DE2330825A1 - Verpackung von gegenstaenden, insbesondere fuer empfindliche bzw. bruchgefaehrdete transportgueter, und verfahren zum verpacken derartiger gegenstaende - Google Patents
Verpackung von gegenstaenden, insbesondere fuer empfindliche bzw. bruchgefaehrdete transportgueter, und verfahren zum verpacken derartiger gegenstaendeInfo
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Description
dr. ing. HEINRICH GEITZ Patentanwalt 7500 Karlsruhe ι. postfach 2708
73569/570
Anmelder: Albert H a u c k
6902 Sandhausen
Lattweg 16
Verpackung von Gegenständen, insbesondere für empfindliche bzw. bruchgefährdete Transportgüter, und Verfahren zum Verpacken
derartiger Gegenstände
Die Erfindung bezieht sich auf die Verpackung von Gegenständen, die von als äußere Verpackungsbehälter eingesetzten
Kartons, Kisten, Rahmenwerken oder dergl. aufgenommen und in letzteren mittels ihren äußeren Konturen angepaßter Bettungen
aus leichtgewichtigen Kunststoffkörpern eindeutig festgelegt sind, ferner auf ein Verfahren zum Verpacken derartiger Gegenstände
unter Einbettung in leichtgewichtige Kunststoffkörper. Insbesondere handelt es sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung
um die Verpackung empfindlicher bzw. bruchgefährdeter Transportgüter, wie GlaserZeugnisse, empfindliche Geräte oder
Kunstgegenstände.
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Bei empfindlichen Transportgütern ist die Verwendung von Kunststoffkörpern bekannt, die eine den äußeren Konturen der
zu verpackenden Gegenstände angepaßte Formgestaltung aufweisen und die Hohlräume zwischen den Gegenständen und den
letztere aufnehmenden Transportbehältern weitgehend ausfüllen. In aller Regel handelt es sich bei den bekannten Verpackungshilfsmitteln in Gestalt von Kunststoffkörpern um Kunststoff-Formteile,
die der jeweiligen Form des Transportgutes entsprechend gestaltet und in besonderen Fertigungsbetrieben
hergestellt sind. Als unzulänglich erweist sich bei diesen Verpackungshilfsmitteln, daß die Anpassung an die äußeren
Konturen der zu verpackenden Gegenstände oft nur unzureichend ist, so daß keine sicheren Bettungen entstehen. Darüber hinaus
ist auf das angesichts der Herstellung dieser Verpackungshilfsmittel in besonderen Fertigungsbetrieben bestehende
Transportproblem sowie auf die erforderliche Lagerhaltung hinzuweisen. Trotz nur unzulänglicher Bettung der zu verpackenden
Gegenstände erweisen sich die bekannten Verpackungshilfsmittel als recht kostspielig.
Angesichts dieser, den Stand der Technik kennzeichnenden Unzulänglichkeiten
sollen im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine verbesserte, vor allem gegenüber dem Stande der Technik
preiswertere und zugleich eine sicherere Bettung der Transportgüter gewährleistende Verpackung sowie ein Verfahren zum
Erstellen derartiger Verpackungen, insbesondere für empfind-
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liehe Transportgüter, angegeben werden.
Diese Aufgabe ist, ausgehend von der bekannten Bettung von Gegenständen in Kunststoffkörpern, hinsichtlich der Verpackung
selbst dadurch gelöst, daß die Gegenstände zumindest teilweise in Kunststoffschaum eingebettet sind, der seinerseits
von einer Umhüllung aus flexiblem Folienmaterial eingeschlossen ist und unter Anpassung an die Konturen der Gegenstände
zwischen letzteren und den Umhüllungen Stützpolster bildet, die angesichts des Umstandes eine sichere Bettung der Gegenstände
gewährleisten, daß sie selbst bei komplizierten Konturen diesen weitestgehend vollständig angepasst sind. Nach
einer zweckmässigen Ausgestaltung der Erfindung können die von Umhüllungen aus flexiblem Folienmaterial umgebenen Stützpolster
aus Kunststoffschaum die zwischen den Gegenständen und den Wandungen der äußeren Verpackungsbehälter auftretenden
Hohlräume im wesentlichen vollständig ausfüllen, womit selbst bei schwereren Transportgütern eine sichere Festlegung
der Güter in den letztere aufnehmenden Verpackungsbehältern gewährleistet ist.
Hinsichtlich des Verfahrens zum Verpacken von Gegenständen der oben erläuterten Art ist die gestellte Aufgabe dadurch
gelöst, daß die Gegenstände bzw. Teile davon dadurch mit Kunststoffschaum umgeben und zumindest teilsweise in letzteren
eingebettet werden, daß der Schaum durch Vermischung der ihn bildenden Komponenten in einem schlauchartigen Beutel aus
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Folienmaterial zum Aufschäumen gebracht wird und mit fortschreitendem
Aufschäumvorgang die Gegenstände unter Ausfüllung von Hohlräumen im Verpackungsbehälter mehr und mehr einbettet,
wobei sich der im schlauchartigen Beutel entwickelte und von letzterem umschlossene Schaum den Konsturen der Gegenstände
und den Formen der auszufüllenden Hohlräume anpasst.
Das Wesen des erfindungsgemässen Verfahrens ist mithin darin
zu sehen, daß in geschlossenen oder allenfalls Entlüftungsöffnungen aufweisenden Folienschläuchen bzw. schlauchartigen
Beuteln aus Folienmaterial Kunststoffschäume entwickelt werden, etwa auf der Basis Polyuretan, die/während des Aufschäumens
allmählich fortschreitend zu einer Umhüllung bzw. Einbettung der zu verpackenden Gegenstände führen. Als besonders
zweckmässig hat sich dabei die Verwendung von Gebindeeinheiten erwiesen, die aus schlauchartigen Folienbeuteln mit in
getrennten Kammern angeordneten Komponenten zur Schaumbildung bestehen, wobei durch Aufhebung einer Trennstelle die schaumbildenden
Komponenten zusammengebracht und miteinander vermischt werden können, was zur Auslösung einer gasbildenden
und damit schaumtreibenden Reaktion führt. Das Aufschäumen in einem geschlossenen bzw. ggf. den Gasaustritt gewährleistende
öffnungen aufweisenden Folienbeuteln schließt jede Verschmutzung der zu verpackenden Gegenstände durch anhaftenden
Kunststoffschaum aus.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann nach der Einleitung einer schaumtreibenden Reaktion eine derartige Gebindeeinheit
in Gestalt eines schlauchartigen Beutels aus Folienmaterial in einen die zu verpackenden Gegenstände enthaltenden
Verpackungsbehälter so eingebracht werden, daß der sich im schlauchartigen Beutel entwickelnde Schaum den bzw. die
Gegenstände weitgehend umhüllt. Die Umhüllung kann dabei auf die Schaffung von Widerlagern im Bereich besonders bruchgefährdeter
Partien beschränkt sein oder auch im wesentlichen allseitig erfolgen. Bei der Verpackung in besonderem Maße
bruchgefährdeter Kleinteile, etwa Leuchtstoffröhren, hat es sich als zweckmässig erwiesen, zunächst eine Gebindeeinheit
nach Einleitung des Aufschäumvorganges als Unterlage in einen Verpackungsbehälter einzubringen, dann die Kleinteile
auf dieser Unterlage abzulegen und danach mit einer für die nächstfolgende Teileschicht als Unterlage dienenden Gebindeeinheit,
in der ebenfalls ein Aufschäumvorgang eingeleitet ist, abzudecken, worauf dieses Verfahren bis zur vollständigen
Ausfüllung des äußeren Verpackungsbehälters fortgesetzt wird. Soweit es sich um zu verpackende Gegenstände handelt,
deren Längenerstreckung im Vergleich zur Breitenerstreckung der Kunststoffschaumbettungen groß ist, empfiehlt sich die
Anordnung mehrerer Stützpolster längs der Gegenstände.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Besonderheiten der Erfindung sollen im folgenden anhand der in der beigefügten
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Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. In teilweise schematischen Ansichten zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt gemäß der Linie I-I in Fig. 2 durch
einen Leuchtstoffröhren als Verpackungsgut aufnehmenden Karton aus Wellpappe,
Fig. 2 den gleichen Karton in einer Schnittansicht gemäß der Schnittlinie H-II in Fig. 1,
Fig. 2 den gleichen Karton in einer Schnittansicht gemäß der Schnittlinie H-II in Fig. 1,
Fig. 3 ebenfalls in einer Schnittansieht die Verpackung eines äußerst stoßempfindlichen Kunstgegenstandes in aufrecht
stehender Lage in einer Kiste, Fig. 4 einen aus Leisten zusammengefügten Tragrahmen mit
Glasscheiben als Verpackungsgut in einer perspektivischen Teilansicht und
Fig. 5 einen Schnitt durch einen Verpackungsbehälter, der
als Verpackungsgut einen kompakten Gegenstand aufnimmt .
Bei dem in den Fig. 1 und 2 veranschaulichten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung dient ein Karton
10 aus Wellpappe als äußerer Verpackungsbehälter. Bei dem Verpackungsgut handelt es sich um Leuchtstoffröhren 11, die
zu je sechs Stück in zwei übereinander liegenden Reihen 12, 13 mit Abstand voneinander angeordnet sind. In der Nähe ihrer
Enden sind die Leuchtstoffröhren zwischen Bettungen 14, 15 aus Kunststoffschaum aufgenommen, die sich quer zur Längenausdehnung
der Leuchtstoffröhren erstrecken. Bei diesen Bettungen handelt es sich um Kunststoffschaum, der in langge-
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streckten, geschlossenen oder allenfalls mit Entlüftungsöffnungen versehenen Folienschläuchen aufgeschäumt ist.
Zum Aufbau einer derartigen Verpackung werden zunächst die in schlauchartigen Beuteln enthaltenen Komponenten zur Bildung
von Schaumstoff innig miteinander vermischt und zur schaumbildenden Reaktion gebracht. Sodann wird im Bereich
der beabsichtigten Bettungen 14, 15 je ein so präparierter Folienschlauch mit sich allmählich entwickelndem Schaum in
den Verpackungsbehälter 10 eingelegt, worauf der gewünschten Anordnung gemäß Leuchtstoffröhren 11 zur Bildung der untersten
Reihe 12 auf die in der Schaumbildung begriffenen Auflager, die sich mehr und mehr zu Schaumstoffstützpolstern
16, 17 entwickeln, abgelegt werden. Danach wird die in den Karton eingelegte Leuchtstoffröhrenreihe 12 mittels zweier
weiterer Folienschläuche abgedeckt, in denen zuvor ebenfalls durch Vermischung schaumbildender Komponenten ein Aufschäumvorgang
eingeleitet wurde. Das vorgeschriebene Verfahren wird sodann durch Einlegen der die obere Reihe 13 bildenden
Leuchtstoffröhren 11 fortgesetzt, die wiederum durch Folienschläuche mit sich entwickelndem Kunststoffschaum abgedeckt
werden. Da sich während des Verpackungsvorganges die Kunststoffschäume entwickeln, erfolgt eine teilweise Einbettung
der in Reihen angeordneten Leuchtstoffröhren, wobei die untere Reihe 12 von den von Folienschläuchen eingeschlossenen
Kunststoffstützpolstern 16, 17 und 18, 19 umgeben ist, während
die obere Leuchtstoffröhrenreihe 13 zwischen den Stütz-
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polstern l8, 19 und 20, 21 eingeschlossen ist. Insbesondere Fig. 1 verdeutlicht, daß nach der Schaumentwicklung für jede
einzelne Leuchtstoffröhre eine sichere Bettung gewährleistet ist. Nach oben abgeschlossen werden die Bettungen 14, 15
durch auf die oberen Schaumstoffpolster 20, 21 aufgebrachte Latten 22, 23» worauf in hier nicht weiter interessierender
Weise der so präparierte Karton 10 verschlossen und zum Versand gebracht werden kann.
Bei dem in Fig. 3 veranschaulichten Ausführungsbeispiel handelt es sich um die Verpackung eines völlig unregelmässige
Konturen aufweisenden Kunstgegenstandes 25 in einer Kiste 26.
Nach Herrichtung eines unterseitigen Stützpolsters 27, bei dem es sich wiederum um in einem Beutel aus Folienmaterial
entwickelten Kunststoffschaum handelt, wird der Kunstgegenstand
25 aufrecht stehend in die ebenfalls aufrecht stehende
Kiste 26 eingebracht. Sodann werden die in besonderem Maße zu schützenden Partien des Gegenstandes mit Folienschläuchen
umgeben, in denen zuvor in der oben beschriebenen Weise Komponenten zur Bildung von Kunststoffschaum innig miteinander
vermischt und zur gastreibenden Reaktion gebracht wurden, so daß sich von den genannten Folienschläuchen umschlossene Stützpolster
28, 29, 30 aus Kunststoffschaum entwickeln, die sich
den im Falle des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 3 besonders komplizierten Konturen des Kunstgegenstandes 25 anpassen und
eine sichere, stoßgeschützte Bettung des Gegenstandes innerhalb der Kiste 26 gewährleisten.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 kommt wiederum das
gleiche Prinzip der Bettung der zu verpackenden Gegenstände auf Stützpolstern aus Kunststoffschaum zur Anwendung. Bei dem
Verpackungsgut handelt es sich um mehrere, zu einem Stapel zusammengefaßte Glasscheiben 35} die von einem aus Latten zusammengefügten
Rahmen 36 aufgenommen sind. Der seitlichen Festlegung der Glasscheiben 35 dienen mit dem Rahmen 36 fest
verbundene Stützleisten 37, 38. Der untere Rand und teilweise die Außenkante des Stapels aus Glasscheiben 35 ist von einem
Stützpolster 39 umschlossen, das durch Entwicklung des Kunststoffschaums in einem geschlossenen bzw. mit Entlüftungsöffnungen
versehenen Folienschlauch hergestellt wurde und sich daher dem Konturenverlauf der genannten Außenkanten des
Stapels 35 angepaßt hat.
In Fig. 5 ist als Beispiel für die Verpackung schwerer Stückgüter ein Glaskolben 40 von einem widerstandsfähigen Verpackungsbehälter
41 aufgenommen und in letzterem mittels der Stützpolster 42, 43 aus Kunststoffschaum gebettet. Auch diese
Stützpolster wurden durch die Entwicklung des Kunststoffschaums in Folienschläuchen geschaffen, wobei in Übereinstimmung
mit der Herstellung der Stützpolster bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 die Folienschläuche, in denen zuvor
Komponenten zur Schaumbildung miteinander zur Reaktion gebracht wurden, in den Unterstützungsbereich eingelegt wurden.
Durch diese Maßnahme war eine Anpassung der Stützpolsterform
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an den Konturenverlauf des Stückgutes 40 in dessen Unterstützungsbereich
sichergestellt.
Das Wesen der Erfindung ist mithin dadurch gekennzeichnet, in geschlossenen oder allenfalls Entlüftungsöffnungen aufweisenden
Folienschläuchen bzw. schlauchartigen Beuteln Kunststoff
schäume so zu entwickeln, daß sie sich auch schwierigen Konturen der zu bettenden Gegenstände anpassen und letztere
innerhalb der die Gegenstände aufnehmenden Verpackungsbehälter eindeutig festlegen.
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Claims (6)
- Patentansprücheί 1.J Verpackung von Gegenständen, die von als äußere Verpackungsbehälter eingesetzten Kartons, Kisten, Rahmenwerken oder dergl. aufgenommen und in letzteren mittels ihren äußeren Konturen angepaßter Bettungen aus leichtgewichtigen Kunststoffkörpern eindeutig festgelegt sind, insbesondere für empfindliche bzw. bruchgefährdete Verpackungsgüter,
dadurch gekennzeichnet,daß die Gegenstände (11, 25> 35» 40) zumindest teilweise in Kunststoffschaum eingebettet sind, der seinerseits von einer Umhüllung aus flexiblem Folienmaterial eingeschlossen ist und unter Anpassung an die Konturen der Verpackungsgüter zwischen letzteren und den Umhüllungen Stützpolster bildet. - 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von Umhüllungen aus flexiblem Folienmaterial umgebenen Stützpolster aus Kunststoffschaum die zwischen den Gegenständen (11, 25, 35, 40) und den Wandungen der äußeren Verpackungsbehälter (10, 26, 36, 41) auftretenden Hohlräume im wesentlichen vollständig ausfüllen.
- 3. Verfahren zum Verpacken von Gegenständen in Verpackungen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände bzw. Teile davon dadurch mit Kunststoffschaum um-4 0 9 8 B / / ti 1- 12 -geben und zumindest teilweise in letzteren eingebettet werden, daß der Schaum durch Vermischung der ihn bildenden Komponenten in einem schlauchartigen Beutel aus Folienmaterial zum Aufschäumen gebracht wird und mit fortschreitendem Aufschäumvorgang die Gegenstände unter Ausfüllung von Hohlräumen im Verpackungsbehälter mehr und mehr einbettet, wobei sich der im schlauchartigen Beutel entwickelte und von letzterem umschlossene Schaum vor seiner Erhärtung den Konturen der Gegenstände und den Formen der auszufüllenden Hohlräume anpasst .
- 4. Verfahren nach Anspruch 3j dadurch gekennzeichnet, daß nach der Einleitung einer schaumtreibenden Reaktion eine die Komponenten zur Schaumbildung enthaltende Gebindeeinheit in Gestalt eines schlauchartigen Beutels aus Folienmaterial in einen die zu verpackenden Gegenstände enthaltenden Verpackungsbehälter so eingebracht wird, daß der sich im schlauchartigen Beutel entwickelnde Schaum die Gegenstände weitestgehend umhüllt.
- 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gebindeeinheit unmittelbar im Anschluß an die Einleitung des Aufschäumvorganges um die zu bettenden bzw. bruchgefährdeten Partien des Verpackungsgutes herumgelegt wird und sich mit fortschreitender Schaumbildung mehr und mehr unter Ausbildung von Stützpolstern an diese Partien anlegt.- 13 -0 9 8 8 ? / 01 8 4 , (>ORIGINAL
- 6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verpacken von Kleinteilen, etwa Leuchtstoffröhren, zunächst eine Gebindeeinheit nach Einleitung des Aufschäumvorganges als Unterlage in einen Verpackungsbehälter eingebracht wird, daß dann diese Kleinteile auf dieser Unterlage in vorbestimmter Ordnung abgelegt und danach mit einer für die nächstfolgende Teileschicht als Unterlage dienenden Gebindeeinheit, in der ebenfalls ein Aufschäumvorgang eingeleitet ist, abgedeckt wird, und daß dieses Verfahren bis zur vollständigen Ausfüllung des äußeren Verpackungsbehälters fortgesetzt wird.409882/0184ORiQlNAL INSPECTEDLeerseite
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19732330825 DE2330825A1 (de) | 1973-06-16 | 1973-06-16 | Verpackung von gegenstaenden, insbesondere fuer empfindliche bzw. bruchgefaehrdete transportgueter, und verfahren zum verpacken derartiger gegenstaende |
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DE19732330825 DE2330825A1 (de) | 1973-06-16 | 1973-06-16 | Verpackung von gegenstaenden, insbesondere fuer empfindliche bzw. bruchgefaehrdete transportgueter, und verfahren zum verpacken derartiger gegenstaende |
Publications (1)
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DE2330825A1 true DE2330825A1 (de) | 1975-01-09 |
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---|---|---|---|
DE19732330825 Pending DE2330825A1 (de) | 1973-06-16 | 1973-06-16 | Verpackung von gegenstaenden, insbesondere fuer empfindliche bzw. bruchgefaehrdete transportgueter, und verfahren zum verpacken derartiger gegenstaende |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE2330825A1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US8011865B2 (en) | 2007-04-12 | 2011-09-06 | Standard Car Truck Company | Railroad car coil restraint system |
DE102023108322A1 (de) | 2023-03-31 | 2024-10-02 | Zumtobel Lighting Gmbh | Verpackungselement für Sammelverpackung |
-
1973
- 1973-06-16 DE DE19732330825 patent/DE2330825A1/de active Pending
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US8011865B2 (en) | 2007-04-12 | 2011-09-06 | Standard Car Truck Company | Railroad car coil restraint system |
US8033768B2 (en) | 2007-04-12 | 2011-10-11 | Standard Car Truck Company | Railroad car coil restraint system |
US8277155B2 (en) | 2007-04-12 | 2012-10-02 | Standard Car Truck Company | Railroad car coil restraint system |
US8308409B2 (en) | 2007-04-12 | 2012-11-13 | Standard Car Truck Company | Railroad car coil restraint system |
DE102023108322A1 (de) | 2023-03-31 | 2024-10-02 | Zumtobel Lighting Gmbh | Verpackungselement für Sammelverpackung |
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