DE2361500C2 - Luftgefederter Omnibus für den Linienverkehr mit einer Niveausteueranlage - Google Patents
Luftgefederter Omnibus für den Linienverkehr mit einer NiveausteueranlageInfo
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- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62D—MOTOR VEHICLES; TRAILERS
- B62D31/00—Superstructures for passenger vehicles
- B62D31/02—Superstructures for passenger vehicles for carrying large numbers of passengers, e.g. omnibus
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60G—VEHICLE SUSPENSION ARRANGEMENTS
- B60G17/00—Resilient suspensions having means for adjusting the spring or vibration-damper characteristics, for regulating the distance between a supporting surface and a sprung part of vehicle or for locking suspension during use to meet varying vehicular or surface conditions, e.g. due to speed or load
- B60G17/02—Spring characteristics, e.g. mechanical springs and mechanical adjusting means
- B60G17/04—Spring characteristics, e.g. mechanical springs and mechanical adjusting means fluid spring characteristics
- B60G17/052—Pneumatic spring characteristics
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen luftgefcdcrten
Omnibus für den Linienverkehr mil einer Nivcaustcueranlage, mittels der die Höhe des Fahrzeugaufbaues gegenüber
den Achsen einstellbar und der Fahrzeugaufbau bis auf die Fahrbahn absenkbar ist.
Bisher bekannt gewordene luftgcfedcric Omnibusse,
die speziell für den Linienverkehr konzipiert wurden, sind die sogenannten Standardlinienomnibussc des Verbandes
öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV-Bussc). Obwohl diese sogenannten VÖV-Bussc mit einer Nivcauregelanlage
ausgestattet sind, die den Abstand zwischen der Unterkante des Fahrzeugaufbaues und der Fahrbahn
unabhängig von der Belastung konstant hält und dadurch ein relativ geringer Abstand zugelassen werden
kann, müssen die Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen insgesamt drei Trittstufen überwinden, um von der
Fahrbahnebene auf den Fußboden des Omnibusses zu gelangen. Diese drei Trittstufen sind nicht nur für einen
schnellen Fahrgastfluß sondern auch für die Bequemlichkeit der Fahrgäste von erheblichem Nachteil. In diesem
Zusammenhang sei beispielsweise nur darauf hingewiesen, daß das Überwinden dieser drei Trittstufen
mit einem Kinderwagen für eine Einzelperson praktisch unmöglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb einen luftgefederten Omnibus für den Linienverkehr so zu verbessern,
daß das Ein- und Aussteigen bequemer und schneller erfolgen kann, wozu insbesondere die Anzahl der Trittstufen
und die Gcsamteinstiegshöhe zwischen Fahrbahn und Fußboden des Busses erheblich verringert werden
müssen.
Wie eingangs bereits ausgeführt, ist ein Omnibus bekannt
geworden, dessen Aufbau gegenüber den Achsen mittels einer Luftfederung in gewissen (iren/.en gehoben
und gesenkt werden kann, wobei die Druckbälge einer Luftfederung eingesetzt weiden (DIl-AS
IO 3Ob1W). Mit einem solchen Fahr/.eug könnte /.war die
Höhe der ersten Trittstufe bezüglich der Fahrbahn in Grenzen eingestellt, insbesondere an Haltestellen verringert
werden. Die Rahmenbodenanlagen von bekannten Bussen lassen es aber nicht zu, die Stufenhöhe der
ersten Trittstufe auf Null zu reduzieren, d. h. den Fahrzeugkörper
ganz auf die Fahrbahn abzusetzen, weil sie eine über ihre ganze Länge gerade durchlaufende Untcrkanle
aufweisen und es nicht möglich ist, den Hub der Luftfedern so groß zu wählen, daß bei noch ausreichender
Bodenfreiheit des Aufbaus und gleichzeitig genügend großen Böschungswinkeln ein vollständiges Absetzen
des Aufbaues auf die Fahrbahn erreichbar ist. Mit dem bekannt gewordenen Bus würde also günstigstenfalls
eine Verringerung der Gesamteinstiegshöhe zwischen Fahrbahn und Fahrzeugfußboden erzielbar
sein. Es wären aber weiterhin drei Trittstufen vorhanden.
Es ist auch ein doppelstöckiger Omnibus bekannt geworden, bei dem das Niveau des Fußbodens gegenüber
der Fahrbahn im Mittelabschnitt zwischen den Achsen sehr gering gehalten ist, indem dort lediglich eine dünne
Platte als Bodenanlage vorgesehen ist (DE-AS 12 88 457). Diese Konstruktion kann aber zur Lösung
der vorliegenden Aufgabe insofern keine Anregung geben, als eine solche bekannte Anordnung ausschließlich
bei einem doppclstöckigcn Bus zu verwirklichen ist. Aufgrund der großen Kastenhöhe eines solchen Busses
kann durch entsprechend steife Ausbildung der Scitenwände das Widerstandsmoment gegen Biegung des Ka-
H) stens ausreichend groß gewählt werden, so daß man auf
eine steife Rahmenbodenanlagc verzichten kann. Bei einem einstöckigen Bus ist eine solche Konstruktion
jedoch nicht anwendbar. Deshalb sind bisher nur einstöckige Busse bekannt geworden, die eine über die
η ganze Länge durchlaufende steife Rahmenbodenanlage
aufweisen, deren Bauhöhe aufgrund der Forderung nach geringem Gewicht etwa so groß sein mußte wie
die von zwei üblichen Triitslufen.
Es ist weiter ein motorgetriebenes Straßenfahrzeug
4» bekannt, bei dem der Fahrzeugaufbau bis auf die Fahrbahn absenkbar ist, um das Fahrzeug von fahrbaren
Bahren und das Einsteigen von hilfsbedürftigen Personen zu erleichtern (DE-AS 14 30 b03).
Ausgehend von diesem Stand der Technik wird die
Ausgehend von diesem Stand der Technik wird die
V) gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß der Fahrzeugaufbau
eine Rahmenbodenaniage aufweist, die in ihrem Mittelabschnitt zwischen den Achsen nach unten gekröpft
ist, daß die Bauhöhe der Rahmenbodenaniage von der Fahrzeugunterkante bis zur Fußbodenoberkante
zumindest in diesem Mittelabschnitt die Höhe einer üblichen Trittstufe nicht übersteigt und daß der Fahrzeugaufbau
nach dem Absenken mit dem Mittelabschnitt der Rahmenbodenaniage auf der Fahrbahn aufsitzt.
Ein erfindungsgemäß ausgebildeter Omnibus kann in der Weise betrieben werden, daß jeweils an den Haltestellen
der gesamte Fahrzeugkörper soweit abgesenkt wird, daß er mit seinem Mittelteil auf der Fahrbahn
aufsitzt, wobei in diesem Zustand die Achsüberhänge.
bo d. h. also das vordere und das hintere Ende des Omnibusses
noch keine Bodenberührung haben. Dadurch wird die Einsticgshöhc /wischen der Fahrbahn und dem
Fußboden des Omnibusses auf die Höhe einer einzigen Trittstufe reduziert, was in ganz erheblichem Maße zur
hr> Erleichterung des Ein- und Aussteigcns und somit zur
Beschleunigung des Fahrgastflusses beitrügt. Beispielhaft sei hier wieder an den Kinderwagen erinnert, der
bei nur einer einzigen Stufe von einer Person ohne wei-
teres gehandhabt werden kann. Wenn man daran denkt,
daß die Fahrgäste an Haltestellen häufig auf einem gegenüber der Fahrbahn etwas erhöhten Bürgersteig warten,
während sich der Omnibus auf der Fahrbahn befindet, so läßt sich die Einstiegshöhe in diesem Fall sogar
bis auf etwa Null reduzieren, da von der Trittstufenhöhe
des Omnibusses die Bordsleinhöhe des Gehsteigs in Abzug /u bringen ist, so daß in diesem Fall unter der Voraussetzung,
daß der Fußboden des Busses bis unmittelbar an die Innenwand heranreicht dann praktisch ein
stufenfreier Ein- und Ausstieg in den Omnibus möglich ist.
Nach einer weiteren Ausbildung des erfindungsgcmäßen
Omnibusses sollen alle Fahrgasttüren im Bereich des tiefliegenden Mittelabschnitts angeordnet sein, was
den Vorteil hat. daß für alle Fahrgäste die Vorteile des tiefliegenden Mittelabschnitts mit der geringen Einstiegshöhe
und der geringen Stufenzahl voll zur Geltung kommen. Ein weiterer Vorteil der Anordnung aller
Fahrgasttüren im tiefliegenden Mittelteil des Omnibusses besteht darin, daß im Mittelabschnitt eines Omnibusses
sehr leicht eine große über die gesamte Breite des Busses reichende ebene Stehfläche geschaffen werden
kann, die vor allem für die Aufnahme von Kurzstreckenfahrgästen
dient und zu der aufgrund der neu vorgeschlagenen Türenanordnung im Vergleich zu bisherigen
Lösungen bei Linienbussen, bei denen sich am vorderen oder rückwärtigen Ende des Busses eine Fahrgasttür
befindet, ein erheblich verbesserter und schnellerer Zugang gewährleistet ist. jo
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung soll die Niveausteueranlage
zwangsweise mit einer Türschließanlage des Busses derart gekoppelt sein, daß vor einer
öffnung der Fahrgasttüren das Fahrzeug auf die Fahrbahn abgesenkt wird. ^
Eine solche Koppelung hat den Vorteil, daß sich das Fahrzeug nicht nur bei Ein- oder Ausstieg automatisch
in abgesenkter Lage befindet, sondern zugleich den weiteren Vorteil, daß das Absenken des Fahrzeugkörpers
auf die Fahrbahn nur bei stehendem Fahrzeug erfolgen kann, da bisher bekannte Türschließanlagen so geschallet
sind, daß nur bei stehendem Fahrzeug eine Betätigung der Türen möglich ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Omnibusses schematisch dargestellt,
wobei die Seitenwand des Busses im wesentlichen weggelassen würde und lediglich die Fahrgasttüren 7
eingezeichnet sind.
Der auf einer mit 8 bezeichneten Fahrbahn siehende Omnibus weist einen Fahrzeugaufbau 1 auf, der über
eine Luftfederung auf den Achsen 3 und 4 abgestützt ist. Eine Rahmenbodenanlage 2 des Fahrzeugaufbaues 1 ist
in ihrem Mittelabschnitt zwischen den Achsen 3 und 4 nach unten gekröpft, so daß in diesem Mittelabschnitt
der Fußboden des Omnibusses gegenüber seinen Endabschnitten etwa um eine Trittstufe tiefer liegt und auch
die Fahrzeugunterkante 5 des Fahrzeugaufbaues 1 in diesem Mittelabschnitt tiefer liegt als die Fahrzeugunterkante
in den Endabschnitten des Fahrzeugaufbaues. In besagtem Mittelabschnitt weist die Rahmenbodenan- to
lage 2 zwischen der Fahrzeugunterkante 5 und der Fußbodcnobcrkanle
6 eine Gcsanuhöhe h auf, die nicht
größer ist als die Höhe einer üblichen Triustufc. Mittels einer an die Luftfederung angeschlossenen Niveausteueranlage
bekannter Bauart, die vom Fahrersitz aus zu tr>
betätigen ist. kann der Fahrzeugaufbau 1 um die Hubhöhe
.7 abgesenkt werden, so daß er in seinem Mittclbcrcich
auf der Fahrbahn 8 aufsitzt. Um ein gefahrloses Aufsehen des Fahrzeugaufbaues 1 ohne Beschädigung
desselben und der Fahrbahn zu ermöglichen sind Abstützpuffer 9 und IO an der Unterkante der Rahmenbodenanlagc
2 vorgesehen.
Hier/u 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Luftgefederter Omnibus für den Linienverkehr mit einer Niveausteueranlage, mittels der die Höhe
des Fahrzeugaufbaues gegenüber den Achsen einstellbar und der Fahrzeugaufbau bis auf die Fahrbahn
absenkbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fahrzeugaufbau eine Rahmenbodenanlage (2) aufweist, die in ihrem Mittelabschnitt zwischen
den Achsen (3,4) nach unten gekröpft ist, daß die Bauhöhe der Rahmenbodenanlagc (2) von der
Fahrzeugunterkante (5) bis zur Fußbodenoberkante (6) zumindest in diesem Mittelabschnitt die Höhe (h)
einer üblichen Trittstufe nicht übersteigt und daß der Fahrzeugaufbau (1) nach dem Absenken mit
dem Miitelabschnitt der Rahmenbodenaniage auf
der Fahrbahn aufsitzt
2. Omnibus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle Fahrgasttüren (7) im Bereich des
tiefliegenden Mittelabschnitts angeordnet sind.
3. Omnibus nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Niveausteueranlage zwangsweise
mit einer Türschließanlage derart gekoppelt ist, daß vor einer öffnung der Fahrgasttüren (7) der
Fahrzeugaufbau (1) auf die Fahrbahn abgesenkt wird.
Priority Applications (4)
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Family Applications (1)
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8320 | Willingness to grant licences declared (paragraph 23) | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: MAN NUTZFAHRZEUGE AG, 8000 MUENCHEN, DE |
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