DE2314002B2 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines dreidimensionalen geschweißten Gitterkörpers - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines dreidimensionalen geschweißten GitterkörpersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Schweißvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 4.
Bei der aus der US-PS 35 55 131 bekannten Herstellung von geschweißten Gitterkörpern hat sich
gezeigt daß relativ häufig verworfene oder verwundene Gitterträger resultieren, was offenbar nicht zuletzt auf
die geringen Abmessungen der Gitterstäbe gegenüber den Ausmaßen des Gitterkörpers zurückzuführen ist Es
liegt jedoch auf der Hand, daß nur solche Gitterkörper zu Bauplatten verarbeitet werden können, deren
de, ein Verfahren zum verwindungsfreien Verschweißen eines derartigen Gitterkörpers anzugeben, welches
gleichwohl rasch und kostengünstig ausführbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs erwähnten Gattung erfindungsgemäß mittels
der Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 gelöst
Die zur zentrischen Mittelebene des Gitterkörpers symmetrische Anordnung der Verbindungsstellen zwischen
den Längs- und Querstäben im Bereich der oberen und unteren Begrenzungsflächen führt in
Verbindung mit der durch die raumfeste Abstützung der Verbindungsstellen beim Verschweißen bewirkten
exakten räumlichen Bestimmung aller Verbindungsstellen zu einem Gitterkörper, in welchem sich etwaige
Spannungen im Bereich der oberen Begrenzungsflächen gegen gleichartige, aber entgegengesetzt gerichtete
Spannungen im Bereich der unteren Begrenzungsflächen aufheben und auf diese Weise die Planparallelität
der Begrenzungsflächen und die Verwindungsfreiheit des gesamten Gitterelements gewährleistet sind.
Vorzugsweise werden gemäß Anspruch 2 jeweils die miteinander fluchtenden Verbindungsstellen im Bereich
der oberen und unteren Begrenzungsflächen gleichzeitig hergestellt. Obwohl infolge der raumfesten Fixierung
der Verbindungsstellen während des Schweißvorganges das Schweißen dieser miteinander fluchtenden Verbindungsstellen
auch zeitlich versetzt vorgenommen werden kann, erleichtert die gleichzeitige Verschwei-
Bung das Gewährleisten ausgewogener Kräfteverhältnisse.
Ausgehend von der aus der CH-PS 3 73 835
bekannten Schweißmaschine, ist zur Ausführung dieses — mit gleichzeitiger Verschweißung der miteinander
fluchtenden Verbindungsstellen arbeitenden — Verfahrens erfindungsgemäß eine Schweißvorrichtung mit den
Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruches 4 vorgesehen. Auf diese Weise ist die räumlich
ausgerichtete und raumfest abgestützte Verschweißung der Längistäbe aller Flachgitter mit den diese
verbindenden Querstäben rasch und mit geringem Aufwand möglich.
Ausgestaltungen bisbesondere der erfindungsgemäßen Schweißvorrichtung sind Gegenstände der übrigen
Unteransprüche.
Die nachfolgende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung soll die Erfindung
erläutern. Es zeigt
F i g. 1 einen fertigen Gitterkörper in perspektivischer
Teilansicht,
F i g. 2 eine Draufsicht auf eine Fertigungsvorrichtung zur Herstellung von Gitterkörpern,
Fig.3 einen Schnitt durch die Schweißstation der
Vorrichtung von F i g. 2,
F i g. 5 eine Ansicht in Richtung der Pfeile 5 in F i g. 4 und
F i g. 6 eine ähnliche Ansicht wie F i g. 5, jedoch in einem anderen Betriebszustand.
Die wesentlichen Bestandteile der in F i g. 1 dargestellten vorgefertigten Bauplatte 10 sind ein Gitterkörper
11 und ein innerhalb dieses Gitters untergebrachter Isolierkern 12. Der Gitterkörper U besteht aus einer
Anzahl von Drahtstäben, deren Durchmesser in einem Bereich zwischen 1,5 und 4,5 mm, insbesondere bei
2 mm Durchmesser liegt Vorzugsweise besteht der gesamte Gitterkörper 11 aus Draht des gleichen
Durchmessers.
Der Gitterkörper 11 weist eine Anzahl von parallelen
oberen Längsstäben 13 und eine entsprechende Anzahl von parallelen unteren Längsstäben 14 auf. Die oberen
und unteren Längsstäbe 13 und 14 sind jeweils durch obere und untere Querstäbe 15 und 16 miteinander
verbunden. Im fertigen Gitterkörper 11 bilden die oberen Längsstäbe 13 mit ihren Querstäben 15 die
obere Begrenzungsfläche und die unteren Längsstäbe 14 mit ihren Querstäben 16 die untere Begrenzungsfläche.
Vorzugsweise verlaufen diese beiden Begrenzungsflächen in zueinander parallelen Ebenen. Zur Verbindung
der oberen und unteren Längs- und Querstäbe des Gitterkörpers 11 dient eine Anzahl von Streben 17,
welche den Innenraum des Gitterkörpers schräg durchsetzen und jeweils an übereinanderliegenden
Längsstäben 13 und 14 befestigt sind. Zusätzlich sind am Ende des Gitterkörpers U senkrecht verlaufende
Endstäbe 18 vorgesehen und mit den übereinanderliegenden Längsstäben 13 und 14 verbunden
Aus jeweils einem oberen Längsstab 13 und einem unteren Längsstab 14 sowie diese verbindenden Streben
17 mit Endstreben 18 besteht eine Flachgitter-Sektion 19. Über die Breite des Gitterkörpers U hinweg sind
mehrere parallel zueinander verlaufende Flachgitter-Sektionen 19 angeordnet und durch die Querstäbe 15
und 16 fest miteinander verbunden. Die Höhe jeder Flachgitter-Sektion 19 zwischen seinen beiden Längsstäben
13 und 14 entspricht der Dicke des vollständigen Gitterkörpers 11. Die End- und Seitenflächen verlaufen
rechtwinklig zueinander und zu den Begrenzungsflächen. Ferner verlaufen die .Längsstäbe 13 und 14
rechtwinklig zu den Querstäben 15 und 16 sowie rechtwinklig zu deti Endstreben 18.
Dagegen verlaufen die Streben 17 unter einem Winkel von 45° zu den Längsstäben 13 und 14, jedoch abwechselnd in entgegengesetzter Richtung. Vorzugsweise verlaufen benachbarte Streben 17 der einzelnen Flachgitterabschnitte im gesamten Gitterkörper 11
Dagegen verlaufen die Streben 17 unter einem Winkel von 45° zu den Längsstäben 13 und 14, jedoch abwechselnd in entgegengesetzter Richtung. Vorzugsweise verlaufen benachbarte Streben 17 der einzelnen Flachgitterabschnitte im gesamten Gitterkörper 11
ι ο parallel zueinander, obwohl hierzu bemerkt werden soll,
daß diese Streben-Parallelität quer zur Längsrichtung des Gitterkörpers nicht unbedingt erforderlich ist
Zu der in F i g. 2 vereinfacht dargestellten Gitterkörper-Herstellstation
22 gehören mehrere Rollen 111 mit
is aufgewickelten endlosen Flachgitter-Streifen 21 und je
einer zugeordneten Streifen-Zuführeinrichtung HZ Sie befinden sich am hinteren Ende 113 eines Fundaments
114 der Gitterfabrikationsvorrichtung 115. Jede Zuführeinrichtung
112 entnimmt den zugeordneten Streifen 21 von der benachbarten Vorratsrolle 111, verdreht ihn um
90° und führt ihn intermittierend in eine Streifenführung
116 ein (siehe Fig.4). Sämtliche Zuführeinrichtungen
112 sind über Steuerleitungen 118 an eine Steuereinrichtung
117 angeschlossen. Die Streifenführungen 116
reichen fast vom hinteren Ende des Fundamentes 114 bis unter eine Schweißelektrodenanordnung 119,
welche sich quer über das Fundament 114 erstreckt und aus einer Anzahl von Schweißstationen 120 besteht, die
jeweils den Streifenvorratsrollen 111 zugeordnet sind.
jede Schweißsiation 120 besitzt eine obere und eine untere Elektrode 121 bzw. 122, weiche koaxial in einer
gemeinsamen Achse 123 angeordnet und im Verlauf dieser Achse bewegbar sind. Sämtliche Elektrodenachsen
123 der einzelnen Schweißstationen 120 verlaufen parallel und innerhalb einer gemeinsamen Ebene 124
(Fig.2), welche quer über das Fundament 114 und
lotrecht zu den Streifenführungen 116 verläuft Die benachbarten Streifen 21 aus Flachgitter-Sektionen 19
werden parallel zueinander und so durch die Streifenführungen 116 in ihre zugehörigen Schweißstationen
120 eingeführt, daß sie lotrecht zur Ebene 124 stehen und die zugehörige Elektrodenachse 123 schneiden. Die
zueinander gerichtete Bewegung der Elektroden 121 und 122 erfolgt mittels einer geeigneten herkömmlichen,
vorzugsweise pneumatisch betätigten Apparatur. Ferner gehört zu jeder Schweißstation 120 eine
Mittelelektrode 125.
Vor der gemeinsamen Ebene der Elektrodenachsen 123 befindet sich in jeder Schweißstation 120 ein
Montageklotz 126 mit je einer vorderen, einer oberen und einer hinteren Fläche 127, 128 und 129. Auf den
miteinander fluchtenden oberen Flächen 128 sämtlicher Montageklötze 126 ist zwischen je einer Elektrodenhalteplatte
133 auf Fläche 127 und einer Platte 135 auf Fläche 129 eine hin- und hergehende Schiene 130
beweglich geführt und parallel zur Schweißelektrodenanordnung 119 verschiebbar mit einer Bewegungseinrichtung
131 gekoppelt welche über mit unterbrochenen Linien angedeutete Verbindungen 132 durch die
bereits erwähnte Steuereinrichtung 117 gesteuert wird. Die Grenzen der hin- und hergehenden Bewegung der
Schiene 130 entsprechen genau der Bewegung sämtlicher Mittelelektroden 125 zwischen ihrer Arbeitsstellung
und einer zurückgezogenen Ruhestellung, da diese Mittelelektroden 125 über jeweils eine dieser Elektrodenhalteplatten
133 mit der hin- und hergehenden Schiene 130 verbunden sind. Die Schiene 130 besitzt
eine Vorderflanke 134 und eine Hinterflanke 136. Das
untere Ende der Elektrodenhalteplatte 133 befindet sich
in einem Abstand oberhalb der durchlaufenden Längsstäbe 13 und 14 des durch die Elektrodenebene
124 hindurchbewegten endlosen Streifen 21. Zwischen der Mittelelektrode 125 und der zugehörigen Elektrodenhalteplatte
133 befindet sich eine Isolierplatte 137, um die Mittelelektrode elektrisch von ihrem Montageklotz
126 zu trennen.
Gemäß Fig.4 bis 6 besitzt jede Mitteleiektrode 125
einen in die Elektrodenebene 124 hineinragenden seitlichen Schweißabschnitt 138 mit je einer oberen
Fläche 139 und einer unteren Fläche 140, die sich in einem bestimmten gleichmäßigen Abstand von dem
zugeordneten Längsstab 13 bzw. 14 des Streifens 21 befinden. Die Vorderkanten dieser Flächen 139 und 140 is
sind gemäß Fig.5 and 6 !eicht abgeschrägt bzw.
verrundet. Die Dicke des seitlichen Schweißabschnittes 138 ist lotrecht zur gemeinsamen Elektrodenebene 124
wesentlich geringer als der Abstand zwischen zwei benachbarten Streben 17 im Bereich des Längsstabes.
Durch Verschieben der hin- und hergehenden Schiene 130 sind sämtliche Mittelelektroden 125
gemeinsam innerhalb der gemeinsamen Ebene 124 der Elektroden 121 und 122 hin- und herverschiebbar. In
F i g. 6 befinden sich die Mittelelektroden 125 in ihrer Ruhestellung, in der sich ihre seitlichen Schweißabschnitte
138 seitlich von Kanälen befinden, welche durch die Streifenfühnungen 116 bestimmt sind, und in denen
sich die einzelnen Streifen 21 in Richtung auf die Schweißstationen 120 bewegen. In der Arbeitsstellung
gemäß Fig.5 befinden sich dagegen die seitlichen Schweißabschnitte 138 im Verlauf der gemeinsamen
Achse 123 der Elektroden 121 und 122; damit schneiden sie außerdem den Vorschubweg der zugeordneten
Streifen 21. In dieser Arbeitsstellung berühren die Flächen 139 bzw. 140 der Mittelelektroden 125 die
Kanten der Längsstäbe 13 bzw. 14 des Streifens 21. Vorzugsweise wird an jeder Schweißstation zunächst
die Mittelelektrode 125 eingefahren und dann die beiden Elektroden 121 und 122 von oben bzw. von unten
im Verlauf ihrer gemeinsamen Achse 123 aufeinander zu bewegt In Schweißsteiiung dienen die Mittelelektroden
125 als leitender Amboß für die beiden anderen Elektroden 121 und 122, so daß die beweglichen
Elektroden auf die querverlaufenden Drahtstäbe, die in der Schweißebene 124 über den oberen und unter dem
unteren Längsgurt hinweg geschoben werden, den richtigen Schweißdruck ausüben können, ohne daß die
Längsstäbe 13 und 14 nachgeben können. Nachdem das zu vei-schweißende Material auf diese Weise fest
zusammengedrückt worden ist, wird ein Schweißimpuls geeigneter Dauer und Stärke von der oberen Elektrode
121 zur unteren Elektrode 122 jeder Station 120 gegeben, der über die jeweilige Mittelelektrode 125
verläuft Anschließend werden die beweglichen Elektro- ss den 121 und 122 sowie die Mittelelektroden 125 in ihre
jeweilige Ruhestellung gemäß Fig.6 zurückgefahren,
so daß jetzt die nebeneinander liegenden endlosen Streifen 21 um eine Gitterteilung (beispielsweise um
5 cm) nachgeschoben werden können, damit die zuvor beschriebene Elektrodenbewegung taktmäßig wiederholt
werden kann.
Aus Fig.3 bis 6 läßt sich entnehmen, daß die
Rückzugsbewegung der Mittelelektroden 125 aus der Streifenebene deshalb erforderlich ist, weil sie sonst den
Vorschubweg der querverbindenden Streben 17 bzw. 18 behindern würden, welche bereits mit den Längsstäben
13 und 14 verschweißt sind, und zwar jeweils zwischen den Schweißpunkten, an denen die Querstäbe 15 und 16
mit den Flachgitter-Sektionen 19 verbunden werden.
Gemäß Fig.2 besitzt die Gitterkörper-Herstell-Station
22 an ihrer Querstab-Nachschubstation 26 zwei Vorratsrollen mit Draht, welcher mittels einer Zuführeinrichtung
143 begradigt, zugeführt und abgeschnitten wird. Die abgeschnittenen Drahtenden bilden die zu
verschweißenden Querstäbe 15 und 16. Sie halten bei ihrer Zuführung einen etwas größeren Abstand
zueinander ein als die Längsstäbe 13 und 14 der Flachgitterstreifen 21. Die Zuführeinrichtung 143 wird
durch die Steuereinrichtung 117 synchron zu den anderen Elementen der Gitterkörper-Herstell-Station
22 gesteuert, damit im richtigen zeitlichen Abstand korrekt zugeschnittene Drahtstücke in den Zwischenraum
zwischen den oberen bzw. unteren Elektroden 121 bzw. 122 und den Rachgitterstreifen 21 eingeschoben
werden.
In Vorschubrichtung hinter der Schweißelektrodenanordnung 119 befindet sich eine Gittervorschubeinrichtung
144, welche auf den unteren Bereich des fertig heraustretenden Gitterkörpers 11 einwirkt und zu
diesem Zwecke gemäß F i g. 3 eine Klaue 145 aufweist Der Hub dieser Klaue 145 entspricht dem gegenseitigen
Abstand benachbarter Querstäbe 16 im Gittergefüge des Gitterkörpers 11. Die Klaue 145 ist außen
abgeschrägt, damit sie beim Vorschub über das nächste Querelement 16 hinweggleitet, bei der Rückzugbewegung
aber den gesamten Gitterkörper U faßt und vorzieht
Im Betrieb der Vorrichtung 22 werden sämtliche endlosen Flachgitterstreifen 21 synchron von ihren
Zuführeinrichtungen 112 in die Streifenführungen 116
eingeschoben, so daß sie alle gleichmäßig ausgerichtet in ihre zugeordnete Schweißstation 120 gelangen
Anschließend schiebt die Zuführeinrichtung 143 von dei Seite her zwei gerade und korrekt abgeschnittene
Drahtstücke als Querstäbe im Verlauf der gemeinsamen Elektrodenebene 124 oberhalb und unterhalb der
Längsstäbe der einzelnen Flachgitterabschnitte 19 sin
Anschließend wird die Schweißelektrodenanordnung i 19 betätigt, und sie verschiebt zunächst die Mittelelektroden
125 in die Bahn der gemeinsamen Elektrodenachse 123 gemäß F i g. 5 ein. Anschließend werden die
oberen und unteren Elektroden 121 und 122 gleichzeitig an die Querstäbe 15 bzw. 16 angedrückt Geeignete
Schweißstromimpulse fließen anschließend durch die Elektroden jeder Station über die Mittelelektrode
hinweg und verschweißen die Querstäbe 15 und 16 mil den Flachgitterabschnitten 19. Anschließend werden
zunächst die oberen und unteren Elektroden wiedei nach oben bzw. nach unten herausgefahren unc
anschließend die Mittelelektroden in ihre Ruhestellung gemäß F i g. 6 zurückgezogen. Jetzt steuert die Steuer
einrichtung 117 die Gittervorschubeinrichtung 144 an so daß die Klaue 145 ausgefahren wird, bis sie hint«
dem zuletzt eingeschweißten Querstab 16 einhakt Di« anschließende Rückzugbewegung der Klaue 145 wire
durch die Steuereinrichtung 117 mit der Operation dei Zuführeinrichtungen 112 synchronisiert, damit gleich
zeitig mit der Vorschubbewegung des gesamter Giiterkörpers 11 ein entsprechendes Stück der Flach
gitterstreifen 21 in die Seitenführungen 116 nachgescho ben wird Das bedeutet, daß die einzelnen Flachgitter
streifen 21 durch ihre Streifenführungen 116 teil gezogen, teils geschoben werden. Anschließend stell
die Zuführeinrichtung 143 wieder zwei abgeschnitten« und gestreckte Drahtstücke bereit und schiebt si<
seitlich oberhalb und unterhalb der Flachgitterstreifen 21 ein, damit sie beim nächsten Schweißschritt mit den
Flachgitterstreifen verschweißt werden. Anschließend wiederholt die Gitterfabrikationsvorrichtung 115 automatisch
die zuvor beschriebene Arbeitsschrittfolge.
Da in die Fabrikationsvorrichtung längere Flachgitterstreifen 21 eingeführt werden, produziert die
Vorrichtung 115 einen fortlaufenden Streifen 148 aus miteinander verbundenen Gitterkörpern 11. Dieser
kann in einer Kernbildungsstation mit Isolierkernen 12 versehen werden. Um jedoch die Ausbildung des
Isolierkerns 12 im Gitter an einem von der Gitterkörper-Herstellstation 22 entfernten Stelle zu erleichtern,
ist die Gitterfabrikationsvorrichtung 115 mit einer Schneideinrichtung 150 ausgerüstet, welche den Streifen
148 in einzelne Gitterkörper 11 zerschneidet
Der aus der Schweißelektrodenanordnung 119 austretende Gitterkörper-Streifen 148 gelangt in eine
Auslauffläche 149, die vom Fundament 114 gebildet wird. Hier befindet sich, auf einer Schiene 154
querbeweglich geführt, die Gitterschneideinrichtung 150 mit zwei parallelen Trennscheiben 151 auf einer
Welle 152 eines Motors 153. Die quer zur Gittervorschubrichtung verlaufende Schiene 154 ist seitlich auf
parallel zur Vorschubrichtung des Gitters verlaufenden Schienen 155 geführt Mittels einer geeigneten und über
eine Verbindung 157 von der Steuereinrichtung 117 gesteuerten Antriebseinrichtung 156 läßt sich die
Schiene 154 mit der Gitterschneideinrichtung 150 in Förderrichtung des Gitterkörperstreifens 148 verschieben.
Die Dicke und der gegenseitige Abstand der beiden Trennscheiben 151 richtet sich nach dem Abstand
zwischen benachbarten Endstreben 18 im Verlaufe des Streifens 21, d. h., die Trennscheiben 151 trennen ein
Stück aus dem Gitterkörper-Streifen 148 heraus, welches etwas schmaler ist als der Abstand zwischen
benachbarten Endstreben 18 im Streifen 21. Auf diese Weise entsteht der Gitterkörper 11 gemäß F i g. 1.
der fertige Gitterkörperstreifen 148 schrittweise aus der Schweißelektroden-Anordnung 119 heraustritt und sich
über die Auslauffläche 149 hinwegbewegt. Die Trennscheiben 151 werden kontinuierlich im Verlaufe der
Querschiene 154 vorwärtsbewegt. Die Bewegung der Querschiene 154 selbst im Verlaufe der seitlichen
Schienen 155 erfolgt jedoch schrittweise und im gleichen Takt wie der Vorschub des Gitterkörperstreifens
148. Auf diese Weise brauchen keine besonderen
ι ο Pausen für den Schneidvorgang eingelegt zu werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß es äußerst wichtig ist, die zum Verschweißen der Querelemente 15 und 16 mit
den Längsgurten 13 und 14 erforderliche Kraft genau lotrecht zu den gegenüberliegenden Begrenzungsflächen
des Gitterkörpers 11 aufzubringen. Erfolgt die Kraftübertragung nicht genau lotrecht, so treten
beträchtliche Verwerfungen im Gitterkörper auf. Diese Verwerfungen sind vermutlich auf die Wärmespannungen
im Gittergefüge während des Austretens aus der Schweißelektrodenanordnung 119 zurückzuführen.
Wenn jedoch das gesamte Gittergefüge korrekt rechtwinklig ausgerichtet ist und die Schweißkräfte
genau senkrecht zu den größeren Oberflächen des Gittergefüges aufgebracht werden, erhält man einwandfrei
gerade Gitterkörper.
Die Mittelelektroden 125 müssen daher so eingerichtet sein, daß sie sich innerhalb der Flachgitterebene
direkt unter bzw. über die Längsstäbe an den zu schweißenden Verbindungsstellen einfahren lassen, um
diese während des Schweißprozesses einwandfrei raumfest abstützen zu können. Hält man die senkrechte
Kraftbedingung genau ein, dann gleichen sich die zwischen den gegenüberliegenden Querelementen und
Längsgurten auftretenden Wärmespannungen gegenseitig aus. Enthält also der aus der Schweißelektrodenanordnung
119 frisch heraustretende Gitterkörper 11 eingeschlossene Spannungen, so befinden sich diese
Spannungen im gegenseitigen Gleichgewicht.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung eines dreidimensionalen geschweißten Gitterkörpers von quaderförmiger
Begrenzung mit einer im Verhältnis zur Länge und Breite kleinen Dicke, bei dem mehrere parallele,
gleichartige, untereinander gleichen Abstand besitzende Flachgitter — von denen jedes eine der
Gitterkörperdicke entsprechende Höhe hat und aus Längsstäben sowie winklig mit den Längsstäben
verschweißten Stützen besteht — mit mehreren, senkrecht zu den Flachgitterebenen in den beiden
größten, durch Länge und Breite des Gitterkörpers definierten oberen und unteren Begrenzungsflächen
des Gitterkörpers mit untereinander gleichem Abstand angeordneten Querstäben elektrisch verschweißt
werden, dadurch gekennzeichnet, dsß die Längsstäbe (13; 14) mit den
Qaerstäben (15; 16) an jeweils miteinander fluchtenden, der oberen bzw. unteren größten Begrenzungsfläche zugeordneten Verbindungsstellen verschweißt
werden und daß während des Verschweißens jede Verbindungsstelle jeweils einseitig raumfest
abgestützt und mit einer senkrecht zur zugeordneten größten Begrenzungsfläche und zu ihr
hin gerichteten Kraft beaufschlagt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils die miteinander fluchtenden,
der oberen bzw. unteren größten Begrenzungsfläche zugeordneten Verbindungsstellen zwischen den
Längsstäben (13; 14) und den Querstäben (15; 16) gleichzeitig verschweißt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle Verbindungsstellen jeweils zwischen
einander zugeordneten Querstäben (15; 16) in den beiden größten Begrenzungsflächen und deren
Längsstäben (13; 14) gleichzeitig verschweißt werden.
4. Schweißvorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 2, mit zwei Elektroden, die in
der durch die einander zugeordneten Verbindungsstellen bestimmten Achse aufeinander ausgerichtet
und relativ zu einer zwischen den Elektroden angeordneten, als gemeinsamer, leitender Amboß
dienenden Mittelelektrode in Achsenrichtung bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittelelektrode (125) an einem Träger (137, 126) befestigt ist, welcher quer zu der Achse (123) relativ
zu den Elektroden (121, 122) zwischen einer Schweißstellung, in der die Achse die Mittelelektrode
durchsetzt, und einer zurückgezogenen Stellung bewegbar ist, in der die Mittelelektrode seitlich
außerhalb des Bereichs der Achse und des Bereichs der Vorschubrichtung der zu verschweißenden
Stäbe (13,15; 14,16) gehalten ist
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Anzahl der Flachgitter
entsprechende Anzahl von gleichartigen Schweißstationen (120) vorgesehen ist, wobei jede Schweißstation
eine obere Elektrode (121) und eine koaxial darunter angeordnete untere Elektrode (122) und
eine Mittelelektrode (123) aufweist und sämtliche Achsen aller Schweißstationen (120) in einer zur
Vorschubrichtung der Flachgitter senkrechten Ebene angeordnet sind, und daß die Träger der
Mittelelektroden aller Schweißstationen mit einer gemeinsamen hin- und hergehenden Schiene (130)
verbunden sind, welche über eine Bewegungseinrichtung (131) mit einer Steuereinrichtung (117) in
Wirkverbindung steht
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittelelektrode (125) in der durch sämtliche Achsen (123) gebildeten Ebene bewegbar
sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung
(117) mit einer Gittervorschub-Einrichtung
(144) in Wirkverbindung steht, die eine die verschweißten Querstäbe (16) hintergreifende Klaue
(145) aufweist
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen (123) der
Elektroden (121,122) der Schweißstationen, parallel
zueinander liegen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß den Schweißstationen
eine Zuführeinrichtung (143) für die Querstäbe (15; 16) zugeordnet ist die seitlich oberhalb und
unterhalb der Flachgitter (21) zwei abgeschnittene gestreckte Drahtstücke einschiebt
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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