DE2304059A1 - Wegwerfwindel - Google Patents
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Description
#11 FRANKfUKTAM MAiN-HOCHST
/MHiOKBiSi it
Unsere Nr. l8
Wagwar fwinde1
Die Erfindung betrifft eine Wegwerfwindel mit einem Oberblatt,
das ein saugfähiges Polster bedeckt, am windeltragenden Kind anliegt und einen abtrennbaren Mittelteil besitzt.
Durch Entfernung des abtrennbaren Teils des Oberblattes kann dieser Teil mit dem darauf befindlichen Kot
aber ohne den restlichen Teil der Windel, insbesondere ohne den harnaufsaugenden voluminösen Teil, weggeworfen werden.
Die Erfindung betrifft auch ein flüssigkeitsdurchlässiges Oberblatt für Wegwerfwindeln oder v/egwerfbare saugfähige
Windelpolster, das einen abreissbaren oder auf andere Art
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abtrennbaren Mittelteil besitzt, der eine einfachere Beseitigung,
von darauf abgelagertem Kot ermöglicht.
Das Trockenlegen von Kleinkindern hat sich durch verbesserte Wegwerfwindeln grundlegend geändert. Wie die Bezeichnungen
"Wegwerfwindel" bzw. "wegwerfbar" andeuten, werden solche Windeln nach einmaligem Gebrauch beseitigt. Wegwerfwindeln
bestehen allgemein aus einem saugfähigen Polster, einem das saugfähige Polster bedeckenden Oberblatt, das zum Kontakt
mit dem Kleinkind bestimmt ist, und einem flüssigkeitsundurchlässigen Rückblatt, das die flüssigen Verdauungsreste
im saugfähigen Polster zurückhält. Nicht alle Wegwerfwindeln haben alle diese Merkmale. Bei manchen Wegwerfwindeln fehlt
z. B. das Rückblatt, da diese Windeln mit flüssigkeitsundurchlässigen
Höschen verwendet werden.
Ferner sind verschiedene polsterartige Einlagen zur Verwendung mit speziellen dafür ausgebildeten Höschen oder zur
Verwendung in üblichen Stoffwindeln bekannt und z. B. in den USA Patentschriften Nm. 21 450'059 und 21 002*368 beschrieben.
Ferner hat man früher mit Stoffwindeln auch separate, lose,papierartige Einlagen verwendet.
Die Probleme der Beseitigung von mit Kot beschmutzten Wegwerfwindeln
sind bisher aber noch unvollständig gelöst. Zwar haben viele Wegwerfwindeln ein saugfähiges Polstergebilde,
das meist ein saugfähiges Polster und ein dieses bedeckendes, zum Kontakt mit dem Körper bestimmtes Oberblatt besitzt,
und durch Wegspülen im Wasserklosett beseitigt werden kann, doch hat diese Art der Beseitigung wesentliche
Nachteile. Das Polstergebilde soll nämlich so in das fliessende
Wasserklosett gehalten werden, dass das Polster durch das fliessende Wasser nach und nach zerlegt wird. Das wird
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aber als Unbequemlichkeit empfunden und ist einer der Gründe, welche die Wirksamkeit dieser an sich bestimmungsgemässen Art
der Beseitigung der verbrauchten Windeln beschränken.
Auch andere Beseitigungsmethoden als das Wegspülen der saugfähigen
Polsteranordnungen haben erhebliche Nachteile:
Die Beseitigung von mit Kot verschmutzten Wegwerfwindeln mit dem Haushaltabfall ist unangenehm und kann auch unhygienisch
sein. Zur Vermeidung der Nachteile der Beseitigung von mit Kot verschmutzten Windeln mit dem Haushaltabfall müsste zuerst
der Kot abgestreift oder abgespült und die Wegwerfwindel erst dann mit dem Haushaltabfall beseitigt werden.
Ziel der Erfindung ist eine Wegwerfwindel, welche die mit der Beseitigung von kotverschmutzten Wegwerfwindeln zusammenhängenden
Nachteile zu vermindern gestattet und die Beseitigung der Wegwerfwindel getrennt von festen Verschmutzungen
ohne die Nachteile der Handhabung loser Einlagen ermöglicht, indem die festen Verschmutzungen zusammen mit einem möglichst
geringen Anteil an Windeloberblattmaterial aber ohne das voluminöse saugfähige Polster beseitigt werden können.
Um dies zu erreichen, werden Wegwerfwindeln gemäss der Erfindung
mit einem abtrennbaren wasserdurchlässigen kotaufnehmenden Blatt versehen. Das abtrennbare kotaufnehmende Blatt
kann zusammen mit dem darauf befindlichen festen Schmutz getrennt vom restlichen Teil der Windel beseitigt werden. Um
die Abtrennbarkeit bei verschiedenen Formen von Windeln zu
gewährleisten, werden Schnitte, Perforationen, Ausnehmungen, Befestigungsvorrichtungen und andere, im folgenden allgemein
als Schwächungslinien bezeichnete Mittel verwendet.
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In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 die Draufsicht auf eine Ausführungsform der Erfindung
bei einer flachen Windelanordnung,
Fig. 2-5 Draufsichten auf andere Ausführungsformen der
Erfindung bei flachen Windelanordnungen,
Fig. 6 die Draufsicht auf eine typische bekannte Wegwerfwindel, wobei die Lagen zur Darstellung des Gesamtaufbaues
teilweise aufgebrochen dargestellt sind,
Fig. 7 die Draufsicht einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemässen Windel, deren eines Ende zur Vorbereitung der Verwendung ausgefächert ist,
Fig. 8 den Querschnitt durch die in Fig. 7 gezeigte Windel nach 8-8, und
Fig. 9 den Querschnitt ähnlich wie in Fig. 8, jedoch bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
Bei den in den Zeichnungen dargestellten typischen Ausführungsformen
der Erfindung werden zur Bezeichnung ähnlicher Teile bzw. Merkmale jeweils gleiche Zahlen, gegebenenfalls
mit unterschiedlichen Buchstabenindizes, verwendet.
Figur 6 zeigt eine teilweise aufgebrochene Draufsicht auf eine für den Stand der Technik typische Wegwerfwindel 11a.
Die verschiedenen Materiallagen der Windel 11a sind an den Enden 12a und den Seiten 13a gebunden. Im typischen Fall umfasst
die Windel 11a ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückblatt 14a, ein saugfähiges, d. h. flüssigkeitsabsorbierendes
Polster 15a und ein zum Kontakt mit dem Körper bestimmtes Oberblatt 16a. Die Bindung an den Enden 12a und den Seiten
13a wird dadurch erzielt, dass die End- und Seitenkanten des Oberblattes 16a um und unter das Polster 15a geschlagen
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und in geeigneter Weise mit dem Polster 15a und/oder dem
Rückblatt 14a befestigt werden. Das Rückblatt 14a kann aus Kunststoff, behandeltem Papier oder dergleichen.hergestellt
oder aber fortgelassen werden, z. B. wenn die Wegwerfwindel mit speziellen Kunststoffhöschen verwendet werden soll. Obwohl
dies in den Fig. 1-6 zur besseren üebersicht nicht dargestellt ist, wird das Rückblatt normalerweise über die Kanten
der saugfähigen Polsteranordnung geschlagen, weil dies die Rückhalteeigenschaften der Windel verbessert (siehe Figuren
7-9). Das Polster 15a kann aus mehreren Einzellagen gekreppter Cellulosewatte gebildet werden. Zerkleinertes Rohpapier
(Pulpe), auch als "Luftfilz" bezeichnet, kann ebenfalls als saugfähiges Polster 15a verwendet werden und ist
bei einer solchen Verwendung normalerweise in Papierblattmaterial eingeschlagen, das eine mindestens massige Nassfestigkeit
besitzt (siehe Figuren 8 und 9). Das Oberblatt 16a ist ein flüssigkeitsdurchlässiges und vorzugsweise hydrophobes
Material. Zur Verwendung als Oberblatt geeignete Materialien haben normalerweise eine "Maserung", die darauf zurückzuführen
ist, dass sich die das Blatt bildenden Fasern während der Schichtbildung vorzugsweise längs und nicht quer
zur Fertigungsrichtung orientieren. Obwohl das Oberblatt bezüglich seiner Fertigungsrichtung quer oder längs der Länge
der Windel 11a angeordnet werden kann, wird die Queranordnung, d. h. zwischen den Seiten 13a und parallel zu den Enden
12a, bevorzugt. Im folgenden wird diese bevorzugte Anordnung jeweils als gegeben angenommen.
Figur 1 zeigt eine bevorzugte Ausfuhrungsform einer erfindungsgemässen
Windel 11b, wobei nur das Oberblatt 16b sichtbar ist. Der Mittelteil 17b des Oberblattes 16b dient als
kotaufnehmendes Blatt und ist längs der Schwächungslinie 18
abtrennbar mit dem restlichen Teil des Oberblattes 16b verbunden. Die Schwächungslinie 18 umfasst querliegende Teile
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18a, bogenförmige Uebergangsteile 18b sowie in Längsrichtung
sich erstreckende Teile 18c und ermöglicht die Äbrennung, wenn der Mittelteil 17b des Oberblattes 16b bei der
Verwendung abgezogen wird. An Zwischenbereichen der Teile 18a und 18c können zur Erleichterung des Beginnes der Abtrennung
Schnitte 19a vorgesehen sein. Einer der Schnitte 19a oder beide Schnitte 19a können als Mittel zum Anfassendes
Mittelteils 17b des Oberblattes 16b dienen, indem sie beide Seiten des Oberblattes zugänglich machen. Normalerweise
würde man die Windel 11b bei der Verwendung an dem jeweils zweckmässigen Ende 12b halten. Die Windel kann über
einen Behälter zur Aufnahme fester Abfallstoffe, typischer—
weise einem Wasserklosett, gehalten werden, wobei die Ecke des Mittelteils 17b, die durch den oben liegenden Schnitt
19a definiert ist, zum Anfassen und Abziehen des Mittelteils 17b nach unten verwendet werden, was zur Abtrennung
längs der Schwächungslinie 18 führt. Der Kot und der abgetrennte Mittelteil 17b können dann im Wasserklosett weggespült
werden, während der restliche Teil der Windel auf andere Art beseitigt werden kann.
Der entfernbare Teil 17b kann praktisch ebenso gross sein, wie die Aussenflache des Oberblattes, oder kann so klein
ausgebildet werden, wie dies dem normalerweise verschmutzten Teil der Windel entspricht. Zweckmässigerweise ist er
so klein, wie dies im Bereich der oben angegebenen Grenzen zweckmässig ist, wodurch die jeweils mit dem Schmutz der
Windel weggespülte Menge an Oberblattmaterial verringert wird. Dies ist auch- deswegen zweckmässig, weil sich Werkstoffe,
die zur Verwendung als Oberblatt geeignet sind, meist weniger rasch zerlegen. Im typischen Fall hat der Mittelteil
17b eine Breite von zwischen etwa 12 und etwa 28 cm, vorzugsweise 25 cm, und eine Länge von etwa 22 bis etwa 33 cm,
vorzugsweise 33 cm, und ist im wesentlichen in der Mitte der Aussenflache des Oberblattes 16b angeordnet.
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Die Schwächungslinie 18 kann auf verschiedene Arten gebildet werden und ganz unterschiedliche Formen aufweisen, und zwar
in Abhängigkeit von dem für das Oberblatt 16b verwendeten Material und dessen für die Verwendung normalerweise erforderlicher
Festigkeit. Ein typisches Material für das Oberblatt ist ein nass abgelegtes Reyonvlies (Nonwoven) mit einem
Bindemittel, wie Aethy1- oder Methylmethacrylaten, in
Form von nicht-ionischen Latizes mit Selbstvernetzungseigenschaften, wie sie beispielsweise von der Firma Rohm & Haas
hergestellt und unter den Handelsbezeichnungen "Rhoplex HA-8" und "Rhoplex HA-2 4" vertrieben werden, mit Dicken von etwa
2 0,1-0,13 mm, Flächengewichten von etwa 19 g/0,84 m und
Reissfestigkeiten von etwa 1000 g/25 mm in der Fertigungsrichtung bzw. etwa 550 g/25 mm quer zur Fertigungsrichtung.
Bei einem solchen Oberblatt ist eine Schwächungslinie 18 aus Perforationen mit geraden Schnitten von jeweils 1,6 mm und
dazwischen liegenden nicht-geschnittenen Abschnitten von
0,8 mm Länge parallel zur Fertigungsrichtung des Blattes zweckmässig, während die Schnitte quer zur Fertigungsrichtung
Längen von jeweils 0,8 mm haben und durch nicht-geschnittene Bereiche von 0,4 mm voneinander getrennt sind. Die
Schnitte 19a können Teil der Schwächungslinie sein und so bemessene Längen aufweisen, dass man mit dem Finger unter
das Blatt greifen und dieses fassen kann, z. B. ein rechtwinkliger Schnitt mit Schenkellängen von etwa 25 mm. Nach
dem Perforieren und Schneiden hat das Oberblatt 16b parallel zur Fertigungsrichtung (d. h. quer zur Windel) vorzugsweise
eine Reissfestigkeit von mindestens etwa 300 g/25 mm, und quer zur Fertigungsrichtung (d. h. längs der Windel) vorzugsweise
eine Reissfestigkeit von mindestens etwa 175 g/25 mm.
Bogenförmige Uebergangsabschnitte 18b der Schwächungslinie
18 verbinden die Abschnitte 18c, die praktisch parallel zu den Seiten 13b liegen, mit den Abschnitten 18a, die praktisch
parallel zu den Enden 12b verlaufen. Diese Uebergangs-
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abschnitte 18b müssen mit einer gewissen Sorgfalt gewählt werden. Die Maserung bzw. Faserorientierung des Oberblattes
macht das Reissen des Oberblattes längs der Maserung bzw. Faserorientierung (d. h. quer zur Windel), wie oben erwähnt,
relativ leicht, das Reissen des Oberblattes quer zur Maserung bzw. Faserorientierung (d. h. längs der Windel) aber
relativ schwierig. Dementsprechend würde ein längs der Perforationen
18a begonnener Riss direkt zu den Seiten 13b weiterführen, wenn die Perforationen 18b keinen geeigneten Uebergang
zu den Perforationen 18c bilden würden. Für das oben erwähnte Oberblattmaterial und die oben erwähnte Perforationsanordnung können die Abschnitte 18c als Kreisbögen ausgebildet
sein, vorzugsweise mit Radien von etwa 75 mm, und in solcher Anordnung, dass die Kreisbögen tangential in die Abschnitte
18a bzw. 18c übergehen. Die quer zur Fertigungsrichtung liegenden kleineren Perforationen werden auch am
üebergangsabschnitt 18b verwendet. Der entfernbare Teil kann
aber auch rechteckig ausgebildet sein, wobei an den Rissrichtungsübergängen, d. h. den Ecken, entsprechend bemessene
Schnitte (z. B. etwa 25-75 mm) vorgesehen sind.
Figur 2 zeigt eine andere Ausführung?form der erfindungsgemässen
Windel lld, bei welcher die Schwächungslinie Perforationen 18d aufweist, die einen rechteckig abgerundeten entfernbaren
Teil 17d bestimmen, der mit Schnitten 19d etwa mittig zu den Enden 12d versehen und dort zur Abtrennung gegriffen
werden kann. Wiederum ist auf einen glatten Uebergang von den Perforationen längs der Maserung zu den Perforationen
quer zur Maserung zu achten.
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Figur 3 zeigt eine Windel lie mit einem entfernbaren Teil
17e, ähnlich der Windel lld von Fig. 2. Der Zugang zum entfernbaren Teil 17e erfolgt durch Löcher,· welche durch die
Schnitte 19e bestimmt sind.' Löcher der in Fig. 3 dargestellten Art können auch bei allen anderen Ausführungsformen
verwendet werden bzw. einen Teil der Schwächungslinien bilden.
Die durch die Schnitte 19e definierten Löcher sollten so gross sein, dass man mit dem Finger hindurchgreifen kann,
andererseits aber klein genug sein, um Kontakt zwischen dem saugfähigen Polster und dem Kind möglichst gering zu halten.
Vorzugsweise sind die Löcher als Halbkreise mit Durchmessern von etwa 25 bis etwa 50 mm ausgebildet.
Figur 4 zeigt die Windel Hf gemäss einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung. Die Linien 2Of sind keine körperlichen Merkmale der Windel, sondern sollen Maserungslinien
des Oberblattes 16f darstellen,- welche die Enden der Schnitte 19f verbinden. Eine derartige Linie parallel zu den Fasern
des Oberblattes stellt eine Schwächungslinie dar, ohne dass dabei Perforationen verwendet werden. Dementsprechend
kann längs der Linie 2Of ohne Verwendung von Perforationen gerissen werden. Bei dieser Ausführungsform ist der abtrennbare
Mittelteil 17f des Oberblattes 16f durch Schwächungslinien bestimmt, die querliegende Maserungslinien 2Of und
Schnitte 19f umfassen, wobei sich die Maserungslinien 20f
von den Enden eines der beiden Schnitte erstrecken und diesen mit dem anderen Schnitt verbinden.
Figur 5 zeigt eine Windel 11g mit einem entfernbaren kotaufnehmenden
Blatt 17g. Das Blatt 17g besteht vorzugsweise aus dem gleichen Material wie das Oberblatt 16 der in den Fig.
1-4 gezeigten Ausführungsformen. Bei dieser Ausführungsform
ist das kotaufnehmende Blatt 17g längs der Linien 18g (d. h. nahe seiner Peripherie) mit dem saugfähigen Polster 15g durch
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Klebstoff, Prägung oder dergleichen verbunden. Diese Ausführungsform
zeigt die Möglichkeit eines kotaufnehmenden Blattes 17g, das mit der Oberseite des darunterliegenden saugfähigen
Polsters 15g verbunden ist und nicht ein abtrennbarer Teil eines grösseren Blattes ist, das eine gleiche Flächengrösse
wie das saugfähige Polster 15g hat und an dessen Kanten befestigt ist. Die Ecken 19g des kotaufnehmenden Blattes 17g
sind-nicht am saugfähigen Polster 15g befestigt und erleichtern
daher den Beginn der Abtrennung des kotaufnehmenden Blattes 17g vom saugfähigen Polster 15g in einer ähnlichen Weise,
wie die Schnitte 19 der in den Fig. 1-4 dargestellten Ausführungsformen. Die unbefestigten Ecken und die Befestigungslinien
18g stellen die Schwächungslinie dar, während die Befestigungslinien 18g eine solche Festigkeit aufweisen sollten,
dass das kotaufnehmende Blatt 17g bei Verwendung entsprechend gehalten aber trotzdem zur Beseitigung abgeschält v/erden kann.
Figur 7 erläutert eine bevorzugte Ausfuhrungsform der erfindungsgemässen
Wegwerfwindel in gefalteter, teilweise aufge- . fächerter Form und ist allgemein mit der Ueberweisungszähl
20 bezeichnet. Die allgemeine Form einer solchen Windel ist in der USA Patentschrift Re. 26'151 beschrieben. Wie aus Fig.
8 besser zu erkennen, besitzt die Windel 20 mehrere übereinandergelegte
Materiallagen, die analog einer Schachtelfaltung
angeordnet sind.
An der Unterseite der ganzen Windel liegt ein Flüssigkeit zurückhaltendes
Rückblatt 21 aus Polyäthylen oder dergleichen, wobei dieses Blatt Vorzugsweise um die Kanten gezogen ist und
die Randbereiche der Kanten überdeckt, und zwar unter Bildung von nach innen gewendeten Seitenlappen 22. Auf dem Rückblatt
21 ist eine absorbierende Schicht angeordnet und vorzugsweise an das Rückblatt gebunden. Die absorbierende Schicht besteht
vorzugsweise aus zerkleinerter Holzpulpe 23, die sandwichartig zwischen einem oberen Blatt 24 und einem unteren Blatt 24' aus
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gekrepptem Papiertuch angeordnet ist, das eine mindestens massige Nassfestigkeit besitzt. Wie in Fig. 7 dargestellt,
endet die relativ voluminöse absorbierende Lage vorzugsweise an den Linien 25, die von den Längsenden 26 der Windel
20 etwas nach innen beabstandet angeordnet sind. Dies ermöglicht die Faltung des zwischen den Linien 25 und 26 liegenden
Teils des Rückblattes 21 nach innen, wodurch an der Hüfte des die Windel tragenden Kleinkindes eine Art Dichtung
gebildet wird.
Das kotaufnehmende Oberblatt 27 gemäss Fig. 7 und 8 ist abtrennbar
mit dem Rest der Windel verbunden, beispielsweise durch einen Klebstoffstreifen 28. Besonders zweckmässig als
Material für das Oberblatt 27 ist ein flaumiges Blatt mit einer Dichte von etwa 0,05-0,15 g/cm . Ein besonders geeignetes
Blatt dieser Art besteht aus kurzen (weniger als 6,4 mm) Cellulosefasern und langen (etwa 19-40 mm) Baumwoll- oder
Reyonfasern, die trocken abgelegt und mit einer selbstvernetzenden
Acrvlemulsion gebunden sind, wie dies ausführlicher in der USA Patentschrift Kr. 3*663'348 beschrieben ist,
auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Ein derartiges Oberblatt 27 hat ausgezeichnete Durchlässigkeitseigenschaften,
weil es relativ offen ist und nicht leicht benetzt wird, so dass es über die Seitenlappen 22 gelegt werden kann,
ohne dass dies einen nachteiligen Einfluss auf die Rückhaltefähigkeit der Windel für Harn hat.
Das Oberblatt 27 ist vom restlichen Teil der Windel 20 abtrennbar und bietet die Möglichkeit, Kot von der Windel in
das Wasserklosett zu beseitigen, ohne dabei das saugfähige Polster ebenfalls durch das Klosett zu entfernen. Das bevorzugte
flaumige Material ist auch besonders gut zum Abwischen von Kotresten von der Haut des Kindes geeignet und das Oberblatt
27 ist so ausgebildet, dass es während oder nach seiner Abtrennung vom restlichen Teil der Windel 20 hierzu verwen-
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det werden kann. Um die gewünschte Abtrennbarkeit sicherzustellen,
sollte die Verbindung zwischen dem Oberblatt und dem restlichen Teil der Windel möglichst.schwach sein
(insbesondere bei Einwirkung von Abschälkräften), und"zwar so, wie dies mit dem Erfordernis der Halterung des Oberblattes
27 während des Wickeins bzw. der Windelverwendung noch vereinbar ist. Eine diesen Zielen entsprechende Befestigung
kann mit Haftmitteln oder Klebstoffen aus der Gruppe der Kontaktklebstoffe, mit Latex oder Acrylklebstoffen, oder
aber mit den schwächer bindenden Heissschmelzbindemitteln erzielt werden. Ein Streifen 28 aus einem solchen Haftmittel
oder Klebstoff, der sich längs über die gesamte Länge des Oberblattes 27 erstreckt und durch dessen Mitte verläuft,
ist zum Erzielen der Bindung geeignet und bietet dabei auch grosse nicht befestigte Bereiche, die sich zum Abtrennen des
Oberblattes 27 vom Rest der Windel leicht greifen lassen. Das Oberblatt 27 ist vorzugsweise in Längsrichtung gleich
gross wie das Rückblatt 21 (siehe Fig. 7), wodurch sichergestellt ist, dass der für die Beseitigung anzufassende Abschnitt
frei von Kot ist.
Das Oberblatt 27 ist vorzugsweise etwas schmaler als der Rest
der Windel, wie dies in den Fig. 7 und 8 dargestellt ist. Dies vermindert die für das Oberblatt 27 erforderliche Materialmenge
und schaltet praktisch alle Schwierigkeiten der Beseitigung dieses Blattes im Wasserklosett aus. Da das Oberblatt
2 7 praktisch nicht absorbierend ist und dadurch Flüssigkeiten von der Haut des Kindes fernhält,, vermindert seine
verringerte Grosse auch die Voluminosität der Windel 20 (verglichen mit einem ähnlichen Oberblatt, das wie üblich
in beiden Richtungen ebenso gross ist wie das saugfähige Polster) ohne dass dadurch die Saugfähigkeit der Windel vermindert
wird.
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Entlang jeder Längskante der Windel 20 ist vorzugsweise ein hydrophobes Blatt 31 vorgesehen, das so bemessen ist, dass
es mindestens diejenigen Teile der saugfähigen Polsteranordnung bedeckt, die nicht von dem Oberblatt 27 überdeckt sind,
so dass das Kind trocken gehalten wird und nicht mit dem saugfähigen Polster in Berührung kommt. Das hydrophobe Blatt 31
ist an der Oberseite des absorbierenden Polsters (oberes Blatt 24), nicht aber am darüberliegenden Oberblatt 2 7 befestigt,
was beim Ausfalten der Windel 20 und beim Wickeln eine relative Bewegung zwischen diesen Schichten zulässt. Ein geeignetes
hydrophobes Blatt 31 besteht aus einem Polypropylenblatt mit einer Dicke von etwa 25 Mikron, das durchbrochen
und relativ offen ist. Ein derartiges Material wird von der Firma Hercules, Inc. unter der Handelsbezeichnung "Delnet"
vertrieben.
Obwohl erfindungsgemässe Windeln mit Nadeln befestigt werden können, sind an bevorzugten Windeln zur Befestigung Bänder
mit Freigabehülsen 30 vorgesehen, welche über den noch freien Teilen der Bänder liegen und diese schützen. Ein wesentlicher
Vorteil von Bändern im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass Bänder die Haltekräfte auf dem
Rückblatt 21 verteilen und nicht wie Nadeln auf der Festigkeit des saugfähigen Polsters und des Oberblattes beruhen.
Dementsprechend führt das Fehlen eines Oberblattes zwischen den Längskanten der Windel nicht zu einer erheblichen Veränderung
seiner tatsächlichen Gabrauchsfestigkeit.
Eines der Hauptprobleme bei bekannten Wegwerfwindeln beruht auf den sich widersprechenden Anforderungen an das saugfähige
Polster. Beim Gebrauch muss das saugfähige Polster fest und gegen Verballungen bzw. Verklumpungen beständig sein.
Die Beseitigung des saugfähigen Polsters und des Oberblattes im Wasserklosett erfordert ein schwaches Oberblatt und schwa-
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ches saugfähiges Polster. Die vorliegende Erfindung vermindert
nicht nur die im Wasserklosett zu beseitigende Menge an Windelmaterial erheblich, sondern schaltet die Notwendigkeit der
Verwendung von schwachen, in Wasser verteilbaren, saugfähigen Polstern aus und ermöglicht daher die Verwendung von "festen"
Polstern, die bisher wegen der empfohlenen Beseitigungsmethoden als nicht zweckmässig angesehen wurden.
In Figur 9 ist eine abgeänderte Form der Windel gemäss Fig. 7
und 8 dargestellt, wobei das luftige, abtrennbar befestigte Oberblatt 2 7a unter den nach innen gewendeten Seitenlappen
22a der Windel 20a liegt. Bei dieser Ausführungsform wird
kein hydrophobes Blatt (vergleichbar dem Blatt 31 der Ausführungsformen
gemäss Fig. 7 und 8) verwendet. Bei Weglassung des gesonderten hydrophoben Blattes in dieser und anderen
Ausführungsformen ist es häufig zweckmässig, die freiliegenden Teile der Hülle des saugfähigen Polsters wenigstens
etwas hydrophob zu machen, beispielsweise durch Behandlung des Polsters mit geeigneten bekannten Fluorkohlenwasserstof- ,
fen. Die restlichen Teile der Windel 20a sind identisch wie die der Windel 20 und mit gleichen Bezugszeichen, jedoch unter
Hinzufügung des Index a, bezeichnet.
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Claims (15)
1. Wegwerfwindel mit einem flüssigkeitsaufsaugenden Polster
und einem darüberliegenden flüssigkeitsdurchlässigen, kotaufnehmenden Blatt, das in seinen Umfangsabmessungen
kleiner ist, als das flüssigkeitsaufsaugende Polster und abtrennbar an diesem befestigt ist, wobei das kotaufnehmende
Blatt zur Entfernung vom restlichen Teil der Windel ausgebildet ist, so dass das kotaufnehmende Blatt
leicht vom restlichen Teil der Windel abgetrennt und getrennt von diesem beseitigt werden kann.
2. Wegwerfwindel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das kotaufnehmende Blatt abtrennbar mit der Aussenseite
des flussigkeitsaufsaugenden Polsters verbunden
ist.
3. Wegwerfwindel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das kotaufnehmende Blatt eine Dichte von etwa 0,05
bis etwa 0,15 g/cm besitzt.
4. Wegwerfwindel nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch ein Flüssigkeiten zurückhaltendes Rückblatt, welches an der
Aussenseite des saugfähigen Polsters befestigt ist, die dem kotaufnehmenden Blatt gegenüber liegt.
5. Wegwerfwindel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass an dem Rückblatt Bänder zur Befestigung der Windel am Träger vorgesehen sind.
6. Wegwerfwindel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das kotaufnehmende Blatt der Mittelteil eines Oberblattes
und durch eine Schwächungslinie auf diesem bestimmt ist, wobei das Oberblatt mit dem Polster an dessen
Kanten befestigt ist.
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7. Wegwerfwindel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie Perforationen aufweist.
8. Wegwerfwindel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberblatt eine Maserung aufweist, wobei die
Schwächungslinie zwei zur Maserung querliegende Schnitte besitzt und wobei sich Maserungslinien von den Enden eines
der beiden Schnitte hinweg erstrecken und diesen mit dem anderen Schnitt verbinden.
.9. Wegwerfwindel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie Perforationen und mindestens
einen Schnitt aufweist, wobei der Schnitt beide Seiten des kotaufnehmenden Blattes anfassbar zugänglich macht.
10. Wegwerfwindel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnitt ein Loch mit einer Hauptabmessung von
etwa 25 bis etwa 50 mm bildet.
11. Flüssigkeitsdurchlässiges Oberblatt für das Polster von Wegwerfwindeln, wobei das Oberblatt einen mittleren abtrennbaren
Teil aufweist, der durch eine· Schwächungslinie bestimmt ist, wobei der Mittelteil vom restlichen
Teil des Oberblattes abgetrennt und zusammen mit auf dem Mittelteil des Oberblattes befindlichem festem Abfallstoff
beseitigt werden kann.
12. Oberblatt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie Perforationen umfasst.
13. Oberblatt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie Perforationen und mindestens einen
Schnitt umfasst, wobei der Schnitt Zugang zum Anfassen beider Seiten des abtrennbaren Teiles bietet.
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14. Obsrblatt nach Anspruch 13, dadurch yakGnnsaioh.-^b, da^s
dar Schnitt ein Loch mit einer Hauptabmessung von etwa
25 bis etwa 50 nun bildet.
15. Oberblatt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
es mindestens teilweise aus gemasertem Material besteht, wobei die· Schwächungslinie quer zur" Maserung liegende
Schnitte aufweist und wobei sich Maserungslinien von den Enden eines der Schnitte hinweg erstrecken und diesen mit
dem anderen Schnitt verbinden.
Für: The Procter & Gamble Company Cincinnati, Ohio, V.St.A.
(Dr.H.J.Wolff) Rechtsanwalt
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