DE2343886A1 - Maschine zum herstellen von maschenwaren mit einer flor- oder schlingenschicht - Google Patents
Maschine zum herstellen von maschenwaren mit einer flor- oder schlingenschichtInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
Ing. HANS PUCHERT
Ing. HANS PUCHERT
Dipl.-Phys. REINFRIED Frhr. v. SCHORLEMER 3506 HELSA/KASSEL · MARIENQRUND 3
TELEFON: «54051 1367
U 4436 Franz Morat GmbH, 7 Stuttgart 80
Maschine zum Herstellen von Maschenwaren mit einer Flor- oder Schlingenschicht
Die Erfindung bezieht sich auf Maschinen zur Herstellung von Maschenwaren, die aus einem Grundgestrick oder -gewirk
und einer zusätzlichen Flor- oder Schiingenschicht bestehen, wobei die Flor- oder Schiingenschicht entweder durch Einstricken
von zusätzlichen Polfäden (Futter-, Schlingen- und Plüschwaren) oder durch Einkämmen von zusätzlichen Fasern
eines Faservlieses oder eines Krempelbandes (Pelzwaren) hergestellt sein kann.
Bei bekannten Rundstrickmaschinen dieser Art sind jedem Stricksystem zwei Fadenzuführungen zugeordnet, von denen die
eine den Grundfaden und die andere den Polfaden bzw, das Faservlies zuführt, so daß in jedem Stricksystem eine neue,
aus dem Grundfaden und dem Polfaden oder den Fasern bestehende Maschenreihe entsteht. Farbige Muster lassen sich hierbei
begrenzt dadurch erzeugen, daß den Fäden oder Fasern unterschiedene Farben gegeben werdene
Zur Erzeugung von größeren, farbigen oder nicht farbigen Mustern ist es bei Plüschwaren auch bereits bekannt, vorgegebene
Bereiche nur aus dem Grundgestrick und die übrigen Bereiche aus dem Grundgestrick und einer einfarbigen Florschicht
herzustellen (DT-Gbm 7 231 254). Eine derartige
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Plüschware zeichnet sich dadurch aus, daß sie an denjenigen Stellen, an denen die Muster vorhanden sind, dichter und
dicker als an den übrigen Stellen ist bzw. daß die daa Muater
bildenden Bereiche plastisch hervortreten, weil zwischen ihnen kahle, nur aus dem Grundgestrick bestehende Bereiche
angeordnet sind*
Mehrfarbige Muster lassen sich mit Rundstrickmaschinen zur Herstellung von Futter- oder Plüschwaren weiterhin dadurch
erzeugen, daß an jedem Stricksystem eine Fadenzuführung für
den Grundfaden und mehrere Fadenzuführungen für die Polfäden
vorgesehen werden (z.B. DT-PS 671 333) und daß die Stricknadeln mit einer Mustereinrichtung so gesteuert werden, daß
sie an jedem Stricksystem außer dem Grundfaden nur einen ausgewählten Polfaden aufnehmen. Rundstrickmaschinen dieser
Art besitzen jedoch einen großen Nachteil, der darin besteht, daß jedes Stricksystem der Rundstrickmaschine relativ breit
sein muß. Ist es nämlich erwünscht, beispielsweise Plüschmuster mit bis zu vier Farben herzustellen, dann müssen außer
der Fadenzuführung für den Grundfaden vier weitere Fadenzuführungen vorgesehen sein. Die Folge hiervon ist, daß die
Gesamtzahl der am Umfang des Nadelzylinders anbringbaren Stricksysteme von der Zahl der Farben beim Ausnutzen der optimalen
Musterungsmöglichkeiten abhängt und daß die Produktionsgeschwindigkeit im Gegensatz zu einer üblichen Jaoquard- Rundstrickmaschine
auch dann nicht erhöht werden kann, wenn beispielsweise Muster mit nur zwei oder nur einer Farbe der Polfäden
erzeugt werden sollen.
Zur Vermeidung des zuletzt genannten Nachteils ist es möglich, eine Rundstrickmaschine zu verwenden, die an jedem Stricksystem
eine Fadenzuführung für den Grundfaden und zwei Fadenzuführungen
für zwei verschiedenfarbige Polfäden aufweist, so daß Muster mit zwei Farben in der üblichen Weise hergestellt werden
können. Sollen Muster mit mehr als zwei Farben, z. B. mit vier Farben, hergestellt werden, dann ist dies dadurch möglich,
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daß jeweils zwei Stricksysteme paarweise zu einer Gruppe zusammengefaßt werden, wobei im jeweils ersten Stricksystem
einer Gruppe der Grundfaden zusammen mit je einem von den
zwei ersten möglichen PoIfäden und im jeweils zweiten Stricksystem
der Gruppe der Grundfaden zusammen mit je einem von den zwei anderen möglichen Polfäden verarbeitet wirde
Der Vorteil einer derartigen Rundstrickmaschine besteht darin, daß die Produktionsgeschwindigkeit beim Erzeugen von
Mustern mit zwei verschiedenfarbigen Polfäden doppelt so groß wie beim Herstellen von Mustern mit drei oder vier verschiedenfarbigen
Polfäden und entsprechend dreimal so groß wie beim Erzeugen von Mustern mit fünf oder sechs verschiedenfarbigen
Polfäden ist. Diesem Vorteil steht allerdings der Nachteil entgegen, daß Muster mit mehr als zwei !Farben nur
dadurch erzeugt werden können, daß hierfür zwei bzw. drei Stricksysteme benutzt und infolgedessen zwei bzw. drei
Maschenreihen gebildet werden, weil der Grundfaden an jedem Stricksystem verarbeitet wird. Dies hat zur Folge, daß bei
Mustern mit mehr als zwei Farben in denjenigen Bereichen einer Maschenreihe, denen PoIfäden zugeordnet sind, die nur in einem
anderen Strioksystem zugeführt werden können, keine Polfäden
verarbeitet werden dürfen, so daß in diesen Bereichen nur der Grundfaden verstrickt wird. Diese von Polfäden freien Bereiche
führen im fertigen Gestrick zu kahlen Stellen, die aufgrund des Sichtbarwerdens des Grundfadens und aufgrund der unterschiedlichen
Stärke des Gestricks nur in Ausnahmefällen erwünscht sind.
In ähnlicher Weise können zum Herstellen von Pelzwaren zwei Arten von Rundstrickmaschinen verwendet werden. Bei der einen
Art sind jedem Stricksystem eine Fadenzuführung für den Grundfaden
und zwei Krempel bzw. Karden zum Zuführen von mindestens zwei unterschiedlichen Paservliesen zugeordnet, so daß den
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Stricknadeln mit Hilfe von beispielsweise Musterrädern vor
der Verarbeitung des Grundfadens zu einer Masche wahlweise verschiedenfarbige Fasern zugeführt werden können'
(DT-PS 568 801 oder DT-AS 1 585 333). Bei der anderen Art besteht jedes Stricksystem aus einer Fadenzuführung für den
Grundfaden und nur einer Krempel bzw. Karde zum Zuführen eines Faservlieses, so daß die fertige Ware in Abhängigkeit
vom Muster zahlreiche Bereiche aufweist, die nur aus dem Grundfaden bestehen und daher als kahle Stellen sichtbar
sind (US-PS 2 953 002).
Entsprechende Anordnungen lassen sich schließlich bei der Verwendung von Flachstrickmaschinen oder von Rund- oder
Flachwirkmaschinen treffen.
Durch die Erfindung wird bezweckt, die genannten Nachteile zu beseitigen. Der Erfindung liegt daher in Anbetracht des
genannten Standes der Technik die spezielle Aufgabe zugrunde, eine Maschine zu schaffen, mit der auch Maschenwaren mit
farbig gemusterten Flor- oder Schlingenschichten hergestellt werden können, ohne daß sich beim Mustern stricktechnische
Beschränkungen ergeben. Insbesondere soll in jedem Fall mit
einer optimalen Produktionsgeschwindigkeit gearbeitet und eine Ware gestrickt werden können, die bei jeder Farbenzahl
eine gleichmäßig dichte Pol- oder Schiingenschicht ohne kahle Stellen besitzt.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von einer Maschine zum Herstellen einer Maschenware aus, die aus einem mit einem
Grundfaden gebildeten Grundgestrick oder -gewirk und aus einer mit zusätzlichen Polfäden oder Fasern gebildeten Flor- oder
Schiingenschicht besteht, wobei die Maschine eine Vielzahl von einzeln auswählbaren Strickwerkzeugen, ferner mindestens
zwei Stricksysteme mit je' einer Zuführungsstelle für den
Grundfaden und den Polfaden oder das Faservlies, ferner eine
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Mustereinrichtung an jedem Stricksystem zum Auswählen derjenigen Strickwerkzeuge, die in diesem Stricksystem Polfäden
oder Fasern verarbeiten sollen, und je ein Strickschloßteil pro Stricksystem zum Bilden von Maschen enthält.
Die Erfindung ist gekennzeichnet durch Einrichtungen, mittels denen die Strickschloßteile wahlweise in eine Strickstellung
und in eine Nichtstrickstellung bringbar sind.
Der durch die Erfindung erzielte Vorteil läßt sich an den folgenden Beispielen erkennen» Unter der Annahme, daß am
Umfang einer Rundstrickmaschine für jedes Strickschloß einschließlich der Zuführung für den Grundfaden etwa derselbe
Eaum wie für eine Zuführung für den Polfaden oder das Faservlies einschließlich der zugehörigen Mustereinrichtung benötigt
wird, lassen sich nebeneinander z.B. entweder 4 Strickschlösser mit je 5 Zuführungen für verschiedenfarbige Polfäden
oder 8 Strickschlösser mit je 2 Zuführungen für die Polfäden oder 12 Strickschlösser mit je einer Zuführung für
die Polfäden anordnen. Im ersten Fall erhält man unabhängig von der Farbenzahl des Musters zwar eine gleichmäßig dichte
Ware, jedoch nur je 4 Maschenreihen pro Umdrehung des Nadel-Zylinders. Im zweiten Fall erhält man eine gleichmäßig dichte
Ware und 8 Reihen pro Umdrehung bei einem Muster mit zwei farben. Bei Mustern.mit 4 oder 6 Farben erhält man dagegen nur
je 4 bzw. 2 Maschenreihen und außerdem eine Ware mit kahlen Bereichen, während man im dritten Fall stets eine Ware mit
kahlen Bereichen, im übrigen jedoch bei Mustern mit 2, 3 oder 4 Farben jeweils 6, 4 oder 3 Maschenreihen pro Umdrehung erhält.
In allen Fällen ist daher entweder die Produktivität begrenzt oder die hergestellte Maschenware mit Mängeln behaftet.
Bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Maschine mit beispielsweise
12 ein- und ausschaltbaren Strickschloßteilen· und je einer Zuführung pro Strickschloß treten diese Nachteile nicht
auf. Für den Fall nämlich, daß ein Muster mit 2 Farben gestrickt werden soll, wird nur jedes zweite Strickschloßteil
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eingeschaltet, so daß zwar an zwei aufeinanderfolgenden
Zuführungen mustergemäß unterschiedliche Polfäden oder Fasern zugeführt, jedoch nur mit jedem zweiten Strickschloßteil
Maschen gebildet werden können. Entsprechend t wird beim Herstellen eines Musters mit 3 oder 4 Farben
nur jedes dritte bzw. vierte Strickschloßteil in die Arbeitsstellung gebracht, so daß nur mit jedem dritten bzw·
vierten Strickschloßteil Maschen gebildet werden können. Unabhängig von der Zahl der Farben entsteht daher stets
eine Ware ohne kahle Stellen, während andererseits die Produktivität der Maschine in jedem Fall optimal ist. Unabhängig
davon sind in der erfindungsgemäßen Maschine alle Möglichkeiten der bekannten Maschinen vereinigt, d.h<>, die
erfindungsgemäße Maschine könnte auch in der Weise betrieben werden, daß alle Strickschloßteile eingeschaltet sind und
daher 12 Maschenreihen pro Umdrehung des Nadelzylinders gebildet werden. Hierbei entstehen dann in der Ware zwar kahle
Stellen, doch kann dies in Einzelfällen, z„Bo bei der Herstellung
von bestimmten zweifarbigen Mustern, in Kauf genommen werden«
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet»
Die Erfindung wird im Folgenden in Verbindung mit der beiliegenden
Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel erläutert.
Es zeigen;
Fig. 1 schematisch einen Ausschnitt der Schloßabwicklung einer erfindungsgemäßen Rundstrickmaschine zur Herstellung
von Pelzwaren;
Fig. 2 schematisch eine der Fig. 1 ähnliche Schloßabwicklung unter Weglassung einzelner Schloßteile;
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Figo 3 einen Schnitt längs der Linie 3-3 der Figo 1;
Figo 4 eine Ansicht in Richtung des Pfeils 4 in Figo 3;
Fig. 5 schematisch eine Unteransicht des Platinenschlosses;
Fig. 6 und 7 je eine mit der Rundstrickmaschine nach Fig. 1
bis 5 herstellbare Ware, wobei in Fig. 6 eine Plüschware und in Fig. 7 eine Pelzware dargestellt ist«
In Fig. 1 ist derjenige Teil der Schloßabwicklung einer erfindungsgemäßen
Rundstrickmaschine dargestellt, der eine Mustereinrichtung 11, einen Einlegebereich für ein Faservlies,
dessen Breite der Länge eines Einlegeschloßteils 13 entspricht,-
und ein Strickschloßteil 15» doh„ im wesentlichen ein Stricksystem,
umfaßto Am Umfang des nicht dargestellten, drehbaren
Nadelzylinders sind insgesamt je 12 Mustereinrichtungen 11,
Einlegeschloßteile 13 und Strickschloßteile 15 vorgesehen.
Im übrigen sind in Fig. 1 nur diejenigen Teile einer Rundstrickmaschine dargestellt, die zum Verständnis der Erfindung
erforderlich sind.
Die Rundstrickmaschine enthält, wie im rechten Teil,der Fig.
schematisch angedeutet ist, unabhängig voneinander auswählbare, mit Füßen 19 versehene Stricknadeln 17, die in Nuten
des Nadelzylinders geführt sind0 In denselben Nuten sind
unterhalb der Stricknadeln 17 verschwenkbare Stößer 21 mit Füßen 23 angeordnet» Die Nadelfüße 19 sind normalerweise in
einer Nichtstrickspur 25 (Plüschwaren) oder Fangspur (Pelzwaren), die Stößerfüße 23 aufgrund der Wirkung einer im Nutengrund
abgestützten Feder 27 in einer Stößerspur 29 angeordnet. Jedem Stößer ist eine am Nadelzylinder befestigte Steuerfeder 31
zugeordnet, die beim Vorbeigang an der Mustereinrichtung 11
derart beeinflußt wird, daß der Stößerfuß 23 des zugehörigen Stößers entweder in der Stößerspur 29 verbleibt und dann von
einem Hebeteil 33' angehoben wird oder durch Verschwenkung des Stößers aus der Stößerspur 29 entfernt wird und dann hinter
dem Hebeteil 33 entlanggleitet. Derartige Muster- und Auswähleinrichtungen
sind in der DT-AS 1 585 211 (D 3039) bzw. in der
DT-OS 2 102 719 (D 3999) ausführlich beschrieben, auf die
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hiermit zur Vermeidung weiterer Einzelheiten ausdrücklich Bezug genommen wird.
Die Füße 19 derjenigen Stricknadeln, die einem durch das Hebeteil 33 angehobenen Stößer zugeordnet sind, werden von
diesem auf das Einlege-Schloßteil 13 gehoben. Dieses Einlege-Schloßteil 13 ist in einer derartigen Höhe angeordnet, daß
in die Haken der auf ihm gleitenden Stricknadeln die Pasern eines mittels einer Karde zugeführten Faservlieses (oder der
mittels eines Fadenführers zugeführte Polfaden) eingelegt werden kann. Einzelheiten dieses Vorgangs sind aus den weiter
oben genannten Patentschriften bekannt und brauchen daher hier nicht wiederholt werden.
An das linlege-Schloßteil 13 schließt sich zunächst eine Abzugskante
an, die an einem Führungsschloßteil 37 angebracht ist, um die Stricknadeln auf eine Höhe abzusenken, in der sie
an einer durch den Kreis 39 angedeuteten Stelle einen Grundfaden aufnehmen können. Die G-egenführung wird hierbei durch
ein Schloßteil 41 bewirkt, das auch die unterhalb des Einlege-Schloßteils 13 gleitenden Uadelfüße 19 in der Spur 25 hält.
In Drehrichtung des Nadelzylindera (Pfeil N) ist hinter dem
Führungsschloßteil 37 das Strickschloßteil 15 und hinter dem Schloßteil 41 ein Führungsschloßteil 45 vorgesehen. Duroh das
Strickschloßteil 15 werden die Stricknadeln in die Abschlagstellung gesenkt, so daß der in ihre Haken eingelegte Grundfaden
zu Maschen verarbeitet wird und gleichzeitig die Fasern in die Maschen des Grundfadens eingebunden werden. Nach der
Maschenbildung werden die Stricknadeln durch eine Erhöhung am Führungsschloßteil 45 wieder in die der Spur 25 entsprechende
Höhe angehoben, so daß ein neuer Auswählvorgang erfolgen kann« '
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Der oben beschriebene Vorgang der Maschenbildung ist bekannt.
Das Einlegen und Einbinden der Fasern (oder Polfäd'en) kann auf alle bekannten Arten erfolgen (z.B. DT-AS'en 1 585 051
oder 1 943 34-5).
Die Strickschloßteile 15 und die Führungsschloßteile 45, die
jeweils mit je einem Einlege-Schloßteil 15 und einer Mustereinrichtung
11 ein Stricksystem bilden, sind in vertikaler Richtung verschiebbar gelagert. Hierzu sind gemäßFig. 2 und 3
die Strickschloßteile 15 mittels je eines Zylinderstiftes 47
und einer Befestigungsschraube 49 an einem Schieber 51 befestigt,
während die Führungsschloßteile 45 mittels je eines Zylinderstiftes
53 und einer Befestigungsschraube 55 an einem Schieber
57 befestigt sind. Die übereinander angeordneten Schieber 51»57
sind in geeigneten, im Schloßmantel 59 ausgebildeten, vertikalen
Führungen angeordnet.
Der untere Schieber 57 steht unter dem Einfluß einer Druckfeder 61, die an je einem Vorsprung des Schiebers 57 und des Schloßmantels
59 abgestützt ist. Die Feder 61 kann durch einen geeigneten Exzenter, Hebel oder aergl. ersetzt sein. Der obere
Schieber 51 weist eine Aussparung auf, in welche ein Exzenter
63 oder ein an einer Spindel befestigter Konus ragt, der an einer in einer Bohrung des Schloßmantels 59 angeordneten Justierschraube
65 befestigt ist, welche aus mehreren Abschnitten besteht. Auf ihrer in Fig. 4 dargestellten Vorderseite weist
die Justierschraube 65 einen Drehknopf 67 mit einer Skala auf, die relativ zu einer Markierung 69 am Schloßmantel· einstellbar
ist. An den Drehknopf 67 grenzt ein Abschnitt 71, der einen kleineren, der Schloßmantelbohrung entsprechenden Durchmesser
besitzt. Zwischen diesem Abschnitt 71 und einer Scheibe 73?
an welcher der Exzenter 63 befestigt ist und die denselben Durchmesser wie der Abschnitt 71 aufweist, ist ein Abschnitt
angeordnet, dessen Durchmesser wesentlich kleiner ais der Durchmesser des Abschnitts 71 und der Scheibe 73 ist, so daß
ein freier Raum 77 entsteht. In diesen freien Raum ragen ein
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im Schloßmantel 59 befestigter Stift 79 und ein in Fig. 3
nicht sichtbarer Hebel 81 (Pig. 2), der· mittels eines Drehzapfens
83 an einem ortsfesten Teil des Schloßmantels befestigt und in vertikaler Richtung (Pfeil V1) verschwenkbar
ist. Zwischen einem ortsfesten Teil des Schloßmantels und der Rückseite des Drehknopfes 67 sind zwei Druckfedern 85,
gelagert.
Am freien Arm des Hebels 81 ist eine Zugfeder 87 befestigt, deren anderes Ende am ortsfesten Schloßmantel befestigt ist«
Der Hebel 81 kann mittels einer am Ende des Schwenkzapfens angebrachten Sechskantschraube 89 (Pig. 4) gegen den Zug der
Zugfeder 87 verschwenkt werden.
In eine Aussparung des Schiebers 51 oder des Strickschloßteils 15 greift das freie Ende eines weiteren Hebels 91 (Pig. 2) ein,
der mittels eines Sohwenkzapfens 93 schwenkbar (Pfeil Vg) am
Schloßmantel gelagert und über eine Zugfeder 94 am Schloßmantel befestigt ist. Zur Verschwenkung des Hebels 91 dient
eine am Schwenkzapfen 93 angebrachte Sechskantschraube 95 (Fig. 4). Zur Begrenzung der Vertikalbewegung des Führungsschloßteils
45 ist am Schloßmantel ein Anschlag 97 (Pig. 1 und 2) vorgesehen.
Die Betriebsweise der beschriebenen Rundstrickmaschine ist wie folgt»
Während des normalen Strickvorgangs sind die freien Enden der Hebel 81 unter dem Zug der Zugfedern 87 im Raum 77 gehalten,
so daß die Justierschrauben 65 fest eingerastet sind und die Exzenter 63 in der Aussparung des Schiebers 51 sitzen.
Die Hebel 91 befinden sich in der aus Pig. 2 ersichtlichen Lage, weil die Schieber 51 durch die Exzenter 63 in der
tiefsten Vertikalstellung gehalten werden, wodurch auch die Schieber 57 entgegen dem Druck der Druckfeder 61 ihre tiefste
Stellung einnehmen. Die beiden Schloßteile 15 und 45 nehmen
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etwa die in Pig. 1 oder 2 dargestellte Stellung ein, die jedoch mittels der Justierschraube 65 und des Exzenters 63
in Abhängigkeit von der erwünschten, mit der Skala (Pig. 4) einstellbaren Maschenlänge veränderbar ist. In dieser Stellung
der beiden Schloßteile 15,45 findet ein normaler Strickvorgang statt, bei dem die bei 39 zugeführten Grundfäden unter
Einbindung der im Bereich der Einlege-Schloßteile 13 zugeführten lasern zu Maschen verarbeitet werden.
Wenn aus Gründen des Musters in einem bestimmten System mehrere Stricknadeln unterhalb des Einlege-Schloßteils 13
vorbeiwandern und keine Pasern aufnehmen, sondern Pasern des nächsten oder übernächsten Systems zugeführt erhalten
sollen, kann das Strickschloßteil 15 dieses Systems in die Außerarbeitsstellung gebracht werden, damit alle Stricknadeln
in diesem System keinen Grundfaden aufnehmen bzw. keine Maschen bilden. Im Bedarfsfall wird auch der zugehörige
Fadenführer in der Außenarbeitsstellung gebracht, damit die
Nadeln mit Sicherheit erst in demjenigen System, in dem sie stricken sollen, den Grundfaden aufnehmen können. Nach dem
Yorbeigang an dem in die Außerarbeitsstellung gebrachten Strickschloßteil 15 durchlaufen die Stricknadeln bzw. deren
Stößer die nächste Mustereinrichtung 11 und werden mustergemäß auf das nachfolgende Einlege-Schloßteil 13 gehoben. Soll
auch in diesem nachfolgenden System keine Masche gebildet
werden, dann kann auch das Strickschloßteil dieses Systems ausgeschaltet werden. Auf diese Weise werden die Stricknadeln
einerseits in mehreren aufeinanderfolgenden Systemen mustergemäß ausgewählt und auf ein bestimmtes Einlege-Schloßteil 13
gehoben, um Pasern mit unterschiedlichen Eigenschaften aufzunehmen, während sie andererseits ohne Maschenbildung so oft
an den in Außerarbeitsstellung befindlichen Strickschloßteilen 15 vorbeitransportiert werden. Erst wenn alle Stricknadeln die
erwünschten Pasern aufgenommen haben, werden sie durch ein in der Arbeitsstellung befindliches Strickschloßteil 15 voll abgezogen,
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um mit dem Grundfaden Maschen zu bilden und die Pasern einzubinden.
Trotz Zuführung einer Viehlzahl von Fasern mit unterschiedlichen Eigenschaften wird hierbei erreicht, daß mit dem
Grundfaden nur eine einzige Grundfaden-Maschenreihe gebildet wird.
Um ein Strickschloßteil 15 in die Außerarbeitsstellung zu bringen, wird zunächst durch Verwendung der Sechskantschraube
89 der Hebel 81 angehoben. Hierdurch gelangt sein freies Ende aus dem Raum 77 heraus, so daß die Justierschraube 65
durch die Druckfedern 85, 86 nach außen gedruckt wird, bis die Scheibe 73 am Stift 79 anliegt. In dieser Stellung der
Justierschraube 65 ist der Exzenter 63 aus der Aussparung des Schiebers 51 entfernt, so daß die beiden Schieber 51 und 57
unter dem Druck der Druckfeder 61 gemeinsam angehoben werden, während das Ende des Hebels 81 auf der Scheibe 73 aufliegen
kann. Nachdem sich das Pührungsschloßteil 45 gegen den Anschlag
97 gelegt hat, wird der Schieber 51 durch den unter dem Einfluß der Zugfeder 94 stehenden Hebel 91 noch weiter angehoben,
bis sich das Strickschloßteil 15 nicht mehr im Wirkungsbereich der Stricknadeln befindet. In dieser Stellung
der Schloßteile 15,45 durchlaufen die Stricknadelfüße 19 unabhängig davon, ob sie durch die Mustereinrichtung 11 ausgewählt
waren oder nicht, praktisch die Spur 25, so daß kein Maschenbildungsvorgang stattfinden kann, sondern die eingelegten
Polfäden oder Pasern unverändert eingelegt bleiben.
Sollen zwecks Herstellung eines anderen Musters ausgewählte Strickschloßteile wieder in die Arbeitsstellung gebracht werden,
dann werden zunächst die Schieber 51, 57 durch Betätigung der Sechskantschrauben 95 mittels des Hebels 91 in ihre tiefste
Stellung geschoben. Anschließend wird die Justierschraube 65 in den Schloßmantel 59 gedruckt, wodurch einerseits der
Exzenter 63 in die Aussparung des Schiebers 51 eintritt und andererseits das freie Ende des Hebels 81 hinter der Scheibe
73 einrastet, wodurch die Justierschraube arretiert wird.
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Für den Fall, daß zum Herstellen der Maschenware jeder Stricknadel eine Einschließplatine zugeordnet ist, wird
das die Bewegung der Einschließplatinen steuernde Platinenachloß so ausgebildet, daß die Sinschließplatinen diejenigen
Systeme, in denen sich das Strickschloßteil 15 in der Außerarbeitsstellung befindet, stets in der Nichtstrick-Stellung
durchlaufen, um sowohl eine unnötige Platinenbewegung als auch eine ungünstige Beeinflussung der bereits eingelegten
Fasern (oder Polfäden) durch die Einschließplatinen zu vermeiden·
Die Austriebsteile der Einschließplatinen bestehen hierzu aus je einer Weiche 101, die mittels eines Hebels in eine Strickstellung
(durchgezogene Linie) und eine Nichtstrickstellung (gestrichelte Linie) gebracht werden kann, und aus einem
Führungsschloßteil 105, das mittels einer Schraube 107 in einem Querschlitz 109 eines Schloßteils 111 befestigt ist«
Die durchgezogene Lage des Führungsschloßteils 105 entspricht der Strickstellung, die gestrichelte Lage dagegen der Nichtstrickstellung
(Fig. 5).
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Abgesehen davon, daß die Erfindung an
Maschinen zur Herstellung verschiedenartiger Maschenwaren (Plüsch-, Futer-, Pelzwaren) realisierbar ist, ist sie auch
nicht auf bestimmte Verfahren zur Maschenbildung beschränkt. Sie kann beispielsweise auch auf Maschinen zur Herstellung
von Schlingenwaren angewendet werden, deren Schlingen mittels Platinen gezogen werden, während die Nadeln nur stricken·
Zur Verstellung der Schloßteile 15,45 und 105 sowie der Weiche 101 können Einrichtungen vorgesehen sein, die automatisch
betätigte Mittel wie Elektromagnete, Zylinder/Kolben-Anordnungen
oder dergleichen enthalten·
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Weiterhin ist es zweckmäßig, auch die Zuführeinrichtungen
für die Fasern (oder Polfäden) ein- und ausschaltbar zu machen, damit mit insgesamt 12 Systemen beispielsweise auch
Muster mit 5 Farben gestrickt werden können. Die jeweils nicht benutzten Systeme werden von den Stricknadeln entweder in
der Fangstellung (Pelzwaren) oder in der Nichtstrickstellung (Plüsch- oder Schiingenware) durchlaufene
Schließlich können die Schloßteile 15 und die aus einem
Stück bestehenden Austriebsteile 101, 105 in der Weise ausgebildet
sein, daß sie in einer zu den Nadeln bzw. Einschließplatinen senkrechten Richtung aus dem Bereich der Nadel- bzw.
Platinenfüße wegziehbar sind.
In Fig. 6 und 7 sind die mit der beschriebenen Rundstrickmaschine herstellbaren Waren dargestellt. Bei der in Fig. 6 gezeigten
Plüschware werden ein Grundfaden 115 und drei verschiedenfarbige Polfäden 117, 119 und 121 verwendet, wobei die
drei Farben durch unterschiedliche Linien (gestrichelt, strich-punktiert bzw» durchgezogen) sichtbar gemacht sind.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung der Stricksysteme
ist es in jeder einzelnen Maschenreihe möglich, den Plüsch.-henkeln
jede der drei möglichen Farben zu geben.
Entsprechend zeigt Fig» 7 eine Pelzware, bei welcher der Grundfaden 125 zur Masche verarbeitet wird, während eines
von drei verschieden farbigen Faservliesen 127, 129 und 131
eingekämmt wird. Die Farben der als Fadenbüschel· angedeuteten Faservliese sind hierbei wiederum durch unterschiedliche
Linien (gestrichelt, strich-punktiert bzw. durchgezogen) dargestellt.
In jeder einzelnen IvIaschenreine kann jedes der drei
Faservliese beliebig gewählt werden.
Die in Fig. 6 und 7 dargestellten Plüsch- bzw. Pelzstoffe haben ein entsprechendes Aussehen, wenn anstelle der drei Farben
nur zwei oder mehr als drei Farben vorgesehen sind.
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Claims (1)
- Pat entans prücheMaschine zum Herstellen einer Maschenware, die aus einem mit einem Grundfaden gebildeten G-rundgestrick oder -gewirk und aus einer mit zusätzlichen Polfäden oder Fasern gebildeten Flor- oder Schiingenschicht besteht, enthaltend eine Vielzahl von einzeln auswählbaren Strickwerkzeugen, ferner mindestens zwei Stricksysteme mit je einer Zuführungsstelle für den Grundfaden und den Polfaden oder das Faservlies, ferner eine Mustereinrichtung an jedem Stricksystem zum Auswählen derjenigen Strickwerkzeuge, denen in diesem Stricksystem Polfäden oder Fasern zugeordnet werden sollen, und je ein Strickschloßteil pro Stricksystem zum Bilden von Maschen, gekennzeichnet durch Einrichtungen, mittels denen die Strickschloßteile (15) wahlweise in eine Strickstellung und eine Nichtstrickstellung bringbar sind.2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Stricksohloßteil (15) an einem Schieber (51) befestigt ist, der mittels einer. Justierschraube (65)'verschiebbar ist. '3. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Einrichtung einen mit dem Strickschloßteil (15) verbundenen Schieber (51) aufweist, der mittels eines Hebels (91) verschiebbar ist.4. Maschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (51) sowohl eine Aussparung zur Aufnahme eines drehbaren Exzenters (63) als auch eine Aussparung zur Aufnahme eines verschwenkbaren Hebels (91) aufweist.50981 1/09385. Maschine" nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (51) unter dem Einfluß einer Feder (61) steht.6. Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (63) gegen die Kraft einer Feder (85,86) mittels eines weiteren Hebels (81) in der Aussparung des Schiebers (51) gehalten ist.7. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Schieber (51) ein weiterer, ein Pührungsachloßteil (45) tragender Schieber (57) vorgesehen ist.8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schieber (51,57) unter dem Einfluß derselben Feder (61) stehen.9. Maschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebbarkeit des weiteren Schiebers (91) durch einen Anschlag (97) begrenzt ist.10. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 91 dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Platinenschloß mit einem Hebelschloßteil zur Steuerung von Einschließplatinen (99) aufweist, wobei das Hebelschloßteil in eine Strickatellung und eine Nichtatrickatellung bringbar iat.11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebeschloßteil aus einer verstellbaren Weiche (101) und einem verschiebbaren Führungsschloßteil (105) besteht.12. Maschine nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schieber (51,57), Weichen (101) und Führungaachloßteile (105) durch Elektromagnete oder Zylinder/ Kolben-Anordnungen verateilbar aind.50981 1/0938Ι3β Verfahren auf einer Rundstrickmaschine zum Herstellen einer Maschenware, die aus einem mit einem Grundfaden gebildeten Grundgestrick oder -gewirk und aus einer mit zusätzlichen, unterschiedliche Eigenschaften aufweisenden Polfäden oder Fasern gebildeten Flor- oder Schiingenschicht besteht, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst an so vielen aufeinanderfolgenden Stricksystemen, wie Eigenschaften auswählbar sind, in die Haken ausgewählter Stricknadeln nur jeweils ein Polfaden oder Faservlies mit einer ausgewählten Eigenschaft eingelegt wird, daß dann im letzten dieser Stricksysteme in die Haken aller Stricknadeln auch der Grundfaden eingelegt wird und daß dann mit allen Stricknadeln eine Masche gebildet wird,14. Maschenware, bestehend aus einem mit einem Grundfaden . gebildeten Grundgestrick oder -gewirk und aus einer mit zusätzlichen, unterschiedliche Eigenschaften aufweisenden Polfäden oder Fasern gebildeten Flor- oder Schlingenschicht, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Maschenreihe jeder Masche ein Polfaden oder Faservlies mit einer bestimmten, ausgewählten Eigenschaft zugeordnet ist.509811/0938
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