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DE2348314C3 - Haartrocknungsgerät - Google Patents

Haartrocknungsgerät

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Publication number
DE2348314C3
DE2348314C3 DE19732348314 DE2348314A DE2348314C3 DE 2348314 C3 DE2348314 C3 DE 2348314C3 DE 19732348314 DE19732348314 DE 19732348314 DE 2348314 A DE2348314 A DE 2348314A DE 2348314 C3 DE2348314 C3 DE 2348314C3
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DE
Germany
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housing
guide device
flow
fan
air outlet
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DE19732348314
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English (en)
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DE2348314B2 (de
DE2348314A1 (de
Inventor
Joachim Dipl.-Ing. 6240 Koenigsstein Harris
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Individual
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Individual
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Publication date
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Application granted granted Critical
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Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D20/00Hair drying devices; Accessories therefor
    • A45D20/22Helmets with hot air supply or ventilating means, e.g. electrically heated air current
    • A45D20/26Guiding the air; Controlling the air quantity

Landscapes

  • Cleaning And Drying Hair (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Haartrocknungsgerät, bestehend aus einem äußeren, schalenförmigen Gehäuse, einem in dem Gehäuse angeordneten Gebläse, einer Ansaugöffnung für das Gebläse und einer Leiteinrichtung, wobei Gehäuse, Gebläse und Leiteinrichtung eine solche geometrische Konfiguration aufweisen, daß der aus dem Gebläse austretende Luftstrom in den Raum zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung eintritt, und daß zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ein am Außenrand des Haartrockengeräts liegender geschlossener Luftaustrittsschlitz gebildet wird, wobei im Strömungsweg der Luft eine Heizeinrichtung angeordnet ist, und die Ansaugöffnung zentral zur Leiteinrichtung angeordnet und auf den
ίο Trocknungsort ausgerichtet ist.
Ein Haartrocknungsgerät der vorstehend beschriebenen Art ist beispielsweise durch die DE-PS 9 60 662 vorbekannt. Bei dem dort beschriebenen Gegenstand hat die Leiteinrichtung die Form eines schmalen, konischen Ringes, und das Gehäuse ist in Form einer tiefen Haube sehr weit über die Leiteinrichtung nach unten heruntergezogen. Die Haube ist am unteren Rand gut abgerundet nach innen herum gezogen, so daß sich unter der Wirkung eines oberhalb der Leiteinrichtung liegenden Gebläses ein ständig zirkulierender, toroidförmiger Luftstrom einstellt, der ausschließlich im Innern der Haube verläuft. Die Leiteinrichtung befindet sich dabei in der sogenannten neutralen Zone des Luftwirbels und hat infolgedessen nur einen äußerst geringen Einfluß auf die Führung des Luftstroms. Der Hauptnachteil der bekannten Vorrichtung ist jedoch darin zu sehen, daß die bekannte, starre Haube den Kopf des Benutzers einschließlich der Ohren größtenteils allseitig umschließt, so daß die Bewegungsfreiheit des Benutzers stark behindert ist. Außerdem ist die akustische Verständigungsmöglichkeit des Benutzers mit seiner Umwelt stark beeinträchtigt, zumal die Haube die durch das Gebläse und die Luftströmung erzeugten Geräusche verstärkt.
)5 Im allgemeinen werden derartige Hauben an festen Stativen verwendet, so daß der Benutzer einige Verrenkungen beim Platznehmen unter der Haube ausführen muß. Wegen ihrer Größe eignet sich eine solche Haube zur Mitnahme auf Reisen ohnehin kaum, auch dann nicht, wenn der untere Haubenrand über den oberen Haubenteil hochgezogen werden kann. Schließlich hat die bekannte Haube den Nachteil, daß sich bei einer Verlagerung des Kopfes im Innern der Haube die Strömungsverhältnisse merklich ändern, so daß an der Seite, an der sich der Kopf sehr stark dem Haubenmantel annähert, der Trocknungseffekt stark eingeschränkt wird.
Durch die GB-PS 9 24 139 ist ein weiteres Haartrocknungsgerät der eingangs beschriebenen Gattung bekannt geworden, welches nach Art einer Luftdusche ausgebildet ist, und einen begrenzten, ringförmigen Luftschleier ausstößt. Bei diesem Gerät wird die Trocknungsluft auf der Geräterückseite angesaugt und mittels eines Axial-Radial-Gebläses durch einen ringförmigen Schlitz in Richtung auf den Trockenort ausgestoßen. Das bekannte Gerät ist zwar frei von einem den Kopf umgebenden, haubenartigen Rand, jedoch tritt bei diesem Gerät auch keine, sich über den gesamten Querschnitt des Geräts erstreckende, zirkulierende Luftströmung aus, so daß sich eine stationäre Anwendung verbietet, d. h. eine solche Anwendung, bei der der Kopf und das Trocknungsgerät ihre relative Lage zueinander beibehalten. Der Trocknungseffekt ist somit örtlich stark begrenzt, so daß das Gerät während des Gebrauchs fortlaufend bewegt werden muß, wie Jies bei Luftduschen eben üblich ist. Folgerichtig ist das beschriebene Gerät daher mit einem Handgriff ausgestattet. Hinzu kommt, daß die Begrenzungswände
des ringförmigen Luftaustrittsschlitzes nach innen gerichtet sind, so daß der Querschnitt der Luftströmung sich mit zunehmendem Abstand von dem Austrittsschlitz noch zusätzlich verringert
Schließlich ist eine Haartrockenhaube bekannt (CH-PS 1 95 781), bei der die Druckluf- durch einen vom Haubenboden freigelassenen Ringspalt entlang der einfachwandigen, als Vollmantel ausgebildeten Haube nach außen gegen deren Rand gelangt und gemeinsam mit Frischluft durch eine Mittelöffnung des Haubenbodens vom Gebläse wieder eingesogen wird. Die Strömungsrichtung in der Luft und der Austrittsquerschnitt, gebildet durch die Austrittskanten des Luftaustrittsschlitzes, liegen im Nackenbereich und auch in bestimmten Teilen des Stirnbereichs senkrecht zueinander. Dieses bekannte Gerät weist einen tief heruntergezogenen den Kopf umgreifenden Haubenteil auf und benötigt für ihre Unterbringung vergleichsweise viel Platz.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Haartrocknungsgerät der eingangs beschriebenen Art anzugeben, bei dem auf einen weit heruntergezogenen Rand verzichtet werden kann und bei dem dennoch eine sich über den gesamten Querschnitt des Geräts erstreckende Trocknungswirkung erreicht wird, so daß eine stationäre Anwendung möglich ist
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs beschriebenen Haartrocknungsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch, daß die in einer radialen Schnittebene an den Verlauf des mittleren Stromfadens im Luftaustrittsschlitz gelegte Tangente »T« einen Winkel zwischen 0° und 60°, vorzugsweise zwischen 20° und 45° zur Gehäuseachse einschließt, wobei die Tangente entweder parallel zur Gehäuseachse oder in Strömungsrichtung von ihr weggerichtet ist, wobei die Austrittskanten des den Luftaustrittsschlitz begrenzenden Gehäuses bzw. der Leiteinrichtung in einer Fläche liegen, deren Erzeugende mit der Gehäuseachse einen Winkel kleiner als 90° und größer als 30° bildet. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, daß die Trocknungsluft beim Betrieb des Gerätes vom Austritt aus dem Gebläse an innerhalb des Gehäuses auf ihrem gesamten Weg zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung geführt ist, d. h. daß das zur Führung der Strömung dienende Gehäuse und die Leiteinrichtung in bezug auf die Strömung etwa gleichzeitig enden.
Im Gegensatz zu solchen Geräten, bei denen eine praktisch nicht beeinflußbare, Zufälligkeiten ausgesetzte Luftströmung zu Trocknungszwecken verwendet wird, werden bei dem erfindungsgemäßen Gerät unter anderem die Gesetze der Strömungslehre zur Anwendung gebracht Aus dem ringförmigen Luftaustrittsschlitz tritt zunächst ein im wesentlichen zylindrischer oder sich konisch erweiternder Luftschleier aus, der mit zunehmenden Abstand von dem Luftaustrittsschlitz von der Sogwirkung der Ansaugöffnung aufgezehrt wird. Die Ansaugöffnung stellt hierbei eine Senke dar, zu der alle Strompfade aufgrund der konstanten, umgewälzten Menge verlaufen.
Der Erfindung liegt die überraschende und verblüffende Feststellung zugrunde, daß sich die Trocknungsluft innerhalb eines toroidförmigen Raumes umwälzen läßt, obwohl dieser Raum auf dem größten Teil seines Umfangs von keiner Haube umgeben ist, die zur Führung der Strömung dienen könnte. Durch den Wegfall des nach unten gezogenen Haubenrandes, trotz zirkulierender Luftströmung, unterscheidet sich der Gegenstand der Erfindung eindeutig von Trockenhauben, wie sie beispielsweise Gegenstand der eingangs abgehandelten DE-PS 9 60 662 sind Wegen der Aufrechterhaltung eines zirkulierenden Luftstroms unterscheidet sich der Gegenstand der Erfindung aber auch nachdrücklich von solchen Geräten, wie sie beispielsweise Gegenstand der GB-PS 9 24 139 sind. Schließlich hat der Erfindungsgegenstand aber auch einen beträchtlichen Abstand zu doppelwandigen Hauben, deren innere Wand in regelmäßigen Abständen
ίο perforiert ist, so daß die Trockenluft von allen Seiten in die Haube eintreten kann. Eine derartige Haube ist beispielsweise Gegenstand der CH-PS 1 84 725.
Bei Befolgung der erfindungsgemäßen Lehre entsteht ein Haartrocknungsgerät, welches die Bewegungsfreir> heit und den akustischen Kontakt des Benutzers mit der Umwelt in keiner Weise behindert Wegen der großflächigen Wirkung kann das Haartrocknungsgerät stationär eingesetzt werden, wobei die Luftströmung dennoch sämtliche zu trocknenden Haare erreicht, und zwar mit einer relativ hohen Anströmgeschwindigkeit und hoher Temperatur, ohne daß dadurch das Wohlbefinden des Benutzers beeinträchtigt wird. Außerdem wirken sich selbst größere Relativbewegungen zwischen dem Kopf des Benutzers und dem Haartrocknungsgerät praktisch nicht auf die Strömung bzw. Trocknungswirkung aus. Insbesondere können keine toten Ecken in der Strömung entstehen. Bei entsprechender Neigung der Wandungen des Luftaustrittsschlitzes nach außen wird sogar eine Luftströmung
so erreicht, deren äußere Stromfäden die Projektion des Trocknungsgeräts beträchtlich übersteigen. Das Gerät kann daher auch relativ klein ausgeführt werden, so daß es sich für die Mitnahme im Reisegepäck eignet. Unabhängig davon kann die erfindungsgemäße Lösung in verkleinerter Ausführung als Handgerät benutzt werden, wobei infolge der Flächenwirkung nur sehr sparsame Bewegungen des Geräts erforderlich sind.
Es wurde bereits weiter oben ausgeführt, daß bei der Erfindung erfolgreich von Strömungsgesetzen Gebrauch gemacht wird. Während der Effekt auch bereits bei einem Luftaustrittsschlitz mit parallelen Begrenzungswänden auftritt, kann die Wirksamkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert werden, daß der Luftaustrittsschlitz als Ringschlitzdüse ausgebildet ist. Hierdurch können die Strömungsverhältnisse weiter optimiert werden. Der Umriß des Gehäuses und der Verlauf des Luftaustrittsschlitzes können einem Mittelwert üblicher Kopfformen angepaßt werden.
Eine besonders einfache und wirksame Ausführung
w des Haartrocknungsgeräts ist gemäß der weiteren Erfindung jedoch dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse und die Leiteinrichtung als geometrisch ähnliche dünnwandige Rotationskörper mit abwärts gebogenem Randbereich ausgebildet und mit axialem Abstand konzentrisch ineinander angeordnet sind, daß innerhalb dieses Abstandes koaxial ein Radialgebläse angeordnet ist, daß sich im Zentrum der Leiteinrichtung eine Ansaugöffnung befindet, deren Querschnitt dem Ansaugquerschnitt des Radialgebläses entspricht, und
ω daß sich die Leiteinrichtung in radialer Richtung vom Rand der Ansaugöffnung bis zur Austrittskante ohne Unterbrechung erstreckt.
Bei Anwendung dieser Maßnahme ergeben sich gut abgerundete Strömungskanäle, wobei die Strömung innerhalb des Gehäuses auf ihren gesamten Weg zwischen Gehäusewand und Leiteinrichtung geführt wird.
Der Ausdruck Radialgebläse soll auch solche
Gebläsearten einschließen, die eine Kombination von Axial- und Radialgebläse darstellen. Im übrigen ist bei entsprechender konstruktiver Abwandlung auch ein Axialgebläse mit Erfolg einsetzbar.
Da die Strömung durch das Gebläse einen Drall erhält, wird weiterhin vorgeschlagen, daß zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung Leitschaufeln für e;ne Umsetzung des Strömungsdralls in eine überwiegend achsparallele Strömung angeordnet sind.
Der Stand der Technik, Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sowie deren Wirkungsweise und Variationsmöglichkeiten seinen nachfolgend anhand der Fig. 1—7 näher beschrieben, die sämtlich Schnitte entlang radialer Ebenen wiedergeben. Es zeigen
F i g. 1 und 2 zwei unterschiedlich ausgebildete Haartrocknungsgeräte gemäß der Erfindung,
F i g. 3 die Bauweise und den Strömungsverlauf bei einem Gerät gemäß der DE-PS 9 60 662,
F i g. 4 und 5 den Strömungsverlauf bzw. Teile davon im Luftaustrittsschlitz der Gegenstände gemäß F i g. 1 und F i g. 2,
Fig.6 die im Bereich der erfindungsgemäßen Lehre liegenden Variationsmöglichkeiten in bezug auf die Erstreckung der Austrittskanten von Gehäuse und Leiteinrichtung und
F i g. 7 den vollständigen, ungeführten Strömungsverlauf beim Betrieb des erfindungsgemäßen Gerätes am Kopf seines Benutzers.
In Fig. 1 ist mit 10 ein äußeres, schalenförmiges Gehäuse bezeichnet, welches beispielsweise aus einem tiefgezogenen Blech oder einem gespritzten, temperaturbeständigen Kunststoff bestehen kann. In dem Gehäuse 10 ist ein darauf abgestimmtes Gebläse II angeordnet, welches aus einer kreisförmigen Scheibe und daran befestigten vorzugsweise gekrümmten Laufschaufeln 12 besteht. Das Gebläse U wird durch einen Elektromotor 13 angetrieben, welcher über dünne Stege 14 im Innern eines Gehäusefortsatzes 15 untergebracht ist. Im Gehäuse 10, im Gebläse 11 und im Gehäusefortsatz 15 befinden sich Strömungswege 16 in Form von Materialdurchbrüchen, die für den Ein- bzw. Durchtritt der Kühlluft für den Motor 13 dienen.
Das Gehäuse 10 ist als dünnwandiger Rotationskörper ausgebildet und besitzt einen abwärts gebogenen Randbereich 17, der in einer Austrittskante 18 endet. Eine geometrisch ähnliche Form besitzt auch eine Leiteinrichtung 19, deren abwärts gebogener Randbereich 20 in einer Austrittskante 21 endet. Krümmung und axialer Abstand von Gehäuse 10 und Leiteinrichtung 19 sind dabei so gewählt, daß sich der zwischen den gebogenen Randbcrcichcr, 17 und 20 befindliche Luftaustrittsschlitz 22 in Richtung auf die Austrittskanten 18 und 21 düsenartig verjüngt. In diesem Bereich sind zur Unterdrückung des Strömungsdralls Leitschaufeln 23 auf den Umfang verteilt angeordnet.
Gehäuse 10 und Leiteinrichtung 19 haben im zentralen Bereich einen solchen Abstand voneinander, daß das Gebläse 11 bei günstiger Strömungsführung ausreichend Platz hat Der von den Laufschaufeln 12 freie Teil 24 des Gebläses 11 entspricht dabei dem Querschnitt der Ansaugöffnung 25 für die zirkulierende Luftströmung. Die Ansaugöffnung 25 ist durch ein Drahtnetz 26 geschützt. Außerhalb der Laufschaufeln 12 ist eine ringförmige Heizeinrichtung 27 angeordnet, die sich über Stege 28 zwischen Gehäuse 10 und Leiteinrichtung 19 abstützt
Aufgrund der durch die Bauform vorgegebenen Strömungsverhältnisse stellt sich beim Betrieb einer Hauptströmungsrichtung bzw. ein mittlerer Stromfaden ein, dessen im Luftaustrittsschlitz angelegte Tangente mit T bezeichnet und als Pfeil dargestellt ist. Die Tangente T bildet mit der Gehäuseachse 29 einen Winkel »λ«, dessen zweckmäßige Größe weiter oben angegeben wurde. Der Trocknungsort, d. h. der Platz, an dem sich der Kopf des Benutzers befindet und auf den die Ansaugöffnung 25 ausgerichtet ist, ist durch das Bezugszeichen 30 symbolisch dargestellt.
Iη F i g. 2 sind gleiche Teile wie in F i g. 1 mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der Gegenstand gemäß F i g. 2 stellt eine vereinfachte Ausführungsform dar, bei dem die abwärts gebogenen Randbereiche 17,20 gemäß F i g. 1 durch zylindrische Teile 31 und 32 konische Teile 33 ersetzt sind.
Die Tangente T an den mittleren Stromfaden im Bereich des Luftaustrittsschlitzes 22 verläuft parallel zur Gehäuseachse 29. Der Luftaustrittsschlitz 22 wird von den parallelen Wänden der Teile 31 und 32 begrenzt. Im übrigen ist die Funktion die gleiche wie bei F i g. 2. Wegen der besseren Strömungsführung ist jedoch eine Ausführung gemäß Fig. 1 vorzuziehen.
F i g. 3 zeigt die Ausführung und den Strömungsverlauf des Gegenstandes gemäß Figur 7 der DE-PS 9 60 662. Es ist zu erkennen, daß die Leiteinrichtung L als nur sehr schmaler, konischer Ring ausgebildet ist und daß die Haube H sehr tief über die Leiteinrichtung nach unten heruntergezogen wird. Die Haube Hläuft dabei in einen gut abgerundeten Wulst aus, der den angegebenen Verlauf der Strömung begünstigt bzw. erzwingt. Zwischen der Leiteinrichtung 11 und der Haube H verläuft der mittlere Stromfaden bzw. die Hauptströmungsrichtung in Richtung des mit T bezeichneten Pfeils. Die Leiteinrichtung selbst befindet sich in einer neutralen Zone der Strömung und hat infolgedessen keinen nennenswerten Einfluß auf den Verlauf der Strömung. Die Austrittskanten der Leiteinrichtung L ist mit Ki. bezeichnet, die Austrittskante der Haube mit K„. Eine gedachte, durch die beiden Austrittskanten Ki. und Kn gelegte Fläche hat eine Erzeugende, die mit dem Bezugszeichen E versehen ist Es ist deutlich zu erkennen, daß die Erzeugende im wesentlichen parallel zum Verlauf der Hauptströmungsrichtung zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ausgerichtet ist. Durch eine solche Strömungsführung, die charakteristisch für die bekannten Trockenhauben ist. unterscheidet sich der Stand der Technik grundlegend vom Gegenstand der Erfindung.
In Fig.4 ist ein Strömungsverlauf dargestellt, wie er sich in etwa bei dem Gegenstand gemäß F i g. 2 einstellen würde. Der Luftaustrittsschütz 22 ist allerdings im Gegensatz zu demjenigen gemäß F i g. 2 nach Art einer Düse verjüngt ausgebildet Die an den mittleren Stromfaden gelegte Tangente T verläuft daher unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse 29. Die Strömung ist schwach nach außen gerichtet
Die durch die beiden Austrittskanten 18 und 21 gelegte Räche hat eine Erzeugende £ die ersichtlich im wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Strömungsrichtung gemäß dem Pfeil T ausgerichtet ist Hierdurch ergibt sich ein schwach konisch ausgebildet freier, d. h. ungeführter Luftschleier, dessen Strömungsintensität mit wachsender Entfernung vom Austrittsschlitz 22 durch die Wirkung der Senkung in der Ansaugöffnung 25 allmählich abgebaut wird. Die zirkulierende Strömung hat außerhalb des Gehäuses 10 eine erhebliche Flächenwirkung.
Analoge Überlegungen gelten auch im Hinblick auf Fig.5, die den Strömungsverlauf in einer Vorrichtung gemäß F i g. 1 schematisch wiedergibt. Hier verläuft die Hauptströmungsrichtung bzw. die Tangente T des mittleren Stromfadens im Bereich des Luftaustritts-Schlitzes 22 unter einem Winkel »λ« zur Gehäuseachse 29. Die durch die Austrittskanten 18 und 21 gelegte (gedachte) Fläche hat wiederum eine Erzeugende E, die ersichtlich im wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Tangente Tausgerichtet ist. Die mit dieser Ausführungs- ι ο form erzeugte toroidförmig zirkulierende Luftströmung erstreckt sich sogar zusätzlich über die Projektion des Gehäuses 10 hinaus.
Der Gegenstand gemäß F i g. 6 entspricht im wesentlichen demjenigen gemäß F i g. 5. Es soll lediglich gezeigt werden, daß die Angabe, daß die Erzeugende im wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Hauptströmungsrichtung ausgerichtet sein soll, nicht allzu eng auszulegen ist. Vielmehr ist es möglich, das Gehäuse 10 und die Leiteinrichtung 19 in unterschiedlichen Höhen enden zu lassen, so daß Austrittskanten 18' und 18" bzw. 21' und 21" mit unterschiedlichen Höhenlagen entstehen. Die Erzeugenden E\ und E2 haben dabei eine unterschiedliche Winkellage, die von derjenigen der Erzeugenden Eo abweicht. Die Erzeugende Eo in F i g. 6 entspricht der Erzeugenden E in F i g. 5. Die Lage der Tangente T ändert sich hierbei nur relativ wenig. Unabhängig von der Lage der Erzeugenden E\ bis Ei wird jedoch die Forderung erfüllt, daß diese im wesentlichen senkrecht zum Verlauf der Hauptströmungsrichtung zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ausgerichtet sind. Es ist ein beträchtlicher Abstand zu denjenigen Gegebenheiten festzustellen, wie sie in F i g. 3 dargestellt sind.
In F i g. 7 sind gleiche Teile wie in den vorangegangenen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Hier ist in sehr schematischer Darstellung die vollständige Ausbildung der zirkulierenden, toroidförmigen Strömung dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, daß der längste Teil des Strömungsweges sich . ungeführt außerhalb des Haartrocknungsgerätes erstreckt. Der Kopf des Benutzers ist mit 36 bezeichnet, die kreisförmigen Gebilde am Umfang des Kopfes 36 sind Lockenwickler 37.
Die Angabe »abwärts gebogen« in bezug auf den Randbereich von Gehäuse und Leiteinrichtung bezieht sich auf die in den F i g. t — 7 dargestellte Gebrauchslage der Geräte, d. h. der untere Zeichnungsrand stellt im Verhältnis zum Gerät ebenfalls »unten« dar.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Haartrocknungsgerät, bestehend aus einem äußeren, schalenförmigen Gehäuse, einem in dem Gehäuse angeordneten Gebläse, einer Ansaugöffnung für das Gebläse und einer Leiteinrichtung, wobei Gehäuse, Gebläse und Leiteinrichtung eine solche geometrische Konfiguration aufweisen, daß der aus dem Gebläse austretende Luftstrom in den Raum zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung eintritt, und daß zwischen Gehäuse und Leiteinrichtung ein am Außenrand des Haartrockengeräts liegender geschlossener Luftaustrittsschlitz gebildet wird, wobei im Strömungsweg der Luft eine Heizeinrichtung angeordnet ist, und die Ansaugöffnung zentral zur Leiteinrichtung angeordnet und auf den Trocknungsort ausgerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die in einer radialen Schnittebene an den Verlauf des mittleren Stromfadens im Luftaustrittsschlitz gelegte Tangente »T« einen Winkel zwischen 0° und 60°, vorzugsweise zwischen 20° und 45° zur Gehäuseachse (29) einschließt, wobei die Tangente entweder parallel zur Gehäuseachse oder in Strömungsrichtung von ihr weggerichtet ist, wobei die Austrittskanten (18, 21)' des den Luftaustrittsschlitz (22) begrenzenden Gehäuses (10) bzw. der Leiteinrichtung (19) in einer Fläche liegen, deren Erzeugende (E, E0, Eu E2) mit der Gehäuseachse (29) einen Winkel kleiner als 90° und größer als 30° bildet.
2. Haartrocknungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftaustrittsschlitz (22) als Ringschlitzdüse ausgebildet ist.
3. Haartrocknungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umriß des Gehäuses (10) und der Verlauf des Luftaustrittsschlitzes (22) einem Mittelwert üblicher Kopfformen angepaßt ist.
4. Haartrocknungsgerät nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) und die Leiteinrichtung (19) als geometrisch ähnliche dünnwandige Rotationskörper mit abwärts gebogenem Randbereich (17, 20) ausbildet und mit axialem Abstand konzentrisch ineinander angeordnet sind, daß innerhalb dieses Abstandes koaxial ein Radialgebläse (11) angeordnet ist, daß sich im Zentrum der Leiteinrichtung eine Ansaugöffnung (25) befindet, deren Querschnitt dem Ansaugquerschnitt des Radialgebläses entspricht, und daß sich die Leiteinrichtung in radialer Richtung vom Rand der Ansaugöffnung bis zur Austrittskante (21) ohne Unterbrechung erstreckt.
5. Haartrocknungsgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gehäuse (10) und Leiteinrichtung (19) Leitschaufeln (23) für eine Unterdrückung des Strömungsdralls angeordnet sind.
6. Haartrocknungsgerät nach den Ansprüchen 1 bis 5, gekennzeichnet durch seine Ausbildung als Handgerät.
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