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DE2350371A1 - Verfahren und einrichtung zur pruefung und wartung von datenverarbeitungsanlagen mittels raeumlich entfernter wartungszentralen - Google Patents

Verfahren und einrichtung zur pruefung und wartung von datenverarbeitungsanlagen mittels raeumlich entfernter wartungszentralen

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Publication number
DE2350371A1
DE2350371A1 DE19732350371 DE2350371A DE2350371A1 DE 2350371 A1 DE2350371 A1 DE 2350371A1 DE 19732350371 DE19732350371 DE 19732350371 DE 2350371 A DE2350371 A DE 2350371A DE 2350371 A1 DE2350371 A1 DE 2350371A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data
tested
test
maintenance
testing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19732350371
Other languages
English (en)
Other versions
DE2350371B2 (de
DE2350371C3 (de
Inventor
Kurt Fritsch
Hans Lampe
Peter Rudolph
Robert Thome
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
IBM Deutschland GmbH
Original Assignee
IBM Deutschland GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by IBM Deutschland GmbH filed Critical IBM Deutschland GmbH
Priority to DE19732350371 priority Critical patent/DE2350371C3/de
Priority to FR7425795A priority patent/FR2270641B1/fr
Priority to IT2677374A priority patent/IT1020327B/it
Priority to GB4037774A priority patent/GB1452015A/en
Priority to JP11397574A priority patent/JPS5330622B2/ja
Publication of DE2350371A1 publication Critical patent/DE2350371A1/de
Publication of DE2350371B2 publication Critical patent/DE2350371B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2350371C3 publication Critical patent/DE2350371C3/de
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    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F11/00Error detection; Error correction; Monitoring
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
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    • G06F11/22Detection or location of defective computer hardware by testing during standby operation or during idle time, e.g. start-up testing
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Description

Amtl. Aktenzeichen:
Neuanmeldung
Aktenzeichen der Anmelderin: GE 973 011
Verfahren und Einrichtung zur Prüfung und Wartung von Datenverarbeitungsanlagen mittels räumlich entfernter Wartungs zentralen
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Prüfung und Wartung von Datenverarbeitungsanlagen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1,
Der'zunehmende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung für anspruchsvolle Verwaltungs- und Echtzeitaufgaben, wie z.B. in der Prozeßsteuerung oder für Informationssysteme verlangt Rechenanlagen mit immer komplexerer Struktur und immer höherer Betriebssicherheit. In solchen Systemen können selbst bei Verwendung von redundanten Bauteilen Fehler, die zu einem ganzen oder teilweisen Maschinenausfall führen können, nie ganz ausgeschlossen werden. Deren Behebung hat dann einen sehr hohen und kostenmäßig immer weniger tragbaren Aufwand für den technischen Außendienst zur Folge: einerseits steigt der Bedarf an hochqualifizierten technischen Spezialisten an und andererseits wird die Zeitvorgabe zur Behebung von möglichen Fehlern immer kürzer.
Ein Weg zur Lösung dieses Problems besteht im Aufbau von zentralen Servicestationen, die über normale Datenwege, wie z.B.
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Telefonleitungen, wahlweise rait den einzelnen datenverarbeitenden Anlagen verbunden werden können und die einem in der Zentrale arbeitenden Spezialisten erlauben, alle Komponenten eines entfernt gelegenen Systems zu untersuchen und alle Prüf- und Wartungsfunktionen an diesem System von der Wartungszentrale aus zu initialisieren.
Eine derartige Einrichtung gibt de.m Wartungsingenieur die Möglichkeit, sich momentan von der Zentrale aus einen Eindruck über den aufgetretenen Fehler zu verschaffen und dessen Ursache zu lokalisieren. Außerdem kann er durch Übertragung von Korrekturinformation, z.B. in den Hauptspeicher des zu prüfenden Systems, aufgetretene Programmfehler vorläufig beheben. Bei modernen datenverarbeitenden Maschinen, die von der Mikroprogrammierung Gebrauch machen und das Mikroprogramm aus einem Lese/Schreibspeicher abrufen, können durch eine Einrichtung dieser Art sogar in gewissen Grenzen Hardwarefehler beseitigt werden.
Trotz dieser offenkundigen Vorteile ist bisher keine Einrichtung bekanntgeworden, die alle geschilderten Eigenschaften besitzt. Der praktischen Verwirklichung der bisherigen Vorschläge (z.B. DAS 1 934 220) stehen in erster Linie die hohen Einbaukosten für die notwendigen Zusatzeinrichtungen (Prüfadapter)auf der Seite des zu prüfenden Systems entgegen. Der hohe Preis dieser Zusatzeinrichtung, der bei jedem einzelnen System anfällt, ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß der entfernte Prüfcomputer Zugang zu (fast) allen Komponenten des zur prüfenden Systems besitzen muß, wenn die Prüffunktionen nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden sollen. Beispielsweise muß die Möglichkeit bestehen, Informationen von und zu dem Hauptspeicher, den internen und den allgemeinen Registern, dem Mikroprogrammspeicher, den E/AProzessoren usw. zu übertragen.
Die Vielzahl der sich daraus ergebenden Verbindungen zwischen Prüf adapter und dem zu prüfenden System läßt sich bei der herkömmlichen Architektur von Rechnern nur unter beträchtlichem
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schaltungsmäßigent Aufwand realisieren. Außerdem läßt sich in vielen Fällen beim Einbau eines solchen Adapters in ein bestehendes System aus technischen und aus Kostengründen nicht vermeiden, eine gewisse Anzahl von Komponenten des zu prüfenden Systems für den Gebrauch durch den Adapter heranzuziehen; dies kann jedoch unter Umständen zu einer beträchtlichen Einschränkung der Wartungsfunktionen führen, da die erfolgreiche Prüfung des Systems dann von der ordnungsgemäßen Funktion eben dieser Teile des zu prüfenden Systems abhängig ist. Von einem wirklich funktionstüchtigen Prüfsystem muß andererseits erwartet werden, daß eine Prüfung auch und gerade erfolgen kann, wenn das zu prüfende System überhaupt nicht mehr funktionstüchtig ist.
Eine weitere, wesentliche Schwäche der bisherigen Systeme liegt in der Abwicklung des erforderlichen Datenaustausches zwischen prüfendem und geprüftem System. Die begrenzte Kapazität und die beträchtlichen Kosten der üblichen Datenleitungen verlangen die Reduzierung der auszutauschenden Information und verbieten den zeitraubenden direkten Dialogverkehr zwischen dem räumlich entfernten System und der Wartungszentrale selbst. In den bisherigen Verfahren zur Fernprüfung wurde diese Schwierigkeit dadurch gelöst, daß im geprüften System selbst die Prüfprogramme oder große Teile davon gespeichert, bei Bedarf von der Wartungszentrale aus abgerufen und nur die Ergebnisse dieser Prüfung zur Beurteilung an die Wartungszentrale übertragen wurden. Dieses Verfahren hat jedoch den schwerwiegenden Nachteil, daß nur solche Operationen durchführt werden können, für die spezielle Prüfprogramme vorgesehen sind und daß viel Speicherplatz für die Prüfprogramme in jedem System bereitgehalten werden muß.
Weitere Nachteile der bisherigen Systeme bestehen in der komplizierten Handhabung des Prüfverfahrens bei der Arbeit in der Wartungszentrale und in der Notwendigkeit, speziell für die Prüfzentrale ausgelegte Datenstationen zu entwickeln. Schließlich sind die üblichen Methoden der Datenübertragung (Start-Stopp,
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BSC) wenig geeignet für die Übertragung der speziell bei Prüfvorgängen vorkommenden Daten, die u.U. aus sehr vielen aufeinanderfolgenden Bits gleicher Art bestehen. Außerdem ist bei der BSC-Übertragung der Schaltungsaufwand beträchtlich und aus Kostengründen für Wartungszwecke nicht akzeptabel; die normalerweise übliche Start-Stopp-Methode hat dagegen den Nachteil eines schlechten Wirkungsgrades infolge der Redundanzerhöhung durch das Einzufügen von speziell für die Übertragung notwendigen Zeichen.
Die vorliegende Erfindung hat sich daher die Aufgabe gesetzt, für eine nach modernsten Gesichtspunkten konzipierte Datenverarbeitungsanlage eine Einrichtung ohne die genannten Nachteile zu schaffen, die flexibel genug ist, um mit ihrer Hilfe alle Prüf- und Wartungsfunktionen von räumlich entfernten Wartungszentralen aus durchzuführen und die trotzdem auf der Seite des zu prüfenden Systems mit sehr geringem und kostenmäßig kaum ins Gewicht fallenden Schaltungsaufwand auskommt. Außerdem soll die Einrichtung von möglichst wenig Komponenten des zu prüfenden Systems abhängen, deren Zuverlässigkeit außerdem besonders hoch ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe nach den im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs angegebenen Merkmalen.
Weitere Merkmale, vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Außer den schon erwähnten Vorteilen von Flexibilität und kostengünstiger Ausgestaltung besteht die Attraktivität der Erfindung insbesondere darin, daß der Wartungsingenieur alle Funktionen, die er normalerweise zur Prüfung eines Systems durchführt, von der in der räumlich entfernt gelegenen Wartungszentrale abrufen kann, daß die Analyse eines Systems mittels der räumlich entfernt gelegenen Prüfzentrale in gleicher Weise abläuft wie bei der Arbeit am System direkt, daß außer den Wartungsfunktionen auch weitere Funktionen durchgeführt werden können, wie z.B. das Überspielen von neuen
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Mikroprogrammen oder.die übertragung von beliebiger Information zwischen Wartungszentrale und zu prüfendem System und daß bei Bedarf in sehr einfacher Weise neue Funktionen in das Prüfsystem eingebaut werden können. Die Erstellung neuer Prüfprogramme durch die Wartungszentrale und deren übertragung in das zu prüfende System ist dabei keinen irgendwie gearteten Beschränkungen von seiten des geprüften Systems unterworfen. Dieses empfängt in jedem Fall ein vollständiges Prüfprogramm, zu dessen Ausführung nicht auf speziell für bestimmte Prüfoperationen vorbereitete Routinen im geprüften System zurückgegriffen werden muß.
Um die Prüfprograrime jedoch effektiv codieren und übertragen zu können, sind für die Sende- und Empfangssteuerung allgemeine Routinen im prüfenden und geprüften System gespeichert, die durch spezielle Befehle von den Prüfprogrammen aktiviert werden können.
Die zu übertragende Datenmenge wird weiterhin dadurch reduziert, daß im Normalfall nur Steuerprogramme für die Prüfung und die Ergebnisse der Prüfung ausgetauscht werden, nicht jedoch die Gesamtheit der unbearbeiteten Prüfinformation; trotzdem besteht für den Wartungsingenieur keine Beschränkung seiner Eingriffsmöglichkeiten in das System. Befindet sich beim geprüften System außerdem noch ein Techniker, wie es normalerweise aus Sicherheitsgründen sein wird, so läßt sich die zu übertragende Datenmenge noch weiter reduzieren, da. dieser eine Vorsichtung der Prüf information vornehmen kann. Die Zwischenspeicherung der zu übertragenden Daten auf den Mikroprogramm-HiIfsspeiehern gewährleistet eine gute Ausnutzung der Datenübertragungsleitungen.
Zur genaueren Darstellung der Erfindung soll im folgenden ein durch Zeichnungen erläutertes Ausführungsbeispiel betrachtet werden. Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines aus mehreren
Wartungszentralen und mehreren geprüften Systemen bestehenden Rechner-Verbundes mit frei wählbaren
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Leitungen;
Fig. 2 die Struktur eines geprüften Systems mit seinen
wesentlichen Bestandteilen;
Fig. 3 Einzelheiten des Steuerteils der Datenverarbeitungsanlagen und des daran angeschlossenen Adapters;
Fig. 4 das Format der zwischen Steuerteil und Adapter
ausgetauschten Information;
Fig. 5 das Flußdiagramm des im Steuerteil der Wartungs
zentrale ablaufenden Mikroprogramms;
Fig. 6 das Flußdiagramm eines typischen Steuerprogramms
zur Durchführung von Wartungsoperationen;
Fig. 7 das Format eines zwischen Wartungszentrale und
geprüftem System ausgetauschten Datensatzes;
Fig. 8 das Flußdiagramm der Senderoutine zur übertragung
von Datensätzen;
Fig. 9 das Flußdiagramm der Empfangsroutine zur übertragung von Datensätzen;
Fig. 10 das Flußdiagramm der Sendeunterroutine zur
übertragung von Datensätzen;
Fig. 11 das Flußdiagramm der Empfangsunterroutine zur
übertragung von Datensätzen;
Fig. 12 das schematische Zeitdiagramm der übertragung
eines Datensatzes zur Erklärung des Synchronisierverfahrens ;
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Fig. 13 das Flußdiagramm des Mikroprogramms zur Bytesynchronisierung nach jedem übertragenen Datenbyte;
Fig. 14 das Fl^ißdiagramm des Synchronisiervorgangs zu
Beginn eines übertragenen Datensatzes.
In Fig. 1 ist schematisch das aus einer (oder mehreren) Wartungszentrale WZ und mehreren anschließbaren Datenverarbeitungsanlaaen DVA bestehende Gesamtsystem dargestellt.
Die Verbindungen zwischen prüfendem 1 und qeprüftem System 2 bestehen vorzugsweise aus Telefonleitungen 3, die für jede einzelne Prüfung neu geschaltet werden; hierdurch wird im Einzelfall gewährleistet, daß die Wartungszentrale nur mit Zustimmung des jeweiligen Systembenutzers einen Eingriff in dessen Datenverarbeitungsanlage durchführen kann. Die freie Wählbarkeit der Verbindungen gestattet auch, verschiedene Wartungszentralen an ein System anzuschließen, so z.B. in schwierigen Fehlerfällen, zu deren Behebung Spezialisten notwendig sind, die nur in ausgewählten Wartungszentralen zur Verfügung stehen. Die Verbindung zwischen den Systemen 1, 2 und den Leitungen 3 erfolgt über mit M bezeichnete Modems 4, sowie über mit A gekennzeichnete Adaptoren 5.
Jedes zu prüfende System 2 (Fig. 2) besteht aus einem als SVP bezeichneten Steuerteil 6, der über eine als Ringleitung ausgeführte Datensammelleitung 10 mit weiteren Elementen der Rechenanlage, wie z.B. der Befehlsausführungseinheit IPU 7, der E/A-Steuerung IOP 8, und dem Hauptspeicher MS 9 verbunden ist; die vorliegende Erfindung betrifft jedoch nur den Steuerteil SVP, die übrigen Komponenten des datenverarbeitenden Systems spielen hierbei keine Rolle und sollen deshalb im folgenden auch nicht weiter betrachtet werden.
Im Steuerteil 6 laufen die für die Initialisierung und die Bedienung des Systems notwendigen Kontroll- und Steuervorgänge ab.
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Es handelt sich dabei um einen mikroprogrammierten Prozessor, dessen Einzelheiten später noch genau erläutert werden. Angeschlossen an den Steuerteil SVP ist ein Mikroprogrammhilfsspeicher MAS 12, vorzugsweise ein Magnetplattenspeicher, auf dem die Steuerprogramme und außerdem Statusinformation, wie z.B. Fehleranalysedaten, für das Gesamtsystem aufgezeichnet sind, die bei Bedarf abgerufen werden. Die Verbindung zwischen SVP und dem Mikroprogrammhilfsspeicher IiAS erfolgt über Sammelleitungen 11a und 11b. Die Sammelleitung ll.a, lic ist als Ring ausgebildet und dient zum Datenverkehr zwischen dem Steuerteil und den angeschlossenen Geräten; die Leitung 11b wird zu deren Adressierung benötigt. Ebenfalls an diese Sammelleitungen angeschlossen sind eine Konsole KB 13, ein Drucker PR 14 und ein Datensichtgerät CRT 15, mit deren Hilfe der Bediener mit dem System kommunizieren kann. Der Anschluß dieser Hilfsgeräte an die Sammelleitungen 11a, 11b erfolgt über Adaptoren 12a, 13a, 14a, 15a.
Die für die vorliegende Erfindung spezifischen Schaltmittel bestehen aus einem Adapter 5 und einem Modem 4; diese beiden Komponenten sind in jeder Anlage des Gesamtsystems enthalten, d.h. in der Wartungszentrale und in jedem zu prüfenden System. Der Adapter ist an die Sammelleitungen 11a und 11b angeschlossen. Seine Hauptaufgabe ist, die elektrischen Pegel auf der Datensammelleitung 11a an die für das Modem 4 gültigen Pegel anzupassen.
Das Modem 4 erfüllt die bei einer Datenübertragung über Telefonleitungen üblichen Funktionen. Diese sind z.B. in der Broschüre IBM Form Nr. S226-3OO4 beschrieben. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Modem 4 als spezielle Schaltkarte direkt in den Steuerteil 6 integriert.
In der Wartungszentrale 1 befindet sich ebenfalls eine Datenververarbeitungsanlage, vorzugsweise ein Steuerteil SVP, dessen Struktur identisch der Struktur der Steuerteile in den zu prüfenden datenverarbeitenden Anlagen ist. Da der Steuerteil SVP in
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der Wartungszentrale zur Ausübung der Funktion der Fernprüfung
voll ausreicht, brauchen dort die übrigen Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage, wie z.B. die Einheiten IPU und IOP nicht vorhanden zu sein.
Die für die Durchführung der Fernprüfung notwendigen unterschiedlichen Funktionen der Steuerteile im prüfenden und im geprüften System werden vorzugsweise durch, Mikroprogramme realisiert, die in den Steuerteilen des prüfenden und des geprüften Systems
interpretiert werden.
Zur Durchführung der notwendigen Wartungsaufgaben sind im Hilfsspeicher MAS der Wartungszentrale spezielle Mikroprogramme gespeichert, die zu Beginn der Prüfung in den Steuerteil SVP des geprüften Systems übertragen und dort ausgeführt werden. Dem
Wartungstechniker in der Wartungszentrale stehen dabei die im
folgenden aufgeführten Funktionen zur Verfügung. Er ruft diese
durch Eingabe des entsprechenden Codes in die Tastatur ab, nachdem die Verbindung mit dem zu prüfenden System hergestellt wurde.
Die einzelnen Funktionen und ihre Codes sind folgende:
1. übertragung eines Datensatzes aus dem Hilfsspeicher des
geprüften Systems in den Hilfsspeicher des Prüfsystems
Code: R
Hiermit kann beispielsweise Statusinformation aus dem Hilfsspeicher des geprüften Systems abgerufen und in das prüfende System übertragen werden, wo sie in üblicher Weise wie
am geprüften System selbst analysiert und bearbeitet werden kann. .
2. übertragung eines Datensatzes aus dem Hilfsspeicher des
Wartungssystems in den Hilfsspeicher des geprüften Systems. Code: S
Bei dieser Betriebsweise kann der Inhalt des Hilfsspeichers
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im geprüften System verändert werden; damit lassen sich beispielsweise Mikroprograramkorrekturen und Mikroprogrammänderungen an das geprüfte System übermitteln.
3. Ausführung der normalerweise an der Konsole des geprüften Systems durchgeführten Wartungsfunktionen mit Hilfe des entfernt gelegenen Wartungssystems. Code: M
Dazu stehen 32 Funktionsschlüssel zur Verfügung, die die spezielle Wartungsfunktion angeben. Die gewünschte Wartungsfunktion wird von einem speziell hierfür in den Steuerteil des geprüften Systems übertragenen Mikroprogramm ausgeführt. An das prüfende System wird das Ergebnis der F -üfung in Form von StatusSignalen übertragen.
4. Austausch von Nachrichten zwischen der Konsole des einen Systems und dem Datensichtgerät des anderen Systems. Code: T für die übertragung, L für den Empfang.
5. Kopieren der Datensichtgeräteanzeige, insbesondere die übertragung des Bildschirminhalts vom geprüften zum prüfenden System. Code: C
Diese Betriebsweise erlaubt dem WartungsIngenieur, alle vom geprüften System angezeigte Statusinformation zur Anzeige auf sein Datensichtgerät in der Wartungs zentrale zu übertragen.
6. übertragung von Register/Speicherinhalten des geprüften Systems in dem Mikroprogrammhilfsspeicher der Wartungszentrale .
Während der Operationen 1 und 2, d.h. während der Informationsübertragung von und zum Mikroprogrammhilfsspeicher im geprüften System wird nur der Steuerteil des geprüften Systems benötigt: der Rest des geprüften Systems v^ird nicht in Anspruch genommen,
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- ii -
so daß die Informationsübertragung überlappt mit der anderen Systemarbeit vor sich gehen kann. Bei den anderen oben geschilderten Funktionen ist diese überlappte Arbeitsweise nicht möglich, d.h. während dieser Prufoperationen ist das geprüfte System für andere Arbeiten blockiert.
Vor der genauen Beschreibung der !Wirkungsweise der Erfindung soll im folgenden der Aufbau des für das konkrete Ausführungsbeispiel gewählten Systems insoweit genau betrachtet werden, als es für die Erfindung- wichtig ist. Es handelt sich dabei um das System IBM/370-125, dessen Aufbau in der Broschüre IBM System/370 Model 125 Functional Characteristics, IBM Form-Nr. GA33-15O6 beschrieben ist.
Dieses System (Fig. 2) ist dezentral aufgebaut und besteht aus mehreren Einzelprozessoren, die unabhängig voneinander und unter eigener Mikroprogrammkontrolle arbeiten. Diese Prozessoren sind, wie schon erwähnt, der als SVP bezeichnete Steuerteil 6, der als IPU bezeichnete Befehlsausführungsteil 7, die Eingabe/Ausgabeprozessoren 8 und der Hauptspeicher MS 9.
Der Steuerteil SVP 6 (Fig. 3) stellt das zentrale Element der Datenverarbeitungsanlage dar. Seine Hauptaufgaben sind die folgenden:
Laden der Mikroprogramme für alle Prozessoren bei der Systeminitialisierung vom Mikroprogrammhilfsspeicher über die Datensammelleitung 10.
Bearbeitung der Konsoloperationen, inklusive Bedienung des Datensichtgeräts.
Bearbeitung von Fehlerbedingungen und Registrierung von .Fehlerstatusinformation im Mikroprogrammhilfsspeicher..
Das Laden der Mikroprogramme für alle Prozessoren des Systems bei dessen Inbetriebnahme ist notwendig, da die Steuerspeicher
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in den Prozessoren in monolithischer Bauart ausgeführt sind und ihre Information verlieren, wenn keine Speisespannung vorhanden ist. Das Laden der Mikroprogramme erfolgt unter der Kontrolle eines Steuerprogramms, das im Steuerspeicher WCS 60 im SVP abläuft. Die Adressierung und der Datenverkehr mit dem Steuerspeicher erfolgt über das Adreßregister SAR 61 bzw. das Datenregister SDR 62. Der Datenaustausch mit den übrigen Systemkomponenten erfolgt dabei über die Ein-Byte-Register BAR0 66a, BDR0 66b und ACCU 64. Das Register BAR0 66a enthält die Adresse der angesprochenen Systemkomponente/ in das Register BDR0 66b werden die zu übertragenden Daten gebracht, die anschließend über den Anschluß 10a der Ring-Datensammelleitung 10 an die angesprochenen Systemkomponenten übertragen werden. Aus dem System ankommende Daten gelangen über die zweite Anschlußstelle der Ring-Sammelleitung 10b in das ACCU-Register 64.
Zur Durchführung seiner Aufgaben steht dem SVP auch ein Rechenwerk ALU 63 mit einem Akkumulatorregister ACCU 64 zur Verfügung. Die Register BARI 65a und BDRl 65b dienen zum Verkehr des SVP mit den an ihm angeschlossenen Hilfsgeräten, z.B. dem Mikroprogrammhilf sspeicher MAS. Diese Hilfsgeräte v/erden während des Betriebes der Datenverarbeitungsanlage durch das Mikroprogramm im Steuerspeicher des SVP gesteuert. Die Verbindung zwischen den Hilfsgeräten und dem Steuerteil SVP erfolgt über eine Datensammelleitung 11a, lic und eine Adreßsammelleitung 11b. Zur Anpassung der jeweiligen Geräte an die Sammelleitungen sind Adaptoren vorgesehen, die die richtige Schnittstelle definieren. Adaptor 12a ist für den Magnetplattenspeicher zuständig, der Adaptor 13a bedient die Konsoltastatur, der Adaptor 14a-ist für den Konsoldrucker zuständig, und der Adaptor 5 der Erfindung vermittelt den übergang zu dem Modem 4.
Der Adaptor 5 vermittelt den Austausch von Befehlen und Daten zwischen dem SVP 6 und dem Modem 4. Zum Aufruf des Adaptors setzt das im Steuerspeicher WCS des SVP ausgeführte Mikroprogramm die Adresse des Adaptors in das Register BARI 65a, von wo sie über
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die Adreßsammelleitung 11b in den Adreßdecoder 50 des Adaptors gelangt. Dieser Adreßdecoder ist ebenso wie der benachbarte Befehlsdecoder 51 herkömmlicher Bauart und wird deshalb nicht näher beschrieben. Außer der Adresse gibt das Mikroprogramm dSm Register BAR1 auch noch eine Angabe über die auszuführende Funktion des Adaptors ein. So bedeutet z.B. die Adresse in hexadezimaler Schreibweise X "81", daß der Adaptor mit der Adresse X "80" angesprochen ist und daß der Adaptor die in seinem Modemregister 57 enthaltene Information (Modemstatus und ein empfangenes Datenbit) in das Akkuregister 64 des SVP übertragen soll. Der im Register BAR 1 enthaltene Befehl wird vom Adreßdecoder ausgeführt, indem Steuersignale an die UND-Schaltung 54 abgegeben werden, die wiederum die ODER-Schaltung 52 durchschaltet und damit den Inhalt des Registers 57 in den ACCU überträgt. Das Modemregister 57 wird von entsprechenden Signalen des Modems 4 gesetzt.
In analoger Weise bedeutet die im BAR1-Register enthaltene Adresse X "82", daß der Inhalt des Adaptorregisters 56 (Adaptorstatus) in das Akkuregister 64 des SVP übertragen werden soll. Hierzu werden, vom Adreßdecoder die UND-Schaltung 53 und die ODER-Schaltung 52 aktiviert.
Das Ädaptorregister 56 wird durch eine Paritätsprüfschaltung gesetzt, die in jeder an die Sammelleitung 10 angeschlossenen Systemkomponente enthalten ist. Diese Schaltung ist in der deutschen Offenlegungsschrift 2 158 433 genauer beschrieben.
Sollen andererseits Befehle oder Daten von dem SVP 6 an das Modem 4 übertragen werden, so setzt das Mikroprogramm die Adresse X "81" in das Register BAR1 und gleichzeitig die gewünschte Information in das Register BDR1. Zur Kennzeichnung, daß es sich bei diesem Befehl X "81" um die Ausgabe von Information an den Adaptor, bzw. das Modem handelt, wird bei der Befehlsausführung ein durch Mikroprogramm gesteuerter Öffnungsimpuls über die Leitung 58 an den Befehlsdecodierer gegeben. Die beiden Informationen werden nach übertragung in den Adaptor*von dem Adreßdecodierer 50 bzw. dem Befehls-
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decodierer 51 entschlüsselt und danach entsprechend die Selbsthalteschaltungen VBRR 55a, 55b oder 55c gesetzt, die ihrerseits vom Modem 4 abgefragt werden und dabei die durchzuführende Funktion angeben. Ist die Selbsthalteschaltung 55a gesetzt, so wird dem Modem mitgeteilt, daß eine Anforderung zum Senden besteht, die Selbsthalteschaltung 55b speichert das zu übertragende Datenbit bis zur Abfrage durch das Modem und die Selbsthalteschaltung 55c zeigt der Übertragungseinrichtung über die Leitung 59 an, daß die Übertragungsverbindung gelöst werden soll.
Die Verbindung zwischen dem SVP und den Registern 56 und 57 im Adaptor erfolgt über den Teil lic der Datensammelleitung 11a, der an die Ringleitung 10b angeschlossen ist, über die auch alle übrigen Komponenten des datenverarbeitenden Systems Information an den Steuerteil SVP übertragen.
Die Übertragung der Daten zwischen SVP und dem Adaptor bzw. dem Modem erfolgt in bitserieller Weise. Die Daten, die im SVP in Byteform vorliegen, werden dazu von einer speziellen Mikroprogrammroutine in der Sendesteuerung von der parallelen in die serielle Form umgesetzt und. Bit für Bit aus dem Register BDRl in die Selbsthalteschaltung 55b bzw. in das Modem 4 übertragen. Umgekehrt werden die seriell aus dem Modem über das Modemregister 57 in das Akkuregister übertragenen Bits von der Empfangssteuerung in die parallele Byteform umgewandelt.
Die zwischen dem SVP und dem Adaptor ausgetauschte Status- und Befehlsinformation hat das in Fig. 4 gezeigte Format. Zur Abfrage des Modemstatus wird das in Fig. 4a gezeigte Byte in das Akkuregister übertragen. Die Bits O bis 3 stehen auf X "8" und geben damit die Adresse des abgefragten Adaptors an. Durch die Rückmeldung seiner eigenen Adresse erlaubt der Adaptor, die korrekte Adressierung zu überprüfen. Bit 4 zeigt die Betriebsbereitschaft des Modems an, Bit 5 die Sendebereitschaft und Bit 6 zeigt, daß das Modem das Vorhandensein der Modulationsfrequenz auf der übertragungsleitung erkannt hat. Bit 7 enthält
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- 15 das empfangene Datenbit.
In Fig. 4b ist das Byte dargestellt, das den Adaptorstatus an den SVP zurückmeldet. Die Bits O bis 3 geben wiederum die Adresse X "8" des Adaptors an, Bit 4 und 5 zeigen an, ob Paritätsfehler bei der übertragung aus den Registern BARI bzw. BDRl in den Adaptor aufgetreten sind.
Das Format der vom SVP an das Modem gegebenen Information ist in Fig. 4c dargestellt. Bit O ist das zu übertragende Bit, Bit 1 bestimmt das Umschalten des Modems auf Senden, Bit 2 das Umschalten des Modems auf Empfangen, Bit 3 das Beenden der Datenübertragung und Bit 4 das Zurücksetzen von Bit 3. Die Bits 5 bis 7 werden nicht benutzt.
Die bisherige Beschreibung bezog sich im wesentlichen auf das zu untersuchende System. Mit Hilfe des Adaptors und entsprechender im Speicher des Steuerteils SVP ablaufender Programme kann Prüf- und Statusinformation in dieses System hinein und aus diesem heraus gebracht werden. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei dem prüfenden System in der Wartungszentrale um ein System, dessen Struktur identisch der Struktur des zu prüfenden Systems ist. In unserem Ausführungsbeispiel befindet sich dann in der Wartungszentrale ein Steuerteil SVP mit angeschlossenem Adaptor 5 und Modem 4f sowie einem Mikroprogramm-Hilfsspeicher, einem Datensichtgerät, einer Konsole und einem Drucker. Da nach der obigen Beschreibung im mikroprogrammierten SVP der Wartungszentrale auch ein Rechenwerk 63 vorhanden ist, das zur Durchführung aller notwendigen Operationen ausreicht, brauchen dort die übrigen Systembestandteile der Datenverarbeitungsanlage, wie z.B. die Befehlsausführungseinheit IPU nicht vorhanden zu sein. Die identische Beschaffenheit beider Steuerteile erlaubt insbesondere die Ausführung der Wartungsfunktion von der Wartungszentrale aus in genau derselben Weise wie am geprüften System selbst, beispielsweise bei der Analyse von Statusinformation, Fehlerdaten etc., nach deren übertragung aus dem
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Hilfsspeicher des geprüften Systems in den Hilfsspeicher der Wartungszentrale.
Das der Erfindung zugrunde liegende Verfahren läßt sich aber selbstverständlich auch anwenden, wenn in der Wartungszentrale mikroprogranimierte Prozessoren oder Datenendgeräte anderer Struktur eingesetzt werden.
Die für die Prüfoperationen notwendigen Mikroprogramme sind im Normalfall nur in der Wartungszentrale gespeichert. Im zu prüfenden System ist nur die Empfangsroutine für übertragene Datensätze vorhanden. Diese Routine hat die Aufgabe, etwa anstehende Übertragungsanforderungen der Wartungsζentrale zu erkennen, die seriell eintreffenden Daten in Byteform umzusetzen, die eigentliche Information von allen Zusätzen zu befreien, die nur zum Zweck der übertragung hinzugefügt wurden, den empfangenen Datensatz im Steuerspeicher des SVP aufzubereiten und im Fall eines Fehlers entsprechende Meldungen zu veranlassen. Die Aufgaben der zur Rückmeldung vorgesehenen Senderoutine bestehen in der Serialisierung der zu übertragenden Paralleldaten und deren Komplettierung mit Hilfsinformation zum Zweck der übertragung.
Mit Hilfe dieser Sende- und Empfangsroutinen in beiden Systemen erfolgt die übertragung der auszuführenden Programme, die vom Wartungsingenieur entsprechend der gewünschten Funktion spezifiziert werden, vom prüfendem zum geprüften System. Diese übertragenen Programme erhalten im Steuerteil des geprüften Systems die Kontrolle, führen die gewünschte Funktion aus (ggf. in Zusammenarbeit mit dem prüfenden System) und werden nach Beendigung der Aufgabe im geprüften System gelöscht.
Das Prüfprogramm im geprüften System übermittelt der Wartungszentrale das Ergebnis der ausgeführten Operation. Der Wartungsingenieur hat damit die Möglichkeit, weitere, fehlerspezifische Prüfprogramme zur Ausführung in das geprüfte System zu übertragen, oder aber direkt Korrekturinformation an das geprüfte System zu geben. Im Ndrmalfall wird es sich dabei um Mikroprogrammkorrekturen
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handeln, die im geprüften System auf dem Mikroprogrammhilfsspeicher zwischengespeichert werden. Diese Mikroprogrammkorrekturen werden dann bei der nächsten Systeminitialisierung (die u.U. extra zu diesem Zweck durchgeführt wird) automatisch in die entsprechenden Mikroprogramme des geprüften Systems eingebaut.
Das Verfahren zum Informationsaustausch in dem eben geschilderten Gesamtsystem soll nun im folgenden am Beispiel der übertragung eines Datenblocks von der Wartungszentrale zum geprüften System im einzelnen besprochen werden.
Vor der eigentlichen Herstellung der Verbindung zwischen den beiden Einrichtungen muß zuerst die Erlaubnis des Bedieners am zu prüfenden System eingeholt werden, die Verbindung herzustellen. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch einen Anruf über dieselbe Telefonleitung, die danach für die Datenübertragung verwendet werden soll. Nach Anschluß der Wartungszentrale und des zu prüfenden Systems an diese Telefonleitung, kann die Datenübertragung für die Prüfung vonstatten gehen. Zu Beginn der Operation gibt der Wartungsingenieur den Funktionscode für die gewünschte Operation in die Konsoltastatur der Wartungszentrale ein, in unserem Falle der übertragung eines Datensatzes also den Code S. Dieser Code wird von dem in der Wartungszentrale ablaufenden Mikroprogramm (Fig. 5) erkannt, welches in 500 die Eingabetastatur laufend nach Anforderungen abfragt und bei Feststellen eines Funktionscodes in 502 vom Wartungsingenieur im Dialogverfahren weitere Information für die durchzuführende Operation verlangt, in unserem Beispiel (503) also die Adresse des zu übertragenden Datensatzes auf dem Mikroprogramm-Hilfsspeicher der Wartungszentrale.
Die angeforderte Information wird in 504 auf Vollständigkeit geprüft und ggf. weitere Ergänzungen verlangt; danach erfolgt in das Abrufen des entsprechenden Mikroprogramms vom Plattenspeicher und die Durchführung der gewünschten Operation (Fig. 6). In 600, 601 und 602 (Fig. 6) werden die zu übertragenden Daten in den
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Steuerspeieher der Wartungszentrale eingelesen. Dort wird dann in 603 mit der Senderoutine MXMT der zu übertragende Datensatz aufbereitet, der aus dem im geprüften System auszuführenden Programm und den in den Mikroprograinmhilfsspeicher des geprüften Systems zu schreibenden Daten besteht. Danach wird dieser so aufgebaute Datensatz in das geprüfte System übertragen. Die Einzelheiten der übertragung werden in späteren Abschnitten genau besprochen.
Im geprüften System läuft das Programm, das nach seiner vollständigen und korrekten übertragung die Kontrolle erhält, für das angesprochene Beispiel in folgender Weise ab: Zuerst wird in 6IO der Mikroprogrammhilfsspeicher nach der vom Wartungsingenieur angegebenen Adresse durchsucht, danach erfolgt in das Schreiben des übertragenen Datensatzes auf den Plattenspeicher, In 612 wird der Wartungszentrale mitgeteilt, ob der Schreibvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach Beendigung des Programms im geprüften System verliert dieses Programm die Kontrolle und wird im Steuerspeicher gelöscht.
In der Wartungs ζ ent rale wird in 604 mit der Empfangsroutine MREC die Nachricht über den Abschluß des Programms im geprüften System empfangen, in 605 analysiert und in 606 und 607 zur Anzeige auf dem Datensichtgerät für den Wartungsingenieur vorbereitet.
Die Datenübertragung von Hilfsspeicher zu Hilfsspeicher kann auch verwendet werden, um die zwischen den Systemen auszutauschende Information zwischenzuspeichern; damit kann die Information in größeren Blöcken übertragen und eine bessere Ausnutzung der Übertragungsleitung erreicht werden.
Die hier am Beispiel einer Datenübertragung aus dem prüfenden in das geprüfte System geschilderten Vorgänge wiederholen sich in entsprechend abgewandelter Form für die anderen Prüf- und Wartungsfunktionen. Alle diese benutzen dabei die im folgenden beschriebenen Steuerroutinen für das Senden und Empfangen von Datensätzen.
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Die Datenübertragung zwischen den beiden Systemen erfolgt nach einer neuartigen Methode, die als modifizierte Start-Stopp-Methode bezeichnet werden kann. Fig. 7 zeigt das Format eines übertragenen Datensatzes. Dieser besteht aus dem eigentlichen Datenfeld 40, einem Zählfeld LC 41 mit der Länge des übertragenen Datensatzes, einem Feld CRC 42, das Informationen zur Fehlererkennung enthält, einer Endmarke 43 mit zwei Bytes, deren Bits alle auf 1 gesetzt sind sowie einem Vorspann 44 aus 13 Bytes, wobei die Bits innerhalb eines jeden der ersten zwölf Bytes alle gleich, von Byte zu Byte aber verschieden sind und die Bits im letzten Byte abwechselnd O und 1 sind. Die Bytes des Vorspanns dienen auf der Empfängerseite zur Synchronisierung und zum Erkennen der Bytegrenzen.
Zur Übertragung des Datensatzes, der das eigentliche Programm enthält, das im geprüften System ausgeführt werden soll, stößt das Mikroprogramm in der Wartungszentrale (Fig. 6) die Senderoutine MXMT, Fig. 8 für Datensätze an., die daraufhin sofort den mit den entsprechenden übertragungs-Hilfsinformationen versehenen Datensatz an das geprüfte System sendet. Im Gegensatz zu anderen übertragungsverfahren wird hier also nicht erst ein Bereitsignal des Empfängers erwartet, bevor der Datensatz übertragen wird. Erst nach Beendigung der Übertragung erwartet die Wartungszentrale ein Bestätigungssignal für den erfolgten Empfang. Trifft dieses innerhalb einer bestimmten Zeit, beispielsweise 500 Millisekunden nicht ein, so wird sofort das Senden des eben übertragenen Datensatzes wiederholt. Dieses Verfahren wird innerhalb einer bestimmten vorgegebenen Zeit, beispielsweise 5 see, solange wiederholt, bis endlich das angesprochene System die Empfangsbestätigung zurückliefert. Nach Beendigung der Übertragung ist der Datensatz im Steuerteil des SVP im geprüften System enthalten. Wenn bei der Übertragung keine Fehler aufgetreten sind, gibt das geprüfte System anschließend die Kontrolle an das eben übertragene Programm ab.
Die Steuerung der Sende- und Empfangsvorgänge für die Datenblöcke ist in den Fign. 8 bis 11 beschrieben. Diese Funktionen werden als Unterroutinen von den in den Steuerteilen des prüfen-
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den und des geprüften Systems ablaufenden Mikroprogrammen (Fig. 6) aufgerufen. Die Funktionen MXMT in Fig. 8 und MREC in Fig. sind in der Wartungszentrale und in jedem zu prüfenden System gespeichert, da diese Funktionen zum Lesen des ersten eintreffenden Datensatzes benötigt werden.
Die in Fig. 8 beschriebene Senderoutine MXMT beginnt in 81 mit dem Aufruf der Sende-ünterroutine MXMTL, in 82 wird nach Beendigung des Sendevorgangs geprüft, ob das Modem zum Senden bereit war und, wenn dies der Fall ist, in 83 die Empfangsroutine MRECL aufgerufen, die auf das Eintreffen der Bestätigungsnachricht für die erfolgte übertragung wartet. Nach der Prüfung des Modemstatus auf Empfang in 84 wird in 85 weiterhin geprüft, ob eine positive Empfangsnachricht vorliegt. Ist ein übertragungsfehler aufgetreten oder ist die vorgesehene Zeit überschritten, so werden jeweils entsprechende Nachrichten in 87 a und 87 d abgegeben. Ist eine Empfangsmeldung eingetroffen, so wird in 86 geprüft, ob der positive Empfang bestätigt wurde oder ob eine negative Empfangsbestätigung vorliegt. Wiederum werden in 87b und 87c entsprechende Nachrichten an den WartungsIngenieur abgegeben. Danach erfolgt der Rücksprung zum aufrufenden Mikroprogramm.
Die Routine MREC in Fig. 9 dient zum Empfangen von übertragenen Datensätzen. Dazu wird in 91 die Empfangsunterroutine MRECL aufgerufen und das Ergebnis der Abarbeitung dieser Routine in 91a und 91b geprüft. War das Modem bereit, so wird in 91b geprüft, ob ein übertragungsfehler aufgetreten war. Ist dies der Fall, so wird in 92b und 94 an das sendende System eine negative Empfangsbestätigung abgegeben und wiederum zum Anfangspunkt der Routine MREC verzweigt, um die wiederholte Übertragung des Datensatzes abzuwarten. Dasselbe geschieht, wenn in 91b die zum Eintreffen eines Datensatzes vorhergesehene Zeit überschritten wird. Ist der Datensatz jedoch ohne Fehler eingetroffen, so wird in 92a die positive Empfangsbestätigung vorbereitet, die in 93 an das sendende System abgesandt wird. Nach der Abfrage des Modemstatus "in 93a wird dann in 95 wiederum die Empfangsunter-
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routine MRECL eingeschaltet, um eine evtl. vom Empfänger abgesandte Nachricht aufzunehmen, die besagt, daß die Empfangsbestätigung beim Empfänger nicht angekommen ist. Trifft diese Nachricht ein, so wird in 95b wiederum die Routine zum Abgeben des positiven Empfangsignals angesprungen. Trifft andererseits während einer vorbestimmten Zeit keine derartige Nachricht vom Empfänger ein, so hat dieser die positive Empfangsnachricht erhalten und es kann direkt zum aufrufenden Mikroprogramm im Sender zurückverzweigt werden.
Die Unterroutine MXMTL zur Steuerung des Sendevorgangs ist in Fig. 10 beschrieben. In dieser Routine wird zu Beginn des Sendevorgangs zuerst geprüft, ob die übertragungsleitung bereit ist. Dies erfolgt in 101 durch Abfrage des Modemregisters 57 im Adaptor. Danach wird in 102 das Modem auf Senden gesetzt. Dies erfolgt mit Hilfe der in Fig. 4 beschriebenen Befehle und Statusinformation für den Adaptor und das Modem. Ist die übertragungsleitung betriebsbereit, wird in 105 der nach den üblichen Methoden der Fehlererkennung errechnete Korrekturblock CRC für den zu übertragenden Datensatz erzeugt. Danach wird der eigentliche Sendevorgang in vier Phasen durchgeführt. Zuerst wird in 107a der Synchronisiervorspann erzeugt und in 106 serialisiert und übertragen . Danach werden in 107b das Zählfeld, in 107c die Daten und in 107d das Abschlußfeld erzeugt, jeweils serialisiert und übertragen. Nach Beendigung der Übertragung gibt dann die Senderoutine die Kontrolle zurück an das aufrufende Programm MXiIT.
Die in Fig. 11 dargestellte Empfangsroutine MRECL (im geprüften System) setzt zuerst in 110 das Modem auf Empfang. Danach wird in 111 die Bereitschaft des Modems zum Empfang getestet. In 112 wird während einer1 vorgegebenen Zeit laufend geprüft, ob auf der übertragungsleitung eine Signalflanke erscheint. Erscheint innerhalb dieser Zeit keine Signalflanke, so wird in 113 eine Fehlermeldung abgegeben. Erscheint eine Signalflanke, so muß sie zu den Vorspannbytes des übertragenen Datensatzes gehören. In diesem Fall wird in 114 die ankommende Information aus der seriellen in die
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Parallelform zurückgesetzt und danach in 115a bis 115d der Datensatz in seine einzelnen Bestandteile zerlegt, d.h. in Vorspann, Zählfeld, Datenfeld und Korrekturfeld. In 117 wird dann in zum Senden analoger Weise das Korrekturfeld CRC errechnet und in 118a mit dem übertragenen Korrekturfeld verglichen. Im Fall einer Nichtübereinstimmung ergeht dann eine entsprechende Meldung an das Mikroprogramm MREC zur weiteren Behandlung, bevor zu diesem Programm zurückgekehrt wird.
Das im Block 112 (Fig. 11) angedeutete Synchronisierverfahren für den Datenaustausch zwischen beiden Systemen ist in besonders vorteilhafter Weise auf die Bedürfnisse von Prüf- und Wartungsoperationen zugeschnitten; die hier zu übertragenden Daten bestehen in vielen Fällen aus monotonen Bitfeldern, zum Beispiel wenn es sich um Fehleranalysedaten handelt, die nur unter bestimmten Bedingungen angesetzt werden. Außerdem sind gerade bei der vorliegenden Erfindung die zu übertragenden Datenblöcke relativ kurz. Solche Daten lassen sich mit den normalerweise üblichen Synchronisiermethoden, d. h. der Start-Stopp-Methode und der Synchronmethode nur relativ schlecht verarbeiten. Die Synchronmethode bedingt einen großen schaltungsmäßigen Aufwand und ist besonders bei Übertragung kurzer Datenblöcke wenig wirtschaftlich. Bei der Start-Stopp-Methode ist andererseits der Wirkungsgrad der Übertragung herabgesetzt, da vor und nach jedem zu übertragenden Zeichen spezielle Übertragungsbits hinzugefügt werden müssen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, verwendet die vorliegende Erfindung eine Übertragungsmethode, bei der am Ende jedes übertragenen Bytes unabhängig von dessen Inhalt eine Signalpegeländerung durchgeführt wird. Diese Pegeländerung erlaubt dann die Synchronisierung der Abtastfrequenz für die Bits des nächsten zu übertragenden Bytes. Mit Hilfe des speziell gewählten Vorspanns des zu übertragenden Datensatzes kann durch Feststellen der Pegeländerung auf der Signalleitung auch die zu Beginn einer Datenübertragung notwendige anfängliche Synchronisierung des Empfängers erreicht werden.
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Die in den herkömmlichen Synchronisierverfahren notwendigen Schaltungen zum Erkennen von Pegeländerungen sind bei der vorliegenden Erfindung aus Kostengründen durch Mikroprogramme ersetzt. Die periodischen Abtastimpulse für die übertragungsleitung werden dabei durch Mikroprogrammschleifen erzeugt, in denen laufend Bit 7 des Akkuregisters 64 abgefragt wird, in dem sich eine Pegeländerung "Zeichen-Trennung" auf der übertragungsleitung durch eine Änderung des Bitwertes von 1 auf O widerspiegelt.
Die Einzelheiten des hier verwendeten Synchronisierverfahrens werden nun an Hand des Zeitdiagramms in Fig. 12, der Routine SYNCH zur Bytesynchronisierung in Fig. 13 und der Routine INISYNCH zur anfänglichen Synchronisierung in Fig. 14 beschrieben . - ,
In Fig. 12a ist das Format des ganzen übertragenen Datensatzes angedeutet, der, wie früher beschrieben, aus Vorspann, Datenfeld und Endbytes besteht. Fig. 12b zeigt einen vergrößerten Ausschnitt aus diesem Datensatz mit dem Byte N und' dem Byte N+l des übertragenen Datenfeldes. Die Bits O bis 7 der beiden Bytes sind im oberen Teil von Fig. 12b mit ihren logischen Werten und 1 durch zwei verschiedene Pegel auf der übertragungsleitung symbolisch dargestellt. Das achte Bitfeld wird unabhängig vom logischen Wert des dargestellten Bits mit einer Signalflanke 12Oa bzw. 120b abgeschlossen. Im Beispiel nimmt die übertragungsleitung im Anschluß an die Übertragung von Bit 7 deren unteren (Flanke 120a) bzw. deren oberen (Flanke 120b) Pegelzustand ein. An die Signalflanke 120a, 120b schließt sich eine Pause Δ 123 an, deren Länge dem Sender und dem Empfänger bekannt ist und die sehr genau eingehalten wird. Diese Pause, die durch eine Vereinbarung zwischen Sender und Empfänger auch variabel gestaltet werden kann, bestimmt nun das Eintreffen des_ersten Bits vom nächstfolgenden Byte.
Im unteren Teil von Fig. 12b sind die Abtastimpulse für die Einzelbits eingezeichnet. Diese liegen in der Mitte des jewei-
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ligen Bitfeldes. Nach dem achten Abtastimpuls wird die Abtastfrequenz, d.h. die Umlaufgeschwindigkeit der entsprechenden Mikroprogrammschleife, drastisch erhöht. Dies ist durch die Klammer 122 dargestellt. Mit dieser hohen Abtastfreguenz kann das zeitliche Eintreffen der Signalflanke 120 sehr genau bestimmt werden. Ist diese Signalflanke 120 dann erkannt, so wird die Abtastfrequenz wieder auf ihren ursprünglichen Wert zurückgesetzt und nach Ablauf der Pause A 123 erfolgt die Abtastung des ersten Bits vom nächstfolgenden Byte. Durch dieses Umschalten der Abtastfrequenz und die Einhaltung einer genau fixierten Pause läßt sich erreichen, daß der erste Abtastimpuls für das nächstfolgende Byte genau in der Mitte des ersten Bits erfolgt. Pegeländerungen und Störungen innerhalb der Pause spielen bei diesem Verfahren keine Rolle und bedingen insbesondere keine Synchronisierfehler. Die Routine SYNCH, die das eben geschilderte Verfahren durchführt, ist in Fig. 13 dargestellt. Dort wird nach Erhöhen der Abtastfrequenz in 130 in 131 und 132 bzw. 131 und 134 geprüft, ob eine Signalpegeländerung vom hohen zum tiefen Wert bzw. vom tiefen zum hohen Wert erfolgt ist. Die Abfragen 133 und 135 setzen Zeitgrenzen für das Eintreffen dieser Signalflanke. Hat sich eine Pegeländerung ergeben, so wird in 136 die Pause bis zum Eintreffen des ersten Bits vom nächsten Byte gesetzt und danach in 137 und die seriell eintreffenden Bits in Byteform umgesetzt und verarbeitet. Ergeben die Prüfungen 133 und 135, daß die Zeitgrenze überschritten ist, so muß in 138 die Routine zur anfänglichen Synchronisierung der Datenübertragung angesprungen werden. Der festgestellte Synchronisierfehler zwingt also dazu, den Empfang des gerade übertragenen Datensatzes einzustellen und auf die Übertragung eines neuen Datensatzes mit einem neuen Vorspann zu warten.
Die Routine INISYNCH zum anfänglichen Synchronisiervorgang für den Empfänger ist in Fig. 14 dargestellt. Diese beruht auf der speziellen Art des gewählten Vorspanns. Die Vorspannbytes, die abwechselnd, hexadezimal X "FF" und X "00" sind, erlauben es, durch Feststellung einer Signalpegeländerung am Byteende den
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Empfänger zu synchronisieren und gleichzeitig mit Hilfe der eben beschriebenen Routine SYNCH die weitere Bitsynchronisierung durchzuführen. In Fig. 14 stellen die Abfrageschleifen, die durch die Blöcke 1-40 bis 144 gekennzeichnet sind, das Auftreten einer Pegeländerung vom Wert O auf den Wert 1 fest. Diese Pegeländerung muß innerhalb eines bestimmten vorgegebenen Zeitintervalls auftreten, sonst wird im 144 zu einer Fehlerroutine verzweigt. Nach Feststellen der ersten Bytegrenze können in 145 mit Hilfe der vorher beschriebenen Routine SYNGH die übrigen Bytes des Vorspanns und des Datenfeldes verarbeitet werden.
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Claims (15)

  1. - 26 Patentansprüche
    Verfahren zur Prüfung und Wartung von Datenverarbeitungsanlagen mittels räumlich entfernter Wartungsstationen, wobei die Datenverarbeitungsanlagen jeweils einen mikroprogrammierten Steuerteil enthalten, der mit allen ihren übrigen Teilen in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchführung einer Prüfoperation folgende Schritte durchgeführt werden:
    a. Herstellen einer Verbindung zwischen Wartungszentrale und zu prüfendem System mittels frei wählbarer Leitungen, die über Adapter (5, Fig. 1) an die beiden Systeme angeschlossen werden;
    b- Übertragung eines in sich abgeschlossenen Prüfprogramms von der Wartungszentrale in den Steuerteil des zu prüfenden Systems nach einer für Prüfverfahren vorteilhaften übertragungsmethode;
    c. Ausführung des übertragenen Programms im Steuerteil des zu prüfenden Systems;.
    d. Rückmeldung des Prüfergebnisses und/oder weiterer Prüfinformation an die Wartungszentrale zur Auswertung;
    e. gegebenenfalls Übertragung eines oder mehrerer fehlerspezifischer Prüfprogramme und/oder von Korrekturinformation an das geprüfte System in Abhängigkeit des festgestellten Fehlers.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen prüfendem und geprüftem System nach Autorisierung von selten des geprüften Systems hergestellt wird.
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  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der räumlich entfernten Wartungszentrale aus die Prüfoperationen in derselben Weise wie am geprüften System selbst durchführbar sind.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das prüfende und das geprüfte System jeweils ein Datensichtgerät enthalten, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Datensichtgerät des einen Systems angezeigte Information auf das Datensichtgerät des anderen Systems übertragen wird.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Austausch von Datensätzen zwischen prüfendem und geprüftem System mit dem normalen Betrieb des geprüften Systems in überlappter Weise erfolgt.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragung eines Datensatzes erfolgt, ohne daß vorher ein "BEREIT"-Signal des Empfängers angefordert wird, daß der Sender nach Beendigung der Übertragung ein positives Empfangssignal innerhalb einer vorgegebenen Zeit erwartet und daß bei Nichteintreffen dieses" Empfangssignals die Übertragung wiederholt wird bis entweder ein positives Empfangssignal zurückgemeldet oder eine vorbestimmte Zeitgrenze überschritten wird.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Korrekturinformation aus Mikroprogrammen besteht, die in den Steuerteil des geprüften Systems und/oder in daran angeschlossene Hilfsspeicher übertragen werden.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Einbau der zum Hilfsspeicher übertragenen Korrekturinformation in die Mikroprogramme des geprüften Systems ein Systeminitialisieiiungsvorgang mit dem Laden der Mikroprogramme in die Steuerspeicher der
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    - 28 Prozessoren durchgeführt wird.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfprogramme Aufruf-Befehle enthalten, die Sende-/Empfangsroutinen aktivieren, die in den Steuerteilen des geprüften und des prüfenden Systems vorhanden sind.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Wartungszentrale und der Steuerteil jedes zu prüfenden Systems mit einem Hilfsspeicher, vorzugsweise einem Plattenspeicher ausgerüstet sind, dadurch gekennzeichnet, daß zum Informationsaustausch die Daten im prüfenden und im geprüften System auf Hilfsspeichern zwischengespeichert werden.
  11. 11. Synchronisierverfahren zur Datenübertragung, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Erkennen des Endes eines jeden übertragenen Bytes unabhängig von der Polarität des letzten in ihm enthaltenen Bits senderseitig eine Impulsflanke erzeugt wird, daß zur genauen zeitlichen Bestimmung des Eintreffens der Impulsflanke die Abtastfrequenz empfängerseitig nach Eintreffen des letzten Bits eines Bytes erhöht wird und daß nach Feststellen einer Impulsflanke eine in Sender und Empfänger genau festgelegte Zeitdauer abgewartet wird, bis die Abtastung des nächstfolgenden Bytes bitweise mit normaler Abtastfreguenz erfolgt.
  12. 12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtastung und die Seriell-Parallel-Umsetzung der übertragenen Signale mit Hilfe von Mikroprogrammen im Steuerteil des Empfängersystems erfolgt.
  13. 13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß. jedem zu übertragenden Datenblock mehrere Bytes vorgeschaltet werden, deren Bits alle gleich, von
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    Byte zu Byte jedoch verschieden sind und daß benachbarte Bits im letzten Byte unterschiedliche Polarität besitzen.
  14. 14. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Adapterschaltung (5) zum Anschluß eines Modems (4) an den Steuerteil (6) des zu prüfenden Systems (2) vorgesehen ist und daß der Informationsaustausch zwischen prüfendem und geprüftem System, sowie die Durchführung der Prüfoperationen unter ausschließlicher Steuerung von Mikroprogrammen geschieht, die in den Steuerteilen der Wartungsstation und der Datenverarbeitungsanlage während der Prüfung ablaufen.
  15. 15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerteile von prüfendem und geprüftem System die gleiche schaltungsmäßige Struktur besitzen.
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