DE2441402B1 - Doppelwandtafel zur Aufnahme von Schrift- oder Bildmaterial, insbesondere für Ausstellungs- oder Werbezwecke - Google Patents
Doppelwandtafel zur Aufnahme von Schrift- oder Bildmaterial, insbesondere für Ausstellungs- oder WerbezweckeInfo
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Description
- Vorzugsweise erstrecken sich der oder die Verbindungsteile bzw. der oder die Schlitze nur über einen Teil der Tafelbreite bzw. der Erstreckung der Verbindungsteile im Bereiche einer oder beider Ecken der Tafeln. Besonders vorteilhaft ist es ferner, wenn die beiden Tafeln der Doppelwandtafeln in an sich bekannter Weise aus einer einzigen U-förmig gebogenen, gegeneinander federnden Platte, vorzugsweise einer durchsichtigen Kunststoffplatte, bestehen. Da zur Verbindung der Doppelwandtafel mit anderen Doppelwandtafeln oder ähnlichen Platten od. dgl. nur die eine der beiden Tafel benutzt wird und die andere Tafel hierzu nicht herangezogen zu werden braucht, lassen sich trotz der Verbindung mit anderen Doppelwandtafeln die beiden miteinander verbundenen Tafeln zwecks Zugänglichkeit zum Spaltraum zwischen den beiden Tafeln ohne weiteres auseinanderspreizen.
- Vorteilhaft erstrecken sich der oder die Verbindungsteile nur über einen Teil der Tafelbreite bzw. der oder die Schlitze nur über einen Teil der Erstreckung der Verbindungsteile im Bereiche einer oder beider Ekken der Tafel, wobei die Schlitze vorteilhaft nur so lang sind, wie dieses zur Aufnahme der Verbindungselemente erforderlich ist, so daß die Doppelwandtafel so wenig wie möglich geschwächt wird.
- Vorteilhaft sind die Verbindungsteile an der freien Kante (mindestens) der einen Wandung mit Einkerbungen, Löchern od. dgl. zum Aufhängen an entsprechenden Aufhängemitteln wie Nägeln od. dgl. versehen. Gegebenenfalls können auch die Verbindungsteile zur Aufnahme einer Schnur, z. B. Nylonschnur, oder ähnlicher Aufhängemittel dienen, mittels derer, falls gewünscht, die Doppelwandtafel an einer Wand oder Decke eines Gebäudes od. dgl. aufgehängt werden kann.
- In der Zeichnung zeigt F i g. 1 die Draufsicht auf eine Doppelwandtafel der erfindungsgemäßen Art, Fig. 2 einen Schnitt nach Linie 2-2 der F i g. 1, Fig.2a eine vergrößerte Darstellung des unteren Endes von Fig. 2, Fig.3 einen Ausschnitt aus Fig. 1 in größerem Maßstabe mit einem Verbindungselement zur Verbindung einer Ecke der Doppelwandtafel mit anderen Doppelwandtafeln od. dgl., F i g. 4 einen Schnitt nach Linie 4-4 der F i g. 3, F i g. 5 eine Alternative zu F i g. 3, Fig.6 eine andere Ausführungsform für eine mit einem nachträglich aufgebrachten Verbindungsteil versehene Doppelwandtafel und F i g. 7 eine Draufsicht auf F i g. 6.
- Mit A ist die im wesentlichen aus den beiden Wandungen oder Tafeln Al und A2 bestehende Doppelwandtafel, mit B das Verbindungselement zur Verbindung derselben mit anderen Doppelwandtafeln bezeichnet. Die Doppelwandtafel besteht aus einem durchsichtigen elastischen Material, insbesondere einem Kunststoff wie Plexiglas od. dgl., wobei die beiden Tafeln (Einzeltafeln) Al und A2 aus einem einzigen Stück bestehen, das zur Bildung eines (in der Zeichnung, aber in der Regel auch im Gebrauch unteren) U-förmig gebogenen Randes 11 gegeneinander zusammengebogen ist, vorteilhaft derart, daß die Tafeln unter einer gewissen Vorspannung, gegebenenfalls nur im Bereich ihres oberen Randes, aneinander anliegen. Beide Tafeln stehen hierbei durch einen Steg 12 des von ihnen gebildeten U-Querschnitts in Verbindung. Die eine der beiden Tafeln der Doppelwandtafel, im Ausführungsbeispiel die Tafel Al, weist des weiteren an ihrem freien, dem Rand 11 gegenüberliegenden (oberen) Rand 13 an jeder der beiden Ecken der Doppelwandtafel U-förmig nach außen zurückgebogene Verbindungsteile 14 auf, die durch den Steg 15 des hierbei gebildeten U-Querschnittes mit der Tafel Al verbunden sind.
- Zwischen den beiden Tafeln A1 und A2 wird ein schmaler flächenhafter Spaltraum 16 gebildet, der zur Aufnahme von Schrift- oder Bildmaterial dient, im unbenutzten Zustande der Doppelwandtafel jedoch durch federndes Aneinanderliegen der beiden Tafeln Al und A2 teilweise gleich Null sein kann.
- Zur Aufnahme eines Verbindungselementes B zur Verbindung mit anderen Doppelwandtafeln od. dgl.
- sind, jeweils von den Ecken der Doppelwandtafel ausgehend, im Steg 12 des unteren Randes Schlitze 17 und in den Stegen 15 des oberen Verbindungsteiles 14 Schlitze 18 eingeschnitten, deren Schlitzweite zweckmäßig etwa dem Abstand der Tafeln Al und A2 voneinander im Bereiche des unteren Randes 11 bzw. dem Abstand des U-förmig umgebogenen Verbindungsteiles 14 von seiner Tafel Al entspricht. Diese Schlitze dienen zur Aufnahme eines Verbindungselementes, wie ein solches beispielsweise durch B dargestellt ist. Dieses Verbindungselement weist einen winkel- bis sternförmigen Tragteil 19 mit z. B. zwei oder beliebig mehreren, zwei- oder dreidimensional ausgerichteten Schenkeln 20 auf, zwischen denen sich in deren jeweils gemeinsamer Ebene blattförmige Teile 21 erstrecken.
- Mittels dieser blattförmigen Teile 21 können die Verbindungselemente B durch die Schlitze 17 bzw. 18 in den Spaltraum 16 bzw. in den Spaltraum 22 zwischen dem Verbindungsteil 14 und der Tafel Al eingesteckt werden, wobei die Länge der Schlitze 17 und 18 so bemessen ist, daß jeweils ein Paar im Winkel zueinander stehender Schenkel 20 des Verbindungselementes B die Ecke der Doppelwandtafel dicht umgreifen kann. Die Verbindungselemente können hierbei entsprechend der älteren Anmeldung P 24 18 887.2-12 des Anmelders ausgebildet sein.
- Kerben 23 oder - z. B. geschlitzte - Bohrungen 24 in den nach Art von Haken angeordneten Verbindungsteilen 14 können vorgesehen sein, um die Doppelwandtafel an entsprechend vorgesehenen Nägeln od. dgl., z. B. an einer Wand, aufzuhängen. Auch können für einen gleichen Zweck z. B. Schnüre od. dgl. durch die Schlitze 16 bzw. 22 gezogen werden.
- Durch die Verbindungselemente B, von denen je eines an jeder Ecke der Doppelwandtafel in die Schlitze 17 bzw. 18 eingesteckt werden kann, ist es möglich, zwei oder mehrere, z. B. (bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform eines Verbindungselementes B) vier oder auch - bei Verwendung von dreidimensional ausgerichteten Verbindungselementen - bis zu sechs oder mehr Doppelwandtafeln zu einem Wandgebilde zusammenzufügen; auch ist es natürlich möglich, sonstige entsprechend ausgebildete Wandungen mit der erfindungsgemäßen Doppelwandtafel zu verbinden.
- Soll in die Doppelwandtafel ein Schrift- oder Bildmaterial eingelegt werden, kann dieses in einfacher Weise dadurch geschehen, daß das obere freie Ende der Tafel A2 in Pfeilrichtung x von der anderen Tafel Al federnd weggespreizt wird, wie dieses in F i g. 4 bzw. strichpunktiert in F i g. 2 angedeutet ist In den dadurch an seinem oberen Ende erweiterten Spaltraum 16' kann alsdann das Schrift- oder Bildmaterial C in Pfeilrichtung y bequem eingelegt werden, wobei der untere, beide Tafeln Al und A2 federnd zusammenhaltende Rand 11 etwa nach Art eines Scharniers wirkt, ohne daß hierbei die Verbindung der Doppelwandtafel mit den übrigen Doppelwandtafeln od. dgl. durch die Verbindungselemente B gelöst werden muß.
- In der Ausführungsform nach F i g. 6 und 7 ist das Verbindungsteil 14 als z. B. gegossenes, leicht Z-förmig gebogenes Teil gesondert hergestellt und nachträglich mit seinem einen Schenkel 14a mit der Tafel Ai, vor- zugsweise durch Kleben, verbunden. Der hierbei entstehende Spaltraum 22a wird in diesem Falle von oben nach unten durchgehend durch den Mittelsteg des Verbindungsteiles 14 begrenzt. Die Ecken und Kanten des Verbindungsteiles sind, wie dieses vorteilhaft auch bei den anderen Ausführungsbeispielen vorgesehen ist, abgerundet, um Verletzungen zu verhindern.
Claims (9)
- Patentansprüche: 1. Doppelwandtafel zur Aufnahme von Schrift-oder Bildmaterial, insbesondere für Ausstellungs-oder Werbezwecke, mit an einem Rand miteinander verbundenen und am gegenüberliegenden Rand auseinanderspreizbaren Tafeln sowie mit Mitteln zum Verbinden der Doppelwandtafel mit anderen entsprechenden Wandtafeln, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t, daß die Doppelwandtafel (A) an ihrem die beiden Tafeln (Al, A2) miteinander verbindenden Rand (11) und/oder mindestens die eine der beiden Tafeln (A1), die an ihrer freien Kante (13) mit mindestens einem U- oder hakenförmig, auf der von der anderen Tafel (A2) wegweisenden Außenseite der einen Tafel (Ai) befindlichen, anschließenden Verbindungsteil (14) versehen ist, daran einen in Richtung des Randes verlaufenden Schlitz (17,18) zum Einstecken eines blattförmigen Teiles (21) eines zur lösbaren Verbindung mit anderen entsprechenden Wandtafeln dienenden Verbindungselementes (B)aufweisen.
- 2. Doppelwandtafel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der oder die Verbindungsteile (14) nur über einen Teil der Tafelbreite bzw. der oder die Schlitze (17, 18) nur so weit, insbesondere nur über einen Teil der Erstreckung der Verbindungsteile (14), im Bereiche einer oder beider Ecken der Tafel (Ai) erstrecken, als dieses für das Einstekken der Verbindungselemente (B) erforderlich ist.
- 3. Doppelwandtafel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Tafeln (Al, A2) der Doppelwandtafel (A) in an sich bekannter Weise aus einer einzigen U-förmig gebogenen, gegeneinander federnden Platte, vorzugsweise einer durchsichtigen Kunststoffplatte, bestehen.
- 4. Doppelwandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Verbindungsteile (14) aus einem Stück mit der das Verbindungsteil tragenden Tafel (Al) bestehen und vorzugsweise durch U-förmiges Zurückbiegen derselben hergestellt ist.
- 5. Doppelwandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Verbindungsteile (14) als gesonderte, z. B. gespritzte Teile hergestellt und mit der sie tragenden Tafel (Al) nachträglich, vorzugsweise durch Kleben, verbunden sind.
- 6. Doppelwandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Schlitze (17, 18) zur Aufnahme von einsteckbaren Verbindungselementen (B) den die Tafeln (Al, A2) miteinander bzw. das Verbindungsteil (14) mit der es tragenden Tafel (Ai) verbindenden U-Steg (12 bzw. 15) unterbrechen.
- 7. Doppelwandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Schlitze (17,18) durch etwa Z-förmig aufgebrachte Verbindungsteile (14) gebildet werden.
- 8. Doppelwandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile (14) an der freien Kante (13) (mindestens) der einen Tafel (A1) mit Einkerbungen (23), Löchern (24) od. dgl. zum Aufhängen an entsprechenden Aufhängemitteln wie Nägeln od. dgl. versehen sind.
- 9. Doppelwandtafel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Ta- feln (Al, A2) mit Vorspannung aneinander bzw. am Schrift- oder Bildmaterial (C) anliegen.Die Erfindung betrifft eine Doppelwandtafel zur Aufnahme von Schrift- oder Bildmaterial, insbesondere für Ausstellungs- oder Werbezwecke, mit an einem Rand miteinander verbundenen und am gegenüberliegenden Rand auseinanderspreizbaren Tafeln sowie mit Mitteln zum Verbinden der Doppelwandtafel mit anderen entsprechenden Wandtafeln.Es sind Werbeständer bekannt (DT-Gbm 18 80 564), die eine im Querschnitt U-förmige doppelwandige Platte aufweist, deren Wandungen durch einen unteren Boden miteinander verbunden sind und z. B. aus durchsichtigem Kunststoff bestehen. Zur Verbindung einer solchen Platte bzw. mehrerer solcher Platten mit einer Säule weisen die Platten Schlitze auf, in die zur Halterung der Platte ein über die Säule gezogener Ring eingreift. Eine solche Halterung ist sperrig und eignet sich nicht zum unmittelbaren Verbinden einzelner Platten ohne besondere Säulen, abgesehen davon, daß die Halterung unzuverlässig ist, da der Ring leicht auf der Säule verrutschen kann und die Schlitzwandungen eine Neigung zum Ausbrechen haben.Es ist-des weiteren eine zusammensetzbare Tafelanordnung zur Herstellung von Plakattafeln od. dgl. bekannt (DT-OS 22 26 629), bei der mehrere Doppelwandtafeln mit z. B. U-förmig miteinander verbundenen Einzeltafeln, durch T- oder sternförmige Verbindungsglieder verbindbar sind, welche gabelartig über die Ecken der Tafeln übergeschoben und an einem Einschnitt an der die Rückwand bildenden Tafel verrastet werden. Eine solche Tafelanordnung läßt ein Einlegen oder Herausnehmen des Schrift oder Bildmaterials infolge der über die Ränder der Doppelwandtafeln übergreifenden Verbindungsglieder nicht ohne weiteres zu, so daß z. B. ein Austausch des eingelegten Materials verhältnismäßig umständlich ist.Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und zuverlässige Verbindung mehrerer Doppelwandtafeln miteinander zu ermöglichen, insbesondere derart, daß sie auch in mit entsprechenden anderen Doppelwandtafeln od. dgl. verbundenem Zustand eine Zugänglichkeit zu dem Spaltraum zwischen den beiden Einzeltafeln oder Wandungen, insbesondere zwecks Einlegens, Herausnehmens oder Austauschens des Schrift- oder Bildmaterials, ermöglichen, ohne daß es hierzu notwendig ist, die Verbindung der Doppelwandtafeln mit anderen mit ihr zu einem Wandgebilde vereinigten, benachbarten Doppelwandtafeln od. dgl. zu lösen.Die Erfindung besteht demgemäß darin, daß die Doppelwandtafeln an ihrem die beiden Tafeln miteinander verbindenden Rand und/oder mindestens die eine der beiden Tafeln, die an ihrer freien Kante mit mindestens einem U- oder hakenförmig, auf der von der anderen Tafel (A2) wegweisenden Außenseite der einen Tafel (A1) befindlichen, anschließenden Verbindungsteil versehen ist, daran einen in Richtung des Randes verlaufenden Schlitz zum Einstecken eines blattförmigen Teils eines zur lösbaren Verbindung mit anderen entsprechenden Wandtafeln dienenden Verbindungselementes aufweisen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19742441402 DE2441402C2 (de) | 1974-08-29 | 1974-08-29 | Doppelwandtafel zur Aufnahme von Schrift- oder Bildmaterial, insbesondere für Ausstellungs- oder Werbezwecke |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19742441402 DE2441402C2 (de) | 1974-08-29 | 1974-08-29 | Doppelwandtafel zur Aufnahme von Schrift- oder Bildmaterial, insbesondere für Ausstellungs- oder Werbezwecke |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2441402B1 true DE2441402B1 (de) | 1976-01-02 |
DE2441402C2 DE2441402C2 (de) | 1976-08-05 |
Family
ID=5924394
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19742441402 Expired DE2441402C2 (de) | 1974-08-29 | 1974-08-29 | Doppelwandtafel zur Aufnahme von Schrift- oder Bildmaterial, insbesondere für Ausstellungs- oder Werbezwecke |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE2441402C2 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2386879A1 (fr) * | 1977-04-08 | 1978-11-03 | Chekroun Jean Charles | Dispositif d'affichage notamment sur parcmetres |
FR2606195A1 (fr) * | 1986-10-31 | 1988-05-06 | Crocy Jean Louis | Dispositif de fixation d'affiche en un ou plusieurs morceaux sans collage de l'affiche ou des morceaux d'affiche |
BE1000272A3 (fr) * | 1987-01-28 | 1988-10-04 | Fidagh Sa | Perfectionnements aux panneaux d'affichage. |
-
1974
- 1974-08-29 DE DE19742441402 patent/DE2441402C2/de not_active Expired
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2386879A1 (fr) * | 1977-04-08 | 1978-11-03 | Chekroun Jean Charles | Dispositif d'affichage notamment sur parcmetres |
FR2606195A1 (fr) * | 1986-10-31 | 1988-05-06 | Crocy Jean Louis | Dispositif de fixation d'affiche en un ou plusieurs morceaux sans collage de l'affiche ou des morceaux d'affiche |
BE1000272A3 (fr) * | 1987-01-28 | 1988-10-04 | Fidagh Sa | Perfectionnements aux panneaux d'affichage. |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE2441402C2 (de) | 1976-08-05 |
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