollen 33 und 34
laufen auf den Flanschen der Querträger 26 und 27. Die Rollen ·
3 3 und 34 übertragen in bekannter Weise das Moment MT von dem Drehkopf 7 auf die Arbeitsplattform.
Zur Aufnahme des Gewichtes der Last 9 ist eine Rolle 35 vorgesehen,
die an dem Steg 30 befestigt und um eine waagerechte Achse drehbar ist. Diese Rolle 35 wirkt mit zwei Flanschen
des Querträgers 27 zusammen. Da die Rollen 33, 34 und 35 Eirfzelrollen sind, kann dieses System das seitliche Moment M2
nicht aufnehmen. Zur Aufnahme dieses seitlichen Moments M2 wird ein getrennter Zwischenschlitten 36 verwendet, der in
waagerechter Richtung geführt und durch den Grundrahmen abgestützt wird. Zu diesem Zweck umfaßt der Zwischenschlitten 36
einen Träger 37 mit U-Querschnitt, an dessen Steg zwei Rollen 38 befestigt sind, die sich um eine waagerechte Achse drehen.
Diese Rollen 38 liegen in beträchtlichem waagerechtem Abstand und wirken mit den beiden anderen Flanschen des Querträgers
27 zusammen. Auf diese Weise wird der Träger 37 des Zwischenschlittens 36 kippfrei in waagerechter Richtung in Bezug auf
den Grundrahmen geführt.
An den oberen Flansch des Trägers 37 ist eine Platte 39 angeschweißt,
die zusammen mit dem Träger 37 den Rahmen des Zwischenschlittens 36 bildet. In Fig. 3 ist sie schematisch
als flache Platte dargestellt. An den vier Ecken dieses
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Rahmens des Zwischenschlittens 36 ist jeweils eine Kettenrolle montiert. Diese Kettenrollen sind in Fig. 3 mit den Bezugsziffern 40, 41, 42 und 43 bezeichnet und sind um senkrechte
Achsen drehbar. In Fig. 4 sind lediglich die Kettenrollen und 42 sichtbar.
Um die Kettenrollen 40 und 41 herum ist eine endlose Kette gelegt, und um die Kettenrollen 42 und 43 herum liegt eine
endlose Kette 45.
Die beiden Ketten 44 und 45 sind mit Hilfe eines Kettenankers 46 und 47 mit dem Steg 30 des Drehkopfes 7 verbunden. Die
Ketten- 44 und 45 sind über weitere Kettenanker 48 und 49 mit einem Teil des Grundrahmens verbunden.
Wenn sich nunmehr der Drehkopf 7 über die gesamte Breite des Grundrahmens bewegt, überwindet der Zwischenrahmen 36 lediglich
die halbe Bahnstrecke.
Die Kettenübertragung zwischen dem Drehkopf und dem Zwischenschlitten
verhindert, daß der Drehkopf seitlich kippt. Auf diese Heise wird das seitliche Moment M2 wirksam aufgenommen,
ohne daß es notwendig ist, daß der Drehkopf breit ist. Der Zwischenschlitten 36 wird ebenfalls verwendet für die seitliche
Bewegung des Drehkopfes in Bezug auf den Grundrahmen. An einem Punkt 50 des Zwischenschlittens 36 greift das Ende einer
hydraulischen Hubeinrichtung 51 an, deren anderes Ende an dem Grundrahmen befestigt ist (Fig. 3 und 4). Zur seitlichen Bewegung
des Drehkopfes 7 wird daher der Zwischenschlitten 36 seitlich verschoben. Die Ketten 44 und 45 bewirken eine Verdopplung
des Hubes.
Wenn die Zinken der Gabel in seitliche Richtung weisen, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, ist es oft vorteilhaft, die Gabel
leicht nach rückwärts zu kippen, damit die Zinken eine geneigte Stellung erhalten. Zu diesem Zweck weisen die Gabeln eine
Elastizität auf, die aufgehoben wird, wenn die Last 9 auf den
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Zinken der Gabel liegt. Diese leichte Neigung der Zinken der Gabel ist von Bedeutung in Verbindung mit dem begrenzten
Raum in den Gestellen oder Stapelgängen und zur leichten Einführung der Zinken der Gabel in den begrenzten freien Raum
einer Palette. Erfindungsgemäß wird die leichte Neigung in
Rückwärtsrichtung des Drehkopfes auf einfache Weise dadurch erreicht, daß der Kettenanker 49 nicht direkt mit dem Grundrahmen,
sondern mit einem Bügel 52 (Fig. 4) verbunden ist, auf den ein Hydraulikzylinder 53 einwirkt, der mit dem anderen
Ende am Grundrahmen befestigt ist. Der Hydraulikzylinder ermöglicht eine gewisse Einstellung des Kettenankers, und
folglich kann der gesamte Drehkopf 7 mit der Gabel etwas nach rückwärts gekippt werden.
Die erfindungsgemäße Stapelvorrichtung ermöglicht ein
Arbeiten bis zu sehr großen Höhen mit einem sehr geringen Abstand zwischen der Stapelvorrichtung und den Stapelreihen
der Lagerhalle.
Erfindungsgemäß können die Achsen der Rollen, die die Führung
der einzelnen Teile bewirken, sowie die Führungsplatten von den Teilen und den Kastenträgern entfernt werden, wenn sich
der Ständer in der zurückgezogenen Stellung befindet. Auf diese Weise kann der Innenrahmen von dem Außenrahmen getrennt
werden, ohne daß es notwendig ist, den Innenrahmen nach oben aus dem Außenrahmen herauszuführen. Dies ist von erheblicher
Bedeutung bei Reparaturen und dergleichen.
509812/0325
Claims (10)
- Patentansprüche[ 1. Bewegliche Stapelvorrichtung mit einem Trägergestell, ^—deinem an diesem befestigten senkrechten Ständer, der einen feststehenden Außenrahmen und einen in diesem geführten Innenrahmen umfaßt, einer senkrecht durch den Innenrahmen geführten Arbeitsplattform mit einem quer zu dem Trägergestell gerichteten Grundrahmen, einem waagerecht durch den Grundrahmen geführten Drehkopf und einer Gabel oder dergleichen zum Tragen einer Last, die durch den Drehkopf um eine senkrechte Achse schwenkbar gehalten wird, wobei der Außenrahmen und der Innenrahmen des Ständers jeweils getrennte Elemente wie ü- oder I-Profilträger umfassen, die sich quer zu dem Trägergestell erstrecken und deren Stege sich in Längsrichtung des Trägergestells erstrecken, wobei Rollen oder dergleichen an den Elementen eines Rahmens befestigt sind, die mit den Flanschen des angrenzenden Elements des anderen Rahmens zusammenwirken, und weitere Rollen oder dergleichen an der Arbeitsplattform befestigt sind, die mit den Flanschen des Innenrahmens zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrahmen (4) und der Innenrahmen (5) jeweils einen zusätzlichen senkrechten Kastenträger (18, 19) aufweisen, daß die Kastenträger (18, 19) hintereinander in der Längsachse des Trägergestells (1) angeordnet sind, daß der Kastenträger (19) des Innenrahmens (4) in senkrechter Richtung in Bezug auf den Kastenträger (18) des Außenrahmens (5) verschiebbar, in Querrichtung jedoch durch Führungsplatten (22) oder dergleichen festgelegt ist, daß die Elemente (14, 15) mit dem entsprechenden Kastenträger (18, 19) durch starre Querträger (20, 21) verbunden sind und daß die Arbeitsplattform (7) auf der vom Grundrahmen (25 bis 29) abgewandten Seite zusätzliche Rollen (24) oder dergleichen aufweist, die mit einer senkrechten, an dem Kastenträger (19) des Innenrahmens (5) befestigten509812/0325Führungsschiene (23) zusammenwirken.
- 2. Stapelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querträger (20, 21) ebenfalls als Kastenträger ausgebildet sind.
- 3. Stapelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekenn ζ e„ichnet, daß in der zurückgezogenen Stellung des Ständers (4, 5) die Rollensätze (16, 17, 24) mit den entsprechenden Achsen und Führungsplatten (22) von den Elementen (14, 15) und den Kastenträgern (18, 19) entfernbar sind.
- 4. Stapelvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ärbeitsplattform (6) in dem in Draufsicht bogenförmigen Raum, der durch den Kastenträger (18, 19), die beiden Elemente (14, 15) und die Querträger (20, 21) gebildet wird, angeordnet ist.
- 5. Stapelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der mit dem Grundrahmen (25 bis 29) der Arbeitsplattform (6) zusammenwirkende Teil des Drehkopfes (7) U-förmig ist und an der unteren Seite des oberen Flansches (31) und an der oberen Seite des unteren Flansches (32) eine Rolle (33, 34) oder dergleichen trägt, deren Drehachsen zu den zugeordneten Flanschen senkrecht stehen und die mit Flanschen (25, 26) des Grundrahmens zusammenwirken, die in einer senkrechten Ebene liegen und sich quer zu dem Trägergestell (1) erstrecken, und wobei an dem Steg (30) des U des Drehkopfes (7) eine Rolle (35) befestigt ist, die um eine zu dem Steg senkrechte Drehachse drehbar ist und mit einer Führungsbahn des Grundrahmens zusammenwirkt, die in einer waagerechten Ebene liegt und sich ebenfalls quer über den Grundrahmen erstreckt, dadurch gekennzeichne t,daß jeweils nur eine Rolle (33, 34, 35) vorgesehen ist und daß zur Aufnahme des Kippmomentes5098 12/0325— Ίο —des Drehkopfes (7) in Bezug auf den Grundrahmen (25 bis . 29) in der Ebene des Grundrahmens ein Zwischenschlitten (36) vorgesehen ist, der kippfrei in Querrichtung des Trägergestells (1) durch den Grundrahmen geführt ist und mit dem der Drehkopf verbunden ist.
- 6. Stapelvorrichtung nach Anspruch 5, d a d ur c h gekenn zeichnet, daß der Zwischenschlitten(36) wenigstens zwei Rollen (38) oder dergleichen aufweist, die in Querrichtung des Trägergestells (1) nebeneinander angeordnet sind und um Achsen drehbar sind, die sich senkrecht zu dem Zwischenschlitten erstrecken, wobei die Rollen (38) mit waagrechten Flanschen (27) des Grundrahmens (25 bis 29) auf der Ober- und Unterseite der Rollen zusammenwirken und an den vier Enden des rechtwinkeligen Zwischenschlittens Kettenrollen (40 bis 43) angeordnet sind, die um senkrechte Achsen drehbar sind und um deren obere und untere Kettenrollen jeweils eine endlose Kette (44, 45) herumgelegt ist, die mit jeweils einem Punkt (46, 47) fest mit dem Drehkopf (7) und mit einem Punkt (48, 49) mit dem Grundrahmen (25 bis 29) verbunden sind.
- 7. Stapelvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem Steg (30) des Drehkopfes (7) befestigte Rolle (35) oder dergleichen und die nebeneinander an dem Zwischenschlitten (36) befestigten Rollen (38) auf die oberen und unteren Flansche eines I-Querträgers (27) des Grundrahmens an dessen Vorder- und Rückseite zusammenwirken.
- 8. Stapelvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, mit einer Hubeinrichtung (51) oder dergleichen zum Verschieben des Drehkopfes (7) in Bezug auf den Grundrahmen (25 bis 29) der Arbeitsplattform (6), welche Hubeinrichtung auf einer Seite an einem Punkt des Grundrahmens (25 bis29) festgelegt ist, dadurch gekenn zeich-509812/0325net, daß die Hubeinrichtung andererseits auf einen Punkt (50) des Zwischenschlittens (36) einwirkt, und daß die Ketten (44, 45) diesen Hub für den Drehkopf (7) verdoppeln.
- 9. Stapelvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß für eine Kette (45) der Punkt (49) der Verankerung mit dem Grundrahmen (25 bis 29) in gewissen Grenzen in Bezug auf den Grundrahmen zur Bewirkung einer leichten Kippung des Drehkopfes in Bezug auf den Grundrahmen einstellbar ist,
- 10. Stapelvorrichtung nach Anspruch 9,dadurch gekennzeichnet, daß der Punkt (49) der oberen Kette (45) einstellbar ist.509812/0325
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