DE2348314C3 - Haartrocknungsgerät - Google Patents
HaartrocknungsgerätInfo
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- A45D—HAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
- A45D20/00—Hair drying devices; Accessories therefor
- A45D20/22—Helmets with hot air supply or ventilating means, e.g. electrically heated air current
- A45D20/26—Guiding the air; Controlling the air quantity
Landscapes
- Cleaning And Drying Hair (AREA)
- Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Haartrocknungsgerät, bestehend aus einem äußeren, schalenförmigen
Gehäuse, einem in dem Gehäuse angeordneten Gebläse, einer Ansaugöffnung für das Gebläse und einer
Leiteinrichtung, wobei Gehäuse, Gebläse und Leiteinrichtung eine solche geometrische Konfiguration
aufweisen, daß der aus dem Gebläse austretende Luftstrom in den Raum zwischen Gehäuse und
Leiteinrichtung eintritt, und daß zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ein am Außenrand des Haartrockengeräts
liegender geschlossener Luftaustrittsschlitz gebildet wird, wobei im Strömungsweg der Luft eine
Heizeinrichtung angeordnet ist, und die Ansaugöffnung zentral zur Leiteinrichtung angeordnet und auf den
ίο Trocknungsort ausgerichtet ist.
Ein Haartrocknungsgerät der vorstehend beschriebenen Art ist beispielsweise durch die DE-PS 9 60 662
vorbekannt. Bei dem dort beschriebenen Gegenstand hat die Leiteinrichtung die Form eines schmalen,
konischen Ringes, und das Gehäuse ist in Form einer tiefen Haube sehr weit über die Leiteinrichtung nach
unten heruntergezogen. Die Haube ist am unteren Rand gut abgerundet nach innen herum gezogen, so daß sich
unter der Wirkung eines oberhalb der Leiteinrichtung liegenden Gebläses ein ständig zirkulierender, toroidförmiger
Luftstrom einstellt, der ausschließlich im Innern der Haube verläuft. Die Leiteinrichtung befindet
sich dabei in der sogenannten neutralen Zone des Luftwirbels und hat infolgedessen nur einen äußerst
geringen Einfluß auf die Führung des Luftstroms. Der Hauptnachteil der bekannten Vorrichtung ist jedoch
darin zu sehen, daß die bekannte, starre Haube den Kopf des Benutzers einschließlich der Ohren größtenteils
allseitig umschließt, so daß die Bewegungsfreiheit des Benutzers stark behindert ist. Außerdem ist die
akustische Verständigungsmöglichkeit des Benutzers mit seiner Umwelt stark beeinträchtigt, zumal die
Haube die durch das Gebläse und die Luftströmung erzeugten Geräusche verstärkt.
)5 Im allgemeinen werden derartige Hauben an festen
Stativen verwendet, so daß der Benutzer einige Verrenkungen beim Platznehmen unter der Haube
ausführen muß. Wegen ihrer Größe eignet sich eine solche Haube zur Mitnahme auf Reisen ohnehin kaum,
auch dann nicht, wenn der untere Haubenrand über den oberen Haubenteil hochgezogen werden kann. Schließlich
hat die bekannte Haube den Nachteil, daß sich bei einer Verlagerung des Kopfes im Innern der Haube die
Strömungsverhältnisse merklich ändern, so daß an der Seite, an der sich der Kopf sehr stark dem
Haubenmantel annähert, der Trocknungseffekt stark eingeschränkt wird.
Durch die GB-PS 9 24 139 ist ein weiteres Haartrocknungsgerät der eingangs beschriebenen Gattung bekannt
geworden, welches nach Art einer Luftdusche ausgebildet ist, und einen begrenzten, ringförmigen
Luftschleier ausstößt. Bei diesem Gerät wird die Trocknungsluft auf der Geräterückseite angesaugt und
mittels eines Axial-Radial-Gebläses durch einen ringförmigen
Schlitz in Richtung auf den Trockenort ausgestoßen. Das bekannte Gerät ist zwar frei von
einem den Kopf umgebenden, haubenartigen Rand, jedoch tritt bei diesem Gerät auch keine, sich über den
gesamten Querschnitt des Geräts erstreckende, zirkulierende Luftströmung aus, so daß sich eine stationäre
Anwendung verbietet, d. h. eine solche Anwendung, bei der der Kopf und das Trocknungsgerät ihre relative
Lage zueinander beibehalten. Der Trocknungseffekt ist somit örtlich stark begrenzt, so daß das Gerät während
des Gebrauchs fortlaufend bewegt werden muß, wie Jies bei Luftduschen eben üblich ist. Folgerichtig ist das
beschriebene Gerät daher mit einem Handgriff ausgestattet. Hinzu kommt, daß die Begrenzungswände
des ringförmigen Luftaustrittsschlitzes nach innen gerichtet sind, so daß der Querschnitt der Luftströmung
sich mit zunehmendem Abstand von dem Austrittsschlitz noch zusätzlich verringert
Schließlich ist eine Haartrockenhaube bekannt (CH-PS 1 95 781), bei der die Druckluf- durch einen vom
Haubenboden freigelassenen Ringspalt entlang der einfachwandigen, als Vollmantel ausgebildeten Haube
nach außen gegen deren Rand gelangt und gemeinsam mit Frischluft durch eine Mittelöffnung des Haubenbodens
vom Gebläse wieder eingesogen wird. Die Strömungsrichtung in der Luft und der Austrittsquerschnitt,
gebildet durch die Austrittskanten des Luftaustrittsschlitzes, liegen im Nackenbereich und auch in
bestimmten Teilen des Stirnbereichs senkrecht zueinander. Dieses bekannte Gerät weist einen tief heruntergezogenen
den Kopf umgreifenden Haubenteil auf und benötigt für ihre Unterbringung vergleichsweise viel
Platz.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Haartrocknungsgerät der eingangs beschriebenen Art
anzugeben, bei dem auf einen weit heruntergezogenen Rand verzichtet werden kann und bei dem dennoch eine
sich über den gesamten Querschnitt des Geräts erstreckende Trocknungswirkung erreicht wird, so daß
eine stationäre Anwendung möglich ist
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs beschriebenen Haartrocknungsgerät gemäß
der vorliegenden Erfindung dadurch, daß die in einer radialen Schnittebene an den Verlauf des mittleren
Stromfadens im Luftaustrittsschlitz gelegte Tangente »T« einen Winkel zwischen 0° und 60°, vorzugsweise
zwischen 20° und 45° zur Gehäuseachse einschließt, wobei die Tangente entweder parallel zur Gehäuseachse
oder in Strömungsrichtung von ihr weggerichtet ist, wobei die Austrittskanten des den Luftaustrittsschlitz
begrenzenden Gehäuses bzw. der Leiteinrichtung in einer Fläche liegen, deren Erzeugende mit der
Gehäuseachse einen Winkel kleiner als 90° und größer als 30° bildet. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies,
daß die Trocknungsluft beim Betrieb des Gerätes vom Austritt aus dem Gebläse an innerhalb des Gehäuses auf
ihrem gesamten Weg zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung geführt ist, d. h. daß das zur Führung der
Strömung dienende Gehäuse und die Leiteinrichtung in bezug auf die Strömung etwa gleichzeitig enden.
Im Gegensatz zu solchen Geräten, bei denen eine praktisch nicht beeinflußbare, Zufälligkeiten ausgesetzte
Luftströmung zu Trocknungszwecken verwendet wird, werden bei dem erfindungsgemäßen Gerät unter
anderem die Gesetze der Strömungslehre zur Anwendung gebracht Aus dem ringförmigen Luftaustrittsschlitz
tritt zunächst ein im wesentlichen zylindrischer oder sich konisch erweiternder Luftschleier aus, der mit
zunehmenden Abstand von dem Luftaustrittsschlitz von der Sogwirkung der Ansaugöffnung aufgezehrt wird.
Die Ansaugöffnung stellt hierbei eine Senke dar, zu der alle Strompfade aufgrund der konstanten, umgewälzten
Menge verlaufen.
Der Erfindung liegt die überraschende und verblüffende Feststellung zugrunde, daß sich die Trocknungsluft
innerhalb eines toroidförmigen Raumes umwälzen läßt, obwohl dieser Raum auf dem größten Teil seines
Umfangs von keiner Haube umgeben ist, die zur Führung der Strömung dienen könnte. Durch den
Wegfall des nach unten gezogenen Haubenrandes, trotz zirkulierender Luftströmung, unterscheidet sich der
Gegenstand der Erfindung eindeutig von Trockenhauben, wie sie beispielsweise Gegenstand der eingangs
abgehandelten DE-PS 9 60 662 sind Wegen der Aufrechterhaltung eines zirkulierenden Luftstroms
unterscheidet sich der Gegenstand der Erfindung aber auch nachdrücklich von solchen Geräten, wie sie
beispielsweise Gegenstand der GB-PS 9 24 139 sind. Schließlich hat der Erfindungsgegenstand aber auch
einen beträchtlichen Abstand zu doppelwandigen Hauben, deren innere Wand in regelmäßigen Abständen
ίο perforiert ist, so daß die Trockenluft von allen Seiten in
die Haube eintreten kann. Eine derartige Haube ist beispielsweise Gegenstand der CH-PS 1 84 725.
Bei Befolgung der erfindungsgemäßen Lehre entsteht ein Haartrocknungsgerät, welches die Bewegungsfreir>
heit und den akustischen Kontakt des Benutzers mit der Umwelt in keiner Weise behindert Wegen der
großflächigen Wirkung kann das Haartrocknungsgerät stationär eingesetzt werden, wobei die Luftströmung
dennoch sämtliche zu trocknenden Haare erreicht, und zwar mit einer relativ hohen Anströmgeschwindigkeit
und hoher Temperatur, ohne daß dadurch das Wohlbefinden des Benutzers beeinträchtigt wird.
Außerdem wirken sich selbst größere Relativbewegungen zwischen dem Kopf des Benutzers und dem
Haartrocknungsgerät praktisch nicht auf die Strömung bzw. Trocknungswirkung aus. Insbesondere können
keine toten Ecken in der Strömung entstehen. Bei entsprechender Neigung der Wandungen des Luftaustrittsschlitzes
nach außen wird sogar eine Luftströmung
so erreicht, deren äußere Stromfäden die Projektion des
Trocknungsgeräts beträchtlich übersteigen. Das Gerät kann daher auch relativ klein ausgeführt werden, so daß
es sich für die Mitnahme im Reisegepäck eignet. Unabhängig davon kann die erfindungsgemäße Lösung
in verkleinerter Ausführung als Handgerät benutzt werden, wobei infolge der Flächenwirkung nur sehr
sparsame Bewegungen des Geräts erforderlich sind.
Es wurde bereits weiter oben ausgeführt, daß bei der Erfindung erfolgreich von Strömungsgesetzen Gebrauch
gemacht wird. Während der Effekt auch bereits bei einem Luftaustrittsschlitz mit parallelen Begrenzungswänden
auftritt, kann die Wirksamkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert werden, daß der Luftaustrittsschlitz
als Ringschlitzdüse ausgebildet ist. Hierdurch können die Strömungsverhältnisse weiter optimiert
werden. Der Umriß des Gehäuses und der Verlauf des Luftaustrittsschlitzes können einem Mittelwert
üblicher Kopfformen angepaßt werden.
Eine besonders einfache und wirksame Ausführung
w des Haartrocknungsgeräts ist gemäß der weiteren Erfindung jedoch dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse und die Leiteinrichtung als geometrisch ähnliche dünnwandige Rotationskörper mit abwärts
gebogenem Randbereich ausgebildet und mit axialem Abstand konzentrisch ineinander angeordnet sind, daß
innerhalb dieses Abstandes koaxial ein Radialgebläse angeordnet ist, daß sich im Zentrum der Leiteinrichtung
eine Ansaugöffnung befindet, deren Querschnitt dem Ansaugquerschnitt des Radialgebläses entspricht, und
ω daß sich die Leiteinrichtung in radialer Richtung vom
Rand der Ansaugöffnung bis zur Austrittskante ohne Unterbrechung erstreckt.
Bei Anwendung dieser Maßnahme ergeben sich gut abgerundete Strömungskanäle, wobei die Strömung
innerhalb des Gehäuses auf ihren gesamten Weg zwischen Gehäusewand und Leiteinrichtung geführt
wird.
Der Ausdruck Radialgebläse soll auch solche
Der Ausdruck Radialgebläse soll auch solche
Gebläsearten einschließen, die eine Kombination von Axial- und Radialgebläse darstellen. Im übrigen ist bei
entsprechender konstruktiver Abwandlung auch ein Axialgebläse mit Erfolg einsetzbar.
Da die Strömung durch das Gebläse einen Drall erhält, wird weiterhin vorgeschlagen, daß zwischen
Gehäuse und Leiteinrichtung Leitschaufeln für e;ne Umsetzung des Strömungsdralls in eine überwiegend
achsparallele Strömung angeordnet sind.
Der Stand der Technik, Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sowie deren Wirkungsweise
und Variationsmöglichkeiten seinen nachfolgend anhand der Fig. 1—7 näher beschrieben, die sämtlich
Schnitte entlang radialer Ebenen wiedergeben. Es zeigen
F i g. 1 und 2 zwei unterschiedlich ausgebildete Haartrocknungsgeräte gemäß der Erfindung,
F i g. 3 die Bauweise und den Strömungsverlauf bei einem Gerät gemäß der DE-PS 9 60 662,
F i g. 4 und 5 den Strömungsverlauf bzw. Teile davon im Luftaustrittsschlitz der Gegenstände gemäß F i g. 1
und F i g. 2,
Fig.6 die im Bereich der erfindungsgemäßen Lehre
liegenden Variationsmöglichkeiten in bezug auf die Erstreckung der Austrittskanten von Gehäuse und
Leiteinrichtung und
F i g. 7 den vollständigen, ungeführten Strömungsverlauf beim Betrieb des erfindungsgemäßen Gerätes am
Kopf seines Benutzers.
In Fig. 1 ist mit 10 ein äußeres, schalenförmiges
Gehäuse bezeichnet, welches beispielsweise aus einem tiefgezogenen Blech oder einem gespritzten, temperaturbeständigen
Kunststoff bestehen kann. In dem Gehäuse 10 ist ein darauf abgestimmtes Gebläse II
angeordnet, welches aus einer kreisförmigen Scheibe und daran befestigten vorzugsweise gekrümmten
Laufschaufeln 12 besteht. Das Gebläse U wird durch einen Elektromotor 13 angetrieben, welcher über dünne
Stege 14 im Innern eines Gehäusefortsatzes 15 untergebracht ist. Im Gehäuse 10, im Gebläse 11 und im
Gehäusefortsatz 15 befinden sich Strömungswege 16 in Form von Materialdurchbrüchen, die für den Ein- bzw.
Durchtritt der Kühlluft für den Motor 13 dienen.
Das Gehäuse 10 ist als dünnwandiger Rotationskörper ausgebildet und besitzt einen abwärts gebogenen
Randbereich 17, der in einer Austrittskante 18 endet. Eine geometrisch ähnliche Form besitzt auch eine
Leiteinrichtung 19, deren abwärts gebogener Randbereich 20 in einer Austrittskante 21 endet. Krümmung
und axialer Abstand von Gehäuse 10 und Leiteinrichtung 19 sind dabei so gewählt, daß sich der zwischen den
gebogenen Randbcrcichcr, 17 und 20 befindliche
Luftaustrittsschlitz 22 in Richtung auf die Austrittskanten 18 und 21 düsenartig verjüngt. In diesem Bereich
sind zur Unterdrückung des Strömungsdralls Leitschaufeln 23 auf den Umfang verteilt angeordnet.
Gehäuse 10 und Leiteinrichtung 19 haben im zentralen Bereich einen solchen Abstand voneinander,
daß das Gebläse 11 bei günstiger Strömungsführung ausreichend Platz hat Der von den Laufschaufeln 12
freie Teil 24 des Gebläses 11 entspricht dabei dem Querschnitt der Ansaugöffnung 25 für die zirkulierende
Luftströmung. Die Ansaugöffnung 25 ist durch ein Drahtnetz 26 geschützt. Außerhalb der Laufschaufeln 12
ist eine ringförmige Heizeinrichtung 27 angeordnet, die sich über Stege 28 zwischen Gehäuse 10 und
Leiteinrichtung 19 abstützt
Aufgrund der durch die Bauform vorgegebenen Strömungsverhältnisse stellt sich beim Betrieb einer
Hauptströmungsrichtung bzw. ein mittlerer Stromfaden ein, dessen im Luftaustrittsschlitz angelegte Tangente
mit T bezeichnet und als Pfeil dargestellt ist. Die Tangente T bildet mit der Gehäuseachse 29 einen
Winkel »λ«, dessen zweckmäßige Größe weiter oben angegeben wurde. Der Trocknungsort, d. h. der Platz, an
dem sich der Kopf des Benutzers befindet und auf den die Ansaugöffnung 25 ausgerichtet ist, ist durch das
Bezugszeichen 30 symbolisch dargestellt.
Iη F i g. 2 sind gleiche Teile wie in F i g. 1 mit gleichen
Bezugszeichen versehen. Der Gegenstand gemäß F i g. 2 stellt eine vereinfachte Ausführungsform dar, bei
dem die abwärts gebogenen Randbereiche 17,20 gemäß F i g. 1 durch zylindrische Teile 31 und 32 konische Teile
33 ersetzt sind.
Die Tangente T an den mittleren Stromfaden im Bereich des Luftaustrittsschlitzes 22 verläuft parallel zur
Gehäuseachse 29. Der Luftaustrittsschlitz 22 wird von den parallelen Wänden der Teile 31 und 32 begrenzt. Im
übrigen ist die Funktion die gleiche wie bei F i g. 2. Wegen der besseren Strömungsführung ist jedoch eine
Ausführung gemäß Fig. 1 vorzuziehen.
F i g. 3 zeigt die Ausführung und den Strömungsverlauf des Gegenstandes gemäß Figur 7 der DE-PS
9 60 662. Es ist zu erkennen, daß die Leiteinrichtung L als nur sehr schmaler, konischer Ring ausgebildet ist und
daß die Haube H sehr tief über die Leiteinrichtung nach unten heruntergezogen wird. Die Haube Hläuft dabei in
einen gut abgerundeten Wulst aus, der den angegebenen Verlauf der Strömung begünstigt bzw. erzwingt.
Zwischen der Leiteinrichtung 11 und der Haube H verläuft der mittlere Stromfaden bzw. die Hauptströmungsrichtung
in Richtung des mit T bezeichneten Pfeils. Die Leiteinrichtung selbst befindet sich in einer
neutralen Zone der Strömung und hat infolgedessen keinen nennenswerten Einfluß auf den Verlauf der
Strömung. Die Austrittskanten der Leiteinrichtung L ist mit Ki. bezeichnet, die Austrittskante der Haube mit K„.
Eine gedachte, durch die beiden Austrittskanten Ki. und
Kn gelegte Fläche hat eine Erzeugende, die mit dem
Bezugszeichen E versehen ist Es ist deutlich zu erkennen, daß die Erzeugende im wesentlichen parallel
zum Verlauf der Hauptströmungsrichtung zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ausgerichtet ist. Durch
eine solche Strömungsführung, die charakteristisch für die bekannten Trockenhauben ist. unterscheidet sich der
Stand der Technik grundlegend vom Gegenstand der Erfindung.
In Fig.4 ist ein Strömungsverlauf dargestellt, wie er
sich in etwa bei dem Gegenstand gemäß F i g. 2 einstellen würde. Der Luftaustrittsschütz 22 ist allerdings
im Gegensatz zu demjenigen gemäß F i g. 2 nach Art einer Düse verjüngt ausgebildet Die an den
mittleren Stromfaden gelegte Tangente T verläuft daher unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse 29.
Die Strömung ist schwach nach außen gerichtet
Die durch die beiden Austrittskanten 18 und 21 gelegte Räche hat eine Erzeugende £ die ersichtlich im
wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Strömungsrichtung gemäß dem Pfeil T ausgerichtet ist Hierdurch
ergibt sich ein schwach konisch ausgebildet freier, d. h. ungeführter Luftschleier, dessen Strömungsintensität
mit wachsender Entfernung vom Austrittsschlitz 22 durch die Wirkung der Senkung in der Ansaugöffnung
25 allmählich abgebaut wird. Die zirkulierende Strömung hat außerhalb des Gehäuses 10 eine erhebliche
Flächenwirkung.
Analoge Überlegungen gelten auch im Hinblick auf Fig.5, die den Strömungsverlauf in einer Vorrichtung
gemäß F i g. 1 schematisch wiedergibt. Hier verläuft die Hauptströmungsrichtung bzw. die Tangente T des
mittleren Stromfadens im Bereich des Luftaustritts-Schlitzes 22 unter einem Winkel »λ« zur Gehäuseachse
29. Die durch die Austrittskanten 18 und 21 gelegte (gedachte) Fläche hat wiederum eine Erzeugende E, die
ersichtlich im wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Tangente Tausgerichtet ist. Die mit dieser Ausführungs- ι ο
form erzeugte toroidförmig zirkulierende Luftströmung erstreckt sich sogar zusätzlich über die Projektion des
Gehäuses 10 hinaus.
Der Gegenstand gemäß F i g. 6 entspricht im wesentlichen demjenigen gemäß F i g. 5. Es soll lediglich
gezeigt werden, daß die Angabe, daß die Erzeugende im wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Hauptströmungsrichtung
ausgerichtet sein soll, nicht allzu eng auszulegen ist. Vielmehr ist es möglich, das Gehäuse 10
und die Leiteinrichtung 19 in unterschiedlichen Höhen enden zu lassen, so daß Austrittskanten 18' und 18" bzw.
21' und 21" mit unterschiedlichen Höhenlagen entstehen. Die Erzeugenden E\ und E2 haben dabei eine
unterschiedliche Winkellage, die von derjenigen der Erzeugenden Eo abweicht. Die Erzeugende Eo in F i g. 6
entspricht der Erzeugenden E in F i g. 5. Die Lage der Tangente T ändert sich hierbei nur relativ wenig.
Unabhängig von der Lage der Erzeugenden E\ bis Ei
wird jedoch die Forderung erfüllt, daß diese im wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Hauptströmungsrichtung
zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ausgerichtet sind. Es ist ein beträchtlicher Abstand zu
denjenigen Gegebenheiten festzustellen, wie sie in F i g. 3 dargestellt sind.
In F i g. 7 sind gleiche Teile wie in den vorangegangenen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Hier
ist in sehr schematischer Darstellung die vollständige Ausbildung der zirkulierenden, toroidförmigen Strömung
dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, daß der längste Teil des Strömungsweges sich . ungeführt
außerhalb des Haartrocknungsgerätes erstreckt. Der Kopf des Benutzers ist mit 36 bezeichnet, die
kreisförmigen Gebilde am Umfang des Kopfes 36 sind Lockenwickler 37.
Die Angabe »abwärts gebogen« in bezug auf den Randbereich von Gehäuse und Leiteinrichtung bezieht
sich auf die in den F i g. t — 7 dargestellte Gebrauchslage der Geräte, d. h. der untere Zeichnungsrand stellt im
Verhältnis zum Gerät ebenfalls »unten« dar.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Haartrocknungsgerät, bestehend aus einem äußeren, schalenförmigen Gehäuse, einem in dem
Gehäuse angeordneten Gebläse, einer Ansaugöffnung für das Gebläse und einer Leiteinrichtung,
wobei Gehäuse, Gebläse und Leiteinrichtung eine solche geometrische Konfiguration aufweisen, daß
der aus dem Gebläse austretende Luftstrom in den Raum zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung
eintritt, und daß zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ein am Außenrand des Haartrockengeräts
liegender geschlossener Luftaustrittsschlitz gebildet wird, wobei im Strömungsweg der Luft eine
Heizeinrichtung angeordnet ist, und die Ansaugöffnung zentral zur Leiteinrichtung angeordnet und auf
den Trocknungsort ausgerichtet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die in einer radialen Schnittebene an den Verlauf des mittleren Stromfadens
im Luftaustrittsschlitz gelegte Tangente »T« einen Winkel zwischen 0° und 60°, vorzugsweise
zwischen 20° und 45° zur Gehäuseachse (29) einschließt, wobei die Tangente entweder parallel
zur Gehäuseachse oder in Strömungsrichtung von ihr weggerichtet ist, wobei die Austrittskanten (18,
21)' des den Luftaustrittsschlitz (22) begrenzenden Gehäuses (10) bzw. der Leiteinrichtung (19) in einer
Fläche liegen, deren Erzeugende (E, E0, Eu E2) mit
der Gehäuseachse (29) einen Winkel kleiner als 90° und größer als 30° bildet.
2. Haartrocknungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftaustrittsschlitz (22) als
Ringschlitzdüse ausgebildet ist.
3. Haartrocknungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umriß des Gehäuses (10)
und der Verlauf des Luftaustrittsschlitzes (22) einem Mittelwert üblicher Kopfformen angepaßt ist.
4. Haartrocknungsgerät nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse
(10) und die Leiteinrichtung (19) als geometrisch ähnliche dünnwandige Rotationskörper mit abwärts
gebogenem Randbereich (17, 20) ausbildet und mit axialem Abstand konzentrisch ineinander angeordnet
sind, daß innerhalb dieses Abstandes koaxial ein Radialgebläse (11) angeordnet ist, daß sich im
Zentrum der Leiteinrichtung eine Ansaugöffnung (25) befindet, deren Querschnitt dem Ansaugquerschnitt
des Radialgebläses entspricht, und daß sich die Leiteinrichtung in radialer Richtung vom Rand
der Ansaugöffnung bis zur Austrittskante (21) ohne Unterbrechung erstreckt.
5. Haartrocknungsgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Gehäuse (10) und Leiteinrichtung (19) Leitschaufeln (23) für eine Unterdrückung des
Strömungsdralls angeordnet sind.
6. Haartrocknungsgerät nach den Ansprüchen 1 bis 5, gekennzeichnet durch seine Ausbildung als
Handgerät.
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