DE2333359B1 - Verfahren zur Herstellung plattierter Bloecke oder Brammen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung plattierter Bloecke oder BrammenInfo
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- B22—CASTING; POWDER METALLURGY
- B22D—CASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
- B22D7/00—Casting ingots, e.g. from ferrous metals
- B22D7/02—Casting compound ingots of two or more different metals in the molten state, i.e. integrally cast
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung plattierter Blöcke oder Brammen, wobei die
Plattierungstafeln in der Gießform dicht an deren Wandung angeordnet werden und danach das
Grundmaterial in die Gießform gegossen wird.
Aus verfahrenstechnischen und Kostengründen wird die Herstellung von Kombinationen aus unterschiedlichen
Metallen bereits in der Gießform angestrebt. Es gibt verschiedene Gründe, um Metalle unterschiedlicher
Eigenschaften zu kombinieren. Ein Grund ist beispielsweise die Plattierung von irgendeinem
Grundmetall mit Metallen, die besondere korrosionsschützende Eigenschaften aufweisen. Ein anderer
Grund wäre die Kombination von besonders verschleißfesten bzw. zähen, harten oder warmfesten
Metallen mit anderen Metallen, die davon abweichende Eigenschaften haben. Diese Kombination
zwischen zwei Metallen kann in verschiedenen Schicht- bzw. Mengenverhältnissen zueinander erfolgen.
Es wurde schon versucht, mit mehr oder weniger dickem Blech- oder Tafelmaterial einer bestimmten
Metallegierung die Wandungen der Gießform bzw. der Kokillen innen gleichsam auszukleiden und beim
Füllen der Gießform mit flüssigem Metall eine innige Verbindung beider Materialien miteinander zu erzielen.
Hierbei kommt es normalerweise nur zu einer teilweisen Verbindung zwischen dem flüssigen und dem
festen Material. Das feste Material wirkt gleichsam als Kokillenwand, von der sich das eingegossene Material
beim Erkalten auf Grund der Schrumpfung trennt und abhebt. Nur örtlich kommt es zu fleckenartigen
Schweißverbindungen, die aber nur einen untergeordneten Bereich der zu verschweißenden Flächen
ausmachen. Beim Gießen, während der Abkühlung in der Gießpfanne und beim Wiedererwärmen
für die anschließende Verformung bilden sich unvermeidbare Oxydations- und Zunderschichten zwischen
den unverbundenen Materialien aus, so daß beim anschließenden Verformen kein Verbund mehr
zwischen dem eingegossenen Material und dem Plattierungsmaterial entstehen kann. Diese oben geschilderten
Vorgänge sind die Hauptgründe, weshalb die Verfahrens- und kostenmäßig günstige Angießmethode
in der Gießform bisher großtechnisch nicht praktiziert und im Gegensatz dazu die sehr viel aufwendigere
Walzschweißplattierung angewandt wird.
Aus der deutschen Patentschrift 736 672 ist es bekannt, zwei Plattierungstafeln im Abstand voneinander
durch Anschweißen von Eisenblechen an den Längskanten der Plattierungstafeln eine Gießform
mit den Abmessungen der fertigen Bramme zu bilden, diese in eine größere Brammenkokille einzusetzen,
wobei der Ringraum zwische den Blechen und der Brammenkokille mit feuerfestem Isolierstoff ausgefüllt
wird und anschließend die Gießform mit dem Grundwerkstoff ausgegossen wird. Die Verbindung
zwischen dem Grundwerkstoff und den Plattierungstafeln berührt ausschließlich auf Adhäsion, d. h. man
hat es hier mit der bereits weiter oben angeführten Angießmethode zu tun.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der einleitend genannten Art zu schaffen,
dem die vorerwähnten Nachteile nicht anhaften, das vielmehr so ausgebildet ist, daß es in der Gießform
die Plattierung bzw. die Kombination zweier Metalle ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Plattierungstafeln unter Bildung eines
allseitigen Zwischenraumes zwischen ihren Stirnflächen und den stirnseitig gegenüberliegenden Wandungen
der Gießform bzw. dem Badspiegel angeordnet werden.
Der Zwischenraum wird beim Gießen ebenfalls mit dem Grundwerkstoff gefüllt. Hierbei wird der
Kantenbereich der Plattierungstafeln von dem Grundmaterial umflossen. Letzteres schrumpft beim
Erstarren und Abkühlen abdichtend auf dem Kantenbereich auf.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß im Querschnitt trapezförmig ausgebildete
Plattierungstafeln mit ihrer kleineren Grandfläche gegen die Wandung der Gießform angeordnet
werden.
Auf diese Art und Weise wird das Umfließen der Kantenbereich der Plattierungstafeln durch das
Grundmaterial begünstigt, so daß beim Erstarren des flüssigen Grundmaterials dieses zangenartig und abdichtend
aufschrumpft.
Weiterhin kann erfindungsgemäß der Kantenbereich der Plattierungstafeln rahmenartig mit angeschweißten
Blechstreifen versehen werden. Dadurch können die Blechstreifen ein- oder zweiseitig vom
flüssigen Grundmaterial umflossen werden und angelöst in diesem Bereich mit dem Grundmaterial gasdicht
und oxydationsverhindernd verschweißen. Die rahmenartigen Blechstreifen können hinsichtlich der
Dicke, Ausdehnung und Form zum Zwecke des Anlösens durch das Grundmaterial dem Wärmeinhalt
bzw. der Überhitzungstemperatur des flüssigen Metalls und der Ausbildung der Gießform angepaßt
werden.
Weiterhin kann erfindungsgemäß im Randbereich der Plattierungstafeln ein Blechstreifen aus dem
Grundmaterial oder aus dem Plattierungsmaterial angeschweißt werden. In den Blechstreifen, die als
Verankerungen im Grundmaterial dienen, werden Aussparungen oder Perforationen vorgesehen.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Plattierungstafeln innerhalb der Gießform so zugeschnitten
und begrenzt werden, daß beim späteren Schöpfen und Besäumen des verformten Materials
der Verschnitt minimiert wird und möglichst wenig Plattierungsmaterial umfaßt.
Die Plattierungstafeln werden im Bereich der zu verschweißenden Oberflächen metallisch blank gehalten
und beim Gießen durch Gießlack vor Oxydation geschützt. In der Gießform sind die Plattierungstafeln
so angeordnet, daß sie sich mit der Schrumpfung des Blockes von der Wandung der Gießform
abheben können.
Die Erfindung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, daß die Plattierungstafeln ein-, zwei- oder auch
vierseitig angeordnet werden daß das Dickenverhältnis zwischen Plattier- und Grundmaterial beliebig ist.
Zwischen den Plattierungstafeln und der Gießform kann vornehmlich im Kantenbereich eine Wärmedämmung
beispielsweise durch Asbestplatten vorgesehen werden. Gemäß der Erfindung können auch
ringförmig geschlossene Einsätze aus Plattierungsmaterial entsprechend den Plattierungstafeln verwendet
werden.
In der Zeichnung ist die Erfindung näher erläutert. Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das in der
ίο Zeichnung Dargestellte, vielmehr sind im Rahmen
der Erfindung weitere Abwandlungen möglich. Es zeigt
Fig. 1 zwei Ausführungsformen der Erfindung,
F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie H-II der Fig. 1,
F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie H-II der Fig. 1,
F i g. 3 zwei andere Ausführungsformen der Erfindung,
F i g. 4 zwei weitere Ausführungsformen der Erfindung,
F i g. 5 eine zusätzliche Ausführungsform der Erfindung und
F i g. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI der Fig. 5.
Die Plattierung kann gemäß F i g. 1 in der Gießforml
durch Einlegen von Tafeln aus Plattierungsmaterial 2 an den Wandungen 4 der Gießform erfolgreich
durchgeführt werden, wenn die Plattierungstafeln 2 so ausgebildet werden, daß das flüssige Grundmaterial
3 beim Gießen den Kantenbereich 5 der Plattierungstafeln 2 umfließt und beim Erstarren
und Abkühlen abdichtend auf dem Kantenbereich 5 aufschrumpft.
Der Kantenbereich 5 soll so ausgebildet sein, daß die Plattierungstafel 2 im Grundmaterial 3 während
des Abkühlens zangenartig eingespannt und festgehalten wird und daß mit dem abdichtenden Aufschrumpfen
die Gefahr der nachträglichen Oxydation zwischen den Verbundoberflächen 6 vermieden wird.
Die Spaltbildung 6 bzw. das Abheben zwischen Plattierungstafel
2 und Grundmaterial 3 kann durch die Gießmethode nicht vermieden werden, so daß in der
Gießform nach dem Gießen der eigentliche Verbund nicht zustandekommt und erst später durch die
Walzbehandlung erfolgt. Durch die vorgeschlagene Verfahrensweise muß das Eindringen von oxydierenden
Gasen, d. h. die Oxydation innerhalb des Spaltes vermieden werden. Dies bedeutet, daß der Kantenbereich
5 als Oxydationsdichtung wirkt unter Ausnutzung der Schrumpfung des Grundmaterials 3, so daß
beim nachfolgenden Verformen die metallisch blank gebliebenen Verbundflächen 6 untereinander zur
Herstellung einer Plattierung verschweißen können.
Voraussetzung für diese Arbeitsweise ist, daß das flüssige Grundmaterial 3 beim Gießen den Kantenbereich
5 der Plattierungstafeln 2 umspült und umfaßt, so daß es beim Erkalten abdichtend aufschrumpft.
Der Kantenbereich 5 der Plattierungstafeis 2 sollte
deshalb, wie aus F i g. 1 hervorgeht, vorzugsweise schräg angeschnitten sein, um den Dichtungseffekt zu
erhöhen. Es sind aber auch andere Dichtungsflächen denkbar, z.B. die einfach senkrechte Schnittkante
51.
Die Dichtwirkung gegenüber oxydierenden Gasen läßt sich auch erzielen bzw. erhöhen, wenn auf den
Kanten 5 der Plattierungstafeln 2 Blechstreif en 8, F i g. 3, angesetzt werden, die sich auf Grund ihrer
geringen Wandstärke teilweise im flüssigen Grundmaterial auflösen und deshalb schon nach dem Gie-
ßen innig miteinander verschweißen und auf diese Weise die oxydationsverursachende Spaltbildung im
Kantenbereich 5 verhindern. Der Lösungsvorgang im Bereich der angesetzten Blechstreifen 8 und das langsame
Aufschrumpfen im Kantenbereich 5 lassen sich beeinflussen, indem zwischen Plattierungstafel 2 und
Gießform 1 die Wärmeableitung durch wärmedämmende Schichten? wie beispielsweise Asbestplatten
eingeschränkt wird.
Die abdichtenden Blechstreifen 8 können im Kantenbereich 5 der Plattierungstafeln 2 so angesetzt
werden, daß sie ein- oder beidseitig vom Grundmaterial 3 umflossen werden. Sie können Aussparungen 9,
Fig.4. oder Perforationen 10 aufweisen, um die Plattierungstafeln 2 besonders gut im Grundmaterial
zu verankern. Die Dicke und Ausdehnung der abdichtenden Blechstreifen 8 richten sich nach dem
Füllgewicht der Gießform 1, d. h. der Wärmekapazität bzwr. Überhitzungstemperatur des flüssigen Metalls
und werden ermittelt. Die Blechstreifen 8 können verschiedenartig angebracht werden, indem die
Plattierungstafeln 2 kastenförmig eingerammt bzw. wie in F i g. 4 an der Kante 5 einfach verlängert oder entsprechend
Fig.3 im Kantenbereich8 abgewandelt werden. Die Ausbildung der Blechstreifen 8 kann
auch der Gießform 1 angepaßt werden, um die Plattierungstafeln 2 zur Vermeidung von Ausbringverlusten
bis in den Randbereich 81, F i g. 3 auszudehnen.
Zur Verhinderung der Oxydation zwischen dem angegossenen Grundmaterial 3 und dem Plattierungsmaterial
2 — der Voraussetzung zum einwandfreien Verschweißen während der hinterher erfolgenden
normalen Warmverformung — kann sowohl allein das Aufschrumpfen des Grundmaterials 3 im Kantenbereich
5 als auch allein das Anlösen und Verschweißen der Blechumrandungen 8 genügen, um nicht unbedingt
beide Maßnahmen anwenden zu müssen.
Die miteinander verschweißenden Flächen 5,6,8 müssen metallisch blank sein, d. h. das Plattierungsmaterial2
muß entsprechend gesäubert werden und beim Gießen durch Gießlacke vor Oxydation geschützt
werden.
ίο Die Plattierungstafeln 2 müssen so in der Gießform
fixiert werden, daß sie der Schrumpfbewegung des Blockes während der Erstarrung folgen, d. h. sich
von der Wandung 4 der Gießform 1 abheben können. Die Plattierungstafeln 2 können allseitig, zwei- oder
einseitig die Wandungen 4 der Gießform 1 auskleiden. Der Dicke der Plattierungstafeln 2 und damit
dem Verhältnis von Plattierdicke und Grundmaterialdicke sind Grenzen nur insofern gesetzt, als sich
zu dünne Plattierungstafeln 2 nicht im Grundmaterial auflösen dürfen und bei sehr dicken Plattierungstafeln
2 das Dazwischengießen von Grundmaterial 3 möglich sein muß. Damit lassen sich alle in der Praxis
auftretenden Kombinationsmöglichkeiten abdekken. Außer dem Auskleiden der Gießform 1 mit einzelnen
Plattierungstafeln 2 lassen sich auch entsprechend vorbereitete geschlossene Einsätze 11, F i g. 5
und 6, in der Gießform 1 anordnen, die eine Rundummantelung des gegossenen Blocks mit Plattierungsmaterial
ermöglichen. In entsprechender Weise wie bei den einzelnen Plattierungstafeln 2 erfolgt die
Abdichtung durch Aufschrumpfen des Grundmaterials 3 bzw. durch Anlösen und gasdichte Verbindung
im Bereich der angesetzten Blechstreifen 8.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Verfahren zur Herstellung plattierter Blöcke oder Brammen, wobei die Plattierungstafeln in
der Gießform dicht an deren Wandung angeordnet werden und danach das Grundmaterial in die
Gießform gegossen wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Plattierungstafeln unter Bildung eines allseitigen Zwischenraumes zwischen
ihren Stirnflächen und den stirnseitig ge- ίο
genüberliegenden Wandungen der Gießform bzw. dem Badspiegel angeordnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Querschnitt trapezförmig
ausgebildete Plattierungstafeln mit ihrer kleineren Grundfläche gegen die Wandung der Gießform
angeordnet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kantenbereich der
Plattierungstafeln rahmenartig mit angeschweißten Blechstreifen versehen wird.
4. Verfahren nach Anspruchs, dadurch gekennzeichnet, daß die rahmenartigen Blechstreifen
hinsichtlich der Dicke, Ausdehnung und Form zum Zwecke des Anlösens durch das Grundmaterial dem Wärmeinhalt bzw. der Überhitzungstemperatur
des flüssigen Metalls und der Ausbildung der Gießform angepaßt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß im Randbereich der Plattierungstafeln ein Blechstreifen aus dem Grundmaterial
oder aus dem Plattierungsmaterial angeschweißt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den Blechstreifen, die als
Verankerungen im Grundmaterial dienen, Aussparungen oder Perforationen vorgesehen werden.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Plattierungstafeln innerhalb der Gießform so zugeschnitten und begrenzt werden, daß beim späteren
Schöpfen und Besäumen des verformten Materials der Verschnitt minimiert wird und
möglichst wenig Plattierungsmaterial umfaßt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Plattierungstafeln im Bereich der zu verschweißenden Oberflächen metallisch blank gehalten
und beim Gießen durch Gießlack vor Oxydation geschützt werden.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Plattierungstafeln in der Gießform so angeordnet sind, daß sie sich mit der Schrumpfung des Blökkes
von der Wandung der Gießform abheben können.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Plattierungstafeln ein-, zwei- oder auch vierseitig angeordnet werden und daß das Dickenverhältnis
zwischen Plattier- und Grundmaterial beliebig ist.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
den Plattierungstafeln und der Gießform vornehmlich im Kantenbereich eine Wärmedämmung,
beispielsweise durch Asbestplatten, vorgesehen wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ringförmig
geschlossene Einsätze aus Plattierungsmaterial entsprechend den Plattierungstafeln verwendet
werden.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 |