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Flacher Fernsehschirm Die Erfindung bezieht sich auf einen flachen
Schirm für das Farbfernsehen. Es handelt sich um einen Schirm, bei dem die Wahl
jedes Punktes des Bildes durch horizontale und vertikale Elektroden bewerkstelligt
wird, die dazu bestimmt sind, bei geeigneter Erregung an dem zugehörigen Punkt Licht
zu erzeugen. Das heißt, eine horizontale und eine vertikale Gitterleitung werden
einzeln erregt und an ihrem Kreuzungspunkt erscheint der leuchtende Punkt. Beim
erfindungsgemäßen Schirm wird der Lichtpunkt durch eine elektrische Niederdruckgasentladung
bewirkt, wobei derselbe Effekt erzielt wird,
der bei den bekannten
Neonlampen auftritt. Die Schirmelektroden werden auf einem Potentialpegel gehalten,
der den für das Fließen eines sehr kleinen Stromes zwischen den horizontalen und
vertikalen Elektroden erforderlichen Wert besitzt. Dieser Strom ist klein genug,
daß der Schirm einen dunklen Bildeindruck macht, während eine Spezialvorrichtung
verwendet wird, um den jeweiligen Gitterleitungen einen höheren Strom zuzuführen
und auf diese Weise die erforderliche Helligkeit an jedem Punkt, das heißt an jeder
Kreuzungsstelle der Gitterleitungen und folglich auf dem Schirm, zu erzeugen. Da
die Elektroden auf Glas sitzen, ist der Schirm transparent, so daß drei Gitterbaugruppen,
die drei Grundfarben erzeugen, überlagert werden können. Der Schirm ist dünn genug,
um das Erscheinen dreier gesonderter Bilder zu vermeiden.
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Schirme der vorstehend erwähnten Art, bei denen das Licht der Bildpunkte
durch eine Glimmentladung in einem Gas erhalten wird, sind im Stand der Technik
nicht bekannt. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, Vorteile gegenüber vorhandenen
ähnlichen Ausführungen zu erläutern. Dies gilt jedoch nicht in Bezug auf andere
Arten von flachen Schirmen, die ein anderes Verfahren zur Lichterzeugung, beispielsweise
ein elektrolumineszierendes
Halbleitermaterial oder einen mit Hochspannung
angeregten Leuchtstoff, verwenden. Erstere haben den Nachteil einer sehr geringen
Impedanz an jedem Gitter, was den Einsatz der nachstehend beschriebenen Abtastvorrichtung
unmöglich macht. Jene, die Licht erzeugende Leuchtstoffe verwenden, verlangen Hochspannungs-Elektronenstrahlen
mit Vervielfachungselektroden; in diesen Schirmen kann die nachstehend offenbarte
Abtastvorrichtung zwar verwendet werden, der Kostenaufwand für diese Schirme ist
jedoch gewiß viel höher als bei dem erfindungsgemäßen Schirm.
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Der erfindungsgemäße Schirm weist zwei Elemente auf, nämlich den
Licht erzeugenden Schirm und die Abtastvorrichtung. Der Licht erzeugende Schirm
wird durch flache und genutete Gläser verhalten, während die Abtastvorrichtung eine
Gitteranwahlvorrichtung darstellt, die an dem horizontalen Rand zum Anwählen der
vertikalen Gitterleitungen und an dem vertikalen Rand zum Anwählen der horizontalen
Gitterleitungen placiert ist.
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Fig. 1 zeigt einen Teilschnitt des Schirms durch eine Ebene, die
in rechtem Winkel zum Schirm und vertikal gemäß Linie B-B in Fig. 2 verläuft, wenn
der Schirm in seiner normalen Arbeitsstellung betrachtet wird.
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Fig. 2 zeigt einen in einer horizontalen Ebene liegenden Teilschnitt
des Schirms gemäß Linie A-A in Fig. 1.
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Fig. 3 zeigt eine Vergrößerung der Fig. 2.
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Pig. 4 zeigt die Anordnung der Gitterleitungen.
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Fig. 5 zeigt einen drei Kammern aufweisenden Schirm.
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Fig. 6 zeigt einen Ausschnitt der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab.
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Mit den Bezugsziffern 1, 2, 3 und 4 sind Gläsplatten bezeichnet.
Die Glasplatten 1 und 3 sind glatt, während die Glasplatten 2 und 4, wie in der
Zeichnung dargestellt, genutet ausgeführt sind. Elektroden 5 bis 10 sind unter Anwendung
der Technik gedruckter Schaltungen auf dem Glas aufgebracht. Die Abmessungen bei
einem Schirm von 23 Zoll (58 cm) in der Schirmdiagonale betragen 0,6 bis 0,7 mm
zwischen benachbarten parallelen Elektroden derselben Glasplatte und 0,3 bis 0,4
mm zwischen senkrecht zueinander verlaufenden Elektroden mit oder ohne dazwischen
befindlichem Glas. Die Glasplatten haben
eine Stärke von 0,3 bis
0,4 mm an ihrer dicksten Stelle und es ist möglich, ohne merklichen schädlichen
Einfluß auf das Bild höhere Glasstärken einschlieBlich 0,6 mm zu verwenden. Es muß
bemerkt werden, daß die Elektroden 5, 6 und 7 horizontale Gitterleitungen darstellen,
während die Elektroden 8, 9 und 10 vertikale Gitterleitungen sind. Aus Fig. 2 ist
die Existenz von Lücken ersichtlich, die später mit einem geeigneten Gas zwischen
den Gitterleitungen 5-8, 6-9 und 7-10 gefüllt werden.
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Diese Hohlräume innerhalb der Nuten sind die leuchtenden Räume, da
im Falle eines Ansteigens der Potentialdifferenz zwischen einem der Gitterleitungspaare
auf einen geeigneten Wert in der Größenordnung von 120 V eine Glimmentladung auftritt,
die sich nicht über diegesamte Länge der Gitterleitungen erstreckt, sondern nur
einen Bereich einnimmt, der normalerweise nicht größer ist, als der minimale Abstand
zwischen den beiden zueinander senkrechten Gitterleitungen. Es ist offensichtlich,
daß mit nur einer Baugruppe aus zueinander senkrechten Gitterleitungen ein monochromatisches
Bild erzeugt wird.
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Die drei Baugruppen können entweder innerhalb desselben, Ultraviolettstrahlung
erzeugenden Gases enthalten sein und die Wände der leuchtenden Hohlräume mit einem
Material, das in der gewünschten Farbe fluoresziert, beschichtet sein, oder die
Gitterbaugruppen können in gesonderten
Kannrnesa enthalten sein
die verschiedene die jeweilige Grundfarbe erzeugende Gase beinhalten. Jedenfalls
wird die Farbtrennung mit den horizontalen Elektroden vorgenommen. Sie könnte auch
mit den vertikalen Elektroden erfolgen, da es jedoch so ist, daß die Farbtrennvorrichtung
kürzer ist, wenn sie vertikal verläuft und auf die horizontalen Gitterleitungen
arbeitet, wurde die oben erwähnte Lösung unter Verwendung der Elektroden 5, 6 und
7 aufgegriffen. Gemäß Fig. 2 besitzen diese Elektroden an ihren Enden Anoden, die
den von den Sekundäremissions-Vervielfachungselektroden 16 emittierten Strahl auffangen.
Die Abmessungen dieser Elektroden sind im Hinblick auf Raumladungseffekte kritisch.
Es ist offenkundig, daß diese Elektroden in einer vom Schirm getrennten gammer untergebracht
sind, da sie ein hohes Vakuum erfordern.
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Bei einem praktischen Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung haben die
Elektroden Oberflächen in der Größenordnung von 1 mm2 und besitzen einen gegenseitigem
Abstand von 0,3 mm, so daß mit nur ungefähr 120 V ein Strom von 10 mA erhalten wird,
wobei Jedoch durch die Anwendung dreier Elektroden eine Leistung von nahezu 2 Watt
am Schirm erhalten wird. Das Problem ist noch störender-bei der Elektrode 11 gemäß
Pig. 1, die im Bezug auf die Elektrode 12 ein Potential aufweist, das größer als
150 V in negativer Richtung sein sollte, wobei es so ist, daß die
Elektrode
11 eine Sekundäremissionselektrode darstellt und bis zu 20 mA emittieren sollte,
was Jedoch weiter unten beschrieben wird. Fig. 3 zeigt den Farbtrennvorgang im Detail.
Die Elektroden 16, 17 und 18 sind Richtelektroden und die Elektroden 15 und 14 in
Kaskade geschaltete Vervielfacher. Die Richtelektroden empfangen die Potentiale,
die von der Farbmatrix herrühren, während ihre Arbeitsweise klar in Fig. 3 dargestellt
ist. In derselben Figur sind die Details 20 erkennbar, die die Querschnitte von
Metallstangen für die Wärmeableitung zeigen.
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Sie stehen in keinem direkten Kontakt mit den aktiven Elektroden.
Die Fig. 1 und 2 zeigen links die Einzelheiten der Wähivorrichtung. Es handelt sich
um einen Strahlverdrehwähler ähnlich dem, der in dem argentinischen Patent Nr. 188
951 beschrieben ist. Er wird als Horizontal-und als Vertikalwähler verwendet, wobei
jedoch im Gitterhorizontalwähler der Xarbwählabschnitt eingesetzt ist.
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Mit der Bezugsziffer 13 sind Vervielfachungselektroden des Verdrehwählers
und mit der Bezugsziffer 21 die Verdrehkammer mit ihrem Ablenkungswiderstand bezeichnet.
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Der Schirm basiert im wesentlichen auf dem Strahlverdrehwahler und
den zueinander senkrechten Gitterleitungen, zwischen denen die Glimmentladung erzeugt
wird. Es gibt eine große Vielfalt praktischer Ausführungen. Ein
Ausführungsbeispiel
ist nur unter der Verwendung von Neon hergestellt worden, um die generelle Arbeitsweise
zu zeigen. Es wurde nur eine Baugruppe von zueinander senkrechten Gitterleitungen
verwendet, bei der die leuchtenden Zwischenräume und ebenso die Gitterleitungsabstände
etwa 1 mm betragen. Die Zündspannung beträgt 115 V und die Minimalspannung, bei
500 uA in einer einzelnen Zelle, das heißt in einer einzelnen Kreuzungsstelle'war
84 V. Der Maximalstrom in einer einzeln Zelle konnte als Augenblickswert 10 mA erreichen,
da in dem Zähler Spannungen verwendet wurden, die nicht über 120 V lagen, um eine
Überhitzung zu vermeiden. Indem das Helligkeitssignal an die Kathode des Strahlverdrehwählers
angelegt wurde, wurde durch Verändern der Intensität dieses Strahls und folglich
der Stärke des Stromes der angeregten leuchtenden Zelle ein Bild erzeugt. Mit einer
Leistung von nicht mehr als 1 W konnte ein rotes Bild erzielt werden, dessen Intensität
in der Größenordnung der gegenwärtig verwendeten Kathodenstrahlröhren lag, die normalerweise
mit der Hälfte ihrer Gesamtleistung arbeiten. Ein Vorteil des beschriebenen Systems
liegt darin, daß es wegen der Verwendung eines so dünnen Schirms unnötig ist, daß
die Glasstirnplatte das Licht wie bei den gegenwärtig verwendeten Kathodenstrahlröhren
auf die Hälfte reduziert, um die von
der totalen Reflektion an
der Außenfläche dieser Glasplatte herrührenden Probleme zu vermeiden. Bei diesem
Schirm reicht es aus, wenn das Glas nur 10 , des Lichts auffängt, um störende Lichthofbildung
zu vermeiden, da das nach außen tretende Licht nicht auf der Glasoberfläche erzeugt
wird sondern-in einem Mittel, das einen einheitlichen Brechungsindex aufweist, so
daß es innerhalb des Glases keine totale Reflektion geben kann. Andererseits schienen
die Gitterleitungen bei einer Betrachtung von der Front her in einer Richtung-senkrecht
zum Schirm und näher beieinander zu verlaufen, was auch auf die Glasbrechung zurückzuführen
ist. Hierdurch wird es möglich, dickere und widerstandsfähigere Traggläser zu verarbeiten,
ohne das die Gefahr einer Entstellung der drei Bilder besteht, wenn der Schirm von
einer Seite betrachtet wird. Bei dem ersten praktischen Ausführungsbeispiel der
Erfindung wurden die drei überlagerten Schirme zwar nicht verarbeitet, es konnte
jedoch beobachtet werden, daß der Abstand zwischen den zueinander senkrechten Gitterleitungen
geringer erscheint als der wirkliche Abstand. Andererseits wurde genutetes Pyrexglas
ohne jede Art von Pigmentation verwendet, während auf diese Weise der Lichtaustritt
verdoppelt wurde. Es konnte experimentell gezeigt werden, daß 1 W für einen 58 cm
Schirm ausreicht, da die Lichtausbeute der Gasentladungslampe
in
der Größenordnung von 50 bis 60 Lumen je Watt liegt, während eine Kathodenstrahlröhre
auch mit hochwirksamen Leuchtstoffen infolge der Wirkung des Vorderseitenglases
zur Vermeidung des Problems der totalen Reflektion eine Reduktion erleidet und die
wirksamsten Leuchtstoffe 65 Lumen Je Watt nicht überschreiten. Der hervorstechendste
und wertvollste Vorteil des erfindungsgemäßen Schirms liegt Jedoch in dessen extrem
niedrigen Kosten, die sogar unter denen für eine schwarz-weiß Kathodenstrahlrdhre
liegen, da die große Wählvorrichtung vereinfacht worden ist und einen Kostenaufwand
verursacht, der mit demjenigen für eine ziemlich kostspielige Elektronenröhre vergleichbar
ist, und der genutete Schirm mit geeigneten gedruckten Elektroden, die durch Elektrolyse
verstärkt sind, einen billigen Gegenstand darstellt. Außerdem entfallen die Ablenkspulen,
die Elektronenkanone, die große Glasmasse, die eine Explosionsgefahr begründet,
der vertikale und der horizontale Ausgangsübertrager, die Hochspannungsquelle und
alle diesbezüglichen Zubehörteile. Es verbleibt lediglich eine 2.000 V Leistungsquelle,
um die in Kaskade geschaltete Vervielfachungselektrode des Strahlverdrehwählers
zu speisen, und eine Beistungsquelle von weniger als 250 V für den Sägezahngenerator,
der den Ablenhfiderstand erregt, zusätzlich zur 150 V - Einspeisung (die Teil der
250
V - Beistungsquelle sein kann) zur Speisung der Schirmentladung.
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Im ganzen gesehen wird im Vergleich zu dem gegenwärtig benutzten
Kathodenstrahlröhren-Fersehsatz die Hälfte des Kostenaufwandes für die Komponenten
erübrigt. Bei Verwendung von Transistoren in allen möglichen Fällen kann ein 58
cm - Fernsehsatz mit einem Leistungsverbrauch von 20 W für die halben Kosten des
alten Farbfernsehmodells hergestellt werden, wobei die Qualität besser ist als bei
dem gegenwärtig verwendeten Satz mit drei Elektronenkanonen, da die Farben überlagert
und nicht aneinander gelagert werden, und der Satz schließlich sehr leicht und sehr
flach ist.
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Nachstehend wird die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung
unter Bezugnahme auf die Fig. 4 der Zeichnung naher erläutert. Der obere Teil dieser
Figur zeigt die Schaltung für ein einziges Paar senkrecht aufeinander stehender
Gitterleitungen. Der Strahlverdrehwähler 21 ist dazu bestimmt, den Elektroden 11
oder 5, 6 oder 7,die ineinem Zeitaugenblick einem einzelnen Gitter zugeordnet sind,
in fortschreitender Weise einen dünnen Elektronenstrahl zuzuleiten, um so das gesamte
Bild abzutasten. Widerstände 25 sind einzeln mit jeder horizontalen
Gitterleitung
verbunden und liegen mit ihrem anderen Ende an einer gemeinsamen Elektrode 27. Der
Wert dieser Widerstände liegt zwischen 150 und 300 Megohm je Widerstand. Sie bilden
eine einzige Stange aus aliderstandspaste, in der alle horizontalen Gitterleitungen
enden.
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Fig. 5 zeigt eine schematische Darstellung eines Schnitts des Schirms
durch eine zum Schirm senkrechte und zu den horizontalen Gitterleitungen parallele
Ebene, so daß die Enden der Gitterleitungen zu sehen sind. Im Betrieb herrscht zwischen
den vertikalen und den horizontalen Gitterleitungen eine Gleichspannung von etwa
90 V, während die Zündspannung 120 V beträgt. Klemme 28 stellt die gemeinsame Verbindung
der Widerstände 22 der vertikalen Gitterleitungen dar. Diese Widerstände können
einen Wert von 1 - 100 Megohm aufweisen (es ist nicht ratsam, daß eine so große
Differenz innerhalb desselben Schirms existiert, der Betrieb wird jedoch sogar dann
nicht beeinträchtigt, wenn die Widerstände 22 Differenzen in der Größenordnung von
500 % besitzen) und sind ähnlich den Widerständen 25 aber in einer horizontalen
Reihe und auf der Seite, die dem Wählen für die vertikalen Gitterleitungen gegenüber
liegt, angeordnet. Der Linienwähler, der St genannt wird, führt den drei Anoden
der Gitterleitungen 5, 6 und 7 Strom zu, so daß sie negativ werden.
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Der Punktwähler (oder Vertikalgitterleitungswahler) der
sP
genannt wird, stößt die zugeordneten vertikalen Gitterleitungen an der Anode 11
an, die einen Sekundäremissionsfaktor von etwa 4,5 besitzt. Die so emittierten Elektronen
werden von den Elektroden 12 (siehe Fig. 1) absorbiert, so daß die vertikalen Gitterleitungen
stärker positiv werden. Die Situation für die nicht erregten Gitterleitungen ist
somit die, daß sie eine Potentialdifferenz aufweisen, die niedriger als die Zündspannung
ist, und daß dort kein Leuchten auftritt. Die erregte horizontale Gitterleitung
wird relativ zu den nicht erregten vertikalen Gitterleitungen um einen genügenden
Betrag negativ, um die Zündspannung zu erreichen. Der hohe lfert der Widerstände
22 und 25 läßt jedoch keinen für einen merklichen Betrag an Licht ausreichenden
Stromfluß zu.
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Dieser Strom liegt bei etwa 0,1 uA. Er ist nötig, denn wenn die Zellen
die Zündspannung nicht erhalten,während sie einen geringen Strom vom Linien- oder
vom Punktwähler empfangen, würde die Gitterkapazität das Zündniveau nicht erreichen,
falls ein relativ hoher Helligkeitswert nicht erreicht wird. Dies würde einem Anschneiden
des Videosignais auf dessen Schwarz-GrauNiveau und einem schwerwiegenden Qualitätsverlust
Vorschub leisten. Es soll bemerkt werden, daß der Vorerregerstrom nur in einer Leitung
zur Zeit fließt und nicht in allen Leitungen des Schirms,
da Jede
nicht erregte Gitterleitung mit einem Potential behaftet ist, daß im Bezug auf Jede
andere nicht erregte, dazu senkrechte Gitterleitung niedriger ist. als das Zündpotential.
Das durch den Vorerregerstrom erzeugte Licht kann in seinem Wert niedriger liegen
als das vom menschlichen Auge wahrnehmbare Minimum und es dient allgemein gesprochen
der Aufrechterhaltung der Arbeitsspannung der Gitterleitungen. Der Strom, der durch
die Zelle an der Kreuzungsstelle zwischen den beiden erregten Gitterleitungen fließt,
fließt in physikalischem Sinn in die Gitterleitungen 5, 6 und 7, da diese Elektronen
absorbieren, und über die Elektroden 11, die Sekundäremissionseigenschaften aufweisen.
Das Helligkeitssignal sollte also die Kathode des Linienwählers und die des Punktwählers
gleich stark erregen, damit die Stromhöhen übereinstimmen. Geringe Stromänderungen
bewirken, daß das Potential beider Gitterleitungen gleichzeitig mit einer anderen
Elektrode von konstantem Potential verschoben wird, wobei aber das relative Potential
der beiden Gitterleitungen stets den für das Fließenlassen des Stroms erforderlichen
Betrag aufweist. Wenn die parallele oder gleichzeitige Verschiebung einen großen
Wert besitat, wird sie die Spannung der Elektrode 11 und der Gitterleitungen 5,
6 und 7 so andern, daß in einer von ihnen
die Raumladung den unterschiedlichen
Strom verringern wird und noch ein Strom fließen wird, der der geringere von den
beiden ungleichen Strömen ist. Die Gitterleitungskapazität bereitet, wie man sehen
kann, überhaupt keine Scharierigkeiten, da der Betrag an Strom, der von dem Linienwähler
und dem Punktirähler zugeführt wird, notgedrungen durch die leuchtende Zelle fließen
muß, die ihre Spannung in Übereinstimmung mit der Stromgröße selbst einstellt. Die
Kapazität liegt in der Größenordnung von 10 uuF. Wenn die Ionisation verzögert wird,
speichert die Gitterleitung den Strom in ihrer Kapazität und die Entladedauer wird
länger (zur Entladung und Entionisierung steht 1/50 Sekunde sur Verfügung), so daß
der Stromfluß vom Punktwähler geringer als 0,08 Mikrosekunden sein kann und das
von der Zelle emittierte Licht der Ladung, die sie erhalten hat, proportional sein
wird und nicht dem Zeitmaß des absorbierten Stromes. Nach einer gewissen Zeit könnte
der Linienwahler den Strom auf zwei Gitterleitungen aufteilen. Dies ist jedoch überhaupt
kein Problem, da die Leitungen einen Abstand von 0,6 mm haben und das Auge die Linien
bei einem Abstand von 1 m nicht aufzulösen vermag. Anstelle des Aufleuchtens einer
Gitterleitung mit voller Leistung werden dann zwei parallele nebeneinander liegende
Gitterleitungen jeweils mit halber
Leistung aufleuchten.
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Hinsichtlich der Farbe sollten einige Petrachtungen angestellt werden.
Fig. 5 zeigt drei Kammern, für jede Parbe eine, die in drei Ebenen angeordnet sind.
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Wen in jede Kammer ein Gas gegeben wird, das ein åeweils einer der
Grundfarben entsprechendes Glimmen ergibt, liegt eine einfache und transparente
Vorrichtung vor. Es ist erforderlich, einen Spiegel 26 anzuordnen, so daß das Licht
von der gegenüberliegenden Seite ebenfalls ausgenützt wird. In diesem Fall ist die
Ausbeute des Schirms hoch. Wenn die Zündspannung der drei Kammern verschieden ist,
gibt es auch bei einem Betrag von etwa 20 % keine Schwierigkeiten, da die Widerstände
25 für jedes Gitter gesondert vorgesehen sind und jede Zelle einer anderen Farbe
ihre Vorerregungsspannung in der geeignetsten Weise einstellen wird. Nur bei sehr
groSen Differenzen werden Probleme in der Farbwahl auftreten, die durch Veränderungen
in den Anodenspannungen gefördert werden. Wenn eine einzige Kammer für die drei
Parben benutzt wird, indem beispielsweise ultraviolettemittierendes Gas Verwendung
findet, muß das. Innere jeder Parbkammer mit einem fluoreszierenden Material beschichtet
sein, daß das entsprechende Licht enitiert. Dann treten jedoch einige Probleme auf,
da das ultraviolette Licht
v6n einer der Kammern nicht zur anderen
Kammer gelangen sollte. Pyrexglas löst dieses Problem insofern, als seine Lichtdurchlassigkeit
stark in den ultr-avioletten Berreich fällt. Dann kann es sogar sein, daß blaues
Licht das grün und rot emittierende fluoreszierende Material erregt. Die Lösung
zeigt Fig. 6, die einen Ausschnitt aus Fig. 5 in vergrößertem Maßstab zeigt, wo
die Anordnung von Farbfiltern gezeigt ist. Filter 2 läßt das rote und das in der
ersten Schicht erzeugte rote Licht passieren. Filter 3 ist ein Gelbfilter, der rotes
und grünes Licht passieren läßt, während Filter 4 ein Weißfilter ist. Keiner von
ihnen ist für ultraviolette Strahlung durchlässig. Mit dieser Anordnung können alle
Parben nach außen treten und es gibt keine Farbe höherer Energie, die Licht niedrigerer
Energie emitierende Leuchtstoffe erregt. Dieser Schirm hat Jedoch mit Ausnahme von
rot die Lichtausbeute eines transpartenten schirms. Dies icst verständlich, da das
rote Licht am Spiegel 26 reflektiert werden kann, während das grüne Licht, das zur
Rotschicht zurückkehren würde, durch das Glas 2 absorbiert würde, das einen Rotfilter
darstellt, und das blaue Licht, das an der oberen Schicht erzeugt wird und abwärts
zurückfallen wurde, durch den Gelbfilter des Glases 3 absorbiert wird. Wenn für
das Rot ein Leuchtstoff verwendet wird, der von Grünphotonen nicht erregt wird,
können daß
Gün und das Rot unter Zwischenfügung eines weißen Glases
angeordnet werden, indem lediglich ein Gelbfilter beibehalten wird, da die Helligkeit
des Blau viel geringer ist und es weniger schwierig ist, ihm im Verhältnis zu-dem
transparenten Schirm die zweifache Energie zu geben. Schließlich können zweifarbige
Oberflächen verwendet werden, die bestimmtes Licht reflektieren in dem sie das andere
durchlassen, wobei aber die Ausbeute auf irgendeine Weise leidet. Ein weiteres in
Verbindung mit den Leuchtstoffen-auftretendes Problem liegt darin, daß das Licht
der unteren Schichten den Leuchtstoff der oberen Schichten passieren muß, was mit
Verlusten verbunden ist.
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Zum Abschluß kann gesagt werden, daß eine Emission von Röntgenstrahlen,
die bei Pernsehsätzen mit einer Spannung von 25 oder mehr Kilovolt eventuell Anlaß
zu Besorgnis geben können, bei diesem Schirm vermieden werden. Obwohl die Intensität
dieser Strahlen in gut gebauten Fernsehsätzen vernachlässigbar ist, bleibt der psychologische
Effekt beim breiten Publikum erhalten. Mit dem erfindungsgemäßen Schirm wird dieses
Problem vollständig gelöst.
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Obwohl die Grundsätze der Erfindung vorstehend in Verbindung mit
speziellen Geräten und Anwendungen be-, schrieben worden sind, versteht sich von
selbst, daß diese
Beschreibung nur beispielhaften Charakter besitzt
und nicht als Begrenzung des Schutzumfanges der Erfindung anzusehen ist.